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   OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98   

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https://dejure.org/1999,7964
OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98 (https://dejure.org/1999,7964)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17.06.1999 - 1 U 27/98 (https://dejure.org/1999,7964)
OLG Rostock, Entscheidung vom 17. Juni 1999 - 1 U 27/98 (https://dejure.org/1999,7964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847
    Verkehrssicherungspflicht des Bauunternehmers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 764
  • OLG-Report Rostock 2000, 104
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.05.1978 - VI ZR 110/77

    Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Schwimmbades hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98
    Seine Verkehrssicherungspflicht geht jedoch nicht soweit, dass er gegen jede denkbare, nur entfernt liegende Möglichkeit einer Gefährdung Vorkehrungen zu treffen hat (BGH, NJW 1978, S. 1628).

    Er muss sich daher nicht auf ein ganz unvernünftiges, äußerst leichtfertiges Verhalten von Kindern oder Jugendlichen einstellen (vgl. BGH, VersR 1982, S. 863, 865; NJW 1978, S. 1628; OLG Oldenburg, VersR 1987, S. 1199).

    Drängt sich - wie hier - die Gefahr derart offensichtlich auf, darf der Verkehrssicherungspflichtige darauf vertrauen, dass Jugendliche sich dieser Gefahr aus ihrem natürlichen Angstgefühl nicht bewusst aussetzen (BGH, NJW 1978, S. 1628).

  • BGH, 22.10.1974 - VI ZR 149/73

    Grundstückseigentümer - Verkehrssicherungspflicht - Haftung des

    Auszug aus OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98
    Eine Haftung aus Ingerenz kann sich aus dem Zurücklassen gefährlicher Gegenstände auf einem Grundstück ergeben (vgl. BGH, NJW 1975, S. 108, 109).

    Ihr Eintritt in diese Verantwortlichkeit folgt schon aus der für sie gegebenen Erkennbarkeit der grundstücksbezogenen Gefahren (vgl. BGH, NJW 1975, S. 108, 109).

  • BGH, 20.03.1973 - VI ZR 55/72

    Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers und des Besitzers eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98
    Der Grundstückseigentümer oder -besitzer wird ein leichtfertiges Verhalten von Kindern und Jugendlichen eher in seine Überlegungen einzubeziehen haben als das unvernünftige Handeln eines Erwachsenen (vgl. BGH, VersR 1980, S. 863, 864 f.; JZ 1973, S. 631, 632; OLG Celle, aaO.).
  • OLG Hamm, 10.02.1992 - 6 U 132/91

    Unfall auf der Baustelle: Verkehrssicherungspflicht des Unternehmers, des

    Auszug aus OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98
    Die Voraussetzung für ein Fortbestehen der Sicherungspflicht, das Verlassen der Baustelle in verkehrsunsicherem Zustand (OLG Hamm, VersR 1993, S. 491; OLG Bremen, VersR 1978, S. 873; OLG München, BauR 1989, S. 763), lag nicht vor.
  • OLG München, 09.02.1989 - 19 U 4229/88

    Verkehrssicherungspflicht auf der Baustelle

    Auszug aus OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98
    Die Voraussetzung für ein Fortbestehen der Sicherungspflicht, das Verlassen der Baustelle in verkehrsunsicherem Zustand (OLG Hamm, VersR 1993, S. 491; OLG Bremen, VersR 1978, S. 873; OLG München, BauR 1989, S. 763), lag nicht vor.
  • BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Betrieb eines Freibades

    Auszug aus OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98
    Der Grundstückseigentümer oder -besitzer wird ein leichtfertiges Verhalten von Kindern und Jugendlichen eher in seine Überlegungen einzubeziehen haben als das unvernünftige Handeln eines Erwachsenen (vgl. BGH, VersR 1980, S. 863, 864 f.; JZ 1973, S. 631, 632; OLG Celle, aaO.).
  • OLG Oldenburg, 24.03.1986 - 13 U 135/85
    Auszug aus OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98
    Er muss sich daher nicht auf ein ganz unvernünftiges, äußerst leichtfertiges Verhalten von Kindern oder Jugendlichen einstellen (vgl. BGH, VersR 1982, S. 863, 865; NJW 1978, S. 1628; OLG Oldenburg, VersR 1987, S. 1199).
  • OLG Celle, 06.07.1983 - 9 U 260/82
    Auszug aus OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98
    Im Schutzbereich der Norm liegt nur derjenige Schaden, der sich als Verwirklichung der Gefahr darstellt, die eine Verhaltensnorm hintanstellen sollte (OLG Celle, VersR 1983, S. 1163 unter Verweis auf Deutsch, Haftungsrecht I, S. 242 f.).
  • OLG Bremen, 16.09.1977 - 4 U 63/77
    Auszug aus OLG Rostock, 17.06.1999 - 1 U 27/98
    Die Voraussetzung für ein Fortbestehen der Sicherungspflicht, das Verlassen der Baustelle in verkehrsunsicherem Zustand (OLG Hamm, VersR 1993, S. 491; OLG Bremen, VersR 1978, S. 873; OLG München, BauR 1989, S. 763), lag nicht vor.
  • OLG Saarbrücken, 16.05.2006 - 4 UH 711/04

    Verkehrssicherungspflichtverletzung: Pflichten des Sporthallenbetreibers bei

    Lediglich ein gänzlich unvernünftiges, äußerst leichtfertiges Verhalten von Kindern und Jugendlichen muss der Verkehrssicherungspflichtige in seine Überlegungen zur Gefahrenabwehr nicht einbeziehen (OLG Saarbrücken, MDR 2006, 517; OLG Rostock, MDR 2000, 764; OLG Köln, VersR 1992, 1241 f.).
  • OLG Saarbrücken, 07.07.2005 - 8 U 338/04

    Verkehrssicherungspflicht: Kein Erstrecken des Schutzbereichs der

    Insoweit entspricht es herrschender Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, dass Verletzungen, die sich lediglich als Verwirklichung der Gefahr bei fernliegender Benutzung der zu sichernden Sache darstellen, außerhalb des Schutzbereichs der Verkehrssicherungspflicht liegen; da die Verkehrssicherungspflicht nicht zur Abwehr gerade dieser Gefahr besteht, ist demgemäß in diesem Fall auch keine Ersatzpflicht gegeben (vgl. OLG Celle, VersR 1983, 1163; OLG Köln, VersR 1992, 1241 f.; OLG Rostock, OLGR 2000, 104 f.).
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