Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 86/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3507
OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 86/00 (https://dejure.org/2000,3507)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2000 - 15 W 86/00 (https://dejure.org/2000,3507)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2000 - 15 W 86/00 (https://dejure.org/2000,3507)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinsbetreuer; Betreuung; Verein; Entlassung; Kündigung; Betreuungsverein; Beschwerdebefugnis

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vereinsbetreuung durch freien Mitarbeiter

  • Judicialis

    FGG § 18; ; FGG § 20; ; BGB § 1897 Abs. 2; ; BGB § 1908 b Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 18 § 20; BGB § 1897 Abs. 2 § 1908b Abs. 4
    Begriff des Vereinsbetreuers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Vereinsbetreuer können keine freien Mitarbeiter sein!

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Betreuungsleistungen
    Umsatzsteuerrechtliche Behandlung der rechtlichen Betreuungsleistungen i.S.d. § 1896 BGB
    Anwendungsregelungen
    Betreuungsverein bzw. Vereinsbetreuer

Verfahrensgang

  • AG Bochum - 17 XVII K 569
  • LG Bochum - 7 T 521/99
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 86/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 651
  • FGPrax 2000, 192
  • FamRZ 2001, 253
  • OLG-Report Hamm 2001, 49
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG München I, 19.02.1999 - 13 T 715/99
    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 86/00
    Während Jaschinski (NJW 1996, 1521 ff) und ihm folgend Diederichsen (in Palandt, BGB, 59.Auflage, § 1897 Rn.10) der Meinung sind, Vereinsbetreuer könne auch ein freier Mitarbeiter des Vereins sein, vertreten Bienwald (in Staudinger, BGB, 13. Bearbeitung, § 1897 Rdnr.34), Schwab (in MK/BGB, 3. Aufl., § 1897 Rdnr. 9, 10 und FamRZ 1992, 493 [498]) und Dickescheid (in BGB/RGRK, 12. Aufl. [1999], § 1897 Rdnr. 4) die Auffassung, als Vereinsbetreuer kämen nur angestellte Mitarbeiter des Vereins in Betracht (ebenso LG München I BtPrax 1999, 117, das aus diesem Grund die Bestellung eines ehrenamtlichen Helfers als Vereinsbetreuer für ausgeschlossen hält).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.11.2013 - L 9 KR 129/11

    Vereinsbetreuer - abhängige Beschäftigung (bejaht) - geringfügige Beschäftigung -

    Andererseits soll nach dem gesetzlichen Leitbild (vgl. BT-Drs. 11/5428, S. 126) der Vereinsbetreuer in den Betrieb des Vereins integriert sein, sein Amt als arbeitsvertragliche Aufgabe wahrnehmen und der Personalhoheit des Vereins unterliegen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 23. Mai 2000, 15 W 86/00, zitiert nach juris, dort Rdnr. 14 ff.).
  • OLG München, 24.08.2006 - 33 Wx 222/05

    Beschwerdebefugnis des Betreuers gegen Aufhebung der Betreuung wegen mangelnder

    Andererseits steht einem Betreuer eine Beschwerdebefugnis gegen seine Entlassung zu, bei einem Vereinsbetreuer hat dieses Recht der Betreuungsverein (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2001, 651).
  • OLG Frankfurt, 28.01.2004 - 20 W 390/03

    Betreuungsverfahren: Außerordentliche Beschwerde der Staatskasse gegen die

    Die Beschwerdeberechtigung der Betreuerin ergibt sich aus § 69 g Abs. 2 Satz 1 FGG, da die angefochtene Entscheidung deren Aufgabenkreis betrifft (vgl. Keidel/Kayser, FGG, 15. Aufl., § 69 g Rn. 21; OLG Hamm FGPrax 2000, 192).
  • OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 3 W 145/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Bindung an Auswahlentscheidung des

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Mai 2000 - 15 W 86/2000 -.
  • BayObLG, 26.10.2004 - 3Z BR 207/04

    Beschwerderecht des Betreuungsvereins bei Entlassung des Vereinsbetreuers -

    Das Oberlandesgericht Hamm hat überzeugend dargelegt, dass ein Betreuungsverein in dem Fall befugt ist, selbst Beschwerde einzulegen, in dem ausgesprochen wird, dass der Vereinsbetreuer die Betreuung künftig als Privatperson weiterführt (§ 1908b Abs. 4 Satz 2 BGB; OLG Hamm FamRZ 2001, 253).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4239
OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99 (https://dejure.org/2000,4239)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.03.2000 - 8 U 113/99 (https://dejure.org/2000,4239)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. März 2000 - 8 U 113/99 (https://dejure.org/2000,4239)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Studienkreis II -, Anwendbarkeit der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf einen FV

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2000, 1169
  • OLG-Report Hamm 2001, 49
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.10.1982 - VIII ZR 201/81

    Unwirksamkeit einer Vielzahl einzelner Bestimmungen in einem Formularvertrag -

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99
    Die beanstandeten Regelungen sind jedoch so gewichtig, daß ihre Änderung oder Anpassung zu einer gänzlich neuen und völlig abweichenden Vertragsgestaltung führen müßte, die vom Parteiwillen nicht mehr getragen würde (vgl. dazu BGH, Urt.v.06.10.1982 - VIII ZR 201/81 - in NJW 1983, S.159 [162 re.Sp.]; BGH, Urt.v.14.12.1994 - VIII ZR 46/94 - in NJW 1995, S.722 [724]).
  • BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94

    Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99
    Die beanstandeten Regelungen sind jedoch so gewichtig, daß ihre Änderung oder Anpassung zu einer gänzlich neuen und völlig abweichenden Vertragsgestaltung führen müßte, die vom Parteiwillen nicht mehr getragen würde (vgl. dazu BGH, Urt.v.06.10.1982 - VIII ZR 201/81 - in NJW 1983, S.159 [162 re.Sp.]; BGH, Urt.v.14.12.1994 - VIII ZR 46/94 - in NJW 1995, S.722 [724]).
  • BGH, 12.11.1986 - VIII ZR 280/85

    Schadensersatz bei Mitwirkung am Zustandekommen eines sittenwidrigen und damit

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99
    Daß Franchiseverträge grundsätzlich der Sittenwidrigkeitskontrolle unterliegen, ist, soweit ersichtlich, unstreitig (Emmerich, aaO. S.763[re.Sp.]; Martinek, moderne Vertragstypen, S.90; ders. in Handbuch des Vertriebsrechts, aao. § 19 111, 2; ders. in Franchising, S.301 ff; Skaupy, Franchising, 2.Aufl. S.128; zur Rspr. vgl.BGH, Urt.v.12.11.1986 - VIII ZR 280/85 in NJW 1987, S.639).
  • BGH, 18.06.1990 - II ZR 132/89

    Formbedürftigkeit des Erwerbs von Beteiligungen an einer im Ausland belegenen

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99
    Auch die höchstrichterliche Rechtsprechung, die grundsätzlich die Regeln der fehlerhaften Gesellschaft auf alle Typen der stillen Gesellschaft anwenden will (vgl. Karsten Schmidt, aaO., mit Nachweisen), ist nicht einheitlich (vgl. BGH, Urt.v.18.06.1990 - II ZR 132/89 - in BB 1990, S.1997), sondern auch sie sieht in der zuletzt zitierten Entscheidung dann keinen Raum für die Anwendung der Regeln über die fehlerhafte Gesellschaft, wenn die Gesellschaft - wie auch in dem vorliegenden Fall - nicht über ein Gesellschaftsvermögen verfügt.
  • LG Bochum, 28.04.1999 - 2 O 7/99

    Sittenwidrigkeit des FV, Knebelung

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99
    8 U 113/99 OLG Hamm 2 O 7/99 LG Bochum.
  • BGH, 28.11.1975 - I ZR 127/73

    Abgrenzung HV / U, Sittenwidrigkeit eines Absatzmittlungsvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 13.03.2000 - 8 U 113/99
    Die Unausgewogenheit einer Vertragbeziehung, in der ein Vertragsteil allein alle Risiken trägt, der Partner sich jedoch ohne Übernahme eines Risikos maßgeblichen Einfluß auf die Geschicke des Unternehmens vorbehält und dabei risikolos Einnahmen erzielt, deutet auf eine verwerfliche Gesinnung desjenigen Vertragspartners, der sich die übermäßigen vertraglichen Vorteile verschafft hat (so BGH, Urt.v.28.11.1975 - I ZR 127/73 in WM 1976, S. 181 [182 re.Sp.]; vgl. ferner zur Beschränkung der unternehmerischen Freiheit OLG Frankfurt in NJW 1967, S.1043).
  • OLG Schleswig, 05.12.2002 - 5 U 28/02

    Beitritt als atypischer stiller Gesellschafter; Rückabwicklung nach Prospekt-

    Ausnahmen wurden bisher nur zugelassen, wenn gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder besonders schutzwürdiger Personen einer derartigen Abwicklung entgegen standen (BGHZ 26, 330, 355; BGHZ 55, 5, 9; BGHZ 62, 234, 240 f.; BGHZ 75, 214, 217 f.; OLG Hamm, OLGR 2001, 49, 50 f.).

    Lediglich der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart (OLGR 1999, 430, 431), das OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011) und der 8. Zivilsenat des OLG Hamm (OLGR 2001, 49, 50 f.) lehnten bisher die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die stille Gesellschaft ab, der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart und das OLG Rostock aus Gründen des Verbraucherschutzes bei Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes, der 8. Zivilsenat des OLG Hamm bei Annahme einer gegen § 138 Abs. 1 BGB verstoßenden stillen Beteiligungen.

  • OLG Schleswig, 13.06.2002 - 5 U 78/01

    Sittenwidrigkeit des Beitritts als stiller Gesellschafter zu einer

    Ist somit schon die generelle Anwendbarkeit der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die stille Gesellschaft jedenfalls nicht zweifelsfrei (vgl. zur Kritik K. Schmidt, Gesellschaftsrecht, 2. Aufl., § 6 II 3; Belz in Münchener Handbuch des Gesellschaftsrechts, Band 2, § 31 StG Rn. 21 ff. und neuestens Österr. OGH NZG 2001, 465 ff.), so hat zum anderen selbst die eine Abwicklung über die fehlerhafte Gesellschaft befürwortende bisherige Rechtsprechung dann Ausnahmen zugelassen, wenn gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder bestimmter, besonders schutzwürdiger Personen einer derartigen Abwicklung entgegenstehen (BGHZ 26, 330, 335; 55, 5, 9; 62, 234, 240 f.; 75, 214, 217 f.; OLG Hamm OLGR 2001, 49, 50 f.).
  • OLG Schleswig, 12.12.2002 - 5 U 7/02

    Wirksamkeit des Beitritts eines atypischen stillen Gesellschafters zu einer

    Ausnahmen wurden bisher nur zugelassen, wenn gewichtige Interessen der Allgemeinheit oder besonders schutzwürdiger Personen einer derartigen Abwicklung entgegen standen (BGHZ 26, 330, 355; BGHZ 55, 5, 9; BGHZ 62, 234, 240 f.; BGHZ 75, 214, 217 f.; OLG Hamm, OLGR 2001, 49, 50 f.).

    Lediglich der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart (OLGR 1999, 430, 431), das OLG Rostock (ZIP 2001, 1009, 1011) und der 8. Zivilsenat des OLG Hamm (OLGR 2001, 49, 50 f.) lehnten bisher die Anwendung der Grundsätze über die fehlerhafte Gesellschaft auf die stille Gesellschaft ab, der 6. Zivilsenat des OLG Stuttgart und das OLG Rostock aus Gründen des Verbraucherschutzes bei Anwendung des Haustürwiderrufsgesetzes, der 8. Zivilsenat des OLG Hamm bei Annahme einer gegen § 138 Abs. 1 BGB verstoßenden stillen Beteiligungen.

  • OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 16 U 62/08

    Sittenwidrigkeit eines Franchise- und Untermietvertrags

    aa) Eine sittenwidrige Knebelung wird bei Franchiseverträgen insbesondere dann bejaht, wenn der Franchisenehmer annähernd vollkommen dem Willen des Franchisegebers unterworfen und faktisch zum Angestellten im eigenen Betrieb wird; weiter wird auf eine einseitige Risikoverteilung abgestellt (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 13.03.2000 - 8 U 113/99, NZG 2000, 1169, 1170 f., OLG München, Urt. v. 26.06.2002 - 7 U 5730/01, BB 2002, 2521ff).
  • OLG Oldenburg, 10.05.2007 - 8 U 206/06

    Außerordentliche Kündigung eines Franchisevertrags wegen Verstoß gegen

    Eine sittenwidrige Knebelung wird bei Franchiseverträgen insbesondere dann bejaht, wenn der Franchisenehmer annähernd vollkommen dem Willen des Franchisegebers unterworfen und faktisch zum Angestellten im eigenen Betrieb wird; weiter wird auf eine einseitige Risikoverteilung abgestellt (vgl. Becker in Metzlaff, Praxishandbuch Franchising, § 11 Rdnr. 159 ff., 173 ff.; OLG Hamm NZG 2000, 1169, 1170 f.).
  • OLG Köln, 22.05.2015 - 19 U 170/14
    Eines der typischen Merkmale des Franchise-Vertrags ist mithin die enge Einbindung des Franchisenehmers in das von dem Franchisegeber vorgegebene Vertriebssystem mit der ständigen Betrauung und Verpflichtung des Franchisenehmers zur Abnahme der Produkte des Franchisegebers (vergleiche OLG Hamm, Urteil vom 13.03.2000, 8 U 113/99, zitiert nach juris; Löwisch in Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn, Handelsgesetzbuch, 3. Auflage, § 84 Rn. 158 f., zitiert nach beck-online).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.02.2001 - 15 WF 38/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3465
OLG Celle, 20.02.2001 - 15 WF 38/01 (https://dejure.org/2001,3465)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.02.2001 - 15 WF 38/01 (https://dejure.org/2001,3465)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 15 WF 38/01 (https://dejure.org/2001,3465)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Vaterschaftsanfechtung durch die Kindesmutter: Zulässigkeit nach einvernehmlicher heterologer Insemination im Ausland

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1600 BGB
    Vaterschaftsanfechtung durch die Mutter; Zulässigkeit ; Heterologe Insemination; Ausland; Samenspende; Kindeswohl

  • Wolters Kluwer

    Vaterschaftsanfechtung durch die Mutter; Zulässigkeit ; Heterologe Insemination; Ausland; Samenspende; Kindeswohl

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Anfechtung durch die Mutter auch bei Samenspende

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 3419
  • FamRZ 2001, 700
  • OLG-Report Hamm 2001, 49
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.07.1995 - XII ZR 128/94

    Verzicht auf Anfechtung der Ehelichkeit eines im Wege der heterologen

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2001 - 15 WF 38/01
    Wäre dies aber der Fall, so wäre ihr entsprechender Verzicht ebenso unwirksam wie derjenige des Ehemannes, der - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 2921 = FamRZ 1995, 1272; NJW 1995, 2028, 2029 = FamRZ 1995, 861, 862; NJW 1983, 2073 = FamRZ 1983, 686) und des Senats (NJW 1992, 1516) - sein Anfechtungsrecht nicht durch rechtsgeschäftlichen Ausschluss verliert.

    Die Herleitung des Missbrauchseinwands aus dem Widerspruch zur Verzichtserklärung liefe darauf hinaus, die gesetzliche Bewertung des Verzichts als eine unwirksame Erklärung nicht anzuerkennen (BGH NJW 1995, 2921, 2923 = FamRZ 1995, 1272, 1275) und durch eine rechtspolitisch-ideologisch bevorzugte eigene Bewertung zu ersetzen.

  • OLG Celle, 25.10.1991 - 15 U 7/91

    Widerruf der Zustimmung zur Fremdinsemination ; Ehelichkeitsanfechtung bei

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2001 - 15 WF 38/01
    Wäre dies aber der Fall, so wäre ihr entsprechender Verzicht ebenso unwirksam wie derjenige des Ehemannes, der - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 2921 = FamRZ 1995, 1272; NJW 1995, 2028, 2029 = FamRZ 1995, 861, 862; NJW 1983, 2073 = FamRZ 1983, 686) und des Senats (NJW 1992, 1516) - sein Anfechtungsrecht nicht durch rechtsgeschäftlichen Ausschluss verliert.
  • BGH, 07.04.1983 - IX ZR 24/82

    Ehelichkeitsanfechtung bei heterologer künstlicher Samenübertragung

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2001 - 15 WF 38/01
    Wäre dies aber der Fall, so wäre ihr entsprechender Verzicht ebenso unwirksam wie derjenige des Ehemannes, der - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 2921 = FamRZ 1995, 1272; NJW 1995, 2028, 2029 = FamRZ 1995, 861, 862; NJW 1983, 2073 = FamRZ 1983, 686) und des Senats (NJW 1992, 1516) - sein Anfechtungsrecht nicht durch rechtsgeschäftlichen Ausschluss verliert.
  • BGH, 03.05.1995 - XII ZR 29/94

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Eheleuten über eine heterologe

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2001 - 15 WF 38/01
    Wäre dies aber der Fall, so wäre ihr entsprechender Verzicht ebenso unwirksam wie derjenige des Ehemannes, der - nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1995, 2921 = FamRZ 1995, 1272; NJW 1995, 2028, 2029 = FamRZ 1995, 861, 862; NJW 1983, 2073 = FamRZ 1983, 686) und des Senats (NJW 1992, 1516) - sein Anfechtungsrecht nicht durch rechtsgeschäftlichen Ausschluss verliert.
  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 40/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde im Prozeßkostenhilfeverfahren; Erfolgsaussichten

    Deshalb ist die Erfolgsaussicht einer beabsichtigten Rechtsverfolgung zu bejahen und Prozeßkostenhilfe, wenn die persönlichen Voraussetzungen gegeben sind, zu gewähren, wenn ein Rechtsmittel zugelassen werden müßte, weil die durch die Rechtsverfolgung aufgeworfenen Rechtsfragen einer höchstrichterlichen Klärung bedürfen (OLG Karlsruhe, IPRax 1988, 176; OLG Köln, MDR 2000, 601; OLG Celle, FamRZ 2001, 700, 701).
  • BGH, 18.03.2020 - XII ZB 321/19

    Vaterschaftsanfechtung durch Mutter: Voraussetzungen; rechtsgeschäftlicher

    Gleiches galt vor Einführung des heutigen § 1600 Abs. 4 BGB durch das Gesetz zur weiteren Verbesserung der Kinderrechte vom 9. April 2002 (BGBl. I S. 1239; Kinderrechteverbesserungsgesetz - KindRVerbG) für die Zustimmung des Ehemanns zur Vornahme einer heterologen Insemination und einen gleichzeitig erklärten Anfechtungsverzicht (vgl. Senatsurteil vom 12. Juli 1995 - XII ZR 128/94 - FamRZ 1995, 1272, 1275; ebenso zum Anfechtungsrecht der Mutter OLG Celle FamRZ 2001, 700, 701 f.).
  • BGH, 27.03.2002 - XII ZR 203/99

    Anfechtung der Vaterschaft des geschiedenen Ehemanns durch die allein

    Wie das Berufungsgericht - ohne die richtigen Schlußfolgerungen daraus zu ziehen - im Ansatz richtig sieht, wäre es nicht sinnvoll, zum Zwecke der Beteiligung des Kindes der allein sorgeberechtigten Klägerin ihre eigene Klage zuzustellen, um sie für das Kind entscheiden zu lassen, ob das Kind dem Rechtsstreit auf ihrer oder auf der Seite ihres Prozeßgegners beitreten soll (im Ergebnis wie hier OLG Celle, FamRZ 2001, 700, 702; Coester-Waltjen in MünchKomm-ZPO aaO § 640 e Rdn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.01.2001 - 19 U 134/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5683
OLG Köln, 12.01.2001 - 19 U 134/00 (https://dejure.org/2001,5683)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.01.2001 - 19 U 134/00 (https://dejure.org/2001,5683)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - 19 U 134/00 (https://dejure.org/2001,5683)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 27 (Ls.)
  • OLG-Report Hamm 2001, 49
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.02.1995 - IV ZR 36/94

    Unentgeltlichkeit der Übergabe eines Hausgrundstücks in Vorwegnahme der Erbfolge

    Auszug aus OLG Köln, 12.01.2001 - 19 U 134/00
    Der Bundesgerichtshof (NJW 1995, 1349 = DRsp-ROM Nr. 1995/3098) hat in einem vergleichbaren Fall, in dem es um einen Übergabevertrag unter Vorwegnahme der Erbfolge ging, ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5034
OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00 (https://dejure.org/2001,5034)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05.02.2001 - 2 WF 99/00 (https://dejure.org/2001,5034)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 05. Februar 2001 - 2 WF 99/00 (https://dejure.org/2001,5034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vergleichsgebühr; Beweisaufnahme; Sorgerechtsverfahren; Sorgerecht; Elterliche Sorge; Anhörung; Eltern; Kind

  • Judicialis

    BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 3; ; BRAGO § 23; ; BGB § 1671

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 118 Abs. 1 Nr. 3 § 23; BGB § 1671
    Beweisgebühr bei Anhörungen im Sorgerechtsverfahren - keine Vergleichsgebühr bei Verständigung der Eltern über Sorgerecht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ludwigshafen - F 69/00
  • OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 1393
  • Rpfleger 2001, 243
  • OLG-Report Hamm 2001, 49
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 20.11.2000 - 2 WF 81/00

    Vergleichsgebühr bei Abänderung gerichtlicher Sorgerechtsentscheidung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00
    Diese Auffassung hat der Senat kürzlich (Beschluss vom 20.11.2000, 2 WF 81/00, zur Veröffentlichung bestimmt) bestätigt für den Fall der Abänderung einer Sorgerechtsregelung nach § 1696 BGB.
  • OLG München, 18.04.1997 - 21 U 5854/96

    Aufgabe einer dinglichen Sicherheit an einem Grundstück -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00
    Hieraus ist aber nicht zu schließen, dass die Eltern über den Gegenstand des Verfahrens frei verfügen und ihn daher auch durch Vergleich regeln können (so aber OLG Bremen OLGR 1997, 147 für § 1672 BGB a.F.; vgl. weiter Gerold aaO., § 36 Rn. 4).
  • OLG Nürnberg, 28.01.2005 - 9 WF 78/05

    Zum Ansatz einer Vergleichsgebühr aus Folgesache elterliche Sorge bei Einigung

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte hierzu ist zwar kontrovers (z.B. für Zuerkennung einer Vergleichsgebühr: OLG Koblenz, FamRZ 2002, 36; dagegen: OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 1393).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.2005 - 2 WF 110/05

    Kosten- und Gebührenrecht: Einigungsgebühr; Gegenstandswert bei einem Hauptsache-

    Es bedarf hier nicht des Eingehens auf die in der Rechtsprechung der Familiensenate der Oberlandesgerichte kontrovers entschiedene Frage, ob eine Verständigung der Eltern über die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil oder über das Aufenthaltsbestimmungsrecht als dessen Kernbereich und ein hierauf basierender gemeinsamer Elternvorschlag die Vergleichsgebühr des § 23 BRAGO oder die sog. Einigungsgebühr der Nrn. 1000, 1003 VVRVG auszulösen vermag (für § 23 BRAGO verneinend: Senat FamRZ 2001, 1393; sowohl für die frühere Regelung als auch für den Geltungsbereich des RVG bejahend: OLG Nürnberg in FamRZ 2005, 190, 260 und 741 f; siehe auch Rechtssprechungsübersicht in Hartmann, Kostengesetze, 34. Aufl., Rdnr. 43 zu Nr. 1000 VVRVG, Stichwort: "Sorgerecht"); die Festsetzung der sog. Einigungsgebühr der Nrn. 1000 und 1003 VVRVG scheitert hier nämlich schon daran, dass die Eltern in der mündlichen Verhandlung beim Familiengericht am 20. Juli 2004 lediglich eine einverständliche Regelung hinsichtlich des Aufenthaltsbestimmungsrechts für die beiden Töchter A... und S..., nicht aber hinsichtlich des jüngsten Kindes Sa.
  • OLG Zweibrücken, 10.06.2002 - 2 WF 37/02

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Vergleichsgebühr bei gerichtlich

    Der Senat geht daher in langjähriger ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Verständigung der Eltern über das Sorgerecht eine Vergleichsgebühr nicht auslöst (vgl. bereits Beschluss vom 17. August 1978, KostRsp. Nr. 7 zu § 23 BRAGO) und hat hieran auch in Bezug auf die seit 1. Juli 1998 geltende Neufassung des § 1671 BGB festgehalten, weil gemäß §§ 1671 Abs. 3, 1666 BGB weiterhin von Amts wegen auf die Wahrung des Kindeswohls zu achten ist (FamRZ 2001, 1393 f.; s.a. FamRZ 2001, 506 zu § 1696 BGB).
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