Weitere Entscheidung unten: OLG Rostock, 15.08.2008

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08   

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https://dejure.org/2008,17430
OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08 (https://dejure.org/2008,17430)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04.09.2008 - 1 U 115/08 (https://dejure.org/2008,17430)
OLG Rostock, Entscheidung vom 04. September 2008 - 1 U 115/08 (https://dejure.org/2008,17430)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zwei selbständige Berufungen; Kosten des Vorprozesses: Erledigung einer Berufung durch Teilbeschluss; Anspruch auf Geldersatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Umwandlung eines Freihaltungsanspruchs bzgl. zu ersetzender Rechtsanwaltskosten oder Gerichtskosten in einen Geldersatzanspruch; Wirksamkeit eines Verzichts auf Kostenerstattungsansprüche durch einen i.R.e. Schiedsgerichtsverfahrens geschlossenen ...

  • Judicialis

    ZPO § 421; ; ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 522 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 529; ; BGB § 249 Abs. 2; ; BGB § 250; ; BGB § 250 Abs. 2; ; BGB § 251; ; BGB § 781

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über unbegründete Berufung bei zwei selbständig eingelegten Berufungen - Geldersatzanspruch aus Freihalteanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Rostock 2009, 134
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.04.1992 - II ZR 277/90

    BGB -Gesellschaft als AG-Gesellschafter - Haftung der BGB -Gesellschafter für

    Auszug aus OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08
    Diese Vorausssetzungen sind entbehrlich, wenn der Schädiger die Leistung von Schadensersatz oder die Naturalrestitution ernsthaft und endgültig verweigert (BGH, NJW 1992, 2222; 1999, 1542; 2004, 1868; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 250 Rn. 2).
  • LG Karlsruhe, 14.10.2005 - 9 S 177/05

    Mietrecht - Geschäftsgebühr für Kündigung wird bei nachfolgendem Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08
    Wenn der Schädiger Rechtsanwalts- Sachverständigen - oder auch Gerichtskosten zu ersetzen hat, wird aus dem Freihaltungsanspruch (dazu allgemein Palandt/Heinrichs, BGB, 67. Aufl., Vorb v § 259 Rn. 46 m.w.N.) grundsätzlich erst nach Bezahlung der Kosten ein Geldersatzanspruch (Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 250 Rn. 2; LG Karlsruhe, NJW 2006, 1526).
  • OLG Karlsruhe, 28.01.2003 - 1 U 105/02

    Berufungsverfahren: Zurückweisung einer von mehreren eingelegten Berufungen

    Auszug aus OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08
    Er sieht sich hieran durch entgegenstehende gesetzliche Regelungen nicht gehindert, denn eine Teilzurückweisung von zwei selbständigen Berufungsrechtsmitteln ist insbesondere dann in Betracht zu ziehen, wenn anderenfalls auch durch Teilurteil entschieden werden könnte (vgl. Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 522 Rn. 41; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 522 Rn. 22; OLG Rostock, NJW 2003, 2754 [bei mehreren selbständigen Ansprüchen]; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 711 [bei mehreren Berufungen]; OLG Dresden, NJ 2004, 37).
  • BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 70/98

    Voraussetzungen und Folgen eines selbständigen Garantieversprechens

    Auszug aus OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08
    Diese Vorausssetzungen sind entbehrlich, wenn der Schädiger die Leistung von Schadensersatz oder die Naturalrestitution ernsthaft und endgültig verweigert (BGH, NJW 1992, 2222; 1999, 1542; 2004, 1868; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 250 Rn. 2).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08
    Diese Vorausssetzungen sind entbehrlich, wenn der Schädiger die Leistung von Schadensersatz oder die Naturalrestitution ernsthaft und endgültig verweigert (BGH, NJW 1992, 2222; 1999, 1542; 2004, 1868; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 250 Rn. 2).
  • OLG Dresden, 11.07.2003 - 2 U 382/03

    Berufung

    Auszug aus OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08
    Er sieht sich hieran durch entgegenstehende gesetzliche Regelungen nicht gehindert, denn eine Teilzurückweisung von zwei selbständigen Berufungsrechtsmitteln ist insbesondere dann in Betracht zu ziehen, wenn anderenfalls auch durch Teilurteil entschieden werden könnte (vgl. Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 522 Rn. 41; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 522 Rn. 22; OLG Rostock, NJW 2003, 2754 [bei mehreren selbständigen Ansprüchen]; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 711 [bei mehreren Berufungen]; OLG Dresden, NJ 2004, 37).
  • OLG Rostock, 12.03.2003 - 3 U 157/02

    Zurückweisung der Berufung bei Teilentscheidung

    Auszug aus OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08
    Er sieht sich hieran durch entgegenstehende gesetzliche Regelungen nicht gehindert, denn eine Teilzurückweisung von zwei selbständigen Berufungsrechtsmitteln ist insbesondere dann in Betracht zu ziehen, wenn anderenfalls auch durch Teilurteil entschieden werden könnte (vgl. Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl., § 522 Rn. 41; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 28. Aufl., § 522 Rn. 22; OLG Rostock, NJW 2003, 2754 [bei mehreren selbständigen Ansprüchen]; OLG Karlsruhe, MDR 2003, 711 [bei mehreren Berufungen]; OLG Dresden, NJ 2004, 37).
  • LG Oldenburg, 17.03.2004 - 5 O 142/04
    Auszug aus OLG Rostock, 04.09.2008 - 1 U 115/08
    Soweit der Beklagte meint, es fehle hinsichtlich des gegen ihn ausgeurteilten Betrages i.H.v. 5.617,20 EUR - den zu ersetzenden Kosten gem. Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Rostock vom 25.08.2005 zum Az.: 5 O 142/04 (dem Vorprozess) - überhaupt an einem erstattungsfähigen Schaden, da die Klägerin nicht (unter Beweisantritt) nachgewiesen habe, dass sie - was er in Abrede genommen habe - auf den Kostentitel (zugunsten der Klägerin im Vorprozess) überhaupt Zahlungen leistete, geht er fehl.
  • OLG Düsseldorf, 17.11.2015 - 1 U 159/14

    Höhe des Schmerzensgeldes bei unfallbedingter HWS-Distorsion I.-Grades

    Hat ein Schädiger Anwalts-, Sachverständigen- oder Gerichtskosten zu ersetzen, wird aus dem Freistellungsanspruch grundsätzlich erst nach Bezahlung der Kosten ein Geldersatzanspruch (OLG Rostock OLGR 2009, 134; LG Karlsruhe NJW 2006, 1526).
  • LG Saarbrücken, 19.10.2012 - 13 S 38/12

    Verkehrsunfallschaden: Pflicht des Schädigers zur Schadensersatzzahlung bei

    Zwar richtet sich der Schadensersatzanspruch, wenn der Geschädigte den Sachverständigen - wie hier - noch nicht bezahlt hat, nach gefestigter Rechtsprechung zunächst nur auf Freistellung von der Honorarverbindlichkeit (vgl. OLG Rostock, OLGR 2009, 134; OLG Hamm aaO; Burmann/Heß/Janker, StVR, 22. Aufl., § 250 Rdn. 13; Ebert in: Erman, BGB, 13. Aufl., § 249 Rdn. 99; Himmelreich/Halm/Müller, Handbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, 4. Aufl., Kap 6 Rdn. 183, mwN.; Himmelreich/Halm/Staab/Bergmann, Handbuch der Kfz-Schadensregulierung, 2. Aufl., Kap 13 Rdn. 137 mwN.).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.2013 - 1 U 153/11

    Zur Ersatzfähigkeit eines Teilschadens bei abgrenzbarem Vorschaden

    Die bislang vom Senat offen gelassene Frage, ob bei einem entgegen § 138 Abs. 1 ZPO vorsätzlichen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht aufgrund verschwiegener Vorschäden auch abgrenzbare und kompatible Teilschäden ersatzfähig sind, (angesprochen in der Entscheidung des Senats vom 11.02.2008, I-1 U 181/07, veröffentlicht in DAR 2008, 344, dort nicht entscheidungsrelevante Rechtsfrage, die sodann in den Entscheidungen vom 01.12.2009, AZ I-1 U 68/09, vom 30. Juni 2009, AZ: I-1 U 184/07 mit Hinweis auf Urteil vom 8. Juni 2009, AZ: I-1 U 115/08 ausdrücklich offen gelassen wurde), ist angesichts des Umstandes, dass ein wissentliches Verschweigen der Vorschäden durch den Kläger nicht feststellbar ist, wiederum nicht entscheidungsbedürftig.
  • LG Saarbrücken, 22.02.2013 - 13 S 175/12

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattungsfähigkeit der Kosten eines weiteren

    Zwar richtet sich der Schadensersatzanspruch, wenn der Geschädigte den Sachverständigen - wie hier ersichtlich - noch nicht bezahlt hat, nach gefestigter Rechtsprechung zunächst nur auf Freistellung von der Honorarverbindlichkeit (vgl. nur OLG Rostock, OLG-Report 2009, 134; OLG Hamm, VersR 2001, 249; Kammer, Urteil vom 19.10.2012 - 13 S 38/12 m.w.N.).
  • LG Berlin, 03.11.2015 - 15 S 5/15

    Urheberrechtsverletzung durch unzulässiges Filesharing: Vermutungswirkung

    Deshalb war sowohl die anwaltliche Abmahnung berechtigt, so dass die dadurch verursachten Anwaltskosten nach § 97a Abs. 1 S. 3 UrhG 2008 - gegen deren Höhe die Beklagte nichts erinnert - in Höhe von 555, 60 EUR von der Beklagten zu erstatten sind, wobei der ursprüngliche Freistellungsanspruch nach § 250 S. 2 BGB infolge fruchtloser Fristsetzung zur Zahlung sich in einen Geldanspruch umgewandelt hat (vgl. BGH NJW 1992, 222; 1999, 1542; 2004, 1868; OLGR Rostock 2009, 134), als auch - weil die Beklagte zumindest fahrlässig handelte - ist ein Schadensersatzanspruch nach der sog. Lizenzanalogie nach § 97 Abs. 2 UrhG begründet, denn die eigenen Verwertungsmöglichkeiten und Absatzwege der Klägerin werden nicht nur spürbar beeinträchtigt, sondern das Nachfrageinteresse auf den kostenlosen Download via Filesharing umgeleitet und dort gesättigt.
  • LG Berlin, 20.09.2016 - 15 S 50/15

    Urheberrechtsverletzung durch Teilnahme an einer Internet-Filmtauschbörse:

    Deshalb war sowohl die anwaltliche Abmahnung berechtigt, so dass die dadurch verursachten Anwaltskosten unter dem Gesichtspunkt der Geschäftsführung ohne Auftrag (§§ 677, 683 Satz 1, § 670 BGB) ebenso wie als Schadensersatz nach § 97a Abs. 1 S. 3 UrhG 2008 - gegen die geltend gemachte unterdurchschnittliche 1, 0 Geschäftsgebühren nach Nr. 2300 VV-RVG nach einem Gegenstandswert von 10.000,- EUR ist, zumal das Kammergericht bei Filmwerken einen Wert von nicht unter 20.000,- EUR ansetzt, nichts zu erinnern - in Höhe von 506,- EUR von dem Beklagten zu erstatten sind, wobei der ursprüngliche Freistellungsanspruch nach § 250 S. 2 BGB infolge fruchtloser Fristsetzung zur Zahlung sich in einen Geldanspruch umgewandelt hat (vgl. BGH NJW 1992, 222; 1999, 1542; 2004, 1868; OLGR Rostock 2009, 134), als auch ist ein Schadensersatzanspruch nach der sog. Lizenzanalogie nach § 97 Abs. 2 S. 2 UrhG begründet, denn die eigenen Verwertungsmöglichkeiten und Absatzwege der Klägerin wurden nicht nur spürbar beeinträchtigt, sondern das Nachfrageinteresse auf den kostenlosen Download via Filesharing umgeleitet und dort gesättigt.
  • OLG Düsseldorf, 30.09.2014 - 1 U 156/13

    Reduzierung des verurteilenden Erkenntnisses des Gerichts auf die Berufung;

    Der Senat hat bisher die Frage offen gelassen, ob bei einem entgegen § 138 Abs. 1 ZPO vorsätzlichen Verstoß gegen die Wahrheitspflicht aufgrund verschwiegener Vorschäden auch abgrenzbare und kompatible Teilschäden ersatzfähig sind (Urteil vom 11. Februar 2008, Az.: I-1 U 181/07, DAR 2008, 344; Urteil vom 1. Dezember 2009, Az.: I-1 U 68/09; Urteil vom 8. Juni 2009, Az.: I-1 U 115/08; zuletzt Urteil vom 15. Januar 2013, Az.: I-1 U 153/11).
  • LG Berlin, 08.12.2016 - 15 S 10/16
    Deshalb war sowohl die anwaltliche Abmahnung berechtigt, so dass die dadurch geltend gemachten Anwaltskosten nach § 97a Abs. 1 S. 3 UrhG 2008 - die gesetzliche 1, 3 Geschäftsgebühren nach Nr. 2300 W-RVG zu einem Gegenstandswert von 22.500,00 EUR deckelt die Klägerin aufgrund Gebührenvereinbarung mit ihrem Prozessbevollmächtigten auf 368, 00 EUR - von dem Beklagten zu erstatten sind, wobei der ursprüngliche Freistellungsanspruch nach § 250 S. 2 BGB infolge fruchtloser Fristsetzung zur Zahlung sich in einen Geldanspruch umgewandelt hat (vgl. BGH WW 1992, 222; 1999, 1542; 2004, 1868; OLGR Rostock 2009, 134 ), als auch ist ein Schadensersatzanspruch nach der sog. Lizenzanalogie nach § 97 Abs. 2 UrhG begründet, denn die eigenen Verwertungsmöglichkeiten und Absatzwege der Lizenznehmerin werden nicht nur spürbar beeinträchtigt, sondern das Nachfrageninteresse auf den kostenlosen Download via Filesharing umgeleitet und dort gesättigt.
  • AG Zweibrücken, 13.02.2012 - 1 C 582/11
    Die Beklagte hat die Zahlung der übrigen Sachverständigenkosten endgültig verweigert, § 250 BGB (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 04.09.2008, 1 U 115/08).
  • AG Bielefeld, 16.02.2015 - 403 C 397/14
    Zwar richtet sich der Schadensersatzanspruch, wenn der Geschädigte den Sachverständigen noch nicht bezahlt hat, nach gefestigter Rechtsprechung zunächst nur auf Freistellung von der Honorarverbindlichkeit ( vgl. nur OLG Rostock, OLG-Report 2009, 134; OLG Hamm, VersR 2001, 249; LG Saarbrücken vom 19.10.2012 - 13 S 38/12 m.w.N. ).
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Rechtsprechung
   OLG Rostock, 15.08.2008 - 1 U 156/08   

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https://dejure.org/2008,18627
OLG Rostock, 15.08.2008 - 1 U 156/08 (https://dejure.org/2008,18627)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15.08.2008 - 1 U 156/08 (https://dejure.org/2008,18627)
OLG Rostock, Entscheidung vom 15. August 2008 - 1 U 156/08 (https://dejure.org/2008,18627)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Prozesskostenhilfe: Anspruch einer juristischen Person

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Gesellschaft ohne Arbeitnehmer wegen bloßen Interesses an der Beseitigung eines unrichtigen Urteils

  • Judicialis

    ZPO § 116 Satz 1 Nr. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 116 Satz 1 Nr. 2
    Für die Bewilligung der PKH für eine inländische juristische Person genügt neben den Voraussetzungen des § 114 ZPO das Interesse an einer richtigen Entscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Schwerin - 3 O 1/07
  • OLG Rostock, 15.08.2008 - 1 U 156/08

Papierfundstellen

  • OLG-Report Rostock 2009, 134
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.2005 - IX ZB 224/04

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Insolvenzverwalter über das Vermögen

    Auszug aus OLG Rostock, 15.08.2008 - 1 U 156/08
    Eine juristische Person hat grundsätzlich nur dann eine von der Rechtsordnung anerkannte Existenzberechtigung, wenn sie ihre Ziele aus eigener Kraft verfolgen kann (BVerfGE 35, 348 [356]; BGH, MDR 2006, 113; Zöller/Philippi, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.).
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus OLG Rostock, 15.08.2008 - 1 U 156/08
    Eine juristische Person hat grundsätzlich nur dann eine von der Rechtsordnung anerkannte Existenzberechtigung, wenn sie ihre Ziele aus eigener Kraft verfolgen kann (BVerfGE 35, 348 [356]; BGH, MDR 2006, 113; Zöller/Philippi, a.a.O., Rn. 14 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 20.07.1988 - 20 W 16/88
    Auszug aus OLG Rostock, 15.08.2008 - 1 U 156/08
    Gleiches gilt im allgemeinen, wenn die juristische Person ihren Geschäftsbetrieb bereits eingestellt und ihre Arbeitnehmer entlassen hat (OLG Celle, OLGR 1996, 33 [34]; OLG Hamm, NJW-RR 1989, 382 [383]; Zöller/Philippi, a.a.O., Rn. 16).
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