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   OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 13 UF 28/09   

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https://dejure.org/2009,2646
OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 13 UF 28/09 (https://dejure.org/2009,2646)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26.05.2009 - 13 UF 28/09 (https://dejure.org/2009,2646)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - 13 UF 28/09 (https://dejure.org/2009,2646)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Aufstockungsunterhalt: Entstehung ehebedingter Nachteile bei Abbruch des Studiums wegen Kindesgeburt; Bestimmung des angemessenen Lebensbedarfs; Unterhaltsbefristung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 323 Abs. 2 ZPO; § 1578 Abs. 1 BGB; § 1578b Abs. 1 BGB
    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen wesentlicher Veränderung der Verhältnisse infolge der Reform des Unterhaltsrechts; Voraussetzungen der Befristung des nachehelichen Unterhalts

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen wesentlicher Veränderung der Verhältnisse infolge der Reform des Unterhaltsrechts; Voraussetzungen der Befristung des nachehelichen Unterhalts

  • Judicialis

    ZPO § 323 Abs. 2; ; ZPO § ... 323 Abs. 4; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 794 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 313; ; BGB § 1573 Abs. 5 a.F.; ; BGB § 1578 Abs. 1 S. 1 n.F.; ; BGB § 1578 Abs. 1 S. 2 a.F.; ; BGB § 1578 b; ; BGB § 1578 b Abs. 1

  • fr-blog.com

    Studienabbruch der Ehefrau = längerer Ehegattenunterhalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs wegen wesentlicher Veränderung der Verhältnisse infolge der Reform des Unterhaltsrechts; Voraussetzungen der Befristung des nachehelichen Unterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Studienabbruch wegen der Geburt eines Kindes und der Ehegattenunterhalt

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Ehegattenunterhalt: Studienabbruch als ehebedingter Nachteil

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Ehegattenunterhalt: Studienabbruch wegen Kindsgeburt führt zur Verlängerung des Unterhaltsanspruchs der Frau

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Studienabbruch der Ehefrau wegen Geburt eines Kindes führt zu Anspruch auf längeren Ehegattenunterhalt nach Scheidung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Studienabbruch der Ehefrau wegen Geburt eines Kindes führt zu Anspruch auf längeren Ehegattenunterhalt nach Scheidung - Ehemann muss ehebedingte Nachteile ausgleichen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 1116
  • FamRZ 2009, 2014
  • OLG-Report Oldenburg 2009, 555
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bremen, 24.06.2008 - 4 WF 68/08

    Anpassung einer Unterhaltsregelung an das neue Unterhaltsrecht im Wege der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 13 UF 28/09
    Überwiegend wird in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass frühestens mit Veröffentlichung dieses Urteils in Fachzeitschriften im Sommer 2006 davon ausgegangen werden muss, dass eine Befristung durchgesetzt werden konnte und musste (OLG Zweibrücken, OLGR 2009, 174. OLG Bremen, NJW 2008, 3074 ff.. Schürmann, jurisPR-FamR 8/2009 Anm. 3 m.w.N.).
  • BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03

    Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 13 UF 28/09
    Eine signifikante Änderung ergab sich erst durch die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 12.04.2006, in der eine Befristung auch bei langer Ehedauer zugelassen wurde (FamRZ 2006, 1006).
  • OLG Zweibrücken, 09.10.2008 - 5 WF 107/08

    Ehegattenunterhalt: Nachträgliche Befristung eines durch Vergleich zunächst

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 13 UF 28/09
    Überwiegend wird in der Rechtsprechung davon ausgegangen, dass frühestens mit Veröffentlichung dieses Urteils in Fachzeitschriften im Sommer 2006 davon ausgegangen werden muss, dass eine Befristung durchgesetzt werden konnte und musste (OLG Zweibrücken, OLGR 2009, 174. OLG Bremen, NJW 2008, 3074 ff.. Schürmann, jurisPR-FamR 8/2009 Anm. 3 m.w.N.).
  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85

    Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 13 UF 28/09
    Der "angemessene Lebensbedarf" sollte sich an der Lebensstellung des Berechtigten vor der Ehe oder der Lebensstellung, die er ohne die Ehe hätte, orientieren (BGH, NJW 1986, 2832, 2834. FamRZ 2007, 2052, 2054).
  • BGH, 26.09.2007 - XII ZR 15/05

    Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts

    Auszug aus OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 13 UF 28/09
    Der "angemessene Lebensbedarf" sollte sich an der Lebensstellung des Berechtigten vor der Ehe oder der Lebensstellung, die er ohne die Ehe hätte, orientieren (BGH, NJW 1986, 2832, 2834. FamRZ 2007, 2052, 2054).
  • OLG Koblenz, 30.09.2009 - 9 UF 230/09

    Abänderungsverfahren für nachehelichen Unterhalt: Maßgeblicher

    Das UÄndG eröffne insoweit keine neue Abänderungsmöglichkeit mehr (vgl. hierzu OLG Saarbrücken, FamRZ 2009, 199 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.7.2009 - 8 UF 10/09 - zitiert nach juris; OLG Oldenburg, OLGR 09, 555; OLG Bremen, NJW 2008, 3074; OLG Stuttgart, FamRZ 2009, 803; OLG Dresden, FamRZ 2008, 2135; Dose, FamRZ 2007, 1289 ff., 1296; Wendl/Staudigl/Gerhard, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, § 6, Rn. 654 a).
  • OLG Frankfurt, 04.11.2009 - 2 UF 43/09

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt

    Sie können sich nach § 1578 b Abs. 1 S. 3 BGB vor allem aus der Dauer der Pflege und Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes, aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe sowie aus der Dauer der Ehe ergeben (Regierungsentwurf, BT-Drucksache 16/1830 S. 18 f.; BGH, FamRZ 2009, 128-131, zitiert nach juris, Rn. 31 ff.; BGH, FamRZ 2009, 1207ff., zitiert nach juris, Rn. 35; BGH vom 14.10.2009 zu XII ZR 146/08, zitiert nach juris, Rn. 13; OLG Frankfurt, FuR 2008, 612 f., zitiert nach juris, Rn. 9; OLG Frankfurt, FamRZ 2009, 526ff., zitiert nach juris, Rn. 61; OLG Stuttgart, Urteil vom 15. September 2009 zu 17 UF 128/09, zitiert nach juris, Rn. 55; OLG Oldenburg,  MDR 2009, 1116, zitiert nach juris, Rn. 19, 20; OLG Koblenz, NJW 2009, 2315-2318, juris, Rn. 18).
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