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   OLG Rostock, 23.10.2007 - 6 W 64/07   

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https://dejure.org/2007,7946
OLG Rostock, 23.10.2007 - 6 W 64/07 (https://dejure.org/2007,7946)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23.10.2007 - 6 W 64/07 (https://dejure.org/2007,7946)
OLG Rostock, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 6 W 64/07 (https://dejure.org/2007,7946)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kosten der Klagerücknahme: Anteilige Kostentragung bei teilweiser Klagerücknahme anstelle richtiger Erledigungserklärung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht des Klägers bei einer Klagerücknahme anstelle einer Erledigungserklärung nach Erfüllung durch den Beklagten; Grundsätzliche Kostentragungspflicht des Klägers als Folge einer Klagerücknahme; Klagerücknahme durch den Kläger wegen einer Zahlung des ...

  • Judicialis

    ZPO § 91a; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 3
    Kostentragung bei teilweiser Klagerücknahme statt Erledigterklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 593
  • OLG-Report Rostock 2008, 263
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.2003 - II ZB 38/02

    Kostentragung nach Klagerücknahme

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2007 - 6 W 64/07
    Keine entsprechende Anwendung findet die Vorschrift auf Fälle, in denen eine Erledigungserklärung möglich gewesen wäre (vgl. BGH NJW 2004, 223; Thomas/Putzo/Reichold, a.a.O., § 269 Rn. 17).

    Hingegen trägt im Regelfall, also wenn die so bezeichneten Sonderfälle nach § 269 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht gegeben sind, die klagende Partei grundsätzlich alle Kosten des Rechtsstreits, soweit nicht bereits rechtskräftig über sie entschieden wurde (§ 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO); die weitere dort bestimmte Ausnahme ("oder sie dem Beklagten aus einem anderen Grund aufzuerlegen sind") bezieht sich allein auf § 93d ZPO (vgl. BGH NJW 2004, 223; Zöller/Greger, a.a.O., § 269 Rn. 18).

    Letzteres betrifft allein den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, nicht aber die davon zu unterscheidende prozessuale Kostenlast (vgl. BGH NJW 2004, 223 m.w.N.; BGHZ 45, 251, 256f.; BGHZ 111, 168, 170f.).

    Diese Möglichkeit hat sie sich selbst versagt und entsprechend kann § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO - wie ausgeführt (BGH, NJW 2004, 223) - nicht auf § 91a ZPO angewendet werden, wo die Partei Gelegenheit hatte, von einer solchen Erledigungserklärung Gebrauch zu machen.

    Die Unannehmlichkeiten, die mit der Wahrnehmung des Verhandlungstermins verbunden sind, rechtfertigen nicht die Durchbrechung der kostenrechtlichen Grundsätze im Wege der Gesetzesauslegung (vgl. BGH NJW 2004, 223, zumal das JuModG mit § 91a Abs. 1 Satz 2 ZPO die Möglichkeit geschaffen hat, dass ohne mündliche Verhandlung über die Kosten nach § 91a ZPO entschieden wird, wenn der Beklagte zu einer Erledigungserklärung des Klägers schweigt.

  • BGH, 19.10.1994 - I ZR 187/92

    Kosten des Verfügungsverfahrens bei Antragsrücknahme"; Erstattung der Kosten

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2007 - 6 W 64/07
    Nimmt der Kläger die Klage zurück, begibt er sich freiwillig in die Rolle des Unterlegenen (BGH NJW-RR 1995, 495).
  • BGH, 24.04.1990 - VI ZR 110/89

    Kindesentziehung - Detektivkosten - §§ 823 Abs. 1, 1626 BGB, Ersatzfähigkeit von

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2007 - 6 W 64/07
    Letzteres betrifft allein den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, nicht aber die davon zu unterscheidende prozessuale Kostenlast (vgl. BGH NJW 2004, 223 m.w.N.; BGHZ 45, 251, 256f.; BGHZ 111, 168, 170f.).
  • BGH, 18.05.1966 - Ib ZR 73/64

    Abgabe von Gratisproben anderer Zahnprothesen-Pflegemittel ("Leodent") beim

    Auszug aus OLG Rostock, 23.10.2007 - 6 W 64/07
    Letzteres betrifft allein den materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch, nicht aber die davon zu unterscheidende prozessuale Kostenlast (vgl. BGH NJW 2004, 223 m.w.N.; BGHZ 45, 251, 256f.; BGHZ 111, 168, 170f.).
  • BGH, 19.08.2014 - VI ZB 17/13

    Kostentragungspflicht des Klägers bei Klagerücknahme wegen Erledigung der

    Denn in diesem Fall kann die klagende Partei durch eine Erledigungserklärung eine für sie günstige Kostenentscheidung erwirken (BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2003 - II ZB 38/02, NJW 2004, 223, 224; so auch OLG Rostock, OLGR 2008, 263, 265; KG, MDR 2009, 765; Roth in Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 269 Rn. 52; Gottwald in Rosenberg/Schwab/Gottwald, Zivilprozessrecht, 17. Aufl., § 129 Rn. 38; Knöringer, JuS 2010, 569, 575; Assmann in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 269 Rn. 101; Musielak/Foerste, ZPO, 11. Aufl., § 269 Rn. 13b; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 72. Aufl., § 269 Rn. 38; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 35. Aufl., § 269 Rn. 17 aE; aA: Bonifacio, MDR 2002, 499 f.; Schneider, JurBüro 2002, 509, 510; unklar: Lindacher, JR 2005, 92 f.).
  • KG, 18.03.2009 - 2 W 39/09

    Kostenentscheidung nach Klagerücknahme: Wegfall des Klageanlasses vor

    Zwar ist § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO nach der in der obergerichtlichen Rechtsprechung überwiegend vertretenen Auffassung auch dann anzuwenden, wenn der Anlass zur Klageerhebung schon vor Anhängigkeit weggefallen ist (OLG Hamm, Beschl. v. 23.1.2008 - 7 W 4/08, Rdnr. 12, zit. nach Juris; KG, KGR 2008, 399; OLG Rostock, OLGR 2008, 263; OLG München, OLGR 2004, 218; a.A. mit beachtlichen Argumenten: OLG Frankfurt, Beschl. v. 6.1.2004 - 25 W 78/03, zit. nach Juris; a.A. wohl auch OLG Karlsruhe, OLGR 2007, 287, wonach "bei Einreichung der Klage noch bestehende Erfolgsaussicht vor Zustellung weggefallen [sein muss]").
  • OLG Naumburg, 28.09.2010 - 1 W 49/10

    Wegfall des Klagegrundes vor Rechtshängigkeit: Umstellung der Klage auf eine

    Bei nur teilweiser Anwendung von § 269 Abs. 3 Satz 3 ZPO sind die Kosten entsprechend § 92 ZPO quotenmäßig zu verteilen (vgl. insgesamt OLG Rostock, MDR 2008, 593 f.).
  • OLG Brandenburg, 20.10.2010 - 4 U 55/08

    Gewährleistung beim Werkvertrag: Geltendmachung von Mängelrechten gegenüber dem

    Vielmehr hätte sie insoweit den Rechtsstreit teilweise für erledigt erklären müssen (BGH, NJW 2007, 1460, 1461; OLG Rostock, Urteil vom 23.10.2007 - 6 W 64/07).
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