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   OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05   

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https://dejure.org/2006,3814
OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05 (https://dejure.org/2006,3814)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09.02.2006 - 5 U 1111/05 (https://dejure.org/2006,3814)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 5 U 1111/05 (https://dejure.org/2006,3814)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • nomos.de PDF, S. 26

    Immobilienerwerb, Arglisthaftung des Verkäufers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Hausverkauf - Feuchtigkeitsschäden verschwiegen

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 280; BGB § 281; BGB § 433; BGB § 437 Nr. 3; BGB § 442; BGB § 444; ZPO § 286
    Voraussetzungen für Arglist eines Immobilienverkäufers hinsichtlich Feuchtigkeit des Kellers

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 437 Nr. 3 § 442 § 444 § 280 § 281
    Haftung des Hausverkäufers bei Verschweigen von Kellerfeuchtigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arglisthaftung des Verkäufers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Feuchten Keller arglistig verschwiegen

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Arglist bei Gebäude-Feuchtigkeitsschäden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Hauskauf: arglistig verschwiegene Kellerfeuchtigkeit

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verschweigen feuchter Kellerwände: Hat der Käufer gegen den Verkäufer Anspruch auf Ersatz der Sanierungskosten? (IBR 2006, 232)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 1343
  • MDR 2008, 486
  • VersR 2006, 1262
  • OLG-Report Koblenz 2006, 527
  • ZfBR 2006, 350 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05
    b) Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1996, 1332 und BGH NJW-RR 1992, 333 jeweils zum arglistigen Verschweigen von Hausfeuchtigkeit; Senat VersR 2004, 1057).

    Der Eintritt von Feuchtigkeit in die Kellerwände wegen fehlender Außenabdichtung stellt regelmäßig einen für den Kaufentschluss maßgeblichen Mangel dar, den der Verkäufer redlicherweise nicht verschweigen darf (BGH NJW-RR 1992, 333 ).

  • BGH, 14.06.1996 - V ZR 105/95

    Möglicher Inhalt des Schadensersatzanspruchs wegen arglistigen Verschweigens

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05
    b) Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1996, 1332 und BGH NJW-RR 1992, 333 jeweils zum arglistigen Verschweigen von Hausfeuchtigkeit; Senat VersR 2004, 1057).
  • OLG Koblenz, 06.02.2003 - 5 U 996/02

    Arglisthaftung des Immobilienverkäufers für Feuchtigkeitsschaden

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05
    b) Eine Arglisthaftung wegen der Täuschung durch Verschweigen offenbarungspflichtiger Mängel setzt voraus, dass dem Verkäufer Fehler bekannt waren oder er sie zumindest für möglich hielt und er billigend in Kauf nahm, dass dem Käufer diese Fehler nicht bekannt waren und er bei deren Offenlegung den Kaufvertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1996, 1332 und BGH NJW-RR 1992, 333 jeweils zum arglistigen Verschweigen von Hausfeuchtigkeit; Senat VersR 2004, 1057).
  • BGH, 12.04.2002 - V ZR 302/00

    Begriff des Mangels eines verkauften Hausgrundstücks

    Auszug aus OLG Koblenz, 09.02.2006 - 5 U 1111/05
    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383 mit Anm. Baden).
  • OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (In Anknüpfung an BGH, NJW-RR 1996, 1332 ; NJW-RR 1992, 333 ; IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527; IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsentscheidungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Der Verkäufer ist auch verpflichtet, ungefragt einen solchen Mangel zu offenbaren oder wenn er zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat (in Anknüpfung an OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06; Senatsverfügungen vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08).

    Dabei stellen insbesondere Feuchtigkeitsschäden offenbarungspflichtige Umstände dar (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232).

  • OLG Koblenz, 15.01.2013 - 4 U 874/12

    Marderbefall im Dach: - Wer den genauen Umfang eines Mangels beim Hausverkauf

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst dabei nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383; OLG Koblenz OLGR 2006, 527).
  • OLG Brandenburg, 21.06.2012 - 5 U 5/11

    Rücktritt vom Kauf eines alten Gebäudes: Arglist des Verkäufers wegen des

    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Tatbestandsmerkmal der Arglist nicht nur ein Verhalten des Veräußerers erfasst, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383; OLG Koblenz OLGR 2006, 527).
  • OLG Rostock, 08.12.2011 - 3 U 16/11

    Wohnungskaufvertrag: Rücktritt vom Kaufvertrag bei Verschweigen fehlender

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, Urt. v. 12.04.2002, V ZR 302/00, IBR 2002, 383 mit Anm. Baden; OLG Koblenz, Urt. v. 09.02.2006, 5 U 111/05, MDR 2006, 1343).
  • OLG Koblenz, 19.01.2009 - 2 U 422/08

    Pflichten des Verkäufers eines am Hang gelegenen Hausanwesens zur Offenbarung von

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, IBR 2002, 383; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 IBR 2006, 232; OLG Koblenz, Beschluss vom 09.11.2006 - 10 U 952/06).

    Dabei stellen insbesondere Feuchtigkeitsschäden offenbarungspflichtige Umstände dar (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232).

  • OLG Rostock, 06.04.2023 - 3 U 33/21

    Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen von Schwammbefall

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, Urt. v. 12.04.2002, V ZR 302/00, IBR 2002, 383 mit Anm. Baden; OLG Koblenz, Urt. v. 09.02.2006, 5 U 111/05, MDR 2006, 1343).
  • OLG Koblenz, 13.02.2013 - 3 U 1122/12

    Hauskaufvertrag: Arglisthaftung wegen Verschweigens eines Blitzeinschlags in den

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, 13. November 2009, 2 U 443/09, NJW-RR 2010, ff. = BauR 2010, 668 f. = NZM 2011, 491 ff.; 19. Januar 2009, 2 U 422/08; 20. Februar 2009, 2 U 848/08; 4. Oktober 2012 und 13. Dezember 2012, 2 U 1020/11 und 9. Februar 2006, 5 U 1111/05, IBR 2006, 232 = VersR 2006, 1262 = MDR 2006, 1343).

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (in Anknüpfung an OLG Koblenz, Beschluss vom 13.11.2009 - 2 U 443/09 - NJW-RR 2010, 989 ff. = BauR 2010, 668 f. = NZM 2011, 491 ff.; Beschlüsse vom 19.01.2009 - 2 U 422/08 und vom 20.02.2009 - 2 U 848/08; Beschlüsse vom 04.10.2012 und 13.12.2012 - 2 U 1020 /11; OLG Koblenz, Urteil vom 09.02.2006 - 5 U 1111/05 - IBR 2006, 232 = VersR 2006, 1262 = MDR 2006, 1343).

  • OLG Brandenburg, 16.08.2012 - 5 U 145/09

    Grundstückskaufvertrag: Schadenersatzanspruch gegen den Verkäufer wegen einer

    In der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Tatbestandsmerkmal der Arglist nicht nur ein Verhalten des Veräußerers erfasst, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH IBR 2002, 383; OLG Koblenz OLGR 2006, 527).
  • OLG Rostock, 02.02.2017 - 3 U 80/14

    Grundstückskauf: Inhaltskontrolle der vom Notar verwendeten vorformulierten

    Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst damit nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines "Fürmöglichhaltens" und "Inkaufnehmens" reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (BGH, Urt. v. 12.04.2002, V ZR 302/00, IBR 2002, 383 mit Anm. Baden; OLG Koblenz, Urt. v. 09.02.2006, 5 U 111/05, MDR 2006, 1343).
  • OLG Köln, 16.02.2011 - 11 U 144/10

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages wegen arglistigen Verschweigens von

    Ein arglistiges Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels setzt voraus, dass der Verkäufer den Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages entweder kennt oder mindestens für möglich hält (BGH NJW-RR 1992, 334; NJW 2007, 835; OLG Koblenz OLGR 2006, 527; VersR 2004, 1057), es genügt, dass der Verkäufer die den Fehler begründenden Umstände kennt oder für möglich hält (BGH NJW 2007, 835), ohne dass hiermit ein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss.
  • OLG Koblenz, 04.10.2012 - 2 U 1020/11

    Sachmängelhaftung beim Grundstückskauf: Kenntnis des Verkäufers vom Befall mit

  • LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 38/15

    Eigentumswohnungskauf - Sachmangel bei Marderbefall

  • OLG Koblenz, 20.02.2009 - 2 U 848/08

    Anspruch auf Vorschusszahlung zur Mängelbeseitigung an der Fäkalienhebeanlage

  • LG Essen, 06.02.2018 - 19 O 123/17

    Zur Arglist eines Verkäufers einer Immobilie bei Verschweigen von Bergbauschäden;

  • LG Hagen, 05.09.2016 - 10 O 252/11

    Kauf Eigentumswohnung - Marderbefall als Mangel

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