Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 274/00   

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https://dejure.org/2001,3139
OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 274/00 (https://dejure.org/2001,3139)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.02.2001 - 3 W 274/00 (https://dejure.org/2001,3139)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. Februar 2001 - 3 W 274/00 (https://dejure.org/2001,3139)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fotokopie; Kopie; Auslagenerstattung; Erstattungsanspruch; Kostenerstattung; Betreuungsverfahren; Aufwendungsersatz; Betreuer; Berufsbetreuer

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kopierkosten

  • Judicialis

    BGB § 1908 i; ; BGB § 1835 Abs. 1; ; BGB § 670

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1908i § 1835 Abs. 1 § 670
    Auslagen des Betreuers - Aufwendungsersatz für Fotokopien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Bad Neuenahr-Ahrweiler - 5 XVII H 95
  • LG Koblenz - 2 T 776/00
  • OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 274/00

Papierfundstellen

  • FGPrax 2001, 115
  • FamRZ 2001, 864
  • OLG-Report Hamm 2001, 79
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Wuppertal, 07.09.1995 - 6 T 661/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 274/00
    Als angemessene Pauschale werden teilweise 0, 20 DM (vgl. LG München JurBüro 1993, 113, 115; LG Frankenthal Rpfleger 1988, 65; LG Mainz Rpfleger 1985, 236, 237), teilweise 0, 30 DM je Fotokopie (vgl. LG Wuppertal JurBüro 1996, 154, 155; LG Berlin FamRZ 1995, 496) als angemessen erachtet.
  • LG Mainz, 10.01.1985 - 8 T 102/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 274/00
    Als angemessene Pauschale werden teilweise 0, 20 DM (vgl. LG München JurBüro 1993, 113, 115; LG Frankenthal Rpfleger 1988, 65; LG Mainz Rpfleger 1985, 236, 237), teilweise 0, 30 DM je Fotokopie (vgl. LG Wuppertal JurBüro 1996, 154, 155; LG Berlin FamRZ 1995, 496) als angemessen erachtet.
  • LG Paderborn, 26.06.1992 - 5 T 190/92
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 274/00
    Während das Landgericht Paderborn (Rpfleger 1993, 19, 21) als Schreibauslagen lediglich die reinen von dem Betreuer aufgewendeten Materialkosten als erstattungsfähig ansieht und eine pauschalisierte Erstattung ablehnt, wird in der Literatur und einem Teil der Rechtsprechung hinsichtlich der Fotokopierkosten die Vorschrift des § 11 Abs. 2 ZSEG i.V.m. Nr. 9000 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz entsprechend angewendet (vgl. Bach, Kostenregelungen für Betreuungspersonen, 1996 Rdnr. C 2; derselbe BT-Prax 1995, 8, 9; Bauer/Deinert in HK-BUR § 1835 BGB Rdnr. 34 a; LG Koblenz BT-Prax 2000, 180 = FamRZ 2001, 114 mit Anm. Bienwald).
  • BayObLG, 26.11.1987 - BReg. 3 Z 150/87
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 274/00
    Als angemessene Pauschale werden teilweise 0, 20 DM (vgl. LG München JurBüro 1993, 113, 115; LG Frankenthal Rpfleger 1988, 65; LG Mainz Rpfleger 1985, 236, 237), teilweise 0, 30 DM je Fotokopie (vgl. LG Wuppertal JurBüro 1996, 154, 155; LG Berlin FamRZ 1995, 496) als angemessen erachtet.
  • LG Berlin, 23.09.1994 - 87 T 150/94
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 274/00
    Als angemessene Pauschale werden teilweise 0, 20 DM (vgl. LG München JurBüro 1993, 113, 115; LG Frankenthal Rpfleger 1988, 65; LG Mainz Rpfleger 1985, 236, 237), teilweise 0, 30 DM je Fotokopie (vgl. LG Wuppertal JurBüro 1996, 154, 155; LG Berlin FamRZ 1995, 496) als angemessen erachtet.
  • LG Koblenz, 18.04.2000 - 2 T 224/00

    Anspruch auf Ersatz der Kopierkosten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.02.2001 - 3 W 274/00
    Während das Landgericht Paderborn (Rpfleger 1993, 19, 21) als Schreibauslagen lediglich die reinen von dem Betreuer aufgewendeten Materialkosten als erstattungsfähig ansieht und eine pauschalisierte Erstattung ablehnt, wird in der Literatur und einem Teil der Rechtsprechung hinsichtlich der Fotokopierkosten die Vorschrift des § 11 Abs. 2 ZSEG i.V.m. Nr. 9000 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz entsprechend angewendet (vgl. Bach, Kostenregelungen für Betreuungspersonen, 1996 Rdnr. C 2; derselbe BT-Prax 1995, 8, 9; Bauer/Deinert in HK-BUR § 1835 BGB Rdnr. 34 a; LG Koblenz BT-Prax 2000, 180 = FamRZ 2001, 114 mit Anm. Bienwald).
  • BGH, 13.06.2006 - VI ZR 323/04

    Schadensersatzklage nach Robodoc-Operation

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats ist die Wahl der Behandlungsmethode zwar primär Sache des Arztes (Senatsurteile BGHZ 102, 17, 22; 106, 153, 157; vom 11. Mai 1982 - VI ZR 171/80 - VersR 1982, 771, 772; vom 24. November 1987 - VI ZR 65/87 - VersR 1988, 190, 191 und vom 15. März 2005 - VI ZR 313/03 - VersR 2005, 836; OLG Zweibrücken, OLGR 2001, 79, 81 mit NA-Beschluss des Senats vom 19. Dezember 2000 - VI ZR 171/00 - OLG Karlsruhe, MedR 2003, 229, 230).
  • BGH, 04.12.2013 - XII ZB 159/12

    Aufwendungsersatz des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Höhe der

    Teilweise wird ein Pauschalbetrag von 0, 15 EUR für jede angefertigte Kopie für angemessen gehalten (OLG Dresden VersR 2001, 492, 493; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 864; BayObLG NJWE-FER 2001, 292; Dodegge/Roth Betreuungsrecht 3. Aufl. Teil F Rn. 15; Knittel Betreuungsrecht [März 2013] § 1835 BGB Rn. 30; Bamberger/Roth/Bettin BGB 4. Aufl. § 1835 Rn. 4; Deinert/Lütgens Die Vergütung des Betreuers 5. Aufl. Rn. 219).
  • BayObLG, 11.07.2001 - 3Z BR 177/01

    Aufwendungsersatz für Kopien des Betreuers

    In der Rechtsprechung wird überwiegend nur ein Betrag von 0, 20 DM (vgl. LG München I JurBüro 1993, 113) oder 0, 30 DM (OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 115 m.w.N.) als erstattungsfähig angesehen.

    Der Senat schließt sich ferner der Auffassung des OLG Zweibrücken (FGPrax 2001, 115/116) an, dass eine höhere pauschale Erstattung, nämlich 1 DM je Kopie für die ersten 50 Kopien eines Betreuungsverfahrens oder für jedes Kalenderjahr, nicht gerechtfertigt ist.

  • OLG Dresden, 13.09.2007 - 4 U 601/06

    Arzthaftung; TEP-Operation; Risikoaufklärung; Robodoc

    Wie oben dargelegt, ist die Wahl der Behandlungsmethode primär Sache des Arztes (BGH GesR 2007, 165; VersR 2005, 836; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 79; OLG Karlsruhe MedR 2003, 229).
  • OLG Hamm, 12.05.2010 - 3 U 134/09

    Klageabweisung von Arzthaftungsansprüchen wegen den Anforderungen entsprechender,

    Der Feststellung einer ständigen Aufklärungsübung des Arztes gerade in Verbindung mit einer erfolgten Dokumentation kommt - je nach deren Inhalt - eine Indizwirkung für das in Betracht kommende Aufklärungsgespräch zu (OLG Zweibrücken, OLGR 2001, 79 ff. m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 20.06.2002 - 2 W 33/02

    Betreuungsrecht: Vergütung des Berufsbetreuers - Erstattung der Auslagen für

    Daraus folgt im Umkehrschluss, dass die Vorschriften des ZSEG für die Auslagen von Zeugen und Sachverständigen im Übrigen keine entsprechende Anwendung auf Betreuungsverhältnisse finden (ebenso OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 864; OLG Dresden, Rpfleger 2001, 492, 493).
  • OLG Brandenburg, 22.04.2002 - 11 Wx 11/02

    Umfang und Geltendmachung von Vergütungsansprüchen eines Betreuers

    Eine Schätzung auf einen Betrag von 0, 30 DM erscheint für den Vergütungsfestsetzungszeitraum angemessen (vgl. auch BayObLG FamRZ 2002, 495; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 864; OLG Dresden BT-Prax 2001, 220).
  • OLG Dresden, 14.07.2010 - 4 U 1834/09

    Arzthaftung; Aufklärung; Herzkatheteruntersuchung; Koronarfistel Coil Stent "off

    Die Wahl der Behandlungsmethode ist zwar primär Sache des Arztes (BGH GesR 2007, 165; VersR 2005, 836; OLG Zweibrücken OLGR 2001, 79; OLG Karlsruhe MedR 2003, 229).
  • AG Rheinberg, 04.07.2019 - 17 F 68/17
    Die von dem Bezirksrevisor für seine Ansicht zitierten Entscheidungen (OLG Zweibrücken 3 W 274/00, OLG Dresden 15 W 542/01 und BayObLG 3Z BR 177/01), welche jeweils nur 0, 15 Euro je Seite zugesprochen haben, beziehen sich ebenso wie die gegenteilige Ansicht etwa des LG Koblenz, wonach 0, 50 Euro erstattungsfähig sein sollen (2 T 224/00) auf die Frage der entsprechenden Anwendung des seinerzeit geltenden § 11 Abs. 2 ZSEG.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 19.01.2001 - 7 WF 136/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3116
OLG Nürnberg, 19.01.2001 - 7 WF 136/01 (https://dejure.org/2001,3116)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.01.2001 - 7 WF 136/01 (https://dejure.org/2001,3116)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 7 WF 136/01 (https://dejure.org/2001,3116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltsanspruch; Leistungsunfähigkeit des Vaters; Ersatzanspruch der Mutter; Unterhaltspflicht zwischen Verwandten; Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    BGB § 1615 l; ; BGB § 1607; ; BGB § 1601

  • rechtsportal.de

    BGB § 1615 S. 1 § 1607 § 1601
    Unterhaltspflicht bei Geburt - Eltern der Mutter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Nürnberg - 107 F 2930/00
  • OLG Nürnberg, 19.01.2001 - 7 WF 136/01

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1010
  • MDR 2001, 512
  • FamRZ 2001, 1322
  • OLG-Report Hamm 2001, 79
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 12.08.1998 - 12 WF 989/98

    Beschwerde gegen die Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.01.2001 - 7 WF 136/01
    Etwas anderes läßt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin zur Begründung ihrer Auffassung angeführten Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 12.08.1998, Az. 12 WF 989/98, teilweise abgedruckt in FamRZ 1999, 1166, entnehmen.

    Auch wenn dies in den Gründen der Entscheidung des Oberlandesgerichts München sowie in der Kommentierung der einschlägigen Frage durch Diederichsen in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 60. Aufl., § 1607 RdNr. 3 und 1615 1, RdNr. 13, nicht ausdrücklich ausgeführt wird, kann sich die jeweils bejahte Haftung der Eltern nur auf die nach § 1601 BGB grundsätzlich unterhaltspflichtigen Eltern der Mutter beziehen (vgl. auch die Anmerkung von Finger zur Entscheidung des OLG München in FamRZ 99, 1298, 1299, nach der es um die Haftung des Vaters der nichtehelichen Mutter ging).

  • OLG Hamburg, 13.09.2005 - 10 UF 6/05

    Unterhalt des minderjährigen unverheirateten Kindes: Erwerbsobliegenheiten des

    Es ihm selbst überlassen, seine Bedürfnisse anders als in den Unterhaltstabellen vorgesehen zu gewichten und sich z.B. mit einer preiswerteren Wohnung zu begnügen, um zusätzliche Mittel für andere Zwecke, etwa für Bekleidung, Urlaubsreisen oder kulturelle Interessen, einsetzen zu können (BGH Urteil vom 25.6.2003, zitiert nach Juris; OLG Hamm OLG-Report 2001, 79, 80; OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1020 ; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1522 ; Kalthoener/Büttner/Niepmann Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts 8. Aufl. Rdn. 970; Wendl/Scholz Das Unterhaltsrecht in der familiengerichtlichen Praxis 5. Aufl. § 2 Rdn. 270; a.A. Wendl/Gutdeutsch aaO § 5 Rdn. 183, 203; OLG Dresden FamRZ 1999, 1522, 1523 für einen Mangelfall bei gesteigerter Unterhaltspflicht).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 02.03.2001 - 15 UF 257/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11306
OLG Schleswig, 02.03.2001 - 15 UF 257/99 (https://dejure.org/2001,11306)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02.03.2001 - 15 UF 257/99 (https://dejure.org/2001,11306)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 02. März 2001 - 15 UF 257/99 (https://dejure.org/2001,11306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 2001, 79
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.2000 - XII ZB 16/96

    Beamtenversorgung im Versorgungsausgleich

    Auszug aus OLG Schleswig, 02.03.2001 - 15 UF 257/99
    Allerdings müsse der Beschluss des Amtsgerichts im Hinblick darauf geändert werden, dass im Lichte der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 2000 (XII ZB 16/96), der die Methode zur sog. Ruhensberechnung einer Beamtenversorgung für die Zwecke der Versorgungsausgleichs betreffe, die auf die Ehezeit entfallenden beamtenrechtlichen Versorgungsanrechte der Parteien neu berechnet werden.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5393
OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00 (https://dejure.org/2001,5393)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.04.2001 - 15 UF 96/00 (https://dejure.org/2001,5393)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. April 2001 - 15 UF 96/00 (https://dejure.org/2001,5393)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kindesname: Keine Anpassung des Namens des Kindes an den des ledigen Vaters nach dem Tode der Mutter

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1617a Abs. 2 BGB ; § 1617b Abs. 1 BGB ; § 1618 S. 3 BGB ; § 1618 S. 4 BGB
    Elterliche Sorge; Tod eines Elternteils; Ehename; Geburtsname eines Kindes; Namensneubestimmung ; Einwilligung

  • Wolters Kluwer

    Elterliche Sorge; Tod eines Elternteils; Ehename; Geburtsname eines Kindes; Namensneubestimmung ; Einwilligung

Verfahrensgang

  • AG Hildesheim - 37 F 231/00
  • AG Hildesheim - 37 F 37231/00
  • OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 2001, 79
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 26.07.2000 - 18 UF 268/00

    Ersetzung der Einwilligung in die Einbenennung eines Kindes nach § 1618 BGB nach

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
    Allerdings wird eine Einbenennung auf den Namen des Stiefelternteils im Falle des Todes des namengebenden Elternteils wegen ersatzloser Entbehrlichkeit seiner Einwilligung (OLG Stuttgart StAZ 2001, 68; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; AG Limburg StAZ 2000, 81; AG Kiel StAZ 2000, 21 und AG Lübeck StAZ 2000, 22 je mit Anm. Sachse; AG Bremen StAZ 1999, 242) oder vermittels familiengerichtlicher Ersetzung seiner von § 1618 Satz 3 geforderten Einwilligung nach § 1618 Satz 4 BGB (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 = StAZ 1999, 241) für möglich gehalten (vgl. auch BayObLG StAZ 1999, 236).

    Dieses Band kann er nur nicht mehr selbst einfordern oder gegenüber dem Integrationswunsch zugunsten des Kindes zurückstellen, es bleibt aber als Residualrecht bestehen (a. A. OLG Stuttgart StAZ 2001, 68) und umfasst, wenn sich der Name des Kindes vom verstorbenen Elternteil ableitet, auch die namensmäßige Verbindung; zur Disposition der nächsten Angehörigen ist es nicht gestellt.

  • OLG Zweibrücken, 01.07.1999 - 5 WF 46/99

    Soll dem Kind der Ehename der verwitweten und wiederverheirateten Mutter erteilt

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
    Allerdings wird eine Einbenennung auf den Namen des Stiefelternteils im Falle des Todes des namengebenden Elternteils wegen ersatzloser Entbehrlichkeit seiner Einwilligung (OLG Stuttgart StAZ 2001, 68; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; AG Limburg StAZ 2000, 81; AG Kiel StAZ 2000, 21 und AG Lübeck StAZ 2000, 22 je mit Anm. Sachse; AG Bremen StAZ 1999, 242) oder vermittels familiengerichtlicher Ersetzung seiner von § 1618 Satz 3 geforderten Einwilligung nach § 1618 Satz 4 BGB (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 = StAZ 1999, 241) für möglich gehalten (vgl. auch BayObLG StAZ 1999, 236).
  • BayObLG, 04.07.2000 - 1Z BR 48/00

    Änderung des Familiennamens des Kindes bei nachträglicher Übertragung des

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
    Die Regelung des § 1617 a Abs. 2 BGB, wonach dann, wenn die Eltern - etwa weil sie nicht miteinander verheiratet sind - keinen gemeinsamen Ehenamen führen und die elterliche Sorge - etwa weil sie für das nicht ehegeborene Kinde keine Sorgeerklärung (§ 1626 a Abs. 1 Nr. 1 BGB) abgegeben haben - einem Elternteil allein zusteht, der sorgeberechtigte Elternteil dem Kind den Namen des anderen Eheteils mit dessen Einwilligung erteilen kann, wird für entsprechend anwendbar gehalten dann, wenn das Sorgerecht auf den anderen Elternteil wechselt und dieser nunmehr seinen eigenen Namen dem Kind mit Zustimmung des früher sorgeberechtigt gewesenen Elternteils erteilt (BayObLG FamRZ 2000, 1435).
  • OLG Zweibrücken, 05.02.1999 - 3 W 11/99

    Einbenennung nach dem Tod des leiblichen Vaters; Notwendigkeit der Ersetzung der

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
    Allerdings wird eine Einbenennung auf den Namen des Stiefelternteils im Falle des Todes des namengebenden Elternteils wegen ersatzloser Entbehrlichkeit seiner Einwilligung (OLG Stuttgart StAZ 2001, 68; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; AG Limburg StAZ 2000, 81; AG Kiel StAZ 2000, 21 und AG Lübeck StAZ 2000, 22 je mit Anm. Sachse; AG Bremen StAZ 1999, 242) oder vermittels familiengerichtlicher Ersetzung seiner von § 1618 Satz 3 geforderten Einwilligung nach § 1618 Satz 4 BGB (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 = StAZ 1999, 241) für möglich gehalten (vgl. auch BayObLG StAZ 1999, 236).
  • BayObLG, 30.05.2000 - 1Z BR 11/00

    Zur analogen Anwendung des § 1618 BGB nach Namenswechsel des sorgeberechtigten

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
    Allein der Namenswechsel des sorgeberechtigten Elternteils ohne neue Familiengründung, etwa durch Wiederannahme eines früher geführten Namens des unverheiratet bleibenden sorgeberechtigten Elternteils, genügt nicht, wenn das Kind den Namen des anderen Elternteils trägt (BayObLG FamRZ 2001, 49).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 139/99

    Rechtsmittel des nicht sorgeberechtigten Elternteils bei Einbenennung des Kindes

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
    Die Beschwerde ist zulässig (§§ 621 Abs. 1 Nr. 1, 621 e Abs. 2 Satz 1 ZPO; vgl. BGH NJW-RR 2000, 665 = FamRZ 1999, 1648 = StAZ 2000, 45), jedoch sieht auch der Senat sich nicht in der Lage, die beantragte familiengerichtliche Ersetzungsentscheidung zu treffen.
  • BayObLG, 25.05.1999 - 1Z BR 208/98

    Unzulässigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde wegen Erledigung der

    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
    Allerdings wird eine Einbenennung auf den Namen des Stiefelternteils im Falle des Todes des namengebenden Elternteils wegen ersatzloser Entbehrlichkeit seiner Einwilligung (OLG Stuttgart StAZ 2001, 68; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; AG Limburg StAZ 2000, 81; AG Kiel StAZ 2000, 21 und AG Lübeck StAZ 2000, 22 je mit Anm. Sachse; AG Bremen StAZ 1999, 242) oder vermittels familiengerichtlicher Ersetzung seiner von § 1618 Satz 3 geforderten Einwilligung nach § 1618 Satz 4 BGB (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 = StAZ 1999, 241) für möglich gehalten (vgl. auch BayObLG StAZ 1999, 236).
  • AG Limburg, 29.12.1999 - 3 UR III 33/99
    Auszug aus OLG Celle, 24.04.2001 - 15 UF 96/00
    Allerdings wird eine Einbenennung auf den Namen des Stiefelternteils im Falle des Todes des namengebenden Elternteils wegen ersatzloser Entbehrlichkeit seiner Einwilligung (OLG Stuttgart StAZ 2001, 68; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 696; AG Limburg StAZ 2000, 81; AG Kiel StAZ 2000, 21 und AG Lübeck StAZ 2000, 22 je mit Anm. Sachse; AG Bremen StAZ 1999, 242) oder vermittels familiengerichtlicher Ersetzung seiner von § 1618 Satz 3 geforderten Einwilligung nach § 1618 Satz 4 BGB (OLG Zweibrücken FamRZ 1999, 1372 = StAZ 1999, 241) für möglich gehalten (vgl. auch BayObLG StAZ 1999, 236).
  • BGH, 10.08.2005 - XII ZB 112/05

    Namensgebungsrecht des mit der Kindesmutter nicht verheirateten Vaters

    Die Gegenmeinung hält eine analoge Anwendung des § 1617 a Abs. 2 BGB für nicht zulässig (OLG Celle [15. ZS] StAZ 2002, 366; OLG Bremen FamRZ 2003, 1687; Staudinger/Coester BGB 13. Bearb. § 1617 a Rdn. 6, 18, 21; Bamberger/Roth BGB § 1617 a Rdn. 2; Lipp/Wagenitz, Das neue Kindschaftsrecht, § 1617 a Rdn. 23).
  • BayObLG, 21.04.2004 - 1Z BR 112/03

    Namenserteilung für ein Kind nach dem Tod von dessen sorgeberechtigter Mutter

    Der Senat bejaht die analoge Anwendung nunmehr auch für den hier gegebenen Fall, dass der Vater nach dem Tod der Mutter das Sorgerecht erhält und dem Kind seinen Namen erteilt; der Umstand, dass die Mutter nicht mehr zustimmen kann, steht der Wirksamkeit der Namenserteilung nicht entgegen (a.A. OLG Celle - Familiensenat - vom 24.4.2001, 15 UF 97/00 = StAZ 2002, 366).

    Soweit der Senat mit diesem Beschluss von der Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 24.4.2001, 15 UF 96/00 (StAZ 2002, 366) abweicht, liegen die Voraussetzungen für eine Vorlage an den Bundesgerichtshof nach § 28 Abs. 2 FGG nicht vor; denn die Entscheidung des dortigen Familiensenats ist nicht auf weitere Beschwerde ergangen.

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.12.2000 - 8 UF 201/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3463
OLG Schleswig, 19.12.2000 - 8 UF 201/99 (https://dejure.org/2000,3463)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.12.2000 - 8 UF 201/99 (https://dejure.org/2000,3463)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - 8 UF 201/99 (https://dejure.org/2000,3463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

  • AG Norderstedt - 53 F 116/98
  • OLG Schleswig, 19.12.2000 - 8 UF 201/99

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 2001, 79
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 08.11.1995 - 5 UF 102/95

    Unterhaltspflicht unter Verlobten; Erwerbsobliegenheit des kinderbetreuenden

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2000 - 8 UF 201/99
    Maßgeblich kommt es auf den aus der Zusammenfassung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu entnehmenden Gesamtcharakter der Vereinbarung an, wobei Beurteilungszeitpunkt der Vertragsabschluss ist (OLG Düsseldorf FamRZ 96, 734, 735).
  • BGH, 09.07.1992 - XII ZR 57/91

    Wirksamkeit eines Verzichts auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2000 - 8 UF 201/99
    Jedoch ist ein solcher Unterhaltsverzicht wegen Verstoßes gegen § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn er für die Vertragsparteien erkennbar zur Sozialhilfebedürftigkeit des Verzichtenden führt, auch wenn er nicht auf einer Schädigungsabsicht der Ehegatten zu Lasten des Sozialhilfeträgers beruht (BGH FamRZ 83, 137, 139; 92, 1403).
  • BGH, 08.12.1982 - IVb ZR 333/81

    Sittenwidrigkeit eines Unterhaltsverzichts

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.12.2000 - 8 UF 201/99
    Jedoch ist ein solcher Unterhaltsverzicht wegen Verstoßes gegen § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn er für die Vertragsparteien erkennbar zur Sozialhilfebedürftigkeit des Verzichtenden führt, auch wenn er nicht auf einer Schädigungsabsicht der Ehegatten zu Lasten des Sozialhilfeträgers beruht (BGH FamRZ 83, 137, 139; 92, 1403).
  • LSG Bayern, 22.10.2003 - L 16 RJ 603/02

    Anspruch auf eine Geschiedenen-Witwenrente; Gewährung einer Hinterbliebenenrente;

    Sie macht nunmehr unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.02.2001 (BvR 12/92), des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06.02.2001 (VII ZR 16/90) und des Oberlandesgerichts Schleswig-Holstein (OLG) vom 19.12.2000 (8 UF 201/99) geltend, der Unterhaltsverzichts sei verfassungs- und sittenwidrig, da er einseitig nur die Klägerin benachteilige und die Allgemeinheit belaste.
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 25.01.2001 - 13 UF 113/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10592
OLG Schleswig, 25.01.2001 - 13 UF 113/00 (https://dejure.org/2001,10592)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25.01.2001 - 13 UF 113/00 (https://dejure.org/2001,10592)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 13 UF 113/00 (https://dejure.org/2001,10592)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unterhalt; Alkoholbedingte Erwerbsunfähigkeit; Therapie; Behandlungsbedürftigkeit

  • Judicialis

    BGB § 1572; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    BGB § 1572 § 242
    Unterhaltspflicht - alkoholbedingte Erwerbsunfähigkeit und Bedürftigkeit des Berechtigten - Zurechnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Alkoholkranker Ehegatte - Geschiedenenunterhalt?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamm 2001, 79
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 07.01.2009 - 5 WF 196/08

    Anrechnung fiktiven Arbeitseinkommens bei der Berechnung des Unterhalts

    Im Falle einer Alkoholerkrankung ist dem Unterhaltspflichtigen ein unterhaltsbezogenes verantwortungsloses Verhalten etwa dann vorzuwerfen, wenn er die Notwendigkeit einer Therapie zwar erkennt, diese aber ablehnt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 13.5.1985, Az. 5 UF 128/83; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25.1.2001, Az. 13 UF 113/00) oder wenn er zu wenig zur Überwindung der Krankheit unternommen hat.
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