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   OLG Rostock, 11.05.2007 - 8 U 84/06   

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https://dejure.org/2007,10694
OLG Rostock, 11.05.2007 - 8 U 84/06 (https://dejure.org/2007,10694)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.05.2007 - 8 U 84/06 (https://dejure.org/2007,10694)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. Mai 2007 - 8 U 84/06 (https://dejure.org/2007,10694)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Anwaltshaftung: Grundurteil bei Antrag auf Schadensersatz sowie Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden; Erstreckung eines stattgebenden Grundurteils auf den Feststellungsantrag; Beurteilung der gerichtlichen Entscheidung in einem hypothetischen Vorprozess ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Teilurteils hinsichtlich der Haftung dem Grunde nach; Anforderungen an den Erlass eines Grundurteils

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 304; ; ZPO § 538 Abs. 2 Ziff. 4; ; ZPO § 538 Abs. 2 Ziff. 7; ; ZPO § 286

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsregress: Haftung des Rechtsanwalts wegen Verstoßes gegen die Pflichten aus dem Anwaltsvertrag - Zustandekommen eines Mandatsverhältnisses; Reichweite des dem Leistungsantrag stattgebenden Grundurteils

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Regressprozess gegen den Rechtsanwalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Rostock 2007, 887
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 13.05.1997 - VI ZR 145/96

    Zulässigkeit eines Feststellungsurteils unter Vorbehalt der Bestimmung eines

    Auszug aus OLG Rostock, 11.05.2007 - 8 U 84/06
    Dahingestellt bleiben kann, ob hinsichtlich des in erster Instanz streitgegenständlichen unbezifferten Feststellungsantrages kein Grundurteil zulässig war, wie die Beklagte zu 4.) in ihrer Berufungsbegründung geltend macht (vgl. hierzu - für den Fall eines in Rede stehenden Mitverursachungsanteils - BGH, Urt. v. 13.05.1997, NJW 1997, S. 3176, 3177).
  • BGH, 20.02.1998 - V ZR 319/96

    Haftung des Neuvermögens einer politischen Partei der ehemaligen DDR für

    Auszug aus OLG Rostock, 11.05.2007 - 8 U 84/06
    Zudem setzt der Erlass eines Grundurteiles nur voraus, dass der Anspruch mit (hoher) Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (vgl. BGH, Urt. v. 20.02.1998, NJW 1998, S. 1709, 1709; Urt. v. 31.01.1990, BGHZ 110, S. 196, 200 f.; Zöller-Vollkommer, a.a.O. § 304 Rz. 6).
  • BGH, 31.01.1990 - VIII ZR 314/88

    Einwand des Mitverschuldens bei Rechtsmangelhaftung

    Auszug aus OLG Rostock, 11.05.2007 - 8 U 84/06
    Zudem setzt der Erlass eines Grundurteiles nur voraus, dass der Anspruch mit (hoher) Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe besteht (vgl. BGH, Urt. v. 20.02.1998, NJW 1998, S. 1709, 1709; Urt. v. 31.01.1990, BGHZ 110, S. 196, 200 f.; Zöller-Vollkommer, a.a.O. § 304 Rz. 6).
  • BGH, 16.06.2005 - IX ZR 27/04

    Haftungsausfüllende Kausalität im Anwaltshaftungsprozess

    Auszug aus OLG Rostock, 11.05.2007 - 8 U 84/06
    Denn weil in diesem Rechtsstreit nicht das Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers, sondern das Vorliegen einer anwaltlichen Pflichtverletzung haftungsbegründend ist, zählt die Frage, ob die Klägerin in einem hypothetischen Vorprozess obsiegt hätte, weil ihr gesundheitlicher Zustand auf einen ärztlichen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, zur nach § 287 ZPO zu beurteilenden haftungsausfüllenden Kausalität (BGH in st. Rspr., vgl. Urt. v. 13.06.1996, BGHZ 133, S. 110, 113 ff.; Urt. v. 16.06.2005, BGHZ 163, 223, 227).
  • BGH, 13.06.1996 - IX ZR 233/95

    Prüfungsmaßstab im Regreßprozeß bei Führung des Ausgangsverfahrens nach dem

    Auszug aus OLG Rostock, 11.05.2007 - 8 U 84/06
    Denn weil in diesem Rechtsstreit nicht das Vorliegen eines ärztlichen Behandlungsfehlers, sondern das Vorliegen einer anwaltlichen Pflichtverletzung haftungsbegründend ist, zählt die Frage, ob die Klägerin in einem hypothetischen Vorprozess obsiegt hätte, weil ihr gesundheitlicher Zustand auf einen ärztlichen Behandlungsfehler zurückzuführen ist, zur nach § 287 ZPO zu beurteilenden haftungsausfüllenden Kausalität (BGH in st. Rspr., vgl. Urt. v. 13.06.1996, BGHZ 133, S. 110, 113 ff.; Urt. v. 16.06.2005, BGHZ 163, 223, 227).
  • BGH, 12.01.1994 - XII ZR 167/92

    Zulässigkeit eines Teilurteils über eine Widerklage; Zurückverweisung durch das

    Auszug aus OLG Rostock, 11.05.2007 - 8 U 84/06
    Ein ausnahmsweise mögliches "Hinaufziehen" des noch in erster Instanz anhängigen Feststellungsantrages (vgl. dazu BGH, Urt. v. 12.01.1994; NJW-RR 1994, S. 379, 381; Zöller-Vollkommer, ZPO, 26. Aufl., § 301 Rz. 13) hat der Senat zwar erwogen, letztlich aber nicht für sachgerecht gehalten.
  • OLG Stuttgart, 28.04.2009 - 6 U 56/08

    Verkehrssicherungspflicht bei Baugerüsten: Haftung für Sturz vom Gerüst bei

    Der Grundsatz der Prozessökonomie gebietet vorliegend eine eigene Sachentscheidung des Senates im Wege des Heraufziehens der beim Landgericht infolge des Verfahrensmangels noch anhängigen Feststellungsklage (OLG Celle, OLGR 2008, 136, Juris, Rnr. 33; OLG Frankfurt, OLGR 2002, 324, Juris, Rnr. 2; vgl. BGH, NJW-RR 1994, 379, Juris, Rnr. 25 für den Fall eines unzulässigen Teilurteils; vgl. OLG Rostock, OLGR 2007, 887, Juris, Rnr. 23; Zöller/Vollkommer, aaO, Rnr. 23).
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