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OLG Hamm, 13.06.1996 - 21 U 72/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
AGB-Klauseln zur Höhe ersparter Aufwendungen (IBR 1997, 73)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 13.06.1996 - 21 U 72/93
- OLG Hamm, 13.02.1997 - 21 U 72/93
Papierfundstellen
- OLG-Report Hamm 1996, 232
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 29.04.2008 - 24 U 99/06
Bindung eines Architekten an die Honorarschlussrechnung; Beginn der Verjährung …
Maßgeblich für die Frage der Bindungswirkung ist, ob der Auftraggeber auf den Schlussrechnungscharakter vertrauen durfte und hierauf tatsächlich vertraut hat und sich entsprechend eingerichtet hat (BGH NZBau 2007, 252; BGH NJW 1997, 2329, 2331; NJW-RR 1998, 952, 953; OLG Düsseldorf NZBau 2000, 526, 527; OLG Hamm, OLG-Report 1996, 232).Diese Zeitabläufe belegen ebenfalls, dass die Beklagte nicht mehr damit zu rechnen hatte, dass die Klägerin ihren Honoraransprüchen nunmehr noch mit erheblich geänderten Honorarsätzen abrechnen werde (vgl. OLG Hamm, OLG-Report 1996, 232 zur Frage des Zeitablaufes bei einer durch den Architekten nachträglich geltend gemachten Unwirksamkeit einer Pauschalpreisvereinbarung).
- OLG Zweibrücken, 06.02.2003 - 4 U 71/02
VOB-Vertrag: Nachforderung von in der Schlussrechnung nicht geltend gemachten …
Maßgebend sind insoweit die Umstände des Einzelfalles, wobei die Interessen beider Vertragsparteien umfassend zu prüfen und gegen einander abzuwägen sind (BGHZ 120, 133, 139 f.; BGH NJW 1993, 661; OLG Hamm OLGR 1996, 232, jew. m.w.N.).