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   OLG Hamburg, 11.08.2003 - 2 Wx 76/03   

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https://dejure.org/2003,5171
OLG Hamburg, 11.08.2003 - 2 Wx 76/03 (https://dejure.org/2003,5171)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11.08.2003 - 2 Wx 76/03 (https://dejure.org/2003,5171)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 11. August 2003 - 2 Wx 76/03 (https://dejure.org/2003,5171)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilungsschlüssel für die Betriebskosten ; Änderung des Kostenverteilungsschlüssels der Gemeinschaftsordnung; Willenserklärung in Form schlüssigen Handelns; Abrechnung nach Quadratmetern ; Auslegung der Teilungserklärung durch das Rechtsbeschwerdegericht; Abrechnung ...

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    WEG § 43; ; WEG § 45 Abs. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 29

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung des Beschlusses einer Wohnungseigentümerversammlung wegen Streit über Verteilungsschlüssel für Betriebskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verteilungsschlüssel für Heizkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Jahrelang Betriebskosten falsch abgerechnet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 870
  • OLG-Report Hamburg 2004, 165
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Zweibrücken, 24.08.1999 - 3 W 164/99
    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2003 - 2 Wx 76/03
    Können gleichwohl formfrei mögliche Vereinbarungen nach allgemeinen Regeln auch konkludent durch schlüssiges Verhalten zustande kommen, wird mit Recht gefordert, zu den besonderen Voraussetzungen gehöre dann in der Regel, dass vor der stillschweigenden Willenskundgabe die Eigentümergemeinschaft in Kenntnis der Gemeinschaftsordnung über den Gegenstand beraten habe (OLG Zweibrücken, ZMR 1999, 853, 854).
  • BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90

    Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2003 - 2 Wx 76/03
    Maßgeblich sind allein Wortlaut und Sinn der Erklärung, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung ergibt (ständige Rechtssprechung des BGH, z.B. BGHZ 47, 191, 195; 113, 374, 379).
  • BayObLG, 20.03.2001 - 2Z BR 101/00

    Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2003 - 2 Wx 76/03
    Die langjährig geübte Praxis ersetzt unabhängig von ihrer Dauer allenfalls dann eine förmliche Abänderungsvereinbarung, wenn feststeht, dass sämtliche Wohnungseigentümer sie in dem Bewußtsein vornehmen, den Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung zu ändern und durch einen neuen zu ersetzen (BayObLG, NZM 2001, 754, 756).
  • KG, 17.05.1989 - 24 W 6092/88

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde;

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2003 - 2 Wx 76/03
    Zwar ist der Rechtsprechung zu folgen, wonach regelmäßig für das wirksame Zustandekommen einer Vereinbarung verlangt wird, dass sie auf einer Eigentümerversammlung nach Aussprache über die Rechtsfolgen für die Zukunft getroffen wird (KG NJW-RR 1989, 976).
  • OLG Zweibrücken, 30.04.1999 - 3 W 83/99

    Neue Aufteilung von Aufzugskosten in einer Wohnungseigentumgemeinschaft durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 11.08.2003 - 2 Wx 76/03
    2 Z 83/85|OLG Düsseldorf; 07.02.1985; 6 U 161/84">NJW 1986, 385, 386; DWE 1994, 26 f.; OLG Zweibrücken FGPrax 1999, 140, 141).
  • BGH, 10.07.2015 - V ZR 169/14

    Zweckwidrige Nutzung eines Ladens als Gaststätte in einer Wohnungseigentumsanlage

    In der Regel müssen die Wohnungseigentümer vor der stillschweigenden Willenskundgabe über den Gegenstand der Vereinbarung beraten und die Rechtsfolgen für die Zukunft erörtert haben (vgl. KG, NJW-RR 1989, 976; OLG Hamburg, ZMR 2003, 870, 871; 2006, 298, 299; OLG Zweibrücken, ZMR 1999, 853, 854; Klein in Bärmann, WEG, 12. Aufl., § 10 Rn. 67).
  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 278/03

    Wohnungseigentumsrecht: Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen über eine

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 06.05.2004, 20 W 33/02) kann eine die Gemeinschaftsordnung ändernde Vereinbarung auch nicht daraus abgeleitet werden, dass über Jahre hinweg oder sogar seit Bestehen der Wohnungseigentümergemeinschaft Jahresabrechnungen genehmigt wurden, in denen die Kosten abweichend von der Gemeinschaftsordnung verteilt waren (vgl. Senat, a.a.O., und OLG Hamburg OLG-Report 2004, 165 unter Hinweis auf BayObLG …

    Die langjährig geübte Praxis ersetzt unabhängig von ihrer Dauer allenfalls dann eine förmliche Abänderungsvereinbarung, wenn feststeht, dass sämtliche Wohnungseigentümer sie in dem Bewusstsein vornehmen, den Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung zu ändern und durch einen neuen zu ersetzen (Senat, a.a.O., unter Hinweis auf OLG Hamburg OLG-Report 2004, 165; BayObLG NZM 2001, 754 unter Hinweis auf BayObLG …

  • OLG Frankfurt, 16.10.2006 - 20 W 178/03

    Wohnungseigentum: Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses; Form der

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Beschluss vom 06.05.2004, 20 W 33/02) kann eine die Gemeinschaftsordnung ändernde Vereinbarung auch nicht daraus abgeleitet werden, dass über Jahre hinweg oder sogar seit Bestehen der Wohnungseigentümergemeinschaft Jahresabrechnungen genehmigt wurden, in denen die Kosten abweichend von der Gemeinschaftsordnung verteilt waren (vgl. Senat, a.a.O., und OLG Hamburg OLG-Report 2004, 165 unter Hinweis auf BayObLG …

    Die langjährig geübte Praxis ersetzt unabhängig von ihrer Dauer allenfalls dann eine förmliche Abänderungsvereinbarung, wenn feststeht, dass sämtliche Wohnungseigentümer sie in dem Bewusstsein vornehmen, den Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung zu ändern und durch einen neuen zu ersetzen (Senat, a.a.O., unter Hinweis auf OLG Hamburg OLG-Report 2004, 165; BayObLG NZM 2001, 754 unter Hinweis auf BayObLG …

  • OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 20 W 231/01

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Beschlussanfechtung und Auskunft durch den

    Dem liegt zugrunde, dass nach ständiger Rechtsprechung eine die Gemeinschaftsordnung ändernde Vereinbarung nicht allein daraus abgeleitet werden darf, dass über Jahre hinweg oder sogar seit Bestehen der Wohnungseigentümergemeinschaft Jahresabrechnungen genehmigt wurden, in denen die Kosten abweichend von der Gemeinschaftsordnung verteilt waren (vgl. Senat, Beschluss vom 06.05.2004, 20 W 33/02; OLG Hamburg OLG-Report 2004, 165 unter Hinweis auf BayObLG …

    Die langjährig geübte Praxis ersetzt unabhängig von ihrer Dauer allenfalls dann eine förmliche Abänderungsvereinbarung, wenn feststeht, dass sämtliche Wohnungseigentümer sie in dem Bewusstsein vornehmen, den Kostenverteilungsschlüssel der Gemeinschaftsordnung zu ändern und durch einen neuen zu ersetzen (vgl. Senat, Beschluss vom 06.05.2004, 20 W 33/02; OLG Hamburg OLG-Report 2004, 165; BayObLG NZM 2001, 754 unter Hinweis auf BayObLG …

  • LG Hamburg, 24.11.2017 - 318 S 67/16

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Einräumung von Sondernutzungsrechten an

    Vielmehr seien analog den vom Hanseatischen Oberlandesgericht in der Entscheidung vom 11.08.2003, Az. 2 Wx 76/03, aufgestellten Grundsätzen sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen.

    Aus dem vom Kläger in Bezug genommenen Beschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 11.08.2003 - 2 Wx 76/03 (ZMR 2003, 870) ergibt sich nichts anderes.

  • OLG Hamburg, 28.11.2005 - 2 Wx 112/04

    Kostenverteilung unter den Wohnungseigentümern: Anforderungen an eine konkludente

    Allein aus dem Umstand, dass über Jahre hinweg Jahresabrechnungen von den Wohnungseigentümern genehmigt worden sind, bei denen die Stromkosten und wohl auch die Wartungskosten für den Fahrstuhl in der Vergangenheit vom Antragsteller entgegen der Regelung in § 15 Ziff. 2. der Teilungserklärung nicht mitgetragen zu werden brauchten, kann weder auf einen rechtsgeschäftlichen Willen der Miteigentümer zur Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels hinsichtlich der Betriebskosten der Fahrstuhlanlage geschlossen werden ( vgl. BayObLG a.a.O.; HansOLG Hamburg ZMR 2003, 870 f, 871 ), und schon gar nicht auf einen Willen dahingehend, dass darüber hinaus in Abweichung von § 6 Ziff. 1. der Teilungserklärung der Antragsteller nicht an den Kosten einer Instandhaltung der Fahrstuhlanlage zu beteiligen ist.
  • LG Düsseldorf, 04.05.2010 - 16 S 57/09

    Keine Rückwirkung bei Änderung der Kostenverteilung gem. § 16 III WEG/ Zur

    In der Regel wird hierfür verlangt, dass die Wohnungseigentümer vor der stillschweigenden Willenskundgebung über den Gegenstand der Vereinbarung auch beraten haben (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2003, 870; OLG Zweibrücken, ZMR 1999, 853, 854).
  • LG Hagen, 26.10.2005 - 3 T 288/05

    Umlage der Kosten der Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft durch einen

    Eine konkludente Vereinbarung über einen Abrechnungsmodus, der vom Wortlaut der Teilungserklärung abweicht, erfordert nämlich einen rechtsgeschäftlichen Bindungswillen der Beteiligten und deren Bewußtsein, daß der Kostenverteilungsschlüssel der Teilungserklärung geändert und durch einen anderen ersetzt wird (vgl. HansOLG Hamburg, ZMR 2003, 870 und 871; BayObLG NJW 1986, 385 und 386 sowie NZM 2001, 754, 756).
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