Rechtsprechung
   OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01   

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OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01 (https://dejure.org/2002,1646)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.01.2002 - 2 W 173/01 (https://dejure.org/2002,1646)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. Januar 2002 - 2 W 173/01 (https://dejure.org/2002,1646)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der sofortigen weiteren Beschwerde gegen die Versagung der Zustimmung über die Entnahme eines Vorschusses durch den Insolvenzverwalter; Vorlage beim Bundesgerichtshof ; Festsetzungsentscheidung

  • Judicialis

    InsO § 6; ; InsO § 7; ; InsO § 63; ; InsO § 65; ; InsO § 6 Abs. 1; ; InsO § 7 Abs. 3; ; InsO § 7 Abs. 1; ; InsO § 7 Abs. 4; ; InsO § 64 Abs. 3; ; ZPO § 577 Abs. 2 Satz 1; ; InsVV § 9

  • rewis.io
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO §§ 6 7 63 64; InsVV § 9
    Sofortige Beschwerde gegen Entscheidungen des Insolvenzgerichts über die Entnahme eines Vorschusses auf die Vergütung des Insolvenzverwalters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 406
  • ZIP 2002, 231
  • NZI 2002, 153
  • Rpfleger 2002, 220
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Köln, 19.10.2001 - 2 W 200/01

    Keine weitere Beschwerde gegen die Ablehnung eines Rechtspflegers des

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01
    Das Oberlandesgericht Köln und nicht, worauf der Senat in sämtlichen bisher in den einschlägigen Fachzeitschriften veröffentlichten Beschlüssen hingewiesen hat (z.B. zuletzt: NZI 2001, 657; NZI 2001, 658), das Oberlandesgericht Hamm ist in Nordrhein-Westfalen gemäß § 7 Abs. 3 InsO in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen über die Zusammenfassung der Entscheidungen über die weiteren Beschwerden in Insolvenzsachen vom 6. November 1998 (GVBl. NW 1998, 550; NZI 1999, 66) zur Entscheidung über die in Insolvenzsachen gegen einen Beschluß des Landgerichts eingelegten Rechtsmittel berufen.

    Diese Zuweisung beschränkt sich nicht auf die Entscheidung über die nach § 7 Abs. 1 InsO statthafte weitere Beschwerde, sondern auf alle Fälle, in denen in einer Insolvenzsache das Oberlandesgericht als dritte Instanz angerufen wird (Senat; NZI 1999, 198; Senat, NZI 1999, 415; Senat, NZI 2000, 538; Senat, NZI 2001, 657).

    Nur wenn die Entscheidung des Insolvenzgerichts nach § 6 Abs. 1 InsO anfechtbar ist, weil ein Fall gegeben ist, in dem die Insolvenzordnung ausdrücklich eine derartige Anfechtbarkeit vorsieht, ist gemäß § 7 Abs. 1 InsO gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts, jedenfalls bis zum 31. Dezember 2001, der Weg zum Oberlandesgericht eröffnet (vgl. hierzu: BGH, NJW 2000, 1869 = ZIP 2000, 755 = NZI 2000, 260; Senat, NZI 2001, 657; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 5 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).

  • LG Münster, 26.07.2001 - 5 T 614/01

    Statthaftigkeit der Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen die Versagung der

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01
    Die sofortige weitere Beschwerde des Beteiligten zu 2) vom 17. August 2001 gegen den Beschluß der 5. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 26. Juli 2001, 5 T 614/01, wird dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

    Durch Beschluß vom 26. Juli 2001 (Bl. 1070 ff. d.GA.) hat die Kammer (abgedruckt in: NZI 2001, 604 = ZInsO 2001, 903 = Rpfleger 2001, 614) die Beschwerde als unzulässig mit der Begründung verworfen, die Versagung der Zustimmung auf Entnahme eines Vorschusses könne nicht mit der sofortigen Beschwerde nach § 6 InsO angefochten werden.

    Soweit über die Versagung der Zustimmung durch den Rechtspfleger entschieden worden ist, unterliegt diese Entscheidung - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Notwendigkeit einer Überprüfungsmöglichkeit von Entscheidungen der Rechtspfleger durch den Richter (FGPrax 2000, 103) - zumindest der befristeten Erinnerung nach § 11 Abs. 1, Abs. 2 RPflG (vgl. MK/Nowak, a.a.O., § 9 InsVV Rdnr. 14; Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Auflage 1994, 4 85 Rdnr. 22b für die vorläufige Vergütung des Konkursverwalters; vgl. auch: HK/Kirchhof, a.a.O., § 6 Rdnr. 9; Senat, ZInsO 2000, 499 [501] für die Entscheidung des Rechtspflegers über einen Antrag gemäß § 850 f ZPO; Senat, NZI 2001, 529 [531] für die Entscheidung des Rechtspflegers über einen Antrag nach § 850 g ZPO; a.A.: AG Göttingen, ZInsO 2001, 903), über die der Richter des Insolvenzgerichts abschließend zu befinden hat.

  • OLG Köln, 23.06.1999 - 2 W 119/99
    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01
    Diese Zuweisung beschränkt sich nicht auf die Entscheidung über die nach § 7 Abs. 1 InsO statthafte weitere Beschwerde, sondern auf alle Fälle, in denen in einer Insolvenzsache das Oberlandesgericht als dritte Instanz angerufen wird (Senat; NZI 1999, 198; Senat, NZI 1999, 415; Senat, NZI 2000, 538; Senat, NZI 2001, 657).

    Durch diese Vorschrift wird nur der Rechtsweg als solcher garantiert, nicht jedoch ein mehrstufiger Instanzenzug (vgl. BVerfGE 31, 364 [368]; Senat, NZI 1999, 415 = ZIP 1999, 1714 [1715]; Senat, ZInsO 2000, 104; Becker in: Nerlich/Römermann, InsO, Stand Nov. 2000, § 6 Rdnr. 30 m.w.N.; Hoffmann, NZI 1999, 425 [426]).

  • LG Stuttgart, 15.08.2000 - 10 T 149/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Sicherung der

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01
    Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde folgt auch nicht aus § 64 Abs. 3 InsO (so aber: LG Stuttgart, NZI 2000, 547 [548]; vgl. auch LG Rostock, NZI 2001, 158 und LG Magdeburg, ZIP 1995, 1372 [1373], die jeweils ohne weitere Ausführungen für die Vergütung des Gesamtvollstreckungsverwalters von der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gem. § 11 RPflG, § 20 GesO ausgehen).

    Anfechtbar ist erst die endgültige Vergütungsfestsetzung (so im Ergebnis auch: LG Göttingen, NZI 2001, 665; MK/Nowak, InsO, 2001, § 9 InsVV Rdnr. 14; Foltis, ZInsO 2001, 842; a.A.: LG Stuttgart, NZI 2000, 547 [548]; Eickmann, Vergütungsrecht, 1999, § 9 InsVV Rdnr. 19; Delhaes in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 64 Rdnr. 14; für die uneingeschränkte Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Zustimmung; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung in Insolvenzverfahren 2. Auflage 1999, § 9 InsVV Rdnr. 17; Haarmeyer, ZInsO 2001, 938 [941]; Hess in: Hess/Weis/Wienberg, InsO, 2. Auflage 2001, § 9 InsVV Rdnr. 7; Smid, InsO, 2. Auflage 2001, § 9 InsVV; jeweils für die Anfechtbarkeit der die Zustimmung ablehnenden Entscheidung durch den Insolvenzverwalter).

  • LG Göttingen, 02.08.2001 - 10 T 40/01

    Vorschussverlangen eines Insolvenzverwalters auf die Vergütung und die Auslagen

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01
    Anfechtbar ist erst die endgültige Vergütungsfestsetzung (so im Ergebnis auch: LG Göttingen, NZI 2001, 665; MK/Nowak, InsO, 2001, § 9 InsVV Rdnr. 14; Foltis, ZInsO 2001, 842; a.A.: LG Stuttgart, NZI 2000, 547 [548]; Eickmann, Vergütungsrecht, 1999, § 9 InsVV Rdnr. 19; Delhaes in: Nerlich/Römermann, a.a.O., § 64 Rdnr. 14; für die uneingeschränkte Anfechtbarkeit der Entscheidung über die Zustimmung; Haarmeyer/Wutzke/Förster, Vergütung in Insolvenzverfahren 2. Auflage 1999, § 9 InsVV Rdnr. 17; Haarmeyer, ZInsO 2001, 938 [941]; Hess in: Hess/Weis/Wienberg, InsO, 2. Auflage 2001, § 9 InsVV Rdnr. 7; Smid, InsO, 2. Auflage 2001, § 9 InsVV; jeweils für die Anfechtbarkeit der die Zustimmung ablehnenden Entscheidung durch den Insolvenzverwalter).

    Deshalb kann der Insolvenzverwalter mit Zustimmung des Gerichts aus der Insolvenzmasse einen Abschlag (so LG Göttingen, NZI 2001, 665; Haarmeyer, ZInsO 2001, 938 [941]) bzw. eine Teilvergütung (so MK/Nowak, a.a.O., § 9 InsVV Rdnr. 15) auf die zu diesem Zeitpunkt bei entsprechender Tätigkeit bereits entstandene (BGH, NJW 1992, 692 [694] aber später festzusetzende Vergütung entnehmen.

  • OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens -

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01
    Diese Zuweisung beschränkt sich nicht auf die Entscheidung über die nach § 7 Abs. 1 InsO statthafte weitere Beschwerde, sondern auf alle Fälle, in denen in einer Insolvenzsache das Oberlandesgericht als dritte Instanz angerufen wird (Senat; NZI 1999, 198; Senat, NZI 1999, 415; Senat, NZI 2000, 538; Senat, NZI 2001, 657).
  • LG Rostock, 21.09.2000 - 2 T 334/99

    Antrag eines Verwalters auf Genehmigung der Entnahme eines Vorschusses aus der

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01
    Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde folgt auch nicht aus § 64 Abs. 3 InsO (so aber: LG Stuttgart, NZI 2000, 547 [548]; vgl. auch LG Rostock, NZI 2001, 158 und LG Magdeburg, ZIP 1995, 1372 [1373], die jeweils ohne weitere Ausführungen für die Vergütung des Gesamtvollstreckungsverwalters von der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gem. § 11 RPflG, § 20 GesO ausgehen).
  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01
    Nur wenn die Entscheidung des Insolvenzgerichts nach § 6 Abs. 1 InsO anfechtbar ist, weil ein Fall gegeben ist, in dem die Insolvenzordnung ausdrücklich eine derartige Anfechtbarkeit vorsieht, ist gemäß § 7 Abs. 1 InsO gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts, jedenfalls bis zum 31. Dezember 2001, der Weg zum Oberlandesgericht eröffnet (vgl. hierzu: BGH, NJW 2000, 1869 = ZIP 2000, 755 = NZI 2000, 260; Senat, NZI 2001, 657; HK/Kirchhof, InsO, 2. Auflage 2001, § 7 Rdnr. 5 jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • LG Magdeburg, 27.07.1995 - 3 T 356/95
    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01
    Die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde folgt auch nicht aus § 64 Abs. 3 InsO (so aber: LG Stuttgart, NZI 2000, 547 [548]; vgl. auch LG Rostock, NZI 2001, 158 und LG Magdeburg, ZIP 1995, 1372 [1373], die jeweils ohne weitere Ausführungen für die Vergütung des Gesamtvollstreckungsverwalters von der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gem. § 11 RPflG, § 20 GesO ausgehen).
  • OLG Köln, 18.08.2000 - 2 W 155/00

    Sicherung des Existenzminimums im Insolvenzverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 07.01.2002 - 2 W 173/01
    Soweit über die Versagung der Zustimmung durch den Rechtspfleger entschieden worden ist, unterliegt diese Entscheidung - auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu der Notwendigkeit einer Überprüfungsmöglichkeit von Entscheidungen der Rechtspfleger durch den Richter (FGPrax 2000, 103) - zumindest der befristeten Erinnerung nach § 11 Abs. 1, Abs. 2 RPflG (vgl. MK/Nowak, a.a.O., § 9 InsVV Rdnr. 14; Kuhn/Uhlenbruck, Konkursordnung, 11. Auflage 1994, 4 85 Rdnr. 22b für die vorläufige Vergütung des Konkursverwalters; vgl. auch: HK/Kirchhof, a.a.O., § 6 Rdnr. 9; Senat, ZInsO 2000, 499 [501] für die Entscheidung des Rechtspflegers über einen Antrag gemäß § 850 f ZPO; Senat, NZI 2001, 529 [531] für die Entscheidung des Rechtspflegers über einen Antrag nach § 850 g ZPO; a.A.: AG Göttingen, ZInsO 2001, 903), über die der Richter des Insolvenzgerichts abschließend zu befinden hat.
  • BGH, 05.12.1991 - IX ZR 275/90

    Vergütung und Auslagen des Konkursverwalters für die Zeit ab Feststellung der

  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

  • OLG Zweibrücken, 16.10.2001 - 3 W 177/01

    Insolvenzverwalter; Entlassung; Kündigung; Vorschuss; Vergütung; Schlussrechnung

  • OLG Köln, 15.10.2001 - 2 W 206/01

    Weitere Beschwerde bei Ablehnung eines Richters am Insolvenzgericht

  • OLG Köln, 08.09.2000 - 2 W 166/00

    Zuständigkeit für außerordentliche Beschwerde in Insolvenzsachen - Mitteilung des

  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99

    Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZB 53/02

    Rechtsmittel gegen die Versagung der Genehmigung zur Entnahme eines

    Dieses hat durch Beschluß vom 7. Januar 2002 die Sache dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt (der Vorlagebeschluß des Oberlandesgerichts ist abgedruckt in ZInsO 2002, 240 und NZI 2002, 153).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.03.2002 - 14 WF 20/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3049
OLG Köln, 14.03.2002 - 14 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3049)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2002 - 14 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3049)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2002 - 14 WF 20/02 (https://dejure.org/2002,3049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 568 S. 2; ; ZPO § 568 S. 2 Nr. 1; ; ZPO § 526

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    ZPO (i.d.F. ab 01.01.2002) § 568
    Zuständigkeit des Senats in voller Besetzung für Entscheidung über Beschwerde gegen PKH-Entscheidung des Einzelrichters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1436
  • MDR 2002, 1147
  • FamRZ 2002, 1268
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86

    Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe

    Auszug aus OLG Köln, 14.03.2002 - 14 WF 20/02
    Die Gleichbehandlung der nicht bedürftigen Partei mit der bedürftigen Partei und die erforderliche weitgehende Chancengleichheit bei der Rechtswahrnehmung (BVerfG NJW 1988, 2231; Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl. (2002), vor § 114 Rn. 1,2) erfordert, dass abgesehen von eindeutigen Fällen kein anderes Gremium über die Frage der Erfolgsaussicht entscheidet, als es auch der Fall bei einer Berufung gegen die Hauptsachenentscheidung des Ausgangsgerichts der Fall wäre.
  • OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02

    Verfahrensrecht; Richterablehnung

    Die Möglichkeit einer Übertragung ist auch nicht deshalb zu bejahen, weil die Gefahr einer widersprüchlichen Beurteilung durch den Einzelrichter in dem Beschwerdeverfahren einerseits und den Senat in seiner nach dem Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebenen Besetzung in einem etwaigen späteren Berufungsverfahren andererseits nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann (so OLG Köln [14. Senat], MDR 2002, 1147 = OLGR 2002, 260, für eine Beschwerde gegen eine PKH-Entscheidung des Einzelrichters), bzw. weil bei einem zulässigen Ablehnungsgesuch die Entscheidung der Kammer und in einem sich anschließenden Beschwerdeverfahren mithin des Senats jeweils in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Besetzung erfolgt wäre.
  • OLG Celle, 12.06.2002 - 2 W 53/02

    Entscheidung durch den originären Einzelrichter in einem Beschwerdeverfahren

    Entgegen der Auffassung des OLG Köln (NJW 2002, 1436) hat der Einzelrichter des Beschwerdegerichts die Sache nicht schon dann regelmäßig an den Senat zu übertragen, wenn die Beschwerde gegen eine Prozesskostenhilfeentscheidung die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung betrifft, sofern die Beurteilung der Erfolgsaussicht nicht unzweifelhaft ist.
  • OLG Bamberg, 30.07.2002 - 4 W 81/02

    Befreiung von der Kostenvorschusspflicht bei Klage auf Schadensersatz

    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass dies zu dem seltsam anmutenden Ergebnis führt, dass - bei Tätigkeit des Einzelrichters in der ersten Instanz - über die Beschwerde gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe der Einzelrichter des Senats in originärer Zuständigkeit entscheidet (differenzierend hierzu allerdings: OLG Köln vom 14.3.2002 - 14 WF 20/02 -), während die - deutlichweniger bedeutsame - Entscheidung nach § 65 Abs. 7 GKG vom Senat in der Besetzung von drei Mitgliedern zu überprüfen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 16.01.2002 - 7 U 97/2001, 7 U 97/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7090
OLG Frankfurt, 16.01.2002 - 7 U 97/2001, 7 U 97/01 (https://dejure.org/2002,7090)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.01.2002 - 7 U 97/2001, 7 U 97/01 (https://dejure.org/2002,7090)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Januar 2002 - 7 U 97/2001, 7 U 97/01 (https://dejure.org/2002,7090)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Werkvertraglicher Vergütungsanspruch; Verwahrung durch einen Rechtsanwalt; Berufstätigkeit im Sinne der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO); Entstehung einer Hebegebühr

  • Wolters Kluwer

    (Rechtsanwaltskosten: Vergütung für Verwahrung und Weiterleitung eines Geldbetrages)

  • Judicialis

    BRAGO § 22 Abs. 1; ; BGB § 632 Abs. 2

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAGO § 22; BGB § 631; BGB § 632; KostO § 32; KostO § 149
    Anwaltsvergütung für treuhänderische Aufbewahrung und Weiterleitung eines Geldbetrags

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 22 Abs. 1; BGB § 632 Abs. 2
    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Hebegebühr bei Verwahrungsauftrag?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 862
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.12.1966 - VII ZR 195/64

    Vermögensverwaltung durch Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2002 - 7 U 97/01
    Das hat zur Folge, dass sich die Vergütungsfrage nach allgemeinem bürgerlichen Recht richtete (vgl. BGH NJW 1967, 876; Riedel/Sußbauer BRAGO", 8. Aufl., Anm. A 24 ff.).
  • OLG Hamm, 29.01.1997 - 31 U 145/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2002 - 7 U 97/01
    Nach dem unstreitigen Sachverhalt hatte der Kläger diese Verpflichtung mit Rechtsbindungswillen übernommen, wobei die Umstände des Einzelfalles, insbesondere die Höhe der zu erwartenden Summe und die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken für dessen Vorliegen sprechen (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1997, 1007).
  • BVerfG, 03.12.1969 - 1 BvR 624/56

    Kriegsfolgeschäden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2002 - 7 U 97/01
    Für deren Berechnung ist darauf abzustellen, was zur Zeit des Vertragsschlusses nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Werkleistung für eine Werkleistung dieser Art gewährt zu werden pflegte (vgl. BGH BB 1969, 1413; BGH NJW 1970, 799; Staudinger-Peters, 13. Aufl., § 632 Rdn. 48).
  • BGH, 29.09.1969 - VII ZR 108/67

    Festsetzung einer Vergütung bei fehlender Vereinbarung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.01.2002 - 7 U 97/01
    Für deren Berechnung ist darauf abzustellen, was zur Zeit des Vertragsschlusses nach allgemeiner Auffassung der beteiligten Kreise am Ort der Werkleistung für eine Werkleistung dieser Art gewährt zu werden pflegte (vgl. BGH BB 1969, 1413; BGH NJW 1970, 799; Staudinger-Peters, 13. Aufl., § 632 Rdn. 48).
  • KG, 26.10.2010 - 7 U 31/10

    Rechtsschutzversicherung: Reichweite der Baurisikoausschlussklausel in

    Der Baurisikoausschluss kommt deshalb auch dann zur Anwendung, wenn ein Grundstück mit einem bereits errichteten Gebäude erworben wird, sofern jedenfalls auf die Bauleistungen Werkvertragsrecht anzuwenden ist (OLGR Frankfurt 2002, 72).
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Rechtsprechung
   OLG München, 16.04.2002 - 11 W 1138/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9836
OLG München, 16.04.2002 - 11 W 1138/02 (https://dejure.org/2002,9836)
OLG München, Entscheidung vom 16.04.2002 - 11 W 1138/02 (https://dejure.org/2002,9836)
OLG München, Entscheidung vom 16. April 2002 - 11 W 1138/02 (https://dejure.org/2002,9836)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anwendbarkeit des § 134 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) auf das Gesetz zur Umstellung des Kostenrechtes und der Steuerberatergebührenordnung auf Euro

  • Anwaltsblatt

    § 134 BRAGebO

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Übergangsrecht bei Euro-Umstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1220
  • FamRZ 2002, 1506
  • AnwBl 2002, 434
  • Rpfleger 2002, 380
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Dresden, 25.03.2004 - 10 U 902/00

    Defizite im Standsicherheitsnachweis: Haftungsrisiken

    Die auf Gesetzesänderungen bezogenen Übergangsvorschriften in § 73 Abs. 1 Sätze 1 und 2 GKG und in § 134 Abs. 1 Sätze 1 und 2 BRAGO finden - mangels einer abweichenden Regelung im KostREuroUG vom 27.04.2001 (BGBl. I S. 751) - auf die Umstellung von DM zum Euro in den Gebührengesetzen entsprechende Anwendung (wie hier Markl/Meyer, GKG (2003), § 73, Rn. 1; OLG München - Beschluss vom 16.04.2002 - 11 W 1138/02 - JurBüro 2002, 417; VGH Mannheim - Beschluss vom 04.04.2002 - 14 S 2326/01 - NJW 2002, 1893; a.A. OVG Bremen - Beschluss vom 21.03.2002 - OVG 1 S 126/02 - JurBüro 2002, 423).
  • FG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 9 KO 3/07

    Erinnerung gegen Kostenfestsetzungsbeschluss: Ermäßigung der Geschäftsgebühr für

    Auch für die Bestimmung der maßgeblichen Fassung der Anlage 1 zu § 11 BRAGO ist gemäß § 134 Abs. 1 Satz 1 BRAGO die Vergütung nach bisherigem Recht zu berechnen, wenn der unbedingte Auftrag zur Erledigung derselben Angelegenheit vor dem Inkrafttreten der Gesetzesänderung erteilt worden ist, denn die Änderung der BRAGO durch das Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts auf Euro (KostREuroUG) wird von § 134 BRAGO erfasst (ebenso OLG München, Beschluss vom 16. April 2002 - AZ 11 W 1138/02 - [...]).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 198/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6010
OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 198/00 (https://dejure.org/2001,6010)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.2001 - 6 U 198/00 (https://dejure.org/2001,6010)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2001 - 6 U 198/00 (https://dejure.org/2001,6010)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    UWG § 1; ; UWG § ... 3; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 3; ; MarkenG § 14 Abs. 5; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 14 Abs. 2; ; ZPO § 269 Abs. 3; ; ZPO § 92 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 108; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    MarkenG §§ 14 15
    Verletzung der Wortmarke "Zwilling" durch Zeichen "Zweibrüder"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97

    Davidoff; Schutz bekannter Marken

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 198/00
    Dabei kommt es auf die Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren, auf die Kennzeichnungskraft der Klagemarke sowie auf das Maß der Ähnlichkeit der zu vergleichenden Kennzeichnungen an, wobei zwischen diesen die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren eine Wechselwirkung dergestalt besteht, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Klagemarke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"; BGH WRP 1998, 755/757 -"nitrangin").
  • BGH, 04.12.1997 - I ZR 111/95

    "Nitrangin"; Prägung einer Marke im Arzneimittelbereich

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2001 - 6 U 198/00
    Dabei kommt es auf die Nähe der in Betracht zu ziehenden Waren, auf die Kennzeichnungskraft der Klagemarke sowie auf das Maß der Ähnlichkeit der zu vergleichenden Kennzeichnungen an, wobei zwischen diesen die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren eine Wechselwirkung dergestalt besteht, dass der Ähnlichkeitsgrad um so geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Warennähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Klagemarke nur schwach und/oder der Warenabstand größer ist (vgl. BGH GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"; BGH WRP 1998, 755/757 -"nitrangin").
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.06.2001 - 20 U 13/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,8116
OLG Hamm, 20.06.2001 - 20 U 13/01 (https://dejure.org/2001,8116)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.06.2001 - 20 U 13/01 (https://dejure.org/2001,8116)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. Juni 2001 - 20 U 13/01 (https://dejure.org/2001,8116)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Fiktives Nettoarbeitsentgelt; Bemessung der Rentenleistung; Steuerklasse; Zusatzversorgungsrente; Lohnsteuer

  • Judicialis

    AGBG § 8; ; AGBG § 9; ; BGB § 242; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713

  • VersR (via Owlit)

    GG Art. 3; BGB § 242; AGBG § 8; AGBG § 9; AGBG § 28
    Berechnung des fiktiven Nettoentgelts in einer Zusatzversorgungskasse

  • rechtsportal.de

    Zusatzversorgungsrente - Bemessung der Rentenleistung - Berechnung des fiktiven Nettoarbeitsentgeltes - Steuerklassen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2002, 471
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 11.09.1987 - 20 U 56/87

    Wirksamkeit der Änderung der Satzung einer kirchlichen Zusatzversorgungskasse;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 20 U 13/01
    Das hat der Senat bereits in einer die Satzung der Beklagten betreffenden Entscheidung (VersR 87, 1202) unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 48, 35, BGH VersR 1971, 1016) und des Senats (VersR 1987, 145 sowie unter Hinweis auf die Monographie von Hautmann, Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und ihre Rechtsverhältnisse, 1984, S. 169ff.) ausgesprochen.

    Der Senat hat in seiner zitierten Entscheidung (VersR 87, 1202, insoweit nicht veröffentlicht) ausgeführt:.

  • BGH, 26.02.1992 - IV ZR 339/90

    Rückgewähranspruch des Versicherers bei Berufsunfähigkeit oder Rentenbezug des

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 20 U 13/01
    Das setzt jedoch voraus, dass die Bestimmung in der Satzung in der gegenwärtigen Fassung unwirksam ist und dass sich aus der verbleibenden Satzung -- ggfs. im Wege ergänzender Auslegung (zur ergänzenden Auslegung bei unwirksamen AGB Bestimmungen BGH VersR 1992, 479) -- die Verpflichtung der Beklagten ergibt, die durch den Wegfall der unwirksamen Bestimmung entstandene Lücke gerade in der Weise zu schließen, daß eine Berechnung, zumindest für den Fall, der hier in Person der Klägerin vorliegt, nach der begehrten Steuerklasse III/0 stattzufinden hat.
  • BGH, 22.05.1967 - VII ZR 188/64

    Rechtsweg. Schiedsklausel in Anstaltssatzung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 20 U 13/01
    Das hat der Senat bereits in einer die Satzung der Beklagten betreffenden Entscheidung (VersR 87, 1202) unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 48, 35, BGH VersR 1971, 1016) und des Senats (VersR 1987, 145 sowie unter Hinweis auf die Monographie von Hautmann, Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und ihre Rechtsverhältnisse, 1984, S. 169ff.) ausgesprochen.
  • OLG Hamm, 11.07.1986 - 20 W 15/86

    Minderung eines Rentensanspruchs bei Weiterarbeit trotz Berufsunfähigkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 20.06.2001 - 20 U 13/01
    Das hat der Senat bereits in einer die Satzung der Beklagten betreffenden Entscheidung (VersR 87, 1202) unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (BGHZ 48, 35, BGH VersR 1971, 1016) und des Senats (VersR 1987, 145 sowie unter Hinweis auf die Monographie von Hautmann, Die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst und ihre Rechtsverhältnisse, 1984, S. 169ff.) ausgesprochen.
  • OLG Hamm, 17.03.2010 - 20 U 45/09

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Sanierungsgeldes und eines Beitragszuschusses

    Die Regelungen der Satzung der Klägerin stellen - jedenfalls soweit das Beteiligungsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber, Beklagte, und der Kasse, Klägerin, betroffen ist - allgemeine Geschäftsbedingungen dar (Senat NVersZ 2002, 38 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 17.03.2010 - 20 U 44/09

    Anspruch einer Zusatzversorgungskasse gegen den Arbeitgeber auf Zahlung eines

    Die Regelungen der Satzung der Klägerin stellen - jedenfalls soweit das Beteiligungsverhältnis zwischen dem Arbeitgeber, Beklagte, und der Kasse, Klägerin, betroffen ist - allgemeine Geschäftsbedingungen dar (Senat NVersZ 2002, 38 m.w.N.).
  • LG Essen, 13.01.2009 - 8 O 433/05

    Anspruch auf Sanierungsgelder zur Schließung von Deckungslücken durch die

    Die vom Gericht durchzuführende eingeschränkte Inhaltskontrolle der Satzungsbestimmungen ergibt, dass diese Satzungsregelung als solche sachlich geboten ist und sich vom Ansatz her im Rahmen des Vertragszwecks hält (zum Umfang der Inhaltskontrolle vgl. allgemein OLG Karlsruhe Urteil v. 20.07.2004, 12 U 83/03; OLG Karlsruhe, v. 19.07.2005 12 U 36/05; OLG Hamm, NVersZ 2002, 38 ff.).
  • LG Essen, 13.01.2009 - 8 O 432/05

    Erhebung eines Sanierungsgelds i. R. der Gewährung einer zusätzlichen Alters-,

    Die vom Gericht durchzuführende eingeschränkte Inhaltskontrolle der Satzungsbestimmungen ergibt, dass diese Satzungsregelung als solche sachlich geboten ist und sich vom Ansatz her im Rahmen des Vertragszwecks hält (zum Umfang der Inhaltskontrolle vgl. allgemein OLG Karlsruhe Urteil v. 20.07.2004, 12 U 83/03; OLG Karlsruhe, v. 19.07.2005 12 U 36/05; OLG Hamm, NVersZ 2002, 38 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.11.2001 - 16 WF 405/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11507
OLG Stuttgart, 06.11.2001 - 16 WF 405/01 (https://dejure.org/2001,11507)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.11.2001 - 16 WF 405/01 (https://dejure.org/2001,11507)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. November 2001 - 16 WF 405/01 (https://dejure.org/2001,11507)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verfahrensverbindung; Vereinfachtes Verfahren; Unterhaltstitelanpassungsgesetz; Zeitliche Begrenzung; Titeländerung

  • Judicialis

    KindUG Art. 5 § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; KindUG Art. 5 § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; KindUG Art. 5 § 3 Abs. 1; ; ZPO § 642 a; ; ZPO § ... 642 b; ; ZPO § 642 c; ; ZPO a.F. § 642 d; ; ZPO n.F. § 655; ; KJHG a.F.§ 60 Abs. 2; ; UTAG § 2

  • rechtsportal.de

    Zur Zulässigkeit der Änderung von Unterhaltstiteln im vereinfachten Verfahren

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2002, 550
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • AG Kamenz, 30.01.2001 - 1 F 210/00

    Feststellung der Vaterschaft und Kindesunterhalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.11.2001 - 16 WF 405/01
    In Übereinstimmung mit OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1096 hält der Senat diese Vorschrift für verfassungsgemäß und hat dies auch bereits entschieden (Beschluss vom 19.10.2001, 16 UF 105/01, zur Veröffentlichung bestimmt; a.M. AG Kamenz, FamRZ 2001, 1090).
  • OLG Stuttgart, 19.10.2001 - 16 UF 105/01

    Verfassungsmäßigkeit; Unterhaltstitelanpassungsgesetz; Vereinfachtes Verfahren;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.11.2001 - 16 WF 405/01
    In Übereinstimmung mit OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1096 hält der Senat diese Vorschrift für verfassungsgemäß und hat dies auch bereits entschieden (Beschluss vom 19.10.2001, 16 UF 105/01, zur Veröffentlichung bestimmt; a.M. AG Kamenz, FamRZ 2001, 1090).
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2001 - 8 UF 46/01

    Anrechnung des Kindergeldes bei der Bemessung des Unterhalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 06.11.2001 - 16 WF 405/01
    In Übereinstimmung mit OLG Düsseldorf, FamRZ 2001, 1096 hält der Senat diese Vorschrift für verfassungsgemäß und hat dies auch bereits entschieden (Beschluss vom 19.10.2001, 16 UF 105/01, zur Veröffentlichung bestimmt; a.M. AG Kamenz, FamRZ 2001, 1090).
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Rechtsprechung
   KG, 12.02.2002 - 7 W 11/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12727
KG, 12.02.2002 - 7 W 11/02 (https://dejure.org/2002,12727)
KG, Entscheidung vom 12.02.2002 - 7 W 11/02 (https://dejure.org/2002,12727)
KG, Entscheidung vom 12. Februar 2002 - 7 W 11/02 (https://dejure.org/2002,12727)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Ermittlung des Streitwerts eines selbstständigen Beweisverfahrens ; Ermittlung des Werts des Hauptsacheverfahrens

  • rechtsportal.de

    GKG § 25 Abs. 3; BRAGO § 9 Abs. 2; ZPO § 485
    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2002, 1450 (Ls.)
  • BauR 2002, 1892
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 29.06.2000 - 15 W 375/00

    Gegenstandswert im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus KG, 12.02.2002 - 7 W 11/02
    Die einen vertreten die Auffassung, maßgebend sei der vom Gutachter festgestellte Mängelbeseitigungsaufwand, während es nach der Gegenauffassung allein auf die Verfahrenseinleitung und nicht das Ergebnis der Beweisaufnahme ankommen soll (vgl. zum Meinungsstreit OLG Koblenz, MDR 2001, 356 ).
  • OLG Düsseldorf, 03.11.2000 - 21 W 46/00

    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren: Voraussichtliche

    Auszug aus KG, 12.02.2002 - 7 W 11/02
    Dies beispielsweise dann, wenn in der Antragsschrift keine konkreten Angaben gemacht werden oder Angaben hierzu dem Antragsteller mangels hinreichender Grundlagen und fehlender Sachkenntnis nicht oder - vor allem zur Darlegung der sachlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts als Gericht der Hauptsache - nur äußerst vage möglich sind, weil die Mängel, ihr Umfang und die Kosten der Mängelbeseitigung im Beweisverfahren gerade erst festgestellt werden sollen (vgl. insoweit auch OLG Düsseldorf, MDR 2001, 649 ).
  • OLG Frankfurt, 03.12.2002 - 19 W 25/02

    Streitwertbemessung für ein selbstständiges Beweisverfahren zur Vorbereitung

    Kommt es, wie hier, nicht zu einem Hauptprozeß, richtet sich der Streitwert nach den vom Antragsteller bei Einleitung des Beweisverfahrens behaupteten Tatsachen und dem von ihm in der Antragsschrift erkennbar zum Ausdruck gebrachten Interesse an der Hauptsache (KG-Report Berlin 2002, 204; Madert OLG-Report Frankfurt 2002, K 51, 54).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 20.08.2001 - 9 W 104/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,22094
OLG Schleswig, 20.08.2001 - 9 W 104/01 (https://dejure.org/2001,22094)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20.08.2001 - 9 W 104/01 (https://dejure.org/2001,22094)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 20. August 2001 - 9 W 104/01 (https://dejure.org/2001,22094)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    GKG § 58 Abs. 2 Satz 1 § 68 Abs. 1 Satz 1 § 69
    Verfahrenskosten: Haftung für Auslagenvorschuß bei Zeugenbenennung durch beide Parteien

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.06.1999 - VI ZR 220/98

    Auslagenvorschuß bei Benennung eines Zeugen oder Sachverständigen durch beide

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 9 W 104/01
    Benennen beide Parteien denselben Zeugen, haften sie für den Vorschuss als Gesamtschuldner, wenn jeder Beweisantrag mitursächlich für die Entstehung der Auslagen war (vgl. Oestreich/Winter/Heilstab, GKG , § 68 Rdn. 10; Markl/Meyer, GKG , 4. Aufl., § 68 Rdn. 4 f.; OLG Koblenz, JurBüro 1988, 1021 und Rpfleger 1988, 384; OLG Zweibrücken, JurBüro 1989, 89; OLG Stuttgart, JurBüro 1988, 347; OLG Düsseldorf, MDR 1974, 321 ; a.A. Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 68 GKG Rdn. 12 ohne Begründung unter Berufung auf BGH, BB 1999, 1574 [dort nur Leitsatz] = NJW 1999, 2823 ; anders Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 68 GKG Rdn. 12).

    Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Juni 1999 (NJW 1999, 2823 ) steht dem nicht entgegen.

  • OLG Koblenz, 27.01.1988 - 14 W 864/87
    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 9 W 104/01
    Benennen beide Parteien denselben Zeugen, haften sie für den Vorschuss als Gesamtschuldner, wenn jeder Beweisantrag mitursächlich für die Entstehung der Auslagen war (vgl. Oestreich/Winter/Heilstab, GKG , § 68 Rdn. 10; Markl/Meyer, GKG , 4. Aufl., § 68 Rdn. 4 f.; OLG Koblenz, JurBüro 1988, 1021 und Rpfleger 1988, 384; OLG Zweibrücken, JurBüro 1989, 89; OLG Stuttgart, JurBüro 1988, 347; OLG Düsseldorf, MDR 1974, 321 ; a.A. Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 68 GKG Rdn. 12 ohne Begründung unter Berufung auf BGH, BB 1999, 1574 [dort nur Leitsatz] = NJW 1999, 2823 ; anders Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 68 GKG Rdn. 12).
  • OLG Düsseldorf, 10.12.1973 - 6 U 136/73

    Vorschußleistung; Kostensicherstellung; Beweiserhebung; Beweiserhebungsantrag;

    Auszug aus OLG Schleswig, 20.08.2001 - 9 W 104/01
    Benennen beide Parteien denselben Zeugen, haften sie für den Vorschuss als Gesamtschuldner, wenn jeder Beweisantrag mitursächlich für die Entstehung der Auslagen war (vgl. Oestreich/Winter/Heilstab, GKG , § 68 Rdn. 10; Markl/Meyer, GKG , 4. Aufl., § 68 Rdn. 4 f.; OLG Koblenz, JurBüro 1988, 1021 und Rpfleger 1988, 384; OLG Zweibrücken, JurBüro 1989, 89; OLG Stuttgart, JurBüro 1988, 347; OLG Düsseldorf, MDR 1974, 321 ; a.A. Hartmann, Kostengesetze, 30. Aufl., § 68 GKG Rdn. 12 ohne Begründung unter Berufung auf BGH, BB 1999, 1574 [dort nur Leitsatz] = NJW 1999, 2823 ; anders Hartmann, Kostengesetze, 28. Aufl., § 68 GKG Rdn. 12).
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