Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 26.09.2001

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 04.10.2001 - 12 U 137/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8932
OLG Karlsruhe, 04.10.2001 - 12 U 137/01 (https://dejure.org/2001,8932)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.10.2001 - 12 U 137/01 (https://dejure.org/2001,8932)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Oktober 2001 - 12 U 137/01 (https://dejure.org/2001,8932)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlbehandlung eines Kassenpatienten; Anspruch auf Schadensbeseitigung; Zahnarzt; Privatliquidation; Zahnbehandlung

  • Judicialis

    BGB § 249

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249
    Fehlbehandlung eines Kassenpatienten; Anspruch auf Schadensbeseitigung durch privat liquidierenden Zahnarzt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2002, 20
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 17.10.1994 - 3 U 11/94
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.2001 - 12 U 137/01
    Besondere Umstände können es allerdings rechtfertigen, im Einzelfall gleichwohl die Kosten einer privatärztlichen Behandlung als erstattungsfähig anzusehen (OLG Oldenburg VersR 1984, 765; OLG Hamm NJW 1995, 786).
  • LG Wiesbaden, 26.06.1995 - 1 S 13/95
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.2001 - 12 U 137/01
    Die Klägerin kann danach wegen mangelhafter Zahnbehandlung durch die Beklagte - wie rechtskräftig durch Urteil des Landgerichts Mannheim vom 03.05.1996 (1 S 13/95) festgestellt worden ist - die Kosten ersetzt verlangen, die notwendig sind, um die dort genannten zahnärztlichen Leistungen vorzunehmen.
  • OLG Düsseldorf, 05.04.1990 - 8 U 23/89

    Umfang der Ersatzpflicht eines Kassenzahnarztes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.2001 - 12 U 137/01
    Besteht der Schaden in dem Erfordernis einer neuerlichen (zahn-)ärztlichen Behandlung nach einer fehlerhaft durchgeführten kassenärztlichen Behandlung, beschränkt sich der zu leistende Schadensersatz regelmäßig auf die Ausgaben, die dem Patienten bei einer nach den Grundsätzen der kassenärztlichen Versorgung durchgeführten erneuten Behandlung entstehen; der Kassenpatient kann für die erneute Behandlung nur die Leistungen eines Kassenarztes beanspruchen (OLG Düsseldorf VersR 1991, 884; Palandt; BGB; 60. Aufl.; § 249 Rdn.10).
  • OLG Oldenburg, 11.01.1984 - 3 U 158/81

    Schmerzensgeld; Student; Unfall; Schürfwunden; Prellwunden; Knochenzersplitterung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.2001 - 12 U 137/01
    Besondere Umstände können es allerdings rechtfertigen, im Einzelfall gleichwohl die Kosten einer privatärztlichen Behandlung als erstattungsfähig anzusehen (OLG Oldenburg VersR 1984, 765; OLG Hamm NJW 1995, 786).
  • OLG Frankfurt, 13.12.1984 - 1 U 294/83
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 04.10.2001 - 12 U 137/01
    In Betracht kommen hierbei besondere Behandlungsschwierigkeiten aber auch unter Berücksichtigung von Zumutbarkeitsgesichtspunkten das Verhalten des Schädigers und der Vertrauensschutz (OLG Frankfurt VersR 1987, 572).
  • BGH, 06.07.2004 - VI ZR 266/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Schädigung eines Kassenpatienten durch einen

    Doch läßt das Berufungsgericht außer acht, daß die Umstände des Einzelfalles die Inanspruchnahme privatärztlicher Leistungen rechtfertigen können und deshalb bei der Frage, welche Aufwendungen für eine gebotene Heilbehandlung erforderlich sind, berücksichtigt werden müssen (vgl. Senatsurteile vom 23. September 1969 - VI ZR 69/68 - VersR 1969, 1040 und vom 11. November 1969 - VI ZR 91/68 - aaO; BGH, Urteil vom 16. Dezember 1963 - III ZR 219/62 - VersR 1964, 257 m.w.N.; OLG München, VersR 1981, 169, 170; OLG Oldenburg, VersR 1984, 765; OLG Hamm, NJW 1995, 786, 787; OLG Hamm, NZV 2002, 370, 371; OLG Karlsruhe, OLG-Report 2002, 20; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozeß 24. Aufl., Kap. 2 Rdn. 44).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10092
OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99 (https://dejure.org/2001,10092)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.09.2001 - 7 U 92/99 (https://dejure.org/2001,10092)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. September 2001 - 7 U 92/99 (https://dejure.org/2001,10092)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Schmerzensgeld; Schadensersatz; Behandlungsfehler ; Aufklärungspflicht ; Behandlungsalternativen; Sudeckdystrophie ; Gips ; Darlegungslast

  • Judicialis

    ZPO § 543 Abs. 1; ; ZPO § 288; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rechtsportal.de

    Arzthaftung - Aufklärungspflicht - Behandlungsalternativen - Darlegungslast des Patienten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2002, 20
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 24.11.1987 - VI ZR 65/87

    Umfang der ärztlichen Aufklärung bei Heileingriff

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99
    Über Behandlungsalternativen ist aufzuklären, wenn die Methode des Arztes nicht die der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (BGH VersR 1988, 190; BGH VersR 2000, 766, 767).
  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 162/97

    Bezugnahme auf in der ersten Instanz nach der mündlichen Verhandlung zu den Akten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99
    Dabei kann offen bleiben, ob die Bezugnahme auf das Vorbringen in den Schriftsätzen vom 20.10.98 und vom 13.04.99 in der Berufungsbegründung ausreicht (für die Zulässigkeit einer Bezugnahme auf einen nach Schluss der mündlichen Verhandlung ohne Schriftsatzrecht nachgereichten Schriftsatz BGH NJW-RR 1998, 1514), weil sich auch bei Berücksichtigung dieses Vorbringens keine Schadensersatzansprüche des Klägers ergeben.
  • BGH, 22.02.2000 - VI ZR 100/99

    Aufklärungspflicht bei relativer Operationsindikation

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99
    Über Behandlungsalternativen ist aufzuklären, wenn die Methode des Arztes nicht die der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (BGH VersR 1988, 190; BGH VersR 2000, 766, 767).
  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 26/92

    Schlußfolgerungen aus nicht dokumentierter Kontrolluntersuchung auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99
    Denn Dokumentationsversäumnisse als solche sind kein eigenständiger Anknüpfungspunkt für eine vertragliche oder deliktische Haftung (BGH VersR 1993, 836).
  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 277/87

    Annahme eines Behandlungsfehlers bei fehlerhaften Valium-Injektion

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99
    Beweiserleichterungen nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises, der im Arzthaftungsprozess in aller Regel nicht anwendbar ist (BGH VersR 1988, 1031), können sich für den Patienten nämlich nur ergeben, wenn nach der Lebenserfahrung die Schädigung typisch auf einen Behandlungsfehler hindeutet ( Steffen/Dressler Arzthaftungsrecht 8. Auflage 1999 RZ 495).
  • BGH, 08.01.1985 - VI ZR 15/83

    Anforderungen an den Beweis der Aufklärung durch einen Arzt; Verwertung eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99
    An den dem Arzt obliegenden Beweis der ordnungsgemäßen Aufklärung des Patienten dürfen keine unbilligen und übertriebenen Anforderungen gestellt werden (BGH NJW 1985, 1399).
  • BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86

    Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 26.09.2001 - 7 U 92/99
    Die Wahl der richtigen Behandlungsmethode ist grundsätzlich Sache de Arztes (BGH VersR 1988, 179, 180).
  • OLG Karlsruhe, 08.12.2004 - 7 U 163/03

    Arzthaftungsprozess: Zulässigkeit eines Teilurteils bei mehreren einfachen

    Es übersieht aber, dass nach dieser ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (a. a.O.; VersR 1988, 179, 180 = BGHZ 102, 17; VersR 1996, 293; vgl. auch VersR 1982, 771, 772) und des Senats (OLGR 2002, 20; OLGR 2002, 363 =VersR 2003, 224, 225; MedR 2003, 229; zuletzt Urteil vom 26.11.2003 - 7 U 63/02) die Wahl der Behandlungsmethode zunächst Sache des Arztes und über Behandlungsalternativen dann aufzuklären ist, wenn die Methode des Arztes nicht diejenige der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen aber andersartigen Risiken besteht (vgl. auch Senat OLGR 2003, 233, 234; Steffen/Dressler, Arzthaftungsrecht, 9. Aufl., Rn .
  • OLG Karlsruhe, 08.10.2003 - 7 U 6/02

    Arzthaftung: Verantwortlichkeit des Operateurs für Fehler des Anästhesisten bei

    In einem solchen Fall ist es Sache des Patienten vorzutragen, über welche Risiken er hätte aufgeklärt werden müssen ( vgl. Senat, OLGR 2002, 20; Geiß/Greiner, Arzthaftpflichtrecht, 4. Aufl., S. 216).
  • OLG Karlsruhe, 26.11.2003 - 7 U 63/02

    Arzthaftungsprozess: Verfahrensfehlerhafte Ablehnung eines verspäteten Antrages

    Über Behandlungsalternativen ist aufzuklären, wenn die Methode des Arztes nicht die der Wahl ist oder konkret eine echte Alternative mit gleichwertigen Chancen, aber andersartigen Risiken besteht (BGH VersR 1988, 190, 191; VersR 2000, 766, 767; Senatsurteile OLGR 2002, 20; OLGR 2002, 363 = VersR 2003, 224, 225).
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