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   OLG Hamm, 28.10.1993 - 6 U 91/93   

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https://dejure.org/1993,2750
OLG Hamm, 28.10.1993 - 6 U 91/93 (https://dejure.org/1993,2750)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.1993 - 6 U 91/93 (https://dejure.org/1993,2750)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 1993 - 6 U 91/93 (https://dejure.org/1993,2750)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz)

    Fahrradunfall - Fahrbahnbenutzung trotz Radweg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Radfahrer; Nichtbenutzung eines vorhandenen Radweges; Anfahren durch Pkw; Mitverschulden; Zurechnungszusammenhang

  • Universität des Saarlandes (Zusammenfassung)

    Verkehrsunfall / Mitverschulden d. Radfahrers bei Nichtbenutzung des Radwegs

  • aerzteblatt.de (Rechtsprechungsübersicht)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem die Fahrbahn anstatt des vorhandenen Radweg benutzenden Radfahrer; Zulässigkeit einer Feststellungsklage

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 26
  • OLG-Report Hamm 1994, 175
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • LG Frankenthal, 05.06.2020 - 4 O 10/19

    Unfall zwischen Radfahrer und Pferd auf einem Radweg: Tierhalterhaftung und

    Auch im Falle eines entgegen der Benutzungspflicht des Radweges auf der Fahrbahn fahrenden Radfahrers wurde dessen Haftungsquote bei einer Kollision mit einem den erforderlichen Sicherheitsabstand nicht wahrenden Pkw mit 25 % angenommen (OLG Hamm, Urteil vom 28. Oktober 1993 - 6 U 91/93 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 13.10.2003 - 1 U 234/02
    Der von einem Kraftfahrer zum Radfahrer einzuhaltende Seitenabstand muss - unter Berücksichtigung dieses Bewegungsraumes - mindestens zusätzliche 1, 5 m betragen (vgl. OLG Hamm, NZV 1995, 26; OLGR 1994, 175).

    Denn das Gebot zur Radwegbenutzung soll den Radfahrer nicht nur aufgrund seiner schlechteren Erkennbarkeit schützen, sondern allgemein der Entmischung des Radfahrverkehrs und des schnellen Motorfahrverkehrs dienen (vgl. OLG Hamm NZV 1995, 26).

  • LG Hamburg, 10.08.2018 - 323 O 79/18

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision eines verbotswidrig die Straße benutzenden

    Die betreffende Vorschrift dient allgemein der Entmischung des Rad- und des Kraftfahrzeugverkehrs (OLG Hamm, NZV 1995, 26, 27), um Unfälle zu vermeiden.
  • LG Schwerin, 15.08.2003 - 6 S 144/03

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers aufgrund Vorfahrtverletzung; Höhe

    Der Verstoß gegen das Gebot, einen Radweg zu nutzen, fällt gegenüber der hier gegebenen Verletzung des Vorfahrtsrechts, bei dem sich der Beklagte zu 1. zudem die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs anrechnen lassen muss, nicht derart ins Gewicht, dass den Kläger hier eine überwiegende Haftungsquote trifft (vgl. hierzu OLG Hamburg NZV 1995, 26, 27; Hentschel, aaO., § 2 StVO Rn. 67 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 18.03.2008 - 2 C 1092/06

    Planfeststellungsverfahren - Festsetzung von aktiven Lärmschutzmaßnahmen beim

    Die Gewährleistung eines Seitenabstandes zwischen Straßenbahn und Radfahrern stimmt mit der straßenverkehrsrechtlichen Bewertung überein, dass beim Überholen von Radfahrern je nach deren Fahrweise und der eigenen Fahrgeschwindigkeit ein Abstand von mindestens 1, 5 m einzuhalten ist (OLG Hamm, U. v. 18.10.1993, - 6 U 91/93 -, NZV 1995, 26; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Auflage 2007, § 5 StVO Rdnr. 55).
  • OLG Dresden, 28.02.2002 - 4 U 2811/00

    Schmerzensgeld

    Ebensowenig wie ein Kläger gehalten ist, von einer zulässigen Feststellungsklage zur Leistungsklage überzugehen, wenn im Verlauf des Prozesses die Bezifferung des Schadens möglich wäre, soll er gezwungen sein, den vor der Klageerhebung liegenden Schaden zu beziffern, wenn die künftige Entwicklung noch nicht abzusehen ist und die Schadenshöhe ohnehin notfalls in einem weiteren Prozess geklärt werden müsste (so OLG Köln VersR 1992, 764 mit weiteren Hinweisen auf die Rspr.; vgl. OLG Hamm OLGR 1994, 175; OLG Saarbrücken OLGR 2001, 240).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2011 - 25 U 77/10

    Zur Frage des Mitverschuldens, wenn das Verkehrsunfallopfer einen Sicherheitsgurt

    Unter diesen Voraussetzungen ist es dem Kläger allerdings auch nicht verwehrt, einen Teil seines bezifferbaren Schadens im Wege der Leistungsklage geltend zu machen und im Übrigen Feststellungsklage zu erheben (OLG Hamm, NZV 1995, 26, 27).
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