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   OLG Hamm, 25.06.2001 - 18 U 33/00   

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https://dejure.org/2001,6583
OLG Hamm, 25.06.2001 - 18 U 33/00 (https://dejure.org/2001,6583)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2001 - 18 U 33/00 (https://dejure.org/2001,6583)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 18 U 33/00 (https://dejure.org/2001,6583)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    AÖSp § 65 b; ; AÖSp § 65; ; ZPO § 711; ; ZPO § 538 Nr. 2; ; ZPO § 540

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    CMR Art. 31 Abs. 1 b; EuGVÜ Art. 20; EuGVÜ Art. 57
    Vorrang der Zuständigkeitsregelung des Art. 31 Abs. 1 CMR vor dem EuGVÜ

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AÖSp § 65b, § 65; ZPO § 711, § 538 Nr. 2, § 540
    Transportrecht; Zuständigkeitsregelung des Art. 31 Abs. 1 CMR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 338
  • OLG-Report Hamm 2001, 333
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 24.11.1998 - 14 U 713/98

    Erfüllungsort bei einem internationalen Kaufvertrag; Einbeziehung der ADSp;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2001 - 18 U 33/00
    Die Zuständigkeitsregelung des Art. 31 Abs. 1 CMR hat auch dann Vorrang vor den allgemeinen Zuständigkeitsbestimmungen des Lugano-Übereinkommens und des EUGVÜ, wenn sich der Beklagte nicht zur Sache einläßt, (abweichend von OLG Dresden TranspR 1999, 62 = Iprax 2000, 121 = RIW 1999, 968 = VersR 1999, 1258).

    Entgegen einer teilweise in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (OLG Dresden TranspR 1999, 62 = IPrax 2000, 121 = RIW 1999, 968 = VersR 1999, 1258; Hüßtege in Thomas/Putzo ZPO 23. Aufl. Art. 57 EUGVÜ Rdnr. 4) gilt auch dann nichts anderes, falls der Beklagte säumig ist oder - wie vorliegend - sich nicht zur Sache einläßt.

  • EuGH, 06.12.1994 - C-406/92

    Tatry / Maciej Rataj

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2001 - 18 U 33/00
    Der Zweck dieser Ausnahme vom ansonsten bestehenden Vorrang des EUGVÜ besteht darin, die Beachtung der im besonderen Übereinkommen enthaltenen Zuständigkeitsregeln zu gewährleisten, da diese Regeln unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Rechtsgebiete, auf die sie sich beziehen, aufgestellt wurden (EUGH EuZW 1995, 309, 310 = EWIR 1995, 463 = JZ 1995, 616 = TranspR 1996, 190).
  • BGH, 18.12.2003 - I ZR 228/01

    Gerichtsstand bei Beförderung nach CMR

    Es hat dessen Urteil aufgehoben und die Sache gemäß § 538 Abs. 1 Nr. 2 ZPO a.F. zur weiteren Verhandlung an das Landgericht zurückverwiesen (OLG Hamm TranspR 2001, 397 = VersR 2002, 338).
  • LG Aachen, 21.03.2017 - 41 O 57/15

    Zeitpunkt der Bestimmung der Zuständigkeit durch rügelose Einlassung

    Diese Ausschließlichkeitsanordnung ist auch nicht teilbar, so dass von einer Gesamtnichtigkeit der getroffenen Vereinbarung gemäß den Artikeln 31, 41 CMR auszugehen ist (vgl. BGH, Transportrecht 2004, 169, 170; OLG Oldenburg, Transportrecht 2000, 128; OLG Hamm Versicherungsrecht 2002, 338, 339).
  • OLG Karlsruhe, 27.06.2002 - 9 U 204/01

    Internationaler Straßengüterverkehr: Internationale Zuständigkeit bei

    Dies entspricht der ganz überwiegenden Meinung in der Literatur (vgl. die weiteren Nachweise in der Entscheidung des OLG Hamm OLGR 2001, 333, 334).
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