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   OLG Koblenz, 01.12.1997 - 4 W 617/97   

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OLG Koblenz, 01.12.1997 - 4 W 617/97 (https://dejure.org/1997,6403)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01.12.1997 - 4 W 617/97 (https://dejure.org/1997,6403)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 01. Dezember 1997 - 4 W 617/97 (https://dejure.org/1997,6403)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1222
  • OLG-Report Koblenz 1998, 133
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 15.12.2003 - II ZB 32/03

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde zum BGH; Verletzung des

    Die Gegenauffassung, die Festsetzung richte sich nach § 12 Abs. 2 GKG, weil es sich bei der Ablehnung des Sachverständigen um eine nicht vermögensrechtliche Streitigkeit handele (OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222 m.w.N.), vermag schon deshalb nicht zu überzeugen, weil es sich bei der Entscheidung nach § 406 Abs. 4 und 5 ZPO nicht um eine eigenständige Streitigkeit, sondern eine das Verfahren betreffende Entscheidung im Rahmen des Rechtsstreits handelt, der keine selbständige Bedeutung zukommt.

    Bemißt sich somit der Beschwerdewert nach § 3 ZPO nach dem Interesse an der begehrten Entscheidung, ist dieses nicht mit dem Hauptsachestreitwert gleichzusetzen (a.A. OLG Naumburg, OLGR 1998, 323; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222), sondern nur mit einem Bruchteil von etwa einem Drittel (OLG Celle, OLGR 1994, 109; OLG Bamberg, BauR 2000, 773; a.A. OLG Dresden, JurBüro 1998, 318: 1/10), weil dies der eingeschränkten Bedeutung und Rolle des Sachverständigen im Prozeß entspricht: Sein Gutachten bestimmt nicht allein den Ausgang des Verfahrens, sondern dient dem Gericht lediglich als Entscheidungshilfe, indem es ihm die für die Entscheidung notwendigen Fachkenntnisse vermittelt; das Gericht wiederum ist an die Meinung des Sachverständigen nicht gebunden, sondern kann weitere Sachverständige beauftragen.

  • OLG Koblenz, 24.11.2004 - 4 W 493/04

    Sachverständigenablehnungsverfahren: Bestimmung des Beschwerdewerts

    "Das Interesse der ablehnenden Partei an der Ablösung des Sachverständigen deckt sich regelmäßig mit ihrem Interesse am Ausgang des Verfahrens, weil sie befürchtet, wegen der Verwertung des Gutachtens zu unterliegen (OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222 ff. m.w.N.; OLG Naumburg, OLGR 98, 323).

    Der Senat schließt sich damit für die Ablehnung eines Sachverständigen der Ansicht des Bundesgerichtshofs ( BGH AGS 2004, 159 / 160; ebenso: OLG Düsseldorf, MDR 2004, 1083 f. ) an und hält an seiner bisherigen abweichenden Auffassung ( NJW-RR 1998, 1222 m.w.N. ) nicht mehr fest.

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2003 - 5 W 48/03

    Streitwert eines Verfahrens betreffend die Ablehnung eines Sachverständigen

    Teilweise (vgl. die Übersicht zum Meinungsstreit OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222ff, sowie Zöller-Herget, 23. Aufl. 2002, Rz. 16 zu § 3 Stichwort Ablehnung) wird die Auffassung vertreten, der Streit über die Befangenheit eines Sachverständigen sei nicht vermögensrechtlicher Natur und deshalb der Wert eines Verfahrens hierüber gemäß § 12 Abs. 2 GKG zu bestimmen, weil es bei einem solchen Streit nicht um Geld oder geldwerte Leistungen gehe, sondern um die Reinhaltung des Verfahrens von parteiischen Tendenzen beim Sachverständigen.

    Entweder folgt das Nebenverfahren im Hinblick auf den Gegenstandswert stets dem Hauptsachewert in vollem Umfang oder es wird ein wie auch immer bemessener Bruchteil des Hauptsachewertes als Streitwert des Ablehnungsverfahrens festgesetzt (vgl. wiederum die Darstellung des Meinungsstandes bei OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222, 1224).

  • OLG Koblenz, 24.01.2004 - 4 W 493/04

    Ablehnung des Sachverständigen: Beschwerdewert

    "Das Interesse der ablehnenden Partei an der Ablösung des Sachverständigen deckt sich regelmäßig mit ihrem Interesse am Ausgang des Verfahrens, weil sie befürchtet, wegen der Verwertung des Gutachtens zu unterliegen (OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222 ff. m.w.N.; OLG Naumburg, OLGR 98, 323).

    Der Senat schließt sich damit für die Ablehnung eines Sachverständigen der Ansicht des Bundesgerichtshofs ( BGH AGS 2004, 159 / 160; ebenso: OLG Düsseldorf, MDR 2004, 1083 f. ) an und hält an seiner bisherigen abweichenden Auffassung ( NJW-RR 1998, 1222 m.w.N. ) nicht mehr fest.

  • OLG Naumburg, 23.08.2002 - 7 Wx 2/02

    Prüfung einer Genossenschaftsbank: Ablehnung des Prüfungsverbandes wegen

    Der Geschäftswert bemisst sich nach §§ 131 Abs. 2, 30 KostO und entspricht der Bedeutung der Prüfung für die Beteiligte zu 1), entsprechend der Rechtsprechung, wonach der Wert für ein Beschwerdeverfahren über eine Richterablehnung dem Wert der Hauptsache entspricht, weil die Besorgnis der Befangenheit ihren wirtschaftlichen Hintergrund in der Besorgnis des sachlich unbegründeten Nachteils in der Hauptsache hat (BGH NJW 1968, 796; BayObLG JurBüro 1989 und die neuere Rspr der Oberlandesgerichte: OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1086 f.; OLG München, zuletzt OLGR München 1996, 72; OLG Nürnberg 1997, 190; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 1997, 190 f; Hans. OLG in Bremen, OLGR Bremen 1998, 111 f.; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222 ff.; OLG Stuttgart, OLGR Stuttgart 1998, 75 f.; KG Berlin, KGR Berlin 1998, 92; Brandenburgisches OLG, zuletzt NJW-RR 2000, 1091 f.; a.A. m.w.Nw. der Rspr Schneider/Herget, Streitwertkommentar,11.A., Rdn. 76 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 30.12.2002 - 4 W 51/02

    Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs gegen einen Richter am Landgericht im

    Der Senat schließt sich damit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1968, 796) an, wonach die Zwischenentscheidung über die Richterablehnung vom Standpunkt der betroffenen Partei aus keine geringere Bedeutung hat als die Entscheidung in der Hauptsache (ebenso OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1222; Hanseatisches OLG Bremen, OLG-Report 1998, 111).
  • OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 14/08

    Richterablehnung: Ablehnungsrecht eines Prozessbevollmächtigten; fehlende

    Die Streitwertbemessung für das Beschwerdeverfahren hat ihre Rechtsgrundlage in § 3 ZPO, wobei der Senat - entsprechend der mehrheitlich in Rechtsprechung und Literatur vertretenen Auffassung (vgl. BGH, NJW 1968, 796; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1994, 1086; OLG München, AnwBl 1995, 572; KG, KGR 1998, 92; OLG Koblenz OLGR 1998, 133; OLG Bremen, OLGR 1998, 111; OLG Koblenz, NJW-RR 1998, 1212 m.w.N.; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 1291; 2000, 1091; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 46 Rn. 2; Zöller/Herget, a.a.O., § 3 Rn. 16 Stichwort: "Ablehnung eines Richters", dieser auch m.N. zur untereinander zerstrittenen Mindermeinung; grds. zum Meinungsstreit vgl. Schneider, MDR 2001, 130) - den Wert der Hauptsache zugrunde gelegt hat, der vom Landgericht - zutreffend und unangefochten - ab dem 09.05.2007 auf 53.089,00 EUR festgesetzt worden ist.
  • OLG Schleswig, 30.09.2015 - 14 WF 87/15

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs nach

    Der Streitwert des Ablehnungsverfahrens bei der Richterablehnung bemisst sich nach dem vollen Wert der Hauptsache (OLG Koblenz, Beschluss vom 01.12.1997, 4 W 617/97, NJW-RR 1998, 1222).
  • OLG Bamberg, 21.01.2000 - 8 W 79/99

    Streitwert bei Ablehnung eines Sachverständigen wegen Befangenheit)

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