Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97   

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OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97 (https://dejure.org/1998,4055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.1998 - 22 U 159/97 (https://dejure.org/1998,4055)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 1998 - 22 U 159/97 (https://dejure.org/1998,4055)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 293 295 § 633 Abs. 3
    Verzug mit Mängelbeseitigung aufgrund endgültiger Erfüllungsverweigerung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzug mit der Mängelbeseitigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unternehmer mit Nachbesserung im Verzug: Entfällt damit sein Nachbesserungsrecht? (IBR 1998, 476)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1030
  • BauR 1998, 1011
  • BauR 1998, 641 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 13.08.1996 - 22 U 42/96

    Baumängel-Schadensersatz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
    Eine ausdrückliche Aufforderung zur Vornahme von Mängelbeseitigungsarbeiten ist auch nicht deshalb entbehrlich geworden, weil, der Beklagte wegen Unzuverlässigkeit des Klägers nicht mehr das Vertrauen zu haben braucht, dieser werde die Mängel ordnungsgemäß beheben (vgl. Senat NJW-RR 1997, 20, 21).

    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewußt und endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen will und eine Umstimmung insoweit ausgeschlossen erscheint (vgl. Senat NJW-RR 1997, 20, 21; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17; BGH NJW-RR 1993, 882, 883; BGH BauR 1985, 198, 199).

  • BGH, 12.01.1993 - X ZR 63/91

    Kündigung und Rücktritt von einem Sukzessivwerklieferungsvertrag - Vertraglicher

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewußt und endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen will und eine Umstimmung insoweit ausgeschlossen erscheint (vgl. Senat NJW-RR 1997, 20, 21; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17; BGH NJW-RR 1993, 882, 883; BGH BauR 1985, 198, 199).
  • BGH, 22.11.1984 - VII ZR 287/82

    Erfordernis der Fristsetzung nach Betriebsaufgabe durch den Auftragnehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewußt und endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen will und eine Umstimmung insoweit ausgeschlossen erscheint (vgl. Senat NJW-RR 1997, 20, 21; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17; BGH NJW-RR 1993, 882, 883; BGH BauR 1985, 198, 199).
  • OLG Hamm, 29.06.1994 - 12 U 169/93

    Abzug neu für alt bei verzögerten Nachbesserungsarbeiten?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
    Der Verzug des Werkunternehmers mit den Mängelbeseitigungsarbeiten entfällt durch den Annahmeverzug des Bestellers (OLG Koblenz NJW-RR 1996, 1299 ; OLG Hamm NJW-RR 1996, 272 ; 1992, 667, 668).
  • OLG Koblenz, 05.10.1995 - 5 U 1229/94

    Voraussetzungen des Verzuges mit der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
    Der Verzug des Werkunternehmers mit den Mängelbeseitigungsarbeiten entfällt durch den Annahmeverzug des Bestellers (OLG Koblenz NJW-RR 1996, 1299 ; OLG Hamm NJW-RR 1996, 272 ; 1992, 667, 668).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.1979 - 21 U 32/79

    Mängelbeseitigung nach Verlust des Nachbesserungsrechts des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
    Dem Annahmeverzug des Beklagten, durch den ein etwaiger Verzug des Klägers mit der Vornahme der Mängelbeseitigungsarbeiten beendet worden ist, steht nicht entgegen, daß der Verzug des Klägers allenfalls durch eine endgültige Erfüllungsverweigerung eingetreten ist (vgl. 21. Zivilsenat des OLG Düsseldorf Baurecht 1980, 75, 76).
  • OLG Hamm, 05.11.1991 - 26 U 23/91

    Wann liegt Verzug mit Mängelbeseitigung vor?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
    Der Verzug des Werkunternehmers mit den Mängelbeseitigungsarbeiten entfällt durch den Annahmeverzug des Bestellers (OLG Koblenz NJW-RR 1996, 1299 ; OLG Hamm NJW-RR 1996, 272 ; 1992, 667, 668).
  • OLG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 U 72/94

    Wann ist Fristsetzung für Nachbesserung entbehrlich?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1998 - 22 U 159/97
    Vielmehr müssen weitere Umstände hinzutreten, welche die Annahme rechtfertigen, daß der Schuldner über das Bestreiten der Mängel hinaus bewußt und endgültig seinen Vertragspflichten nicht nachkommen will und eine Umstimmung insoweit ausgeschlossen erscheint (vgl. Senat NJW-RR 1997, 20, 21; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 16, 17; BGH NJW-RR 1993, 882, 883; BGH BauR 1985, 198, 199).
  • OLG Düsseldorf, 09.11.2018 - 22 U 91/14

    Aufwändige Sanierung erforderlich: Auftragnehmer muss Sanierungskonzept vorlegen!

    Die Beklagte hat den Klägern trotz angemessener Fristsetzung bis zum Ablauf der Frist (und zudem auch bis zuletzt) keine Nacherfüllungsmaßnahmen in hinreichender und damit in einen Annahmeverzug der Kläger begründenden Weise angeboten (vgl. OLG Düsseldorf, - Senat - Urteil vom 20.03.1998, 22 U 159/97, NJW-RR 1998 1030), die nach Art und Umfang den vorstehenden Anforderungen entsprechen.
  • LG Düsseldorf, 09.09.2014 - 16 O 252/10

    "Mangel wird von hier aus nicht anerkannt": Keine Fristsetzung erforderlich!

    Insofern unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt deutlich von demjenigen, wie er der - von der Beklagten wiederholt zitierten - Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20.03.1998, 22 U 159/97, zugrunde lag.
  • OLG Düsseldorf, 15.01.1999 - 22 U 120/98

    Voraussetzungen der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Werkvertrag

    Der Verzug des Schuldners wird geheilt, wenn dieser dem Gläubiger die Leistung in einer den Annahmeverzug begründenden Weise anbietet (vgl. Palandt-Heinrichs, BGB , 57. Auflage, § 284 BGB , Rdn. 28; Senatsurteil vom 20.3.1998 - 22 U 159/97 - BauR 1998, 1011 = OLGR 1998, 359 = NJW-RR 1998, 1030 ).
  • OLG Brandenburg, 19.02.2013 - 3 UF 43/12

    Kostenbeschwerde in Gewaltschutzverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde; Vorrang

    Es kann dahinstehen, ob insoweit die Voraussetzungen für eine Abtrennung nach § 20 FamFG gegeben waren, ebenso, wenn man dies verneinen wollte, ob ein Fall vorliegt, der die Nichterhebung von Kosten wegen unrichtigen Sachbehandlung nach § 20 FamGKG zur Folge haben könnte (vgl. dazu OLG München, NJW-RR 1998, 1030; OLG Zweibrücken, JurBüro 2007, 322; Hartmann, Kostengesetze, 41. Aufl., § 21 GKG Rn. 34).
  • OLG Oldenburg, 16.12.1998 - 2 U 227/98

    Vorläufigkeit des Vorschussanspruchs zur Mängelbeseitigung; Nachträgliches

    Die gemäß § 633 Abs. 3 BGB entstandenen Rechte des Auftraggebers kann ein Auftragnehmer jederzeit wieder dadurch beenden, dass er seinen Verzug beseitigt, insbesondere indem er seinerseits den Annahmeverzug des Bestellers herbeiführt (BGH BauR 1990, 725; OLG Koblenz BauR 1996, 719 [OLG Koblenz 05.10.1995 - 5 U 1229/94] ; OLG Düsseldorf BauR 1998, 1011, 1013 [OLG Düsseldorf 20.03.1998 - 22 U 159/97] ; Staudinger-Peters, BGB (1994), § 633 Rdn. 200 und § 634 Rdn. 10; Schulze-Hagen, IBR 1998, 476).
  • OLG Naumburg, 21.10.2005 - 6 U 60/05
    Der Verzug des Werkunternehmers mit den Mängelbeseitigungsarbeiten entfällt zwar durch den Annahmeverzug des Bestellers (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. März 1998 in BauR 1998, 1011 [OLG Düsseldorf 20.03.1998 - 22 U 159/97] bis 1013, zitiert nach juris).
  • KG, 14.04.2003 - 24 U 44/02

    Selbsthilferecht des Bestellers

    Der Kostenvorschussanspruch des Bestellers erlischt, wenn der Unternehmer dem Besteller die Mängelbeseitigung in geeigneter, den Annahmeverzug gemäß §§ 293, 294 BGB begründender Weise anbietet (OLG Oldenburg MDR 1999, 994; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1030).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.04.1998 - 9 U 197/97   

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https://dejure.org/1998,7159
OLG Köln, 28.04.1998 - 9 U 197/97 (https://dejure.org/1998,7159)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.04.1998 - 9 U 197/97 (https://dejure.org/1998,7159)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. April 1998 - 9 U 197/97 (https://dejure.org/1998,7159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Versicherung Kaskoversicherung Schaden Beweislast Beweiserleichterung Vandalismusschaden

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG § 61; AKB § 12 I
    Versicherung Kaskoversicherung Schaden Beweislast Beweiserleichterung Vandalismusschaden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislast eines Kaskoversicherers bei einer mutwilligen Beschädigung eines Kfz bzgl. der Herbeiführung gerade mit Wissen und Wollen eines Versicherungsnehmers und nicht durch betriebsfremde Personen; Zulässigkeit von Beweiserleichterungen für einen Versicherer im Falle ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 21.02.1995 - 4 U 146/94

    Beschädigung; Mutwillige Handlungen; Böswillige Handlungen; Betriebsfremde

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.1998 - 9 U 197/97
    Dem schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung an (vgl. die Senatsurteile 9 U 70/96 und 9 U 36/94; ebenso bisher OLG Hamm VersR 1996, 881; OLG Düsseldorf VersR 1996, 880).
  • BGH, 05.02.1981 - IVa ZR 58/80

    Beweislast bei Geltendmachung von Ansprüchen in der Fahrzeugvollversicherung

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.1998 - 9 U 197/97
    Im Hinblick auf den Gesichtspunkt einer vorsätzlichen Herbeiführung des Versicherungsfalles "Unfall" im Sinne von § 61 VVG, den das Landgericht nicht erörtert hat (vgl. dazu BGH VersR 1981, 450), muß ohnehin der Versicherer nach allgemeiner Meinung den vollen Beweis erbringen (vgl. Prölss/Martin, VVG, 25. Auflage, Anm. 6 zu § 61).
  • OLG Hamm, 23.11.1995 - 6 U 50/95

    Versicherungsfall; Betriebsfremde Personen; Beweiserleichterung; Kfz; Indizien;

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.1998 - 9 U 197/97
    Dem schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung an (vgl. die Senatsurteile 9 U 70/96 und 9 U 36/94; ebenso bisher OLG Hamm VersR 1996, 881; OLG Düsseldorf VersR 1996, 880).
  • BGH, 25.06.1997 - IV ZR 245/96

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherers bei Leistungsverweigerung in der

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.1998 - 9 U 197/97
    Danach besteht in Fällen der mut- oder böswilligen Handlungen betriebsfremder Personen kein Grund, Beweiserleichterungen zuzubilligen wie in Diebstahlsfällen; vielmehr muß, wenn eine Beschädigung des Fahrzeugs durch solche Handlungen bewiesen ist, was anhand des Schadensbildes festgestellt werden kann, der Versicherer beweisen, daß die Schäden nicht auf Handlungen betriebsfremder Personen beruhen (vgl. Urteil des BGH vom 25.06.1997, VersR 1997, 1095 f. = r+s 1997, 446; so auch schon OLG Köln, 5. Zivilsenat, r+s 1996, 93 f.).
  • OLG Köln, 03.12.1992 - 5 U 75/92

    Beweislast des Versicherers für fehlende Betriebsfremdheit L

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.1998 - 9 U 197/97
    Danach besteht in Fällen der mut- oder böswilligen Handlungen betriebsfremder Personen kein Grund, Beweiserleichterungen zuzubilligen wie in Diebstahlsfällen; vielmehr muß, wenn eine Beschädigung des Fahrzeugs durch solche Handlungen bewiesen ist, was anhand des Schadensbildes festgestellt werden kann, der Versicherer beweisen, daß die Schäden nicht auf Handlungen betriebsfremder Personen beruhen (vgl. Urteil des BGH vom 25.06.1997, VersR 1997, 1095 f. = r+s 1997, 446; so auch schon OLG Köln, 5. Zivilsenat, r+s 1996, 93 f.).
  • LG Köln, 09.10.1997 - 24 O 425/96
    Auszug aus OLG Köln, 28.04.1998 - 9 U 197/97
    Die Berufung des Klägers gegen das am 09.10.1997 verkündete Urteil der 24. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 24 O 425/96 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 29.10.1996 - 9 U 70/96

    Kfz-Kaskoversicherung; Parteianhörung; Zivilprozeßordnung; Persönliche

    Auszug aus OLG Köln, 28.04.1998 - 9 U 197/97
    Dem schließt sich der Senat unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung an (vgl. die Senatsurteile 9 U 70/96 und 9 U 36/94; ebenso bisher OLG Hamm VersR 1996, 881; OLG Düsseldorf VersR 1996, 880).
  • OLG Köln, 13.08.2013 - 9 U 96/13

    Beweismaß für Vandalismusschäden in der Fahrzeugversicherung

    Im Gegenzug werden auch dem Versicherer, wenn die Beschädigung durch solche Handlungen bewiesen ist, auch keine Beweiserleichterungen für seinen Einwand zuerkannt, dass die Schäden nicht durch betriebsfremde bzw. nicht berechtigte Personen verursacht worden sind (BGH r+s 1997, 446f; OLG Oldenburg r+s 2000, 56f: OLG Köln r+s 1998, 232f sowie 2008, 464f; anders noch etwa OLG Düsseldorf VersR 1996, 880 sowie OLG Hamm VersR 1996, 881).
  • OLG Frankfurt, 08.08.2017 - 7 U 24/17

    Vollkaskoversicherung: Scheitern des Nachweises von Vandalismusschadens durch

    Im Gegenzug werden aber auch dem Versicherer, wenn die Beschädigung durch solche Handlungen bewiesen ist, keine Beweiserleichterungen für seinen Einwand zuerkannt, dass die Schäden nicht durch betriebsfremde bzw. nicht berechtigte Personen verursacht worden sind (BGH r+s 1997, 446f; OLG Oldenburg r+s 2000, 56f: OLG Köln r+s 1998, 232f sowie 2008, 464f; OLG Köln, Urt. v. 13.08.2013, Az.: 9 U 96/13, zitiert nach juris, Rdnr. 4; OLG Hamm, Urt. v. 10.06.2015, Az.: 20 U 44/15, zitiert nach juris, Rdnr. 4 m.w.N.; LG Stuttgart, Urt. v. 16.12.2013, Az.: 16 O 577/12, zitiert nach juris, Rdnr. 22; LG Köln, Urt. v. 11.12.2013, Az.: 20 O 434/12, zitiert nach juris, Rdnr. 11; a.A. OLG Düsseldorf, Urt. v. 21.02.1995, Az.: 4 U 146/94, VersR 1996, 860 [BGH 22.06.1995 - III ZR 239/94] ).
  • OLG Köln, 03.06.2008 - 9 U 35/07

    Wenn es um einen Versicherungsfall aufgrund Vandalismus geht, hat der

    Wenn es um einen Versicherungsfall aufgrund Vandalismus geht, hat der Versicherer die volle Beweislast, dass der Schaden nicht auf Handlungen betriebsfremder Personen beruht (vgl. BGH VersR 1997, 1095; Senat, r+s 1998, 232; OLG Oldenburg, r+s 2000, 56; Knappmann in Prölss/Martin, VVG, 27. Aufl., § 12 AKB Rn 65; Stiefel/Hofmann, AKB, 17. Aufl., § 12 Rn 92).
  • OLG Oldenburg, 10.11.1999 - 2 U 200/99

    Beweisanforderungen im Rahmen von Vandalismusschäden; Glaubwürdigkeit des

    Nach neuerer höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht in der Fahrzeugvollversicherung in Fällen von mut- oder böswilligen Handlungen betriebsfremder Personen kein Grund, Beweiserleichterungen zuzubilligen wie in Diebstahlsfällen; vielmehr muss, wenn eine Beschädigung des Fahrzeugs durch solche Handlungen vom Versicherungsnehmer bewiesen ist, was anhand des versicherten Objekts festgestellt werden kann, der Versicherer beweisen, dass die Schäden nicht auf Handlungen betriebsfremder Personen beruhen; eine Beweiserleichterung kommt ihm dabei nicht zugute (BGH VersR 1997, 1095, 1096 [BGH 25.06.1997 - IV ZR 245/96] ; vgl. auch OLG Köln r + s 1998, 232).
  • OLG Köln, 08.12.1998 - 9 U 68/97
    Es ist auch nicht ersichtlich und liegt angesichts des planvollen Vorgehens bei der Schadenherbeiführung auch fern, dass es sich um Vandalismusschäden handelt, das heißt, um mut- oder böswillige Beschädigungen durch betriebsfremde Personen im Sinne von § 12 Abs. 1 Nr. 11. f) AKB (vgl. dazu auch Senat r+s 1998, 232).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 16.01.1998 - 4 U 149/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8080
OLG Brandenburg, 16.01.1998 - 4 U 149/97 (https://dejure.org/1998,8080)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.1998 - 4 U 149/97 (https://dejure.org/1998,8080)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 1998 - 4 U 149/97 (https://dejure.org/1998,8080)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zur Grundbuchberichtigung ; Abschluss eines Nutzungsentgelts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Grundbuchberichtigung; Verzichtserklärung; Formmangel; Verzicht mit vorheriger Billigung der zuständigen staatlichen Stellen

  • rechtsportal.de

    Unbeachtlicher Formfehler (hier: fehlender Beglaubigungsvermetk bzw. fehlende Erklärung zu Protokoll des Rates des Kreise) bei einer Verzichtserklärung des Eigentümers eines in der DDR gelegenen Grundstückes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1997 - V ZR 80/96

    Verfassungsmäßigkeit des Bestandsschutzes für einen fehlerhaften

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.1998 - 4 U 149/97
    Demgemäß kommt es für die Entscheidung nicht mehr darauf an, ob auch ein der Wirksamkeit des vom Kläger erklärten Eigentumsverzichts entgegenstehenden Mangel - an dem es nach dem Vorhergesagten jedoch fehlt in Anwendung der durch das Wohnraummodernisierungsgesetz (WoModSiG) eingeführten Bestandsschutzregelung des Art. 237 § 1 EGBGB unbeachtlich wäre und bejahendenfalls - ob diese Regelung dann einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhielte (vgl. in diesem Zusammenhang BGH - V ZR 80/96 - vom 10.10.1997).
  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 302/94

    Voraussetzungen des Rechtsverlusts nach § 1 a Abs.2 VZOG; Zeitpunkt des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.1998 - 4 U 149/97
    Wortlaut und Systematik dieser Vorschrift unterscheiden, insoweit § 928 BGB folgend, zwischen dem Eigentumsverzicht (Abs. 1) und der Aneignung des aufgegebenen Grundstücks (Abs. 2), (BGH, Urt. v. 29.3.1996 in DtZ 1996, 208, 209).
  • BGH, 13.06.1997 - V ZR 40/96

    Passivlegitimation für die Zustimmung zur Grundbuchberichtigung bei vormaligen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.1998 - 4 U 149/97
    Des weiteren ist auch von der Passivlegitimation der Beklagten für den Anspruch des Klägers auf Grundbuchberichtigung gemäß § 894 BGB auszugehen (vgl. dazu BGH, VIZ 1997, 598 ).
  • BGH, 20.03.1996 - X ARZ 90/96

    Zuständigkeit des Gesamtvollstreckungsgerichts in den neuen Bundesländern;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 16.01.1998 - 4 U 149/97
    Die Anordnung der Grundstücksverkehrsordnung läßt sich jedoch kein Hinweis darauf entnehmen, daß die Wirkung des Verzichts, abweichend vom Wortlaut und Zweck des § 310 DDR- ZGB von der Dokumentation im Grundbuch anhängig gewesen wäre (BGH Urt. v. 29.3.1996 in DtZ 1996, 210).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 29.01.1998 - 2 U 60/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,22735
OLG Bremen, 29.01.1998 - 2 U 60/97 (https://dejure.org/1998,22735)
OLG Bremen, Entscheidung vom 29.01.1998 - 2 U 60/97 (https://dejure.org/1998,22735)
OLG Bremen, Entscheidung vom 29. Januar 1998 - 2 U 60/97 (https://dejure.org/1998,22735)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Transport einer gebrauchten Drahtzieherei ; Transport einer Drahtzieherei zu Lande; Transport einer Drahtzieherei über See; Schuldanerkenntnis im rechtstechnischen Sinne; Erteilung eines Zusatzauftrages; Ermittlung des Anspruchs auf Zahlung aus einem Transportvertrag ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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