Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 U 72/94   

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https://dejure.org/1995,2017
OLG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1995,2017)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.1995 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1995,2017)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 1995 - 5 U 72/94 (https://dejure.org/1995,2017)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Fristsetzung für Nachbesserung entbehrlich? (IBR 1995, 338)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wann ist Fristsetzung für Nachbesserung entbehrlich? (IBR 1995, 339)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 16
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • OLG Hamm, 28.02.2013 - 21 U 86/12

    Nachbesserung kann beim Werkvertrag auch nach zwei erfolglosen

    Insofern ist zunächst zu sehen, dass allein in dem lediglich prozessualen Bestreiten eines Mangels durch den Unternehmer keine Nacherfüllungsverweigerung zu erblicken ist (BGH, NJW 2002, 750 m.w.N.; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 16).
  • BGH, 07.03.2002 - III ZR 12/01

    Nachbesserungsverweigerung

    Vielmehr müssen die Gesamtumstände des Falles die Annahme rechtfertigen, daß der Auftragnehmer endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen will, so daß es ausgeschlossen erscheint, er werde sich von einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung umstimmen lassen (BGH, Urteil vom 12. Januar 1993 - X ZR 63/91, NJW-RR 1993, 882, 883; s. ferner OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17; 1999, 1396 f.; BauR 2001, 646, 647; enger H. Mantscheff, BauR 1996, 338 f.).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 5 U 57/09

    Vorausetzungen der ernsthaften und endgültigen Erfüllungsverweigerung i.S. von §§

    Denn in diesem Fall würde sich das Nacherfüllungsbegehren, das dem Auftragnehmer noch einmal die Konsequenzen seines vertragswidrigen Verhalten vor Augen führen soll, als reine überflüssige Förmelei erweisen (vgl. BGH, Urteil vom 05.12.2002, VII ZR 360/01, NJW 2003, 580, 581 = NZBau 2003, 149 = BauR 2003, 386; OLG Düsseldorf, 22. ZS., Urteil vom 20.06.2000, 22 U 209/99, NJW-RR 2001, 1387; Senat, Urteil vom 16.03.1995, 5 U 72/94, NJW-RR 1996, 16, 17).

    Das lediglich prozessuale Bestreiten von Mängeln durch den Auftragnehmer allein rechtfertigt nach einer Entscheidung des Senats vom 16.03.1995, 5 U 72/94, NJW-RR 1996, 16, 17 nicht die Annahme, dass der Unternehmer auch in der maßgeblichen Entscheidungssituation des Nacherfüllungsverlangens vor Selbstvornahme durch den Besteller genauso gehandelt und einen Mangel bestritten hätte.

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2000 - 22 U 209/99

    Werkvertrag - Kündigung vor Ablauf der Erklärungsfrist - ernsthafte und

    Eine Fristsetzung wäre nur dann entbehrlich, wenn die Beklagte die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert hätte, so daß das Festhalten an der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung letztlich auf eine überflüssige Förmlichkeit hinausliefe (Senatsurteil vom 15.1.1999, BauR 1999, 1030; OLG Düsseldorf, 5. ZS, NJW-RR 1996, 16, 17).

    Ein solches Bestreiten kann zwar Indiz dafür sein, daß die Erfüllungsbereitschaft fehlt, wobei das Verhalten einen Rückschluß auf die Entscheidungssituation zum Zeitpunkt der Fristsetzung zulassen muß (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 16, 17).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2004 - 22 U 37/02

    Abgrenzung von Vertretung und Eigengeschäft

    Allerdings lässt allein das bloße Bestreiten der Mangelhaftigkeit im Prozess keine Rückschlüsse auf vorprozessuales Verhalten zu, da ihm auch prozesstaktische Erwägungen zugrunde liegen können (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 153 sowie OLGR 1995, 107).
  • OLG Frankfurt, 07.05.2014 - 1 U 136/12

    Zur Entbehrlichkeit der Fristsetzung zur Mängelbeseitigung

    Schließlich lässt das - im Ansatz erlaubte, insbesondere nach der Abnahme legitime - prozessuale Bestreiten von Mängeln gerade dann nicht auf eine fehlende Bereitschaft zur Mängelbeseitigung schließen, wenn der Besteller keine Mängelbeseitigung, keinen Vorschuss oder Schadensersatz zu deren Finanzierung einklagt, sondern nach einer Wandlung bzw. - wie hier - einem Rücktritt den gezahlten Werklohn zurückfordert; in einer derartigen Situation liegt die prozesstaktische Motivation des Bestreitens auf der Hand (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17 [OLG Düsseldorf 16.03.1995 - 5 U 72/94] ).
  • OLG Frankfurt, 29.01.2008 - 5 U 130/07

    Mängelansprüche beim VOB-Vertrag: Unzumutbarkeit der Mängelbeseitigung durch den

    Entscheidend sind die konkreten Umstände des Einzelfalles; das gesamte Verhalten des Auftragnehmers ist zu würdigen; bloße Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sind noch nicht ausreichend; auch das bloße Bestreiten von Mängeln durch den Auftragnehmer lässt für sich allein genommen noch nicht den Schluss auf eine endgültige Nachbesserungsverweigerung zu; es müssen vielmehr weitere Umstände hinzukommen, die im Einzelfall das Bestreiten des Mangels sogleich als eine endgültige Verweigerung der Nachbesserung erscheinen lassen, wenn etwa der Auftragnehmer seine Verantwortlichkeit für einen Mangel endgültig bestreitet (Riedl, a.a.O., § 13 Rn. 144 a; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16; BGH NJW 1971, 798).
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98

    Voraussetzungen der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Werkvertrag

    Soll aus dem Prozeßvorbringen des Auftragnehmers gefolgert werden, die Fristbestimmung sei als reine Förmlichkeit überflüssig, müssen weitere Umstände hinzukommen, die in dem einzelnen Fall das Bestreiten des Mangels zugleich als eine endgültige Verweigerung der Nachbesserung erscheinen lassen (Urteil des hiesigen 5. Zivilsenats vom 16.03.1995 - 5 U 72/94 - NJW-RR 1996, 16, 17).
  • OLG Köln, 09.05.2003 - 19 U 170/96

    Erneute Fristsetzung nach nicht erfüllter Mängelbeseitigung?

    cc) Jedenfalls haben die Parteien unstreitig auch noch einmal von August 1989 bis Oktober 1989 über eine Beseitigung der zwischenzeitlich am Dach erkennbar gewordenen Mängel durch die Beklagte zu 2) verhandelt, so daß aufgrund dieser aufgenommenen Verhandlungen eine Frist nach § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B bzw. § 634 BGB hinfällig geworden ist (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 1995, 107).
  • OLG Düsseldorf, 01.10.2004 - 22 U 37/04

    Vertragspartner eines Auftrags zur Reparatur eines Oldtimers; Wirksamkeit eines

    Allerdings lässt allein das bloße Bestreiten der Mangelhaftigkeit im Prozess keine Rückschlüsse auf vorprozessuales Verhalten zu, da ihm auch prozesstaktische Erwägungen zugrunde liegen können (OLG Düsseldorf OLGR 1999, 153 sowie OLGR 1995, 107).
  • OLG Rostock, 27.03.2006 - 3 U 21/04

    Vorschussanspruch gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B ohne Fristsetzung bei Ablehnung

  • OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97

    Verzug mit Mängelbeseitigung aufgrund endgültiger Erfüllungsverweigerung

  • OLG Naumburg, 27.09.2001 - 2 U 25/01

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen einen Architekten wegen einer

  • AG Bad Urach, 17.10.2023 - 1 C 89/23

    Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten im Zusammenhang mit der

  • OLG Düsseldorf, 29.03.2000 - 5 U 146/99

    Verweigerung der Mängelbeseitigung

  • LG Kassel, 02.10.2003 - 9 O 227/03
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 20.03.1995 - 6 U 310/93   

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https://dejure.org/1995,10888
OLG Frankfurt, 20.03.1995 - 6 U 310/93 (https://dejure.org/1995,10888)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.03.1995 - 6 U 310/93 (https://dejure.org/1995,10888)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. März 1995 - 6 U 310/93 (https://dejure.org/1995,10888)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 920 Abs. 2 § 935 § 940
    Voraussetzungen der Eilbedürftigkeit; Flucht in die Säumnis

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Frankfurt, 04.09.2020 - 10 U 18/20

    Keine Dringlichkeit, wenn der Antragsteller im Widerspruchstermin säumig bleibt

    Lässt der Antragsteller ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen, steht dies der Annahme der Dringlichkeit nicht nur in den Fällen entgegen, in denen eine einstweilige Verfügung im Beschlusswege noch nicht ergangen war (dazu OLG Hamm, Urteil vom 31.8.2006 - 4 U 124/06 = NJW-RR 2007, 108, 109), sondern auch dann, wenn die einstweilige Verfügung bereits erlassen worden war und der Antragsteller auf einen Rechtsbehelf des Antragsgegners (Widerspruch, Einspruch oder Berufung) bei der folgenden mündlichen Verhandlung säumig bleibt (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 20.3.1995 - 6 U 310/93 = WRP 1995, 502; ähnlich auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.8.2015 - I-20 U 196/14, das die Dringlichkeit verneinte, als die dortige Antragstellerin nach Abweisung ihres Antrags durch Versäumnisurteil die Einspruchsfrist voll ausgeschöpfte, was vorliegend mit der fast vollständigen Ausschöpfung der Berufungsbegründungsfrist übereinstimmt).
  • BGH, 26.09.1996 - I ZR 194/95

    Altunterwerfung II - Wegfall des Unterlassungsanspruchs

    Auf das Urteil "Zollangaben" des Bundesgerichtshofs vom 23. Februar 1995 (I ZR 36/94, GRUR 1995, 427 = WRP 1995, 495) sowie den Beschluß des Oberlandesgerichts Hamm vom 28. Februar 1995 (WRP 1995, 502) kommt es nicht an; diese Entscheidungen sind erst zu einem Zeitpunkt ergangen, als der Unterlassungsvertrag bereits durch fristlose Kündigung aufgelöst war (dazu unten III. 3. und 4.a).
  • OLG Hamm, 31.08.2006 - 4 U 124/06

    Zur vermuteten "Dringlichkeit" im Sinne des § 12 Abs. 2 UWG

    Das ist regelmäßig der Fall, wenn der Antragsteller vor Erlass der einstweiligen Verfügung gegen sich ein Versäumnisurteil ergehen lässt (vgl. OLG Hamm OLGR 1992, 384; OLG Frankfurt WRP 1995, 502; Berneke, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 2. Auflage, Rdn. 87; Ahrens/Schmukle, Der Wettbewerbsprozess, 5. Auflage, Kap. 45, Rdn. 47 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 22.03.2001 - 6 W 67/01

    Dringlichkeit im einstweiligen Verfügungsverfahren wegen eines

    Dies gilt sowohl für Verzögerungen innerhalb eines anhängigen Verfahrens (etwa für die bewusste Hinnahme eines Versäumnisurteils zur Verbesserung der Glaubhaftmachungslage, vergleiche Senat WRP 95, 502 - Versäumnisurteil und Eilbedürfnis) als auch für die gleichfalls zu einer erheblichen Verzögerung führende Rücknahme eines Eilantrages, verbunden mit der erneuten Stellung des gleichen Antrages bei einem anderen Gericht.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.08.1994 - 2 Wx 14/94   

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https://dejure.org/1994,6588
OLG Köln, 15.08.1994 - 2 Wx 14/94 (https://dejure.org/1994,6588)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.08.1994 - 2 Wx 14/94 (https://dejure.org/1994,6588)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. August 1994 - 2 Wx 14/94 (https://dejure.org/1994,6588)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    FGG § 20; HandwO § 52 § 79 Abs. 2 § 85
    Widerspruch gegen Eintragungen im Vereinsregister - Verein, Register, Widerspruch, Beschwerdeberechtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1995, 163
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BayObLG, 27.02.1996 - 3Z BR 337/95

    Bestellung eines Betreuers im ausschließlichen Interesse Dritter

    Recht in diesem Sinne ist jedes durch Gesetz verliehene oder durch die Rechtsordnung anerkannte, von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 341, 342; Bassenge/Herbst § 20 FGG Rn. 5; Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4; Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 20 Rn. 7), dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges Interesse (vgl. BayObLG a.a.O..; BayObLGZ 1993, 234, 235 f.; OLG Köln Rpfleger 1995, 163, 164).
  • OLG Köln, 28.09.2009 - 2 Wx 36/09

    Zulässigkeit der Eintragung eines Vereins als Unterstützungskasse

    Dabei bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Rpfleger 1981, 40; NJW 1989, 173 [174]; Rpfleger 1995, 163 [165]; Beschluss vom 13. August 1999, 2 Wx 29/99) das materielle Prüfungsrecht immer auf die vom materiellen Recht vorgegebene Aufgabenstellung.
  • OLG Hamm, 11.01.2005 - 15 W 412/04

    Beschwerdebefugnis mit dem Ziel der Einleitung eines Arntslöschungsverfahrens

    Nach diesen Kriterien steht Dritten gegen die Ablehnung der Einleitung eines Amtslöschungverfahrens betreffend die Eintragung eines Vereins im Vereinsregister regelmäßig ein Beschwerderecht nicht zu (OLG Köln Rpfleger 1995, 163; Sauter/Schweyer/Waldner, a.a.O., Rdnr. 449; Stöber, Handbuch des Vereinsrechts, 9. Aufl., Rdnr. 1168; Keidel/Winkler, a.a.O., § 142, Rdnr. 21).
  • BayObLG, 19.06.2002 - 3Z BR 113/02

    Keine Beschwerdebefugnis des Betreuers beiestellung weiteren Betreuers für nicht

    Recht in diesem Sinne ist jedes durch Gesetz verliehene oder durch die Rechtsordnung anerkannte, von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 341/342; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9. Aufl. § 20 FGG Rn.5; Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 20 Rn. 7), dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges) Interesse (BayObLG aaO; BayObLGZ 1993, 234/235 f.; OLG Köln Rpfleger 1995, 163/164).
  • BayObLG, 13.12.1995 - 3Z BR 249/95

    Beschwerderecht eines durch Vorsorgevollmacht Bevollmächtigten gegen die

    Recht in diesem Sinne ist jedes durch Gesetz verliehene oder durch die Rechtsordnung anerkannte, von der Staatsgewalt geschützte private oder öffentliche subjektive Recht (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 341, 342; Bassenge/Herbst FGG/ RPflG 7. Aufl. § 20 FGG Rn. 5; Jansen FGG 2. Aufl. § 20 Rn. 4, Keidel/Kahl FGG 13. Aufl. § 20 Rn. 7), dagegen nicht schon ein rechtliches oder berechtigtes (wirtschaftliches, ideelles oder sonstiges) Interesse (BayObLG a.a.O..; BayObLGZ 1993, 234, 235 f.; OLG Köln Rpfleger 1995, 163, 164).
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.10.1994 - 25 W 2402/94   

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https://dejure.org/1994,10231
OLG München, 26.10.1994 - 25 W 2402/94 (https://dejure.org/1994,10231)
OLG München, Entscheidung vom 26.10.1994 - 25 W 2402/94 (https://dejure.org/1994,10231)
OLG München, Entscheidung vom 26. Oktober 1994 - 25 W 2402/94 (https://dejure.org/1994,10231)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

  • LG München II - 1 O 6567/93
  • OLG München, 26.10.1994 - 25 W 2402/94
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 48/89

    Verhältnis von Wandelungs- und Minderungsklage

    Auszug aus OLG München, 26.10.1994 - 25 W 2402/94
    Die Frage, ob eine einseitige Erledigungserklärung widerruflich ist, ist streitig (offengelassen in BGH NJW 90, 2682 m.w.N.).
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

    Eine Erledigungserklärung ist grundsätzlich frei widerruflich, solange sich der Beklagte ihr nicht angeschlossen und das Gericht noch keine Entscheidung über die Erledigung der Hauptsache getroffen hat (vgl. OLG München OLG-Rep 1995, 107, 108; OLG Düsseldorf FamRZ 1994, 170; OLG Nürnberg NJW-RR 1989, 444, 445; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Aufl., § 91a Rdn. 38; Musielak/Wolst aaO § 91a Rdn. 30; MünchKomm.ZPO/Lindacher, 2. Aufl., § 91a Rdn. 37; Zimmermann, ZPO, 5. Aufl., § 91a Rdn. 21; Steiner in Wieczorek/Schütze, ZPO, 3. Aufl., § 91a Rdn. 6; Zöller/Vollkommer aaO § 91a Rdn. 35; Thomas/Putzo, ZPO, 22. Aufl., § 91a Rdn. 32; a.A. wohl Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, ZPO, 59. Aufl., § 91a Rdn. 93; offengelassen in BGH, Urt. v. 1.6.1990 - V ZR 48/89, NJW 1990, 2682).
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.01.1995 - 25 U 4190/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,13937
OLG München, 16.01.1995 - 25 U 4190/94 (https://dejure.org/1995,13937)
OLG München, Entscheidung vom 16.01.1995 - 25 U 4190/94 (https://dejure.org/1995,13937)
OLG München, Entscheidung vom 16. Januar 1995 - 25 U 4190/94 (https://dejure.org/1995,13937)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München II - O 4828/93
  • OLG München, 16.01.1995 - 25 U 4190/94
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Köln, 02.04.2001 - 16 Wx 46/01

    Richterablehnung - Gesamtschau der Befangenheitsgründe

    Denn - unterstellte - Verfahrensfehler sind grundsätzlich nicht geeignet, die Besorgnis der Befangenheit zu begründen (vgl. beispielsweise MünchKomm/Feiber, ZPO, § 42 Rz. 28; OLG München v. 16.1.1995, OLGR 95, 107 ).
  • OLG Zweibrücken, 20.01.2000 - Not 1/99

    Gründe an der Unvoreingenommenheit eines Richters zu zweifeln; Ausschluß eines

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