Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.01.2001 - 4 W 47/99   

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verjährung von Ansprüchen ehemaliger Zwangsarbeiter gegen die Bundesrepublik Deutschland

Verfahrensgang

  • LG Kiel - 13 O 125/99
  • OLG Schleswig, 19.01.2001 - 4 W 47/99

Zeitschriftenfundstellen

  • OLG-Report Schleswig 2001, 177



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Frankfurt, 25.09.2002 - 7 U 155/01  

    Schadenersatzansprüche ehemaliger jüdischer Zwangsarbeiter: Ausschluss von

    Mit Abschluß des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 12.9.1990, nach dessen Gesamtinhalt eine weitere völkervertragliche Regelung der Reparationsfragen nicht zu erwarten ist, endete diese Hemmung (OLG Stuttgart, OLGR 2000, 301; LG Berlin, NJW 2000, 1958; OLG Bamberg, OLGR 2000, 259; OLG Schleswig OLGR 2001, 177; OLG Hamm NJW 2000, 3577).

    Denn auf Grund der bis zum Erlaß des Gesetzes unveränderten, durch verschiedene Oberlandesgerichte auch fortgeführten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Anwendbarkeit der kurzen Verjährung in Verbindung mit dem Ende der Verjährungshemmung infolge des Zwei-plus-Vier-Vertrages und des Umstands, dass der Bundesgerichtshof bereits 1963 darauf hingewiesen hatte, dass jedenfalls völkerrechtliche Grundsätze einer individuellen Geltendmachung der Ansprüche nicht entgegenstünden (vgl. zu dieser Rechtsprechung BGHZ 48, 125 ff; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 301; LG Berlin NJW 2000, 1958; OLG Bamberg, OLGR 2000, 359; OLG Schleswig OLGR 2001, 177; OLG Hamm NJW 2000, 2577), konnte der Gesetzgeber die Ausprägung des einfachen Rechts durch die unabhängigen Fachgerichte seiner Entscheidung zugrunde legen.

  • EGMR, 03.07.2007 - 25101/05  

    M. P. u. a. gegen Deutschland

    Unter Anwendung der vom Bundesgerichtshof in seinem vorgenannten Urteil festgelegten Verjährungsfristen kamen die Gerichte jedoch zu dem Ergebnis, dass die Ansprüche gegen die beklagten Unternehmen verjährt gewesen seien, bevor die Klagen erhoben wurden (siehe Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 20. Juni 2000, 12 U 37/00; Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts vom 19. Januar 2001, 4 W 47/99; Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 30. Oktober 2000, 10 W 542/00; Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 17. Oktober 2000, 3 W 86/00).
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