Rechtsprechung
OLG Hamm, 11.05.1994 - 12 U 174/93 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ernsthafte Erfüllungsverweigerung (IBR 1996, 144)
Papierfundstellen
- OLG-Report Hamm 1994, 169
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 18.07.2011 - 5 U 42/11
Wirksamkeit der Abtretung von Forderungen eines Zahnlabors gegen einen Zahnarzt …
Das Landgericht hat sich zutreffend der in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte vertretenen Auffassung angeschlossen, dass Zahnlabore und ihre Inhaber nicht unter die zur Wahrung von Privatgeheimnissen verpflichteten Berufsgruppen des § 203 StGB fallen (OLG Hamm OLGR 1994, 169 f.; OLG Koblenz OLGR 2002, 66 f.; OLG Oldenburg MedR 2008, 222 f.). - OLG Koblenz, 07.11.2001 - 1 U 1532/00
Abtretung; Werklohnforderung; Zahnlabor; Nichtigkeit; Weitergabe personenbezogene …
Das Zahnlabor, dessen Inhaber und Geschäftsführer kommen als Täter des Sonderdelikts des § 203 StGB nicht in Frage (…s. Schönke/Schröder, StGB, 26. Aufl., § 203 Rdnr. 64); damit verstieß die Weitergabe personenbezogener Daten durch das Zahnlabor an die Klägerin nicht gegen einen Straftatbestand und der Beklagte kann sich mithin nicht auf eine Nichtigkeit der Abtretung berufen (so auch OLG Hamm, OLGR 1994, S. 169 f).