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   OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00   

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OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00 (https://dejure.org/2001,1136)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.02.2001 - 15 W 390/00 (https://dejure.org/2001,1136)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. Februar 2001 - 15 W 390/00 (https://dejure.org/2001,1136)
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Eintragung der Sitzverlegung nach England

§ 60 GmbHG, Art. 43, 48 EG, Sitzverlegung einer GmbH aus Deutschland führt - auch unter Berücksichtigung der Centros-Entscheidung des EuGH - nach deutschem Internationalen Privatrecht (Art. 3 ff EGBGB) zum Verlust der Rechtsfähigkeit ("Sitztheorie")

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sitzverlegung; GmbH; EU-Ausland; Centros-Entscheidung; England

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Sitzverlegung einer GmbH in das EG-Ausland - Auflösung der Gesellschaft

  • Judicialis

    GmbHG § 60; ; EGV Art. 43; ; EGV Art. 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 60; EGV Art. 43, Art. 48
    Sitzverlegung einer GmbH in das EG-Ausland

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG § 60; EGV Art. 43, 48
    Sitzverlegung einer GmbH in das EG-Ausland: Keine Eintragung in das Handelsregister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 2183
  • ZIP 2001, 791
  • FGPrax 2001, 123
  • BB 2001, 461
  • BB 2001, 744
  • DB 2001, 1084
  • Rpfleger 2001, 430
  • NZG 2001, 562
  • NZG 2001, 613 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 07.05.1992 - 3Z BR 14/92

    Auflösung einer GmbH durch Verlegung des Sitzes in ein anderes EG-Mitgliedsland

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00
    3 Z 62/85">BayObLGZ 1985, 272 = IPRax 1886, 161; 1992, 113 = NJW-RR 1993, 43; FGPrax 1998, 232; OLG Frankfurt NJW 1990, 2204 jeweils m.w.N.).

    In einem solchen Fall ist die Gesellschaft auch von Standpunkt der Gründungstheorie nicht anerkennungfähig, weil die Gesellschaft nicht nach dem Recht ihres (geänderten) statutarischen Sitzes gegründet worden ist (Ebenroth/Auer, a.a.O.; MK/BGB-Kindler, a.a.O., Rdnr. 400; Behrens IPrax 2000, 323, 330; im Ergebnis ebenso BayObLGZ 1992, 113 für den Fall einer Sitzverlegung nach England).

  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00
    Auch nach der Centros-Entscheidung des EuGH vom 09.03.1999 (NJW 1999, 2027) bleibt es dabei, daß die Sitzverlegunq einer in Deutschland gegründeten GmbH nach England zur Auflösung der Gesellschaft führt und deshalb im Handelsregister nicht eingetragen werden kann.

    Eine andere Beurteilung ergibt sich entgegen der Auffassung der weiteren Beschwerde auch nicht aus der späteren Entscheidung des EuGH vom 09.03.1999 (NJW 1999, 2027 -Centros).

  • OLG Hamm, 30.04.1997 - 15 W 91/97

    Verlegung des effektiven Verwaltungssitzes in das Ausland

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00
    Dieser Sitztheorie hat sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen (FGPrax 1995, 5 = NJW-RR 1995, 469; NJW-RR 1998, 615 = IPrax 1998, 363).
  • BGH, 24.10.1988 - II ZB 7/88

    Anmeldung einer GmbH zum Handelsregister; Anforderungen an die Form eines

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00
    Beschwerdebefugt ist die betroffene Gesellschaft selbst, da die Anmeldung eine Satzungsänderung zum Gegenstand hat (BGHZ 105, 326 = NJW 1989, 295).
  • BGH, 11.07.1957 - II ZR 318/55

    Tschechoslowakische Enteignungsmaßnahmen (Genossenschaften)

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00
    Weder eine Satzungsbestimmung noch ein entgegenstehen der Wille der Gesellschafter können dies verhindern (BGHZ 25, 134, 144; BayObLG, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 24.04.1990 - 5 U 18/88

    Entscheidung über eine Verpflichtung zur Sicherheitsleistung wegen der

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00
    3 Z 62/85">BayObLGZ 1985, 272 = IPRax 1886, 161; 1992, 113 = NJW-RR 1993, 43; FGPrax 1998, 232; OLG Frankfurt NJW 1990, 2204 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.01.1970 - V ZR 139/68

    deutsch-liechtensteinische Anstalt - Art. 3 ff EGBGB, internationales

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00
    Danach bestimmt sich das Personalstatut einer mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Gesellschaft nach ihrem effektiven Verwaltungssitz (BGHZ 53, 181, = NJW 1970, 998; 97, 269 = NJW 1986, 2194; …
  • BGH, 21.03.1986 - V ZR 10/85

    Parteifähigkeit eines in der Bundesrepublik nicht rechtsfähigen ausländischen

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00
    Danach bestimmt sich das Personalstatut einer mit eigener Rechtspersönlichkeit ausgestatteten Gesellschaft nach ihrem effektiven Verwaltungssitz (BGHZ 53, 181, = NJW 1970, 998; 97, 269 = NJW 1986, 2194; …
  • EuGH, 27.09.1988 - 81/87

    The Queen / Treasury und Kommissioners of Inland Revenue, ex parte Daily Mail und

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00
    Dies hat der Senat näher begründet unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH, der in seiner Entscheidung vom 27.09.1998 (NJW 1989, 2186 = IPrax 1989, 381 - Daily Mail) ausgeführt hat, daß die Art. 52, 58 EGV den Gesellschaften nationalen Rechts kein Recht gewähren, den Sitz ihrer Geschäftsleitung unter Wahrung ihrer Eigenschaft als Gesellschaft des Mitgliedstaates ihrer Gründung in einen anderen Mitgliedsstaat zu verlegen.
  • BGH, 30.03.2000 - VII ZR 370/98

    BGH läßt "Sitztheorie" durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften

    Auszug aus OLG Hamm, 01.02.2001 - 15 W 390/00
    So hat der BGH am 20.03.2000 einen weiteren Vorlagebeschluß gem. Art. 234 (früher Art. 177) EGV an den EuGH gerichtet, der die Frage betrifft, ob eine in einem Mitgliedstaat gegründete Gesellschaft Anspruch auf Anerkennung ihrer Rechts- und Parteifähigkeit nach Verlegung ihres effektiven Verwaltungssitzes in das Inland hat (DB 2000, 1114 ff.).
  • OLG Hamm, 18.08.1994 - 15 W 209/94

    Rechtsfähigkeit ausländischer Kapitalgesellschaften

  • OLG Nürnberg, 13.02.2012 - 12 W 2361/11

    Ausländische Kapitalgesellschaft: Verlegung des Satzungs- und Verwaltungssitzes

    38 d) Mangels rechtlicher Grundlage hierfür ist damit eine identitätswahrende grenzüberschreitende Sitzverlegung einer ausländischen Gesellschaft nach Deutschland unter gleichzeitigem entsprechendem Statutenwechsel nicht möglich [vgl. zum umgekehrten Fall einer identitätswahrenden Auswanderung (Sitzverlegung ins Ausland) einer deutschen GmbH: OLG Hamm, Beschluss vom 01.02.2001 - 15 W 390/00, NJW 2001, 2183; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 26.03.2001 - 3 Wx 88/01, NJW 2001, 2184; BayObLG, Beschluss vom 11.02.2004 - 3Z BR 175/03, NJW-RR 2004, 836; OLG Brandenburg, Beschluss vom 30.11.2004 - 6 Wx 4/04, GmbHR 2005, 484; OLG München, Beschluss vom 04.10.2007 - 31 Wx 36/07, GmbHR 2007, 1273].
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 54/04

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für analytische Testgeräte

    Rück- oder Weiterverweisungen des aus deutscher Sicht berufenen ausländischen Rechts sind im Bereich der Sitztheorie nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB zu beachten (vgl. BGH, NJW 2004, 3706, 3707; NVwZ-RR 2006, 28, 29; NZG 2010, 909, 911 ; OLG Frankfurt, NJW 1990, 2204, 2205 ; OLG Hamm , NJW 2001, 2183; OLG Hamburg, BeckRS 2007, 07023; MünchKommBGB/Kindler, a.a.O., Rz. 507; Palandt/Thorn, 74. Aufl., Anh. zu Art. 12 EGBGB Rz. 12; Bamberger/Roth, a.a.O., Art. 12 Rz. 51).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 53/04

    Ansprüche wegen Verletzung des Patents für analytische Testgeräte (hier:

    Rück- oder Weiterverweisungen des aus deutscher Sicht berufenen ausländischen Rechts sind im Bereich der Sitztheorie nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB zu beachten (vgl. BGH, NJW 2004, 3706, 3707; NVwZ-RR 2006, 28, 29; NZG 2010, 909, 911 ; OLG Frankfurt, NJW 1990, 2204, 2205 ; OLG Hamm , NJW 2001, 2183; OLG Hamburg, BeckRS 2007, 07023; MünchKommBGB/Kindler, a.a.O., Rz. 507; Palandt/Thorn, 74. Aufl., Anh. zu Art. 12 EGBGB Rz. 12; Bamberger/Roth, a.a.O., Art. 12 Rz. 51).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 25/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Rück- oder Weiterverweisungen des aus deutscher Sicht berufenen ausländischen Rechts sind im Bereich der Sitztheorie nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB zu beachten (vgl. BGH, NJW 2004, 3706, 3707; NVwZ-RR 2006, 28, 29; NZG 2010, 909, 911 ; OLG Frankfurt, NJW 1990, 2204, 2205 ; OLG Hamm , NJW 2001, 2183; OLG Hamburg, BeckRS 2007, 07023; MünchKommBGB/Kindler, a.a.O., Rz. 507; Palandt/Thorn, 74. Aufl., Anh. zu Art. 12 EGBGB Rz. 12; Bamberger/Roth, a.a.O., Art. 12 Rz. 51).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 34/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents betreffend spezifische Bindungsassays

    Rück- oder Weiterverweisungen des aus deutscher Sicht berufenen ausländischen Rechts sind im Bereich der Sitztheorie nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB zu beachten (vgl. BGH, NJW 2004, 3706, 3707; NVwZ-RR 2006, 28, 29; NZG 2010, 909, 911 ; OLG Frankfurt, NJW 1990, 2204, 2205 ; OLG Hamm , NJW 2001, 2183; OLG Hamburg, BeckRS 2007, 07023; MünchKommBGB/Kindler, a.a.O., Rz. 507; Palandt/Thorn, 74. Aufl., Anh. zu Art. 12 EGBGB Rz. 12; Bamberger/Roth, a.a.O., Art. 12 Rz. 51).
  • OLG Köln, 28.05.2003 - 5 W 54/03

    Anwendbarkeit von § 22 ZPO auf Streitigkeiten unter den Mitgliedern einer

    Richtig ist vielmehr, auch bei der BGB-(Außen-)Gesellschaft einen allgemeinen Gerichtsstand anzunehmen (§ 17 ZPO), der durch den Sitz der Gesellschaft bestimmt wird, sofern es einen solchen gibt, und diesen auch für Streitigkeiten der Gesellschaft gegen die Gesellschafter oder der Gesellschafter untereinander maßgeblich sein zu lassen (OLG Celle OLGR 2001, 198, 199; Zöller-Vollkommer § 17 Rn.5 und § 22 Rn.2; Hausmann in Wieczorek-Schütze aaO, § 22 Rn. 3; Thomas-Putzo, 24. Aufl. 2002, § 17 Rn. 1; Hartmann in Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 61. Aufl. 2003, § 22 Rn. 2).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 30/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Rück- oder Weiterverweisungen des aus deutscher Sicht berufenen ausländischen Rechts sind im Bereich der Sitztheorie nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB zu beachten (vgl. BGH, NJW 2004, 3706, 3707; NVwZ-RR 2006, 28, 29; NZG 2010, 909, 911 ; OLG Frankfurt, NJW 1990, 2204, 2205 ; OLG Hamm , NJW 2001, 2183; OLG Hamburg, BeckRS 2007, 07023; MünchKommBGB/Kindler, a.a.O., Rz. 507; Palandt/Thorn, 74. Aufl., Anh. zu Art. 12 EGBGB Rz. 12; Bamberger/Roth, a.a.O., Art. 12 Rz. 51).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 87/04

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für analytische Testgeräte (hier:

    Rück- oder Weiterverweisungen des aus deutscher Sicht berufenen ausländischen Rechts sind im Bereich der Sitztheorie nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB zu beachten (vgl. BGH, NJW 2004, 3706, 3707; NVwZ-RR 2006, 28, 29; NZG 2010, 909, 911 ; OLG Frankfurt, NJW 1990, 2204, 2205 ; OLG Hamm , NJW 2001, 2183; OLG Hamburg, BeckRS 2007, 07023; MünchKommBGB/Kindler, a.a.O., Rz. 507; Palandt/Thorn, 74. Aufl., Anh. zu Art. 12 EGBGB Rz. 12; Bamberger/Roth, a.a.O., Art. 12 Rz. 51).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 31/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Rück- oder Weiterverweisungen des aus deutscher Sicht berufenen ausländischen Rechts sind im Bereich der Sitztheorie nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB zu beachten (vgl. BGH, NJW 2004, 3706, 3707; NVwZ-RR 2006, 28, 29; NZG 2010, 909, 911 ; OLG Frankfurt, NJW 1990, 2204, 2205 ; OLG Hamm , NJW 2001, 2183; OLG Hamburg, BeckRS 2007, 07023; MünchKommBGB/Kindler, a.a.O., Rz. 507; Palandt/Thorn, 74. Aufl., Anh. zu Art. 12 EGBGB Rz. 12; Bamberger/Roth, a.a.O., Art. 12 Rz. 51).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2015 - 2 U 33/10

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für ein analytisches Testgerät

    Rück- oder Weiterverweisungen des aus deutscher Sicht berufenen ausländischen Rechts sind im Bereich der Sitztheorie nach herrschender Meinung, der der Senat folgt, gemäß Art. 4 Abs. 1 Satz 1 EGBGB zu beachten (vgl. BGH, NJW 2004, 3706, 3707; NVwZ-RR 2006, 28, 29; NZG 2010, 909, 911 ; OLG Frankfurt, NJW 1990, 2204, 2205 ; OLG Hamm , NJW 2001, 2183; OLG Hamburg, BeckRS 2007, 07023; MünchKommBGB/Kindler, a.a.O., Rz. 507; Palandt/Thorn, 74. Aufl., Anh. zu Art. 12 EGBGB Rz. 12; Bamberger/Roth, a.a.O., Art. 12 Rz. 51).
  • BayObLG, 11.02.2004 - 3Z BR 175/03

    Keine Eintragungsfähigkeit der Verlegung des satzungsmäßigen Sitzes einer in

  • OLG Brandenburg, 20.03.2024 - 7 W 10/24

    Verlegung des Satzungssitzes einer GmbH ins Ausland

  • OLG Brandenburg, 30.11.2004 - 6 Wx 4/04

    Eintragung einer Sitzverlegung in einen anderen Mitgliedsstaat der EU

  • AG Göttingen, 17.09.2002 - 74 IN 328/01

    Wertermittlung durch Schätzung bei Unkenntnis des Vermögenswertes

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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 27.03.2001 - 3 U 3760/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5120
OLG Nürnberg, 27.03.2001 - 3 U 3760/00 (https://dejure.org/2001,5120)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.03.2001 - 3 U 3760/00 (https://dejure.org/2001,5120)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. März 2001 - 3 U 3760/00 (https://dejure.org/2001,5120)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Urheberschutz; Kleine Münze; Wissenschaftliches Sprachwerk; Dienstanweisung; Einfache Individualität; Miturheber

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Dienstanweisung

  • Judicialis

    UrhG § 2 Abs. 2

  • wikisource.org

    Dienstanweisung

  • rechtsportal.de

    UrhG § 2 Abs. 2
    Urheberrecht - wissenschaftliche Sprachwerke - Dienstanweisung an Krankenpflegerpersonal - "kleine Münze"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2001, 225
  • afp 2001, 540
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.10.1957 - V ZR 155/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.03.2001 - 3 U 3760/00
    Gegen die Zulassung der geänderten Antragsstellung bestehen gemäß § 264 Nr. 3 ZPO keine Bedenken (vgl. BGH NJW 1958, 99).
  • BGH, 09.05.1985 - I ZR 52/83

    Inkasso-Programm

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.03.2001 - 3 U 3760/00
    Die in einzelnen Entscheidungen (z. B. BGH GRUR 1985, 1041 - Inkassoprogramm, GRUR 1993, 36 Bedienungsanweisung) vertretene anderslautende Auffassung steht nicht mit den Vorgaben des europäischen Gesetzgebers im Einklang und bietet keine hinreichende Begründung, warum eine Ungleichbehandlung von Sprachwerken belehrenden Inhalts gegenüber den anderen in § 2 Abs. 1 UrhG aufgezählten Werken, den Bearbeitungen und Sammelwerken gerechtfertigt ist (s. Schricker/Loewenheim, Urheberrecht, 2. Aufl., § 2 RdNr. 35 ff.; Fromm-Nordemann, Urheberrecht, 8. Aufl., § 2 RdNr. 44; Haberstumpf, Handbuch des Urheberrechts, 2. Aufl., RdNr. 101 ff.).
  • LG München I, 08.09.2011 - 7 O 8226/11

    Urheberrechtsverletzung: Kurzzitat von Karl Valentin als geschütztes Sprachwerk

    Im Bereich der Sprachwerke gelten grundsätzlich geringe Anforderungen an die hinreichende Individualität (vgl. OLG Nürnberg GRUR-RR 2001, 225, 226 - Dienstanweisung).
  • KG, 28.03.2012 - 24 U 81/11

    Dokumentaraufnahmen - Urheberrechtsverletzung: Schutzfähigkeit dokumentarischer

    Auch das von den Klägern zitierte Oberlandesgericht Nürnberg betont in seiner Entscheidung vom 27.03.2001, dass Werke urheberrechtlich zu schützen sind, wenn sie das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind, und dass insoweit die kleine Münze gelte, ohne dass vertreten wird, dass die Voraussetzungen der kleinen Münze anders zu beurteilen wären als vor Inkrafttreten der Richtlinie 93/98 EWG (OLG Nürnberg, GRUR-RR 2001, 225, Rdnr 4 nach juris).
  • OLG Brandenburg, 16.03.2010 - 6 U 50/09

    Zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Vertragsmustern

    43 c) Der Rechtsprechung des OLG Nürnberg (Urteil vom 27.3.2001 (3 U 3760/00 - zitiert nach juris), wonach ausdrücklich abweichend von der BGH-Rechtsprechung, für den Schutz wissenschaftlicher Werke bereits die sog. "kleine Münze", mithin eine einfache Individualität ausreichen soll (so auch Fromm/Nordemann-Nordemann, Urheberrecht, 10. A., Rn. 64 ff. zu § 2 UrhG), folgt der Senat nicht.
  • LG Köln, 12.11.2020 - 14 O 163/19

    Veröffentlichung des Glyphosat-Gutachtens auf Website nach Informationsgewährung

    Es gelten deshalb grundsätzlich geringe Anforderungen an die hinreichende Individualität (OLG Nürnberg GRUR-RR 2001, 225, 226 - Dienstanweisung; Dreier/Schulze/Schulze, 6. Aufl. 2018, UrhG § 2 Rn. 84).
  • LG Nürnberg-Fürth, 21.05.2008 - 3 O 1936/07
    Dies fällt jedenfalls in den Schutzbereich der sog. "kleinen Münze" des Urheberrechts, d.h. die hinreichende Individualität, welche im Bereich der Sprachwerke den urheberrechtlichen Schutz begründet (OLG Nürnberg, GRUR-RR 2001, 225, 226 - Dienstanweisung), ist gegeben.
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00   

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https://dejure.org/2000,6660
OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00 (https://dejure.org/2000,6660)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.09.2000 - 2 UF 113/00 (https://dejure.org/2000,6660)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. September 2000 - 2 UF 113/00 (https://dejure.org/2000,6660)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Einstweilige Anordnung; Unterhaltssache; Unterhaltsanspruch; Hauptsache; Urteil; Anderweitige Regelung; Vorläufige Vollstreckbarkeit; Vollstreckung; Sicherheitsleistung

  • Judicialis

    ZPO § 620 f

  • rechtsportal.de

    Einstweilige Anordnung; Unterhaltssache; Unterhaltsanspruch; Hauptsache; Urteil; Anderweitige Regelung; Vorläufige Vollstreckbarkeit; Vollstreckung; Sicherheitsleistung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 1505
  • FamRZ 2001, 359
  • FamRZ 2001, 500 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 13.10.1987 - 16 WF 156/87

    Prozeßkosten; Unzumutbar; Festsetzung; Monatsrate

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    Es sollte dabei nicht einseitig auf die Interessen des Unterhaltsgläubigers abgestellt werden; vielmehr darf auch der Schutz des Schuldners vor ungerechtfertigter Inanspruchnahme nicht vernachlässigt werden (in diesem Sinne auch OLG Karlsruhe FamRZ 1982, 1222; Dörr FamRZ 1988, 558), zumal überzahlter Unterhalt in aller Regel nicht mit Erfolg zurückgefordert werden kann.

    Sobald das Unterhaltsverfahren zu einem vorläufig vollstreckbaren Urteil geführt hat, ist der beschriebene Interessenkonflikt auch nach Auffassung des Senats durch Anwendung der Vorschriften über die vorläufige Vollstreckbarkeit zu regeln (ebenso Dörr FamRZ 1988, 558; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1984, 719).

    Auch der Senat ist allerdings der Auffassung, dass dem Gläubiger, anders als etwa im einstweiligen Verfügungsverfahren, nach Maßgabe von § 710 ZPO mehr zugebilligt werden kann als der reine Notbedarf, da hier bereits eine Verurteilung des Schuldners in einem ordentlichen Hauptsacheverfahren zugrunde liegt (ebenso Dörr FamRZ 1988, 558).

    Auch ein gegen Sicherheitsleistung oder mit Abwendungsbefugnis vorläufig vollstreckbares Urteil entfaltet Wirkungen und kann daher als wirksam im Sinne des Wortlautes von § 620f Abs. 1 ZPO angesehen werden (ebenso OLG Hamm FamRZ 1984, 719; Dörr FamRZ 1988, 558).

    Die abweichende Formulierung des § 620f Abs. 1 ZPO ist eher geeignet, einen Umkehrschluss als eine Analogie nahezulegen (Dörr FamRZ 1988, 558).

    Zudem weist das Verfahren in Kindschaftssachen allgemein wie auch speziell das dort geltende Verfahren der einstweiligen Anordnung nach §§ 641d ff. ZPO (auch nach Aufhebung von § 641 e Abs. 2 und 3 ZPO) gegenüber dem Verfahren in sonstigen Unterhaltssachen eine Reihe von Besonderheiten auf (vgl. im Einzelnen Dörr FamRZ 1988, 558); es erscheint danach fragwürdig, die in diesem Zusammenhang stehende Regelung des § 641e ZPO für die Auslegung des § 620f ZPO heranzuziehen (Dörr aaO.).

  • OLG Hamburg, 15.03.1984 - 12 WF 34/84

    Ehegatten-Unterhalt; Scheidung; Vorläufig vollstreckbares Urteil; Einstweilige

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    c) Nach einer weiteren, vermittelnden Ansicht soll die einstweilige Anordnung durch ein nur bedingt vorläufig vollstreckbares Urteil außer Kraft gesetzt werden, soweit es einen geringeren Unterhalt als die einstweilige Anordnung oder keinen Unterhalt zuerkennt; wird dagegen ein gleich hoher oder höherer Unterhalt zugesprochen, wird die Anordnung nur dann wirkungslos, wenn das Urteil uneingeschränkt - ohne Sicherheitsleistung oder Abwendungsbefugnis - vorläufig vollstreckbar ist (OLG Karlsruhe FamRZ 1982, 1221; OLG Hamburg FamRZ 1984, 719; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 745; Luthin FamRZ 1996, 1059).

    Bei der Auslegung des § 620f ZPO ist zu berücksichtigen, dass die einstweilige Anordnung auf einem summarischen Eilverfahren beruht und damit grundsätzlich im Vergleich zum ordentlichen Klageverfahren geringere Gewähr bietet, ein streitiges Rechtsverhältnis umfassend und materiell zutreffend zu regeln (OLG Karlsruhe FamRZ 1982, 1222; OLG Hamm FamRZ 1984, 719).

    Sobald das Unterhaltsverfahren zu einem vorläufig vollstreckbaren Urteil geführt hat, ist der beschriebene Interessenkonflikt auch nach Auffassung des Senats durch Anwendung der Vorschriften über die vorläufige Vollstreckbarkeit zu regeln (ebenso Dörr FamRZ 1988, 558; vgl. auch OLG Hamm FamRZ 1984, 719).

    Auch ein gegen Sicherheitsleistung oder mit Abwendungsbefugnis vorläufig vollstreckbares Urteil entfaltet Wirkungen und kann daher als wirksam im Sinne des Wortlautes von § 620f Abs. 1 ZPO angesehen werden (ebenso OLG Hamm FamRZ 1984, 719; Dörr FamRZ 1988, 558).

  • BGH, 23.02.2000 - XII ZB 221/99

    Wiedereinsetzung nach Ablehnung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    Wirksame anderweitige Regelung im Sinne des § 620f ZPO ist in Unterhaltssachen ein in der Hauptsache ergehendes Urteil bereits dann, wenn es nur vorläufig vollstreckbar ist, auch wenn die Vollstreckung von einer Sicherheitsleistung abhängt oder durch eine solche abgewendet werden kann (im Anschluss an OLG Hamm FamRZ 1984, 718; gegen BGH FamRZ 2000, 750).

    In einem kürzlich ergangenen Urteil (FamRZ 2000, 750, 752) hat der BGH schließlich auch für Leistungsurteile den Eintritt der Rechtskraft als Wirksamkeitsvoraussetzung gefordert.

  • OLG Hamm, 13.04.1984 - 6 WF 201/84
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    Wirksame anderweitige Regelung im Sinne des § 620f ZPO ist in Unterhaltssachen ein in der Hauptsache ergehendes Urteil bereits dann, wenn es nur vorläufig vollstreckbar ist, auch wenn die Vollstreckung von einer Sicherheitsleistung abhängt oder durch eine solche abgewendet werden kann (im Anschluss an OLG Hamm FamRZ 1984, 718; gegen BGH FamRZ 2000, 750).

    a) Zum Teil wird angenommen, dass ein nur vorläufig vollstreckbares Urteil in der Hauptsache auch dann eine wirksame anderweitige Regelung darstellt, wenn die Vollstreckung - wie es hier der Fall ist - von einer Sicherheitsleistung abhängt oder durch Sicherheitsleistung abgewendet werden kann (so OLG Hamm, 6. FamS FamRZ 1984, 718 und 11. FamS FamRZ 1999, 29; Dörr, FamRZ 1988, 557).

  • BGH, 19.11.1999 - V ZR 321/98

    Fernwärmeleitung als Rechtsmangel eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    Soweit davon abweichend in § 620f ZPO der Begriff der Wirksamkeit verwendet werde, beruhe dies darauf, dass die Vorschrift auch Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit betreffe, bei denen es insoweit allein auf die Bekanntgabe an die Beteiligten ankomme (zustimmend zur Entscheidung des BGH Wax LM § 620 ZPO Nr. 16; Grandke NJ 2000, 317).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.1996 - 3 WF 190/95
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    c) Nach einer weiteren, vermittelnden Ansicht soll die einstweilige Anordnung durch ein nur bedingt vorläufig vollstreckbares Urteil außer Kraft gesetzt werden, soweit es einen geringeren Unterhalt als die einstweilige Anordnung oder keinen Unterhalt zuerkennt; wird dagegen ein gleich hoher oder höherer Unterhalt zugesprochen, wird die Anordnung nur dann wirkungslos, wenn das Urteil uneingeschränkt - ohne Sicherheitsleistung oder Abwendungsbefugnis - vorläufig vollstreckbar ist (OLG Karlsruhe FamRZ 1982, 1221; OLG Hamburg FamRZ 1984, 719; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 745; Luthin FamRZ 1996, 1059).
  • BGH, 07.11.1990 - XII ZR 129/89

    Außerkraftsetzung einer einstweiligen Anordnung durch ein Feststellungsurteil

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    Der Bundesgerichtshof hat bereits früher entschieden, dass bei Feststellungsurteilen ebenso wie bei Urteilen, die einen Leistungsantrag abweisen, die vorläufige Vollstreckbarkeit für die Wirksamkeit als anderweitige Regelung im Sinne des § 620f ZPO nicht ausreichen könne, weil insoweit kein zur Vollstreckung geeigneter Leistungsbefehl ergehe (FamRZ 1991, 180, 182).
  • OLG Hamm, 01.07.1998 - 11 WF 119/98
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    a) Zum Teil wird angenommen, dass ein nur vorläufig vollstreckbares Urteil in der Hauptsache auch dann eine wirksame anderweitige Regelung darstellt, wenn die Vollstreckung - wie es hier der Fall ist - von einer Sicherheitsleistung abhängt oder durch Sicherheitsleistung abgewendet werden kann (so OLG Hamm, 6. FamS FamRZ 1984, 718 und 11. FamS FamRZ 1999, 29; Dörr, FamRZ 1988, 557).
  • OLG Karlsruhe, 08.09.1982 - 16 WF 155/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    c) Nach einer weiteren, vermittelnden Ansicht soll die einstweilige Anordnung durch ein nur bedingt vorläufig vollstreckbares Urteil außer Kraft gesetzt werden, soweit es einen geringeren Unterhalt als die einstweilige Anordnung oder keinen Unterhalt zuerkennt; wird dagegen ein gleich hoher oder höherer Unterhalt zugesprochen, wird die Anordnung nur dann wirkungslos, wenn das Urteil uneingeschränkt - ohne Sicherheitsleistung oder Abwendungsbefugnis - vorläufig vollstreckbar ist (OLG Karlsruhe FamRZ 1982, 1221; OLG Hamburg FamRZ 1984, 719; OLG Düsseldorf FamRZ 1996, 745; Luthin FamRZ 1996, 1059).
  • OLG Frankfurt, 17.07.1981 - 4 UF 76/81
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.09.2000 - 2 UF 113/00
    b) Nach anderer Auffassung kann ein noch nicht rechtskräftiges Urteil nur dann eine wirksame anderweitige Regelung in diesem Sinne darstellen, wenn die vorläufige Vollstreckbarkeit ohne Einschränkungen angeordnet wird, also weder eine Sicherheitsleistung gefordert noch eine Abwendungsbefugnis eingeräumt ist (so OLG Hamm - 2. FamS - FamRZ 1980, 708; OLG Frankfurt am Main FamRZ 1982, 410; Baumbach, ZPO 58. Aufl. § 620f Rn. 4; Johannsen/Henrich, Eherecht 3. Aufl. § 620f Rn. 7; Schwab, Handbuch des Scheidungsrechts 3. Aufl. Rn. I, 973).
  • OLG Hamm, 20.03.1980 - 2 WF 87/80
  • OLG Zweibrücken, 07.05.2007 - 5 WF 88/07

    Trennungsunterhalt; Verfahrensrecht: Außerkrafttreten einer einstweiligen

    Eine einstweilige Anordnung zur Unterhaltsregelung wird durch ein Unterhaltsurteil erst außer Kraft gesetzt, wenn dieses rechtskräftig wird (im Anschluss an BGH, FamRZ 2000, 751; gegen OLG Zweibrücken - 2. Zivilsenat - FamRZ 2001, 359).

    Der Senat schließt sich dieser nunmehr fast einhellig vertretenen Rechtsauffassung angesichts ihrer überzeugenden Begründung und aus Gründen der Rechtssicherheit und Einhelligkeit der Rechtsprechung an und folgt nicht der vereinzelt gebliebenen Entscheidung des 2. Zivilsenats des Pfälzischen Oberlandesgerichts vom 29. September 2000 (FamRZ 2001, 359).

  • OLG Zweibrücken, 08.05.2001 - 5 UF 143/00

    Verfahrensverbund, Abtrennung von Folgesachen, außergewöhnliche Verzögerung des

    Durch die Entscheidung in der Hauptsache ist die einstweilige Anordnung gegenstandslos, auch wenn erstere bisher nicht rechtskräftig ist (vgl. OLG Zweibrücken, FamRZ 2001, 359, gegen BGH FamRZ 2000, 750 ff, mit überzeugender Begründung).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.09.2000 - 27 WF 148/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6099
OLG Köln, 18.09.2000 - 27 WF 148/00 (https://dejure.org/2000,6099)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.09.2000 - 27 WF 148/00 (https://dejure.org/2000,6099)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. September 2000 - 27 WF 148/00 (https://dejure.org/2000,6099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

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