Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.02.2003 - 11 U 170/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3367
OLG Celle, 06.02.2003 - 11 U 170/02 (https://dejure.org/2003,3367)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.02.2003 - 11 U 170/02 (https://dejure.org/2003,3367)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 11 U 170/02 (https://dejure.org/2003,3367)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Verwirkung des Anspruchs auf die Maklerprovision wegen der Angabe falscher Tatsachen im Maklerexposé

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 654 BGB
    Anspruch des Maklers auf Provision; Verwirkung wegen Verletzung der Treuepflicht ; Exposé über Mehrfamilienhaus; Aufnahme der Angaben des Verkäufers ; Erneuerung des Daches vor 1/2 Jahr ; Notwendigkeit weiterer Reparaturen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Maklers auf Provision; Verwirkung wegen Verletzung der Treuepflicht ; Exposé über Mehrfamilienhaus; Aufnahme der Angaben des Verkäufers ; Erneuerung des Daches vor 1/2 Jahr ; Notwendigkeit weiterer Reparaturen

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Verwirkung des Provisionsanspruchs bei Angabe falscher Tatsachen im Maklerexposé

  • Judicialis

    BGB § 654

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 654
    Verwirkung des Lohnanspruchs des Maklers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verwirkung des Provisionsanspruchs bei unwahren Angaben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Neues" Dach war undicht - Makler wusste um den Mangel und verschwieg ihn dem Käufer

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Verwirkung des Anspruchs auf die Maklerprovision wegen der Angabe falscher Tatsachen im Maklerexposé, Courtageanspruch, Maklerlohn

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Verwirkung des Provisionsanspruchs bei Verschweigen bekannter Mängel

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Makler verliert Provisionsanspruch, wenn er Kunden über falsche Exposéangaben nicht aufklärt! (IBR 2003, 1071)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 983
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Berlin, 22.09.2011 - 5 O 430/10

    Maklervertrag: Verwirkung eines Maklerlohnanspruchs

    Nur wenn sie für ihn ersichtlich unzutreffend sind muß er darauf hinweisen (OLG Celle, Urteil vom 6.2.2003, - 11 U 170/02 -).
  • OLG Celle, 03.07.2008 - 11 U 22/08

    Verwirkung des Provisionsanspruchs

    Über den Wortlaut des § 654 BGB hinaus nimmt die Rechtsprechung stets an, dass der Makler seinen Provisionsanspruch verwirkt, wenn ihm eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht zur Last fällt, die er vorsätzlich oder in einer dem Vorsatz nahekommenden Weise leichtfertig den Interessen des Auftraggebers zuwider begangen hat ( Senat , Urt.v. 6. Februar 2003, 11 U 170/02 ).
  • AG Mannheim, 13.01.2012 - 3 C 273/11

    Maklervertrag: Verwirkung des Maklerlohns durch grob leichtfertige

    Der Makler darf Informationen, die er vom Verkäufer erhalten hat, grundsätzlich ungeprüft weitergeben (BGH Urteil vom 18.01.2007, III ZR 146/06), nur wenn die Informationen für ihn ersichtlich unzutreffend sind, muss er darauf hinweisen (OLG Celle, Urteil vom 06.02.2003, 11 U 170/02).
  • AG Berlin-Neukölln, 10.01.2007 - 19 C 289/06

    Grundstücksmaklervertrag: Verwirkung des Maklerlohnanspruchs bei schwerwiegender

    Über den Wortlaut des § 654 BGB hinaus nimmt die Rechtsprechung stets an, dass der Makler seinen Provisionsanspruch verwirkt, wenn ihm eine schwerwiegende Verletzung der Treuepflicht zur Last fällt, die er vorsätzlich oder in einer dem Vorsatz nahe kommenden Weise leichtfertig den Interessen des Auftraggebers zuwider begangen hat (vgl. OLG Celle, Urteil vom 06.02.2003, MDR 2003, 983; OLG Düsseldorf, Urteil vom 4.12.1998, NJW-RR 1999, 848 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.11.2001 - 4 U 34/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7181
OLG Hamburg, 14.11.2001 - 4 U 34/01 (https://dejure.org/2001,7181)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.11.2001 - 4 U 34/01 (https://dejure.org/2001,7181)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. November 2001 - 4 U 34/01 (https://dejure.org/2001,7181)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufiges Mietverhältnis; Noch auszuhandelnder endgültiger Mietvertrag; Nutzung bereits überlassener Räume; Austausch von Leistungen ; Dauernde Beziehung zwischen den Parteien; Nachzahlungen auf Betriebs- und Heizkosten

  • Wolters Kluwer
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Faktischer Mietvertrag - Zahlung von Miete und Nebenkosten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 179
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.07.1953 - V ZR 22/52

    Bewertung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.11.2001 - 4 U 34/01
    Ein Mietvertrag erfordert nach § 535 BGB nichts weiter, als dass ein Vertragsteil sich verpflichtet, dem anderen Vertragsteil den Gebrauch einer Sache gegen Entgelt zu gewähren, auch wenn dies nur unter Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs, also auf unbestimmte Zeit, und in der beiderseitigen Erwartung des Zustandekommens eines endgültigen Mietvertrags geschieht (BGHZ 10, 171, 175; Bub a.a.O. II Rdn. 355).
  • LG Freiburg, 30.03.1989 - 12 O 2/89
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.11.2001 - 4 U 34/01
    In Fällen der Nutzung bereits überlassener Räume bis zu einem noch auszuhandelnden endgültigen Mietvertrag ist daher in der Regel ein vorläufiges Mietverhältnis anzunehmen (LG Freiburg/OLG Karlsruhe WuM 1991, 81; Bub/Treier, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II Rdn. 343).
  • BGH, 24.02.1983 - I ZR 14/81

    Zustandekommen eines Vertrages durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.11.2001 - 4 U 34/01
    Wer durch den Austausch von Leistungen in dauernde Beziehungen zu anderen tritt, will nach aller Lebenserfahrung regelmäßig nicht in einem vertragslosen Zustand handeln, in welchem sich die Leistungen nur nach den für solche Dauerbeziehungen gar nicht passenden Vorschriften der §§ 812 ff BGB beurteilten würden (BGHZ 41, 275; BGH NJW 1983, 1727, 1728).
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 9 U 18/12

    Mietvertrag über Räume: Konkludentes Zustandekommen bei Scheitern eines

    Für das Zustandekommen des vorläufigen (mündlichen bzw. konkludenten) Mietvertrags reicht es aus, dass sich die Parteien zu diesem Zeitpunkt über die erforderlichen Punkte des vorläufigen Vertrags (Mietobjekt, Zweck der Gebrauchsüberlassung, Miethöhe und Kaution) einig waren (vgl. zu ähnlichen Fällen LG Freiburg, WuM 1981, 81; OLG Karlsruhe - 13. Senat -, WuM 1991, 81; OLG Hamburg, WuM 2003, 84; BGH, NJW 2009, 433; anders in einem teilweise ähnlichen Fall OLG Düsseldorf, ZMR 2010, 677).
  • OLG München, 29.11.2018 - 32 U 4346/16

    Gültigkeit eines Unterpachtvertrags

    Wer durch den Austausch von Leistungen in dauernde Beziehungen zu anderen tritt, will nach aller Lebenserfahrung regelmäßig nicht in einem vertragslosen Zustand handeln, in welchem sich die Leistungen nur nach den für solche Dauerbeziehungen gar nicht passenden Vorschriften der §§ 812 ff BGB beurteilen würden (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 14. November 2001 - 4 U 34/01 -, Rn. 14, WuM 2003, 84).
  • OLG Hamburg, 14.11.2014 - 4 U 107/13

    Büroraummiete: Konkludenter Vertragsschluss durch Schlüsselübergabe;

    Aus denselben Gründen fehlt es auch am Abschluss eines sog. vorläufigen Vertragsverhältnisses und im Übrigen ergibt sich aus der in Bezug genommenen Entscheidung des erkennenden Senats (4 U 34/01) auch, dass dort die Umstände noch etwas anders lagen, denn allein die Übergabe der Schlüssel reichte auch dort nicht, denn die Räumlichkeiten waren auch genutzt worden, was ein wesentlich klareres und deutlicheres Indiz für den Willen einen Mietvertrag zu schließen darstellt.
  • OLG Karlsruhe, 21.05.2012 - 9 U 8/12

    Konkludenter Mietvertrag durch Übergabe des Mietobjekts an den Mieter; Abgrenzung

    Für das Zustandekommen des vorläufigen (mündlichen bzw. konkludenten) Mietvertrags reicht es aus, dass sich die Parteien zu diesem Zeitpunkt über die erforderlichen Punkte des vorläufigen Vertrags (Mietobjekt, Zweck der Gebrauchsüberlassung, Miethöhe und Kaution) einig waren (vgl. zu ähnlichen Fällen LG Freiburg, WuM 1981, 81; OLG Karlsruhe - 13. Senat -, WuM 1991, 81; OLG Hamburg, WuM 2003, 84; BGH, NJW 2009, 433; anders in einem teilweise ähnlichen Fall OLG Düsseldorf, ZMR 2010, 677).
  • OLG Hamburg, 10.05.2017 - 8 U 46/16

    Erledigung der Hauptsache: Zulässigkeit der Berufung eines Streitgenossen gegen

    In Fällen der Nutzung bereits überlassener Räume bis zu einem noch auszuhandelnden endgültigen Mietvertrag ist in der Regel ein vorläufiges Mietverhältnis anzunehmen (OLG Hamburg, ZMR 2003, 179 (180); vgl. Schmidt-Futterer-Blank, a.a.O., Rn. 15).
  • LG Hamburg, 21.08.2013 - 307 O 134/12

    Gewerberaummiete: Konkludenter Vertragsschluss durch Unterzeichnung eines

    Die Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Urteil vom 14. November 2001 - 4 U 34/01), auf die die Klägerin ihre Klagbegründung insoweit maßgeblich stützt, betrifft einen gänzlich anderen Fall, nämlich jenen, dass dem Gewerbetreibenden das Mietobjekt bereits von dritter Seite vor geraumer Zeit überlassen worden war, sodass das Gericht sich hier insgesamt vor die Aufgabe gestellt sah, eine interessengerechte Lösung für beide Seite zu finden, die nicht zuletzt auch dem Interesse des Gewerbetreibenden an einer möglichen Weiternutzung des Gewerbeobjektes Rechnung trug.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.02.2003 - 16 Wx 204/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7480
OLG Köln, 12.02.2003 - 16 Wx 204/02 (https://dejure.org/2003,7480)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.02.2003 - 16 Wx 204/02 (https://dejure.org/2003,7480)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. Februar 2003 - 16 Wx 204/02 (https://dejure.org/2003,7480)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Ungültigkeit eines Eigentümerbeschlusses einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anspruch auf Abänderung der in einer Teilungserklärung festgelegten Miteigentumsanteile unter Zugrundelegung tatsächlicher Wohnflächen; Festlegung von ...

  • Judicialis

    WEG § 16

  • rechtsportal.de

    WEG § 16
    Teilungserklärungsändernde Vereinbarung im gerichtlichen Vergleich

  • ibr-online

    Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 400 (Ls.)
  • ZMR 2004, 59
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 27.06.1985 - VII ZB 21/84

    Zurechnung von Fehlern eines Vorunternehmers

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2003 - 16 Wx 204/02
    Die Vorinstanzen haben den geltendgemachten Anspruch unter dem Gesichtspunkt geprüft, dass in dem Fall, dass eine nicht sachgerechte Festlegung der Miteigentumsanteile zu grob unbilligen Ergebnissen bei der Kostenverteilung führt und die Teilungserklärung keine Änderungsmöglichkeit vorsieht, der einzelne Wohnungs- oder Teileigentümer entsprechend den Grundsätzen des § 242 BGB dann einen Anspruch auf Abänderung der Miteigentumsanteile hat, wenn wegen außergewöhnlicher Umstände ein Festhalten an der geltenden Regelung grob unbillig wäre und damit gegen Treu und Glauben verstieße (BGHZ 95, 137/141 ff. = ZMR 86, 19; BayObLGR 1997, 10 = WE 97, 160 mwN; Bärmann/Pick/Merle WEG § 10 Rdnr. 42).
  • OLG Köln, 29.10.2001 - 16 Wx 180/01

    Nutzungsänderung mit Zustimmung des Verwalters

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2003 - 16 Wx 204/02
    Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass - worauf der Senat in seinem Beschluss vom 4.9.2002 - 16 Wx 114/02 - die Beteiligten schon hingewiesen hat -ein sachlicher Grund dafür vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (ebenso Senat in ZMR 2002, 467 mwN).
  • OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02

    Gerichtliche Bestellung eines WEG -Notverwalters

    Auszug aus OLG Köln, 12.02.2003 - 16 Wx 204/02
    Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass - worauf der Senat in seinem Beschluss vom 4.9.2002 - 16 Wx 114/02 - die Beteiligten schon hingewiesen hat -ein sachlicher Grund dafür vorliegt und einzelne Wohnungseigentümer gegenüber dem bestehenden Rechtszustand nicht unbillig benachteiligt werden (ebenso Senat in ZMR 2002, 467 mwN).
  • LG Berlin, 29.05.2018 - 85 S 43/16
    Dem Beschluss stehen auch nicht die Vereinbarungen vom 09.12.1988 - auch ein gerichtlicher Vergleich, an dem alle Sondereigentümer beteiligt sind, stellt eine Vereinbarung im Sinne von § 10 Abs. 2 S. 2 WEG dar (vgl. OLG Köln ZMR 2004, 59-60) - und 04.05.1998 entgegen.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3459
OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00 (https://dejure.org/2002,3459)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.09.2002 - 15 W 235/00 (https://dejure.org/2002,3459)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. September 2002 - 15 W 235/00 (https://dejure.org/2002,3459)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Abänderung eines gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssels bei einer Wohnungseigentumsanlage; Getrennte Abrechnung zwischen einem Altbau und einem Neubau einer Wohnungseigentumsanlage; Unbilligkeit einer Kostenverteilung; Berechnung einer Kostenbeteiligung

  • Judicialis

    WEG § 16 Abs. 2; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    WEG § 16 Abs. 2; BGB § 242
    Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • ibr-online

    Abänderung des gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssels

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 286
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 20.12.1990 - V ZB 8/90

    Erneuter Beschluß über eine bereits geregelte Angelegenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00
    Die grundsätzliche Zulässigkeit eines abändernden Zweitbeschlusses ist anerkannt (vgl. nur BGH, NJW 1991, 979; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 10 Rdnr. 16).

    Jeder Wohnungseigentümer kann allerdings verlangen, dass der neue Beschluss schutzwürdige Belange aus Inhalt und Wirkungen des Erstbeschlusses berücksichtigt, wobei sich die dabei einzuhaltenden Grenzen nach den Umständen des Einzelfalles richten (BGH, NJW 1991, 979).

  • OLG Düsseldorf, 08.01.2001 - 3 Wx 402/00

    Umfang einzelner Miteigentumsanteile - Änderungsanspruch aufgrund baulicher

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00
    2 Z 124/91">BayObLGZ 1991, 396, 397ff.; NJW-RR 1987, 715; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 101f.; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; Pfälzisches OLG Zweibrücken WE 1999, 192, 193; OLG Köln, FGPrax 1995, 105; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 10 WEG Rdnr. 21; Rechtsprechungsüberblick bei Wendel, ZWE 2001, 408).

    Das war jedoch nicht das Antragsziel, so dass es keiner Ausführungen dazu bedarf, ob die geltend gemachte Größenordnung der Wohnflächenerweiterung eine solche Verschiebung rechtfertigen kann (vgl. auch OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 101f.).

  • KG, 01.10.1990 - 24 W 184/90

    Änderung des in der Gemeinschaftsordnung der Wohnungseigentümer festgelegten

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00
    2 Z 124/91">BayObLGZ 1991, 396, 397ff.; NJW-RR 1987, 715; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 101f.; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; Pfälzisches OLG Zweibrücken WE 1999, 192, 193; OLG Köln, FGPrax 1995, 105; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 10 WEG Rdnr. 21; Rechtsprechungsüberblick bei Wendel, ZWE 2001, 408).

    Eine gerichtliche Änderung des Kostenverteilungsschlüssels kommt insbesondere dann in Betracht, wenn sich die Regelung in der Teilungserklärung im Zusammenleben der Wohnungseigentümer als von Anfang an verfehlt oder unzweckmäßig erweist, etwa weil sie zu wenig auf die Besonderheiten der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft abgestimmt ist (vgl. Senat, FGPrax 1996, 176, 177; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170).

  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00
    Allerdings könnte unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass Beschlüsse der Eigentümerversammlung wie Grundbucheintragungen nach objektiven Maßstäben auszulegen sind (vgl. BGH, NJW 1998, 3713, 3714), fraglich sein, ob die Annahme des Landgerichts zutrifft, dass auch die Beschlüsse von dem Vorbehalt erfasst worden seien, bei denen sich aus dem jeweiligen Protokoll kein Vorbehalt entnehmen lässt.
  • BayObLG, 10.11.1994 - 2Z BR 100/94

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels einer

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00
    Im Vordergrund steht dabei der Gesichtspunkt, jeder Wohnungseigentümer solle sich darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte grundsätzlich weiterhin Geltung hat und alle bindet; außerdem ist jeder Wohnungseigentümer in der Regel bei Erwerb der Wohnung in der Lage, sich über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich darauf einzustellen (vgl. BayObLG, NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; NJW-RR 1995, 529; …
  • OLG Köln, 13.02.1995 - 16 Wx 6/95

    Anspruch auf Änderung der Gemeinschaftsordnung

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00
    2 Z 124/91">BayObLGZ 1991, 396, 397ff.; NJW-RR 1987, 715; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 101f.; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; Pfälzisches OLG Zweibrücken WE 1999, 192, 193; OLG Köln, FGPrax 1995, 105; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 10 WEG Rdnr. 21; Rechtsprechungsüberblick bei Wendel, ZWE 2001, 408).
  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00
    Denn ohne sogenannte Öffnungsklausel in der Teilungserklärung kommt eine Änderung des Kostenverteilungsschlüssels durch Mehrheitsbeschluss nicht in Betracht (vgl. BGH, NJW 2000, 3500, 3503; Wendel, ZWE 2001, 408).
  • BayObLG, 18.11.1991 - BReg. 2 Z 124/91

    Abweichung vom gesetzlichen Kostenverteilungsschlüssel

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00
    Dabei ist die Frage der groben Unbilligkeit des Kostenverteilungsschlüssels insbesondere danach zu beurteilen, ob die auf den einzelnen Wohnungseigentümer entfallenden Kosten in einem vertretbaren Verhältnis zu den durch sein Wohnungseigentum verursachten Kosten stehen, wobei maßgebend in erster Linie die Wohn- und Nutzfläche ist (BayObLG, NJW-RR 1992, 342, 343; Staudinger/Bub, a.a.O., § 16 WEG Rdnr. 270).
  • BayObLG, 01.02.2001 - 2Z BR 136/00

    Anspruch auf Abänderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00
    Im Vordergrund steht dabei der Gesichtspunkt, jeder Wohnungseigentümer solle sich darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte grundsätzlich weiterhin Geltung hat und alle bindet; außerdem ist jeder Wohnungseigentümer in der Regel bei Erwerb der Wohnung in der Lage, sich über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich darauf einzustellen (vgl. BayObLG, NZM 2001, 290 = ZMR 2001, 473; NJW-RR 1995, 529; …
  • OLG Frankfurt, 13.04.2000 - 20 W 485/98

    Mündliche Verhandlung in Wohneigentumssachen; Abänderung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 09.09.2002 - 15 W 235/00
    2 Z 124/91">BayObLGZ 1991, 396, 397ff.; NJW-RR 1987, 715; OLG Düsseldorf, FGPrax 2001, 101f.; OLG Frankfurt, NZM 2001, 140; Pfälzisches OLG Zweibrücken WE 1999, 192, 193; OLG Köln, FGPrax 1995, 105; KG, NJW-RR 1991, 1169, 1170; Palandt/Bassenge, BGB, 61. Aufl., § 10 WEG Rdnr. 21; Rechtsprechungsüberblick bei Wendel, ZWE 2001, 408).
  • OVG Hamburg, 29.01.1998 - Bf II 55/96
  • OLG Köln, 08.12.1997 - 16 Wx 311/97

    Änderung der Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluß

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    Ein solcher Anspruch setzt nach gefestigter Rechtsprechung voraus, daß der geltende Kostenverteilungsschlüssel bei Anlegung eines strengen Maßstabs zu grob unbilligen, mit Treu und Glauben (§ 242 BGB) nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (Senat, BGHZ 130, 304, 312; 156, 192, 196, 202; BayObLGZ 1991, 396, 398; BayObLG, ZWE 2001, 597; OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287; auch Staudinger/Bub, BGB, 12. Aufl., § 16 WEG Rdn. 267 f. m.w.N.).

    Verneint worden ist eine grobe Unbilligkeit bei einer Kostenmehrbelastung von 12 % (BayObLG, NZM 2000, 301, 302), von 17 % (BayObLGZ 1985, 47, 50; OLG Frankfurt, Beschl. v. 3. April 2003, 20 W 132/01, juris), von 19 % (BayObLG, WE 1998, 394, 395), von 22 % (BayObLG, NJW-RR 1995, 529, 530; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547, 1548), von 27 % (OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 378, 379), von 30 % (OLG Köln, ZMR 2002, 153, 154), von 42 % (OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287), von 50 % (BayObLG, ZWE 2001, 320; BayObLGZ 1998, 199, 205 f.; OLG Köln, ZMR 2002, 780, 781) und von 59 % (OLG Frankfurt, NZM 2001, 140).

    2 Z 114/86">BayObLGZ 1987, 66, 69; BayObLG, ZWE 2001, 320; 2002, 31, 32; OLG Köln, NJW-RR 1995, 973, 974; ZMR 2002, 153, 154; 780, 781; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1547; ZWE 2001, 444, 446; OLG Hamm, ZMR 2003, 286, 287; Staudinger/Bub, aaO, § 16 WEG, Rdn. 267, 271).

  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 15 W 135/05

    Auslegung des Kostenverteilungsschlüssels einer Teilungserklärung, Belastung von

    Im Vordergrund steht dabei der Gesichtspunkt, jeder Wohnungseigentümer solle sich darauf verlassen können, dass das einmal Vereinbarte grundsätzlich weiterhin Geltung hat und alle bindet; außerdem ist jeder Wohnungseigentümer in der Regel bei Erwerb der Wohnung in der Lage, sich über den geltenden Kostenverteilungsschlüssel zu informieren und sich darauf einzustellen (vgl. BGHZ 156, 192 = NJW 2003, 3476; NJW 2004, 3413; Senat ZMR 2003, 286).
  • KG, 14.06.2004 - 24 W 32/04

    Wohnungseigentum: Anspruch auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bei

    2 Z 124/91">NJW-RR 1992, 342; OLG Hamm FGPrax 1996, 176 = ZMR 1996, 503; ZMR 2003, 286 = MittBayNot 2003, 296).
  • OLG Hamm, 10.09.2007 - 15 W 358/06

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

    2 Z 124/91">BayObLGZ 1991, 396, 397ff.; NJW-RR 1987, 715; OLG Düsseldorf FGPrax 2001, 101f.; OLG Frankfurt NZM 2001, 140; OLG Zweibrücken WE 1999, 192,193; OLG Köln FGPrax 1995, 105; KG NJW-RR 1991, 1169, 1170; Senat ZMR 2003, 286).
  • LG München I, 13.06.2013 - 36 S 10305/12

    Eigentümer können qualifizierte Mehrheitserfordernisse festlegen!

    An das Vorliegen der Änderungsvoraussetzungen ist trotz der Senkung der Schwelle, wie das Amtsgericht richtig ausführt, ein strenger Maßstab anzulegen, nachdem jeder Wohnungseigentümer grundsätzlich darauf vertrauen darf, dass Vereinbarungen nicht ohne seine Zustimmung geändert werden dürfen (Riecke/Schmid, WEG, 3. Auflage, § 10, Rdnr. 184, 196; Bärmann, a.a.O., Rdnr. 10, 155; LG Hamburg, Urteil vom 12.5.2010, Az.: 318 S 190/09; BayObLG, NZM 2001, 290; OLG Hamm, ZMR 2003, 286 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3548
OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02 (https://dejure.org/2003,3548)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.03.2003 - 12 U 214/02 (https://dejure.org/2003,3548)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. März 2003 - 12 U 214/02 (https://dejure.org/2003,3548)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Feststellung von Deckungsschutz aus der Betriebshaftpflicht-Versicherung für Schadensersatzansprüche; Schaden durch Wasseraustritte infolge undichter Lötnähte aus dem Heizungssystem; Ablehnung des Deckungsschutzes wegen bewusst nachlässig und schlampiger ...

  • Judicialis

    AHB § 4 II Nr. 1 Satz 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AHB § 4 II Nr. 1 S. 2
    Begriff der vorsätzlichen Schadensherbeiführung im Sinne des Ausschlusstatbestands gem. § 4 II Nr. 1 S. 2 AHB

  • rechtsportal.de

    AHB § 4 II Nr. 1 Satz 2
    Zum Vorliegen des Haftungsausschließungsgrundes des § 4 II Nr. 1 Satz 2 der Allgemeinen Haftpflichtversicherungsbedingungen

  • ibr-online

    Schlampiger Arbeit: Vorsätzliche Schadensherbeiführung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Schlampige Arbeit führt noch nicht zum Ausschluss des Haftpflicht-Versicherungsschutzes! (IBR 2003, 579)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1110
  • VersR 2003, 987
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
    Solange dies nicht der Fall ist, klagt der Versicherungsnehmer richtigerweise auf Feststellung, dass der Versicherer wegen einer, im einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (BGHZ 79, 76 = BGH VersR 81, 173; OLG Düsseldorf r+s 1996, 258; OLG Köln r+s 2000, 279).

    Diese notwendige Aufspaltung des Haftungsdreiecks in die Klärung der Haftpflichtlage im Haftpflichtprozess, der Deckungslage im Deckungsklageprozess führt grundsätzlich dazu, dass im Versicherungsschutzprozess nicht geprüft werden darf, ob der Anspruch des Geschädigten begründet ist oder nicht (BGH NJW 1956, 827; BGHZ 79, 76; OLG Frankfurt OLGR 1998, 344; Späte, Haftpflichtversicherung, § 3 AHB Rdn. 43).

  • BGH, 26.01.1961 - II ZR 218/58
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
    Allerdings muss die Mangelhaftigkeit positiv bekannt sein,; grob fahrlässige Unkenntnis erfüllt den Ausschlusstatbestand nicht (BGH VersR 1961, 265).

    Die Lebenserfahrung lehrt, dass auch Fachleuten immer wieder grobe fachliche Fehler unterlaufen, ohne dass sie ihnen zu Bewusstsein kommen (BGH VersR 1961, 265; dazu: Littbarski, a.a.O., § 4 Rdn. 392).

  • BGH, 13.02.1980 - IV ZR 39/78

    Anspruch des Spediteurs gegen den Frachtführer; Anspruch des Frachtführers auf

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
    Das Landgericht hat nämlich das "Trennungsprinzip" zwischen Deckungsprozess und Haftpflichtprozess übersehen (BGH VersR 1980, 522).
  • BGH, 09.04.1975 - IV ZR 4/74

    Versicherungsschutz - Verzugsschaden - Wohnhausneubau - Gewitterregen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung setzt der Ausschlusstatbestand des § 4 II Nr. 1 Satz 1 AHB voraus, dass der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird; eine vorsätzliche Herbeiführung des Schadens liegt demgemäß nur dann vor, wenn der - sei es auch nur bedingte - Vorsatz des Versicherten (auch) die Schadensfolgen umfasst hat (BGH VersR 71, 806; BGH NJW 75, 1278).
  • OLG Schleswig, 01.02.1995 - 9 U 61/94

    Nutzungsausfall während des Verzugs der Kfz-Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
    Dies schließt jedoch nicht aus, aufgrund festgestellter äußerer Tatsachen im konkreten Fall im Wege der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) Schlüsse auf die Bewusstseinslage und Willensbildung eines Täters zu ziehen (Senat r+s 1995, 408; BGH VersR 1978, 265).
  • OLG Düsseldorf, 06.02.1996 - 4 U 272/94

    Bindung der Versicherung an ihr früheres Verhalten?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
    Solange dies nicht der Fall ist, klagt der Versicherungsnehmer richtigerweise auf Feststellung, dass der Versicherer wegen einer, im einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (BGHZ 79, 76 = BGH VersR 81, 173; OLG Düsseldorf r+s 1996, 258; OLG Köln r+s 2000, 279).
  • OLG Hamm, 02.12.1992 - 20 U 162/92

    Begriff der Schädlichkeit von Arbeiten i. S. d. § 4 II Nr. 1 S. 2 AHB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
    Die Gleichsetzung mit der vorsätzlichen Schadensherbeiführung macht dabei deutlich, dass hohe Anforderungen an die Kenntnis von der Mangelhaftigkeit zu stellen sind (OLG Hamm VersR 1993, 1474).
  • BGH, 26.05.1971 - IV ZR 28/70

    Personenschaden - Ohrfeige - Versicherungsschutz - Fahrlässigkeit - Vorsatz

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung setzt der Ausschlusstatbestand des § 4 II Nr. 1 Satz 1 AHB voraus, dass der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wird; eine vorsätzliche Herbeiführung des Schadens liegt demgemäß nur dann vor, wenn der - sei es auch nur bedingte - Vorsatz des Versicherten (auch) die Schadensfolgen umfasst hat (BGH VersR 71, 806; BGH NJW 75, 1278).
  • BGH, 27.06.1953 - II ZR 176/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
    Der Vorsatz anderer Personen z.B. ihrer Monteure oder Subunternehmer, für deren Fehler sie unter Umständen einzustehen hat, erfüllt den Ausschlusstatbestand nicht (BGH VersR 1953, 316; Späte a.a.O. Rdn. 208; Wussow, AHB, § 4 Rdn. 82).
  • OLG Köln, 14.12.1977 - 2 U 67/77
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.03.2003 - 12 U 214/02
    Dies schließt jedoch nicht aus, aufgrund festgestellter äußerer Tatsachen im konkreten Fall im Wege der Beweiswürdigung (§ 286 ZPO) Schlüsse auf die Bewusstseinslage und Willensbildung eines Täters zu ziehen (Senat r+s 1995, 408; BGH VersR 1978, 265).
  • BGH, 04.05.1988 - IVa ZR 278/86

    Geltung des Anscheinsbeweises für Betrug des Versicherers durch den

  • OLG Zweibrücken, 12.01.1998 - 7 U 92/97

    Wohngeldforderungen

  • OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 12 U 432/04

    Haftpflichtversicherung: Zulässiger Feststellungsantrag im Deckungsprozess;

    Solange dies nicht der Fall ist, klagt der Versicherungsnehmer richtigerweise auf Feststellung, dass der Versicherer wegen einer, im einzelnen genau zu bezeichnenden Haftpflichtforderung Versicherungsschutz zu gewähren habe (Senat OLGR Karlsruhe 2003, 179; BGHZ 79, 76; OLG Koblenz RuS 2000, 279).
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Rechtsprechung
   OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4928
OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02 (https://dejure.org/2003,4928)
OLG München, Entscheidung vom 23.01.2003 - 29 U 4096/02 (https://dejure.org/2003,4928)
OLG München, Entscheidung vom 23. Januar 2003 - 29 U 4096/02 (https://dejure.org/2003,4928)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    Obelix gegen MobiliX

  • Wolters Kluwer

    Verwechslungsgefahr bei eingetragenen Marken für identische oder sehr ähnliche Waren ("Obelix" und "Mobilix"); Bestimmung der Verwechslungsgefahr bei Warenverkehr unter Fachleuten; Stärkung der Kennzeichnungskraft bei Verwendung einer klangähnlichen Marke; Vergrößerung ...

  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § ... 92; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; UWG § 1; ; MarkenG § 3 Abs. 1; ; MarkenG § 5 Abs. 3; ; MarkenG § 6 Abs. 2; ; MarkenG § 14 Abs. 6; ; MarkenG § 25 Abs. 1; ; MarkenG § 25 Abs. 2; ; MarkenG § 51 Abs. 1; ; GMV Art. 4; ; GMV Art. 9 Abs. 1 b; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 14 Abs. 2
    Verwechslungsgefahr der Marken "Obelix" und "Mobilix"

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2003, 279 (Ls.)
  • ZUM 2003, 505
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.10.1991 - I ZR 136/89

    Verwechslungsgefahr bei Warenkennzeichnung mit allgemein geläufigen Inhalt -

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Schon eine aus einer Verkehrsgeltung oder Berühmtheit als Marke hergeleitete verstärkte Kennzeichnungskraft gilt stets nur für das Warengebiet, auf dem die Verkehrsgeltung oder Berühmtheit erlangt ist; eine Stärkung der Kennzeichnungskraft auf anderen Warengebieten kann daraus nicht hergeleitet werden (BGH GRUR 1992, 130/131 re.Sp. Nr. 2 "Bally/Ball" m.w.N.).

    Auch aus den vom Landgericht herangezogenen, von der Rechtsprechung für bestimmte Sonderfälle entwickelten Rechtsgrundsätzen (BGH GRUR 1992, 130 "Bally/Ball"; BGH GRUR 1959, 185 "Quick/Glück") kann etwas anderes nicht hergeleitet werden.

  • OLG München, 25.04.2002 - 29 U 3717/01

    Zu den Voraussetzungen der Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 148 ZPO

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Eine derartige Verbindung mehrerer Ansprüche in einer Klage ist nur als kumulative Klagehäufung (das Gericht muss dann über alle Klagegründe entscheiden) oder im Verhältnis von Haupt- und Hilfsanspruch/Hilfsansprüchen zulässig, da im Fall einer Alternativbegründung (die Auswahl des der Entscheidung zu Grunde zu legenden Sachverhalts wird dem Gericht überlassen mit der Maßgabe, dass im Falle des Erfolgs aus einem Klagegrund über die anderen Klagegründe nicht mehr entschieden werden muss) der Streitgegenstand der Klage nicht hinreichend bestimmt wäre (Thomas/Putzo, a.a.O., Rdnr. 7; Zöller, a.a.O., Rdnr. 5; Saenger, MDR 1984, 860 m.w.N.; Senat, Urteil vom 25.4.2002 - 29 U 3717/01 -).
  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 48/97

    Planungsmappe; kein Schadensersatz wegen Markverwirrung

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Die Klage beruht damit trotz der einheitlichen mit ihr verfolgten Anträge auf vier verschiedenen Lebenssachverhalten (die Marken unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Priorität und der beanspruchten Waren und Dienstleistungen, der wettbewerbsrechtliche Sachverhalt ist ein völlig anderer), sodass vier verschiedene Streitgegenstände vorliegen ( BGH GRUR 2001, 181 " dentalästhetika"; BGH GRUR 2001, 755 "Telefonkarte"; BGH GRUR 2000, 226 "Planungsmappe"; Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 260, Rdnr. 1; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 260, Rdnr. 3).
  • LG München I, 17.07.2002 - 21 O 17363/01

    Obelix gegen MobiliX

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts München I vom 17.7.2002 - 21 O 17363/01 - geändert.
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98

    Telefonkarte

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Die Klage beruht damit trotz der einheitlichen mit ihr verfolgten Anträge auf vier verschiedenen Lebenssachverhalten (die Marken unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Priorität und der beanspruchten Waren und Dienstleistungen, der wettbewerbsrechtliche Sachverhalt ist ein völlig anderer), sodass vier verschiedene Streitgegenstände vorliegen ( BGH GRUR 2001, 181 " dentalästhetika"; BGH GRUR 2001, 755 "Telefonkarte"; BGH GRUR 2000, 226 "Planungsmappe"; Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 260, Rdnr. 1; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 260, Rdnr. 3).
  • LG Köln, 28.12.2010 - 105 Qs 342/10

    Pflichtverteidiger, inhaftierter Mandant, kein Verfahrensbezogenheit

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Rechtszügen trägt die Klägerin 2/10, der Beklagte trägt 8/10.
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Die Klage beruht damit trotz der einheitlichen mit ihr verfolgten Anträge auf vier verschiedenen Lebenssachverhalten (die Marken unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Priorität und der beanspruchten Waren und Dienstleistungen, der wettbewerbsrechtliche Sachverhalt ist ein völlig anderer), sodass vier verschiedene Streitgegenstände vorliegen ( BGH GRUR 2001, 181 " dentalästhetika"; BGH GRUR 2001, 755 "Telefonkarte"; BGH GRUR 2000, 226 "Planungsmappe"; Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 260, Rdnr. 1; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl., § 260, Rdnr. 3).
  • BGH, 15.10.1992 - I ZR 259/90

    Kennzeichen apothekenpflichtiger Arzneimittel - Verwechselungsfahr einzelner

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Im Übrigen muss zwischen Marken auch dann, wenn sie sich an Fachkreise wenden, ein ausreichender Abstand eingehalten werden (BGH GRUR 1993, 118 "Corvaton/Corvasal").
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02
    Waren bzw. Dienstleistungen sind einander ähnlich im Sinne der hier erörterten Bestimmungen, wenn zwischen ihnen so enge Beziehungen bestehen, dass sich den Abnehmern, wenn sie an den Waren dasselbe Zeichen angebracht sehen, der Schluss aufdrängt, dass diese Waren vom selben Unternehmen stammen (Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 14, Rdnr. 236 m.w.N.; EuGH WRP 99, 806/808 Nr. 17 m.w.N.).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Nach anderer Ansicht soll die alternative Klagehäufung unzulässig sein (vgl. OLG München, OLG-Rep 2003, 37; OLG-Rep 2003, 179; OLG Hamm, Urteil vom 3. August 2009 - 8 U 237/07 Rn. 66, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 7 U 82/07 Rn. 13, juris; Musielak/Foerste, ZPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 7; Schwab, Der Streitgegenstand im Zivilprozess, 1954, 90; Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 3. Aufl., § 260 Rn. 24; Wieczorek/Schütze/Büscher aaO § 322 Rn. 139; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., Einl. Rn. 74; Zöller/Greger aaO § 260 Rn. 5; Berneke, WRP 2007, 579, 585 f.).
  • LG Hamburg, 16.11.2004 - 312 O 466/03

    Keine Verwechslungsgefahr zwischen "Oberlix" und "Möbelix"

    Die Kammer bezieht sich insoweit ergänzend auf die zutreffenden Ausführungen des OLG München, welches in seiner von beiden Parteien zitierten Entscheidung vom 23.1.2004 (Anlage B 5, S. 8 = NJOZ 2003, 830, 832 f.) festgestellt hat:.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6079
OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02 (https://dejure.org/2003,6079)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.01.2003 - 16 Wx 111/02 (https://dejure.org/2003,6079)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. Januar 2003 - 16 Wx 111/02 (https://dejure.org/2003,6079)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Ermächtigung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft zur Geltendmachung von Wohngeldansprüchen durch einzelne Wohnungseigentümer; Voraussetzungen einer Geltendmachung im Wege der Notgeschäftsführung

  • Judicialis

    WEG § 16

  • rechtsportal.de

    WEG § 16
    Geltendmachung von Wohngeldrückständen durch einzelne Wohnungseigentümer

  • ibr-online

    Geltendmachung von Gemeinschaftsansprüchen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 561 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Köln, 09.08.2000 - 16 Wx 67/00

    Miet- und Raumrecht

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02
    Ansonsten hat es bei dem Grundsatz zu verbleiben, dass die Gemeinschaft über eine Rechtsverfolgung der Gemeinschaft zu entscheiden hat, und ein einzelner oder einzelne Wohnungseigentümer Ansprüche gegen einen anderen Wohnungseigentümer nur dann geltend machen können, wenn eine Ermächtigung durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt ist (BGH in st. Rspr. seit NJW 1990, 2386, zuletzt NJW 1997, 2106; vgl. auch Senat NZM 2001, 429 = OLGR 2001, 43 mit weiteren Nachweisen; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 16 Rdn. 100, § 21 Rdn. 31).
  • OLG Düsseldorf, 07.01.1998 - 3 Wx 503/97

    Voraussetzung für Klage gegen säumigen Miteigentümer auf Zahlung rückständigen

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02
    Hierbei handelt es sich indes um einen Ausnahmefall, weil nur für diesen Fall festgestellt werden kann, dass die Interessen der Antragsteller deckungsgleich sind mit denjenigen der Gemeinschaft (vgl. OLG Düsseldorf WuM 1998, 248 = OLGR 1998, 90).
  • BGH, 20.04.1990 - V ZB 1/90

    Geltendmachung der Hausgeldansprüche durch einen anderen Wohnungseigentümer;

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02
    Ansonsten hat es bei dem Grundsatz zu verbleiben, dass die Gemeinschaft über eine Rechtsverfolgung der Gemeinschaft zu entscheiden hat, und ein einzelner oder einzelne Wohnungseigentümer Ansprüche gegen einen anderen Wohnungseigentümer nur dann geltend machen können, wenn eine Ermächtigung durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt ist (BGH in st. Rspr. seit NJW 1990, 2386, zuletzt NJW 1997, 2106; vgl. auch Senat NZM 2001, 429 = OLGR 2001, 43 mit weiteren Nachweisen; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 16 Rdn. 100, § 21 Rdn. 31).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02
    Ansonsten hat es bei dem Grundsatz zu verbleiben, dass die Gemeinschaft über eine Rechtsverfolgung der Gemeinschaft zu entscheiden hat, und ein einzelner oder einzelne Wohnungseigentümer Ansprüche gegen einen anderen Wohnungseigentümer nur dann geltend machen können, wenn eine Ermächtigung durch einen Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft erfolgt ist (BGH in st. Rspr. seit NJW 1990, 2386, zuletzt NJW 1997, 2106; vgl. auch Senat NZM 2001, 429 = OLGR 2001, 43 mit weiteren Nachweisen; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Auflage, § 16 Rdn. 100, § 21 Rdn. 31).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02
    Der gesetzliche Ausschluss eines Stimmrechts für einen Wohnungseigentümer mit mehr als der Hälfte der Stimmen hätte anders als nach h. M. ein wegen rückständigen Wohngeldes nach der Teilungserklärung ruhendes Stimmrecht die Folge gehabt, dass § 25 Abs. 3 WEG keine Anwendung findet (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 206 = MDR 1993, 344; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 137 = NZM 1999, 270 u. OLGR 1999, 303; Bärmann/Pick/Merle a. a. O. § 25 Rdn. 80, 139).
  • OLG Düsseldorf, 09.10.1998 - 3 Wx 162/98

    Wiederholung einer Eigentümerversammlung wegen Beschlußunfähigkeit der

    Auszug aus OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 111/02
    Der gesetzliche Ausschluss eines Stimmrechts für einen Wohnungseigentümer mit mehr als der Hälfte der Stimmen hätte anders als nach h. M. ein wegen rückständigen Wohngeldes nach der Teilungserklärung ruhendes Stimmrecht die Folge gehabt, dass § 25 Abs. 3 WEG keine Anwendung findet (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 206 = MDR 1993, 344; OLG Düsseldorf OLGR 1999, 137 = NZM 1999, 270 u. OLGR 1999, 303; Bärmann/Pick/Merle a. a. O. § 25 Rdn. 80, 139).
  • OLG Köln, 17.01.2003 - 16 Wx 112/02

    Verweigerung der Zustimmung des Mehrheitseigentümers zur Verabschiedung der

    Insoweit sind die Antragsteller zu 2. und 3., die den Anspruch nur noch weiterverfolgen, aus den Gründen des Senatsbeschlusses von heute in der Parallelsache 16 Wx 111/02 nicht aktivlegitimiert.

    Als Unterlegene haben die Antragsteller zu 2. und 3. gem. § 47 WEG die Gerichtskosten zu tragen, und zwar anders als in dem Parallelverfahren 16 Wx 111/02 auch alle Kosten der ersten Instanz.

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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 569/02 - 137   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12363
OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 569/02 - 137 (https://dejure.org/2003,12363)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05.02.2003 - 1 U 569/02 - 137 (https://dejure.org/2003,12363)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 05. Februar 2003 - 1 U 569/02 - 137 (https://dejure.org/2003,12363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen ärztlichem Behandlungsfehler und Aufklärungsmangel; Rechtmäßigkeit eines indizierten Eingriffs, der den Regeln des Faches entspricht; Sorgfaltspflichten bezüglich Einhaltung der Regeln der ärztlichen Kunst ; Verpflichtung zur entsprechenden ...

  • Judicialis

    ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 296 a; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 531 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 709; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de

    Gesundheitsbeschädigung wegen ärztlichem Behandlungsfehler

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 26.09.1996 - 18 U 52/96

    Pflicht einer Gemeinde zur Bereitstellung und Instandhaltung eines Bürgersteigs

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 569/02
    Das Aufklärungsformular bildet bereits ein Indiz für eine zutreffende Aufklärung der Klägerin durch den Beklagten (Senat OLGR 1997, 286).
  • BGH, 13.02.2001 - VI ZR 272/99

    Mündliche Ergänzung des medizinischen Sachverständigengutachtens im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 05.02.2003 - 1 U 569/02
    Dabei sind auch Ausführungen in einem nicht nachgelassenen Schriftsatz zur Kenntnis zu nehmen und muss, sofern sie Anlass zu weiterer tatsächlicher Aufklärung geben, die mündliche Verhandlung wiedereröffnet werden (BGH NJW 2001, 2796 f.).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 14.06.2002 - 5 W 67/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,14455
OLG Naumburg, 14.06.2002 - 5 W 67/02 (https://dejure.org/2002,14455)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14.06.2002 - 5 W 67/02 (https://dejure.org/2002,14455)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 14. Juni 2002 - 5 W 67/02 (https://dejure.org/2002,14455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Vorläufiger Insolvenzverwalter; Generelle Prozessführungsbefugnis; Allgemeines Verfügungsverbot; Unaufschiebbare Notmaßnahme ; Sicherung der Masse

  • Judicialis

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1; ; InsO § 21 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    InsO § 21 Abs. 2 Nr. 1 § 21 Abs. 2 Nr. 2
    Zur Prozessführungsbefugnis eines vorläufigen Insolvenzverwalters

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.05.2000 - IX ZB 114/98

    Prozeßführungsbefugnis des Sequesters

    Auszug aus OLG Naumburg, 14.06.2002 - 5 W 67/02
    Prozessführungsbefugt ist der vorläufige Insolvenzverwalter allenfalls insoweit, als es im Einzelfall um eine unaufschiebbare Notmaßnahme zur Sicherung der Masse geht (Smid, InsO, § 24 Rn. 6; ebenso bzgl. des Sequesters im Anwendungsbereich der Konkursordnung: BGH NJW-RR 2000, 1499 f.; OLG Hamburg ZIP 1987, 385 f.).
  • OLG Hamburg, 28.01.1987 - 11 U 14/87
    Auszug aus OLG Naumburg, 14.06.2002 - 5 W 67/02
    Prozessführungsbefugt ist der vorläufige Insolvenzverwalter allenfalls insoweit, als es im Einzelfall um eine unaufschiebbare Notmaßnahme zur Sicherung der Masse geht (Smid, InsO, § 24 Rn. 6; ebenso bzgl. des Sequesters im Anwendungsbereich der Konkursordnung: BGH NJW-RR 2000, 1499 f.; OLG Hamburg ZIP 1987, 385 f.).
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