Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.11.2000 - 15 W 318/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,3091
OLG Hamm, 14.11.2000 - 15 W 318/00 (https://dejure.org/2000,3091)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.11.2000 - 15 W 318/00 (https://dejure.org/2000,3091)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. November 2000 - 15 W 318/00 (https://dejure.org/2000,3091)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Dortmund - 9 T 561/00
  • OLG Hamm, 14.11.2000 - 15 W 318/00

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2001, 190
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Aurich, 28.01.1997 - 1 T 22/97
    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2000 - 15 W 318/00
    Der Beteiligten kann die Aufnahme der Zweigniederlassung Dortmund in die Gläubigerbezeichnung der Vollstreckungsklausel auch nicht etwa mit der Begründung verwehrt werden, daß diese im Hinblick auf die fehlende Rechtsfähigkeit einer Zweigniederlassung nicht erforderlich ist, um daraus im Rahmen des Geschäftsbetriebs einer Zweigniederlassung die Zwangsvollstreckung betreiben zu können (so zutreffend LG Aurich NJW-RR 1998, 1255).
  • RG, 01.11.1905 - V 287/05

    Können für die Zweigniederlassung einer Anstalt oder einer Aktiengesellschaft,

    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2000 - 15 W 318/00
    Es ist indessen anerkannt, daß ungeachtet der fehlenden Rechtsfähigkeit einer Zweigniederlassung unter ihrer Firma ein Recht des Unternehmensträgers im Grundbuch eingetragen werden kann (RGZ 62, 7; KGJ 32 A 199; KG JW 1937, 1743; BayObLGZ 1972, 373, 377; MK/HGB-Bokelmann, § 13, Rdnr. 20; Staub/Hüffer, a.a.O., vor § 13, Rdnr. 21) Zu Recht hat das BayObLG (a.a.O. S. 378) ausgeführt, daß das Grundbuchamt die Aufnahme einer Gläubigerbezeichnung in der Eintragung eines Grundpfandrechts nicht ablehnen darf, unter der die Gläubigerin zulässigerweise im Geschäftsverkehr auftritt und deren Verwendung der Erleichterung der Geschäftsabwicklung dient.
  • BayObLG, 06.12.1972 - BReg. 2 Z 70/72
    Auszug aus OLG Hamm, 14.11.2000 - 15 W 318/00
    Es ist indessen anerkannt, daß ungeachtet der fehlenden Rechtsfähigkeit einer Zweigniederlassung unter ihrer Firma ein Recht des Unternehmensträgers im Grundbuch eingetragen werden kann (RGZ 62, 7; KGJ 32 A 199; KG JW 1937, 1743; BayObLGZ 1972, 373, 377; MK/HGB-Bokelmann, § 13, Rdnr. 20; Staub/Hüffer, a.a.O., vor § 13, Rdnr. 21) Zu Recht hat das BayObLG (a.a.O. S. 378) ausgeführt, daß das Grundbuchamt die Aufnahme einer Gläubigerbezeichnung in der Eintragung eines Grundpfandrechts nicht ablehnen darf, unter der die Gläubigerin zulässigerweise im Geschäftsverkehr auftritt und deren Verwendung der Erleichterung der Geschäftsabwicklung dient.
  • FG Baden-Württemberg, 11.11.2013 - 6 K 1483/12

    Unterhalten einer Zweigniederlassung und damit einer inländischen Betriebsstätte

    Ungeachtet dessen handelt es sich aber nach einhelliger Auffassung in der Literatur und zivilrechtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamm vom 14.11.2000 15 W 318/00, Rpfleger 2001, 190) bei einer Zweigniederlassung lediglich um einen organisatorisch von dem Unternehmen abhängigen Unternehmensteil ohne eigene Rechtspersönlichkeit.
  • OLG Hamm, 03.12.2002 - 15 W 340/02

    Zum Begriff des werdenden Wohnungseigentümers

    Die tatsächliche gemeinschaftliche Nutzung verursacht jedoch insbesondere Kosten und Lasten, die im Verhältnis der Nutzer zueinander verteilt werden müssen (vgl. dazu den von den Beteiligten zu 1) bis 14) selbst herangezogenen Senatsbeschluß vom 27.01.2000 - 15 W 318/00).
  • AG Euskirchen, 07.06.2011 - 15 K 93/08

    Zuschlagsversagung wegen Nichterreichens der 7/10 Grenze gemäß § 74a ZVG nach

    Die Vollstreckungsvoraussetzungen liegen vor, eine Rechtsnachfolgeklausel auf Gläubigerseite gemäß § 727 ZPO ist nicht erforderlich, vgl. OLG Hamm, 14.11.2000, 15 W 318/00.
  • BPatG, 15.05.2023 - 26 W (pat) 575/18
    b) Allerdings kann der Unternehmensträger unter der Firma der Zweigniederlassung klagen und verklagt werden, weil die Firma der Zweigniederlassung den Namen des Rechtsträgers darstellt, unter dem er in dem betreffenden Geschäftskreis tätig wird (BGHZ 4, 62, 56 = NJW 1952, 182; OLG Hamm Rpfleger 2001, 190; Ebenroth/Boujong/Joost/Strohn/Pentz, a. a. O.; Staub/Koch, a. a. O. m. w. N.; Röhricht/Graf von Westphalen/Haas, a. a. O.; Zöller-Althammer, a. a. O.).
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Rechtsprechung
   OLG München, 14.12.2000 - 6 U 4137/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6134
OLG München, 14.12.2000 - 6 U 4137/00 (https://dejure.org/2000,6134)
OLG München, Entscheidung vom 14.12.2000 - 6 U 4137/00 (https://dejure.org/2000,6134)
OLG München, Entscheidung vom 14. Dezember 2000 - 6 U 4137/00 (https://dejure.org/2000,6134)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    UWG § 1; PAngVO § 1 Abs. 1 Satz 1 1. Alt.
    Inland-Auskunftsdienst unter "11880"

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb; Preisauszeichnungspflicht; Telefonauskunft; Inlandsauskunft; Werbung ohne Preisangabe

  • Judicialis

    UWG § 1; ; PAngVO § 1

  • rechtsportal.de

    UWG § 1; PAngVO § 1
    Preisauszeichnungspflicht bei telefonischem Auskunftsdienst gegen Entgelt

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Preisangabe bei gebührenpflichtigem Telefonauskunftsdienst

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.1980 - I ZR 25/78
    Auszug aus OLG München, 14.12.2000 - 6 U 4137/00
    Der Kläger beruft sich auf die Entscheidung des BGH in GRUR 1980, 304 - effektiver Jahreszins.
  • BGH, 23.06.1983 - I ZR 109/81

    Sie sparen 4000,- DM

    Auszug aus OLG München, 14.12.2000 - 6 U 4137/00
    Wie der Bundesgerichtshof (in GRUR 1983, 661 - Sie sparen 4.000,- DM) entschieden hat, umfaßt der Begriff des Anbietens im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 PAngVO nicht nur förmliche Angebote im Sinne des § 145 BGB, sondern schließt - entsprechend dem üblichen Sprachgebrauch - auch solche Erklärungen ein, durch die der Kunde, wenn auch rechtlich noch unverbindlich, tatsächlich schon gezielt auf den Kauf einer Ware angesprochen wird.
  • BGH, 03.07.2003 - I ZR 66/01

    Telefonischer Auskunftsdienst

    Die Berufung des Klägers hat zur Verurteilung der Beklagten gemäß dem Klageantrag geführt (OLG München ZUM-RD 2001, 454 = OLG-Rep 2001, 219).
  • OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 23/01

    UWG -Recht: Preisangaben im "Auskunftsdienst"

    Auch der Kläger wiederholt und vertieft sein erstinstanzliches Vorbringen und vertritt unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts München vom 14.12.2000 (6 U 4137/00) und das Urteil des Oberlandesgerichts Schleswig vom 06. Februar 2001 in dem Rechtsstreit 6 U 69/00 weiterhin die Auffassung, die Beklagte als Anbieter eines Inland-Auskunftsdienstes müsse bei der Bewerbung ihrer Rufnummer ... stets den Preis für diese Leistung angeben, sofern sich die Werbung an Letztverbraucher richte.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 19.06.2001 - 4 W 152/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4028
OLG Celle, 19.06.2001 - 4 W 152/01 (https://dejure.org/2001,4028)
OLG Celle, Entscheidung vom 19.06.2001 - 4 W 152/01 (https://dejure.org/2001,4028)
OLG Celle, Entscheidung vom 19. Juni 2001 - 4 W 152/01 (https://dejure.org/2001,4028)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Wohnungseigentümerversammlung: Beschlußanfechtung oder Beschlußnichtigkeit bei Nichtladung zur Versammlung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 23 WEG ; § 24 WEG
    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung ; Nichtladung; Beschluss; Anfechtbarkeit ; Nichtigkeit; Einberufungsmangel; Vorsatz; Kausalität

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung ; Nichtladung; Beschluss; Anfechtbarkeit ; Nichtigkeit; Einberufungsmangel; Vorsatz; Kausalität

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Unterbliebende Ladung eines Wohnungseigentümers zur Eigentümerversammlung führt nicht zur Nichtigkeit der Beschlüsse; §§ 23, 24 WEG

  • Judicialis

    WEG § 23; ; WEG § 24

  • rechtsportal.de

    WEG § 23 § 24
    Wohnungseigentümerversammlung - Einberufungsmangel - Nichtladung - Anfechtbarkeit - Nichtigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Hannover - 72 II 29/00
  • LG Hannover - 17 T 2135/00
  • OLG Celle, 19.06.2001 - 4 W 152/01
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 19.12.1985 - BReg. 2 Z 103/85

    Wohnungseigentümer; Anfechtung; Versammlungsbeschluß; Ladung

    Auszug aus OLG Celle, 19.06.2001 - 4 W 152/01
    Rechtsfehlerfrei haben sowohl Amtsgericht in dem Beschluss vom 26. Oktober 2000 als auch Landgericht in dem angefochtenen Beschluss vom 18. April 2001 festgestellt, dass - selbst bei Unterstellung der Behauptung des Antragstellers als richtig, er und Frau #######seien zu der außerordentlichen Wohnungseigentümerversammlung vom 17. Dezember 1999 nicht eingeladen worden - allenfalls eine unbeabsichtigte Nichtladung fest zu stellen ist, die nicht zur Nichtigkeit sondern nur zur Anfechtbarkeit der auf der Wohnungseigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse führt (vgl. BayObLGZ 1985, 436 (437); OLG Köln WE 1989, 30; Palandt/Bassange, 60. Aufl., § 24 WEG, Rdnr. 5).
  • OLG Celle, 15.01.2002 - 4 W 310/01

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümerversammlung; Einberufungsrecht;

    Eine unbeabsichtigte Nichtladung zur Wohnungseigentümerversammlung führt jedoch in der Regel nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit der auf der Wohnungseigentümerversammlung getroffenen Beschlüsse (vgl. OLGR Celle 2001, 219 m. w. N. sowie BGH NJW 1999, 3713; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., Rn. 5 zu § 24 WEG).

    Auch würde die Gegenansicht zur Überzeugung des Senats zu nicht zu praktikablen Ergebnissen führen, da bei einer versehentlich unterbliebenen Ladung in jedem Fall der Beschluss der Wohnungseigentümerversammlung nichtig wäre (OLGR Celle 2001, 219).

  • OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 275/02

    Wohnungseigentum: Nichtigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses

    Dies wird zwar noch nicht bei einer rechtsmissbräuchlichen Ausnutzung formaler Gestaltungsmöglichkeiten angenommen (vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 23 WEG Rz. 250; Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 126), wohl aber dann, wenn einzelne Wohnungseigentümer durch Nichteinladung bewusst von der Versammlung ausgeschlossen werden sollen; dann sind Eigentümerbeschlüsse nichtig und entfalten keine Rechtswirkungen (vgl. Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 23 Rz. 172; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 24 WEG Rz. 5; OLG Celle ZWE 2002, 132; ZWE 2002, 276; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60).
  • OLG Köln, 07.03.2005 - 16 Wx 191/04

    Gehörsrüge in Wohnungseigentumssachen

    Schon von daher musste damit gerechnet werden, dass in späteren Instanzen wegen des von dem Amtsgericht festgestellten Pflichtenverstoßes des Beteiligten zu 3. nicht lediglich eine Anfechtbarkeit gefasster Beschlüsse angenommen werden würde, zumal es auch schon vor der Entscheidung des Landgerichts veröffentlichte Rechtsprechung gab, wonach eine bewusste Umgehung von Mitgliedschaftsrechten zur Nichtigkeit gefasster Beschlüsse führt (OLG Celle OLGReport 2001, 219 u. 2002, 78; OLG Zweibrücken FGPrax 2003, 60; Senat OLGReport Köln 2004, 68= ZMR 2004, 299 = NZM 2004, 793 mit Anm. Drasdo NJW-Spezial 2004, 340).
  • AG Kerpen, 09.05.2005 - 15 II 3/05

    Erschwerung der Ausübung eines Stimmrechtes durch die Wahl des Versammlungsraumes

    Nach Auffassung des Gerichts kann der Fall auch nicht mit demjenigen verglichen werden, in welchem ein Wohnungseigentümer bewußt erst gar nicht zu einer Eigentümerversammlung geladen wurde (vgl. OLG Celle, Beschluß vom 19.6.2001 - 4 W 152/01 -, OLGReport Celle, 2001, 219 und Beschluß vom 15.1.2002 - 4 W 310/01 -, OLGReport Celle 2002, 78; BayObLG, Beschluß vom 8.12.2004 - 2Z BR 199/04 -, WuM 2005, 145).
  • AG Kerpen, 19.10.2005 - 15 II 3/05

    Anfechtung eines Beschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anzahl der

    Nach Auffassung des Gerichts kann der Fall auch nicht mit demjenigen verglichen werden, in welchem ein Wohnungseigentümer bewußt erst gar nicht zu einer Eigentümerversammlung geladen wurde (vgl. OLG Celle, Beschluß vom 19.6.2001 - 4 W 152/01 -, OLGReport Celle, 2001, 219 und Beschluß vom 15.1.2002 - 4 W 310/01 -, OLGReport Celle 2002, 78; BayObLG, Beschluß vom 8.12.2004 - 2Z BR 199/04 -, WuM 2005, 145).
  • AG Niebüll, 15.06.2011 - 18 C 11/11

    WEG-Versammlung: Jeder Dritte ist als Vertreter zuzulassen!

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass die vorsätzliche Verletzung der einem Miteigentümer gesetzlich zustehenden Mitwirkungsmöglichkeit im Rahmen einer Wohnungseigentümerversammlung zu einer Angreifbarkeit, wenn nicht gar Nichtigkeit der im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung getroffenen Beschlussfassungen führt (OLG Köln, Beschluss vom 17.12.2000 unter Hinweis auf OLG Köln, Beschluss vom 03.12.2003 - 16 Wx 216/03, NZM 2004, 793, Anschluss OLG Celle, Beschluss vom 19.06.2004 - 4 W 152/01 -, OLGR Celle 2001, 219).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 16.01.2001 - 3 U 655/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3961
OLG Jena, 16.01.2001 - 3 U 655/00 (https://dejure.org/2001,3961)
OLG Jena, Entscheidung vom 16.01.2001 - 3 U 655/00 (https://dejure.org/2001,3961)
OLG Jena, Entscheidung vom 16. Januar 2001 - 3 U 655/00 (https://dejure.org/2001,3961)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    BGB § 276, BGB § 242, BGB § 839, Art. 34 GG, ThürKO § 64
    Mietverträge als Rechtsgeschäfte i.S. von § 64 ThürKO; zur Haftung einer Gemeinde aus c.i.c

  • Wolters Kluwer

    Mietvertrag; Langfristiger Mietvertrag; Genehmigungsbedürftigkeit; Rechtsgeschäft; Genehmigungsfreiheit; Haftung

  • Judicialis

    BGB § 276; ; BGB § 242; ; BGB § 839; ; GG Art. 34; ; ThürKO § 64

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    BGB § 276, BGB § 242, BGB § 839, Art. 34 GG, ThürKO § 64
    Mietverträge als Rechtsgeschäfte i.S. von § 64 ThürKO; zur Haftung einer Gemeinde aus c.i.c

  • nomos.de PDF, S. 40 (Leitsatz)

    §§ 242, 276, 839 BGB; Art. 34 GG; § 64 ThürKO
    Kommunen/Mietvertragsabschluss/aufsichtsbehördliche Genehmigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 2001, 595 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.06.1999 - IX ZR 409/97

    Wirksamkeit der Bürgschaftserklärung einer kommunalen

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2001 - 3 U 655/00
    Die Rechtsauffassung der Beklagten, wonach die Mietverträge dann, wenn sie der kommunalaufsichtlichen Genehmigung bedurften, schwebend unwirksam sind, ist deshalb im Ausgangspunkt nicht zu beanstanden (vgl. BGH NJW 1999, S. 3335, 3337).

    Anderenfalls würden die Belange des Verkehrsschutzes und der Rechtssicherheit durch diese weder von der Kommune noch ihren Vertragspartnern hinreichend kalkulierbare Rechtsfolge in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt (vgl. BGH NJW 1999, S. 3335, 3337 zu § 45 der Kommunalverfassung der ehemaligen DDR vom 17.05.1990).

    Ein Verschulden der Beklagten wäre insoweit schon deshalb zu bejahen, weil sie die für den Privatrechtsverkehr mit Dritten geltenden Beschränkungen und Genehmigungsvorbehalte grundsätzlich besser kennen musste, als ihr Vertragspartner (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2000, Az.: XI ZR 235/99; BGH NJW 1999, S. 3335 ff.).

    Der aufsichtsbehördliche Genehmigungsvorbehalt dient aber nicht in erster Linie dem Schutz der sich verpflichtenden Körperschaft selbst, sondern vorrangig der vorbeugenden Staatsaufsicht (vgl. BGH NJW 1999, S. 3335 ff.).

    Sie ist alleiniger Adressat der Genehmigung (vgl. BGH NJW 1999, S. 3335, 3339).

  • BGH, 14.07.1995 - V ZR 45/94

    Rechte des Besitzers gegenüber dem Anspruch des Eigentümers auf Herausgabe von

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2001 - 3 U 655/00
    Sie ist deshalb selbst bei Unterstellung der Richtigkeit ihrer Rechtsauffassung zur Unwirksamkeit der Mietverträge verpflichtet, den Klägern den objektiven Mietwert (vgl. BGH NJW-RR 1998, S. 803 ff.; NJW 1995, S. 2627 ff.) zu ersetzen.

    Es spielt im Ergebnis auch keine Rolle, ob man die Beklagte wegen der vermeintlichen schwebenden Unwirksamkeit der Mietverträge von vornherein als nichtberechtigte (mittelbare) Fremdbesitzerin ansehen will - mit der Folge der Anwendbarkeit der §§ 988, 990 BGB - oder ob man sie zumindest für einen Übergangszeitraum ungeachtet der Frage der Wirksamkeit der Mietverträge als berechtigte Besitzerin einstufen will, weil sie mit Zustimmung des Eigentümers zumindest im Hinblick auf ein künftiges vertragliches Besitzrecht den Besitz ausübte, nämlich aufgrund eines mangels Genehmigung noch nicht wirksamen Vertrages (vgl. BGH NJW 1995, S. 2627; Palandt-Bassenge, BGB, 60. Aufl., vor § 987 Rn. 7).

  • BGH, 06.06.2000 - XI ZR 235/99

    Hinweis auf Zustimmungs- oder Genehmigungserfordernis bei Vertragsschluß durch

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2001 - 3 U 655/00
    Ein Verschulden der Beklagten wäre insoweit schon deshalb zu bejahen, weil sie die für den Privatrechtsverkehr mit Dritten geltenden Beschränkungen und Genehmigungsvorbehalte grundsätzlich besser kennen musste, als ihr Vertragspartner (vgl. BGH, Urteil vom 06.06.2000, Az.: XI ZR 235/99; BGH NJW 1999, S. 3335 ff.).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 142/95

    Wirksamkeit eines Vertrages über die entgeltliche Überlassung einer Apotheke

    Auszug aus OLG Jena, 16.01.2001 - 3 U 655/00
    Sie ist deshalb selbst bei Unterstellung der Richtigkeit ihrer Rechtsauffassung zur Unwirksamkeit der Mietverträge verpflichtet, den Klägern den objektiven Mietwert (vgl. BGH NJW-RR 1998, S. 803 ff.; NJW 1995, S. 2627 ff.) zu ersetzen.
  • VG Weimar, 19.06.2002 - 1 K 1355/00
    Ein Gewährvertrag liegt vor, wenn die Gemeinde die Garantie für einen bestimmten Erfolg, für ein bestimmtes Verhalten eines Dritten, für ein bestimmtes Risiko oder für einen bestimmten Schaden übernimmt (vgl. ThürOLG, Urt. v. 12.12.2000 - 3 U 655/00 - Widtmann/Grasser: BayGO - Kom., Stand: Juni 2000, Art. 72 Rdnr. 5).

    Die Beklagte hätte die Klägerin auf das Erfordernis der Genehmigung des Vertrages durch die Rechtsaufsichtsbehörde hinweisen müssen (vgl. BGH, Urt. v. 6.6.2000, a.a.O. m.w.N.; OLG Jena, Urt. v. 12.12.2000 - 3 U 655/00 -).

    und Genehmigungsvorbehalte grundsätzlich besser kennen musste, als ihr Vertragspartner (vgl. BGH, Urt. v. 6.6.2000, a.a.O. m.w.N.; OLG Jena, Urt. v. 12.12.2000 - 3 U 655/00 -).

  • OVG Thüringen, 16.12.2003 - 2 KO 411/03

    Kommunalrecht; Kommunalaufsichtliche Genehmigungsbedürftigkeit von Mietverträgen;

    Die demgegenüber teilweise vertretene engere Lesart (ThürOLG, Urteil vom 16. Januar 2001, - 3 U 655/00 -, ThürVBl. 2001, 253, 254 f. und ihm folgend VG Meiningen, Urteil vom 11. März 2002, - 2 K 438/01.Me - vgl. auch Masson/Samper, Bayerische Kommunalgesetze, 1961, BayGO Art. 72 Anm. 4 zu Art. 72 Abs. 2 BayGO), die "ähnliche Rechtsgeschäfte" allein formalrechtlich qualifiziert, ohne die wirtschaftlichen Auswirkungen einzubeziehen, vermag jedenfalls für § 64 Abs. 2 ThürKO nicht zu überzeugen.
  • KG, 17.02.2003 - 12 U 39/01

    DDR-Kommunalverfassung: Kreditaufnahme durch eine Gemeinde bei Kaufpreisstundung

    Anderenfalls würden die Belange des Verkehrsschutzes und der Rechtssicherheit durch diese weder von der Kommune noch ihren Vertragspartnern hinreichend kalkulierbare Rechtsfolge in nicht hinnehmbarer Weise beeinträchtigt (vgl. OLG Thüringen, OLGR 2001, 539 zu § 64 ThürKO; BGH, NJW 1999, 3335 [3337] = VIZ 1999, 563).
  • VG Meiningen, 11.03.2003 - 2 K 438/01

    Kommunalrecht; Kommunalrecht; Kommune; Mietvertrag; Genehmigung;

    Die Kammer schließt sich der hierzu ergangenen Entscheidung des Thüringer Oberlandesgerichts (Urteil vom 16.1.2001, Az.: 3 U 655/00, ThürVBl 2001, 253) an.
  • VG Gera, 05.02.2002 - 2 E 38/02

    Betrieb von Schwimmbädern; Ermächtigung des Bürgermeisters; Finanzierungskonzept

    Auch ein Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts vom 26. Januar 2001 - 3 U 655/00 - vom 12. Dezember 2000 gehe davon aus, dass langfristige Mietverträge nicht einer Genehmigungspflicht nach der Thüringer Kommunalordnung unterlägen.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.11.2000 - 13 WF 664/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,7850
OLG Koblenz, 10.11.2000 - 13 WF 664/00 (https://dejure.org/2000,7850)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.11.2000 - 13 WF 664/00 (https://dejure.org/2000,7850)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. November 2000 - 13 WF 664/00 (https://dejure.org/2000,7850)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • AG Westerburg - 41 F 115/00
  • OLG Koblenz, 10.11.2000 - 13 WF 664/00

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 853
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 30.11.1994 - XII ZR 215/93

    Anspruch des Kindes auf Ausbildungsunterhalt für den Besuch der Fachoberschule

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.11.2000 - 13 WF 664/00
    Eltern, die ihrem Kind eine solche Berufsausbildung gewährt haben, sind daher nicht verpflichtet, auch noch die Kosten einer weitere Ausbildung zu tragen (vgl. BGH, NJW 95, 718; Kalthoener/Büttner, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts, 6. Aufl., Rnr. 322 ff.; Wendl/Staudigl, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis, 4. Aufl., § 2 Rnr. 56 ff. m.w.N.).

    Abgesehen von diesen eng begrenzten Ausnahmefällen kommt eine weitergehende Unterhaltspflicht der Eltern nur dann in Betracht, wenn die weitere Ausbildung zweifelsfrei als eine bloße in engem sachlichen und zeitlichen Zusammenhang stehende Weiterbildung zu dem bisherigen Ausbildungsweg anzusehen ist und von vorneherein angestrebt war oder während der ersten Ausbildung eine besondere, die Weiterbildung erfordernde Begabung deutlich wurde (vgl. BGH, NJW 1995, 718, 719).

    Eine solche Vorausschau ergibt sich demgegenüber nicht ohne Weiteres in den Fällen, in denen das Kind nach Erreichen eines Hauptschulabschlusses eine Lehre erfolgreich abgeschlossen hat (vgl. BGH,NJW 1995, 718).

    Er ist lediglich notwendige Vorstufe zum Fachhochschulstudium (vgl. BGH, NJW 95, 718, 720).

  • BGH, 14.07.1999 - XII ZR 230/97

    Ausbildungsunterhalt für Studium nach Absolvierung einer Lehre

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.11.2000 - 13 WF 664/00
    Gleiches gilt, wenn dem Kind die angemessene Ausbildung versagt worden ist und es sich aus diesem Grund zunächst für einen Beruf entschieden hat, der seiner Begabung und seinen Neigungen nicht entspricht (vgl. BGH, MDR 2000, 217, 218).
  • BGH, 10.10.1990 - XII ZR 111/89

    Lehre, Besuch der Fachoberschule und Studium als einheitliche Berufsausbildung

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.11.2000 - 13 WF 664/00
    Insbesondere in einem Fall wie dem vorliegenden, wo das in Ausbildung befindliche Kind nach Erlangung des Hauptschulabschlusses zunächst eine Lehre erfolgreich absolviert, dann die Berufsaufbauschule und die Fachoberschule besucht und letztlich ein Studium anstrebt, ist darauf abzustellen, dass die einzelnen Ausbildungsabschnitte nur dann eine einheitliche, von den Eltern zu finanzierende Berufsausbildung darstellen, wenn schon zu Beginn der praktischen Ausbildung erkennbar eine Weiterbildung einschließlich eines Studiums angestrebt wird (vgl. BGH, FamRZ 1991, 320).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.03.2001 - 16 Wx 186/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4943
OLG Köln, 02.03.2001 - 16 Wx 186/00 (https://dejure.org/2001,4943)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.03.2001 - 16 Wx 186/00 (https://dejure.org/2001,4943)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. März 2001 - 16 Wx 186/00 (https://dejure.org/2001,4943)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 852
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 11.04.1991 - 8 W 422/90

    Mängelbeiseitigung in einer Wohnungeigentumsanlage auf Kosten der Eigentümer nach

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2001 - 16 Wx 186/00
    Bei der Auslegung ist im übrigen abzustellen auf den Wortlaut und Sinn der Regelung, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. OLG Köln NJW-RR 97, 1442 mwN; BayObLG Report 98, 65; OLG Düsseldorf ZMR 98, 3o5 + WE 97, 344 jeweils mwN; OLG Oldenburg NZM 98, 39; OLG Stuttgart NJW-RR 91, 913).
  • OLG Oldenburg, 17.09.1997 - 5 W 104/97

    Wohnungseigentum; Sondereigentum; Teilungserklärung; Einwilligung; Verwalter;

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2001 - 16 Wx 186/00
    Bei der Auslegung ist im übrigen abzustellen auf den Wortlaut und Sinn der Regelung, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. OLG Köln NJW-RR 97, 1442 mwN; BayObLG Report 98, 65; OLG Düsseldorf ZMR 98, 3o5 + WE 97, 344 jeweils mwN; OLG Oldenburg NZM 98, 39; OLG Stuttgart NJW-RR 91, 913).
  • OLG Köln, 05.03.1997 - 16 Wx 279/96

    Umwandlung von Teileigentum in Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2001 - 16 Wx 186/00
    Bei der Auslegung ist im übrigen abzustellen auf den Wortlaut und Sinn der Regelung, wie er sich für einen unbefangenen Leser als nächstliegende Bedeutung ergibt (vgl. OLG Köln NJW-RR 97, 1442 mwN; BayObLG Report 98, 65; OLG Düsseldorf ZMR 98, 3o5 + WE 97, 344 jeweils mwN; OLG Oldenburg NZM 98, 39; OLG Stuttgart NJW-RR 91, 913).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2001 - 16 Wx 186/00
    Die Bestimmungen der Teilungserklärung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht - "aus sich heraus" - orientiert am Wortlaut und Sinngehalt - objektiv und normativ - uneingeschränkt selbst auslegen (vgl. BGH NZM 98, 955, 956 mwN = ZMR 99, 41 und Senat, NZM 99, 178 und OLGReport 2000, 479).
  • OLG Köln, 13.02.1998 - 16 Wx 3/98

    Unzulässigkeit einer Sichtschutzwand

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2001 - 16 Wx 186/00
    Die Bestimmungen der Teilungserklärung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht - "aus sich heraus" - orientiert am Wortlaut und Sinngehalt - objektiv und normativ - uneingeschränkt selbst auslegen (vgl. BGH NZM 98, 955, 956 mwN = ZMR 99, 41 und Senat, NZM 99, 178 und OLGReport 2000, 479).
  • OLG Köln, 07.06.2000 - 16 Wx 45/00

    Auslegung einer Teilungserklärung durch das Rechtsbeschwerdegericht

    Auszug aus OLG Köln, 02.03.2001 - 16 Wx 186/00
    Die Bestimmungen der Teilungserklärung kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht - "aus sich heraus" - orientiert am Wortlaut und Sinngehalt - objektiv und normativ - uneingeschränkt selbst auslegen (vgl. BGH NZM 98, 955, 956 mwN = ZMR 99, 41 und Senat, NZM 99, 178 und OLGReport 2000, 479).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 16.10.2000 - 23 W 34/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9046
OLG Hamm, 16.10.2000 - 23 W 34/99 (https://dejure.org/2000,9046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.10.2000 - 23 W 34/99 (https://dejure.org/2000,9046)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Oktober 2000 - 23 W 34/99 (https://dejure.org/2000,9046)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Zwangsvollstreckung; Inländischer Titel; Vollstreckungskosten im Ausland; Ausländischer Vollstreckungstitel; Ausländische Kostengrundentscheidung

  • Judicialis

    ZPO § 788 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 788 Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit ausländischer Vollstreckungskosten aufgrund inländischem Titel

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 456/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,9311
OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 456/00 (https://dejure.org/2001,9311)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2001 - 15 W 456/00 (https://dejure.org/2001,9311)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2001 - 15 W 456/00 (https://dejure.org/2001,9311)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Erstattungsanspruch; Kostenschuldner; Herabsetzung des Kostenansatzes; Staatskasse; Verjährungseinrede; Kostenerinnerungsverfahren

  • Judicialis

    KostO § 14; ; KostÄndG 1957 Art. XI § 1

  • rechtsportal.de

    KostO § 14; KostÄndG 1957 Art. XI § 1
    Kostenerinnerung - Erstattungsanspruch des Kostenschuldners nach Herabsetzung des Kostenansatzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bielefeld - 1 H 8/99
  • LG Bielefeld - 20 T 49/99
  • OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 456/00

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1656 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 19.09.2000 - 3Z BR 227/00

    Anspruch auf Rückerstattung von Kosten

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 456/00
    Dementsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung wiederholt über den vom Kostenschuldner geltend gemachten Erstattungsanspruch im Kostenerinnerungsverfahren nach § 14 Abs. 2 KostO entschieden worden (vgl. OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 36; BayObLG FGPrax 2000, 255; Senat a.a.O.).

    Sollte die Sache erneut in die Beschwerdeinstanz gelangen, wird die Kammer für Handelssachen des Landgerichts zu erwägen haben, ob der Entscheidung über die Begründetheit der Verjährungseinrede noch die für eine Zulassung der weiteren Beschwerde erforderliche grundsätzliche Bedeutung beizumessen ist, nachdem der Senat bereits in seinem mehrfach zitierten Beschluß vom 26.03.1999 zu der Berechnung des Laufs der Verjährungsfrist für den Erstattungsanspruch sachlich übereinstimmend mit der hier angefochtenen Entscheidung des Landgerichts Stellung genommen hat und das BayObLG (FGPrax 2000, 255) dieser Entscheidung speziell auch für die Beurteilung eines Anspruchs auf Erstattung von Gebühren gefolgt ist, die unter Berücksichtigung des EG-Gemeinschaftsrechts ursprünglich überhöht angesetzt worden waren.

  • OLG Hamm, 26.03.1999 - 15 W 58/99
    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 456/00
    Dieses Ergebnis folgt auch daraus, daß nach anerkannter Auffassung der Anspruch des Kostenschuldners auf Erstattung objektiv zu Unrecht erhobener Kosten seine Grundlage in demselben Rechtsverhältnis hat, es handelt sich bei ihm um die Kehrseite des Kostenanspruchs der Staatskasse (BayObLG FGPrax 1999, 39; Senat FGPrax 1999, 193 = NJW-RR 1999, 1229).
  • OLG Zweibrücken, 08.11.1999 - 3 W 219/99

    Zur Rückforderung von Handelsregistergebühren

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 456/00
    Dementsprechend ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung wiederholt über den vom Kostenschuldner geltend gemachten Erstattungsanspruch im Kostenerinnerungsverfahren nach § 14 Abs. 2 KostO entschieden worden (vgl. OLG Zweibrücken Rpfleger 2000, 128; OLG Düsseldorf FGPrax 1999, 36; BayObLG FGPrax 2000, 255; Senat a.a.O.).
  • EuGH, 02.12.1997 - C-188/95

    Fantask u.a.

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 456/00
    Sie hat gerügt, die Höhe der angesetzten gerichtlichen Gebühren verstoße nach der Entscheidung des EuGH vom 02.12.1997 (ZIP 1998, 206) gegen Art. 12 Abs. 1 lit. e der EG-Gesellschaftssteuerrichtlinie vom 17.07.1969 in der Fassung der Richtlinie vom 10.06.1985.
  • OLG Frankfurt, 12.03.2018 - 20 W 282/15

    Kostenerinnerungsverfahren: Anspruch auf Erstattung überzahlter Gerichtskosten

    Die Erinnerung ist dann allerdings unbegründet, wenn die Staatskasse gegenüber dem Erstattungsanspruch - begründet - die Einrede der Verjährung erhebt (vgl. im Einzelnen die Nachweise bei OLG Hamm, Beschluss vom 15.02.2001, 15 W 456/00, zitiert nach juris; BayObLG FGPrax 2000, 255; KG FGPrax 2003, 89 [KG Berlin 15.10.2002 - 1 W 7734/00] ; Korintenberg/Fackelmann, GNotKG, 20. Aufl., § 81 Rz. 34).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 19.01.2001 - 14 U 118/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21964
OLG Düsseldorf, 19.01.2001 - 14 U 118/00 (https://dejure.org/2001,21964)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.01.2001 - 14 U 118/00 (https://dejure.org/2001,21964)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. Januar 2001 - 14 U 118/00 (https://dejure.org/2001,21964)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Formularmäßiger Gewährleistungsausschluss: Ist ein Einfamilienhaus trotz 15-monatiger Vermietung noch "neu"? (IBR 2001, 426)

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 1150 (Ls.)
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 22.02.2001 - 2 U 119/2000, 3 O 832/2000   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14580
OLG Bremen, 22.02.2001 - 2 U 119/2000, 3 O 832/2000 (https://dejure.org/2001,14580)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22.02.2001 - 2 U 119/2000, 3 O 832/2000 (https://dejure.org/2001,14580)
OLG Bremen, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - 2 U 119/2000, 3 O 832/2000 (https://dejure.org/2001,14580)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Wiedereinräumung des Besitzes an dem Gang zwischen zwei Häusern aufgrund des Entziehens dieses Besitzes durch verbotene Eigenmacht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 858, 861 Abs. 2
    Verbotene Eigenmacht an im öffentlichen Eigentum stehenden Grundstücksflächen

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 933
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 30.01.2007 - X ZR 156/02

    rückspülbare Filterkerze

    Die Beklagte hat beide Klägerinnen aus dem Streitpatent gerichtlich in Anspruch genommen; das Verfahren gegen die Klägerin K. AG ist vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 2 U 119/00 anhängig, das gegen die Klägerin P. GmbH ebenfalls vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 2 U 95/01.
  • AG Leipzig, 04.09.2002 - 16 C 8077/02

    Unerheblichkeit der fehlerhaften Zustellung einer gerichtlichen Entscheidung an

    Mit sogenannten "petitorischen" Rechten ist dem Anspruch nicht zu begegnen (OLG Bremen, MDR 01, 933).
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