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   OLG Frankfurt, 05.06.2002 - 17 U 146/01   

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https://dejure.org/2002,21258
OLG Frankfurt, 05.06.2002 - 17 U 146/01 (https://dejure.org/2002,21258)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.06.2002 - 17 U 146/01 (https://dejure.org/2002,21258)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Juni 2002 - 17 U 146/01 (https://dejure.org/2002,21258)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    InsO § 130
    Kenntnis der Finanzbehörden von der Zahlungsunfähigkeit

Verfahrensgang

  • LG Hanau - 1 O 43/01
  • OLG Frankfurt, 05.06.2002 - 17 U 146/01

Papierfundstellen

  • OLG-Report Frankfurt 2003, 178
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.06.2011 - IX ZR 155/08

    Insolvenzverfahren: Zulässigkeit der Aufrechnung einer Behörde bei

    Eine Wissenszurechnung zwischen verschiedenen Behörden ist danach von weiteren Voraussetzungen abhängig, auch wenn sie demselben Rechtsträger - hier dem Beklagten - angehören (vgl. BSGE 100, 215 Rn. 20; OLG Frankfurt, OLGR 2003, 178 f; Schleswig-Holsteinisches FG, EFG 2007, 89, 91).
  • FG Schleswig-Holstein, 03.08.2006 - 5 V 69/06

    Ämterübergreifender Informationsaustausch - Kenntnis der Zahlungseinstellung und

    Bei einer unterschiedlichen Zuständigkeit der Finanzämter für verschiedene Steuerarten sei eine Wissenszurechnung ausgeschlossen (Hinweis auf Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 5. Juni 2002, 17 U 146/01).

    Es hieße, die Anforderungen an die Organisation des Wissens zu überspannen, wollte man das Wissen der einen Behörde einer anderen Behörde, die beide demselben Ministerium nachgeordnet sind, zurechnen (Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 5. Juni 2002, 17 U 146/01, OLGR Frankfurt 2003, 178).

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