Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.12.2000 - 18 U 163/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3484
OLG Köln, 14.12.2000 - 18 U 163/00 (https://dejure.org/2000,3484)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.12.2000 - 18 U 163/00 (https://dejure.org/2000,3484)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 18 U 163/00 (https://dejure.org/2000,3484)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GmbHG § 31; ; GmbHG § 32 a; ; GmbHG § 30; ; GmbHG § 64; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 30 Abs. 1, § 32a Abs. 1
    Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen ohne kapitalersetzende Bedeutung ist zulässig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 179
  • ZIP 2001, 337
  • ZIP 2001, 961
  • NZI 2001, 43
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Brandenburg, 13.01.2015 - 6 U 195/12

    Insolvenz: Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen den Geschäftsführer der

    Da es sich bei der Darlehensgewährung um ein Drittgeschäft handelt, welches ebenso statt mit einem Gesellschafter mit einem unabhängigen, außerhalb der Gesellschaft stehenden Dritten hätte abgeschlossen werden können, fallen Darlehensrückzahlungen nur unter das Verbot des § 30 GmbHG, wenn sie nach altem Recht ein Kapitalersatz sind (vgl. OLG Köln ZIP 2001, 337; OLG München GmbHR 2010, 815, 817; Fastrich a.a.O. Rn. 30).
  • OLG München, 06.05.2010 - 23 U 1564/10

    GmbH: Wegfall des Rückzahlungsverbots bei eigenkapitalersetzenden

    Die Tilgung von Gesellschafterdarlehen, die einem Drittvergleich standhalten und nicht kapitalersetzend sind, verstieß nach altem Recht trotz Bestehens einer Unterbilanz nicht gegen das Kapitalerhaltungsgebot (Scholz/Westermann, a.a.O., § 30 Rn. 38; OLG Köln, ZIP 2001, 337).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6160
OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00 (https://dejure.org/2000,6160)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07.11.2000 - 3 U 2220/00 (https://dejure.org/2000,6160)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 07. November 2000 - 3 U 2220/00 (https://dejure.org/2000,6160)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb; Sportwette; Gewerbeerlaubnis; Unzulässige Werbung; Werbeanzeige; Werbeverbot

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § 13 Abs. 2; ; StGB § 284 Abs. 4; ; StGB § 287 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Klagebefugnis eines DDR-Sportwettenunternehmens - Werbung für unerlaubtes Glückspiel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz)

    UWG § 1, § 13 Abs. 2; StGB § 284 Abs. 4, § 287 Abs. 2
    Verstoß gegen Werbeverbot - zugleich Wettbewerbsverstoß

Verfahrensgang

  • LG Regensburg - 2 HKO 141/00
  • OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00

Papierfundstellen

  • SpuRt 2001, 156
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.01.1993 - III ZR 33/88

    Bindung der Gerichte an Entscheidung der Verwaltungsbehörde über Dienstunfall

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00
    Die Gewerbeerlaubnis vom 14.9.1990, die wenigstens ihre Tätigkeit in T gestattet, ist jedenfalls nach wie vor in Kraft und von den Zivilgerichten zu respektieren (BGH NJW 1993, 1790).
  • BVerwG, 15.10.1997 - 7 C 21.96

    Rechtsstatus der Israelitischen Synagogengemeinde Adass Jisroel zu Berlin

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00
    Dieser Verwaltungsakt ist gemäß Artikel 19 des Einigungsvertrages wirksam geblieben und gilt grundsätzlich im gesamten erweiterten Bundesgebiet fort (Bundesverwaltungsgericht NJW 1998, 253 f.).
  • BVerfG, 22.12.1993 - 2 BvR 2632/93

    Kein Auslieferungshindernis bei Bewerbung um Einbürgerung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00
    Ein solches Einfuhrverbot ist nämlich zum Schutz, den dieser Mitgliedsstaat in seinem Gebiet im Glücksspiel- oder Lotteriewesen sicherstellen will, erforderlich (EuGH NJW 1994, 2016).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 229/95

    Fotovergrößerungen - Wesentliche Beeinträchtigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00
    Der Erfolg dieser Werbung ist daher unmittelbar und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit geeignet, den Absatz der Firma I W auf dem Tätigkeitsbereich der Klägerin zu fördern und denjenigen der Klägerin dort zu behindern (vgl. BGH WRP 1998, 973 ff. - Fotovergrößerungen).
  • OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht (allgemein); Gewerbeerlaubnis; Gewerbefreiheit;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00
    Die dagegen gerichtete Beschwerde hat das OVG mit Beschluß vom 21.10.1999 (Az. 3 EO 939/97) zurückgewiesen.
  • EuGH, 24.03.1994 - C-275/92

    H.M. Customs und Excise / Schindler

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00
    Der EuGH hat vielmehr in einer Reihe von Entscheidungen (Urteil vom 24.3. 1994 - C 275/92 - NJW 1994, 2013 ff.; Urteil vom 21.9.1999 - C 124/97 - und vom 21.9.1999 - C 67/98) ausgeführt, daß jeder Mitgliedsstaat das Recht hat, die Genehmigungserfordernisse im Zusammenhang mit Glücksspielen und Lotterien einschließlich Wetten über Sportereignisse für sein Hoheitsgebiet autonom zu treffen, wenn die dadurch bewirkte Beschränkung der schädlichen Wirkungen solcher Aktivitäten gerechtfertigt ist und sie nicht außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen.
  • EuGH, 21.09.1999 - C-124/97

    Läärä u.a.

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00
    Der EuGH hat vielmehr in einer Reihe von Entscheidungen (Urteil vom 24.3. 1994 - C 275/92 - NJW 1994, 2013 ff.; Urteil vom 21.9.1999 - C 124/97 - und vom 21.9.1999 - C 67/98) ausgeführt, daß jeder Mitgliedsstaat das Recht hat, die Genehmigungserfordernisse im Zusammenhang mit Glücksspielen und Lotterien einschließlich Wetten über Sportereignisse für sein Hoheitsgebiet autonom zu treffen, wenn die dadurch bewirkte Beschränkung der schädlichen Wirkungen solcher Aktivitäten gerechtfertigt ist und sie nicht außer Verhältnis zu diesen Zielen stehen.
  • OLG München, 29.07.1999 - 29 U 1889/99

    Irreführung durch inhaltlich richtige Aussagen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 07.11.2000 - 3 U 2220/00
    Mit diesen Vorgaben steht der Schutzzweck, der mit der Fassung der §§ 284 ff. StGB verfolgt wird, nämlich die übermäßige Anregung der Nachfrage nach Glücksspielen zu verhindern, durch staatliche Kontrolle einen ordnungsgemäßen Spielbetrieb zu gewährleisten, eine Ausnutzung des natürlichen Spieltriebs zu privaten oder gewerblichen Gewinnzwecken zu verhindern und einen nicht unerheblichen Teil der Einnahmen aus Glücksspielen zur Finanzierung gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecke heranzuziehen (Bundestagsdrucksache 13/8567 Seite 67), im Einklang (vgl. auch OLG Köln GRUR 2000, 541 - Sportwetten II).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 59/02

    Oddset Werbeaussage als irreführende Werbung

    Im Streitfall ist vielmehr entscheidend, daß sich die Klägerin für ihre Betätigung als Sportwettunternehmen auf die ihr am 14. September 1990 erteilte Gewerbeerlaubnis stützen kann, wobei Gründe für deren Nichtigkeit sowie dafür, daß sie nicht fortgilt, von den für die Klägerin örtlich zuständigen Verwaltungsgerichten in Thüringen (VG Gera, Beschl. v. 13.1.1997 - 1 E 1274/96 GE; Thüringer OVG GewArch 2000, 118, 119 ff.) ausdrücklich verneint worden sind (vgl. OLG Nürnberg OLG-Rep 2001, 154; vgl. auch BGH, Urt. v. 11.10.2001 - I ZR 172/99, GRUR 2002, 269, 270 = WRP 2002, 323 - Sportwetten-Genehmigung).
  • OLG Hamm, 03.12.2003 - 3 Ss 435/03

    Geständnis; Angeklagter; Erklärung des Verteidigers; Verlesung; Schweigerecht

    Dies ist bei der Sportwette der Fall, wie in der höchstrichterlichen Rechtssprechung bereits mehrfach festgestellt wurde (BGH BGHR StGB § 284 Abs. 1 Glückspiel 3 und 4; BGH NJW 2002.2175: BVerwG NJW 2001, 2648; OLG Nürnberg SpuRt 2001, 156).

    Demgegenüber vertrat das OLG Nürnberg in einem Urteil vom 7.11.2000 (SpuRt 2001, 156f) die Auffassung, Sportwetten seien unerlaubtes Glücksspiel (OLG Nürnberg aa0, S.158).

  • OLG Hamburg, 05.06.2002 - 5 U 74/01

    Sittenwidriger Wettbewerbsverstoß bei Internetwerbung eines deutschen

    Ausreichend für eine Inanspruchnahme der Beklagten als (Mit-)Störerein eines Wettbewerbsverstoßes ist aber auch die Förderung fremden Wettbewerbs (BGHZ 67, 81, 84; vgl. auch OLG Nürnberg SpuRt 2001, 156, 157) Auch zwischen der Klägerin und der E.P Sportwetten Ltd. liegt ein Wettbewerbsverhältnis auf dem Glückspielmarkt vor, welches aufgrund des Angebotes von Wetten über das Internet auch in der Bundesrepublik Deutschland und die Bewerbung dieses Angebots auf der deutschen Webseite der Beklagten zudem unmittelbar und konkret ist.
  • LG Köln, 14.07.2005 - 105 Qs 80/05

    Vermittlung von Sportwetten über "D online Surfstationen"

    Dabei geht die wohl h.M. bei der Sport- oder Rennwette davon aus, dass diese zu den Glücksspielen zu recnnen sind (BGH NStZ 03, 372 letztlich offen gelassen ; OLG Nürnberg SpuRt 01, 156; Tröndle/Fischer, StGB, 52. Auflage, § 284 Rdn. 7 mwN, während nicht wenige andere Entscheidungen davon ausgehen, dass hier kein Glücksspiel vorliegt (so u.a. LG Bochum, NStZ-RR 02, 170; AG Karlsruhe-Durlach, NStZ 01, 254; AG München Urteil vom 24.06.2002 Az 1123 Cs 381 Js 32117/00; LG Berlin Urteil vom 23.09.2003 Az 526 Qs 214/03; vgl. zum Streitstand auch Janz in NJW 2003, 1694 ff. FN 14; Horn, NJW 2004, 2047 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 20.11.2000 - 2 WF 81/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,5752
OLG Zweibrücken, 20.11.2000 - 2 WF 81/00 (https://dejure.org/2000,5752)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20.11.2000 - 2 WF 81/00 (https://dejure.org/2000,5752)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 20. November 2000 - 2 WF 81/00 (https://dejure.org/2000,5752)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Abänderung; Rechtsanwalt; Vergleichsgebühr; Sorgerecht; Konsens; Eltern; Elternteil

  • Judicialis

    BRAGO § 23; ; BGB § 1696 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    Vergleichsgebühr bei Abänderung gerichtlicher Sorgerechtsentscheidung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Ludwigshafen - F 138/00
  • OLG Zweibrücken, 20.11.2000 - 2 WF 81/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 506
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Dresden, 12.03.1996 - 10 WF 47/96

    Anwaltsgebühren für Mitwirkung an einem Sorgerechtsvorschlag; Berechnung des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2000 - 2 WF 81/00
    Dies sollte etwa für den übereinstimmenden Elternvorschlag nach § 1671 Abs. 3 BGB a.F. gelten, weil das Gericht hiervon nur dann abweichen konnte, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich war, was zu einer Beschränkung der gerichtlichen Entscheidungsmöglichkeiten geführt habe (OLG Dresden FamRZ 1997, 385; OLG Nürnberg JurBüro 1986, 58; OLG Bamberg JurBüro1988, 1002).
  • OLG Nürnberg, 28.08.1985 - 11 W 2443/85
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 20.11.2000 - 2 WF 81/00
    Dies sollte etwa für den übereinstimmenden Elternvorschlag nach § 1671 Abs. 3 BGB a.F. gelten, weil das Gericht hiervon nur dann abweichen konnte, wenn dies zum Wohle des Kindes erforderlich war, was zu einer Beschränkung der gerichtlichen Entscheidungsmöglichkeiten geführt habe (OLG Dresden FamRZ 1997, 385; OLG Nürnberg JurBüro 1986, 58; OLG Bamberg JurBüro1988, 1002).
  • OLG Zweibrücken, 10.06.2002 - 2 WF 37/02

    Gebühr des Rechtsanwalts: Anfall der Vergleichsgebühr bei gerichtlich

    Eine Verständigung der Eltern über das Sorgerecht löst auch dann keine Vergleichsgebühr aus, wenn durch gerichtlich protokollierte elterliche Vereinbarung die Fortgeltung der gemeinsamen elterlichen Sorge unter (befristeter) Bevollmächtigung der Mutter zur alleinigen Regelung der Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung bestimmt wird, hier mit Ausnahme von Vermögens- und Gesundheitsfürsorge sowie schulischer Ausbildung des Kindes (Fortführung der ständigen Senatsrechtsprechung, vgl. KostRsp. § 23 BRAGO Nr. 7; FamRZ 2001, 506 und 1393).

    Der Senat geht daher in langjähriger ständiger Rechtsprechung davon aus, dass die Verständigung der Eltern über das Sorgerecht eine Vergleichsgebühr nicht auslöst (vgl. bereits Beschluss vom 17. August 1978, KostRsp. Nr. 7 zu § 23 BRAGO) und hat hieran auch in Bezug auf die seit 1. Juli 1998 geltende Neufassung des § 1671 BGB festgehalten, weil gemäß §§ 1671 Abs. 3, 1666 BGB weiterhin von Amts wegen auf die Wahrung des Kindeswohls zu achten ist (FamRZ 2001, 1393 f.; s.a. FamRZ 2001, 506 zu § 1696 BGB).

  • OLG Koblenz, 11.03.2005 - 7 WF 105/05

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergleichsgebühr bei Einigung der Eltern auf einen

    Dies rechtfertigt die Zuerkennung einer Vergleichsgebühr für den Anwalt, der durch seine Bemühungen an der Beilegung eines zuvor bestehenden Streits über das Sorgerecht mitgewirkt hat (h.M. vgl. OLG Koblenz, 13. Zivilsenat, FamRZ 2002, 36; OLG Düsseldorf JurBüro 2001, 135; OLG Zweibrücken JurBüro 2001, 134; OLG Stuttgart FamRZ 1999, 389).
  • OLG Koblenz, 04.04.2001 - 13 WF 711/00

    Bindung des Gerichts an eine Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts des Kindes

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  • OLG Zweibrücken, 05.02.2001 - 2 WF 99/00

    Beweisgebühr bei Anhörungen im Sorgerechtsverfahren - keine Vergleichsgebühr bei

    Diese Auffassung hat der Senat kürzlich (Beschluss vom 20.11.2000, 2 WF 81/00, zur Veröffentlichung bestimmt) bestätigt für den Fall der Abänderung einer Sorgerechtsregelung nach § 1696 BGB.
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