Rechtsprechung
OLG Hamm, 26.09.2000 - 27 U 93/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Radfahrer; Schutzhelm; Verkehrsunfall; Mitverschuldensvorwand; Allgemeine Verkehrsanerkennung
- Judicialis
BGB § 833 S. 1; ; LBG § 99; ; BeamtVG § 2; ; BeamtVG § 30; ; BeamtVG § 31 Abs. 1; ; BeamtVG § 31 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713
- rewis.io
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 254
Kein Mitverschulden eines Erwachsenen wegen Nichttragens eines Fahrradhelms - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Keine Mitverschulden des Radfahrers bei Sturz ohne Schutzhelm
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- verkehrslexikon.de (Leitsatz)
Fahrradhelm
- IWW (Kurzinformation)
Mitverschulden - Keine Helmpflicht für erwachsenen Radfahrer
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Fahrradfahrer ohne Helm - bei Unfall Mitverschulden?
- dicalfasgemma.de (Kurzinformation)
Fehlender Fahrradhelm
- 123recht.net (Kurzinformation, 13.6.2001)
Fehlender Fahrradhelm führt nicht zum Mitverschulden
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Diskussion um Helmpflicht für Fahrradfahrer // Mit kühlem Kopf den Verkehrsrisiken begegnen
Verfahrensgang
- LG Bochum, 24.03.2000 - 5 O 3/00
- OLG Hamm, 26.09.2000 - 27 U 93/00
Papierfundstellen
- MDR 2001, 330
- VersR 2001, 1577
- OLG-Report Hamm 2001, 106
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- LG Frankfurt/Main, 13.06.2000 - 5 O 3/00
Vier Wochen für Drittbenennungsrecht
Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2000 - 27 U 93/00
27 U 93/00 OLG Hamm 5 O 3/00 LG Bochum. - OLG Stuttgart, 29.04.1997 - 10 U 260/93
Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts in eine Vorfahrtstraße einbiegenden …
Auszug aus OLG Hamm, 26.09.2000 - 27 U 93/00
Es mag sein, daß sich das Tragen von Schutzhelmen auch bei erwachsenen Radfahrern weiter verbreitet hat, indes läßt sich ohne Umfrageergebnisse, Statistiken, amtliche oder nichtamtliche Erhebungen zur Verkehrsanerkennung kein allgemeines Schutzbewußtsein in dem hier maßgeblichen Sinne feststellen (BGH NJW 1979, 1980; OLG Nürnberg zfs 1999, 467; OLG Stuttgart OLG-Report 1998, 345).
- LG Krefeld, 22.12.2005 - 3 O 179/05
Straßenverkehrsrecht: Haftungsverteilung bei einer Kollision zwischen einem …
Vor diesem Hintergrund kann es für die Frage des Mitverschuldens nicht entscheidend darauf ankommen, ob eine allgemeine Verkehrsanerkennung in dem Sinne vorliegt, dass die Schutzmaßnahme etwa bereits von der Bevölkerungsmehrheit praktiziert wird (…Staudinger / Schiemann, BGB, 13. Bearbeitung, 2005, § 254, Rn. 51, der zudem bereits vom Vorliegen einer allgemeinen Überzeugung, dass ein gewissenhafter Radfahrer einen Schutzhelm tragen müsse, ausgeht; anders OLG Hamm VersR 2001, 1577;… Münchener Kommentar zum BGB / Oetker, 4. Aufl. 2003, § 254, Rn. 42).
Rechtsprechung
OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Berufung; Zulässigkeit; Begründetheit; Vollstreckungsbescheid; Scheckrahmenkreidt
- Judicialis
BGB § 670; ; BGB § 667; ; BGB § 812; ; BGB § 812 Abs. 1; ; StPO § 154 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 108 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711
- rewis.io
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de
BGB §§ 667, 670, 812
Bereicherungsanspruch der Bank bei Scheckeinlösung vom gesperrten Konto - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- zbb-online.com (Leitsatz)
BGB §§ 667, 670, 812
Bereicherungsanspruch der Bank bei Scheckeinlösung vom gesperrten Konto
Besprechungen u.ä.
- WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Irrtümliche Scheckeinlösung durch die Bank von einem gesperrten Konto
Verfahrensgang
- LG Aachen, 25.07.2000 - 10 O 454/99
- OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Papierfundstellen
- WM 2003, 17
- OLG-Report Hamm 2001, 106
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 16.06.1983 - VII ZR 370/82
Bereicherungsausgleich bei widerrufener Anweisung
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Diese Rechtsprechung ist in der Folgezeit von dem 7. Zivilsenat, aber auch von dem 2. und dem 11. Zivilsenat des BGH bestätigt worden (BGHZ 104, 374 ff. = NJW 88, 3149 ff.; BGHZ 89, 376 ff.; BGHZ 87, 393 ff. = NJW 83, 2499 ff.; BGHZ 87, 246 ff.; BGHZ 111, 382 ff.).Auch die Entscheidung des BGH vom 16.06.1983 (BGHZ 87, 393 ff.) verhält sich zu einer Fallgestaltung, bei der die Bank nach Auszahlung trotz Widerruf den belasteten Betrag dem Girokonto wieder gut brachte, dann aber gegen eine Forderung des Kunden aus dem Sparguthaben mit einem Bereicherungsanspruch in entsprechender Höhe aufrechnete.
Das diesbezügliche Vorbringen des Beklagten, für das er die volle Beweislast trägt (vgl. nur BGHZ 87, 393, 400), ist unschlüssig.
- BGH, 13.06.1988 - II ZR 324/87
Maßgeblicher Zeitpunkt für einen Scheckwiderruf; Verpflichtung der Bank zur …
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Diese Rechtsprechung ist in der Folgezeit von dem 7. Zivilsenat, aber auch von dem 2. und dem 11. Zivilsenat des BGH bestätigt worden (BGHZ 104, 374 ff. = NJW 88, 3149 ff.; BGHZ 89, 376 ff.; BGHZ 87, 393 ff. = NJW 83, 2499 ff.; BGHZ 87, 246 ff.; BGHZ 111, 382 ff.).Ein solcher Stornierungsanspruch, der dadurch zu erfüllen ist, dass eine Gutschrift des belasteten Betrages mit gleicher Wertstellung zu erfolgen hat, ist zu bejahen (vgl. nur BGHZ 104, 374, 382).
- BGH, 18.10.1973 - VII ZR 8/73
Übersehener Scheckwiderruf - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im …
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Wegweisend und bis heute maßgebend ist insoweit die Entscheidung des 7. Zivilsenates des BGH vom 18.10.1973 (BGHZ 61, 289 ff. = NJW 74, 39 ff.).Er stellt dem die Fälle gleich, in denen die Bank sich über das Vorhandensein ausreichender Dekkung irrt oder eine Pfändung des Kontos übersieht (BGHZ 61, 289, 293).
- LG Köln, 08.05.1981 - 17 O 403/80
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Dieser Gesichtspunkt, den einmal das LG Köln (in ZIP 1981, 1198) vertreten hat, ist nach richtiger Ansicht (…vgl. Canaris a. a. O. Rn. 705 und 739) abzulehnen, weil im Valutaverhältnis zwischen dem Scheckaussteller (Beklagter) und dem Schecknehmer (Eheleute M.) trotz des Widerrufs eine wirksame Zweck- und Tilgungsbestimmung vorliegt (die der Scheckaussteller nicht gegenüber der Bank, sondern allenfalls gegenüber dem Schecknehmer widerrufen kann) und daher die Bereicherung des Ausstellers nach wie vor auf seine zurechenbare eigene Leistung zurückgeht. - OLG Köln, 31.05.1996 - 2 U 18/96
Rückabwicklung eines gefälschten Überweisungsauftrags
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Auch die obergerichtliche Rechtsprechung ist dem BGH gefolgt (vgl.z.B. OLG Köln, 2.ZS, in ZIP 96, 1376, 1377). - BGH, 09.05.1983 - II ZR 241/82
Bereicherungsausgleich bei widerrufener Überweisung - Stornorecht der Banken
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Diese Rechtsprechung ist in der Folgezeit von dem 7. Zivilsenat, aber auch von dem 2. und dem 11. Zivilsenat des BGH bestätigt worden (BGHZ 104, 374 ff. = NJW 88, 3149 ff.; BGHZ 89, 376 ff.; BGHZ 87, 393 ff. = NJW 83, 2499 ff.; BGHZ 87, 246 ff.; BGHZ 111, 382 ff.). - BGH, 20.06.1990 - XII ZR 98/89
Bereicherungsausgleich bei wegen Geschäftsunfähigkeit nichtiger Anweisung
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Diese Rechtsprechung ist in der Folgezeit von dem 7. Zivilsenat, aber auch von dem 2. und dem 11. Zivilsenat des BGH bestätigt worden (BGHZ 104, 374 ff. = NJW 88, 3149 ff.; BGHZ 89, 376 ff.; BGHZ 87, 393 ff. = NJW 83, 2499 ff.; BGHZ 87, 246 ff.; BGHZ 111, 382 ff.). - BGH, 19.01.1984 - VII ZR 110/83
Widerrufener Dauerauftrag - § 812 BGB, Dreiecksverhältnis, Fehler im …
Auszug aus OLG Köln, 07.03.2001 - 13 U 149/00
Diese Rechtsprechung ist in der Folgezeit von dem 7. Zivilsenat, aber auch von dem 2. und dem 11. Zivilsenat des BGH bestätigt worden (BGHZ 104, 374 ff. = NJW 88, 3149 ff.; BGHZ 89, 376 ff.; BGHZ 87, 393 ff. = NJW 83, 2499 ff.; BGHZ 87, 246 ff.; BGHZ 111, 382 ff.).
- OLG Koblenz, 21.02.2005 - 12 U 1347/03
Bankgarantie auf ersten Anfordern; Rückgriffsanspruch des neuen Sicherungsgebers …
Der Beklagte hat aber Umstände dargelegt, die einen Fall der aufgedrängten Bereicherung (vgl. allgemein dazu OLG Köln WM 2003, 17, 20) ergeben.
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Prospektwerbung; Wettbewerbsverhältnis; Klageantrag; Bestimmtheitserfordernis; Verdecktes Koppelungsgeschäft ; Mangelnde Preistransparenz; Fehlender Gebrauchszusammenhang; Sittenwidrigkeit; Irreführung
- Judicialis
UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 890 Abs. 2; ; ZPO § 92 Abs. 1 S. 1
- rechtsportal.de
Werbung für Verkaufspaket im Einzelhandel - verdecktes Koppelungsgeschäft - Irreführung - Werbung für Auslaufmodelle
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Warenpaket zum Gesamtpreis
- archive.org (Pressemitteilung)
Fiat gegen Edeka: Für Fiat Punto darf im Paket geworben werden
- 123recht.net (Pressemeldung)
Edeka gewinnt vor Gericht im Punto-Streit mit Fiat - unzulässiges Koppelungsgeschäft
Verfahrensgang
- LG Offenburg, 28.05.2001 - 5 O 47/01
- OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 250
- NJW-RR 2002, 720 (Ls.)
- MDR 2001, 1128
- GRUR-RR 2001, 272
- OLG-Report Hamm 2001, 106
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (21)
- BGH, 30.11.1995 - I ZR 233/93
Saustarke Angebote - Kopplungsangebote
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01
Denn im Allgemeinen kann es nicht als Verstoß gegen die Grundsätze des Leistungswettbewerbs angesehen werden, Qualität und Preiswürdigkeit eines Angebots durch die Attraktivität eines Kombinationsangebots herauszustellen (BGH WRP 1962, 200, 201 - Glockenpackung; BGH GRUR 1971, 582, 584 - Koppelung im Kaffeehandel; BGH WRP 1996, 286, 287 - Saustarke Angebote).Allerdings ist Käufern, die einen Preisvergleich vorzunehmen wünschen, auch längeres Suchen nach Vergleichsobjekten zumutbar (BGH NJW-RR 1991, 1060 - Preisgarantie II; BGH WRP 1993, 749 - Geld-zurück-Garantie; BGH WRP 1996, 286 - Saustarke Angebote).
b) Aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofs "Saustarke Angebote" (WRP 96, 286) lässt sich nicht herleiten, dass der Gesichtspunkt des Gebrauchszusammenhangs oder der Gebrauchsnähe der gekoppelten Leistungen für die Frage der Zulässigkeit des Kopplungsangebots von entscheidender Bedeutung ist.
- OLG Braunschweig, 28.03.2001 - 2 W 49/01
Übergangsvergütung auch für Neufälle
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01
Die Frage, ob in der Preisgestaltung der Beklagten ein Verstoß gegen § 1 Abs. 1 der Preisangabenverordnung zu sehen ist (so das OLG Stuttgart in einem Verfahren zwischen einer Verbraucherschutzorganisation und der Beklagten, 2 W 49/2001, 5 O 53/01 KfH LG Hechingen, Beschluss v. 30.07.2001), kann hier dahingestellt bleiben. - BGH, 03.12.1998 - I ZR 74/96
Auslaufmodelle II - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01
In einem solchen Fall ist jedoch der Händler verpflichtet, auf diese nachteilige Eigenschaft der angebotenen Ware hinzuweisen (BGH WRP 1999, 839 - Auslaufmodelle; BGH GRUR 1999, 760 - Auslaufmodelle II; BGH GRUR 2000, 616 - Auslaufmodelle III).
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 130/96
Außenseiteranspruch II; Anbieten von Waren (EG-Neuwagen) außerhalb eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01
Selbst wenn der Lieferant im Verhältnis zur Klägerin gegen Bedingungen des Händlervertrages verstieße, wäre die bloße Ausnutzung eines solchen Vertragsbruchs im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten nicht als wettbewerbswidrige Verhaltensweise zu bewerten (BGH WRP 2000, 734 - Außenseiteranspruch II; BGH WRP 2001, 539 - Kontrollnummernbeseitigung II;… vgl. auch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Österreich, GRUR Int. 1986, 210 - Grundig-Vertriebsbindung und BGH NJW-RR 1989, 1383 - Schweizer Außenseiter;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 Rdn. 703 ff., 765 ff. m.w.N.). - BGH, 22.06.1989 - I ZR 126/87
"Schweizer Außenseiter"; Ausnutzung fremden Vertragsbruchs; Erwerb …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01
Selbst wenn der Lieferant im Verhältnis zur Klägerin gegen Bedingungen des Händlervertrages verstieße, wäre die bloße Ausnutzung eines solchen Vertragsbruchs im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten nicht als wettbewerbswidrige Verhaltensweise zu bewerten (BGH WRP 2000, 734 - Außenseiteranspruch II; BGH WRP 2001, 539 - Kontrollnummernbeseitigung II; vgl. auch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Österreich, GRUR Int. 1986, 210 - Grundig-Vertriebsbindung und BGH NJW-RR 1989, 1383 - Schweizer Außenseiter;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 Rdn. 703 ff., 765 ff. m.w.N.). - BGH, 03.12.1998 - I ZR 63/96
Auslaufmodelle I - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01
In einem solchen Fall ist jedoch der Händler verpflichtet, auf diese nachteilige Eigenschaft der angebotenen Ware hinzuweisen (BGH WRP 1999, 839 - Auslaufmodelle; BGH GRUR 1999, 760 - Auslaufmodelle II; BGH GRUR 2000, 616 - Auslaufmodelle III). - BGH, 05.10.2000 - I ZR 1/98
Kontrollnummernbeseitigung II
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01
Selbst wenn der Lieferant im Verhältnis zur Klägerin gegen Bedingungen des Händlervertrages verstieße, wäre die bloße Ausnutzung eines solchen Vertragsbruchs im Verhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten nicht als wettbewerbswidrige Verhaltensweise zu bewerten (BGH WRP 2000, 734 - Außenseiteranspruch II; BGH WRP 2001, 539 - Kontrollnummernbeseitigung II;… vgl. auch die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Österreich, GRUR Int. 1986, 210 - Grundig-Vertriebsbindung und BGH NJW-RR 1989, 1383 - Schweizer Außenseiter;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 Rdn. 703 ff., 765 ff. m.w.N.). - BGH, 06.10.1999 - I ZR 92/97
Auslaufmodelle III - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01
In einem solchen Fall ist jedoch der Händler verpflichtet, auf diese nachteilige Eigenschaft der angebotenen Ware hinzuweisen (BGH WRP 1999, 839 - Auslaufmodelle; BGH GRUR 1999, 760 - Auslaufmodelle II; BGH GRUR 2000, 616 - Auslaufmodelle III). - BGH, 25.09.1997 - I ZR 84/95
Skibindungsmontage - Ergänzung der Hauptleistung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01
Ein konkretes Wettbewerbsverhältnis ist bereits dann gegeben, wenn beide Parteien gleichartige Waren innerhalb der selben Endverbraucherkreise abzusetzen suchen, auch wenn sie dies auf verschiedenen Stufen des Vertriebsablaufs tun (BGH, GRUR 1983, 582 - Tonbandgerät; BGH GRUR 1988, 826 - Entfernung von Kontrollnummern II; BGH GRUR 1998, 500 - Skibindungsmontage; BGH GRUR 1999, 1122 - EG-Neuwagen I). - BGH, 07.02.1991 - I ZR 140/89
Preisgarantie II - Irreführung/sonst
Auszug aus OLG Karlsruhe, 14.08.2001 - 4 U 54/01
Allerdings ist Käufern, die einen Preisvergleich vorzunehmen wünschen, auch längeres Suchen nach Vergleichsobjekten zumutbar (BGH NJW-RR 1991, 1060 - Preisgarantie II; BGH WRP 1993, 749 - Geld-zurück-Garantie; BGH WRP 1996, 286 - Saustarke Angebote). - BGH, 14.07.1993 - I ZR 189/91
Geld-zurück-Garantie - Irreführung/sonst; übertriebenes Anlocken
- BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90
Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst
- BGH, 22.12.1961 - I ZR 58/60
Rechtsmittel
- BGH, 05.05.1988 - I ZR 179/86
Entfernung von Kontrollnummern II
- BGH, 29.06.1995 - I ZR 137/93
Verbraucherservice - Barzahlungsnachlaß
- BGH, 09.10.1986 - I ZR 138/84
"Unternehmensberatungsgesellschaft I"; Ausübung der Steuerberatung durch eine zur …
- OLG Stuttgart, 15.10.1976 - 2 U 61/76
- BGH, 02.07.1971 - I ZR 43/70
Kopplung im Kaffeehandel
- BGH, 15.07.1999 - I ZR 44/97
EG-Neuwagen I - Irreführung/Beschaffenheit
- BGH, 21.04.1983 - I ZR 15/81
Tonbandgerät - Irreführende Werbung im Falle mangelnder Lieferfähigkeit
- OLG München, 25.11.1999 - 6 U 1862/99
Wettbewerbswidrigkeit der Koppelung eines Kraftfahrzeugskaufs und einer Flugreise
Rechtsprechung
OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer
Werbung; Wettbewerbsverstoß; Kritisierende vergleichende Werbung; Vergleichende Werbung; Testhinweis
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit vergleichender Testhinweiswerbung; Werbung mit ausländischen Testurteilen; Eignung und Zuverlässigkeit des Consumentenbond der Niederlande; Verwechslungsgefahr mit der Stiftung Warentest; Werbung mit älteren Testergebnissen
- Judicialis
UWG § 1; ; UWG § 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 546 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de
Zulässigkeit der Werbung mit einem Testurteil in den Niederlanden
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwalt.com (Kurzinformation)
Hinweis auf ausländisches Testergebnis
Verfahrensgang
- LG Lübeck, 29.08.2000 - 8 O 25/00
- OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
Papierfundstellen
- OLG-Report Hamm 2001, 106
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.03.1991 - I ZR 151/89
Fundstellenangabe - Werbung mit Testergebnissen
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
nach den vom BGH in seiner Entscheidung vom 21. März 1991 (I ZR 151/89) aufgestellten Kriterien sei für die Zulässigkeit der Testhinweiswerbung der Beklagten vorauszusetzen, dass sich der Verbraucher den Test relativ leicht beschaffen könne.Als sogenannte Testhinweiswerbung ist die Werbung der Beklagten im Sinne von § 1 UWG unbedenklich, wenn (1.) es sich um einen Test handelt, der von einem anerkannten, neutralen Testinstitut in einem einwandfreien Verfahren ermittelt worden ist und dem Verbraucher mit genauen Entscheidungskriterien ein sachlich richtiges Gesamtbild vermittelt (…vgl. Baumbach/Hefermehl, a.a.O., § 1 UWG Rn 420; Köhler/Piper, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, 1995, § 1 UWG Rn 414) und (2.) der Test mit Hilfe der in der Werbung angegebenen Fundstelle einfach und leicht nachprüfbar ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 1991, GRUR 1991, S. 679 f.).
Der an dem Produkt der Beklagten Interessierte wird also nicht schon durch das Fehlen der Fundstellenangabe vor erhebliche Schwierigkeiten gestellt, die Einzelheiten des in der Werbung mitgeteilten Testes zu erfahren (vgl. BGH GRUR 1991, 679).
Schließlich ist zu berücksichtigen, dass der BGH in seiner Entscheidung vom 21. März 1991 auf die besondere Akzeptanz und das besondere Interesse deutscher Verbraucher an den Testergebnissen der STIFTUNG WARENTEST abgestellt hat (BGH GRUR 1991, 679 ).
- BGH, 16.04.1957 - I ZR 115/56
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
Entscheidend ist nicht die sprachliche oder grammatikalische Form, sondern der Sinngehalt der Angabe, so wie ihn das Publikum auffasst (vgl. BGH: GRUR 1957, 600 ; GRUR 1970, 425 ; 1973, 78 ). - BGH, 29.04.1970 - I ZR 123/68
Melitta-Kaffee
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
Entscheidend ist nicht die sprachliche oder grammatikalische Form, sondern der Sinngehalt der Angabe, so wie ihn das Publikum auffasst (vgl. BGH: GRUR 1957, 600 ; GRUR 1970, 425 ; 1973, 78 ).
- EuGH, 13.01.2000 - C-220/98
Estée Lauder
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des BGH ist grundsätzlich von einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher auszugehen (vgl. EuGH, EuZW 1998, 526, Rn 31 Gut Springenheide; EuGH NJW 2000, 1173 ; BGH WRP 2000, 517 ). - EuGH, 16.07.1998 - C-210/96
BEI DER BEURTEILUNG, OB EINE ANGABE AUF EINER LEBENSMITTELVERPACKUNG IRREFÜHREND …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des BGH ist grundsätzlich von einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher auszugehen (vgl. EuGH, EuZW 1998, 526, Rn 31 Gut Springenheide; EuGH NJW 2000, 1173 ; BGH WRP 2000, 517 ). - BGH, 30.06.1972 - I ZR 16/71
Schutzverein Deutscher Endverbraucher - Einwand des Rechtsmissbrauchs - …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
Entscheidend ist nicht die sprachliche oder grammatikalische Form, sondern der Sinngehalt der Angabe, so wie ihn das Publikum auffasst (vgl. BGH: GRUR 1957, 600 ; GRUR 1970, 425 ; 1973, 78 ). - BGH, 20.10.1999 - I ZR 167/97
Orient-Teppichmuster - Irreführung/Beschaffenheit; Mitgliederzahl; Bestimmtheit …
Auszug aus OLG Schleswig, 09.01.2001 - 6 U 41/00
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des BGH ist grundsätzlich von einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher auszugehen (vgl. EuGH, EuZW 1998, 526, Rn 31 Gut Springenheide; EuGH NJW 2000, 1173 ; BGH WRP 2000, 517 ).
- OLG Hamburg, 16.08.2018 - 3 U 105/17
Consumentenbond-Matratzentest - Einstweiliges Verfügungsverfahren wegen …
Nach den vom OLG Schleswig in der Entscheidung 6 U 41/00 aufgestellten Maßstäben bestünden keine Bedenken gegen die Werbung mit einem Consumentenbond-Testergebnis, insbesondere sei unschädlich, dass die Beschaffung solcher Tests schwieriger sei als die von solchen der Stiftung Warentest und dass diese nur in niederländischer Sprache zur Verfügung stünden.Die Antragsgegnerin kann sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig vom 09.01.2001 (6 U 41/00, juris) berufen, da der dort zu beurteilende Sachverhalt anders gelagert war.
Rechtsprechung
KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Pressevertreter; Grundbucheinsicht; Pressefreiheit; Informationelle Selbstbestimmung; Berichterstattung; Privatsphäre
- Judicialis
- rechtsportal.de
GBO § 12; GG Art. 1, Art. 2, Art. 5
Grundbucheinsicht durch Pressevertreter - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
GB-Einsicht zur Presseberichterstattung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 07.02.2001 - 86 T 85/01
- KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01
Papierfundstellen
- NJW 2002, 223
- FGPrax 2001, 223
- Rpfleger 2001, 539
- ZUM 2001, 878
- afp 2002, 39
- OLG-Report Hamm 2001, 106
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch
Auszug aus KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01
Dabei hat das Landgericht die Reichweite des Grundrechts der Pressefreiheit unter Beachtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in NJW 2001, 503 = Rpfleger 2001, 15 nicht verkannt.Diese Abwägung hat auch stattzufinden, soweit der Presse auf Grund der Wahrnehmung öffentlicher Interessen unter Beachtung des Grundrechts der Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1 Satz 2 GG) grundsätzlich ein Recht auf Grundbucheinsicht zustehen kann (vgl. dazu im Einzelnen BVerfG NJW 2001, 503/504; ferner z.B. OLG Hamm NJW 1988, 2482).
Jedoch ist es angezeigt und verfassungsrechtlich geboten, bei der erforderlichen Abwägung, welchem der tangierten Grundrechte der Pressefreiheit einerseits und des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (informationellen Selbstbestimmungsrechts) des Grundstückseigentümers andererseits unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit der Vorrang einzuräumen ist, den beabsichtigten Verwertungszweck der Daten einzubeziehen (vgl. BVerfG NJW 2001, 503/506).
Insoweit ist der vorliegende Fall nicht mit demjenigen vergleichbar, den das Bundesverfassungsgericht in NJW 2001, 503 entschieden hat.
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96
Caroline von Monaco II
Auszug aus KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01
Soweit es um das Grundrecht der Pressefreiheit geht, ist der Begriff "Presse" zwar weit und formal auszulegen und kann nicht von einer Bewertung des einzelnen Druckerzeugnisses abhängig gemacht werden, so dass es nicht gerechtfertigt wäre, etwa der sog. Unterhaltungs- oder Sensationspresse den Schutz dieses Grundrechts überhaupt zu versagen (BVerfGE 34, 269/283 und 66, 116/134; vgl. auch BVerfGE 101, 361/389 ff.).Dabei kann es darauf ankommen, ob Fragen, die die Öffentlichkeit wesentlich angehen, ernsthaft und sachbezogen erörtert oder lediglich private Angelegenheiten, die nur die Neugier befriedigen, ausgebreitet werden sollen (BVerfG, a.a.O. unter Hinweis auf BVerfGE 101, 361/391).
Die Beschwerdeführerin führt zwar im Grundsatz zutreffend aus, dass der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme entfallen oder zurücktreten kann, wenn der Betroffene durch sein eigenes in der Öffentlichkeit gezeigtes Verhalten Veranlassung zur weiteren Erörterung in den Medien gegeben hat und er als eine absolute oder relative Person der Zeitgeschichte im Bereich des öffentlichen Lebens eine besonders hervorragende Stellung einnimmt (vgl. BVerfGE 101, 361/385 = NJW 2000, 1021; OLG München AfP 1990, 214; OLG Stuttgart AfP 1981, 362 - Rudi Carrell;… Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz m Presse und Rundfunk, 2. Auflage, Rdn. 99; Koppehele, AfP 1981, 337/337 f. - Rudi Carrell;… Soehring, a.a.O. Rdn. 15.11, Wenzel, a.a.O. Rdn. 6.62).
Insoweit kann es bei der Verbreitung weiterer der Presse bekannt gewordener Einzelheiten aus dem Privatleben auch im Falle lediglich unterhaltender Berichterstattung an Tatbestandsmerkmalen einer Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Betroffenen fehlen oder bei der Grundrechtsabwägung das Interesse der Presse an einer weitergehenden Information der Öffentlichkeit vorrangig oder sonst berechtigt sein (vgl. BVerfGE 101, 361;… OLG München, a.a.O.;… Koppehele, a.a.O.;… wohl auch Damm/Rehbock, a.a.O.;… Soehring, a.a.O.;… Wenzel, a.a.O.) oder jedenfalls ein Schmerzensgeldanspruch des Betroffenen zu versagen sein (…vgl. OLG Stuttgart und Koppehele, je a.a.O.).
- BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65
Soraya
Auszug aus KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01
Soweit es um das Grundrecht der Pressefreiheit geht, ist der Begriff "Presse" zwar weit und formal auszulegen und kann nicht von einer Bewertung des einzelnen Druckerzeugnisses abhängig gemacht werden, so dass es nicht gerechtfertigt wäre, etwa der sog. Unterhaltungs- oder Sensationspresse den Schutz dieses Grundrechts überhaupt zu versagen (BVerfGE 34, 269/283 und 66, 116/134; vgl. auch BVerfGE 101, 361/389 ff.).Bei der Abwägung zwischen der Pressefreiheit und anderen verfassungsrechtlich geschützten Rechtsgütern kann somit berücksichtigt werden, ob die Presse im konkreten Fall eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse ernsthaft und sachbezogen erörtern und damit den Informationsanspruch des Publikums erfüllen und zur Bildung der öffentlichen Meinung beitragen will oder ob sie lediglich das Bedürfnis einer mehr oder minder breiten Leserschicht nach oberflächlicher Unterhaltung befriedigen will (vgl. BVerfGE 34, 269/283).
Es handelt sich um als oberflächlich anzusehende Unterhaltung (vgl. BVerfGE 34, 269/283), die zwar aus dem Schutzbereich des Grundrechts der Pressefreiheit nicht auszuklammern ist; die in Betracht kommenden Informationsinhalte können aber nicht als für die Meinungsbildung in der Öffentlichkeit im Sinne einer ernsthaften, sachbezogenen Erörterung so wesentlich angesehen werden, dass es gerechtfertigt wäre, deswegen das informationelle Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen einzuschränken.
- BayObLG, 09.12.1992 - 2Z BR 98/92
Berechtigtes Interesse des Mieters an der Einsicht des Grundbuchs
Auszug aus KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01
Nach allgemeiner Ansicht ist ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht dann gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamtes ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (vgl. z.B. BayObLG NJW 1993, 1142/1143; OLG Hamm DNotZ 1986, 497; Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 20. März 2001 - 1 W 9339/00 -). - OLG Hamm, 18.12.1985 - 15 W 417/85
Grundbucheinsichtsrecht
Auszug aus KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01
Nach allgemeiner Ansicht ist ein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht dann gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamtes ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (vgl. z.B. BayObLG NJW 1993, 1142/1143; OLG Hamm DNotZ 1986, 497; Senat, unveröffentlichter Beschluss vom 20. März 2001 - 1 W 9339/00 -). - OLG München, 28.03.1990 - 21 U 1938/90
Auszug aus KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01
Die Beschwerdeführerin führt zwar im Grundsatz zutreffend aus, dass der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme entfallen oder zurücktreten kann, wenn der Betroffene durch sein eigenes in der Öffentlichkeit gezeigtes Verhalten Veranlassung zur weiteren Erörterung in den Medien gegeben hat und er als eine absolute oder relative Person der Zeitgeschichte im Bereich des öffentlichen Lebens eine besonders hervorragende Stellung einnimmt (vgl. BVerfGE 101, 361/385 = NJW 2000, 1021; OLG München AfP 1990, 214; OLG Stuttgart AfP 1981, 362 - Rudi Carrell;… Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz m Presse und Rundfunk, 2. Auflage, Rdn. 99; Koppehele, AfP 1981, 337/337 f. - Rudi Carrell;… Soehring, a.a.O. Rdn. 15.11, Wenzel, a.a.O. Rdn. 6.62). - OLG Stuttgart, 22.04.1981 - 4 U 12/81
Schmerzensgeld wegen Verletzung der Ehre; Schmerzensgeld wegen Verletzung des …
Auszug aus KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01
Die Beschwerdeführerin führt zwar im Grundsatz zutreffend aus, dass der Schutz der Privatsphäre vor öffentlicher Kenntnisnahme entfallen oder zurücktreten kann, wenn der Betroffene durch sein eigenes in der Öffentlichkeit gezeigtes Verhalten Veranlassung zur weiteren Erörterung in den Medien gegeben hat und er als eine absolute oder relative Person der Zeitgeschichte im Bereich des öffentlichen Lebens eine besonders hervorragende Stellung einnimmt (vgl. BVerfGE 101, 361/385 = NJW 2000, 1021; OLG München AfP 1990, 214; OLG Stuttgart AfP 1981, 362 - Rudi Carrell;… Damm/Rehbock, Widerruf, Unterlassung und Schadensersatz m Presse und Rundfunk, 2. Auflage, Rdn. 99; Koppehele, AfP 1981, 337/337 f. - Rudi Carrell;… Soehring, a.a.O. Rdn. 15.11, Wenzel, a.a.O. Rdn. 6.62). - BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81
Springer/Wallraff
Auszug aus KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01
Soweit es um das Grundrecht der Pressefreiheit geht, ist der Begriff "Presse" zwar weit und formal auszulegen und kann nicht von einer Bewertung des einzelnen Druckerzeugnisses abhängig gemacht werden, so dass es nicht gerechtfertigt wäre, etwa der sog. Unterhaltungs- oder Sensationspresse den Schutz dieses Grundrechts überhaupt zu versagen (BVerfGE 34, 269/283 und 66, 116/134; vgl. auch BVerfGE 101, 361/389 ff.). - BayObLG, 23.03.1983 - BReg. 2 Z 12/83
Grundbuch; Einsicht; Grundbucheinsicht; Berechtigtes Interesse; Immobilienmakler; …
- BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11
Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch des Herausgebers eines …
Dafür, dass es sich hier anders verhält und die aus den Nachforschungen der Antragstellerin möglicherweise resultierende Berichterstattung lediglich dazu diente, eine in der Öffentlichkeit vorhandene Neugierde und Sensationslust zu befriedigen (vgl. BVerfGE 101, 361, 391; KG, NJW 2002, 223, 225), bestehen keine Anhaltspunkte. - OLG Braunschweig, 12.06.2019 - 1 W 41/19
Erinnerung gegen die Versagung von Akteneinsicht
Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, die die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (OLG München…, Beschluss vom 27. Februar 2019 - 34 Wx 28/19 -, Rn. 16 juris; KG Berlin, Beschluss vom 19. Juni 2001 - 1 W 132/01 -, Rn. 9 juris = NJW 2002, 223 ff.). - OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12
Grundbuchverfahrensrecht: Grundbucheinsichtsrecht eines pflichtteilsberechtigten …
Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (KG NJW 2002, 223/224; BayObLG Rpfleger 1999, 216/217;… Demharter GBO 28. Aufl. § 12 Rn. 7 ff.).Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216/217; KG NJW 2002, 223/225; NJW-RR 2004, 1316/1317).
- OLG Düsseldorf, 01.06.2012 - 3 Wx 21/12
§ 42 ZVG lässt Recht auf Grundbucheinsicht unberührt!
Entscheidend ist in der Regel letztlich das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (…zu Vorstehendem: BayObLG Rpfleger 1999, S. 216 f.; KG NJW 2002, S. 223 ff.; KG NJW-RR 2004, 1316 ff.; OLG Dresden, Beschluss vom 03. Dezember 2009 in Sachen 3 W 1228/09;… Senat, a.a.O.). - OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 20 W 72/11
Grundbucheinsicht
(vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 216; KG NJW-RR 2004, 943; BayObLG NJW-RR 1998, 1241; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 90 und ZEW 2011, 44; KG NJW 2002, 223;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 525;… Demharter, a.a.O., § 12 Rn. 7 ff;… Meikel/Böttcher, a.a.O., § 12 Rn. 4 jeweils m.w.N.) § 12 Abs. 1 GBO bezweckt nicht in erster Linie einen Geheimnisschutz, sondern zielt auf eine Publizität, die über die rein rechtliche Anknüpfung an die Vermutungs- und Gutglaubensvorschriften der §§ 891 ff. BGB hinausgeht.Jedoch genügt nicht jedes beliebige Interesse; vielmehr muss die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen werden und die Kenntnis vom Grundbuchstand für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (vgl. BayObLG, Rpfleger 1998, 338 und NJW 1993, 1142; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; KG NJW 2002, 223 und NJW-RR 2004, 1316 ).Bei der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, dass die in ihrem informationellen Selbstbestimmungsrecht eingetragenen Berechtigten grundsätzlich vor der Gewährung der Grundbucheinsicht nicht angehört werden (BVerfG NJW 2001, 503) und ihnen von der Rechtsprechung (BGHZ 80, 126) auch kein Beschwerderecht gegen die Gewährung der Einsicht zugebilligt wird ( OLG Düsseldorf ZEV 2011, 44).
- OLG Frankfurt, 03.09.2018 - 20 W 171/18
Einsicht in Eigentümerverzeichnisse durch Privatperson
Ein solches berechtigtes Interesse im Sinne des § 12 Abs. 1 GBO liegt vor, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamtes bzw. des an seine Stelle tretenden Beschwerdegerichts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, das sich im Unterschied zum rechtlichen Interesse nicht auf ein bereits vorhandenes Recht oder konkretes Rechtsverhältnis stützen muss, sondern auch mit einem bloß tatsächlichen, insbesondere wirtschaftlichen Interesse begründet werden kann (vgl. BayObLG Rpfleger 1999, 216; KG NJW-RR 2004, 943; BayObLG NJW-RR 1998, 1241; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 90 und ZEW 2011, 44; KG NJW 2002, 223;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rn. 525;… Demharter, a.a.O., § 12 Rn. 7 ff;… Meikel/Böttcher, GBO, 11. Aufl., § 12 Rn. 6 jeweils m.w.N.; Grziwotz, MDR 2013, 433 ff).Andererseits genügt jedoch nicht jedes beliebige Interesse, vielmehr muss die Verfolgung unbefugter Zwecke oder reiner Neugier ausgeschlossen werden und die Kenntnis vom Grundbuchinhalt für den Antragsteller aus sachlichen Gründen für sein künftiges Handeln erheblich erscheinen (vgl. BayObLG, Rpfleger 1998, 338 und NJW 1993, 1142; OLG Hamm, DNotZ 1986, 497, 498; KG NJW 2002, 223 und NJW-RR 2004, 1316).
- OLG München, 11.01.2018 - 34 Wx 408/17
Berechtigtes Interesse an Einsichtnahme in das Grundbuch
Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (BayObLG Rpfleger 1999, 216 f.; KG NJW 2002, 223 ff; KG NJW-RR 2004, 1316 ff.). - OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10
Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers
Das folgt aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung der durch die Akteneinsicht Betroffenen, welches bei der Auslegung des unbestimmten Rechtsbegriffs einzubeziehen ist (BVerfG NJW 2001, 503, 505; KG NJW 2002, 223, 224; FGPrax 2004, 58, 59 - zum berechtigten Interesse bei der Grundbucheinsicht). - OLG Düsseldorf, 08.10.2010 - 3 Wx 209/10
Einblick des Erben in das Grundbuch
Entscheidend ist in der Regel das Vorbringen sachlicher Gründe, welche die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloßer Neugier ausgeschlossen erscheinen lassen (Senat, Beschluss vom 11.03.2010 - I-3 Wx 45/10;… BayObLG, Rpfleger 1999, S. 216 f.; KG NJW 2002, S. 223 ff;… KG NJW-RR 2004, S. 1316 ff.). - KG, 20.01.2004 - 1 W 294/03
Grundbuchverfahren: Darlegung des berechtigten Interesses an der …
Ein berechtigtes Interesse i.S.V. § 12 Abs. 1 S.1 GBO ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat, NJW 2002, 223, 224; Beschluss vom 20. März 2001 - 1 W 9339/00 - BayObLG, Rpfleger 1999, 216, 217;… Demharter, GBO, 24. Aufl., § 12 Rn. 7 ff.;… Meikel/Böttcher, Grundbuchrecht, 9. Aufl., § 12 Rn. 4 jew. m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 09.09.2015 - 3 Wx 149/15
Recht eines ehemaligen Eigentümers eines Grundstücks auf Einsicht in das …
- KG, 21.01.2016 - 1 W 6/16
Grundbucheinsichtsrecht des Bauhandwerkers einer Wohnungseigentümergemeinschaft
- OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Wx 214/10
Rechtsmittel gegen Nichtgestattung der Grundbucheinsicht
- OLG Frankfurt, 07.11.2016 - 20 W 305/16
Berechtigtes Interesse an Grundbucheinsicht
- OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 127/16
Recht auf Grundbucheinsicht eines Pressevertreters für Recherchen über eine …
- OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13
Grundbucheinsicht: Einsichtsrecht des Gläubigers eines Pflichtteilsberechtigten
- KG, 28.08.2012 - 1 W 80/12
Grundbuchverfahren: Zuständigkeit für Erinnerungen gegen Entscheidungen eines …
- OLG Düsseldorf, 04.05.2018 - 3 Wx 74/18
Grundbucheinsicht - Klärung von Nachlassverbindlichkeiten
- OLG Brandenburg, 09.02.2015 - 5 W 6/16
Einsichtsrecht einer Pflichtteilsberechtigten in das Grundbuch
Rechtsprechung
OLG Koblenz, 12.06.2001 - 4 U 1573/00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Unterlassungsanspruch; Lebensmittelherkunft; Verpackung; Ciabatta-Brotrohling; Etikettierungsrichtlinie; Irreführung
- Judicialis
LMBMG § 17 Abs. 1 Nr. 5; ; UWG § 3; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713
- rechtsportal.de
LMBMG § 17 Abs. 1 Nr. 5; UWG § 3
Irreführung durch Verwendung der Bezeichnung "Ciabatta" - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 17.10.2000 - 5 O 27/00
- OLG Koblenz, 12.06.2001 - 4 U 1573/00
Papierfundstellen
- OLG-Report Hamm 2001, 106
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.06.1970 - I ZR 72/68
Deutscher Sekt
Auszug aus OLG Koblenz, 12.06.2001 - 4 U 1573/00
Zu berücksichtigen ist hier, dass es sich lediglich um eine - zu Gunsten der Klägerin unterstellt - mittelbare Herkunftsangabe handelt und der Zusatz zwar kleiner als das Wort "Ciabatta", aber doch drucktechnisch hervorgehoben unmittelbar unter der Bezeichnung Ciabatta angebracht ist und nicht etwa räumlich getrennt (BGH GRUR 71, 29 (32) -Deutscher Sekt-).
Rechtsprechung
OLG Karlsruhe, 23.05.2001 - 6 U 104/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Herausgabe des Verletzergewinns; Lizenzanalogie; Warenzeichenverletzung; Teilnahmehandlung; Mittelbare Markenrechtsverletzung ; Gesamtschuldnerhaftung
- rechtsportal.de (Leitsatz und Auszüge)
Mittelbare Markenrechtsverletzung - Haftung - Herausgabe des eigenen Verletzergewinns
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2002, 59
- OLG-Report Hamm 2001, 106
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 30.01.1959 - I ZR 82/57
Gasparone
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2001 - 6 U 104/99
Der Streitfall wirft die grundsätzliche Frage einer solidarischen Haftung von unmittelbarem und mittelbarem Schutzrechtsverletzer auf, die - soweit ersichtlich - bisher für den hier vorliegenden Fall einer bloßen Nebentäterschaft (der sich vom gemeinschaftlich deliktischen Handeln der [Urheber-] Rechtsverletzer in BGH GRUR 1959, 379 - Gasparone von vornherein unterscheidet) noch nicht entschieden worden ist. - BGH, 26.11.1982 - V ZR 314/81
Haftung des Architekten und des Grundstückseigentümers für Vertiefungs- und …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2001 - 6 U 104/99
Gesamtschuldnerische Haftung von Nebentätern setzt voraus, dass die Schadensschuldner aufgrund ein und desselben Schädigungsvorgangs (§ 840 BGB erfordert eine von mehreren Personen begangene "unerlaubte Handlung", also ein und dieselbe Einwirkung, so z.B. BGH NJW 1983, 872, 875 für den nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch) denselben Schaden verursacht haben. - RG, 30.05.1922 - II 269/21
Unterlassungsklage im Warenzeichenrecht
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2001 - 6 U 104/99
Der Hersteller und Lieferant einer Warenempfehlung, Umhüllung, eines Etiketts oder dergleichen, welche zur Herkunftsbezeichnung des Produkts dienen, kann nicht als Deliktstäter, sondern allenfalls als Gehilfe haftbar gemacht werden (vgl. RGZ 104, 376, 379 - Ballet;… Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 15 Rn. 8 unter Hinweis auf RGZ 155, 374, 381 - Kaffeemühle). - RG, 01.10.1937 - II 284/36
Liegt Gebrauch als Warenzeichen vor, wenn das einem anderen geschützte Zeichen -- …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.05.2001 - 6 U 104/99
Der Hersteller und Lieferant einer Warenempfehlung, Umhüllung, eines Etiketts oder dergleichen, welche zur Herkunftsbezeichnung des Produkts dienen, kann nicht als Deliktstäter, sondern allenfalls als Gehilfe haftbar gemacht werden (vgl. RGZ 104, 376, 379 - Ballet; Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, 12. Aufl., § 15 Rn. 8 unter Hinweis auf RGZ 155, 374, 381 - Kaffeemühle).