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   OLG Koblenz, 04.12.2006 - 6 W 700/06   

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https://dejure.org/2006,8312
OLG Koblenz, 04.12.2006 - 6 W 700/06 (https://dejure.org/2006,8312)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04.12.2006 - 6 W 700/06 (https://dejure.org/2006,8312)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 04. Dezember 2006 - 6 W 700/06 (https://dejure.org/2006,8312)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermessensgesichtspunkte bei der Kostenentscheidung im zivilgerichtlichen Verfahren im Fall der Verfahrensbeendigung durch übereinstimmende Erledigungserklärungen; Berücksichtigung des bisherigen Sachstandes und Streitstandes nach billigem Ermessen; Auswirkungen einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 91 a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a
    Ermessen im Rahmen der Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache nach § 91a ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ermessensgesichtspunkte bei der Kostenentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Koblenz 2007, 215
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 25.09.1998 - 5 W 587/98

    Erledigung der Hauptsache, Erfüllung, weil Gegner dem Sohn des Beklagten den

    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2006 - 6 W 700/06
    Lassen sich jedoch die Prozessaussichten nicht prognostizieren, so ist eine Kostenaufhebung angezeigt (vgl. z. B. Beschluss des 5. Zivilsenats vom 25.09.1998, NJW-RR 1999, 943; OLG Celle NJW-RR 1986, 1061 f.).
  • OLG Celle, 30.05.1986 - 13 W 36/86
    Auszug aus OLG Koblenz, 04.12.2006 - 6 W 700/06
    Lassen sich jedoch die Prozessaussichten nicht prognostizieren, so ist eine Kostenaufhebung angezeigt (vgl. z. B. Beschluss des 5. Zivilsenats vom 25.09.1998, NJW-RR 1999, 943; OLG Celle NJW-RR 1986, 1061 f.).
  • OLG Saarbrücken, 29.05.2015 - 1 W 10/15

    Kostenentscheidung nach Vergleich im Schadensersatzprozess wegen

    Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits - insoweit ist dem Kläger zuzustimmen - in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a mwN; OLG Koblenz OLGR 2007, 215 mwN; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35).
  • OLG Saarbrücken, 12.01.2017 - 4 U 4/15

    Bauprozess: Kostenschlussurteil bei Erledigung in der Berufungsinstanz; analoge

    Der Ausgang des Rechtsstreits war von einer umfangreichen weiteren Beweisaufnahme abhängig, zu der es aufgrund der vergleichsweisen Verständigung nicht mehr gekommen ist.Kommt es aufgrund übereinstimmender Erledigungserklärung oder wie hier vergleichsweiser Einigung nicht mehr zur Durchführung einer vom Gericht angeordneten oder vorgesehenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen oder gegeneinander aufzuheben (Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30.12.2015 - 1 W 42/15, bei Juris Rn. 13; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.5.2015 - 1 W 10/15, bei Juris Rn. 11; BGH, Beschluss vom 24.10.2011 - IX ZR 244/09, bei Juris Rn. 14 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Celle, NJW-RR 1986, 1061; Zöller/Vollkommer, aaO, § 91a Rn. 26).
  • OLG Frankfurt, 22.07.2016 - 8 W 38/16

    Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrages aus wichtigem Grund

    Lassen sich jedoch - wie hier - die Prozessaussichten nicht prognostizieren, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben (vgl. etwa OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.05.2011 - 11 W 15/11, GRUR-RR 2011, 338, 339; OLG Koblenz, Beschluss vom 04.12.2006 - 6 W 700/06, OLGR Koblenz 2007, 215; OLG Oldenburg, Beschluss vom 24.05.2006 - 6 W 49/06, OLGR Oldenburg 2007, 35, 36).
  • OLG Frankfurt, 31.05.2011 - 11 W 15/11

    Keine Beschränkung einer Unterlassungserklärung auf bestimmten Buchtitel

    Kommt es nicht mehr zur Durchführung einer - ohne die Erledigung gebotenen - Beweisaufnahme, so sind die Kosten in der Regel gegeneinander aufzuheben [vgl. OLG Frankfurt/Main BB 1978, 331, OLGR Koblenz 2007, 215; OLGR Oldenburg 2007, 35].
  • OLG Köln, 26.01.2010 - 19 W 2/10

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Rechtsstreits betreffend eine Sperrung

    Kommt es im Rahmen des Verfahrens nicht mehr zur Durchführung einer ohne die Erledigung gebotenen Beweisaufnahme, sind in der Regel die Kosten gegeneinander aufzuheben (OLG Celle NJW-RR 1986, 1061 (1062); OLG Koblenz OLGR 2007, 215; Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 91 a, Rdnr.26).
  • OLG Saarbrücken, 30.12.2015 - 1 W 42/15

    Kostenentscheidung nach Prozessvergleich: Grundsätze gerichtlicher

    Kommt es aufgrund einer vergleichsweisen Einigung nicht mehr zur Durchführung einer nach dem bisherigen Sach- und Streitstand zu erwartenden oder bereits beschlossenen (weiteren) Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel gegeneinander aufzuheben bzw. den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (BGH NJW-RR 2012, 688; Zöller-Vollkommer, a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a; Senatsbeschluss vom 5. Juni 2015 - 1 W 18/15 - OLG Koblenz OLGR 2007, 215; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35; OLG Frankfurt BB 1978, 331).
  • OLG Saarbrücken, 13.06.2017 - 1 W 15/17

    Kostenentscheidung nach Erledigung einer Kaufpreisklage durch Vergleich:

    Kommt es, wie hier, aufgrund einer vergleichsweisen Einigung nicht mehr zur Durchführung einer bereits beschlossenen Beweisaufnahme, sind die Kosten des Rechtsstreits in der Regel den Streitparteien je zur Hälfte aufzuerlegen (ständige Senatsrechtsprechung; Zöller-Vollkommer a.a.O. Rn. 26 zu § 91 a mwN; OLG Koblenz OLGR 2007, 215 mwN; OLG Oldenburg OLGR 2007, 35).
  • AG Berlin-Mitte, 14.05.2020 - 29 C 5022/19

    Herausgabe von Verwaltungsunterlagen durch den ausgeschiedenen Verwalter

    Eine Sachprüfung in dem Sinne, dass das vermutliche Obsiegen oder Unterliegen der Parteien für die Kostenentscheidung berücksichtigt wird, ist nur erforderlich, wenn andere Gründe dafür vorgetragen sind, sich in die Rolle des Unterlegenen begeben, als die Einsicht in die Begründetheit des Klageanliegens (vgl. OLG Koblenz OLGR 2007, 215).
  • OLG Jena, 07.02.2011 - 4 W 65/11

    Überprüfung der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO durch das Beschwerdegericht;

    Nach der vom Erstgericht angestellten summarischen Prüfung ist zwar zu berücksichtigen, dass hier wegen unterbliebener Beweisaufnahme die unterschiedlichen Streitpunkte (der Parteien) unaufgeklärt blieben, so dass - nach einer verbreiteten Ansicht - im Regelfall die Kosten gegeneinander aufzuheben sind (s. bei Zöller/Vollkommer, ZPO - Komm., 28. Aufl., § 91 a Rz 26 unter Hinw. auf OLG Ffm. BB 78, 331; OLGR Koblenz 2007, 215; OLGR Oldenburg 2007, 35).
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