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   OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01   

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OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01 (https://dejure.org/2002,7978)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.04.2002 - 6 U 192/01 (https://dejure.org/2002,7978)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. April 2002 - 6 U 192/01 (https://dejure.org/2002,7978)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    BGB § 242; ; BGB § 278; ; BGB § 738; ; BGB § 358 Abs. 1; ; BGB § 358 Abs. 3; ; BGB § 359 Satz 1 n.F.; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 9 Abs. 4; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufklärungspflichten einer kreditgewährenden Bank beim Beitritt des Anlegers zu einem geschlossenen Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rückzahlung eines Darlehens zur Finanzierung eines Beitritts zu einem geschlossenen Immobilienfonds; Aufklärungspflicht der kreditgewährenden Bank; Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Einwendungsdurchgriffs nach § 359 Satz 1 in Verb. mit § 358 Abs. 1 und 3 BGB; ...

Papierfundstellen

  • OLG-Report Karlsruhe 2002, 295
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 174/99

    Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank bei Beitritt zu einem geschlossenen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Die Prüfung der Werthaltigkeit, der künftigen Wertentwicklung und der erzielbaren Einnahmen aus dem finanzierten Objekt gehört nicht zu der Vertragsaufgabe der Finanzierungsbank (zuletzt BGH, WM 2000, 1685, 1686; WM 2000, 1687, 1688, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Nach gefestigter Rechtsprechung können Informationspflichten typischerweise dann bestehen, wenn die Bank über ihre Rolle als Kreditgeberin hinausgeht, insbesondere wenn sie selbst einen speziellen Gefährdungstatbestand für den Kunden schafft bzw. dessen Entstehung begünstigt oder wenn sie gegenüber den Kunden in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens eine konkrete Kenntnis hat, die ihrem Kunden nicht ohne weiteres zugänglich ist und sie diesen "Wissensvorsprung" auch erkennen kann (BGH WM 2000, 1685, 1686 m.w.N.; vgl. außerdem Bunte, in: Schimansky/Lwowski/Bunte, Bankrechtshandbuch, 2. Aufl., § 44 Rdnr. 20 ff., 25 ff).

    Solche Pflichtverstöße bei der Anlageberatung gehören nicht zum Pflichtenkreis der Klägerin im Rahmen der Anbahnung und des Abschlusses eines Darlehensvertrages (zutreffend LGU 9 unter Hinweis auf OLG Stuttgart, OLGR 2001, 332, 336; vgl. schon BGH WM 2000, 1685, 1686 m.w.N.).

    Solange der Darlehensnehmer seine Mitgliedschaft gegenüber der Fondsgesellschaft nicht gekündigt hat und seinen Schadensersatzanspruch gegenüber der Fondsgesellschaft nicht durchsetzt, kann nach den grundlegenden Entscheidungen des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 27.06.2000 der (unterstellte) Ersatzanspruch nach den Regeln über die verbundenen Geschäfte auch gegenüber dem Darlehensvertrag keine Wirkung entfalten (BGH WM 2000, 1685, 1686, WM 2000, 1687, 1688).

    Der Mangel des Beitrittsvertrages einer von den Gesellschaftern einverständlich in Vollzug gesetzten Gesellschaft berechtigt den betroffenen Gesellschafter nur zur Lösung mit ex-nunc-Wirkung (BGHZ 26, 330, 334; BGH ZIP 1998, 509; BGH WM 2000, 1685, 1686; WM 2000, 1686, 1687).

  • OLG München, 26.10.2000 - 24 U 368/99

    Kündigung einer Beteiligung an einem in Form einer BGB -Gesellschaft geführten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Ob (auch) der Kapitalanleger über die spezifischen Risiken einer Finanzierung mittels einer kapitaldeckenden Lebensversicherung aufzuklären ist (vgl. OLG Stuttgart, OLGR 2001, 241, 242 unter 4.; OLG München, ZIP 2000, 2295, 2300), kann hier dahingestellt bleiben.

    Das gilt selbst in dem Fall, dass der täuschende Mitgesellschafter Vertretungsmacht besaß (BGHZ 26, 330, 334; BGHZ 63, 338, 345; BGH NJW 1973, 1604; OLG München, ZIP 2000, 2295; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692).

    Anders lässt sich eine geordnete Auseinandersetzung der Fondsgemeinschaft nach dem Regelwerk über die fehlerhafte Gesellschaft bzw. den fehlerhaften Gesellschaftsbeitritt nicht durchführen (OLG München ZIP 2000, 2295, 2301; H.-P. Westermann, ZIP 2002, 240, 243).

  • OLG Stuttgart, 08.01.2001 - 6 U 57/00

    Verbraucherkredit - verbundenes Geschäft - Beitritt zu Anlage-Fonds und

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Das gilt selbst in dem Fall, dass der täuschende Mitgesellschafter Vertretungsmacht besaß (BGHZ 26, 330, 334; BGHZ 63, 338, 345; BGH NJW 1973, 1604; OLG München, ZIP 2000, 2295; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692).

    Sie ist insbesondere durch die vorangegangene Securenta III - Entscheidung des Senats vom 27.09.1996 zum Haustürwiderrufsgesetz (BGHZ 133, 254) nicht präjudiziert, wie neuerdings OLG Karlsruhe (WM 1999, 128, 129; WM 2001, 245, 250) und OLG Stuttgart (ZIP 2001, 692, 696) annehmen.

    Keinesfalls kann die Unterstellung des Beitritts zu einem als GbR verfassten Immobilienfonds unter den Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes allein mit dem Gesetzeswortlaut gerechtfertigt werden (so aber OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692, 696).

  • BGH, 02.07.2001 - II ZR 304/00

    Beteiligung an einer Publikums- BGB -Gesellschaft; Frist und Adressat für den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Vielmehr steht ihm, selbst wenn er durch arglistige Täuschung zum Beitritt zu der Fondsgesellschaft GbR veranlasst worden ist, nur ein Abfindungsanspruch nach Maßgabe des § 738 BGB zu (BGHZ 148, 201 unter 3 a) unter Hinweis auf BGHZ 63, 338, 345 f).

    Es ist nicht einzusehen und auch nicht zu begründen, dass dem Schutz des Verbrauchers im Rahmen der Interessenabwägung ein höherer Stellenwert beizumessen ist, als dem Interesse der Gesellschaft und deshalb zwingende Verbraucherschutzvorschriften den Regeln über die faktische Gesellschaft vorgehen sollen (so aber OLG Rostock, WM 2001, 1413, 1415; das steht auch mit dem Urteil des II. Zivilsenats vom 02.07.2001, BGHZ 148, 201, nicht in Einklang; ebenso auch H.-P. Westermann, a.a.O. S. 249).

  • OLG Karlsruhe, 29.11.2000 - 1 U 144/99

    Keine Aufklärungspflicht der Bank über Objekt bei Finanzierung einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    a) Die Bestimmung des § 9 Abs. 3 VerbrKrG ist auf Fälle der finanzierten Beteiligung an einer Fondsgesellschaft nicht, auch nicht entsprechend gem. § 9 Abs. 4 VerbrKrG anwendbar (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.11.2000 - 1 U 144/99; rechtskräftig durch Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofes vom 10.12.2001 - II ZR 255/01).

    Eine solche freie Interessenbewertung (vgl. dazu ferner noch Schwintowsky, EwiR § 9 VerbrKrG 2/01, S. 87, 88; Frisch, EwiR § 9 VerbrKrG 3/01, S. 447, 448) und die hieran anschließende Ausdehnung der Analogie nach § 9 Abs. 3 und 4 VerbrKrG stößt an die Grenzen des gesetzlichen Tatbestandes (zutreffend OLG Karlsruhe, Urteil vom 29,.11.2000 - 1 U 144/99).

  • BGH, 19.12.1974 - II ZR 27/73

    Zahlung der Kommanditeinlage

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Das gilt selbst in dem Fall, dass der täuschende Mitgesellschafter Vertretungsmacht besaß (BGHZ 26, 330, 334; BGHZ 63, 338, 345; BGH NJW 1973, 1604; OLG München, ZIP 2000, 2295; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692).

    Vielmehr steht ihm, selbst wenn er durch arglistige Täuschung zum Beitritt zu der Fondsgesellschaft GbR veranlasst worden ist, nur ein Abfindungsanspruch nach Maßgabe des § 738 BGB zu (BGHZ 148, 201 unter 3 a) unter Hinweis auf BGHZ 63, 338, 345 f).

  • BGH, 06.02.1958 - II ZR 210/56

    synthetische Diamanten - Grundsätze der "faktischen Gesellschaft", Ausschluß auch

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Das gilt selbst in dem Fall, dass der täuschende Mitgesellschafter Vertretungsmacht besaß (BGHZ 26, 330, 334; BGHZ 63, 338, 345; BGH NJW 1973, 1604; OLG München, ZIP 2000, 2295; OLG Stuttgart, ZIP 2001, 692).

    Der Mangel des Beitrittsvertrages einer von den Gesellschaftern einverständlich in Vollzug gesetzten Gesellschaft berechtigt den betroffenen Gesellschafter nur zur Lösung mit ex-nunc-Wirkung (BGHZ 26, 330, 334; BGH ZIP 1998, 509; BGH WM 2000, 1685, 1686; WM 2000, 1686, 1687).

  • BGH, 27.06.2000 - XI ZR 210/99

    Zum Verbraucherschutz beim finanzierten Gesellschaftsbeitritt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Die Prüfung der Werthaltigkeit, der künftigen Wertentwicklung und der erzielbaren Einnahmen aus dem finanzierten Objekt gehört nicht zu der Vertragsaufgabe der Finanzierungsbank (zuletzt BGH, WM 2000, 1685, 1686; WM 2000, 1687, 1688, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Solange der Darlehensnehmer seine Mitgliedschaft gegenüber der Fondsgesellschaft nicht gekündigt hat und seinen Schadensersatzanspruch gegenüber der Fondsgesellschaft nicht durchsetzt, kann nach den grundlegenden Entscheidungen des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes vom 27.06.2000 der (unterstellte) Ersatzanspruch nach den Regeln über die verbundenen Geschäfte auch gegenüber dem Darlehensvertrag keine Wirkung entfalten (BGH WM 2000, 1685, 1686, WM 2000, 1687, 1688).

  • BGH, 12.01.1998 - II ZR 98/96

    Umdeutung einer außerordentlichen in eine ordentliche Kündigung; Geltendmachung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Der Mangel des Beitrittsvertrages einer von den Gesellschaftern einverständlich in Vollzug gesetzten Gesellschaft berechtigt den betroffenen Gesellschafter nur zur Lösung mit ex-nunc-Wirkung (BGHZ 26, 330, 334; BGH ZIP 1998, 509; BGH WM 2000, 1685, 1686; WM 2000, 1686, 1687).
  • OLG Rostock, 01.03.2001 - 1 U 122/99

    Haustürgeschäfte - Beitritt eines Gesellschafters zu Publikumgesellschaft -

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.04.2002 - 6 U 192/01
    Es ist nicht einzusehen und auch nicht zu begründen, dass dem Schutz des Verbrauchers im Rahmen der Interessenabwägung ein höherer Stellenwert beizumessen ist, als dem Interesse der Gesellschaft und deshalb zwingende Verbraucherschutzvorschriften den Regeln über die faktische Gesellschaft vorgehen sollen (so aber OLG Rostock, WM 2001, 1413, 1415; das steht auch mit dem Urteil des II. Zivilsenats vom 02.07.2001, BGHZ 148, 201, nicht in Einklang; ebenso auch H.-P. Westermann, a.a.O. S. 249).
  • BGH, 17.09.1996 - XI ZR 164/95

    Haustürwiderrufsgesetz - Haustürgeschäft

  • BGH, 14.12.1972 - II ZR 82/70

    Anfechtung einer Gesellschaftsbeteiligung wegen arglistiger Täuschung - Zahlung

  • OLG Karlsruhe, 21.07.2000 - 10 U 118/99

    Aufklärungspflichten einer Bank bei einer Immobilienfinanzierung

  • OLG Karlsruhe, 27.08.1998 - 9 U 25/98

    Zum Widerruf berechtigende Verbindung eines Kaufs von Fondsanteilen und der

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