Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.10.2001 - 15 W 417/00 |
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Abgeltungsbereich der Vollzugsgebühr
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Abgeltungsbereich der Vollzugsgebühr
Verfahrensgang
- LG Detmold, 15.10.2000 - 3 T 81/00
- OLG Hamm, 29.10.2001 - 15 W 417/00
Zeitschriftenfundstellen
- OLG-Report Hamm 2002, 146
Wird zitiert von ... (8)
- BGH, 13.07.2006 - V ZB 87/05
Notarrecht - Gebühren für den Vollzug von Grundbuchgeschäften
Bei dem Gebührentatbestand des § 147 Abs. 2 KostO handelt es sich um eine Auffangregelung, deren Anwendung voraussetzt, dass die Kostenordnung für die betreffende Notariatstätigkeit keine Gebühr bestimmt und auch keine Regelung enthält, aus der sich ergibt, dass dem Notar für diese Tätigkeit keine gesonderte Gebühr erwachsen soll (vgl. KG JurBüro 1993, 226; Tiedtke, ZNotP 2006, 54, 59; Filzek, ZNotP 2006, 138, 139 sowie OLG Celle FGPrax 2005, 86; OLG Hamm OLGR 2002, 146, 147; OLG Oldenburg DNotZ 1994, 704, 705; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 45;… Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 147 KostO Rdn. 16).Dem Vollzug dienen hiernach alle Tätigkeiten, die zu den beurkundeten - schuldrechtlichen oder dinglichen - Vereinbarungen der Beteiligten notwendigerweise hinzukommen müssen, um deren Wirksamkeit herbeizuführen und ihre Ausführung zu ermöglichen (so OLG Hamm OLGR 2002, 146, 147; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 45, 46 u. JurBüro 1994, 497; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 658; OLG Braunschweig NdsRpfl 1993, 233; OLG Frankfurt DNotZ 1990, 321; OLG Schleswig JurBüro 1987, 1393;… Rohs, aaO, § 146 Rdn. 4 und 27;… Assenmacher/Mathias, KostO, 15. Aufl., "Vollzugsgebühr" Ziff. 1.6.5; Mümmler, JurBüro 1994, 498;… vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl., § 146 KostO Rdn. 19 "Löschungsunterlagen").
- BGH, 12.07.2007 - V ZB 113/06
Immobilien - Beschaffung der Unterlagen nach Löschung: Vollzugsgebühr!
Dem Vollzug dienen hiernach alle Tätigkeiten, die zu den beurkundeten - schuldrechtlichen oder dinglichen - Vereinbarungen der Beteiligten notwendigerweise hinzukommen müssen, um deren Wirksamkeit herbeizuführen und ihre Ausführung zu ermöglichen (so OLG Braunschweig NdsRpfl 1993, 233; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 45, 46 u. JurBüro 1994, 497; OLG Frankfurt am Main DNotZ 1990, 321, 322; OLG Hamm OLGR 2002, 146, 147 f.; OLG Schleswig JurBüro 1987, 1393, 1394; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 658;… Rohs in: Rohs/Wedewer/Waldner, KostO, 3. Aufl. [Stand: August 2006], § 146 Rdn. 4 und 27;… Assenmacher/Mathias, KostO, 15. Aufl., "Vollzugsgebühr" Ziff. 1.6.5; Mümmler, JurBüro 1994, 498;… vgl. auch Hartmann, Kostengesetze, 37. Aufl., § 146 KostO Rdn. 19 "Löschungsunterlagen"). - OLG Köln, 16.09.2010 - 2 Wx 129/10
Notargebühren bei Vollzug eines Grundstückskaufvertrages mit Löschung nicht …
Bei dem Gebührentatbestand des § 147 Abs. 2 KostO handelt es sich um eine Auffangregelung, deren Anwendung voraussetzt, dass die Kostenordnung für die betreffende Notariatstätigkeit keine Gebühr bestimmt und auch keine Regelung enthält, aus der sich ergibt, dass dem Notar für diese Tätigkeit keine gesonderte Gebühr erwachsen soll (BGH, NJW 2006, 3428; BGH, NJW 2007, 3212; OLG Celle, FGPrax 2005, 86 ; JurBüro 2010, 373; OLG Hamm, OLGR 2002, 146 [147]; OLG Rostock, OLGR 2006, 413).Die zur Kostenordnung ergangene Rechtsprechung der Obergerichte (z.B. OLG Celle, JurBüro 2010, 373; OLG Dresden, MittBayNot 2009, 403; OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, 45; OLG Hamm, FGPrax 2009, 236; OLG München, FGPrax 2010, 152; so auch: OLG Hamm, OLGR 2002, 146, wobei dem Notar im Einzelfall eine gesonderte Gebühr nach § 147 Abs. 2 KostO zustehen soll, wenn er eine besondere betreuende Tätigkeit entfaltet, die dazu dient, die Treuhandauflage in Einklang mit den schuldrechtlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien zu erfüllen; OLG Oldenburg, ZNotP 2007, 279, welches die Auffassung vertritt, die Tätigkeit sei mit der dem Käufer in Rechnung gestellten Betreuungsgebühr für die Überwachung der Umschreibungsreife abgegolten; OLG Celle, FGPrax 2005, 86; OLG Düsseldorf, JurBüro 1994, 281; OLG Hamm, DNotZ 1990, 324; OLG Köln, [17. Zivilsenat], JurBüro 1988, 84; OLG Rostock, OLGR 2006, 413; OLG Schleswig, NJW-RR 2000, 1599; jeweils für den Fall, dass eine Hebegebühr gem. § 149 KostO anfällt; wohl auch OLG Frankfurt, Beschl. v. 27. Oktober 2003, 20 W 356/02, wobei die Entscheidung im konkreten Fall zu der Beschaffung von Löschungsunterlagen ergangen ist) sowie Teile der Literatur (…Rohs/Wedewer, KostO, Stand April 2010, § 146 Rn. 27) vertreten die Auffassung, dass die Überwachung der Treuhandauflage eines Grundpfandrechtsgläubigers der Vollzugstätigkeit des Notars zuzurechnen ist und hierdurch keine gesonderte Gebühr ausgelöst wird.
Dem Vollzug dienen vielmehr alle Tätigkeiten, die zu den beurkundeten - schuldrechtlichen oder dinglichen - Vereinbarungen der Beteiligten notwendigerweise hinzukommen müssen, um deren Wirksamkeit herbeizuführen und ihre Ausführung zu ermöglichen (BGH, NJW 2007, 3212; OLG Braunschweig, NdsRpfl 1993, 233; OLG Düsseldorf, JurBüro 2002, 45 [46]; JurBüro 1994, 497; OLG Frankfurt, DNotZ 1990, 321 [322]; OLG Hamm, OLGR 2002, 146 [147 f.]; OLG Schleswig, JurBüro 1987, 1393 [1394] OLG Zweibrücken, JurBüro 1997, 658).
Daher kann es vorliegend auch dahinstehen, ob der Auffassung des OLG Hamm (OLGR 2002, 146) zu folgen ist, dass im Einzelfall eine zusätzliche Betreuungsgebühr gem. § 147 Abs. 2 KostO anfallen kann, wenn der Notar eine besondere betreuende Tätigkeit entfaltet, die dazu dient, die Treuhandauflage in Einklang mit den schuldrechtlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien zu bringen (vgl. auch Senat, RNotZ 2003, 401).
- LG Münster, 10.12.2007 - 5 T 90/07
Vollzugsgebühr Betreuungsgebühr
Neben der für die auftragsgemäße Beschaffung von Löschungsunterlagen im Rahmen der Abwicklung eines Grundstückskaufvertrages entstehenden 5/10 Vollzugsgebühr (§ 146 Abs. 1 KostO) entstehen keine 5/10 Betreuungsgebühren gem. § 147 Abs. 2 KostO für die Beachtung von Treuhandauflagen der Gläubigerbanken, da die damit verbundene Tätigkeit des Notars vom Abgeltungsbereich der Vollzugsgebühr erfasst ist (Anschluss an OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2001 - 15 W 417/00).Er bezieht sich hierzu auf den Beschluss des OLG Hamm vom 29.10.2001, Az. 15 W 417/00.
Dieses vertritt in seiner Entscheidung vom 29.10.2001 - 15 W 417/00 - die Auffassung, dass der Abgeltungsbereich der Gebühr gemäß § 146 Abs. 1 KostO bei der Durchführung der Grundstücksveräußerung die Einholung und Verwahrung einer Löschungsbewilligung erfasse, und zwar auch dann, wenn ihre Erteilung von dem Gläubiger mit Treuhandauflagen verbunden werde.
- OLG München, 04.09.2007 - 32 Wx 114/07
Notarrecht - Beglaubigungs- und Vollzugsgebühr
Dem Vollzug dienen hiernach alle Tätigkeiten, die zu den schuldrechtlichen oder dinglichen Vereinbarungen der Beteiligten notwendigerweise hinzukommen müssen, um deren Wirksamkeit herbeizuführen und ihre Ausführung zu ermöglichen (so OLG Hamm OLGR 2002, 146, 147; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 45, 46 u. JurBüro 1994, 497; OLG Zweibrücken JurBüro 1997, 658; OLG Braunschweig NdsRpfl. - OLG Hamm, 15.07.2009 - 15 Wx 350/08
Einholung einer Löschungsbewilligung unter Treuhandauflagen
Die Kammer ist unter Bezugnahme auf den Beschluss des Senats vom 29.10.2001 (OLGR 2002, 146f = ZNotP 2003, 39f) davon ausgegangen, dass neben der Vollzugsgebühr eine Betreuungsgebühr für die Einholung einer Löschungsbewilligung auch dann nicht anfällt, wenn die Löschungsbewilligung dem Notar nur unter Treuhandauflagen zur Verfügung gestellt wird. - OLG Hamm, 03.06.2005 - 15 W 487/04
Einholung einer Rangrücktrittserklärung im Rahmen notarieller Beurkundung einer …
In damit vergleichbarer Weise hat der Senat die Einholung von Löschungsbewilligungen von Gläubigern, deren Recht im Zuge der lastenfreien Veräußerung eines Grundstücks gelöscht werden sollen, als Vollzugstätigkeit im Sinne des § 146 Abs. 1 KostO qualifiziert (JurBüro 1988, 1052; OLGR 2002, 146 = ZNotP 2003, 39). - OLG Frankfurt, 27.10.2003 - 20 W 356/02
Kosten des Notars: Anfall der Vollzugsgebühr für die Einholung von …
Dies entspricht der nahezu einhelligen Rechtsprechung (vgl. z. B. aus neuerer Zeit Pfälzisches OLG Zweibrücken MittBayNot 1998, 121; KG KGReport 1998, 171, 172; OLG Düsseldorf JurBüro 2002, 45; OLG Hamm, Beschl. v. 29.10.2001 -15 W 417/00- ZNotP 2003, 39 und die weiteren Zitate bei Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann: KostO, 15. Aufl., § 146, Rdnr. 30) und Teilen des Schrifttums (…Rohs/Wedewer: KostO, Stand April 2003, § 146, Rdnr. 27;… Hartmann: Kostengesetze, 32. Aufl., § 146, Rdnr. 19).
