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   OLG Naumburg, 06.05.1999 - 6 W 22/99   

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https://dejure.org/1999,16609
OLG Naumburg, 06.05.1999 - 6 W 22/99 (https://dejure.org/1999,16609)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06.05.1999 - 6 W 22/99 (https://dejure.org/1999,16609)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 06. Mai 1999 - 6 W 22/99 (https://dejure.org/1999,16609)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 15; ZPO § 4
    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Halle - 14 OH 4/98
  • OLG Naumburg, 06.05.1999 - 6 W 22/99

Papierfundstellen

  • OLG-Report Naumburg 2000, 278
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 14.09.1992 - 5 W 503/92

    Streitwertbemessung bei selbständigem Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 06.05.1999 - 6 W 22/99
    Für die Bewertung des zu sichernden Anspruchs ist entsprechend §§ 15 GKG , 4 ZPO auf die Tatsachenbehauptungen des Antragstellers bei Einleitung des selbständigen Beweisverfahrens abzustellen (OLG Koblenz JurBüro 1993, 552 ; OLG Köln JurBüro 1996, 1 mit Anm. Enders).
  • OLG Naumburg, 09.07.2003 - 7 W 16/03

    Streitwert für selbstständiges Beweisverfahren zur Feststellung von Baumängeln

    Der Senat hat bereits entschieden, dass sich der Streitwert eines selbständigen Beweisverfahrens nach dem Wert des Hauptverfahrens richtet, weil es dieses beweisrechtlich vorbereitet (Beschl. v. 05.03.1999 - 7 W 8/99 - , MDR 1999, 1093; h. M.: OLG Naumburg, OLG-Report 2000, 278; OLG Celle, MDR 1993, 1019; OLG Dresden, JurBüro 1998, 318; OLG München, BauR 2003, 1595 ff; OLG Düsseldorf, BauR 2001, 1785 ff; OLG Karlsruhe, OLGR Karlsruhe 2001, 163; so auch Schneider/Herget, Streitwertkommentar für den Zivilprozess, 11. A., Rdn. 4024 a m. w. Nw.).

    Stellt der Sachverständige nur einen Teil der vom Antragsteller behaupteten Mängel fest oder lässt sie in den Verantwortungsbereich des Antragsgegners fallen, so ist gleichwohl der Streitwert nach den Mängelbeseitigungskosten zu bemessen, die objektiv entstehen würden, wenn man die Behauptungen der Antragsschrift als zutreffend unterstellt (OLG Naumburg, OLG-Report, 2000, 278; OLG Düsseldorf, a. a. O.; OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 2001, 87).

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