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   OLG Naumburg, 08.07.2004 - 7 U Hs 59/03   

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OLG Naumburg, 08.07.2004 - 7 U Hs 59/03 (https://dejure.org/2004,20411)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08.07.2004 - 7 U Hs 59/03 (https://dejure.org/2004,20411)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 08. Juli 2004 - 7 U Hs 59/03 (https://dejure.org/2004,20411)
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Volltextveröffentlichung

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    Vertragswidrige Verwertung von Kundenlisten nach Beendigung des Handelsvertretervertrags - Wettbewerbsverstoß neuem Arbeitgeber zurechenbar?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Naumburg 2004, 445
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.01.1999 - I ZR 2/97

    Unlautere Verwertung von Kundenanschriften

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2004 - 7 U Hs 59/03
    Ein wettbewerbs- oder vertragswidriges Verhalten liege dann nicht vor, wenn ein ausgeschiedener Vertreter Kundenadressen verwerte, die in seinem Gedächtnis geblieben seien oder sich solche Anschriften von Kunden nutzbar mache, die keinen dauerhaften geschäftlichen Kontakt zu dem bisher vertretenen Unternehmen aufgenommen hätten ( BGH NJW-RR 1999, 1131 ).

    Die Verwertung von einbehaltenen Kundenlisten stellt sich hingegen als ein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb dar ( BGHZ 38, 391 [395f]; - Industrieböden - BGH WRP 2003, 642 [644] - Verwertung von Kundenlisten - ( = 2. Revisionsurteil zu BGH WRP 1999, 912 - Kundenanschriften - ); BGH WRP 1999, 912 [914] - Kundenanschriften - = GRUR 1999, 934 [935] - Weinberater - ( = aktueller Stand in diesem Rechtsstreit: Schlussurteil des Oberlandesgerichtes Koblenz vom 13. Mai 2004, Az. 6 U 343/03 - unveröffentlicht - ); BGH NJW 1993, 1786 [1787]; BGH NJW 1964, 351 - Milchfahrer - BGH GRUR 1955, 402 [405] - Anreißgerät - OLG Saarbrücken OLGRp.

  • BGH, 18.11.1982 - VII ZR 305/81

    Vorbehalt der Vertragsstrafe

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2004 - 7 U Hs 59/03
    Sie soll einmal als Druckmittel den Schuldner zur ordnungsgemäßen Erbringung der versprochen Leistung bzw. hier der versprochenen Unterlassung anhalten, zum anderen soll sie dem Gläubiger im Verletzungsfall die Möglichkeit einer erleichterten Schadloshaltung ohne Einzelnachweis eröffnen ( BGHZ 85, 305 [312f] ).

    Demgegenüber unterliegt der Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht die verwirkte, sondern die vereinbarte Vertragsstrafe und die Billigkeitsprüfung bezieht sich gerade nicht auf die Besonderheiten der konkreten Vertragsbeziehung, sondern auf die allgemeinen Verhältnisse der üblicherweise an dem jeweiligen Vertrag beteiligten Personen ( BGHZ 85, 305 [314f]; Palandt - Heinrichs, BGB , 63. Auflage, § 343 RdNr. 9 ).

  • RG, 18.12.1927 - I 1032/27

    Unter welchen Voraussetzungen stellt die Anfertigung von Aufzeichnungen über

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2004 - 7 U Hs 59/03
    Die Verwertung eines redlich erlangten Geschäftsgeheimnisses durch einen ausgeschiedenen Angestellten ist dagegen nicht unter Strafe gestellt ( RGSt 61, 418 [420f]; Erbs / Kohlhaas - Diemer, Strafrechtliche Nebengesetze, Stand: Februar 2004, § 17 UWG RdNr. 45; Baumbach / Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Auflage, § 17 RdNr. 54 ).

    Dieses Verhalten steht der verbotswidrigen Anfertigung von Notizen wie in der Entscheidung RGSt 61, 418 gleich und begründet das strafbare Verhalten des Beklagten zu 1.).

  • BGH, 16.11.1954 - I ZR 180/53

    Anreißgerät

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2004 - 7 U Hs 59/03
    Die Verwertung von einbehaltenen Kundenlisten stellt sich hingegen als ein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb dar ( BGHZ 38, 391 [395f]; - Industrieböden - BGH WRP 2003, 642 [644] - Verwertung von Kundenlisten - ( = 2. Revisionsurteil zu BGH WRP 1999, 912 - Kundenanschriften - ); BGH WRP 1999, 912 [914] - Kundenanschriften - = GRUR 1999, 934 [935] - Weinberater - ( = aktueller Stand in diesem Rechtsstreit: Schlussurteil des Oberlandesgerichtes Koblenz vom 13. Mai 2004, Az. 6 U 343/03 - unveröffentlicht - ); BGH NJW 1993, 1786 [1787]; BGH NJW 1964, 351 - Milchfahrer - BGH GRUR 1955, 402 [405] - Anreißgerät - OLG Saarbrücken OLGRp.
  • BGH, 21.12.1962 - I ZR 47/61

    Industrieböden

    Auszug aus OLG Naumburg, 08.07.2004 - 7 U Hs 59/03
    Die Verwertung von einbehaltenen Kundenlisten stellt sich hingegen als ein Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb dar ( BGHZ 38, 391 [395f]; - Industrieböden - BGH WRP 2003, 642 [644] - Verwertung von Kundenlisten - ( = 2. Revisionsurteil zu BGH WRP 1999, 912 - Kundenanschriften - ); BGH WRP 1999, 912 [914] - Kundenanschriften - = GRUR 1999, 934 [935] - Weinberater - ( = aktueller Stand in diesem Rechtsstreit: Schlussurteil des Oberlandesgerichtes Koblenz vom 13. Mai 2004, Az. 6 U 343/03 - unveröffentlicht - ); BGH NJW 1993, 1786 [1787]; BGH NJW 1964, 351 - Milchfahrer - BGH GRUR 1955, 402 [405] - Anreißgerät - OLG Saarbrücken OLGRp.
  • OLG Brandenburg, 06.03.2007 - 6 U 34/06

    Wettbewerbsverstoß: Mitbewerberbehinderung durch das Abwerben von dessen

    Das den Eheleuten S... nach Behauptung der Klägerin anzulastende Verhalten rührt aus ihrer früheren Tätigkeit bei der Klägerin her und kann der Beklagten nicht aufgrund einer arbeitsteiligen Organisation ihres Betriebes angelastet werden (BGH, NJW-RR 2003, 833 zu § 13 UWG a. F.; OLG Naumburg, OLGR 2004, 445, ebenfalls zu § 13 Abs. 4 UWG a.F.).
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