Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2397
OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02 (https://dejure.org/2002,2397)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29.01.2002 - 3 W 11/02 (https://dejure.org/2002,2397)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 29. Januar 2002 - 3 W 11/02 (https://dejure.org/2002,2397)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftung; Wohnungseigentümer; Wohnungsverwalter; Verwalter; Sturmschaden; Dach; Anscheinsbeweis

  • verkehrsrechtsforum.de

    Haftungsfrage bei Fahrzeugbeschädigung durch herabfallende Dachziegel.

  • Judicialis

    BGB § 836; ; BGB § 838; ; ZPO § 286; ; FGG § 12; ; FGG § 25

  • RA Kotz

    Verletzung Wohnungseigentümer durch herabfallende Dachziegel

  • RA Kotz

    Fahrzeugbeschädigung durch herabfallende Dachziegel - Wer zahlt?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 836 § 838; ZPO § 286; FGG § 12 § 25
    Haftung der Wohnungseigentümer und des Verwalters für Sturmschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Haftung für herabfallende Dachziegel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Hauseigentümer haftet nicht immer bei herabfallenden Dachziegeln

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Haftung für Sturmschäden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 749
  • NZM 2002, 570
  • FGPrax 2002, 154
  • ZMR 2002, 783
  • BauR 2002, 1297 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 23.03.1993 - VI ZR 176/92

    Haftung des Verwalters von Wohnungseigentum für Schäden durch herabstürzende

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    Hält etwa ein Gebäude oder Gebäudeteil einem sehr starken Sturm nicht stand, so rechtfertigt dies nach der Lebenserfahrung, auf die sich der Anscheinsbeweis gründet, den Schluss, dass das Gebäude oder der Gebäudeteil nicht ordnungsgemäß, d. h. nicht den für den Widerstand gegenüber Witterungseinflüssen gebotenen Anforderungen entsprechend errichtet und/oder unterhalten worden ist (vgl. BGH NJW 1999, 2593, 2594; NJW 1993, 1782, 1783; OLG Zweibrücken OLGZ 1969, 341, 342 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1244, 1245 und MDR 1998, 1350; Staudinger/Beling/Eberle-Borges (§ 1997) § 836 Rdnr. 75; Geigel/Haag aaO Kap. 19 Rdnr. 12).

    Im allgemeinen reichen dazu jedoch selbst ungewöhnlich starke Sturmböen der Windstärke 12 bis 13 Beaufort nicht aus (vgl. BGH NJW 1993, 1782, 1783 und VersR 1976, 66; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1292, 1244; Staudinger/Beling/Eberle-Borges aaO § 836 Rdnr. 75; Geigel/Haag aaO Kap. 19 Rdnr. 12).

  • BGH, 27.04.1999 - VI ZR 174/98

    Entlastungsbeweis des Herstellers eines Baugerüsts

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    Denn Voraussetzung für eine Haftung der Beteiligten zu 2) und 3) wegen Verletzung vertraglicher Pflichten und aus unerlaubter Handlung (§§ 836, 838 BGB) wäre, dass der Beteiligte zu 1) als Geschädigter den Nachweis für eine objektive Fehlerhaftigkeit des Daches und deren Ursächlichkeit für den Schadenseintritt erbringt (vgl. BGH NJW 1999, 2593, 2594; Geigel/Haag, Der Haftpflichtprozess 23. Aufl. Kap. 19 Rdnr. 12; Palandt/Thomas, BGB 61. Aufl. § 836 Rdnr. 8).

    Hält etwa ein Gebäude oder Gebäudeteil einem sehr starken Sturm nicht stand, so rechtfertigt dies nach der Lebenserfahrung, auf die sich der Anscheinsbeweis gründet, den Schluss, dass das Gebäude oder der Gebäudeteil nicht ordnungsgemäß, d. h. nicht den für den Widerstand gegenüber Witterungseinflüssen gebotenen Anforderungen entsprechend errichtet und/oder unterhalten worden ist (vgl. BGH NJW 1999, 2593, 2594; NJW 1993, 1782, 1783; OLG Zweibrücken OLGZ 1969, 341, 342 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1244, 1245 und MDR 1998, 1350; Staudinger/Beling/Eberle-Borges (§ 1997) § 836 Rdnr. 75; Geigel/Haag aaO Kap. 19 Rdnr. 12).

  • OLG Düsseldorf, 08.02.1999 - 3 Wx 369/98

    Ansprüche der Eigentümergemeinschaft wegen eines Wasserschadens eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    a) Dabei kann dahinstehen, ob und ggf. aufgrund welcher rechtlichen Grundlage der Beteiligte zu 1) die übrigen Wohnungseigentümer überhaupt in Anspruch nehmen kann (vgl. dazu etwa BGH NJW 1989, 394, 395), insbesondere ob neben einem deliktischen Schadensersatzanspruch auch solche aus Vertrag gegeben sind und ob sich insoweit die übrigen Wohnungseigentümer das Verhalten des Verwalters als Erfüllungsgehilfe zurechnen lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 587, 588 und FGPrax 1999, 96, 97 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.06.1992 - 10 U 178/91
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    Hält etwa ein Gebäude oder Gebäudeteil einem sehr starken Sturm nicht stand, so rechtfertigt dies nach der Lebenserfahrung, auf die sich der Anscheinsbeweis gründet, den Schluss, dass das Gebäude oder der Gebäudeteil nicht ordnungsgemäß, d. h. nicht den für den Widerstand gegenüber Witterungseinflüssen gebotenen Anforderungen entsprechend errichtet und/oder unterhalten worden ist (vgl. BGH NJW 1999, 2593, 2594; NJW 1993, 1782, 1783; OLG Zweibrücken OLGZ 1969, 341, 342 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1244, 1245 und MDR 1998, 1350; Staudinger/Beling/Eberle-Borges (§ 1997) § 836 Rdnr. 75; Geigel/Haag aaO Kap. 19 Rdnr. 12).
  • OLG Düsseldorf, 13.02.1998 - 22 U 124/97

    Begriff des mit dem Grundstück verbundenen Werkes im Sinne des § 836 BGB -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    Hält etwa ein Gebäude oder Gebäudeteil einem sehr starken Sturm nicht stand, so rechtfertigt dies nach der Lebenserfahrung, auf die sich der Anscheinsbeweis gründet, den Schluss, dass das Gebäude oder der Gebäudeteil nicht ordnungsgemäß, d. h. nicht den für den Widerstand gegenüber Witterungseinflüssen gebotenen Anforderungen entsprechend errichtet und/oder unterhalten worden ist (vgl. BGH NJW 1999, 2593, 2594; NJW 1993, 1782, 1783; OLG Zweibrücken OLGZ 1969, 341, 342 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1244, 1245 und MDR 1998, 1350; Staudinger/Beling/Eberle-Borges (§ 1997) § 836 Rdnr. 75; Geigel/Haag aaO Kap. 19 Rdnr. 12).
  • BGH, 07.10.1975 - VI ZR 103/74

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Beschädigung und Zerstörung von Eigentum -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    Im allgemeinen reichen dazu jedoch selbst ungewöhnlich starke Sturmböen der Windstärke 12 bis 13 Beaufort nicht aus (vgl. BGH NJW 1993, 1782, 1783 und VersR 1976, 66; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1292, 1244; Staudinger/Beling/Eberle-Borges aaO § 836 Rdnr. 75; Geigel/Haag aaO Kap. 19 Rdnr. 12).
  • VGH Bayern, 25.02.1992 - 7 B 90.1013

    Mietrecht; Anschluß preisgebundener Mietwohnungen an das Breitbandkabelnetz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    Im allgemeinen reichen dazu jedoch selbst ungewöhnlich starke Sturmböen der Windstärke 12 bis 13 Beaufort nicht aus (vgl. BGH NJW 1993, 1782, 1783 und VersR 1976, 66; OLG Düsseldorf NJW-RR 1992, 1292, 1244; Staudinger/Beling/Eberle-Borges aaO § 836 Rdnr. 75; Geigel/Haag aaO Kap. 19 Rdnr. 12).
  • OLG Düsseldorf, 12.12.1994 - 3 Wx 619/94

    Haftung der Wohnungseigentümer bei Beschädigung von Sondereigentum

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    a) Dabei kann dahinstehen, ob und ggf. aufgrund welcher rechtlichen Grundlage der Beteiligte zu 1) die übrigen Wohnungseigentümer überhaupt in Anspruch nehmen kann (vgl. dazu etwa BGH NJW 1989, 394, 395), insbesondere ob neben einem deliktischen Schadensersatzanspruch auch solche aus Vertrag gegeben sind und ob sich insoweit die übrigen Wohnungseigentümer das Verhalten des Verwalters als Erfüllungsgehilfe zurechnen lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 587, 588 und FGPrax 1999, 96, 97 m.w.N.).
  • BGH, 19.10.1988 - IVb ZR 5/88

    Unterzeichnung einer Rechtsmittelbegründungsschrift durch einen Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    a) Dabei kann dahinstehen, ob und ggf. aufgrund welcher rechtlichen Grundlage der Beteiligte zu 1) die übrigen Wohnungseigentümer überhaupt in Anspruch nehmen kann (vgl. dazu etwa BGH NJW 1989, 394, 395), insbesondere ob neben einem deliktischen Schadensersatzanspruch auch solche aus Vertrag gegeben sind und ob sich insoweit die übrigen Wohnungseigentümer das Verhalten des Verwalters als Erfüllungsgehilfe zurechnen lassen müssen (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1995, 587, 588 und FGPrax 1999, 96, 97 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 08.01.1993 - 7 U 106/92

    Schadensersatzpflicht des Vermieters eines Flugzeugabstellplatzes; Anforderungen

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 29.01.2002 - 3 W 11/02
    Ihr Auftreten ist somit durchaus geeignet, den Anscheinsbeweis zu erschüttern (vgl. etwa OLG Hamm, OLGR 1993, 65, 67).
  • AG Brandenburg, 03.07.2015 - 31 C 163/14

    Aktivlegitimation und Eigentumsvermutung zu Gunsten des Besitzers des Fahrzeugs

    Voraussetzung für eine Herausgabe des Pkw´s an die Beklagte/Widerklägerin ist zwar, dass die Beklagtenseite den Nachweis der Eigentümerstellung der Beklagten/Widerklägerin erbracht hat ( BGH , NJW 1999, Seiten 2593 f.; OLG Zweibrücken , NJW-RR 2002, Seiten 749 f. ).
  • AG Brandenburg, 22.09.2017 - 31 C 216/16

    Fahrzeugunterstellung über mehrere Jahre - Eigentumsaufgabe

    Voraussetzung für eine Haftung der Beklagtenseite ist somit zunächst, dass die Klägerseite den Nachweis der Eigentümerstellung des Klägers an diesem Kfz auch erbracht hat ( OLG Zweibrücken , NJW-RR 2002, Seiten 749 f.; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 03.07.2015, Az.: 31 C 163/14, u.a. in: NJOZ 2015, Seiten 1375 f. = "juris"; AG Brandenburg an der Havel , Urteil vom 14.02.2014, Az.: 31 C 153/12, u.a. in: BeckRS 2014, Nr. 05405 = "juris" ).
  • OLG Stuttgart, 23.11.2016 - 4 U 97/16

    Haftung des Grundstücksbesitzers: Anscheinsbeweis für mangelhafte Errichtung oder

    Dem Geschädigten kommt für den Beweis des objektiven Mangels der erste Anschein der fehlerhaften Errichtung und Unterhaltung eines Gebäudes auch dann zugute, wenn infolge eines ungewöhnlich starken Sturms der Windstärke 12 bis 13 Beaufort Gebäudeteile losgelöst werden (BGH NJW 1993, 1782 [1783] für besonders starke Sturmböen während eines unstreitigen Orkans; OLG Hamm BeckRS 2010, 29594 II.2.d. = MDR 2010, 1386; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749).

    Jedenfalls Werte im mittleren Bereich von 14 Beaufort (Sturm "Lothar" - Weihnachten 1999) beziehungsweise von mehr als 150 km/h sollen den Anscheinsbeweis erschüttern (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749; OLG Koblenz NVwZ-RR 2004, 322 [323]).

  • LG Dortmund, 27.04.2017 - 11 S 72/16

    Verkehrssicherungspflicht Hauseigentümer - Ablösung einer Dachziegel bei Sturm

    In der Rechtsprechung wurde ein außergewöhnliches Naturereignis anerkannt bspw. bei Windstärken im mittleren Bereich von 14 Beaufort (OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749; OLG Koblenz NVwZ-RR 2004).
  • AG Brandenburg, 24.02.2017 - 31 C 179/14

    Flecken durch Duschgel sind normale Abnutzungen

    Denn Voraussetzung für eine Haftung der Beklagten ist stets, dass die Klägerseite den Nachweis für die Ursächlichkeit des Schimmels in der Wohnung für den ihnen hierdurch vermeintlich entstandenen Schaden an ihren Möbeln auch erbracht haben ( BGH , VersR 1968, Seite 176; BGH , VersR 1969, Seite 58; BGH , VersR 1972, Seiten 1074 f.; BGH , VersR 1973, Seite 83; BGH , VersR 1976, Seite 927; BGH , VersR 1988, Seite 641; BGH , NJW 1999, Seiten 2593 f.; BGH , Urteil vom 21.09.2010, Az.: VI ZR 265/09, u.a. in: SVR 2010, Seiten 466 f.; OLG Zweibrücken , NJW-RR 2002, Seiten 749 f.; AG Münster , Urteil vom 06.03.2013, Az.: 48 C 3693/12, u.a. in: BeckRS 2013, Nr.: 12284 ).
  • OLG Hamm, 14.07.2010 - 13 U 145/09

    Ablösen von Gebäudeteilen Folge fehlerhafter Errichtung

    Dementsprechend reichen zur Erschütterung des Anscheinsbeweises selbst ungewöhnlich starke Sturmböen jedenfalls der Stärke 12, der Dächer unstreitig nach der maßgebenden DIN mindestens standhalten müssen, nicht aus; zum großen Teil wird sogar bei Böen bis zu 13 Beaufort die Erschütterung des Anscheinsbeweises verneint (vgl. zum Ganzen nur Geigel/Haag, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., Kap. 19, Rdn. 12; Palandt/Sprau, a.a.O., § 836, Rdn. 9; BGH, NJW 1993, 1782; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1992, 1244; OLG Zweibrücken, NJW-RR 2002, 749 sowie OLG Koblenz, VersR 2005, 982, welches schon bei Böen mit einer Windstärke oberhalb von 12 Beaufort den Anscheinsbeweis als erschüttert ansieht).
  • OLG Koblenz, 09.02.2004 - 12 U 11/03

    Begriff des Eigenbesitzers; Ersatzfähigkeit von Orkanschäden

    Hier sind vor allem aber auf Grund der unbestritten gebliebenen Angaben des beklagten Landes zum Orkan "Lothar" mitsamt den Erläuterungen im vorgelegten Wettergutachtens nähere Feststellungen möglich, die den sonst denkbaren Anscheinsbeweis deshalb erschüttern, weil der Orkan "Lothar" im fraglichen Gebiet Windgeschwindigkeiten von deutlich mehr als Beaufort 12 verursachte (LG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1541), nämlich solche im mittleren Bereich von Beaufort 14 (PfzOLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749 ).

    So lag ein bei Karlsruhe festgestellter Spitzenwert bei 42, 5 m/s, was 153 km/h entspricht (so auch PfzOLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749 ).

    Windgeschwindigkeiten der vom Orkan "Lothar" erreichten Größe stellen in Süddeutschland jedenfalls eine Ausnahme dar, die in 50 bis 100 Jahren nur einmal auftritt (Bl. 105 GA; ebenso PfzOLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749 ).

    Dies hat zur Folge, dass der Anscheinsbeweis für die Verursachung von Schäden durch wegfliegende Teile eines Werkes aufgrund von Mängeln bei der Errichtung oder Unterhaltung des Werkes erschüttert ist (vgl. PfzOLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749 ; LG Baden-Baden VersR 2003, 517 ; LG Karlsruhe NJW-RR 2002, 1541 f.).

  • AG Brandenburg, 18.07.2014 - 31 C 147/12

    Beweislast bei einem Steinschlag

    Denn Voraussetzung für eine Haftung der Beklagtenseite ist stets, dass die Klägerin den Nachweis für die Ursächlichkeit des Betriebs des Lkws der Beklagtenseite für den ihr hierdurch vermeintlich entstandenen Schaden auch erbracht hätte ( BGH , NJW 1999, Seiten 2593 f.; OLG Zweibrücken , NJW-RR 2002, Seiten 749 f. ).

    Hier fehlt es somit bereits an einem entsprechenden Beweis dafür, so dass insoweit der Klägerin auch nicht die Grundsätze des Anscheinsbeweises zugute kommen können ( OLG Zweibrücken , NJW-RR 2002, Seiten 749 f. AG Augsburg , ZfSch 1987, Seite 197 ).

  • LG Bonn, 04.10.2012 - 18 O 75/12

    Gesamtschuldnerausgleich nach einem Schadensereignis auf der Baustelle gegenüber

    Zu § 836 BGB ist anerkannt, dass selbst ein Sturm der Windstärke 12 bis 13 Beaufort den Anscheinsbeweis der Mangelhaftigkeit bei losgelösten Gebäudeteilen noch nicht entfallen lässt (BGH NJW 1993, 1782, 1783; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 749; AG Aachen SVR 2007, 227 f; AG Neumarkt RuS 2010, 283, 284).
  • LG Frankfurt/Main, 24.09.2008 - 15 S 108/08

    Haftung des Grundstücksbesitzers: Anscheinsbeweis bei Schäden durch herabfallende

    Dass der zugunsten des Geschädigten sprechende Anscheinsbeweis nur unter ganz engen Voraussetzungen entkräftet werden kann, entspricht auch der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Zweibrücken in seiner Entscheidung vom 29.01.2002, Az.: 3 W 11/02 und der des Oberlandesgerichts Koblenz in seiner Entscheidung vom 09.02.2004, Az.: 12 U 11/03 (anders als dies der Verweis in der Kommentierung von Palandt-Sprau, § 836 Rdnr. 9 glauben lässt).
  • AG Brandenburg, 23.05.2011 - 34 C 124/10

    Kein Schadenersatz wegen Verletzung von Eigentumspositionen mangels schlüssiger

  • LG Karlsruhe, 07.08.2002 - 1 S 84/01

    Haftung des Gebäudebesitzers: Haftung für Sturmschäden und Anforderungen an die

  • AG Brandenburg, 14.02.2014 - 31 C 153/12

    Eigentumsherausgabeklage - Darlegungs- und Beweislast für Schenkung durch

  • OLG Hamburg, 09.09.2009 - 11 U 148/08

    Schadensersatzanspruch wegen Veruntreuung von Baugeld: Haftung des faktischen

  • AG Brandenburg, 02.11.2006 - 31 (33) C 4/03

    Grenzen der Verkehrssicherungspflicht eines Baumarktbetreibers: Schädigung eines

  • LG Bonn, 29.07.2003 - 18 O 500/02
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 24 U 111/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5273
OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 24 U 111/01 (https://dejure.org/2002,5273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.01.2002 - 24 U 111/01 (https://dejure.org/2002,5273)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 24 U 111/01 (https://dejure.org/2002,5273)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Kündigung eines Pachtverhältnisses; Kündigungsfrist; Räumung gepachteter Gebäude und Landflächen; Voraussetzungen eines Landpachtvertrags; Pferdezucht- und Reitbetrieb; Einstellung von Pensionspferden; Landwirtschaftliche Tätigkeit

  • Judicialis

    BGB § 546 n. F.; ; BGB § ... 546 Abs. 1 n.F; ; BGB § 550 n.F.; ; BGB § 556; ; BGB § 556 Abs. 1 a.F.; ; BGB § 556 Abs. 2 a.F.; ; BGB § 566 a. F.; ; BGB § 581 Abs. 2; ; BGB § 584 Abs. 1; ; BGB § 585; ; BGB § 585 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 585 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 594 a; ; BauGB § 201; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 11; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zur Unterscheidung von Pachtvertrag und Landpachtvertrag bei Reitbetrieb und Pferdezucht durch die Pächter

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1139
  • NZM 2003, 600
  • ZMR 2002, 585
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 54.82

    Pensionspferdehaltung ist keine Landwirtschaft im Sinne des § 146; Mögliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.01.2002 - 24 U 111/01
    Die Einstellung dieser Tiere dient nämlich nicht - wie § 585 Abs. 1 Satz 2 BGB voraussetzt - der Gewinnung pflanzlicher oder tierischer Erzeugnisse (vgl. auch BVerwG, NVwZ 1986, 200, 201 zu § 146 BBauG a.F.).
  • OLG Düsseldorf, 25.02.2004 - 24 U 228/03

    Zur Räumungspflicht bei Ablauf eines befristeten Mietvertrages über Praxisräume

    Derjenige, der unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen die Kündigung eines Miet- oder Pachtvertrages erklärt, verstößt grundsätzlich nicht gegen Treu und Glauben im Sinne einer unzulässigen Rechtsausübung (vgl. Senat in ZMR 2002, 585 = NJW-RR 2002, 1139).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 150/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6421
OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 150/01 (https://dejure.org/2002,6421)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.02.2002 - 2 U 150/01 (https://dejure.org/2002,6421)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - 2 U 150/01 (https://dejure.org/2002,6421)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • JurPC

    MarkenG §§ 5, 15
    Herstellerkatalog.com

  • Wolters Kluwer

    Kein Unterlassungsanspruch gegen die Benutzung der Internet-Domain "www.herstellerkatalog" mangels Wettbewerbswidrigkeit; Fehlende Unterscheidungskraft der Bezeichnung "Herstellerkatalog" als Firmenbestandteil für ein Unternehmen; Katalogvertrieb

Kurzfassungen/Presse

  • beck.de (Leitsatz)

    Herstellerkatalog.com

Besprechungen u.ä.

  • jurpc.de (Entscheidungsanmerkung)

    Herstellerkatalog.com

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2002, 754
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 150/01
    Der naheliegende Umstand, dass der Beklagte den streitigen Domain-Namen für sich hat registrieren lassen, um gewisse Suchgewohnheiten von Internet-Nutzern aufzugreifen, nämlich vor der Inanspruchnahme von Suchmaschinen zunächst einmal den Suchbegriff einzugeben, ist für sich allein wettbewerbsrechtlich nicht anstößig (BGH MDR 2002, 45 - mitwohnzentrale.de; OLG Stuttgart WRP 2001, 971, 972 "dtp.de").

    Etwas anderes könnte gelten, wenn der Domain-Name des Beklagten dem Internet-Nutzer den Eindruck vermitteln würde, dass es sich bei dem Beklagten um den einzigen oder doch einen größeren Verband von H handelt und dieser deswegen nach weiteren Angeboten nicht sucht (vgl. BGH MDR 2002, 45, 47 - mitwohnzentrale.de).

  • BGH, 27.09.1995 - I ZR 199/93

    "COTTON LINE"; Unterscheidungsfähigkeit einer Unternehmenskennzeichnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 150/01
    Die Wortzusammensetzung ist in ähnlicher Weise wie von dem Bundesgerichtshof zu beurteilenden Bezeichnungen "COTTON LINE" (GRUR 1996, 68) "VIDEO-RENT" (WRP 1986, 671) und "Bücherdienst" ( aaO ) allgemein verständlich und hat daher beschreibenden Inhalt, weshalb der Begriff H als Firmenbezeichnung für einen Geschäftsbetrieb, der u.a. einen Hersteller- und Lieferantenkatalog vertreibt, keine Unterscheidungskraft besitzt.

    Unabhängig von der fehlenden Unterscheidungskraft scheitert ein Schutz der Klägerin nach §§ 5, 15 MarkenG jedenfalls daran, dass die Bezeichnung "H" sich im Verkehr nicht als schlagwortartiger Hinweis durchgesetzt hat und daher nicht als Name des Unternehmens der Klägerin wirkt (vgl. BGH GRUR 1996, 68, 69 "COTTON LINE").

  • BGH, 10.07.1956 - I ZR 106/54

    Firmen- und Namensschutz für eine Firmenbezeichnung nach Einstellung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 150/01
    Bei einer Kombination von beschreibenden oder an beschreibende Angaben angelehnte Worte zu einem einheitlichen Begriff ist eine ausreichende Unterscheidungskraft anzunehmen, wenn die Kombination dieser Wortbestandteile eine namensmäßig und unterscheidend wirkende Kennzeichnung von individueller Eigenart ergibt (BGH WRP 1997, 1091 - "Immo-Data"; GRUR 1997, 468 - "Netcom"; GRUR 1957, 428 - "Bücherdienst").
  • BGH, 26.06.1997 - I ZR 56/95

    "Immo-Data"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 150/01
    Bei einer Kombination von beschreibenden oder an beschreibende Angaben angelehnte Worte zu einem einheitlichen Begriff ist eine ausreichende Unterscheidungskraft anzunehmen, wenn die Kombination dieser Wortbestandteile eine namensmäßig und unterscheidend wirkende Kennzeichnung von individueller Eigenart ergibt (BGH WRP 1997, 1091 - "Immo-Data"; GRUR 1997, 468 - "Netcom"; GRUR 1957, 428 - "Bücherdienst").
  • BGH, 26.05.1986 - II ZR 237/85

    Übergang einer Klage aus der Wechselforderung zur Klage aus dem Grundverhältnis

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 150/01
    Die hierin liegende Klageänderung ist sachdienlich und somit zuzulassen, da der bisherige Streitstoff eine verwertbare Entscheidungsgrundlage bleibt und die Zulassung die endgültige Beilegung des Streits fördert und einen neuen Prozess vermeidet (BGH NJW-RR 1987, 58).
  • BGH, 12.06.1986 - I ZR 70/84

    "VIDEO-RENT"; Unterscheidungskraft einer Firmenbezeichnung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 150/01
    Die Wortzusammensetzung ist in ähnlicher Weise wie von dem Bundesgerichtshof zu beurteilenden Bezeichnungen "COTTON LINE" (GRUR 1996, 68) "VIDEO-RENT" (WRP 1986, 671) und "Bücherdienst" ( aaO ) allgemein verständlich und hat daher beschreibenden Inhalt, weshalb der Begriff H als Firmenbezeichnung für einen Geschäftsbetrieb, der u.a. einen Hersteller- und Lieferantenkatalog vertreibt, keine Unterscheidungskraft besitzt.
  • OLG Stuttgart, 09.02.2001 - 2 U 131/00

    Internet-Adresse - Zulässigkeit allgemeiner Begriffe wie Gattungs- und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 150/01
    Der naheliegende Umstand, dass der Beklagte den streitigen Domain-Namen für sich hat registrieren lassen, um gewisse Suchgewohnheiten von Internet-Nutzern aufzugreifen, nämlich vor der Inanspruchnahme von Suchmaschinen zunächst einmal den Suchbegriff einzugeben, ist für sich allein wettbewerbsrechtlich nicht anstößig (BGH MDR 2002, 45 - mitwohnzentrale.de; OLG Stuttgart WRP 2001, 971, 972 "dtp.de").
  • BGH, 21.11.1996 - I ZR 149/94

    "NetCom"; Unterscheidungskraft eines Firmenbestandteils

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.02.2002 - 2 U 150/01
    Bei einer Kombination von beschreibenden oder an beschreibende Angaben angelehnte Worte zu einem einheitlichen Begriff ist eine ausreichende Unterscheidungskraft anzunehmen, wenn die Kombination dieser Wortbestandteile eine namensmäßig und unterscheidend wirkende Kennzeichnung von individueller Eigenart ergibt (BGH WRP 1997, 1091 - "Immo-Data"; GRUR 1997, 468 - "Netcom"; GRUR 1957, 428 - "Bücherdienst").
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 24.08.2001 - 11 W 47/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8617
OLG Naumburg, 24.08.2001 - 11 W 47/01 (https://dejure.org/2001,8617)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24.08.2001 - 11 W 47/01 (https://dejure.org/2001,8617)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 24. August 2001 - 11 W 47/01 (https://dejure.org/2001,8617)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung; Sofortiges Anerkenntnis; Anlass zur Klageerhebung; Verteidigungsanzeige; Inanspruchnahme eines Miteigentümers

  • Judicialis

    ZPO § 93; ; ZPO § ... 239; ; ZPO § 99 Abs. 2; ; ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § 100 Abs. 1; ; ZPO § 577 Abs. 2; ; ZPO § 307 Abs. 2; ; ZPO § 99 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 276 Abs. 1 S. 1; ; BGB §§ 741 ff; ; BGB § 747 S. 2; ; BGB § 747 S. 1; ; EGBGB Art. 233 § 11 Abs. 3

  • rechtsportal.de

    Zum Vorliegen eines "sofortigen Anerkenntnisses"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.10.2000 - V ZR 194/99

    Eigentum an Grundstück aus der Bodenreform

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.08.2001 - 11 W 47/01
    Der Anspruchsberechtigte nach Art. 233 § 11 Abs. 3 S.1 EGBGB kann daher von jedem Miteigentümer die Verfügung über dessen Miteigentumsanteil verlangen, statt sämtliche Miteigentümer auf eine gemeinschaftliche Verfügung über das Grundstück insgesamt in Anspruch zu nehmen (BGH VIZ 2001, 103, 104).
  • OLG Nürnberg, 12.02.1998 - 11 WF 384/98

    Sofortiges Anerkenntnis nach § 93 ZPO liegt im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Naumburg, 24.08.2001 - 11 W 47/01
    Die Verteidigungsanzeige hindert den Erlaß eines Anerkenntnisurteils nach § 307 Abs. 2 ZPO nicht, weil diese Vorschrift nur eine Aufforderung nach § 276 Abs. 1 S.1 ZPO, nicht aber die Einhaltung der Notfrist von zwei Wochen verlangt (Bohlander, NJW 1997, 35 f; Stein/Jonas/Leipold, ZPO 21. Aufl. § 307 Rn. 46; MünchKomm/Musielak, ZPO 2. Aufl. § 307 Rn. 28; ders., in Musielak, ZPO, § 307 Rn. 19; Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 57. Aufl. § 307 Rn. 9; Zöller/Vollkommer, ZPO 21. Aufl. § 307 Rn. 3a; aA möglicherweise OLG Nürnberg MDR 1998, 680); "sofortig" im Sinne von § 93 ZPO ist ein auf eine Verteidigungsanzeige folgendes Anerkenntnis jedoch nicht mehr (vgl.- neben den oben angegebenen Fundstellen - etwa Zöller/Herget, ZPO 21. Aufl. § 93 Rn. 4 mit weiteren Nachweisen; aA etwa Zöller/Greger, ZPO 21. Aufl. § 276 Rn. 13 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    aa) Allerdings ist in Rechtsprechung und Literatur bisher vielfach die Ansicht vertreten worden, ein "sofortiges" Anerkenntnis im Sinne des § 93 ZPO könne bei Anordnung des schriftlichen Vorverfahrens nur bis zum Ablauf der Notfrist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO erfolgen (OLG Brandenburg, OLGR 2003, 305, 306; OLG Celle, NJW-RR 1998, 1370; OLG Frankfurt, NJW-RR 1993, 126, 127 f.; OLG Hamburg, OLGR 1996, 204; OLG München, MDR 1989, 267; OLG Naumburg, OLGR 2002, 239, 240; OLG Nürnberg, MDR 1998, 680; OLG Stuttgart, OLGR 2000, 84 f.; OLG Zweibrücken, OLGR 2001, 394 f.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 93 Rn. 102; HK-ZPO/Gierl, § 93 Rn. 27; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 93 Rn. 5; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 27. Aufl., § 93 Rn. 9; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 6; Zimmermann, ZPO, 7. Aufl., § 93 Rn. 2).
  • OLG Karlsruhe, 02.12.2003 - 11 W 75/03

    Kostenentscheidung: Sofortiges Anerkenntnis im schriftlichen Vorverfahren

    Die überwiegende Ansicht in Rechtsprechung und Literatur nimmt an, das Anerkenntnis müsse innerhalb der zweiwöchigen Notfrist für die Verteidigungsanzeige erklärt werden (OLG Bremen, Beschl. v. 22.11.1982 - 3 W 11/82, JurBüro 1983, 625; OLG Hamburg, Beschl. v. 23.12.1987 - 3 W 122/87, WRP 1988, 315; OLG München, Beschl. v. 24.11.1988 - 5 W 3037/88, MDR 1989, 267; OLG Hamm, Beschl. v. 28.4.1989 - 20 W 23/89, VersR 1989, 1211; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.9.1991 - 25 W 68/91, NJW-RR 1993, 126; OLG Hamburg, Beschl. v. 15.4.1996 - 11 W 15/96, OLGReport Hamburg 1996, 204; OLG Celle, Beschl. v. 3.11.1997 - 5 W 48/97, NJW-RR 1998, 1370; OLG Nürnberg, Beschl. v. 12.2.1998 - 11 WF 384/98, MDR 1998, 680; OLG Braunschweig, Beschl. v. 19.3.1998 - 1 WF 22/98, JurBüro 1999, 36; OLG Köln, Beschl. v. 22.9.1998 - 4 W 4/98, OLGReport Köln 1999, 130; OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.11.1999 - 11 W 27/99, OLGReport Stuttgart 2000, 84; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 19.2.2001 - 4 W 2/01, OLGReport Zweibrücken 2001, 394; OLG Köln, Beschl. v. 8.8.2001 - 11 W 19/01, OLGReport Köln 2002, 160; OLG Naumburg, Beschl. v. 24.8.2001 - 11 W 47/01, OLGReport Naumburg 2002, 239; OLG Brandenburg, Beschl. v. 17.10.2002 - 9 WF 169/02, OLGReport Brandenburg 2003, 305; Herget in Zöller, ZPO, 24. Auflage, § 93 Rdn. 4; Steiner in Wieczorek, ZPO, 3. Auflage, § 83 Rdn. 9; Thomas/Putzo, ZPO, 25. Auflage, § 93 Rdn. 9; Hartmann in Baumbach/Lauterbach, ZPO, 62. Auflage, § 93 Rdn. 102; Wolst in Musielak, ZPO, 3. Auflage, § 93 Rdn. 5; Bork in Stein/Jonas, ZPO, 21. Auflage, § 93 Rdn. 5; Belz in MünchKomm-ZPO, 2. Auflage, § 93 Rdn. 13, Stichwort "Zeitpunkt").

    Die teilweise in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, mit der Verteidigungsanzeige bringe der Beklagte das Gegenteil eines Anerkenntnisses zum Ausdruck, nämlich ein Bestreiten der klägerischen Forderung (OLG Stuttgart, Beschl. v. 16.11.1999 - 11 W 27/99, OLGReport Stuttgart 2000, 84, OLG Naumburg, Beschl. v. 24.8.2001 - 11 W 47/01, OLGReport Naumburg 2002, 239, 240) ist nicht überzeugend.

  • KG, 16.02.2006 - 20 W 52/05

    Sofortiges Anerkenntnis: Anerkenntnis nach Anzeige der Verteidigungsanzeige und

    Diese Ansicht wird damit begründet, dass das Anerkenntnis bei der ersten prozessualen Gelegenheit erklärt werden müsse, dies sei in der Notfrist des § 276 Abs. 1 Satz 1 ZPO (u. a. Hartmann in: Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 93 Rdnr. 97, 102; Bork in: Stein/Jonas, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rdnr.6; Musielak/Wolst, ZPO, 4. Aufl., § 93 Rdnr.5; OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.10.2002 - 9 WF 169/02 -, JurBüro 2003, 323; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 19.2.2001 - 4 W 2/01 -, NJW-RR 2002, 138; OLG Naumburg, Beschluss vom 24.8.2001 -11 W 47/01, OLGR Naumburg 2002, 239).
  • OLG Bremen, 07.04.2004 - 4 W 7/04

    Sofortiges Anerkenntnis - Anwendung des Grundgedankens des § 93 ZPO im Rahmen

    a) Im Ansatz zutreffend geht das Landgericht allerdings davon aus, dass nach herrschender Meinung ein sofortiges Anerkenntnis im Regelfall ausgeschlossen ist, wenn ein Beklagter im schriftlichen Vorverfahren zunächst seine Verteidigungsbereitschaft anzeigt und erst nach Ablauf der Notfrist des § 276 Abs. 1 ZPO die Klagforderung anerkennt ( OLG Bremen FamRZ 1994, 1483; JurBüro 1983, 625; OLGR Hamburg 1996, 204; OLG München MDR 1989, 267; OLG Hamm VersR 1989, 1211; OLG Frankfurt NJW-RR 1993, 126; OLG Celle NJW-RR 1988, 1370; OLGR Köln 2002, 160; OLG Braunschweig JurBüro 1999, 36; OLGR Naumburg 2002, 239; OLGR Zweibrücken 2001, 394; OLGR Düsseldorf 1992, 181; Zöller/Herget, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 4; Thomas/Putzo, ZPO, 25 Aufl., § 93 Rn. 9; Baumbach/Lauterbach/ Hartmann, ZPO, 62. Aufl., § 93 Rn. 97; MüKo/Musielak, ZPO, 2. Aufl., § 307 Rd. 28; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 21. Aufl., § 93 Rn. 5).
  • OLG Koblenz, 24.04.2006 - 12 U 357/05

    Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers gegen die

    In diesem Fall ist nach verbreiteter Meinung kein "sofortiges" Anerkenntnis mehr möglich (vgl. OLG Hamm VersR 1989, 1211; OLG Köln OLG-Report Köln 2002, 160; OLG München MDR 1989, 267; OLG Naumburg OLG-Report Naumburg 2002, 239; PfzOLG Zweibrücken OLG-Report Zweibrücken 2001, 394).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 12.07.2002 - 16 U 98/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10571
OLG Celle, 12.07.2002 - 16 U 98/02 (https://dejure.org/2002,10571)
OLG Celle, Entscheidung vom 12.07.2002 - 16 U 98/02 (https://dejure.org/2002,10571)
OLG Celle, Entscheidung vom 12. Juli 2002 - 16 U 98/02 (https://dejure.org/2002,10571)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 524 (n.F.)
    Fristverlängerung zur Begründung der Anschlussberufung

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 2651
  • FamRZ 2003, 1303
  • BauR 2002, 1598
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 210/06

    Frist für eine den Streitgegenstand verändernde Anschlussberufung mit dem Ziel

    Die Änderungen der Norm durch das 1. Justizmodernisierungsgesetz vom 24. August 2004 (BGBl. I 2198) waren eine Folge der teilweise heftigen Kritik an der Befristung der Anschlussberufung in der Ausgestaltung durch das Zivilprozessreform-Gesetz in Rechtsprechung (OLG Stuttgart, NZG 2004 766, 767; OLG Celle NJW 2002, 2651, 2652) und Schrifttum (Born, FamRZ 2003, 1245, 1246; Gerken, NJW 2002, 1095; Piekenbrock, MDR 2002, 675, 676).
  • OLG Hamm, 19.09.2003 - 19 U 56/02

    Anschlußberufungsfrist bei Klageänderung infolge unrichtigen Antrags erster

    Allerdings wird die Auffassung vertreten, dass die Befristung der Anschlußberufung gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Gebot der Waffengleichheit verstößt, weil der Berufungskläger neuen Sachvortrag unter den Voraussetzungen der §§ 533 Nr. 2, 529 Abs. 1 Nr. 2, 531 Abs. 2 ZPO in den Prozeß einführen kann und ihm bei Vorliegen der Voraussetzungen auch die Klageerweiterung und Klageänderung unbefristet während des Berufungsrechtszuges möglich ist (vgl. OLG Celle, NJW 2002, 2651; Gerken, NJW 2002, 1095 ff., Piekenbrock, MDR 2002, 675 ff).
  • OLG Celle, 27.01.2004 - 16 U 158/03

    Möglichkeiten sowie Kostenverteilung bei der Rücknahme und Erhebung einer

    Er wird jedoch durch die in keiner Weise sachgemäße Frist des § 524 Abs. 1 ZPO (dazu ausführlich OLG Celle, NJW 2002, 2651) gezwungen, Anschlussberufung binnen eines Monats nach Zustellung der Berufungsbegründung und damit bereits zu einem Zeitpunkt einzulegen, zu dem seine eigene Berufungserwiderungsfrist in der überwältigenden Zahl der Fälle noch nicht abgelaufen ist und das Berufungsgericht darüber hinaus in den allermeisten Fällen eine Entscheidung nach § 522 Abs. 2 ZPO zwar angekündigt hat, die Frist zur Stellungnahme des Berufungsführers aber noch nicht abgelaufen ist.
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