Rechtsprechung
| OLG Köln, 19.02.1999 - 19 U 115/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 675
Umfang der Beratungspflicht eines Steuerberaters; Anforderungen an die Schadensdarlegung
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.06.1998 - 20 O 605/97
- OLG Köln, 19.02.1999 - 19 U 115/98
Zeitschriftenfundstellen
- VersR 2000, 903
- OLG-Report Köln 1999, 265
Wird zitiert von ... (7)
- OLG Düsseldorf, 03.05.2002 - 23 U 152/01
Steuerberaterhonorar und Steuerberaterhaftung- Pauschalvereinbarung - …
Der Auftraggeber genügt seiner Obliegenheit zum Nachweis eines Schadens (oben I.1.b.dd mwN.) deshalb nicht bereits dadurch, dass er einen einzelnen ihm entstandene Vermögensnachteile herausgreift und hieraus seinen Schaden ableitet; er hat vielmehr in die von ihm vorzunehmende Vergleichsrechnung alle - auch ihm günstige - Umstände einzustellen, die auf der Pflichtverletzung des Beraters beruhen (BGH NJW 1998, 982, 983; OLG Köln OLGR 1999, 265, 267; Zugehör, WM-Sonderbeilage 4/2000, 1, 19; Ganter, WM-Sonderbeilage 6/2001, 1, 18). - OLG Düsseldorf, 09.07.2002 - 23 U 183/01
Gefahr der verdeckten Gewinnausschüttung und Warnpflichten des Steuerberaters
Der Auftraggeber genügt seiner Obliegenheit zum Nachweis eines Schadens (oben I.2.a mwN.) deshalb nicht bereits dadurch, dass er einen einzelnen ihm entstandenen Vermögensnachteil herausgreift und hieraus seinen Schaden ableitet; er hat vielmehr in die von ihm vorzunehmende Vergleichsrechnung alle - auch ihm günstige - Umstände einzustellen, die auf der Pflichtverletzung des Beraters beruhen (BGH NJW 1998, 982, 983; OLG Köln OLGR 1999, 265, 267;… Zugehör aaO., 19;… Ganter aaO., 18). - OLG Düsseldorf, 08.07.2005 - 23 U 17/05
Umfang der Pflicht zur Prüfung der Rechtslage durch einen Steuerberater bei …
Der Auftraggeber genügt seiner Obliegenheit zur Darlegung eines Schadens deshalb nicht bereits dadurch, dass er einen einzelnen ihm entstandenen Vermögensnachteil herausgreift und hieraus seinen Schaden ableitet; er hat vielmehr in die von ihm vorzunehmende Vergleichsrechnung alle -auch ihm günstige - Umstände einzustellen, die auf der Pflichtverletzung des Beraters beruhen (BGH NJW 1998, 982, 983; OLG Köln OLGR 1999, 265/267; Senat, Urteil vom 28.11.2002 (23 U 259/01 = GI 2003, 86).
- OLG Düsseldorf, 30.01.2004 - 23 U 68/03
Zum Haftungsumfang eines StB wegen falscher Beratung bei einer …
Der Auftraggeber genügt seiner Obliegenheit zum Nachweis eines Schadens deshalb nicht bereits dadurch, dass er einen einzelnen ihm entstandenen Vermögensnachteil herausgreift und hieraus seinen Schaden ableitet; er hat vielmehr in die von ihm vorzunehmende Vergleichsrechnung alle - auch ihm günstige - Umstände einzustellen, die auf der Pflichtverletzung des Beraters beruhen (BGH NJW 1998, 982, 983; OLG Köln OLGR 1999, 265, 267). - OLG Düsseldorf, 18.11.2003 - 23 U 47/03
Unbegründete Schadensersatzklage gegen Steuerberater bei pauschalierender …
Der Auftraggeber genügt seiner Obliegenheit zum Nachweis eines Schadens deshalb nicht bereits dadurch, dass er einen einzelnen ihm entstandenen Vermögensnachteil herausgreift und hieraus seinen Schaden ableitet; er hat vielmehr in die von ihm vorzunehmende Vergleichsrechnung alle - auch ihm günstige - Umstände einzustellen, die auf der Pflichtverletzung des Beraters beruhen (BGH NJW 1998, 982, 983; OLG Köln OLGR 1999, 265, 267). - OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 23 U 205/01
Verjährung von Haftungsansprüchen gegen einen Steuerberater
Der Auftraggeber genügt seiner Obliegenheit zum Nachweis eines Schadens deshalb nicht bereits dadurch, dass er einen einzelnen ihm entstandenen Vermögensnachteil herausgreift und hieraus seinen Schaden ableitet; er hat vielmehr in die von ihm vorzunehmende Vergleichsrechnung alle - auch ihm günstige - Umstände einzustellen, die auf der Pflichtverletzung des Beraters beruhen (BGH NJW 1998, 982, 983; Urteil des Senats vom 9.7.2002, GI 2002, 241, 245; OLG Köln OLGR 1999, 265, 267). - OLG Düsseldorf, 28.11.2002 - 23 U 259/01
Darlegungs- und Beweislast bei Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen …
Der Auftraggeber genügt seiner Obliegenheit zum Nachweis eines Schadens deshalb nicht bereits dadurch, dass er einen einzelnen ihm entstandenen Vermögensnachteil herausgreift und hieraus seinen Schaden ableitet; er hat vielmehr in die von ihm vorzunehmende Vergleichsrechnung alle - auch ihm günstige - Umstände einzustellen, die auf der Pflichtverletzung des Beraters beruhen (BGH NJW 1998, 982, 983; OLG Köln OLGR 1999, 265, 267; Zugehör, WM-Sonderbeilage 4/2000, 1, 19; Ganter, WM-Sonderbeilage 6/2001, 1, 18).
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