Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07 - 106   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Richterablehnung: Fehlerhaftigkeit richterlicher Anordnungen und Entscheidungen

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung der Fehlerhaftigkeit von verfahrensleitenden Verfügungen, Entscheidungen oder Rechtsauffassungen im Richterablehnungsverfahren

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

  • LG Saarbrücken, 13.11.2007 - 12 O 29/07
  • OLG Saarbrücken, 06.12.2007 - 5 W 299/07 - 106

Zeitschriftenfundstellen

  • OLG-Report Saarbrücken 2008, 355



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Wird zitiert von ... (4)  

  • OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11  

    Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuch: Sachentscheidung durch Beschwerdegericht?

    Verfahrens- oder Rechtsanwendungsfehler rechtfertigen in aller Regel keine Ablehnung des Richters; das Ablehnungsverfahren dient nicht der Fehlerkontrolle in diesem Sinne, diese ist dem Rechtszug der Hauptsache vorbehalten (vgl. OLG Frankfurt, NJW 2004, 621; KG, NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken, OLGR 2008, 355, 356).

    Eine Ausnahme kommt allenfalls in Betracht, wenn die Gestaltung des Verfahrens oder die Entscheidungen des Richters sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernen, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheinen und dadurch den Eindruck einer willkürlichen oder doch jedenfalls sachfremden Einstellung des Richters erwecken (vgl. KG, NJW-RR 2006, 1577, 1578; NJW 2004, 2104, 2105; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355, 356; OLG Oldenburg MDR 2008, 527).

  • OLG Naumburg, 24.01.2012 - 10 W 42/11  

    Verfahrensrecht - Wann ist die Besorgnis der Richterbefangenheit begründet?

    Eine derartige Überprüfung erfolgt allein im Rechtsmittelzug, weshalb die Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit kein Instrument der Verfahrens- bzw. Fehlerkontrolle darstellt (vgl. BGH NJW 2002, 2396; KG Berlin OLGR KG Berlin 2005, 291; KG Berlin MDR 2005, 708; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2008, 355 - 357 zitiert nach juris; OLG Naumburg NJW-RR 2002, 502 - 503; Zöller-Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 42, RN 28 m. w. N.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn das prozessuale Vorgehen des abgelehnten Richters so grob fehlerhaft ist, dass sich auch bei einer verständig urteilenden Partei der Anschein der Voreingenommenheit des Richters geradezu aufdrängen muss (vgl. OLG Frankfurt OLGR Frankfurt 2000, 36; BFH, Beschluss in BFH/NV 1995, 692; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2008, 355 - 357; OLG Schleswig OLGR Schleswig 2006, 26 bis 28 zitiert jeweils nach juris).

    Das ist der Fall, wenn die Prozessführung des abgelehnten Richters einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage entbehrt und der Richter die in seine richterliche Tätigkeit gesetzten Schranken grob missachtet oder sich so weit von dem normalerweise geübten Verfahren entfernt, dass seine Prozessleitung den Anschein von Willkür erweckt und sich für einen Beteiligten der Eindruck einer sachwidrigen, auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung geradezu aufdrängen muss (vgl. BayObLG DRiZ 1977, 244, 245; KG Berlin MDR 2005, 708; KG Berlin OLGR KG 2005, 291; Saarländisches OLG Saarbrücken OLGR Saarbrücken 2008, 355 - 357, zitiert nach juris; Zöller-Vollkommer, ebenda, RN 24 m. w. N.).

  • OLG München, 17.08.2010 - 34 SchH 8/10  

    Schiedswesen - Ablehnung von Schiedsrichtern wegen Besorgnis der Befangenheit

    Denn die Richterablehnung ist kein geeignetes Mittel, sich gegen unrichtige bzw. für unrichtig gehaltene Rechtsauffassungen eines Richters zu wehren (BAG NJW 1993, 879; OLG Saarbrücken vom 6.12.2007, 5 W 299/07, zitiert nach juris).
  • OLG Hamm, 23.02.2012 - 10 U 157/09  

    Verfahrensrecht - Keine Befangenheit aufgrund nachteiliger Rechtsansichten!

    Da der Berufungskläger seinen Ablehnungsantrag gegen die an der Entscheidung vom 13.10.2011 mitwirkenden Richter im Wesentlichen auf deren Mitwirkung an der Entscheidung stützt, die nach seiner Auffassung unzutreffend sei, kann dies die Besorgnis der Befangenheit betreffend die abgelehnten Richter nur dann begründen, wenn die Grenze willkürlicher Rechtsanwendung durch so grobe Fehler überschritten ist, dass sich der Eindruck der Voreingenommenheit aufdrängt (OLG Frankfurt OLGR 2000, 36; OLG Brandenburg FamRZ 95, 1498; OLG Saarbrücken OLGR 2008, 355).
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