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   OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04   

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https://dejure.org/2004,10116
OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04 (https://dejure.org/2004,10116)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07.07.2004 - 2 Ww 15/04 (https://dejure.org/2004,10116)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 2 Ww 15/04 (https://dejure.org/2004,10116)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer sofortigen Beschwerde; Anforderungen an das Vorkaufsrecht eines Siedlungsunternehmens; Unterschiede zwischen einem Grundstück im wirtschaftlichen Sinne und im rechtlichen Sinne

  • Judicialis

    GrdstVG § 1 Abs. 1; ; GrdstVG § ... 2; ; GrdstVG § 2 Abs. 3 Nr. 2; ; GrdstVG § 4 Abs. 1; ; GrdstVG § 6; ; GrdstVG § 6 Abs. 1; ; GrdstVG § 6 Abs. 1 S. 1; ; GrdstVG § 6 Abs. 1 S. 2; ; GrdstVG § 6 Abs. 2; ; GrdstVG § 9; ; GrdstVG § 9 Abs. 1; ; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; GrdstVG § 9 Abs. 1 S. 1; ; GrdstVG § 9 Abs. 5; ; GrdstVG § 9 Abs. 7; ; GrdstVG § 12; ; GrdstVG § 22; ; RSG §§ 4 ff.; ; RSG § 4 Abs. 1; ; RSG § 6; ; RSG § 6 Abs. 2; ; RSG § 10; ; LwVG § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hinsichtlich der Frage, ob verschiedene Grundstücke ein Grundstück im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes ( RSG ) bilden, ist der wirtschaftliche Grundstücksbegriff maßgeblich. Es ist auf die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit abzustellen.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Naumburg 2005, 123
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04
    Diese ist z. B. dann zu bejahen, wenn alle Grundstücke, aus denen ein Grundstück besteht, als landwirtschaftliche Nutzflächen an eine Agrargenossenschaft verpachtet sind (BGH AgarR 2001, 382 f.; BGHZ 94, 299, 302).
  • BGH, 19.12.1967 - V BLw 24/67

    Grundstücksbegriff des Grundstücksverkehrsgesetzes

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04
    Unter einem Grundstück im Sinne des GrdstVG und der aufgrund des § 2 Abs. 3 Nr. 2 GrdstVG erlassenen Länderbestimmungen ist allerdings das Grundstück im Rechtssinne zu verstehen, nicht das im wirtschaftlichen Sinne (BGHZ 49, 145, 146; Netz, GrdstVG, S. 244).
  • BGH, 26.04.2002 - BLw 36/01

    Verbesserung der Agrarstruktur durch prozentual geringe Erhöhung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04
    Jeder Schritt auf dem Weg zu einem ausgewogenen Verhältnis zwischen Eigenland und Pachtland stellt eine strukturelle Verbesserung dar; eine Beschränkung auf solche Erwerbsmöglichkeiten, die nur verhältnismäßig große Flächen betreffen, liefe dem Zweck, eine ungesunde Bodenverteilung zu vermeiden, zuwider (BGH, NJW-RR 2002, 1169 f.).
  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04
    Die im Bereich des RSG gebotene wirtschaftliche Betrachtungsweise hat danach zu fragen, ob bei einem überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstück der forstwirtschaftlich genutzte Teil deshalb auch dem Vorkaufsrecht unterfällt, weil das Gesamtgrundstück eine wirtschaftliche Einheit bildet und beide Flächen sinnvollerweise nicht voneinander getrennt werden können (BGH NJW 1997, 1073, 1074).
  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 290/99

    Champagner bekommen, Sekt bezahlen; Unlautere Verwendung einer Herkunftsangabe

    Auszug aus OLG Naumburg, 07.07.2004 - 2 Ww 15/04
    b) Der Tatbestand des Versagungsgrundes der ungesunden Verteilung von Grund und Boden (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 GrdstVG) ist in der Regel erfüllt, wenn ein landwirtschaftliches Grundstück an einen Nichtlandwirt veräußert wird, während ein leistungsfähiger Voll- oder Nebenerwerbslandwirt, dessen Betrieb dringend der Aufstockung bedarf, zum Erwerb der Flächen zu den im Kaufvertrag vereinbarten Bedingungen bereit und in der Lage ist (BGH AgrarR 2002, 321 m. w. N., Netz, a. a. O., S. 394).
  • OLG Naumburg, 17.11.2010 - 2 Ww 6/10

    Grundstücksverkehrsrecht: Genehmigungsbedürftigkeit bei Veräußerung mehrerer

    Das ist in Sachsen-Anhalt jedoch nicht der Fall (Senat, Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 124).

    Werden in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, so löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus (ebenso OLG Schleswig, Beschluss v. 03.03.2009 - Az.: 3 WLw 20/08 -, Rdn. 42, zitiert nach juris; in einem obiter dictum auch bereits Senat, Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 125; a.A. Netz, a.a.O., Abschn. 4.2.8.2.3, S. 316).

    Ist ein Verkauf aber ohnehin anzuzeigen, weil jedenfalls ein verkauftes Flurstück größer als 2 ha ist, können die Ziele, die mit der Befreiung von der Genehmigungspflicht bei geringer Grundstücksgröße verfolgt werden, schon aus diesem Grund nicht mehr erreicht werden (so Senat, Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 125).

  • OLG Naumburg, 09.08.2006 - 2 Ww 7/06

    Landwirtschaftsrecht: Zu den Voraussetzungen für die Ausübung des

    Immer dann, wenn ein Kaufvertrag zumindest ein Grundstück im rechtlichen Sinne erfasst, das so groß ist, dass seine Veräußerung der Genehmigung nach dem GrdstVG bedarf, muss auch die Veräußerung der anderen von dem Kaufvertrag erfassten Grundstücke im Rechtssinne, die die Mindestgröße von 2 ha gemäß § 1 Abs. 1 AG-GrdstVG vom 25.10.1995, GVBl. LSA S. 302, für sich genommen nicht erreichen, genehmigt werden (OLG Naumburg, OLGR 2005, 123, 125).

    Dieser Umstand deutet auf ein Grundstück im wirtschaftlichen Sinn hin; dem steht nicht entgegen, dass die Flurstücke zum großen Teil nicht nebeneinander liegen (s. OLG Naumburg OLGR 2005, 123, 124).

  • OLG Naumburg, 19.10.2005 - 2 Ww 12/05

    Zu den Voraussetzungen einer Versagung der Genehmigung eines Kaufvertrags über

    § 2 GrdstVG ist so zu verstehen, dass immer dann, wenn ein Kaufvertrag zumindest ein Grundstück im rechtlichen Sinne erfasst, das so groß ist, dass seine Veräußerung der Genehmigung nach dem GrdstVG bedarf, auch die Veräußerung der anderen von dem Kaufvertrag erfassten Grundstücke im Rechtssinne, die diese Mindestgröße für sich genommen nicht erreichen, aber mit dem für sich genommen genehmigungsbedürftigen Grundstück im Rechtssinne gemeinsam ein Grundstück im wirtschaftlichen Sinne bilden, der Genehmigung nach dem GrdstVG bedarf (OLG Naumburg, OLGR 2005, 123 ff.).
  • OLG Schleswig, 04.11.2021 - 60L WLw 8/21

    Genehmigungsfähigkeit einer unwirtschaftlichen Verkleinerung oder Aufteilung

    Werden in einem Vertrag mehrere Grundstücke veräußert, die die Genehmigungsfreigrenze teils überschreiten und teils unterschreiten, so löst das die Freigrenze übersteigende Grundstück das Genehmigungserfordernis für das gesamte Geschäft nach § 2 Abs. 1 GrdstVG aus (Senatsbeschluss vom 3. März 2009 - 3 WLw 20/08 -, juris Rn. 42; OLG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. November 2010 - 2 Ww 6/10 -, juris Rn. 32 und in einem obiter dictum Beschluss vom 7. Juli 2004 - 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 125).
  • OLG Naumburg, 07.11.2012 - 2 Ww 6/12

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Versagung der Genehmigung wegen ungesunder

    Unter Grundstück im Sinne dieser Verordnung ist das Grundstück im Rechtssinne, nicht das im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen (Senat, Beschluss v. 17.11.2010 - Az.: 2 Ww 6/10 -, NJW-RR 2011, 884 ff., Rdn. 28; Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 124).
  • OLG Naumburg, 15.03.2013 - 2 Ww 6/12

    Rechtsfolgen des Rücktritts des Käufers vom Kaufvertrag hinsichtlich der Ausübung

    Unter Grundstück im Sinne dieser Verordnung ist das Grundstück im Rechtssinne, nicht das im wirtschaftlichen Sinn zu verstehen (Senat, Beschluss v. 17.11.2010 - Az.: 2 Ww 6/10 -, NJW-RR 2011, 884 ff., Rdn. 28; Beschluss v. 07.07.2004 - Az.: 2 Ww 15/04 -, OLGR 2005, 123, 124).
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