Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 03.04.2001

Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,1532
OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01 (https://dejure.org/2001,1532)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23.08.2001 - 3 W 114/01 (https://dejure.org/2001,1532)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 23. August 2001 - 3 W 114/01 (https://dejure.org/2001,1532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfahrenspfleger; Verfahrenspflegschaft; Unterbringungsverfahren; Rechtsanwalt; Vergütungsanspruch; Rechtsberatung; Rechtsbeistand

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers

  • Judicialis

    FGG § 70; ; FGG § 70 b Abs. 1 S. 3; ; FGG § 67 Abs. 3 S. 2 Hs. 2; ; BGB § 1835 Abs. 3; ; BRAGO § 1 Abs. 2; ; BRAGO § 118

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen - Einzelfallprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 297
  • FGPrax 2001, 261
  • FamRZ 2002, 906
  • Rpfleger 2001, 593
  • Rpfleger 2002, 313
  • OLG-Report Hamm 2002, 7
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Die Vorschrift des § 67 Abs. 3 S.2 Hs. 2 FGG schließt es nicht grundsätzlich aus, dass ein in Unterbringungsverfahren als Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt eine Vergütung nach der BRAGO verlangen kann (im Anschluss an BVerfG FamRZ 2000, 1280: FamRZ 2000, 1289).

    Auslegung der Vorschrift, dass einem Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Vormundschaft oder Betreuung für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nicht anwaltlicher Vormund oder Betreuer seinerseits einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, insoweit Aufwendungsersatz nach der BRAGO zusteht (vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; FamRZ 2000, 1284, 1285 und dem nachfolgend OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; LG München BtPrax 2001, 175; LG Leipzig FamRZ 2001, 864).

  • BGH, 05.08.1998 - 5 ARs (VS) 1/97

    Rechtsweg nach erledigter vorläufiger Festnahme

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Zum anderen sind die Entscheidungen des BayObLG und des OLG Köln durch die zwischenzeitlich ergangenen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2000 (aaO) überholt; eine Vorlagepflicht ist dadurch entfallen (vgl. BGH NJW 1998, 3653; Senat FamRZ 2000, 303).
  • OLG Dresden, 18.08.1999 - 15 W 1258/99

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger nach neuem Recht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Es ist vielmehr eine Frage der Feststellung des Einzelfalls, ob aufgrund konkreter Besonderheiten professioneller Rechtsrat vonnöten oder wenigstens üblich war (vgl. BVerfG aaO. RPfleger 2001, 24; ähnlich bereits OLG Dresden RPfleger 1999, 539, 540 a.E.).
  • LG Leipzig, 11.01.2001 - 16 T 178/00

    Vergütungsansprüche eines Verfahrenspflegers und vorläufigen Betreuers;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Auslegung der Vorschrift, dass einem Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Vormundschaft oder Betreuung für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nicht anwaltlicher Vormund oder Betreuer seinerseits einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, insoweit Aufwendungsersatz nach der BRAGO zusteht (vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; FamRZ 2000, 1284, 1285 und dem nachfolgend OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; LG München BtPrax 2001, 175; LG Leipzig FamRZ 2001, 864).
  • OLG Bamberg, 05.11.1999 - 2 WF 192/99

    Rechtshängiger Scheidungsantrag an polnischem Gericht - Verfahrenshindernis -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Die Vorschrift des § 67 Abs. 3 S.2 Hs. 2 FGG schließt es nicht grundsätzlich aus, dass ein in Unterbringungsverfahren als Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt eine Vergütung nach der BRAGO verlangen kann (im Anschluss an BVerfG FamRZ 2000, 1280: FamRZ 2000, 1289).
  • LG München I, 23.04.2001 - 13 T 6894/01

    Beiordnung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger und Liquidation der Kosten;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Auslegung der Vorschrift, dass einem Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Vormundschaft oder Betreuung für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nicht anwaltlicher Vormund oder Betreuer seinerseits einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, insoweit Aufwendungsersatz nach der BRAGO zusteht (vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; FamRZ 2000, 1284, 1285 und dem nachfolgend OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; LG München BtPrax 2001, 175; LG Leipzig FamRZ 2001, 864).
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvL 1/99

    Unzulässige Richtervorlagen zur Vergütung von Verfahrenspflegern nach FGG

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Auslegung der Vorschrift, dass einem Rechtsanwalt, der im Rahmen einer Vormundschaft oder Betreuung für den Betroffenen Dienste erbringt, für die ein nicht anwaltlicher Vormund oder Betreuer seinerseits einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte, insoweit Aufwendungsersatz nach der BRAGO zusteht (vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; FamRZ 2000, 1284, 1285 und dem nachfolgend OLG Karlsruhe NJW 2001, 1220; LG München BtPrax 2001, 175; LG Leipzig FamRZ 2001, 864).
  • BayObLG, 07.06.2000 - 3Z BR 121/00

    Stundensatz des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Damit ist verfassungsgerichtlich geklärt, dass auch nach der Neuordnung des Vergütungsrechts entgegen einer bis dahin weit verbreiteten Ansicht (vgl. z.B. OLG Köln FG-Prax 2000, 17, 18; BayObLG FamRZ 2000, 1301, jew. m.w.N.) die Neuregelung der Verfahrenspflegervergütung nicht jede Liquidation nach der BRAGO verstellt.
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Der Gesetzgeber hat sich nicht dafür entschieden, die Führung von Verfahrenspflegschaften in Unterbringungsverfahren einem Rechtsanwalt vorzubehalten (vgl. BVerfG aaO RPfleger 2001, 25).
  • OLG Zweibrücken, 23.09.1999 - 3 W 201/99
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01
    Zum anderen sind die Entscheidungen des BayObLG und des OLG Köln durch die zwischenzeitlich ergangenen Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 7. Juni 2000 (aaO) überholt; eine Vorlagepflicht ist dadurch entfallen (vgl. BGH NJW 1998, 3653; Senat FamRZ 2000, 303).
  • OLG Karlsruhe, 15.11.2000 - 11 Wx 88/00

    Vergütung des Berufsbetreuers - Rechtsanwalt - Stundensätze - Anwaltsgebühren

  • OLG Köln, 06.08.1999 - 2 Wx 27/99
  • LG Frankfurt/Main, 14.11.2008 - 3640 AR 261237/08

    Geldstrafe: Höhe des Tagessatzes bei einem Asylbewerber

  • BGH, 27.06.2012 - XII ZB 685/11

    Vergütung des anwaltlichen Verfahrenspflegers: Vergütung nach dem

    Dieser Rechtsprechung ist eine Vielzahl von Oberlandesgerichten gefolgt (OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 906; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; BayObLG FamRZ 2003, 1413, 1414; OLG Frankfurt NJW 2003, 3642, 3643; OLG München FamRZ 2008, 2150, 2151; OLG Schleswig NJW-RR 2009, 79).
  • OLG München, 24.06.2008 - 33 Wx 127/08

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger in einer Unterbringungssache bestellten

    Der Gesetzgeber hat sich nicht dafür entschieden, die Führung von Verfahrenspflegschaften in Unterbringungsverfahren einem Rechtsanwalt vorzubehalten (OLG Zweibrücken FGPrax 2001, 261/262; Kayser in Keidel/Kuntze/Winkler FGG 15. Aufl. § 70b Rn. 11).
  • OLG Zweibrücken, 06.03.2006 - 3 W 3/06

    Betreuung: Abrechnung eines erhöhten Zeitaufwands durch den Betreuer bei

    Im Hinblick auf die dargelegten Besonderheiten des vorliegenden Falles kann dahingestellt bleiben, ob bereits der Umstand, dass sich der anwaltliche Berufsbetreuer - wie wohl im vorliegenden Fall - für die ersten drei Monate seiner Tätigkeit mit der Geltendmachung der erhöhten Pauschale begnügt, anstatt neben der abgesenkten Pauschale einen - möglicherweise - auf der Grundlage des § 1835 Abs. 3 BGB entstandenen Aufwendungsersatz zu verlangen (vgl. OLG München aaO; zu den Voraussetzungen eines solchen Anspruches nach BRAGO: vgl. BVerfG RPfleger 2001, 23, 24; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 906) bereits die Bewilligung der erhöhten Pauschale ausnahmsweise rechtfertigen könnte.
  • BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 125/04

    Kosten des Verfahrenspflegers für Minderjährigen bei Vorbescheid zu

    Dies entspricht der (bindenden, vgl. § 31 Abs. 1 BVerfGG) verfassungskonformen Auslegung der letztgenannten Vorschrift durch das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 7.6.2002 FamRZ 2000, 1280/1282 und 1284/1285), welcher der Senat und andere Obergerichte im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit mittlerweile gefolgt sind (vgl. BayObLG MDR 2001, 1376/1377 und NJW-RR 2003, 1372; BayObLGZ 2002, 11/13 und 2003, 117; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 906; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 427; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; OLG Köln Report 2004, 53/55).
  • OLG Schleswig, 24.07.2008 - 15 WF 172/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Bestellter Anwalts-Verfahrenspfleger als

    Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht es im Sinne der Rechtsklarheit als geboten erachtet, bereits bei der Bestellung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger einen Hinweis darauf zu geben, ob im konkreten Fall davon auszugehen ist, dass rechtsanwaltsspezifische Tätigkeiten anfallen werden (FamRZ 2000, 1280; vgl. zur gesamten Problematik auch OLG Zweibrücken, FamRZ 2002, 906; BayObLG, FamRZ 2000, 1301; Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., Rn. 49 zu § 1 RVG m. w. N., ferner sehr ausführlich m. w. N. auch zu Rechtsmitteln des Rechtsanwalts und der Staatskasse im Zusammenhang schon mit der Bestellung eines Rechtsanwalts zum Verfahrenspfleger Budde in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Nachtrag zur 15. Aufl., 2005, Rn. 9 bis 12 zu § 67 a FGG).
  • LG Frankenthal, 21.10.2013 - 1 T 97/13

    Vergütung eines anwaltlichen Verfahrenspflegers: Betreuungsgerichtlich

    Allerdings ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass darüber hinausgehend ein zum Verfahrenspfleger bestellter Rechtsanwalt seine Tätigkeit als berufsspezifische Dienstleistung - in entsprechender Anwendung des § 1835 Abs. 3 BGB - dann nach dem RVG abrechnen kann, wenn die zu erbringenden Dienste derart schwierig und bedeutend sind, dass ein Verfahrenspfleger ohne volljuristische Ausbildung vernünftigerweise einen Rechtsanwalt hinzugezogen hätte (BGH FamRZ 2012, 1377; RPfleger 2011, 205; OLG Rostock, RPfleger 2010, 77; PfOLG Zweibrücken RPfleger 2002, 313).
  • BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01

    Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren

    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftigerweise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil diese eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit beinhaltet (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593).
  • OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04

    Betreuung: Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts

    Dies ist nur dann der Fall, wenn es sich um eine Verrichtung handelt, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage bei vernünftiger Betrachtung einen Anwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit erfordert (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280 und 1284; OLG Zweibrücken Rpfleger 2001, 593; OLG Düsseldorf BtPrax 2000, 171).
  • BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger mit der Aufgabe der Überprüfung eines Antrags

    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit einschließt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285; OLG Düsseldorf BtPrax 2002, 171 Ls; OLG Zweibrücken RPfleger 2001, 593).
  • OLG Stuttgart, 10.01.2003 - 8 W 537/01

    Verfahrenspflegschaft im Unterbringungsverfahren: Vergütungsanspruch des

    Die restriktive bisherige Rechtsprechung, die eine Vergütung nach den Sätzen der BRAGO unter Verweis auf § 1835 III BGB als ausgeschlossen ansah, ist überholt (so auch OLG Zweibrücken MDR 2002, 297).
  • LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 481/04

    Vergütung des als Verfahrenspfleger tätigen Rechtsanwalts

  • LG Mönchengladbach, 03.11.2004 - 5 T 484/04

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger im Unterbringungsverfahren Vergütung

  • LG Aachen, 08.08.2002 - 3 T 64/01

    Festsetzung einer Vergütung auf Grundlage der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung

  • KG, 25.07.2002 - 19 WF 185/02

    Vergütung eines zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts

  • VG Berlin, 04.04.2007 - 4 A 74.07

    Vergütungs- und Aufwendungsersatzansprüche eines als Nachlasspfleger eingesetzten

  • LG Limburg, 31.01.2005 - 7 T 25/05

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen wegen

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 03.04.2001 - 27 U 199/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4802
OLG Hamm, 03.04.2001 - 27 U 199/00 (https://dejure.org/2001,4802)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03.04.2001 - 27 U 199/00 (https://dejure.org/2001,4802)
OLG Hamm, Entscheidung vom 03. April 2001 - 27 U 199/00 (https://dejure.org/2001,4802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verkehrsunfall; Rentenleistungen; Gesetzliche Unfallversicherung; Verdienstausfallschaden; Leistungspflicht

  • Judicialis

    BGB § 249; ; BGB § 124; ; BGB § 821; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt.; ; BGB § 407; ; BGB § 412; ; SGB X § 116; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 276; BGB § 812; BGB § 821; SGB X § 116
    Verschweigen einer bereits anerkannten Leistungspflicht des SVT bei Abfindungsvergleich mit Haftpflichtversicherer des Schädigers

  • rechtsportal.de

    Abfindungsvergleich nach Verkehrsunfall - Verschweigen von Rentenleistungen des gesetzlichen Unfallversicherers - Verdienstausfallschaden

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Unfallschadensregulierung - Abfindungsvergleich geplatzt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 483
  • OLG-Report Hamm 2002, 7
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.1994 - X ZR 108/91

    "Rotationsbürstenwerkzeug"; Zulässigkeit und Rechtsfolgen der Pfändung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2001 - 27 U 199/00
    Unabhängig davon, dass an die Kenntnis von einem Forderungsübergang nur maßvolle Anforderungen zu stellen sind (BGH in NJW 1997, 729; 1994, 3099), und dass ein entsprechender guter Glaube bei Haftpflichtversicherern schon dann fehlt, wenn diese Kenntnis von Umständen haben, aus denen sich ergibt, dass der Verletzte sozialversichert ist (BGH in NZV 1990, 310), kommt eine Haftungsbefreiung der Beklagten im Verhältnis zum GUV schon deshalb nicht in Betracht, weil die Beklagte in Höhe der Klageforderung gerade noch keine Zahlungen an den Kläger geleistet hat.
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 139/94

    Abtretung von Schadensersatzansprüchen an den Transportversicherer

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2001 - 27 U 199/00
    Unabhängig davon, dass an die Kenntnis von einem Forderungsübergang nur maßvolle Anforderungen zu stellen sind (BGH in NJW 1997, 729; 1994, 3099), und dass ein entsprechender guter Glaube bei Haftpflichtversicherern schon dann fehlt, wenn diese Kenntnis von Umständen haben, aus denen sich ergibt, dass der Verletzte sozialversichert ist (BGH in NZV 1990, 310), kommt eine Haftungsbefreiung der Beklagten im Verhältnis zum GUV schon deshalb nicht in Betracht, weil die Beklagte in Höhe der Klageforderung gerade noch keine Zahlungen an den Kläger geleistet hat.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.1989 - 18 U 142/89

    NRW; Straßenverkehrsbehörde; Straßenbaulast; Amtspflicht; Grundstück

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2001 - 27 U 199/00
    Unabhängig davon, dass an die Kenntnis von einem Forderungsübergang nur maßvolle Anforderungen zu stellen sind (BGH in NJW 1997, 729; 1994, 3099), und dass ein entsprechender guter Glaube bei Haftpflichtversicherern schon dann fehlt, wenn diese Kenntnis von Umständen haben, aus denen sich ergibt, dass der Verletzte sozialversichert ist (BGH in NZV 1990, 310), kommt eine Haftungsbefreiung der Beklagten im Verhältnis zum GUV schon deshalb nicht in Betracht, weil die Beklagte in Höhe der Klageforderung gerade noch keine Zahlungen an den Kläger geleistet hat.
  • BSG, 13.05.1992 - 3 RK 10/90

    Ruhen des Krankengeldes nach § 189 RVO bei verweigerter Lohnfortzahlung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2001 - 27 U 199/00
    Dass der Kläger als Nichtberechtigter einen Abfindungsvergleich über einen übergegangenen Ersatzanspruch geschlossen hat (vgl. Geigel, a.a.O., Rn. 41 m.w.N.), müsste der GUV als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung nur gegen sich gelten lassen, wenn der Schädiger keine Kenntnis vom Rechtsübergang gehabt und deshalb mit befreiender Wirkung gemäß §§ 407, 412 BGB an den Verletzten gezahlt hätte (BGH in NZS 1992, 61).
  • BGH, 20.09.1994 - VI ZR 285/93

    Übergang des Schadensersatzanspruchs auf die Bundesanstalt für Arbeit; Geltung

    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2001 - 27 U 199/00
    Denn die Beklagte müsste insoweit Zahlungen auf eine nicht mehr dem Geschädigten zustehende Schadensersatzforderung, die in Höhe der späteren Rentenleistungen schon im Zeitpunkt des Unfalls auf den GUV übergegangen ist (BGH in NJW 1994, 3097), erbringen.
  • OLG Frankfurt, 15.02.1973 - 12 U 93/72
    Auszug aus OLG Hamm, 03.04.2001 - 27 U 199/00
    Im übrigen steht der Beklagten jedenfalls die Bereicherungseinrede gemäß §§ 821, 812 Abs. 1 S. 2, 2. Alt. BGB aus dein Gesichtspunkt der Zweckverfehlung zu, soweit er einen Abfindungsvergleich zu erfüllen hat und nochmals wegen kongruenter Leistungen an einen Sozialversicherungsträger zahlen muss (Geigel, a.a.O., Rn. 41 m.w.N.; OLG Frankfurt in VersR 1974, 56).
  • OLG Saarbrücken, 28.03.2013 - 4 U 400/11

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Anspruch einer Witwe wegen Wegfall häuslicher

    Umgekehrt kann ein Geschädigter, der in Folge eines Unfalls Rentenleistungen des gesetzlichen Unfallversicherers erhalten hat, in Höhe dieser Leistungen den dem Grunde nach zum Schadensersatz verpflichteten Haftpflichtversicherer nicht aus einem zum Ausgleich des Verdienstausfallschadens geschlossenen Abfindungsvergleich in Anspruch nehmen, wenn er - wie hier nach der Aktenlage die Klägerin - den Haftpflichtversicherer vor Abschluss des Vergleichs pflichtwidrig nicht auf die zu jenem Zeitpunkt bereits anerkannte Leistungspflicht des Sozialversicherungsträgers hingewiesen hat (OLG Hamm OLGR 2002, 7, 8).

    Unabhängig davon, dass an die Kenntnis von einem Forderungsübergang nur maßvolle Anforderungen zu stellen sind (BGH NJW 1994, 3097, 3099), und dass ein entsprechender guter Glaube bei Haftpflichtversicherern schon dann fehlt, wenn diese Kenntnis von Umständen haben, aus denen sich ergibt, dass der Verletzte sozialversichert ist (BGH NZV 1990, 308, 310), kommt eine Haftungsbefreiung im Verhältnis zum Zessionar insbesondere dann nicht in Betracht, wenn der Schädiger bzw. dessen Haftpflichtversicherer von dem gesetzlichen Forderungsübergang nach Abschluss des Abfindungsvergleichs aber vor Zahlung an den Geschädigten Kenntnis erlangt; dann kann nicht mehr mit befreiender Wirkung an den Geschädigten geleistet werden (OLG Hamm OLGR 2002, 7, 9).

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