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   OLG Hamburg, 06.05.2002 - 1 W 66/01   

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https://dejure.org/2002,20445
OLG Hamburg, 06.05.2002 - 1 W 66/01 (https://dejure.org/2002,20445)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.05.2002 - 1 W 66/01 (https://dejure.org/2002,20445)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Mai 2002 - 1 W 66/01 (https://dejure.org/2002,20445)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVollzG § 18 Abs. 1 S. 1 § 201 Nr. 1; BGB § 839
    Verletzung des Persönlichkeitsrechts und Entschädigung bei vorübergehender Doppelbelegung eines Einzelhaftraums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 303 O 286/01
  • OLG Hamburg, 06.05.2002 - 1 W 66/01

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamburg 2002, 460
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.01.1985 - VI ZR 28/83

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Ausstrahlung eines Nacktfotos im

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2002 - 1 W 66/01
    Ob eine schwer wiegende Verletzung des Persönlichkeitsrecht vorliegt, hängt maßgeblich von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, vom Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1985, 1617 ; BGHZ 128, 1 ; Palandt/Thomas, BGB , 61. Aufl. 2002, § 823 Rdn. 200 m.w.N.).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2002 - 1 W 66/01
    Ob eine schwer wiegende Verletzung des Persönlichkeitsrecht vorliegt, hängt maßgeblich von der Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, vom Anlass und Beweggrund des Handelnden sowie vom Grad seines Verschuldens ab (BGH NJW 1985, 1617 ; BGHZ 128, 1 ; Palandt/Thomas, BGB , 61. Aufl. 2002, § 823 Rdn. 200 m.w.N.).
  • BVerfG, 27.02.2002 - 2 BvR 553/01

    Effektiver Rechtsschutz für Strafgefangene

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2002 - 1 W 66/01
    Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 ( 2 BvR 553/01) und vom 13. März 2002 ( 2 BvR 261/01) geben keine Veranlassung zu einer abweichenden Beurteilung.
  • BVerfG, 13.03.2002 - 2 BvR 261/01

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz durch

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2002 - 1 W 66/01
    Die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 27. Februar 2002 ( 2 BvR 553/01) und vom 13. März 2002 ( 2 BvR 261/01) geben keine Veranlassung zu einer abweichenden Beurteilung.
  • OLG Braunschweig, 13.04.2000 - 1 W 29/00

    Bestimmung des unzuständigen Insolvenzgerichts durch das Oberlandesgericht;

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.05.2002 - 1 W 66/01
    An dieser, bereits mit Beschluss vom 13. Juni 2000 (1 W 29/00) vertretenen Auffassung hält der Senat fest.
  • OLG Hamburg, 14.01.2005 - 1 U 43/04

    Anforderungen an die Unterbringung Strafgefangener; Entschädigung wegen

    Soweit das Gericht im Rahmen der Entscheidung über eine Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe in der Sache 1 W 66/01 (Anlage B 3) betreffend den Doppelbelegungsfall, der Gegenstand des Rechtsstreits 1 U 134/04 ist, auf Grund einer summarischen Beurteilung des dort vorgetragenen Sachverhalts zu einer anderen vorläufigen Einschätzung gelangt ist, hält es daran nicht fest.
  • OLG Naumburg, 17.08.2004 - 12 W 29/04

    Zur Frage eines Schmerzensgeldanspruches bei Mehrfachbelegung von Haftzellen

    Denn es hat in diesen Beschlüssen nicht festgestellt, dass bei einer Doppelbelegung von Einzelhafträumen wie im vorliegenden Fall ein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG oder eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechtes vorliegt (vgl. OLG Hamburg, OLGR 2002, 460, 461).
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