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   OLG Hamburg, 15.10.2000 - 3 U 233/99   

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https://dejure.org/2000,17247
OLG Hamburg, 15.10.2000 - 3 U 233/99 (https://dejure.org/2000,17247)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15.10.2000 - 3 U 233/99 (https://dejure.org/2000,17247)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2000 - 3 U 233/99 (https://dejure.org/2000,17247)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AMG § 21; UWG § 1; HWG § 3a
    Werbung für ein nicht als Arzneimittel zugelassenen Nahrungsergänzungsmittel für Sportler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 416 O 166/99
  • OLG Hamburg, 15.10.2000 - 3 U 233/99

Papierfundstellen

  • OLG-Report Hamburg 2001, 193
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Nürnberg, 28.12.1999 - 3 U 2355/99

    Irreführung des Verkehrs durch Werbung für Lebensmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.10.2000 - 3 U 233/99
    Anders dürfte es sein, wenn bei solchen "ambivalenten" Stoffen, denen nach Zusammensetzung und Eigenschaften eine sowohl arzneimitteltypische als auch lebensmitteltypische Zweckbestimmung innewohnt, dem Verbraucher der Aufbau von Muskelmasse auf Grund der konkreten Präsentation als einzig denkbarer Zweck des angegriffenen Mittels erscheinen muss (vgl. Doepner/Hüttebräuker, ZLR 2000, 400).
  • BGH, 19.01.1995 - I ZR 209/92

    Knoblauchkapseln

    Auszug aus OLG Hamburg, 15.10.2000 - 3 U 233/99
    Die Vorstellung der Verbraucher von der Zweckbestimmung eines Produkts kann weiter durch die Auffassung der pharmazeutischen oder medizinischen Wissenschaft beeinflusst sein, ebenso durch die dem Mittel beigefügten oder in Werbeprospekten enthaltenen Indikationshinweise und Gebrauchsanweisungen sowie die Aufmachung, in der das Mittel dem Verbraucher allgemein entgegentritt (BGH, Urteil vom 10.02.2000 - 1 ZR 97/98 - VVRP 2000, 510, 512 - L-Carnitin; GRUR 1995, 419, 421 - Knoblauchkapseln).
  • OLG Hamburg, 26.05.2005 - 3 U 73/02

    "Sportlernahrung" als Arzneimittel?

    Umstände, die dem Verkehr erst deutlich machen, es mit einem Arzneimittel zu tun zu haben, müssen mithin in dem beantragten Verbot enthalten sein (BGH GRUR 2000, 528, 529 - L-Carnitin; OLG Hamburg, Urteil vom 5.10.2000 - 3 U 233/99, OLG Report Hamburg 2001, 193, 194).

    Wie der Senat bereits entschieden hat, liegt bei "ambivalenten" Stoffen, denen nach Zusammensetzung und Eigenschaften eine sowohl arzneimitteltypische als auch lebensmitteltypische Zweckbestimmung innewohnt, ein Arzneimittel erst dann vor, wenn dem Verbraucher der Aufbau von Muskelmasse auf Grund der konkreten Präsentation als einzig denkbarer Zweck des angegriffenen Mittels erscheinen muss (OLG Hamburg, OLG Report Hamburg 2001, 193, 194).

  • OLG Hamburg, 31.05.2001 - 3 U 13/01

    Begriff des Arzneimittels; Wettbewerbswidrigkeit der Werbung für ein Präparat

    Damit hält sie sich mit ihrer Werbung im Rahmen der ständigen Rechtsprechung auch des Senats zur Abgrenzung von Nahrungsergänzungsmitteln gegenüber Arzneimitteln (vgl. Urt. v. 04.05.00, 3 U 173/88 - Pu-Erh-Tee; Urt. v. 10.08.00, 3 U 9/00 - Creatine Pur 100 %; Urt. v. 05.10.00, 3 U 233/99 - Amino Tabs).

    Diesem Verständnis ist der Senat schon in der Vergangenheit nicht gefolgt (Urt. v. 04.05.00, 3 U 173/88 - Pu-Erh-Tee; Urt. v. 10.08.00, 3 U 9/00 - Creatine Pur 100 %; Urt. v. 05.10.00, 3 U 233/99 - Amino Tabs).

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