Rechtsprechung
   OLG München, 12.01.2000 - 7 U 4183/99   

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https://dejure.org/2000,8945
OLG München, 12.01.2000 - 7 U 4183/99 (https://dejure.org/2000,8945)
OLG München, Entscheidung vom 12.01.2000 - 7 U 4183/99 (https://dejure.org/2000,8945)
OLG München, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 7 U 4183/99 (https://dejure.org/2000,8945)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidungsreife; Endurteil; Teilurteil

  • Judicialis

    ZPO § 145 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 145 Abs. 1
    Verfahren des Gerichts bei teilweiser Entscheidungsreife des Rechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 8 HKO 9577/99
  • OLG München, 12.01.2000 - 7 U 4183/99
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 20/93

    Anfechtbarkeit der Trennung von Verfahren; Organisation des Umschlaglagers eines

    Auszug aus OLG München, 12.01.2000 - 7 U 4183/99
    Sie unterliegt jedoch der Überprüfung durch das Rechtsmittelgericht daraufhin, ob das Erstgericht die Trennung verfahrensfehlerfrei angeordnet und dabei das ihm eingeräumte Ermessen pflichtgemäß gehandhabt hat (BGH NJW 95, 3120).

    Es muß dann aber die Parteien zuvor auf die beabsichtigte Verfahrenstrennung hinweisen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben, nach h.M. darüber auch mündlich verhandeln (Zöller-Vollkommer a.a.O. 'Rdnr. 6; Thomas-Putzo, 22.Aufl., § 145 ZPO Rdnr. 3; BGH NJW 57, 183; offen gelassen von BGH NJW 95, 3120).

    Die Verfahrenstrennung hat nämlich in diesem Fall nur eine zusätzliche und unnötige Kostenlast der Parteien zur Folge, aber keinerlei erkennbare Vorteile (vgl. BGH NJW 95, 3120); insbesondere das prozeßökonomische Ziel der Straffung und Konzentration des Streitstoffs wird durch ein Teilurteil ebenso erreicht wie durch die Abtrennung des entscheidungsreifen Teils unter gleichzeitiger Verkündung eines Endurteils.

  • OLG Hamburg, 08.07.2015 - 11 U 313/13

    Haftung des Insolvenzverwalters einer GmbH: Unabgestimmte Beendigung einer

    In Ausübung des dem Senat gemäß § 145 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO insoweit eröffneten Ermessens besteht allerdings auch für eine Abtrennung der Drittwiderklage keine Veranlassung mehr, nachdem der Kläger seine gegen das angefochtene Teilurteil gerichtete Berufung zurückgenommen hat und insofern eine Sachentscheidung des Senats nunmehr lediglich noch über die - ihrerseits entscheidungsreife - Drittwiderklage des Beklagten zu treffen ist (vgl. OLG München, Urt. v. 12. Januar 2000 - 7 U 4183/99 -, OLGR München 2000, 279 f., juris Rn. 11).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2011 - 23 U 150/10

    Zivilprozess - Klage auf Vergütung + § 648a BGB-Sicherheit: Teilurteil zulässig?

    Der Grundsatz, dass bei Entscheidungsreife die Möglichkeit eines (zulässigen) Teilurteils i.S.v. § 301 ZPO der Zulässigkeit der Trennung entgegensteht (vgl. OLG München, Urteil vom 12.01.2000, 7 U 4183/99, OLGR 2000, 279, dort Rn 11; BAG, Urteil vom 16.06.1976, 2 AZR 304/75, Fundstelle, dort Rn 17; vgl. auch BGH, Urteil vom 30.10.1956, I ZR 82/55, NJW 1957, 183, Zöller-Greger, 27. Auflage 2009, § 145, Rn 4), greift hier nicht ein.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 07.03.2023 - 8 Sa 371/21

    Unwirksame Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags - Arzt in

    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur die Auffassung vertreten, dass die Entscheidungsreife des verbleibenden Teils der Abtrennung entgegensteht (vgl. BAG 16. Juni 1976 - 2 AZR 304/75 - Rn. 16 ff. mwN, zitiert nach juris; OLG München 12. Januar 2000 - 7 U 4183/99 - Rn. 11, zitiert nach juris; Musielak/Voit/Stadler 19. Aufl. ZPO § 145 Rn. 3); dies kann aber nach Auffassung der Berufungskammer nur für den Fall gelten, dass der Erlass eines Teilurteils auch zulässig gewesen wäre.
  • OLG München, 26.06.2009 - 10 U 1575/09

    Schadenersatzprozess wegen Kapitalanlegerverlusten durch Beteiligung an einer

    Denn ist ein Rechtsstreit zur Entscheidung reif, ist eine Trennung nach § 145 ZPO ausgeschlossen (BGH NJW 1957, 183; OLG München OLGR München 2000, 279).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 11 W 12/00   

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https://dejure.org/2000,6828
OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 11 W 12/00 (https://dejure.org/2000,6828)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.02.2000 - 11 W 12/00 (https://dejure.org/2000,6828)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 11 W 12/00 (https://dejure.org/2000,6828)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kostenausgleich; Gebühr; Ermäßigung; Hauptsache; Vergleich; Kostenfestsetzungsbeschluß; Kostenentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 91 a; ; ZPO § 97 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 91a § 97 Abs. 1
    Gebührenermäßigung bei Vergleich - Erstattung vorausgezahlter Gerichtsgebühren

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 16.01.1997 - 3 W 4219/96

    Gebührenermäßigung bei Teilanerkenntnis- und Schlußurteil

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 11 W 12/00
    Dem Gericht bleibt auch in Fällen der vorliegenden Verfahrensgestaltung nicht erspart, sich mit der Frage, wie der Rechtsstreit vermutlich ausgegangen wäre, zu befassen (vgl. auch OLG Nürnberg MDR 1997, 400 = JurBüro 1997, 537 und Senatsbeschluß vom 02.03.1998 - 11 W 20/98 -).
  • OLG Hamburg, 06.08.1996 - 8 W 140/96
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 11 W 12/00
    In Übereinstimmung mit dem HansOLG Hamburg (MDR 1997, 103) und dem OLG Köln (JurBüro 1998, 372) ist der Senat der Ansicht, daß sich diese Gebühr nicht - auch nicht entsprechend - nach GKG KV-Nr. 1202 ermäßigt, wenn - wie hier - die Parteien zwar in der Hauptsache einen Vergleich schließen, die Kostenentscheidung aber nach § 91 a ZPO dem Gericht überlassen.
  • OLG Köln, 27.08.1997 - 17 W 95/97

    Verfahrensgebühr; Gerichtsgebühr; Ermäßigen; Gebührenermäßigung; Teilvergleich;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 15.02.2000 - 11 W 12/00
    In Übereinstimmung mit dem HansOLG Hamburg (MDR 1997, 103) und dem OLG Köln (JurBüro 1998, 372) ist der Senat der Ansicht, daß sich diese Gebühr nicht - auch nicht entsprechend - nach GKG KV-Nr. 1202 ermäßigt, wenn - wie hier - die Parteien zwar in der Hauptsache einen Vergleich schließen, die Kostenentscheidung aber nach § 91 a ZPO dem Gericht überlassen.
  • BGH, 14.05.2013 - II ZB 12/12

    Kostenfestsetzungsverfahren: Einwendung des Kostenerstattungsschuldners gegen den

    Richtig ist im Ausgangspunkt, dass eine Entscheidung in einem dieser Verfahren Auswirkungen auf das jeweils andere Verfahren hat (vgl. OLG Karlsruhe JurBüro 2001, 315; OLG Naumburg, JurBüro 2001, 374).
  • LSG Bayern, 04.01.2016 - L 15 SF 171/13

    Gebührenermäßigung gem. Nr. 7111 KV GKG nur bei unechter Kostengrundentscheidung

    Es entspricht dem Wortlaut der Nr. 7111 KV GKG, der ganz überwiegenden Rechtsprechung (vgl. - teilweise zu vergleichbaren Ermäßigungstatbeständen - Oberlandesgericht - OLG - Hamburg, Beschluss vom 08.06.1996, Az.: 8 W 140/96; OLG Köln, Beschluss vom 27.08.1997, Az.: 17 W 95/97; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2000, Az.: 11 W 12/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2004, Az.: I-10 W 100/04, 10 W 100/04; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2005, Az.: 3 Ta 136/05; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2007, Az.: 18 A 2612/06; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.04.2008, Az.: 6 AZR 1049/06; OLG Celle, Beschluss vom 19.04.2011, Az.: 2 W 89/11; Thüringer LSG, Beschluss vom 20.09.2011, Az.: L 6 SF 701/11; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.11.2014, Az.: 11 C 14.1588; a.A. Bayer. LSG, Beschluss vom 04.04.2012, Az.: L 12 SF 268/11 B E), der Literatur (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, GKG KV 7111, Rdnr. 1, GKG KV 1211, Rdnrn. 3 und 5; Meyer, GKG/FamGKG, 15. Aufl. 2015, KV 7111, Rdnr. 8, KV 5111, Rdnr. 5, KV 1211, Rdnr. 27) und dem Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus der oben (vgl. Ziff. 1.) angeführten Gesetzesbegründung ergibt, dass die Gebührenermäßigung eine Gesamtbeendigung des Verfahrens voraussetzt.

    Denn dieser Zusatz hat lediglich klarstellenden Charakter (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 27.08.1997, Az.: 17 W 95/97; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2000, Az.: 11 W 12/00; Thüringer LSG, Beschluss vom 20.09.2011, Az.: L 6 SF 701/11), begründet aber kein zusätzliches, nicht bereits in Nr. 7111 KV GKG enthaltenes Tatbestandsmerkmal.

  • BAG, 16.04.2008 - 6 AZR 1049/06

    Gerichtsgebühren bei Beendigung des Rechtsstreits durch Vergleich ohne eigene

    In der Rechtsprechung der Zivilgerichte ist anerkannt, dass das gesamte Verfahren nur dann durch Vergleich beendet ist, wenn der Vergleich zugleich auch eine Kostenregelung beinhaltet und diese nicht nach § 91a ZPO dem Gericht überlassen ist (vgl. OLG Karlsruhe 15. Februar 2000 - 11 W 12/00 - JurBüro 2001, 315; Hanseatisches OLG Hamburg 6. August 1996 - 8 W 140/96 - MDR 1997, 103).
  • LSG Bayern, 08.01.2016 - L 15 SF 37/12

    Keine Gebührenermäßigung gemäß Nr. 7111 KV GKG bei Entscheidung über die Kosten

    Es entspricht dem Wortlaut der Nr. 7111 KV GKG, der ganz überwiegenden Rechtsprechung (vgl. - teilweise zu vergleichbaren Ermäßigungstatbeständen - Oberlandesgericht - OLG - Hamburg, Beschluss vom 08.06.1996, Az.: 8 W 140/96; OLG Köln, Beschluss vom 27.08.1997, Az.: 17 W 95/97; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2000, Az.: 11 W 12/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2004, Az.: I-10 W 100/04, 10 W 100/04; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2005, Az.: 3 Ta 136/05; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2007, Az.: 18 A 2612/06; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.04.2008, Az.: 6 AZR 1049/06; OLG Celle, Beschluss vom 19.04.2011, Az.: 2 W 89/11; Thüringer LSG, Beschluss vom 20.09.2011, Az.: L 6 SF 701/11; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.11.2014, Az.: 11 C 14.1588; a.A. Bayer. LSG, Beschluss vom 04.04.2012, Az.: L 12 SF 268/11 B E), der Literatur (vgl. A., Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, GKG KV 7111, Rdnr. 1, GKG KV 1211, Rdnrn. 3 und 5; Meyer, GKG/FamGKG, 15. Aufl. 2015, KV 7111, Rdnr. 8, KV 5111, Rdnr. 5, KV 1211, Rdnr. 27) und dem Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus der oben (vgl. Ziff. 1.) angeführten Gesetzesbegründung ergibt, dass die Gebührenermäßigung eine Gesamtbeendigung des Verfahrens voraussetzt.

    Denn dieser Zusatz hat lediglich klarstellenden Charakter (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 27.08.1997, Az.: 17 W 95/97; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2000, Az.: 11 W 12/00; Thüringer LSG, Beschluss vom 20.09.2011, Az.: L 6 SF 701/11), begründet aber kein zusätzliches, nicht bereits in Nr. 7111 KV GKG enthaltenes Tatbestandsmerkmal.

  • OLG Frankfurt, 01.07.2011 - 18 W 149/11

    Zum Schutz durch § 122 ZPO bei Übernahme der Kostenlast durch Vergleich

    Überdies hat der Gesetzgeber durch Nr. 1211 KV-GKG, wonach ein das gesamte Verfahren - einschließlich Kostenentscheidung - beendender Vergleich kostenmäßig privilegiert wird, während dies bei einer dem Gericht nach Vergleichsschluss gemäß § 91 a ZPO vorbehaltenen Kostenentscheidung nicht der Fall ist (OLG Karlsruhe, JurBüro 2001, 315, zitiert nach juris) zum Ausdruck gebracht, dass er die Bereitschaft der Parteien sich durch Vergleich auch über die Kostentragung zu verständigen, fördern will.
  • LSG Bayern, 12.01.2016 - L 15 SF 47/15

    Gebührenermäßigung gemäß Nr. 7111 KV GKG bei Klagerücknahme

    Gesamtbeendigung Es entspricht dem Wortlaut der Nr. 7111 KV GKG, der ganz überwiegenden Rechtsprechung (vgl. - teilweise zu vergleichbaren Ermäßigungstatbeständen - Oberlandesgericht - OLG - Hamburg, Beschluss vom 08.06.1996, Az.: 8 W 140/96; OLG Köln, Beschluss vom 27.08.1997, Az.: 17 W 95/97; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2000, Az.: 11 W 12/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2004, Az.: I-10 W 100/04, 10 W 100/04; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2005, Az.: 3 Ta 136/05; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2007, Az.: 18 A 2612/06; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.04.2008, Az.: 6 AZR 1049/06; OLG Celle, Beschluss vom 19.04.2011, Az.: 2 W 89/11; Thüringer LSG, Beschluss vom 20.09.2011, Az.: L 6 SF 701/11; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.11.2014, Az.: 11 C 14.1588; a.A. Bayer. LSG, Beschluss vom 04.04.2012, Az.: L 12 SF 268/11 B E), der Literatur (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, GKG KV 7111, Rdnr. 1, GKG KV 1211, Rdnrn. 3 und 5; Meyer, GKG/FamGKG, 15. Aufl. 2015, KV 7111, Rdnr. 8, KV 5111, Rdnr. 5, KV 1211, Rdnr. 27) und dem Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus der oben (vgl. Ziff. 1.) angeführten Gesetzesbegründung ergibt, dass die Gebührenermäßigung eine Gesamtbeendigung des Verfahrens voraussetzt.

    Denn dieser Zusatz hat lediglich klarstellenden Charakter (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 27.08.1997, Az.: 17 W 95/97; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2000, Az.: 11 W 12/00; Thüringer LSG, Beschluss vom 20.09.2011, Az.: L 6 SF 701/11), begründet aber kein zusätzliches, nicht bereits in Nr. 7111 KV GKG enthaltenes Tatbestandsmerkmal.

  • LSG Bayern, 07.01.2016 - L 15 SF 95/13

    Gebührenermäßigung bei unechter Kostengrundentscheidung

    Es entspricht dem Wortlaut der Nr. 7111 KV GKG, der ganz überwiegenden Rechtsprechung (vgl. - teilweise zu vergleichbaren Ermäßigungstatbeständen - Oberlandesgericht - OLG - Hamburg, Beschluss vom 08.06.1996, Az.: 8 W 140/96; OLG Köln, Beschluss vom 27.08.1997, Az.: 17 W 95/97; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2000, Az.: 11 W 12/00; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.09.2004, Az.: I-10 W 100/04, 10 W 100/04; Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.09.2005, Az.: 3 Ta 136/05; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.08.2007, Az.: 18 A 2612/06; Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 16.04.2008, Az.: 6 AZR 1049/06; OLG Celle, Beschluss vom 19.04.2011, Az.: 2 W 89/11; Thüringer LSG, Beschluss vom 20.09.2011, Az.: L 6 SF 701/11; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25.11.2014, Az.: 11 C 14.1588; a.A. Bayer. LSG, Beschluss vom 04.04.2012, Az.: L 12 SF 268/11 B E), der Literatur (vgl. Hartmann, Kostengesetze, 45. Aufl. 2015, GKG KV 7111, Rdnr. 1, GKG KV 1211, Rdnrn. 3 und 5; Meyer, GKG/FamGKG, 15. Aufl. 2015, KV 7111, Rdnr. 8, KV 5111, Rdnr. 5, KV 1211, Rdnr. 27) und dem Willen des Gesetzgebers, wie er sich aus der oben (vgl. Ziff. 1.) angeführten Gesetzesbegründung ergibt, dass die Gebührenermäßigung eine Gesamtbeendigung des Verfahrens voraussetzt.

    Denn dieser Zusatz hat lediglich klarstellenden Charakter (vgl. auch OLG Köln, Beschluss vom 27.08.1997, Az.: 17 W 95/97; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 15.02.2000, Az.: 11 W 12/00; Thüringer LSG, Beschluss vom 20.09.2011, Az.: L 6 SF 701/11), begründet aber kein zusätzliches, nicht bereits in Nr. 7111 KV GKG enthaltenes Tatbestandsmerkmal.

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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 09.03.2000 - 3 U 49/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,11245
OLG Hamburg, 09.03.2000 - 3 U 49/99 (https://dejure.org/2000,11245)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09.03.2000 - 3 U 49/99 (https://dejure.org/2000,11245)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 09. März 2000 - 3 U 49/99 (https://dejure.org/2000,11245)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UrhG § 10, 39 Abs. 2 § 51 Nr. 2 § 62 Abs. 1
    Urheberrechtsfähigkeit des Werkschaffens eines Autors; Umfang des Zitatrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 308 O 370/98
  • OLG Hamburg, 09.03.2000 - 3 U 49/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1068
  • ZUM 2000, 506
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamburg, 05.06.1969 - 3 U 21/69

    Heintje

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.03.2000 - 3 U 49/99
    Selbst wenn die in dem Zitat vorgenommenen Veränderungen in Wortwahl, Satzstellung und Redeform den Sinngehalt nicht oder nur am Rande verändern, kann der Autor durchaus berechtigte Einwendungen gegen solche Veränderungen erheben, denn er mag Wert darauf legen, dass sein Text z.B. nicht mit veränderter Vokal- oder Silbenfolge veröffentlicht wird (vgl. hierzu Senat GRUR 1970, 38, 39 - Heintje).
  • BGH, 17.10.1984 - I ZR 187/82

    Zulässigkeit der Alleinstellungsbehauptung "Größtes Teppichhaus der Welt"

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.03.2000 - 3 U 49/99
    Soweit in der Rechtsprechung für andere Sachverhaltsgestaltungen eine solche Situation etwa aus den Grundsätzen von Treu und Glauben hergeleitet worden ist, geschah dies unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten immer unter der [Voraussetzung], dass der anderen Seite eine Darlegung mit wesentlich geringerem Aufwand möglich ist, etwa weil es um Vorgänge aus deren Rechtskreis ging (BGH GRUR 63, 270.- Bärenfang; BGH GRUR 85, 140 - Größtes Teppichhaus der Welt).
  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamburg, 09.03.2000 - 3 U 49/99
    Soweit in der Rechtsprechung für andere Sachverhaltsgestaltungen eine solche Situation etwa aus den Grundsätzen von Treu und Glauben hergeleitet worden ist, geschah dies unter Zumutbarkeitsgesichtspunkten immer unter der [Voraussetzung], dass der anderen Seite eine Darlegung mit wesentlich geringerem Aufwand möglich ist, etwa weil es um Vorgänge aus deren Rechtskreis ging (BGH GRUR 63, 270.- Bärenfang; BGH GRUR 85, 140 - Größtes Teppichhaus der Welt).
  • OLG Hamburg, 12.04.2006 - 5 U 166/04

    Urheberrechtsverletzung: Gesamtwürdigung aller Umstände bei Plagiatsvorwurf;

    In einer vergleichbaren Sachverhaltsgestaltung - allerdings zu der Urhebervermutung aus § 10 UrhG im Zusammenhang mit der Übernahme von Zitaten durch Dritte - hatte der seinerzeit für Urheberrechtsstreitigkeiten ausschließlich zuständige 3. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 03.03.00 in der Sache 3 U 49/99 (OLG Hamburg NJW-RR 01, 1068 - Romy Schneider-Texte) ausgeführt: .
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 30.12.1999 - 6 W 20/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,8675
OLG Hamm, 30.12.1999 - 6 W 20/99 (https://dejure.org/1999,8675)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30.12.1999 - 6 W 20/99 (https://dejure.org/1999,8675)
OLG Hamm, Entscheidung vom 30. Dezember 1999 - 6 W 20/99 (https://dejure.org/1999,8675)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 30.12.1999 - 6 W 20/99
    Denn äußert eine Klägerin einen Mindestschmerzensgeldbetrag, dann ist dieser Betrag auch für die Ermittlung der Beschwer heranzuziehen (vgl. BGH NJW 96, 2425 = r+s 96, 303, 306 m. Anm. Lemcke, BGH r+s 99, 198 = NZV 99, 204 m. Anm. Born).
  • BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94

    "Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.12.1999 - 6 W 20/99
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, kommt ein derartiger Rechtsbehelf nur dann in Betracht, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BGH a.a.O.; NJW 90, 1794, 1795; 94, 2363, 2364 m.w.N.).
  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der

    Auszug aus OLG Hamm, 30.12.1999 - 6 W 20/99
    Denn äußert eine Klägerin einen Mindestschmerzensgeldbetrag, dann ist dieser Betrag auch für die Ermittlung der Beschwer heranzuziehen (vgl. BGH NJW 96, 2425 = r+s 96, 303, 306 m. Anm. Lemcke, BGH r+s 99, 198 = NZV 99, 204 m. Anm. Born).
  • BGH, 28.10.1998 - VIII ZR 190/98

    Zulässigkeit der Revision wegen Verletzung rechtlichen Gehörs und eines fairen

    Auszug aus OLG Hamm, 30.12.1999 - 6 W 20/99
    Für im Beschlussverfahren ergangene Entscheidungen hat sich der Grundsatz herausgebildet, dass auch nach Abschluss des gesetzlichen Instanzenzuges in besonderen Ausnahmefällen bei greifbarer Gesetzwidrigkeit ein außerordentlicher Rechtsbehelf gegeben sein kann (vgl. BGH WM 99, 559, 560 m.w.N.).
  • BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89

    Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von

    Auszug aus OLG Hamm, 30.12.1999 - 6 W 20/99
    Nach der Rechtsprechung des BGH, der der Senat folgt, kommt ein derartiger Rechtsbehelf nur dann in Betracht, wenn die angefochtene Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder gesetzlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (vgl. BGH a.a.O.; NJW 90, 1794, 1795; 94, 2363, 2364 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 02.03.2000 - 16 U 150/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12881
OLG Frankfurt, 02.03.2000 - 16 U 150/99 (https://dejure.org/2000,12881)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.03.2000 - 16 U 150/99 (https://dejure.org/2000,12881)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. März 2000 - 16 U 150/99 (https://dejure.org/2000,12881)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Wiesbaden - 10 O 61/99
  • OLG Frankfurt, 02.03.2000 - 16 U 150/99

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 53
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 24.02.2000 - 3 U 243/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,16459
OLG Hamburg, 24.02.2000 - 3 U 243/99 (https://dejure.org/2000,16459)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24.02.2000 - 3 U 243/99 (https://dejure.org/2000,16459)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 24. Februar 2000 - 3 U 243/99 (https://dejure.org/2000,16459)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    UWG § 1
    Übertriebenes Anlocken bei Werbung für den Abschluss eines 24-Monate-Mobilfunkvertrages

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 315 O 431/99
  • OLG Hamburg, 24.02.2000 - 3 U 243/99
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