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   OLG Dresden, 26.07.1995 - 8 U 195/95   

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https://dejure.org/1995,5671
OLG Dresden, 26.07.1995 - 8 U 195/95 (https://dejure.org/1995,5671)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.07.1995 - 8 U 195/95 (https://dejure.org/1995,5671)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Juli 1995 - 8 U 195/95 (https://dejure.org/1995,5671)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 535 554 305
    Voraussetzungen für die Kündigung eines Leasingsvertrages bei Veränderung der Marktverhältnisse in den neuen Bundesländern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Dresden - 9 O 1293/94
  • OLG Dresden, 26.07.1995 - 8 U 195/95

Papierfundstellen

  • OLG-NL 1996, 193
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 26.10.1993 - XI ZR 222/92

    Verpflichtung einer LPG zur Tilgung ihrer Altschulden aus Staatsbankkrediten

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.1995 - 8 U 195/95
    Auch wirtschaftliche Beeinträchtigungen, welche durch den Wechsel der ganzen Wirtschaftsordnung eingetreten sind, können mit dem den Besonderheiten des Einzelfalles oder begrenzten Fallgruppen Rechnung tragenden Instrumentarium des Wegfalls der Geschäftsgrundlage nicht ausgeglichen werden (BGH NJW 1994, 260 ).
  • BGH, 19.09.1991 - IX ZR 296/90

    Getrennte Abtretung von Bürgschaft und Hauptforderung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.1995 - 8 U 195/95
    aa) Der Verwender von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nach Treu und Glauben verpflichtet, die Rechte und Pflichten seines Vertragspartners möglichst klar und durchschaubar darzustellen (BGHZ 115, 177, 185; 106, 42, 49); ein Verstoß gegen dieses Gebot kann zur Unwirksamkeit gem. § 9 Abs. 1 AGBG führen (BGH aaO. 49).
  • BGH, 14.10.1992 - VIII ZR 91/91

    Anwendung des DDR-Vertragsgesetzes - Aufhebung von Preisvorschriften - Anpassung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.1995 - 8 U 195/95
    b) Ferner ist jedoch auch hier anerkannt, daß Umstände, die nach dem Vertragszweck ersichtlich in den Risikobereich nur einer Partei fallen, dieser grundsätzlich kein Recht geben, sich auf die Störung der Geschäftsgrundlage zu berufen (BGH NJW 93, 259, 262).
  • BGH, 04.04.1984 - VIII ZR 313/82

    Schadensersatzanspruch des Vermieters gegen den Mieter wegen fristloser

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.1995 - 8 U 195/95
    Der Eintritt in eine Abwicklung nach Schadensersatzgrundsätzen entsprechend § 554 BGB (vgl. etwa BGH NJW 1984, 2687 ; NJW-RR 1986, 594, 596; WM 1987, 562 ) oder daran angelehnten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht dadurch versperrt, daß dem Beklagten ein allgemeines Recht, das Dauerschuldverhältnis zu kündigen, vorliegend zugestanden hätte oder daß der Beklagte sich auf das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage hätte berufen können.
  • BGH, 31.01.1995 - XI ZR 56/94

    Grenzen der ergänzenden Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.1995 - 8 U 195/95
    a) Zwar ist im Ansatz richtig, daß bei allen Dauerschuldverhältnissen ein vertraglich nicht ausschließbares Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund besteht (BGH NJW 95, 1212, 1213).
  • BGH, 30.03.1995 - IX ZR 98/94

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft für

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.1995 - 8 U 195/95
    Denn der dadurch ausgelöste Schadensersatzanspruch der Klägerin umfaßt grundsätzlich den vollständigen Gewinn, den der Gläubiger bei ordnungsgemäßer Vertragserfüllung erzielt hätte (etwa BGH WM 90, 2043, 2045; vgl. auch BGH NJW 95, 1886, 1888).
  • BGH, 26.05.1986 - VIII ZR 218/85

    Wirksamkeit einzelner Klauseln in einem Zeitschriften-Abonnement-Vertrag;

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.1995 - 8 U 195/95
    Auch ist anerkannt, daß ein Dauerschuldverhältnis auch gekündigt werden kann, wenn die Durchführung des Vertrages durch - in der Regel - außerhalb der Verantwortung des Verpflichteten liegende Umstände erheblich gefährdet wird und ihm ein Festhalten an dem Vertrag nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist (BGH NJW 86, 3134).
  • BGH, 17.03.1982 - VIII ZR 281/81

    Wirksamkeit eines Pachtvertrages - Versagung der Genehmigung zum Kiesabbau -

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.1995 - 8 U 195/95
    b) Diese Risikozuweisung ist vorliegend betroffen, da das Risiko des Gelingens eines Projektes allein der Unternehmer zu tragen hat (BGH NJW 82, 2062, 2063; NJW 78, 2390, 2391).
  • BGH, 30.11.1994 - IV ZR 290/93

    Erbrecht des überlebenden Ehegatten; Bezugsrecht aus einer vom Erblasser

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.1995 - 8 U 195/95
    a) Zum einen oblag dem Beklagten die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß die Parteien bei Vertragsabschluß eine gemeinsame Vorstellung von der weiteren Marktentwicklung besaßen oder daß die Klägerin die diesbezüglichen Vorstellungen des Beklagten erkannte und unbeanstandet ließ (vgl. BGH NJW 95, 1082, 1085).
  • BGH, 11.02.1987 - VIII ZR 27/86

    Umsatzsteuerpflicht von Schadensersatzleistungen des Leasingnehmers nach

    Auszug aus OLG Dresden, 26.07.1995 - 8 U 195/95
    Der Eintritt in eine Abwicklung nach Schadensersatzgrundsätzen entsprechend § 554 BGB (vgl. etwa BGH NJW 1984, 2687 ; NJW-RR 1986, 594, 596; WM 1987, 562 ) oder daran angelehnten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nicht dadurch versperrt, daß dem Beklagten ein allgemeines Recht, das Dauerschuldverhältnis zu kündigen, vorliegend zugestanden hätte oder daß der Beklagte sich auf das Institut des Wegfalls der Geschäftsgrundlage hätte berufen können.
  • BGH, 10.10.1990 - VIII ZR 296/89

    Rechtsfolgen der fristlosen Kündigung des Leasingvertrages wegen Zahlungsverzugs;

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 188/87

    Gültigkeit einer formularmäßigen Anrechnungsvereinbarung der Zinsen bei einem

  • BGH, 08.03.1995 - VIII ZR 313/93

    Abwicklung eines Leasingvertrages nach vom Leasingnehmer veranlaßter fristloser

  • BGH, 19.04.1978 - VIII ZR 182/76

    Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Eintritt von Äquivalenzstörungen - Recht des

  • BGH, 29.01.1986 - VIII ZR 49/85

    Umgehung des AbzG durch Selbsternennungsrecht des Leasingnehmers; Formularmäßige

  • OLG Dresden, 21.01.2005 - 8 U 2150/04

    Geschäftsgrundlage; Darlehen

    a) Zutreffend gehen die Klägerinnen selbst davon aus, dass beim Darlehensvertrag das Verwendungsrisiko grundsätzlich beim Darlehensnehmer liegt (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 467 [469]; Palandt-Heinrichs, BGB, 63. Aufl., § 313 Rn. 43, 54 m.w.N.; ähnliches gilt beim Grundstückskauf für den Käufer [BGHZ 74, 370; OLG Dresden, OLGR 2001, 256], im Bereich der gewerblichen Miete für den Mieter [OLG Dresden, ZMR 2002, 261, bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH vom 01.09.2004 - XII ZR 73/01] und im Falle eines gewerblich geleasten Fahrzeuges für den Leasingnehmer [Senat, OLG-NL 1996, 193]).
  • OLG Düsseldorf, 14.02.2008 - 24 U 172/07

    Keine Änderung des Umfangs leasingtypischer Ersatzansprüche durch AGB-Klausel

    Gerade dies aber war von der Klägerin zu fordern, um dem Vertragspartner die wahre wirtschaftliche Tragweite des Geschäftes zu verdeutlichen (ebenso zu einer gleichlautenden Klausel: OLG Dresden OLGR 1996, 90 f.; Graf von Westphalen EWiR 1996, 531 f.).
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