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   OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05   

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https://dejure.org/2005,6348
OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05 (https://dejure.org/2005,6348)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.06.2005 - 15 W 28/05 (https://dejure.org/2005,6348)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Juni 2005 - 15 W 28/05 (https://dejure.org/2005,6348)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Höhe der Entschädigung für Terminswahrnehmung durch Mitarbeiter einer juristischen Person; notwendige Einschaltung eines weiteren Rechtsanwalts mit Spezialkenntnissen im ausländischen Recht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Entschädigung der Terminswahrnehmung durch Mitarbeiter einer juristischen Person; Anwendung der gleichen Grundsätze wie bei der Wahrnehmung des Termins durch eine natürliche Person bei Entsenden eines Mitarbeiters einer juristischen Person zu einem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entschädigung der Mitarbeiter einer juristischen Person für die Wahrnehmung eines Termins in einem Zivilprozess; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines zweiten Rechtsanwalts mit Spezialkenntnissen in einem bestimmten ausländischen Recht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2005, 776
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamburg, 09.02.1999 - 8 W 275/98
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05
    Es gelten insoweit ähnliche Erwägungen wie bei der Beauftragung eines Privatgutachters zur Klärung tatsächlicher Fragen (ähnlich OLG Hamburg, Juristisches Büro 1983, 770; OLG Hamburg, NJW-RR 2000, 876).
  • KG, 21.05.1985 - 1 W 5495/84
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05
    (Dies entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung; vgl. OLG Köln, Juristisches Büro 2000, 84; OLG Stuttgart, Juristisches Büro 2001, 484; OLG Rostock, OLGR 2000, 237; anders KG, MDR 1985, 851).
  • OLG München, 11.04.2000 - 11 W 1298/00

    Erstattungsfähigkeit eines Privatgutachtens zu Rechtsfragen des europäischen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05
    In einem anderen Fall war das Privatgutachten zum ausländischen Recht erforderlich, um eine schlüssige Klagebegründung formulieren zu können (OLG München, NJW-RR 2001, 1723).
  • BGH, 08.03.2005 - VIII ZB 55/04

    Kosten des ausländischen Verkehrsanwalts

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05
    (Ebenso in einem entsprechenden Fall BGH, Urteil vom 08.03.2005 - VIII ZB 55/04 -, S. 5 ff.).
  • OLG Rostock, 03.02.2000 - 8 W 44/00

    Entschädigungsanspruch einer juristischen Person des Privatrechts für

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 27.06.2005 - 15 W 28/05
    (Dies entspricht der herrschenden Meinung in der Rechtsprechung; vgl. OLG Köln, Juristisches Büro 2000, 84; OLG Stuttgart, Juristisches Büro 2001, 484; OLG Rostock, OLGR 2000, 237; anders KG, MDR 1985, 851).
  • BGH, 02.12.2008 - VI ZB 63/07

    Erstattungsfähigkeit der Kosten einer juristischen Person für die Teilnahme ihres

    Entgegen dieser auch vom Beschwerdegericht vertretenen Auffassung billigt die überwiegende Rechtsprechung, teilweise unter Aufgabe ihrer früher abweichenden Meinung, einer juristischen Person gemäß § 91 Abs. 1 Satz 2 ZPO i.V.m. § 2 ZSEG a.F., §§ 20, 22 JVEG eine Entschädigung für Zeitversäumnis jedenfalls dann zu, wenn - wie hier - das Gericht zu einem Verhandlungstermin das persönliche Erscheinen eines ihrer Organe oder eines sachkundigen Mitarbeiters angeordnet und die Partei eine solche Person zu dem Termin entsandt hat (vgl. KG, KGR Berlin 2007, 707 f.; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 776, 777 f.; OLG Stuttgart OLGR 2001, 391 f.; OLG Rostock OLGR 2000, 237 f.; OLG Köln OLGR 2000, 61 f.; OLG Bamberg OLGR 2000, 295; OLG Dresden OLGR 1999, 145; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 360 ff.; OLG Brandenburg OLGR 1997, 15 f.; OLG Hamm OLGR 1997, 97 unter Aufgabe von OLG Hamm MDR 1984, 673; vgl. auch Lappe NJW 2006, 270, 275; Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl., § 91 Rn. 13 "Allgemeiner Prozessaufwand" "Zeitversäumnis").
  • OLG Düsseldorf, 15.03.2017 - Kart 10/15

    Rundholz-Vermarktung: Land Baden-Württemberg verstößt gegen europäisches

    Es entspricht indes allgemeiner Auffassung, dass die Kosten eines privaten Rechtsgutachtens, auch bei schwierigen Rechtsfragen oder in entlegenen bzw. wenig geläufigen Rechtsgebieten, grundsätzlich nicht erstattungsfähig sind, weil es Sache des jeweiligen, nach § 3 BRAO zur Beratung und Vertretung des Mandanten in allen Rechtsangelegenheiten berufenen, Prozessbevollmächtigten ist, sich in den relevanten Rechtsfragen kundig zu machen (vgl. OLG Frankfurt am Main, a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 19. Juli 2010 - I-24 W 47/10 , JurBüro 2011, 139, Rzn. 7, 10 bei juris; OLG Rostock, Urteil v. 26. November 2009 - 3 U 103/06 , Rz. 48 bei juris; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 27. Juni 2005 - 15 W 28/05 , OLGR Karlsruhe 2005, 776, Rz. 25 bei juris; MüKo-ZPO- Schulz , § 91 ZPO Rz. 163; Musielak/Voit- Flockenhaus , § 91 ZPO Rz. 59b; Herget in Zöller, ZPO, 33. Aufl. [2020], § 91 Rz. 13.73).
  • KG, 13.03.2007 - 1 W 257/06

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berücksichtigung eines Entschädigungsanspruchs wegen

    Denn es reicht - wie die Klägerin mit der Beschwerde zu Recht geltend macht - zur Anwendung der Vorschriften aus, dass die Lebensstellung des Betroffenen und seine regelmäßige Erwerbstätigkeit die Vermutung rechtfertigen, dass er überhaupt einen Verdienst- oder Gewinnausfall erlitten habe (vgl. OLG Stuttgart OLGR 2001, 391 = Justiz 2001, 361 = JurBüro 2001, 484; OLG Köln OLGR 2000, 61; JurBüro 2000, 84; OLG Rostock OLGR 2000, 237; OLG Karlsruhe OLGR 2005, 776; ebenso Senat, AnwBl Berlin 1992, 394 zum Selbständigen).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2009 - 5 W 161/09

    Erstattungsfähigkeit von Übernachtungskosten

    Fehlt es - wie hier - an einem konkreten Nachweis, so ist die Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung aller Umstände zu schätzen (vgl. KG Berlin, KGR Berlin 2007, 707; OLG Köln, OLGR Köln 2000, 61; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2005, 776; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 2001, 391; OLG Rostock, OLGR Rostock 2000, 237; Hartmann, Kostengesetze, 39. Aufl., § 22 JVEG, Rdn. 10).
  • OLG Köln, 14.01.2009 - 17 W 201/08

    Anforderungen an den Nachweis der Prozesskosten einer Partei

    Im Rahmen des § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO ist darauf abzustellen, welchen wirtschaftlichen Wert die Tätigkeit des zum Termin entsandten Mitarbeiters für die Partei hatte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.06.2005, 15 W 28/05, juris, Rn. 17).
  • BPatG, 21.09.2009 - 5 W (pat) 432/06

    Eingeschränkte Erstattung von Doppelvertretungskosten (Kosten von Rechtsanwalt

    Andernfalls würde nämlich nicht nur der oben genannte Grundsatz umgangen werden, dass ein Anwalt das zur ordnungsgemäßen Erfüllung des übernommenen Auftrags erforderliche Wissen besitzen oder es sich beschaffen muss (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27. Juni 2005, 15 W 28/05; BPatG Beschluss vom 29. Januar 2009, 4 ZA (pat) 81/08; beide abrufbar bei juris Das Rechtsportal).
  • OLG Brandenburg, 04.01.2008 - 6 W 181/07

    Kostenfestsetzung im Bauprozess: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines

    Eine Entschädigung scheidet nach der gesetzlichen Konzeption nur dann aus, wenn überhaupt kein Nachteil ersichtlich ist, wobei als Nachteil jede Beeinträchtigung anzusehen ist (KG Beschluss vom 13.3.2007, 1 W 257/06 m.w.N.; vgl. auch OLG Karlsruhe Beschluss vom 27.6.2005, 15 W 28/05 - jeweils zitiert nach Juris).
  • LG Dessau-Roßlau, 20.07.2011 - 1 T 348/10

    Kostenerstattung: Umfang der Entschädigung des Verdienstausfalls des Gegners für

    Im Rahmen des § 91 Abs. 1 S. 2 ZPO ist darauf abzustellen, welchen wirtschaftlichen Wert die Tätigkeit der zum Termin erschienenen Partei hatte (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 27.06.2005, 15 W 28/05; zitiert nach juris).
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