Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 06.12.2002 - 6 U 150/02   

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https://dejure.org/2002,2086
OLG Oldenburg, 06.12.2002 - 6 U 150/02 (https://dejure.org/2002,2086)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.12.2002 - 6 U 150/02 (https://dejure.org/2002,2086)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2002 - 6 U 150/02 (https://dejure.org/2002,2086)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Amtshaftung: Umfang der Streupflicht der Gemeinde

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 823 Abs. 1 BGB ; § 52 NStrG
    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Streupflicht auf einem Gehweg; Bestehen der Amtspflicht zum Streuen gegenüber Fahrradfahrer; Begriff der gefährlichen Fahrbahnstelle; Anspruch eines Fahrradfahrers auf glatteisfreien Fuß- und Radweg

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Amtshaftungsanspruch wegen Verletzung der Streupflicht auf einem Gehweg; Bestehen der Amtspflicht zum Streuen gegenüber Fahrradfahrer; Begriff der gefährlichen Fahrbahnstelle; Anspruch eines Fahrradfahrers auf glatteisfreien Fuß- und Radweg

  • archive.org PDF

    BGB § 823 Abs. 1, NStrG § 52
    Umfang der Streu- und Räumpflicht für gemeinsame Geh- und Radwege

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; NStrG § 52

  • RA Kotz

    Streupflicht der Gemeinde für Gehwege schützt keine Fahrradfahrer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1; NStrG § 52
    Radfahrer unterliegen nicht dem Schutzbereich der Streupflicht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Streupflicht gegenüber Fahrradfahrern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Radfahrer stürzt auf glattem Weg - Schadensersatz?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Allgemeine Streupflicht auf Gehwegen besteht grundsätzlich nicht gegenüber Radfahrern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 454
  • DVBl 2003, 948 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 217/89

    Reichweite der Verkehrssicherungspflicht (Streupflicht) der Gemeinden unter § 1

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.12.2002 - 6 U 150/02
    Gefährliche Fahrbahnstellen sind nach allgemeiner Auffassung solche, an denen Kraftfahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern, weil gerade diese Umstände bei Schnee und Eisglätte zum Schleudern oder Rutschen und damit zu Unfällen führen können (vgl. BGHZ 112, 74, 84; BGH, VersR 1964, 335 f; VersR 1975, 349; Wendrich, Kommentar zum NStrG, § 52 Rdn. 4 m.w.N.).

    Die den Gemeinden nach §§ 10 Abs. 1, 48 NStrG auferlegte Streupflicht stellt eine hoheitliche Aufgabe dar und obliegt ihnen somit als Amtspflicht, deren Verletzung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Amtshaftungsansprüche nach § 839 Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 34 Satz 1 GG auslösen kann (vgl. BGHZ 112, 74, 75 m.w.N.).

  • OLG Celle, 22.11.2000 - 9 U 104/00

    Schadensersatzanspruch aus Amtspflichtverletzung wegen Verletzung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.12.2002 - 6 U 150/02
    Ein Radfahrer kann die Sturzgefahr aber dadurch mindern, dass er bei glatter oder gefährlicher Fahrbahn erlaubtermaßen den Radweg verläßt oder absteigt und zu Fuß geht (vgl. BGH, VersR 1995, 721, 722; OLG Celle, NJW-RR 2001, 596, 597; OLG Oldenburg, Urt. vom 28. Februar 1997 - 11 U 59/96; Senat, Urteil vom 13. Juli 2001 - 6 U 24/01).
  • BGH, 20.10.1994 - III ZR 60/94

    Umfang der Streupflicht außerhalb geschlossener Ortschaften an besonders

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.12.2002 - 6 U 150/02
    Ein Radfahrer kann die Sturzgefahr aber dadurch mindern, dass er bei glatter oder gefährlicher Fahrbahn erlaubtermaßen den Radweg verläßt oder absteigt und zu Fuß geht (vgl. BGH, VersR 1995, 721, 722; OLG Celle, NJW-RR 2001, 596, 597; OLG Oldenburg, Urt. vom 28. Februar 1997 - 11 U 59/96; Senat, Urteil vom 13. Juli 2001 - 6 U 24/01).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2007 - 6 U 24/01

    Unzumutbare Belästigung durch Ansprechen im öffentlichen Bereich: Eindeutige

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.12.2002 - 6 U 150/02
    Ein Radfahrer kann die Sturzgefahr aber dadurch mindern, dass er bei glatter oder gefährlicher Fahrbahn erlaubtermaßen den Radweg verläßt oder absteigt und zu Fuß geht (vgl. BGH, VersR 1995, 721, 722; OLG Celle, NJW-RR 2001, 596, 597; OLG Oldenburg, Urt. vom 28. Februar 1997 - 11 U 59/96; Senat, Urteil vom 13. Juli 2001 - 6 U 24/01).
  • BGH, 10.12.1974 - VI ZR 156/73

    Verkehrssicherungspflicht bei Privatstraßen des öffentlichen Rechts in Berlin

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.12.2002 - 6 U 150/02
    Gefährliche Fahrbahnstellen sind nach allgemeiner Auffassung solche, an denen Kraftfahrer erfahrungsgemäß bremsen, ausweichen oder sonst ihre Fahrtrichtung oder Geschwindigkeit ändern, weil gerade diese Umstände bei Schnee und Eisglätte zum Schleudern oder Rutschen und damit zu Unfällen führen können (vgl. BGHZ 112, 74, 84; BGH, VersR 1964, 335 f; VersR 1975, 349; Wendrich, Kommentar zum NStrG, § 52 Rdn. 4 m.w.N.).
  • LG München II, 22.04.2020 - 10 O 5592/16

    Schadensersatz wegen eines Verstoßes gegen die Räum- und Streupflicht

    (OLG Oldenburg, Urteil vom 06. Dezember 2002 - 6 U 150/02 -, Rn. 11, juris; BGH, Urteil vom 09. Oktober 2003 - III ZR 8/03 -, Rn. 8, juris).

    So ist einer der Ausgangspunkte der Abwägung zum Umfang der Verkehrssicherungspflicht jeweils die sich aus dem Landesrecht ergebende Räumpflicht (z.B. § 52 NStrG in der Entscheidung des OLG Oldenburg, Urteil vom 06. Dezember 2002 - 6 U 150/02 -, Rn. 11 und in der darauf ergangenen Entscheidung des BGH, Urteil vom 09. Oktober 2003 - III ZR 8/03).

  • LG Osnabrück, 24.02.2003 - 1 O 2861/02

    Streupflicht auf Radwegen und gemeinsamen Fuß- und Radwegen

    Von dem Schutzbereich dieser Streupflicht sind Radfahrer jedoch nicht erfasst (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 6. Dezember 2002 - 6 U 150/02 -).

    Ein Radfahrer kann die Sturzgefahr aber dadurch mindern, dass er bei glatter oder gefährlicher Fahrbahn erlaubtermaßen den Radweg verlässt oder absteigt und zu Fuß geht (vgl. BGH VersR 1995, 721 (722); OLG Celle NJW-RR 2001, 596; OLG Oldenburg, Urteil vom 6.12.2002 - 6 U 150/02 -).

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03   

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https://dejure.org/2003,1138
OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03 (https://dejure.org/2003,1138)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20.01.2003 - 1 W 6/03 (https://dejure.org/2003,1138)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 1 W 6/03 (https://dejure.org/2003,1138)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß durch irreführende Werbung: Hinweispflicht eines gewerblichen Händlers bei einer Internetauktion auf seine Händlereigenschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Wettbewerbsrelevante Irreführung; Gewerblicher Händler; Hinweispflicht auf Händlereigenschaft; Anonymisierung der Teilnehmer einer Internetauktion ; Teilnahme an einer Internetauktion; Irreführung des Verbrauchers über herkömmliche Faktoren der Preisbildung; ...

  • IWW
  • JurPC

    UWG § 3
    Händlereigenschaft bei Internet-Auktion

  • aufrecht.de

    Händlerkennung bei Internetauktionen

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Händlereigenschaft bei Internet-Auktion I

  • stroemer.de

    Gewerbliche Versteigerer

  • Wolters Kluwer

    Wettbewerbsrelevante Irreführung; Gewerblicher Händler; Hinweispflicht auf Händlereigenschaft; Anonymisierung der Teilnehmer einer Internetauktion ; Teilnahme an einer Internetauktion; Irreführung des Verbrauchers über herkömmliche Faktoren der Preisbildung; ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Internetauktion - Unternehmer muss auf Händlereigenschaft hinweisen

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 3

  • rechtsportal.de

    UWG § 3
    Irreführung, Internetauktion, Händlerangabe

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrecht - Hinweis auf Händlereigenschaft in Internet-Auktion?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Auf Händlereigenschaft muß nicht hingewiesen werden!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Händler muß bei Verkaufsangebot im Rahmen einer Internetauktion nicht auf seine Händlereigenschaft hinweisen - OLG bestätigt gleichlautenden Beschluss des LG Osnabrück

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 UWG; §§ 936 ZPO ff
    Keine Offenbarungspflicht für gewerbliche Händler bei Online-Auktionen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1061
  • MMR 2003, 270
  • MMR 2003, 270 (Volltext mit amtl. LS)
  • K&R 2003, 243
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.1987 - I ZR 153/85

    Getarnte Werbung II

    Auszug aus OLG Oldenburg, 20.01.2003 - 1 W 6/03
    Dies trifft wohl auch auf die wettbewerbsrechtliche Regel zu (BGH GRUR 1987, 748, 749 - Getarnte Werbung II; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 3 Rn. 354), dass ein Unternehmer zur Vermeidung einer Irreführung des angesprochenen Publikums den gewerblichen Charakter seines Angebots in geeigneter Weise offenlegen muss, weil das Publikum anderenfalls von einem günstigeren Privatangebot ausgeht.
  • LG Memmingen, 23.06.2004 - 1H O 1016/04

    Verkauf über eBay ist keine Versteigerung

    Dem von der Verfügungsklägerin verfolgten Unterlassungsanspruch steht auch die Rechtsprechung des OLG Oldenburg (NJW-RR 2003, 1061), wonach bei Angeboten im Internet wie in der ... auf den geschäftlichen Charakter eines Angebotes nicht hingewiesen werden müsse, nicht entgegen.
  • LG Kleve, 01.09.2004 - 2 O 290/04

    Wettbewerbsrechtliche Ausgestaltung der Wirksamkeitsvoraussetzungen des

    Die Verfügungsbeklagte ist der Ansicht, dass sie auch im Falle einer gewerblichen Tätigkeit nicht verpflichtet sei, ihre Eigenschaft als Unternehmerin bei Verkäufen im Rahmen von Internetauktionen mitzuteilen; die Verfügungsbeklagte nimmt Bezug auf die Entscheidung des OLG Oldenburg NJW-RR 2003, 1061f.

    Ein Unterlassungsanspruch aus §§ 3, 13 UWG ist auch nicht vor dem Hintergrund der Entscheidung des OLG Oldenburg, NJW-RR 2003, 1061 f, ausgeschlossen.

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 06.11.2002 - 23 U 243/01   

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https://dejure.org/2002,2926
OLG Frankfurt, 06.11.2002 - 23 U 243/01 (https://dejure.org/2002,2926)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.2002 - 23 U 243/01 (https://dejure.org/2002,2926)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 2002 - 23 U 243/01 (https://dejure.org/2002,2926)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen flugbedingter Thrombose; Anwendbarkeit des nationalen Rechts durch Art. 24 WA (Warschauer Abkommen); Warnpflicht und Hinweispflicht eines Luftfahrtunternehmens über Thromboserisiko; Zusammenhang zwischen erhöhtem ...

  • Judicialis

    WA Art. 17; ; WA Art. 24; ; LuftVG § 44; ; EGBGB Art. 28; ; EGBGB Art. 41; ; BGB § 631 a.F.

  • rechtsportal.de

    Zur Haftung einer Fluggesellschaft bei angeblich flugbedingter Thrombose

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Thrombosewarnung im Flieger?

  • archive.is (Leitsatz)

    Luftbeförderungsvertrag/ Thrombose-Risiko/ Sitzabstand / Schadensersatzpflicht

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 631
    Keine Verpflichtung einer Fluggesellschaft zum Hinweis auf ein Thromboserisiko für Fluggäste

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 905
  • NZV 2003, 133
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.12.1981 - VI ZR 111/80

    Haftungsverteilung bei Verursachung eines Verkehrsunfalls durch akustische

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2002 - 23 U 243/01
    Das Landgericht hat dabei zunächst zutreffend festgestellt, dass vorliegend Art. 17 des Warschauer Abkommens (nachfolgend WA) nicht als Anspruchsgrundlage in Betracht kommt, weil es bei dem vom Kläger vorgetragenen Schadensereignis nicht um einen Unfall im Sinne des WA geht, nämlich ein auf einer äußeren Einwirkung beruhendes, örtlich und zeitlich bestimmtes Ereignis, welches unvorhersehbar ist und einen Personen- oder Sachschaden verursacht (BGH, VersR 1982, 243).
  • LG Frankfurt/Main, 16.12.2005 - 1 S 182/01

    Luftbeförderungsvertrag: Schadensersatz für Körperverletzung durch nicht

    Sind die Voraussetzungen des Art. 17 WA nicht erfüllt, so ist auf Grund von Art. 24 WA nicht ohne weiteres nationales Recht anzuwenden (OLG Frankfurt am Main NJW 2003, 905 = RRa 2002, 272 zum Thromboseschaden auf einem Langstreckenflug).
  • OLG Köln, 24.04.2019 - 11 U 113/18

    Verkehrssicherungspflicht eines Reiseveranstalters und des Betreibers eines

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Ereignis für den Fluggast unvorhersehbar war (vgl. BGH, Urteil vom 21.11.2017 - X ZR 30/15, NJW 2018, 861 Rn. 23; aA OLG Frankfurt, Urteil vom 06.11.2002 - 23 U 243/01, NJW 2003, 905; unter Verweis auf Entscheidungen ausländischer Gerichte Geigel/Strauch, Der Haftpflichtprozess, 27. Aufl., Kap. 29 Rn. 53).
  • AG Duisburg, 20.09.2004 - 6 C 2662/04

    Schlechterfüllung eines Reisevertrages bei freiwilliger Überlassung des gebuchten

    Denn wenn schon eine solche Hinweispflicht bei Langstreckenflügen - auch und gerade bei beengten Sitzpositionen - ausscheidet, vgl. OLG Frankfurt, NJW 2003, 905; NZV 2003, 133, so ist dies jedenfalls auch bei dem hier streitgegenständlichen Mittelstreckenflug der Fall.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02   

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https://dejure.org/2002,5175
OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02 (https://dejure.org/2002,5175)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.09.2002 - 16 Wx 128/02 (https://dejure.org/2002,5175)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. September 2002 - 16 Wx 128/02 (https://dejure.org/2002,5175)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2003, 115
  • ZMR 2003, 384
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 28.10.1998 - 2Z BR 137/98

    Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
    Dies entspricht der herrschenden Rechtsprechung, wonach auch eine abweichende Nutzung möglich ist, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr als durch die ursprüngliche Nutzung beeinträchtigt werden ( vgl. z.B. OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayObLG, NZM 99, 130; BayObLG, FGPrax 97, 220; BayObLG, NJW-RR 96, 1358; KG, NJW-RR 91, 1421 ).
  • BayObLG, 23.05.1996 - 2Z BR 19/96

    Nutzung einer Wohnung als Wachstation für Polizeibeamte

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
    Dies entspricht der herrschenden Rechtsprechung, wonach auch eine abweichende Nutzung möglich ist, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr als durch die ursprüngliche Nutzung beeinträchtigt werden ( vgl. z.B. OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayObLG, NZM 99, 130; BayObLG, FGPrax 97, 220; BayObLG, NJW-RR 96, 1358; KG, NJW-RR 91, 1421 ).
  • OLG Köln, 15.02.2002 - 16 Wx 232/01

    WEG : Nutzung einer Wohnung als Patentanwaltsbüro

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
    Entscheidend ist, ob diese in der Teilungserklärung nicht vorgesehene Nutzung über das Maß hinausgeht, was üblicherweise mit einer gewerblichen Nutzung verbunden ist ( vgl. Beschluss des Senats vom 15.2.2002 zum umgekehrt liegenden Sachverhalt - 16 Wx 232/01 - ).
  • KG, 10.07.1991 - 24 W 6574/90

    Verletzung von Gemeinschaftseigentum durch Entfernung einer tragenden

    Auszug aus OLG Köln, 11.09.2002 - 16 Wx 128/02
    Dies entspricht der herrschenden Rechtsprechung, wonach auch eine abweichende Nutzung möglich ist, sofern dadurch andere Wohnungseigentümer nicht mehr als durch die ursprüngliche Nutzung beeinträchtigt werden ( vgl. z.B. OLG Düsseldorf, ZMR 98, 247; BayObLG, NZM 99, 130; BayObLG, FGPrax 97, 220; BayObLG, NJW-RR 96, 1358; KG, NJW-RR 91, 1421 ).
  • LG Frankfurt/Main, 31.03.2022 - 13 S 131/20

    Sondereigentum zweckbestimmungswidrig genutzt - Unterlassungsanspruch aber

    Wenn der vom Wohnungseigentümer praktizierte Gebrauch der Zweckbestimmung widerspricht, begründet dies allerdings allein noch keinen Unterlassungsanspruch, sondern die übrigen Wohnungseigentümer können nur dann Unterlassung des zweckbestimmungswidrigen Gebrauchs verlangen, wenn dieser mehr stört als der zweckbestimmungsgemäße Gebrauch (vgl. OLG Köln NZM 2003, 115; Niedenführ/ Vandenhouten, WEG, 12. Auflage 2017, § 15 Rn.12 mwN).
  • OLG Hamm, 12.04.2005 - 15 W 29/05

    Nutzung eines als "gewerbliche Einheit" bezeichneten Teileigentums

    Denn die Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter ist nach allgemeiner Ansicht dahin auszulegen, dass nur eine solche Nutzung der betreffenden Räumlichkeiten ausgeschlossen sein soll, von der bei einer typisierenden Betrachtungsweise stärkere Beeinträchtigungen ausgehen als sie mit der Nutzung entsprechend dem in der Teilungserklärung festgelegten Zweck verbunden sind (vgl. BayObLG NJW-RR 1988, 141; NJW-RR 1996, 1358; FGPrax 1997, 220; KG NJW-RR 1995, 333; OLG Düsseldorf FGPrax 1998, 95, OLG Köln NZM 2003, 115; Senat FGPrax 2004, 12).

    Die Begründung in diesem Beschluß, die Zweckbindung der Teilungserklärung solle ausschließen, daß im Sinne einer gegenseitigen wirtschaftlichen Befruchtung der dort betriebenen Geschäfte aus gewerblichen Zwecken dienenden Räumen Wohnraum geschaffen wird, bezieht sich in ihrem Zusammenhang ausschließlich auf die grundlegende Veränderung des Charakters der Anlage, die mit dem Übergang von einer gewerblichen zu einer Wohnraumnutzung verbunden ist (vgl. jetzt auch etwa OLG Köln NZM 2003, 115).

  • LG Frankfurt/Main, 15.03.2018 - 13 S 36/17

    Sieht die Teilungserklärung nur eine Wohnnutzung vor, ist im Regelfall eine

    Wenn der vom Wohnungseigentümer praktizierte Gebrauch der Zweckbestimmung widerspricht, begründet dies allerdings allein noch keinen Unterlassungsanspruch, sondern die übrigen Wohnungseigentümer können nur dann Unterlassung des zweckbestimmungswidrigen Gebrauchs verlangen, wenn dieser mehr stört als der zweckbestimmungsgemäße Gebrauch (vgl. OLG Köln, NZM 2003, 115 [OLG Köln 11.09.2002 - 16 Wx 128/02] ; Niedenführ/ Vandenhouten, WEG, 12. Auflage, 2017, § 15, Rdnr.12 mwN).
  • LG Frankfurt/Main, 23.10.2017 - 9 S 49/17
    Wenn der vom Wohnungseigentümer praktizierte Gebrauch der Zweckbestimmung widerspricht, begründet dies allein noch keinen Unterlassungsanspruch, sondern die übrigen Wohnungseigentümer können nur dann Unterlassung des zweckbestimmungswidrigen Gebrauch verlangen, wenn dieser mehr stört als der zweckbestimmungsgemäße Gebrauch (vgl. OLG Köln, NZM 2003, 115 [OLG Köln 11.09.2002 - 16 Wx 128/02] ; Niedenführ/ VandenHouten, WEG, 12. Auflage, 2017, § 15, Rdnr.12 mwN).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4259
OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02 (https://dejure.org/2002,4259)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.07.2002 - 23 W 190/02 (https://dejure.org/2002,4259)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. Juli 2002 - 23 W 190/02 (https://dejure.org/2002,4259)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4259) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Kostenfestsetzung nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den Insolvenzverwalter; Vollstreckungsverbot; Zweifel bezüglich Kostenerstattungsanspruch des Gegners; Prozessökonomie; Aufteilung der Prozesskosten in Alt- und Neuschulden

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG München, 11.10.1999 - 11 W 2206/99

    Unzulässige Umschreibung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses auf den

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Zudem ist problematisch, ob und inwieweit die Prozeßkosten in Alt- und Neuschulden aufgeteilt werden können, weil eine Aufspaltung der Kosten insgesamt oder zumindest für eine Instanz hinsichtlich ihrer insolvenzrechtlichen Bedeutung vielfach abgelehnt wird (siehe Senatsbeschluß vom 19.02.1990 - 23 W 534/89 - JurBüro 1990, 1482,1483; 20. Zivilsenat des OLG Hamm KTS 1974, 178,179; OLG München ZIP 2000, 31; Smid, Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 55 Rn. 8; Göttlich/Mümmler, a.a.O., Anm. I 2.2.9 zum Stichwort "Kostenfestsetzungsverfahren").
  • OLG Düsseldorf, 13.12.1990 - 10 W 82/90
    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Die teilweise vertretene Ansicht (OLG Düsseldorf, Rpfleger 1991, 171), schon die ernsthafte Möglichkeit des Bestehens eines Vollstreckungshindernisses schließe den Erlaß eines Kostenfestsetzungsbeschlusses aus und lasse nur einen Feststellungsbeschluß zu, teilt der Senat nicht.
  • OLG Hamm, 19.02.1990 - 23 W 534/89

    Vor und nach Konkurseröffnung angefallene Prozesskosten als Masseschuld

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Zudem ist problematisch, ob und inwieweit die Prozeßkosten in Alt- und Neuschulden aufgeteilt werden können, weil eine Aufspaltung der Kosten insgesamt oder zumindest für eine Instanz hinsichtlich ihrer insolvenzrechtlichen Bedeutung vielfach abgelehnt wird (siehe Senatsbeschluß vom 19.02.1990 - 23 W 534/89 - JurBüro 1990, 1482,1483; 20. Zivilsenat des OLG Hamm KTS 1974, 178,179; OLG München ZIP 2000, 31; Smid, Insolvenzordnung, 2. Aufl., § 55 Rn. 8; Göttlich/Mümmler, a.a.O., Anm. I 2.2.9 zum Stichwort "Kostenfestsetzungsverfahren").
  • OLG Hamm, 15.01.1999 - 23 W 534/98
    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Dieses dient allein der betragsmäßigen Ausfüllung der Kostengrundentscheidung (siehe Senatsbeschluß vom 15.01.1999 - 23 W 534/98 - OLG-Report 2000, 34; Göttlich/Mümmler, BRAGO, 20. Aufl., Anm. 12.1.2.1 zum Stichwort "Kostenfestsetzungsverfahren") und kennt zudem anders als das Erkenntnisverfahren mit seinen ausdifferenzierten Klagemöglichkeiten als Entscheidungsform nur einen vollstreckbaren Leistungsbeschluß.
  • BAG, 11.12.2001 - 9 AZR 459/00

    Leistungsklage bei angezeigter Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Für eine Leistungsklage des Altmassegläubigers im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO fehlt demgemäß im Anschluß an die Anzeige wegen des in § 210 InsO normierten Vollstreckungsverbots das Rechtsschutzbedürfnis, so daß sie als unzulässig abzuweisen ist, falls sie nicht in eine Feststellungsklage umgestellt wird (LAG Düsseldorf ZIP 2000, 2034, bestätigt durch Urteil des BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 - OLG Celle OLG-Report 2001, 61; siehe auch BGH ZInsO 2000, 42).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.03.2001 - 1 Ta 12/01

    Kostenfestsetzung und Anzeige der Masseunzulänglichkeit durch den im Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Abgesehen davon, daß ein Feststellungsbeschluß im Kostenfestsetzungsverfahren nicht vorgesehen ist, ist das Bestehen eines Vollstreckungshindernisses nach § 210 InsO anders als in dem vom LAG Stuttgart entschiedenen Fall (ZIP 2001, 657), auf den sich der Beklagte beruft, jedenfalls nicht offensichtlich.
  • LAG Düsseldorf, 25.05.2000 - 5 Sa 418/00

    Masseunzulänglichkeit Rechtschutzbedürfnis für Leistungsklage gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Für eine Leistungsklage des Altmassegläubigers im Sinne von § 209 Abs. 1 Nr. 3 InsO fehlt demgemäß im Anschluß an die Anzeige wegen des in § 210 InsO normierten Vollstreckungsverbots das Rechtsschutzbedürfnis, so daß sie als unzulässig abzuweisen ist, falls sie nicht in eine Feststellungsklage umgestellt wird (LAG Düsseldorf ZIP 2000, 2034, bestätigt durch Urteil des BAG vom 11.12.2001 - 9 AZR 459/00 - OLG Celle OLG-Report 2001, 61; siehe auch BGH ZInsO 2000, 42).
  • OLG Hamm, 18.11.1983 - 23 W 123/83
    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Der Gesichtspunkt der Vermeidung einer ansonsten notwendigen weiteren gerichtlichen Auseinandersetzung über derartige Einwendungen kann ihre Berücksichtigung wegen der eingeschränkten Prüfungskompetenz im Kostenfestsetzungsverfahren nur rechtfertigen, wenn sie zwischen den Parteien unstreitig oder eindeutig sind und deshalb keine Bewertungsschwierigkeiten auftreten können (so für materiell-rechtliche Einwendungen Senatsbeschlüsse vom 03.08.1992 - 23 W 367/92 - OLG-Report 1993, 128 und vom 18.11.1983 - 23 W 123/83 - JurBüro 1984, 607).
  • OLG Naumburg, 27.12.2001 - 13 W 430/01

    Insolvenzverfahren; Gesamtvollstreckung; Masseunzulänglichkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Die Rechtsprechung, das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO generell aus Gründen der Prozeßökonomie als Zulässigkeitshindernis bereits im Erkenntnisverfahren zu berücksichtigen, läßt sich nach Auffassung des Senats jedoch nicht auf das Kostenfestsetzungsverfahren übertragen (siehe für das Konkursverfahren bereits Senatsbeschluß vom 6.03.1997 - 23 W 45/97 - OLG München ZIP 2000, 555; ebenso für das Insolvenzverfahren OLG Naumburg Rpfleger 2002, 332).
  • OLG München, 30.11.1999 - 11 W 3090/99
    Auszug aus OLG Hamm, 29.07.2002 - 23 W 190/02
    Die Rechtsprechung, das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO generell aus Gründen der Prozeßökonomie als Zulässigkeitshindernis bereits im Erkenntnisverfahren zu berücksichtigen, läßt sich nach Auffassung des Senats jedoch nicht auf das Kostenfestsetzungsverfahren übertragen (siehe für das Konkursverfahren bereits Senatsbeschluß vom 6.03.1997 - 23 W 45/97 - OLG München ZIP 2000, 555; ebenso für das Insolvenzverfahren OLG Naumburg Rpfleger 2002, 332).
  • OLG Hamm, 03.08.1992 - 23 W 367/92

    Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwendungen im

  • BGH, 18.11.1999 - IX ZA 6/99

    Berufung auf Masseunzulänglichkeit

  • BGH, 17.03.2005 - IX ZB 247/03

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit

    Dies wird von einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung bejaht (OLG Naumburg OLGR 2002, 527; OLG Koblenz AGS 2002, 262 zur Konkursordnung; Zöller/Herget, ZPO 25. Aufl. § 104 Rn. 21 Stichwort: "Masseunzulänglichkeit"), zum Teil beschränkt auf den - hier nicht gegebenen - Fall, daß Bestehen und Umfang des Vollstreckungsverbots zwischen den Parteien streitig sind (OLG Hamm ZInsO 2002, 831, 832), von anderen Teilen der Rechtsprechung und des Schrifttums hingegen verneint (OLG München ZIP 2004, 138; 2248; OLG Düsseldorf ZInsO 2003, 713; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657, 658; LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867, 868; OLG Düsseldorf MDR 1991, 357 zur Konkursordnung; MünchKomm-InsO/Hefermehl, § 208 Rn. 65; Uhlenbruck, InsO 12. Aufl. § 210 Rn. 3; HK-InsO/Landfermann, 3. Aufl. § 210 Rn. 5; Braun/Kießner, InsO 2. Aufl. § 210 Rn. 7; Lappe EWiR 2000, 873).
  • OLG Hamm, 29.07.2003 - 23 W 106/03

    Feststellung der Erstattungspflicht des Kostenschuldners

    Wie der Senat bereits entschieden hat (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2002 in 23 W 190/02, veröffentlicht in OLGR 2003, 37 f.; vgl. auch Senatsbeschluss vom 06. März 1997 in 23 W 45/97 zu § 60 KO), lässt sich die Rechtsprechung, das Vollstreckungsverbot des § 210 InsO generell aus Gründen der Prozessökonomie als Zulassungshindernis bereits im Erkenntnisverfahren zu berücksichtigen, nicht auf das Kostenfestsetzungsverfahren übertragen (vgl. OLG München ZIP 2000, 555; OLG Naumburg Rpfleger 2002, 332; a.A. LAG Stuttgart ZIP 2001, 657 f.).

    Es ist entsprechend seiner Funktion, die Kostengrundentscheidung betragsmäßig auszufüllen und wegen der daraus resultierenden eingeschränkten Prüfungskompetenz der Kostenfestsetzungsorgane nicht dazu ausgelegt, materiell-rechtliche Streitfragen der Parteien zu klären (vgl. Senatsbeschluss vom 29. Juli 2002 a.a.O. mwN).

  • LG Köln, 10.02.2004 - 11 T 11/04

    Verhinderung der Geltendmachung von Aussonderungsrechten bzw. Absonderungsrechten

    Danach könne auch ein Kostenfestsetzungsbeschluss lediglich den Inhalt haben, dass eine entsprechende Zahlungsverpflichtung festgestellt werde (vgl. OLG Düsseldorf, ZInsO 2003, 713; a.A. OLG Hamm, ZInsO 2002, 831).

    Es kann daher vorliegend dahinstehen, ob bei Massenverbindlichkeiten im Sinne des § 209 Abs. 1 Nr. 3 das Vollstreckungsverbot des § 210 auch im Kostenfestsetzungsverfahren zu beachten ist (vgl. LAG Baden-Württemberg v. 26.03.2001, ZInsO 2001, 429; a.A. OLG Hamm, Beschluss vom 29.07.2002, ZInsO 2002, 831).

  • LAG Thüringen, 03.09.2004 - 8 Ta 67/04

    Kostenfestsetzungsbeschluss gegen Insolvenzverwalter

    Die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte geht dagegen teilweise noch davon aus, dass die Anzeige der Masseunzulänglichkeit den Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nicht hindert, sondern dass sie im Wege der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO geltend zu machen wäre (vgl. OLG Naumburg Beschluss vom 27.12.2001 - 13 W 430/01 - Rpfl 2002, 332; OLG Hamm Beschluss vom 11.03.2002 - 4 W 111/01 - ZIP 2002, 993, noch zur KO ergangen; OLG Hamm Beschluss vom 29.07.2002 ZInsO 2002, 831; vgl. LG Köln Beschluss vom 10.02.2004 - 11 T 11/04 - ZInsO 04, 456; anderer Auffassung OLG Düsseldorf ZInsO 03, 713; OLG München Beschluss vom 03.04.2003 - 11 W 2839/01 - RVG report 04, 40 LS, LG Kassel Beschluss vom 02.03.2004 - 2 T 18/04 - ZInsO 04, 400).
  • OLG Koblenz, 29.11.2004 - 14 W 796/04

    Kostenfestsetzung gegen den unterlegenen Insolvenzverwalter: Berücksichtigung des

    Demgemäß hat die von der Klägerin beantragte Kostenfestsetzung zu unterbleiben (OLG Düsseldorf, ZInsO 2003, 713; OLG München ZIP 2004, 138; OLG München ZIP 2004, 2248; LG Kassel ZInsO 2004, 400; LAG Düsseldorf ZInsO 2003, 867; LAG Stuttgart ZIP 2001, 657; a. A. OLG Hamm ZInsO 2002, 831; OLGR Naumburg 2002, 309; OLGR Naumburg 2002, 527; offen gelassen von LG Köln ZInsO 2004, 456).
  • OLG Frankfurt, 25.11.2003 - 25 W 60/03

    Anzeige der drohenden Masseunzulänglichkeit: Privilegierung der nach der Anzeige

    Ebenso kann die Frage offen bleiben, ob § 210 InsO im Kostenfestsetzungsverfahren überhaupt nicht gilt, also dem Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nie entgegensteht (so OLG Hamm OLGR Hamm 2003, 37; OLG Naumburg, OLGR Naumburg 2002, 527) oder aber das Kostenfestsetzungsverfahren mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig macht (vgl. OLG München, Beschluss vom 30.04.2003 JURIS Nr. KORE 438922003; LAG Düsseldorf NZI 2003, 622) oder aber anstelle eines vollstreckbaren Kostenfestsetzungsbeschlusses nur ein die Kostenschuld feststellender Beschluss ergehen darf (vgl. LAG Baden-Württemberg, ZIP 2001, 657).
  • LAG Sachsen, 05.06.2009 - 4 Ta 51/09

    Unzulässiger Kostenfestsetzungsantrag bei fehlendem Rechtsschutzinteresse für

    Diese zum Klageverfahren ergangene Rechtsprechung ist inzwischen nicht durch zahlreiche Obergerichte (LAG Baden-Württemberg 26.03.2001 - 1 Ta 12/01 - ZIP 2001, 657; LAG Düsseldorf 17.07.2003 - 16 Ta 269/03 - ZinsO 2003, 867; Brandenburgisches OLG 02.02.2006 - 6 W 232/05 - RPfl 2006, 440; OLG Düsseldorf 07.10.2002 - 10 W 91/02 - ZinsO 2003, 713; OLG Düsseldorf 22.11.2005 - I 10 W 125/05 - und 10 W 125/05 - NJW-RR 2006, 1557 [Leitsatz]; OLG Karlsruhe 10.12.2004 - 15 W 25/04 - ZinsO 2005, 994; OLG Koblenz 29.11.2004 - 14 W 796/04 - MDR 2005, 416 ; OLG München 30.04.2003 - 11 W 2839/01 - ZIP 2004, 138; Schleswig-Holsteinisches OLG 25.05.2005 - 9 W 92/05 - OLGR Schleswig 2005, 486; auch Teile des Schrifttums teilen diesen Ansatz, vgl. Braun/Kießner InsO 2. Auflage § 210 Rdnr. 7; MünchKommInso-Hefemehl § 208 Rdnr. 65; Uhlenbruck InsO 12. Auflage § 210 Rdnr. 3; a. A. OLG Naumburg 27.12.2001 - 13 W 430/01 - RPfl 2002, 332; differenzierend OLG Hamm 29.07.2003 - 23 W 190/02 - ZinsO 2002, 831), sondern auch durch den Bundesgerichtshof auf das Kostenfestsetzungsverfahren übertragen worden.
  • LG Trier, 18.01.2005 - 4 T 26/04

    Berufung des Insolvenzverwalters nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit auf das

    Auf die streitige Frage, ob der Beschwerdeführer das Vollstreckungsverbot gemäß § 210 InsO auch schon im Kostenfestsetzungsverfahren hätte geltend machen können, kommt es nicht an (dafür z.B. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7.10.2002, ZinsO 2003, 713; OLG München, aaO.; dagegen: OLG Naumburg, Beschluss vom 27.12.2001, Rpfleger 2002, 332 ; OLG Hamm, Beschluss vom 29.7.2002, OLGR Hamm 2003, 37).
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Rechtsprechung
   OLG München, 25.04.2002 - 29 U 3717/01 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8458
OLG München, 25.04.2002 - 29 U 3717/01 (1) (https://dejure.org/2002,8458)
OLG München, Entscheidung vom 25.04.2002 - 29 U 3717/01 (1) (https://dejure.org/2002,8458)
OLG München, Entscheidung vom 25. April 2002 - 29 U 3717/01 (1) (https://dejure.org/2002,8458)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Alternativbegründung einer Klage; Verbindung mehrerer Ansprüche in einer Klage; Kumulative und alternative Klagehäufung ; Verhältnis von Haupt- und Hilfsanspruch; Vorbeugende Verurteilung zum Schadensersatz; Aussetzung der Entscheidung des Rechtsstreits nach § 148 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 148; ; MarkenG § 8; ; MarkenG § 8 Abs. 2 Nr. 2; ; MarkenG § 50 Abs. 1 Nr. 3; ; MarkenG § 126; ; MarkenG § 127

  • rechtsportal.de

    Zu den Voraussetzungen der Aussetzung eines Rechtsstreits nach § 148 ZPO

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG München, 25.04.2002 - 29 U 3717/01
    Wird in einer Klage ein einheitlicher Anspruch (auf Unterlassung, Löschung und Schadensersatz) auf unterschiedliche Lebenssachverhalte (im vorliegenden Falle vier einzelne Schutzrechte, den Gesichtspunkt der Markenserie, § 128 MarkenG und §§ 1, 3 UWG) gestützt, so liegt eine der Anzahl der vorgetragenen Sachverhalte entsprechende Anzahl von Streitgegenständen vor (BGH GRUR 2001, 181 "dentalästhetika"; BGH GRUR 2001, 755 "Telefonkarte"; BGH GRUR 2000, 226 "Planungsmappe"; Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 260, Rdnr. 1; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. § 260, Rdnr. 3).
  • BGH, 22.09.1999 - I ZR 48/97

    Planungsmappe; kein Schadensersatz wegen Markverwirrung

    Auszug aus OLG München, 25.04.2002 - 29 U 3717/01
    Wird in einer Klage ein einheitlicher Anspruch (auf Unterlassung, Löschung und Schadensersatz) auf unterschiedliche Lebenssachverhalte (im vorliegenden Falle vier einzelne Schutzrechte, den Gesichtspunkt der Markenserie, § 128 MarkenG und §§ 1, 3 UWG) gestützt, so liegt eine der Anzahl der vorgetragenen Sachverhalte entsprechende Anzahl von Streitgegenständen vor (BGH GRUR 2001, 181 "dentalästhetika"; BGH GRUR 2001, 755 "Telefonkarte"; BGH GRUR 2000, 226 "Planungsmappe"; Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 260, Rdnr. 1; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. § 260, Rdnr. 3).
  • BGH, 07.12.2000 - I ZR 146/98

    Telefonkarte

    Auszug aus OLG München, 25.04.2002 - 29 U 3717/01
    Wird in einer Klage ein einheitlicher Anspruch (auf Unterlassung, Löschung und Schadensersatz) auf unterschiedliche Lebenssachverhalte (im vorliegenden Falle vier einzelne Schutzrechte, den Gesichtspunkt der Markenserie, § 128 MarkenG und §§ 1, 3 UWG) gestützt, so liegt eine der Anzahl der vorgetragenen Sachverhalte entsprechende Anzahl von Streitgegenständen vor (BGH GRUR 2001, 181 "dentalästhetika"; BGH GRUR 2001, 755 "Telefonkarte"; BGH GRUR 2000, 226 "Planungsmappe"; Zöller, ZPO, 23. Aufl., § 260, Rdnr. 1; Thomas/Putzo, ZPO, 24. Aufl. § 260, Rdnr. 3).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 108/09

    TÜV - Markenrechtsverletzung: Alternative Klagehäufung; Verstoß gegen das

    Nach anderer Ansicht soll die alternative Klagehäufung unzulässig sein (vgl. OLG München, OLG-Rep 2003, 37; OLG-Rep 2003, 179; OLG Hamm, Urteil vom 3. August 2009 - 8 U 237/07 Rn. 66, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Oktober 2008 - 7 U 82/07 Rn. 13, juris; Musielak/Foerste, ZPO, 7. Aufl., § 260 Rn. 7; Schwab, Der Streitgegenstand im Zivilprozess, 1954, 90; Wieczorek/Schütze/Assmann, ZPO, 3. Aufl., § 260 Rn. 24; Wieczorek/Schütze/Büscher aaO § 322 Rn. 139; Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., Einl. Rn. 74; Zöller/Greger aaO § 260 Rn. 5; Berneke, WRP 2007, 579, 585 f.).
  • OLG München, 23.01.2003 - 29 U 4096/02

    Obelix

    Eine derartige Verbindung mehrerer Ansprüche in einer Klage ist nur als kumulative Klagehäufung (das Gericht muss dann über alle Klagegründe entscheiden) oder im Verhältnis von Haupt- und Hilfsanspruch/Hilfsansprüchen zulässig, da im Fall einer Alternativbegründung (die Auswahl des der Entscheidung zu Grunde zu legenden Sachverhalts wird dem Gericht überlassen mit der Maßgabe, dass im Falle des Erfolgs aus einem Klagegrund über die anderen Klagegründe nicht mehr entschieden werden muss) der Streitgegenstand der Klage nicht hinreichend bestimmt wäre (Thomas/Putzo, a.a.O., Rdnr. 7; Zöller, a.a.O., Rdnr. 5; Saenger, MDR 1984, 860 m.w.N.; Senat, Urteil vom 25.4.2002 - 29 U 3717/01 -).
  • OLG München, 26.03.2003 - 29 W 975/03

    Aussetzung des Verfahrens wegen Vorgreiflichkeit im Markenrecht

    c) In Markenverletzungsprozessen kommt eine Aussetzung in Betracht, wenn ein Löschungsverfahren bezüglich der Klagemarke bzw. bezüglich der Basismarke anhängig ist, von der die Klage-IR-Marke noch abhängig ist (vgl. BGH GRUR 1967, 199, 200 - Napoleon II; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap 48, Rdn. 21), und eine gewisse Aussicht besteht, dass der Löschungsantrag Erfolg hat (vgl. OLG Köln GRUR 1970, 606, 607 - Sir [zum WZG]; Senat OLGR München 2003, 40; SchlHOLG OLGR Schleswig 2001, 313-314; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, § 55, Rdn. 34).
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5181
OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01 (https://dejure.org/2002,5181)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27.06.2002 - 4 U 145/01 (https://dejure.org/2002,5181)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 27. Juni 2002 - 4 U 145/01 (https://dejure.org/2002,5181)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Unzulässigkeit des Teilurteilserlasses ; Teilbarkeit des Streitgegenstandes; Ausschluss der Gefahr widerstreitender Entscheidungen ; Werklohnklage und Widerklage auf Rückzahlung geleisteter Anzahlung; Verstoß gegen § 301 Zivilprozessordnung (ZPO) als Verfahrensfehler i.S.v. ...

  • Judicialis

    ZPO § 301; ; ZPO § 539 a.F.

  • rechtsportal.de

    ZPO § 301 § 539 (a.F.)
    Kein Teilurteil über Werklohnklage bei Widerklage über Rückzahlungsanspruch des Bestellers

  • ibr-online

    Klage und Widerklage über Restwerklohnforderung und Anzahlung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kein Teilurteil über Restwerklohn bei Widerklage auf Rückzahlung bereits geleisteten Werklohnes! (IBR 2003, 1006)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 18.10.2001 - 4 U 138/00

    Wann ist ein Teilurteil zulässig?

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01
    Diese Gefahr besteht schon dann, wenn im Rahmen der Entscheidung über das Teilurteil eine Frage entschieden werden muss, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die anderen, im Teilurteil nicht gewürdigten Ansprüche noch einmal stellt (Senatsurteil vom 18. Oktober 2001 - 4 U 138/00 m.w.N.).

    Insbesondere bei anderer Besetzung des Spruchkörpers oder bei Entscheidung durch einen anderen Senat, der für die Entscheidung über das Schlussurteil zuständig sein könnte, kann es zu abweichenden Ergebnissen kommen (vgl. dazu Senatsurteil vom 18. Oktober 2001 aaO; OLG Frankfurt MDR 1998, 1053).

  • BGH, 29.10.1986 - IVb ZR 88/85

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei mit Klage und Widerklage geltend gemachten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01
    Voraussetzung dafür ist aber neben der Teilbarkeit des Streitgegenstandes, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH NJW 1997, 454, 455; BGH NJW-RR 1992, 1339, 1340; BGH NJW 1987, 441, jew. m.w.N.).
  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01
    Dabei kann dahinstehen, ob die Fristsetzung angesichts der bisher nicht erfolgten Abnahme nach § 326 Abs. 1 BGB a.F. oder nach § 644 Abs. 1 BGB a.F. zu beurteilen ist (vgl. BGH NJW 1999, 2046, 2047 f. m.w.N.).
  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 302/90

    Unzulässiges Teilurteil bei gegenläufigem Parteiverlangen von Klage und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01
    Voraussetzung dafür ist aber neben der Teilbarkeit des Streitgegenstandes, dass die Gefahr widerstreitender Entscheidungen ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH NJW 1997, 454, 455; BGH NJW-RR 1992, 1339, 1340; BGH NJW 1987, 441, jew. m.w.N.).
  • BGH, 15.05.1990 - X ZR 128/88

    Rechtsfolgen der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten durch den Besteller

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01
    Im Übrigen war das Verhalten des Beklagten jedenfalls rechtsmissbräuchlich, weil er zugleich mit der Fristsetzung verdeutlicht hat, dass er selbst sich nicht an die vertraglichen Voraussetzungen halten will (vgl. dazu auch BGH NJW 1990, 3008, 3009 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 16.02.1983 - 17 U 165/82
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 27.06.2002 - 4 U 145/01
    Demnach ist im hier zu entscheidenden Falle, in dem mit der Klage Zahlung von restlichem Werklohn geltend gemacht wird, während sich die Widerklage auf Rückzahlung einer geleisteten Anzahlung bezieht, der Erlass eines Teilurteils ausgeschlossen (vgl. dazu auch OLG Frankfurt MDR 1983, 498).
  • OLG Zweibrücken, 02.12.2004 - 4 U 25/04

    Unzulässigkeit eines Teilurteils bei Klage und Widerklage

    Diese Gefahr besteht schon dann, wenn im Rahmen der Entscheidung über das Teilurteil eine Frage entschieden werden muss, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die anderen, im Teilurteil nicht gewürdigten Ansprüche noch einmal stellt (Senatsurteile vom 27. Juni 2002 - 4 U145/01 = OLGReport 2003, 37, vom 18. Oktober 2001 - 4 U 138/00 und vom 1. April 2004 - 4 U 145/03, jeweils m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 01.04.2004 - 4 U 145/03

    Teilurteil: Annahme der Gefahr widersprechender Entscheidungen bei einem

    Diese Gefahr besteht schon dann, wenn im Rahmen der Entscheidung über das Teilurteil eine Frage entschieden werden muss, die sich dem Gericht im weiteren Verfahren über die anderen, im Teilurteil nicht gewürdigten Ansprüche noch einmal stellt (Senatsurteile vom 18. Oktober 2001 - 4 U 138/00 und vom 27. Juni 2002 - 4 U 145/01 = OLGR 2003, 37 jew. m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 06.05.2009 - 6 U 19/09

    Verfahrensrecht - Zulässigkeit eines Teilurteils

    Dies gilt insbesondere dann, wenn sich wie hier eine Klage auf Rückerstattung einer angeblichen Überzahlung und eine Widerklage auf Zahlung gegenüberstehen, welche letztlich denselben Gegenstand betreffen und damit in einem unlösbaren Zusammenhang stehen (vgl. BGH, Urt. v. 28.11.2002, VII ZR 270/01, Rn. 2, 9; OLG Zweibrücken, Urt. v. 27.06.2002, 4 U 145/01, Rn. 27; Brandenburgisches OLG, a.a.O., Rn. 24, 28; jeweils zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,10508
OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02 (https://dejure.org/2002,10508)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31.07.2002 - 9 WF 92/02 (https://dejure.org/2002,10508)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 31. Juli 2002 - 9 WF 92/02 (https://dejure.org/2002,10508)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 § 124
    Geltendmachung von Folgesachen außerhalb des Scheidungsverbundes

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 458
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Brandenburg, 23.11.2000 - 9 WF 152/00

    Keine Prozesskostenhilfe für nachehelichen Unterhalt außerhalb des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02
    Wer eine Folgesache ohne anerkennenswerte Gründe außerhalb des Verbundes geltend macht, handelt mutwillig, so dass keine Prozeßkostenhilfe bewilligt werden kann (OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1083 ; 1998, 245; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430; OLG Thüringen, FamRZ 1998, 1179 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 60. Aufl. 2002 § 114 Rn. 128 - Unterhalt - FamVerf/Gutjahr, 2001, § 1 Rn. 270).

    Nach alledem führt die mutwillige isolierte Geltendmachung möglicher Verbundsachen zur Versagung der Prozesskostenhilfe insgesamt (OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1083, 1084; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 630 ; Musielak-Fischer, ZPO , 3. Aufl. 2002 § 114 Rn. 36 m.w.N. in Fn. 265).

  • OLG Oldenburg, 31.08.2000 - 12 WF 77/00

    Ansehung der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in einem isolierten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02
    Die Verweisung auf einen entsprechenden Kostenerstattungsanspruch im Falle eines Obsiegens in dem getrennten Unterhaltsverfahren ist deshalb bei der Frage der Bewilligung der Prozesskostenhilfe nicht zu prüfen (OLG Oldenburg FamRZ 2001, 630 ).

    Nach alledem führt die mutwillige isolierte Geltendmachung möglicher Verbundsachen zur Versagung der Prozesskostenhilfe insgesamt (OLG Brandenburg FamRZ 2001, 1083, 1084; OLG Oldenburg FamRZ 2001, 630 ; Musielak-Fischer, ZPO , 3. Aufl. 2002 § 114 Rn. 36 m.w.N. in Fn. 265).

  • BGH, 11.03.1986 - KVR 2/85

    Anforderungen an die Feststellung eines einheitlichen Marktes

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02
    Sie verfasst auch Nebenverfahren, insbesondere die Bewilligung der Prozesskostenhilfe (Bundespatentgericht GRUR 1986, 743; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO. § 81 Rn. 14).
  • OLG Zweibrücken, 26.10.1998 - 5 WF 104/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02
    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, Prozesskostenhilfe sei in Höhe der Gebühren zu bewilligen, die entstanden wären, wenn der Anspruch auf dem kostengünstigeren Weg verfolgt worden wäre (OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 756 ; OLG Dresden, FamRZ 1999, 601, 602; OLG Rostock, FamRZ 1999, 595 ), ist dem nicht zu folgen.
  • OLG Brandenburg, 13.06.1997 - 10 WF 20/97
    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02
    Denn der Antragsteller muss sich das Verschulden seines Rechtsanwalts auch im Prozesskostenhilfeverfahren gem. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (Brandenburgisches OLG FamRZ 1998, 249, 250 m.w.N.; FamVerf/Gutjahr, aaO.; BGH NJW 2001, 2720 ).
  • OVG Hamburg, 24.04.1998 - 5 Bs 44/98
    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02
    Soweit in der Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, Prozesskostenhilfe sei in Höhe der Gebühren zu bewilligen, die entstanden wären, wenn der Anspruch auf dem kostengünstigeren Weg verfolgt worden wäre (OLG Zweibrücken, FamRZ 2000, 756 ; OLG Dresden, FamRZ 1999, 601, 602; OLG Rostock, FamRZ 1999, 595 ), ist dem nicht zu folgen.
  • OLG Düsseldorf, 20.09.1993 - 1 WF 157/93
    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02
    Darüber hinaus verlagert die Meinung, Mehrkosten einer isolierten Klage seien nach Bewilligung der Prozesskostenhilfe erst im Festsetzungsverfahren nach § 128 BRAGO zu berücksichtigen (so OLG Düsseldorf, FamRZ 1994, 635, 636) die dem Richter vorbehaltene Prüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 114 ZPO ohne hinreichende gesetzliche Grundlage auf den Urkundsbeamten.
  • BGH, 12.06.2001 - XI ZR 161/01

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Ablehnung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02
    Denn der Antragsteller muss sich das Verschulden seines Rechtsanwalts auch im Prozesskostenhilfeverfahren gem. § 85 Abs. 2 ZPO zurechnen lassen (Brandenburgisches OLG FamRZ 1998, 249, 250 m.w.N.; FamVerf/Gutjahr, aaO.; BGH NJW 2001, 2720 ).
  • OLG Köln, 26.07.1993 - 25 WF 149/93

    Ausgestaltung der familiengerichtlichen Regelung des Versorgungsausgleichs sowie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02
    Dies gilt auch dann, wenn das Verbundverfahren bereits abgeschlossen ist (OLG Köln FamRZ 1994, 314 ; FamVerf/Gutjahr aaO.).
  • OLG Schleswig, 23.06.1999 - 13 WF 54/99
    Auszug aus OLG Brandenburg, 31.07.2002 - 9 WF 92/02
    Wer eine Folgesache ohne anerkennenswerte Gründe außerhalb des Verbundes geltend macht, handelt mutwillig, so dass keine Prozeßkostenhilfe bewilligt werden kann (OLG Brandenburg, FamRZ 2001, 1083 ; 1998, 245; OLG Schleswig, FamRZ 2000, 430; OLG Thüringen, FamRZ 1998, 1179 ; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO , 60. Aufl. 2002 § 114 Rn. 128 - Unterhalt - FamVerf/Gutjahr, 2001, § 1 Rn. 270).
  • OLG Dresden, 23.11.1998 - 20 WF 519/98
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 20/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen

    Die Geltendmachung von Folgesachen im Verbundverfahren verursache aber insgesamt geringere Kosten, weil die Gebühren gemäß §§ 46 Abs. 1 Satz 1 GKG, 16 Nr. 4 RVG nach den zusammengerechneten Werten der Scheidungssache und der Folgesachen berechnet würden (OLG Brandenburg - 1. Familiensenat - FamRZ 1998, 245; FamRZ 2001, 1083, 1084; FamRZ 2003, 458, 459; OLG Celle - 15. Zivilsenat - OLG-Report 1999, 43; einschränkend: OLG Celle - 21. Zivilsenat - OLG-Report 2005, 58, 59; OLG Dresden FamRZ 2001, 230, 231; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1217; OLG München OLG-Report 1995, 212, 213; OLG Oldenburg - 12. Zivilsenat - FamRZ 2001, 630; OLG Schleswig - 13. Zivilsenat - FamRZ 2000, 430, 431; OLG Thüringen FamRZ 1998, 1179; FamRZ 2000, 100, 101; OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1759, 1760; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe 3. Aufl. Rdn. 473 f.; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 114 Rdn. 51).
  • BGH, 10.03.2005 - XII ZB 19/04

    Mutwilligkeit der isolierten Geltendmachung von Scheidungsfolgesachen; Materielle

    Die Geltendmachung von Folgesachen im Verbundverfahren verursache aber insgesamt geringere Kosten, weil die Gebühren gemäß §§ 46 Abs. 1 Satz 1 GKG, 16 Nr. 4 RVG nach den zusammengerechneten Werten der Scheidungssache und der Folgesachen berechnet würden (OLG Brandenburg - 1. Familiensenat - FamRZ 1998, 245; FamRZ 2001, 1083, 1084; FamRZ 2003, 458, 459; OLG Celle - 15. Zivilsenat - OLG-Report 1999, 43; einschränkend: OLG Celle - 21. Zivilsenat - OLG-Report 2005, 58, 59; OLG Dresden FamRZ 2001, 230, 231; OLG Düsseldorf FamRZ 1993, 1217; OLG München OLG-Report 1995, 212, 213; OLG Oldenburg - 12. Zivilsenat - FamRZ 2001, 630; OLG Schleswig - 13. Zivilsenat - FamRZ 2000, 430, 431; OLG Thüringen FamRZ 1998, 1179; FamRZ 2000, 100, 101; OLG Zweibrücken FamRZ 2003, 1759, 1760; Kalthoener/Büttner/Wrobel-Sachs Prozeßkostenhilfe und Beratungshilfe 3. Aufl. Rdn. 473 f.; Stein/Jonas/Bork ZPO 22. Aufl. § 114 Rdn. 51).
  • BVerwG, 16.03.2011 - 9 B 10.11

    Prozesskostenhilfe für inländische juristische Person; Prozessvollmacht

    Wegen der engen Verknüpfung von Hauptsacheverfahren und Prozesskostenhilfe wird nämlich auch das mit dem Streitverhältnis im Zusammenhang stehende Prozesskostenhilfeverfahren dem Rechtsstreit im Sinne des § 81 ZPO zugerechnet (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Januar 2009 - 9 M 85.08 - juris Rn. 2; BFH, Beschluss vom 5. Juni 1981 - VI B 23/80 - juris Rn. 8; OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 9 WF 92/02 - FamRZ 2003, 458; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann a.a.O. § 81 Rn. 14; Burgermeister, in: Prütting/Gehrlein, ZPO, 2. Aufl. 2010, § 81 Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2009 - 9 M 85.08

    Keine Wiedereinsetzung bei Versäumung der Klagefrist wegen Zugangs des

    Die von dem Kläger erteilte Prozessvollmacht vom 14. April 2007 ist eine Vollmacht für den Prozess als Ganzes und erfasst auch Nebenverfahren wie die Prozesskostenhilfe (vgl. zum Umfang einer Prozessvollmacht OLG Brandenburg, Beschluss vom 31. Juli 2002 - 9 WF 92/02 -, FamRZ 2003, 458, mit weiteren Nachweisen).
  • LAG Düsseldorf, 23.06.2009 - 3 Ta 354/09
    Sachliche Gründe, welche im Einzelfall aus rechtlichen oder prozessökonomischen Gründen für eine Geltendmachung der Unwirksamkeit der Kündigung im Wege eines separaten Verfahrens sprechen könnten, sind nicht ersichtlich (vgl. in diesem Zusammenhang auch: OLG Brandenburg, FamRZ 1998, 245 sowie FamRZ 2003, 458; OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 1217; OLG Oldenburg, FamRZ 2001, 630).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7620
OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02 (https://dejure.org/2002,7620)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.10.2002 - 2 U 40/02 (https://dejure.org/2002,7620)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 2 U 40/02 (https://dejure.org/2002,7620)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß: Werbung eines "Laserzentrums" für kosmetische und medizinische Laserbehandlungen

  • Wolters Kluwer

    Unlauterer Wettbewerb; Verteilung von Werbeprospekten an Privathaushalte; Unsachlich anpreisende Werbung; Berufswidrige Werbung eines gewerblichen Unternehmens für sein Angebot von Laserbehandlungen für einen an Dienstleistungen mitwirkenden Arzt; Qualifizierung der ...

  • Judicialis

    UWG § 1; ; HWG § Abs. 1 Nr. 2; ; Muster-BO für Ärzte 2000 § 27

  • rechtsportal.de

    Keine berufswidrige Werbung, wenn ein Arzt an Dienstleistungen mitwirkt, für die ein gewerbliches Unternehmen mit Prospekten wirbt und die in dessen Namen angeboten werden

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.03.2002 - I ZR 283/99

    "Haar-Transplantationen"; Werbung für Heilberufe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02
    Die Beklagte wäre als (mittelbare) Störerin wegen eines derartigen Wettbewerbverstoßes ebenfalls zur Unterlassung verpflichtet, obwohl sie selbst nicht den für Ärzte geltenden Werbebeschränkungen unterliegt (vgl. dazu BGH GRUR 2002, 725, 727 - Haartransplantationen; 2001, 181, 184 - dentalästhetika; 2000, 613, 615 f. Klinik Sanssouci; 1996, 905 - GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen).

    Andernfalls würde man sie in ihrer Selbstdarstellung im Verhältnis zu den großen Mitbewerbern empfindlich einschränken (dazu BVerfG NJW 2000, 2734, 2735; BGH GRUR 2002 725, 727 - Haar-Transplantationen).

    Das Kriterium einer stationären Behandlung stellt kein sachgerechtes Abgrenzungskriterium dar (vgl. BGH GRUR 2002, 725, 727 - Haar-Transplantation; OLG Hamburg MedR 1995, 115 mit Anmerkung Rieger; derselbe MedR 1995, 468, 471).

    Die Tatsache, dass die Werbung auch dem Arzt zugute kommt, weil er gegen eine Vergütung bei der Beklagten beschäftigt ist, macht die Anzeige nicht zu einer berufswidrigen Werbung (vgl. dazu BGH GRUR 2002 725, 727 - Haar-Transplantationen; BVerfG NJW 2000, 2734, 2735).

    Der BGH (GRUR 2002, 725 - Haar-Transplantationen) hält folgenden Text für zulässig:.

  • BGH, 10.11.1999 - I ZR 121/97

    Klinik Sanssouci; Werbeverbot für Belegärzte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02
    Die Beklagte wäre als (mittelbare) Störerin wegen eines derartigen Wettbewerbverstoßes ebenfalls zur Unterlassung verpflichtet, obwohl sie selbst nicht den für Ärzte geltenden Werbebeschränkungen unterliegt (vgl. dazu BGH GRUR 2002, 725, 727 - Haartransplantationen; 2001, 181, 184 - dentalästhetika; 2000, 613, 615 f. Klinik Sanssouci; 1996, 905 - GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen).

    Mangels eines wettbewerbswidrigen Verhaltens des Arztes kann auch die Beklagte nicht in Anspruch genommen werden (vgl. dazu BGH GRUR 2000, 613, 615 f. - Klinik Sanssouci).

  • BVerfG, 04.07.2000 - 1 BvR 547/99

    Kammerentscheidung zur Werbung für zahnärztliche Leistungen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02
    Andernfalls würde man sie in ihrer Selbstdarstellung im Verhältnis zu den großen Mitbewerbern empfindlich einschränken (dazu BVerfG NJW 2000, 2734, 2735; BGH GRUR 2002 725, 727 - Haar-Transplantationen).

    Die Tatsache, dass die Werbung auch dem Arzt zugute kommt, weil er gegen eine Vergütung bei der Beklagten beschäftigt ist, macht die Anzeige nicht zu einer berufswidrigen Werbung (vgl. dazu BGH GRUR 2002 725, 727 - Haar-Transplantationen; BVerfG NJW 2000, 2734, 2735).

  • BGH, 14.04.1994 - I ZR 12/92

    GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02
    a) Richtig ist zwar, dass ein Arzt bei einem Verstoß gegen das standesrechtliche Werbeverbot gem. § 1 UWG auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann (vgl. etwa BGH GRUR 1996, 905 - GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen).

    Die Beklagte wäre als (mittelbare) Störerin wegen eines derartigen Wettbewerbverstoßes ebenfalls zur Unterlassung verpflichtet, obwohl sie selbst nicht den für Ärzte geltenden Werbebeschränkungen unterliegt (vgl. dazu BGH GRUR 2002, 725, 727 - Haartransplantationen; 2001, 181, 184 - dentalästhetika; 2000, 613, 615 f. Klinik Sanssouci; 1996, 905 - GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen).

  • BVerfG, 08.01.2002 - 1 BvR 1147/01

    Verletzung ärztlicher Berufsausübungsfreiheit durch wettbewerbsrechtliche

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02
    Diese Art der Werbung ist weder ungewöhnlich noch unsachgemäß aufdringlich (vgl. BVerfG NJW 2002, 1331, 1332).
  • BVerfG, 14.02.2000 - 1 BvR 390/95

    Verletzung von GG Art 5 Abs 1 S 1 durch berufsgerichtliche Verurteilung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02
    Es gibt keinen sachlichen Grund für eine unterschiedliche Behandlung von Anzeigenwerbung und direkter Einzelwerbung (vgl. auch Rieger MedR 2000, 526; ders. MedR 1999, 513; Bahner, a.a.O., S. 215).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.10.2002 - 2 U 40/02
    Die Beklagte wäre als (mittelbare) Störerin wegen eines derartigen Wettbewerbverstoßes ebenfalls zur Unterlassung verpflichtet, obwohl sie selbst nicht den für Ärzte geltenden Werbebeschränkungen unterliegt (vgl. dazu BGH GRUR 2002, 725, 727 - Haartransplantationen; 2001, 181, 184 - dentalästhetika; 2000, 613, 615 f. Klinik Sanssouci; 1996, 905 - GmbH-Werbung für ambulante ärztliche Leistungen).
  • LG Münster, 02.08.2021 - 25 O 56/17
    Dieser unterfällt nicht dem HWG; so wie ein Enthaarungsmittel, wenn es nicht um die Beseitigung von Haarwuchs an normalerweise unbehaarten Hautpartien geht; sie ist als kosmetisches Mittel und nicht als Arzneimittel einzustufen (OLG Stuttgart, Urteil vom 17.10.2002, 2 U 40/02; Spickhoff/Fritzsche, 3. Aufl. 2018, HWG § 1 Rn. 26).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 11.06.2002 - 14 U 93/2001, 14 U 93/01, 14 U 93/01 (1. ZS)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12534
OLG Stuttgart, 11.06.2002 - 14 U 93/2001, 14 U 93/01, 14 U 93/01 (1. ZS) (https://dejure.org/2002,12534)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11.06.2002 - 14 U 93/2001, 14 U 93/01, 14 U 93/01 (1. ZS) (https://dejure.org/2002,12534)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Juni 2002 - 14 U 93/2001, 14 U 93/01, 14 U 93/01 (1. ZS) (https://dejure.org/2002,12534)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen anlässlich eines Geburtsfehlers; Hypoxische Schädigung vorwiegend im Bereich des Hirnstammes sowie eine Atrophie des Halsmarks in Höhe C 1 als Geburtsfehler; Feststellung eines möglichen Missverhältnisses zwischen Kopf und ...

  • Judicialis

    BGB §§ 823 ff.; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 a. F.; ; ZPO § 543 n. F.

  • rechtsportal.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.02.1993 - VI ZR 300/91

    Zeitpunkt der Patientenaufklärung bei notwendiger Schnittentbindung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2002 - 14 U 93/01
    So muss der geburtsleitende Arzt von sich aus gegenüber der Gebärenden die Möglichkeit einer Schnittentbindung nur zur Sprache bringen, wenn im Fall einer vaginalen Geburt für das Kind ernstzunehmende Gefahren drohen und daher gewichtige Gründe für eine Schnittentbindung sprechen (BGH VersR 1993, 703).
  • BGH, 19.01.1993 - VI ZR 60/92

    Tatrichterliche Aufklärungspflicht bei kritischen Äußerungen des medizinischen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 11.06.2002 - 14 U 93/01
    Ist die Schnittentbindung medizinisch nicht indiziert und daher keine echte Alternative zur vaginalen Geburt, ist die Mutter nicht über die Möglichkeit einer Schnittentbindung aufzuklären (BGH a. a. O.; VersR 1993, 835).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 08.05.2002 - 14 U 122/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,22589
OLG Hamburg, 08.05.2002 - 14 U 122/00 (https://dejure.org/2002,22589)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08.05.2002 - 14 U 122/00 (https://dejure.org/2002,22589)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 08. Mai 2002 - 14 U 122/00 (https://dejure.org/2002,22589)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    StVO § 1 § 7 Abs. 5
    Haftungsverteilung bei einer Kollision im Kolonnenverkehr

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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