Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 02.12.2003 - 5 U 23/02   

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https://dejure.org/2003,8040
OLG Zweibrücken, 02.12.2003 - 5 U 23/02 (https://dejure.org/2003,8040)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.12.2003 - 5 U 23/02 (https://dejure.org/2003,8040)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Dezember 2003 - 5 U 23/02 (https://dejure.org/2003,8040)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatzansprüche aus positiver Verletzung; Schadensersatzansprüche wegen fahrlässiger Körperverletzung ; Ansprüche auf Rückzahlung ärztlichen Honorars, Schmerzensgeld sowie Feststellung; "Ganzheitliche", d.h. naturheilkundlich ausgerichtete (Außenseiter-)Methode; ...

  • Judicialis

    BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 847 BGB a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen fehlerhafter zahnärztlicher Behandlung [hier: kieferchirurgischer Eingriff]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.02.1978 - 2 StR 372/77

    Entfernung von Zähnen als tatbestandsmäßige Körperverletzungen - Wirksame

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.12.2003 - 5 U 23/02
    Diese Grenzen sind erst da überschritten, wo der ärztliche Eingriff unter keinen Umständen mehr als eine Heilbehandlung begriffen werden kann (BGH, NJW 1978, 1206) oder eine "völlige Außenseitermethode" angewandt wird (BGH, AHRS a.a.O. S. 6).
  • BGH, 06.10.1998 - VI ZR 239/97

    Rechtsfolgen des Verstoßes eines Arztes gegen die Pflicht zur Erhebung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.12.2003 - 5 U 23/02
    Bereits dies führt zu einer Erleichterung für den Nachweis der Kausalität des Behandlungsfehlers für den eingetretenen Schaden (vgl. BGH, NJW 1999, 860 und 3408).
  • OLG Zweibrücken, 19.04.2016 - 5 U 8/14

    Zahnarzthaftung: Behandlungsfehler bei einer vom Patienten gewünschten

    Diese Grenzen sind erst da überschritten, wo der ärztliche Eingriff unter keinen Umständen mehr als eine Heilbehandlung begriffen werden kann oder eine "völlige Außenseitermethode' angewandt wird (OLGR Zweibrücken 2004, 148 - 151).
  • OLG Bremen, 18.12.2003 - 2 U 71/03

    Pflicht des Herausgebers des amtlichen Telefonbuchs zur Hereinnahme von

    Ferner habe die Klägerin die Revision gegen ein Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg (Urteil vom 10. Juli 2003 - 5 U 23/2002 - Bl. 246 ff d. A.), das das Marktverhalten der Klägerin missbillige, allein aus Kostengründen zurückgenommen.

    Die Rechtssache hat insofern grundsätzliche Bedeutung, als offen ist, in welchem Umfang sich die Beklagte als ein marktstarkes Unternehmen gegen einen kleineren Konkurrenten abschotten darf, der in einen von der Beklagten eröffneten Markt ohne eigene akquisitorische Bemühungen eindringt und damit bei der Beklagten Umsatz- und Gewinneinbußen bewirkt (Hans. OLG Hamburg, Urt. vom 10. Juli 2003 - 5 U 23/02, S. 11 ff.).

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Rechtsprechung
   OLG Jena, 24.05.2004 - 9 U 264/01   

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https://dejure.org/2004,5970
OLG Jena, 24.05.2004 - 9 U 264/01 (https://dejure.org/2004,5970)
OLG Jena, Entscheidung vom 24.05.2004 - 9 U 264/01 (https://dejure.org/2004,5970)
OLG Jena, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 9 U 264/01 (https://dejure.org/2004,5970)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Oberlandesgericht

    §§ 9, 15, 18, 19 BoSoG; §§ 19, 20, 71 ff. SachenRBerG; §§ 194, 196 BauGB
    Bodensonderung, Untätigkeitsantrag, Enteignungsentschädigung, Verzinsung, Nachzahlungsverpflichtung

  • Wolters Kluwer

    Höhe der Entschädigung nach einem Bodensonderungsverfahren; Berücksichtigung des durchschnittlichen Bodenrichtwertes aller Grundstücke im Plangebiet; Garagenkomplexe und Straßenbahnwendeschleife als Gewerbeflächen; Anspruch auf Aufnahme einer Nachzahlungsverpflichtung in ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Nachentschädigung bei Bodenneuordnung; Bodenwertermittlung der im staatlichen Wohnungsbau verwendeten Grundstücke

  • Judicialis

    BoSoG § 9; ; BoSoG § 15; ; BoSoG § 18; ; BoSoG § 19; ; SachenRBerG § 19; ; SachenRBerG § 20; ; SachenRBerG § 71 ff.; ; BauGB § 194; ; BauGB § 196

  • rechtsportal.de

    Zum Anspruch auf Erlass eines Entschädigungsbescheides nach einem Sonderungsbescheid nach Enteignung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Entschädigung für Entziehung durch komplexen Wohnungsbau (DDR)

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    §§ 9, 15, 18, 19 BoSoG; §§ 19, 20, 71 ff. SachenRBerG; §§ 194, 196 BauGB
    Bodensonderung, Untätigkeitsantrag, Enteignungsentschädigung, Verzinsung, Nachzahlungsverpflichtung

  • nomos.de PDF, S. 6 (Kurzinformation)

    Höhere Entschädigung bei Enteignungen für Plattenbau-Vorhaben in der DDR

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Dresden, 13.12.1999 - 3 W 1583/98
    Auszug aus OLG Jena, 24.05.2004 - 9 U 264/01
    Der Senat folgt dabei nicht der Entscheidung des OLG Dresden vom 13.12.1999 (Az.: 3 W 1583/98, VIZ 2000, 300), auf die sich die Antragsgegnerin beruft.

    Diese Verfahrensweise hat das OLG Dresden gebilligt (Az.: 3 W 1583/98, VIZ 2000, 300).

    Der Senat folgt insoweit dem OLG Dresden (VIZ 2000, 300) und hält ein Betroffensein der weiteren Beteiligten zu 1) bis 3) deswegen für gegeben, weil die Möglichkeit der Abänderung des Sonderungsbescheides zu ihren Lasten nach §§ 48, 49 VwVfG nicht gänzlich ausgeschlossen erscheint.

  • OLG Dresden, 23.02.2001 - 21 U 709/00

    Grundstück; Bodensonderung; Bodenneuordnung; Moratoriumszins; Verkehrsfläche;

    Auszug aus OLG Jena, 24.05.2004 - 9 U 264/01
    Daraus ist aber entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin und der weiteren Beteiligten zu 2) nicht zu schließen, dass das BVerfG den gewählten Berechnungsmodus für zutreffend und allein vertretbar hielt, es hat lediglich keine Willkür gesehen, gleichzeitig aber unter Hinweis auf eine neuere Entscheidung des OLG Dresden (VIZ 2001, 687) ausgeführt, "die Vorschriften des einfachen Rechts und die Gesetzesmaterialien mögen zwar auch ein anderes Ergebnis zulassen, es vielleicht sogar nahe legen.

    Das OLG Dresden (Az.: 21 U 709/00; VIZ 2001, 688) hat - nach Wechsel des zuständigen Senats - dann auch seine Auffassung geändert.

    Die Vorlagepflicht nach § 19 Abs. 3 BoSoG, der ersichtlich dem § 28 FGG nachgebildet ist, ist entfallen, weil der nunmehr für Verfahren nach § 19 BoSoG zuständige 10. Zivilsenat des OLG Dresden auf Anfrage des Senats unter Bezugnahme auf die Entscheidung vom 23.02.2001 (VIZ 2001, 687) mitgeteilt hat, dass er an der Entscheidung vom 13.12.1999 nicht mehr festhält (vgl. z.B. Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl.. § 28 Rn 21 m.w.N.).

  • BGH, 14.06.2002 - V ZR 126/01

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Entschädigung für die Nutzung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Jena, 24.05.2004 - 9 U 264/01
    Diese Berechnung habe inzwischen auch der BGH (VIZ 2002, 580) bestätigt.

    Diese Auffassung hat der BGH (Az.: V ZR 126/01; VIZ 2002, 580) bestätigt und zwar ebenfalls generell für die Berechnung des Bodenwerts nach dem BoSoG und nicht nur für die Berechnung der Nutzungsentschädigung.

  • BGH, 04.10.2001 - V ZR 367/00

    Begriff der Maßnahme der Infrastruktur

    Auszug aus OLG Jena, 24.05.2004 - 9 U 264/01
    Eine Apotheke dient zwar im weitesten Sinn auch der Versorgung der Bevölkerung (§ 11 SachenRBerG), eine solche gewerbliche Versorgungseinrichtung unterfällt aber nicht dem Katalog des § 20 Abs. 2 Satz 1 SachenRBerG, so dass der Abzug von 1/3 nicht gerechtfertigt ist (vgl, z.B. KG Berlin vom 12.09.2000, Az.: 27 U 8168/99, zur "Kaufhalle"; Nichtannahmebeschluss des BGH vom 04.10.2001, Az.: V ZR 367/00).
  • BGH, 26.06.1969 - III ZR 102/68

    Verzinsung der Enteignungsentschädigung bei Belastung eines Grundstücks mit einer

    Auszug aus OLG Jena, 24.05.2004 - 9 U 264/01
    Geschieht dies nicht, so ist die Entschädigung im Allgemeinen von dem Zeitpunkt an zu verzinsen, zu dem die Enteignung bei wirtschaftlicher Betrachtung wirksam wird (z.B. BGH NJW 1969, 1897, m.w.N.).
  • BVerfG, 04.07.2003 - 1 BvR 133/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entschädigungsberechnung gem §§ 15 Abs 1 S

    Auszug aus OLG Jena, 24.05.2004 - 9 U 264/01
    Die hiergegen eingelegte Verfassungsbeschwerde hat das BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss v.04.07.2003, Az.: 1 BvR 133/00; Bl. 536, IV d.A.).
  • BVerfG, 05.04.2006 - 1 BvR 1505/04

    Verletzung des Gleichheitssatzes (Art 3 Abs 1 GG) durch Verneinung von

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der Frau - K ... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Dr. Jochim Thietz-Bartram, Arndtstraße 12, 01099 Dresden - 1. unmittelbar gegen a) den Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 24. Mai 2004 - 9 U 264/01 -, b) den Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 16. Januar 2001 - 9 O 2025/99 -, c) den Widerspruchsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 7. März 2000 - 204.5-0915-001/00-EF -, d) den Entschädigungsbescheid der Landeshauptstadt Erfurt vom 6. Oktober 1999 - 62-405-gö -, e) den Widerspruchsbescheid des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 23. September 1999 - 204.5-0915-04/99-EF -, f) den Sonderungsbescheid der Landeshauptstadt Erfurt vom 30. Oktober 1998 - 62-405-gö -, 2. mittelbar gegen § 15 Abs. 1 BoSoG, § 20 Abs. 2 und 3, §§ 68, 71, 73 SachenRBerG hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richterin Haas und die Richter Hömig, Bryde gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 5. April 2006 einstimmig beschlossen:.

    Der Beschluss des Thüringer Oberlandesgerichts vom 24. Mai 2004 - 9 U 264/01 -, der Beschluss des Landgerichts Erfurt vom 16. Januar 2001 - 9 O 2025/99 -, der Entschädigungsbescheid der Landeshauptstadt Erfurt vom 6. Oktober 1999 - 62-405-gö - in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 7. März 2000 - 204.5-0915-001/00-EF - und der Sonderungsbescheid der Landeshauptstadt Erfurt vom 30. Oktober 1998 - 62-405-gö - in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Thüringer Landesverwaltungsamts vom 23. September 1999 - 204.5-0915-04/99-EF - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes, soweit darin die Möglichkeit einer Nachzahlungsverpflichtung nach dem Sachenrechtsbereinigungsgesetz zugunsten der Beschwerdeführerin verneint worden ist.

    Das Oberlandesgericht hat mit dem außerdem angegriffenen Beschluss den Entschädigungsbetrag erneut geändert und die Beschwerde der Beschwerdeführerin hinsichtlich der Nachzahlungsverpflichtung zurückgewiesen (VIZ 2004, S. 421).

  • OLG Dresden, 03.06.2004 - 10 W 1545/03

    Zur Bemessung der Entschädigungsleistungen im Rahmen eines

    Das Thüringer Oberlandesgericht hat sich inzwischen im Beschluss vom 24.05.2004 (9 U 264/01) ebenfalls dieser Auslegung angeschlossen, dass für die Bemessung der Entschädigung nach § 15 Abs. 1 BoSoG die Bemessungsgrundlagen für den Verkauf von Verkehrsflächen nach dem VerkFlBerG auf Grund der Bestimmung in § 13 Abs. 2 VerkFlBerG keine Anwendung finden könnten.
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 04.12.2003 - 2 U 37/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,14774
OLG Bremen, 04.12.2003 - 2 U 37/03 (https://dejure.org/2003,14774)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04.12.2003 - 2 U 37/03 (https://dejure.org/2003,14774)
OLG Bremen, Entscheidung vom 04. Dezember 2003 - 2 U 37/03 (https://dejure.org/2003,14774)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung von Geld wegen entgangener Fracht bei Vereinbarung eines Mindestauftragsvolumens; Aufhebung einer Vereinbarung über einen Mindestauftragsumfang ; Verjährung bei der Vereinbarung eines bestimmten Mindestauftragsaufkommens; Anspruchsverjährung bei ...

  • Judicialis

    HGB § 439 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de

    BGB § 305
    Verjährung einer Abrede für garantierten Umsatz eines Spediteurs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 04.03.2008 - 2 W 226/07

    Entscheidungszuständigkeit des Einzelrichters für die Beschwerde gegen die

    Denn das Schreiben ist - wie der Senat bereits in seinem, den Parteien bekannten Urteil vom 7. Juni 2004 (Geschz. 2 U 37/03) ausgeführt hat - im Kern eine Bitte um ein persönliches Gespräch ohne rechtsgestaltende Wirkung; wegen der Begründung im Einzelnen wird auf den Abschnitt B.3.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3277
OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03 (https://dejure.org/2003,3277)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27.10.2003 - 10 UF 2204/03 (https://dejure.org/2003,3277)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 27. Oktober 2003 - 10 UF 2204/03 (https://dejure.org/2003,3277)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Leistungsfähgkeit zur Zahlung von Kindesunterhalt; Berücksichtigung von Kindergartenbeitrag bei Berechnung von Kindesunterhalt

  • Judicialis

    BGB § 1610 Abs. 1; ; BGB § 1610 Abs. 2

  • archive.org PDF (Volltext/Leitsatz)
  • rechtsportal.de

    BGB § 1610 Abs. 1, 2
    Zur bedarfserhöhenden Einstellung bei anfallenden Kosten eines Ganztagskindergarten, wenn der betreuende Elternteil einer Erwerbstätigkeit nachgeht

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kindergartenkosten bedarfserhöhend?

  • archive.org (Leitsatz)

    BGB § 1610 Abs. 1, 2
    Kosten eines Kindergartenplatzes

  • archive.org PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    Kindergartenkosten und Bedarf

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 436
  • NJW-RR 2004, 654
  • FamRZ 2004, 1063
  • FamRZ 2004, 1212
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.11.2000 - XII ZR 212/98

    Trennungsunterhalt des getrennt lebenden Ehegatten bei Kinderbetreuung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03
    Steht eindeutig im Vordergrund, dass das Kind von dem die Fürsorge wahrnehmenden Elternteil im eigenen Interesse in einen Ganztagskindergarten gegeben wird, um einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können, stellen sich die diesbezüglichen Kosten als Erwerbsaufwand dieses Elternteils dar (vgl. BGH FamRZ 2001, 350, 352).
  • OLG Stuttgart, 16.06.1998 - 15 WF 264/98

    Aufwendungen für den Besuch eines Kindergartens als Mehrbedarf

    Auszug aus OLG Nürnberg, 27.10.2003 - 10 UF 2204/03
    In einem solchen Fall, in dem die Ganztagsunterbringung des Kindes in einem Kindergarten aus Gründen der beruflichen Betätigung des sorgeberechtigten Elternteils erfolgt, ist auch keine Aufspaltung dahingehend vorzunehmen, dass zumindest der Beitrag für einen "üblichen" (halbtägigen) Kindergartenbesuch zum Bedarf des Kindes gezählt wird (a.A. wohl OLG Stuttgart NJW 1998, 3129).
  • KG, 03.04.2007 - 13 UF 46/06

    Kindesunterhalt: Anspruch auf Ersatz der Kosten für Halbtagsplatz im

    Nur in diesem Fall soll es sich um Mehrbedarf des Kindes handeln (OLG München OLGR München 1993, 154 und OLGR München 1999, 43; ähnlich OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1063).

    Jedenfalls ab einer Unterhaltszahlung nach der Gruppe 6 der Düsseldorfer Tabelle führten die üblicherweise entstehenden Kosten für den Kindergartenbesuch zu keiner weiteren Unterhaltsverpflichtung (vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1129; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1063; OLG Zweibrücken OLR Zweibrücken 2002, 230; OLG Bamberg FF 2000, 142).

  • OLG Nürnberg, 29.08.2005 - 10 UF 395/05

    Kosten für den halbtägigen Besuch des Kindergartens als Mehrbedarf im Sinne der

    An dieser bereits in seiner Entscheidung vom 27.10.2003 - 10 UF 2204/03 - (abgedruckt in FamRZ 2004, 1063) vertretenen Auffassung hält der Senat fest (vgl. auch OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1129).
  • OLG Stuttgart, 26.10.2005 - 8 WF 140/05

    Prozesskostenhilfebewilligung: Verminderung des einzusetzenden Einkommens um den

    Im Platzgeld für den Kindergarten liegt keine besondere Belastung im Sinn des § 115 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ZPO (OLG Naumburg OLGR 2000, 210; zum familienrechtlichen Mehrbedarf vgl. OLG Stuttgart FamRZ 2004, 1129 zum BSHG; OLG Nürnberg FamRZ 2004, 1063; a.A. OLG Celle FamRZ 2003, 323; differenzierend OLG Zweibrücken OLGR 2002, 230).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 07.10.2003 - 17 U 210/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6632
OLG Karlsruhe, 07.10.2003 - 17 U 210/02 (https://dejure.org/2003,6632)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07.10.2003 - 17 U 210/02 (https://dejure.org/2003,6632)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 07. Oktober 2003 - 17 U 210/02 (https://dejure.org/2003,6632)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Bauabzugssteuer: Leistung vor Fälligkeit

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Steuerabzug bei Bauleistungen ; Aufrechnung mit Avalkosten; Uneingeschränkte Bürgschaft ; Eintragung einer Sicherungshypothek ; Erbringung einer Bauleistung im Inland

  • Judicialis

    EStG § 48; ; EStG § 48 a

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    BGB § 389; EStG § 48; EStG § 48a
    Leistung der Bauabzugssteuer an das Finanzamt vor Fälligkeit hindert nicht die Erfüllungswirkung der Zahlung auf eine Werklohnforderung - keine Maßgeblichkleit der zivilrechtlichen Rückwirkung der Aufrechnung (§ 389 BGB ) für das Steuerrecht

  • ibr-online

    Zahlung der Bauabzugssteuer im Verh. zw. Bauherrn und -unternehmer

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauabzugssteuer: Zahlung vor Fälligkeit hat Erfüllungswirkung! (IBR 2004, 3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2004, 140 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 24.09.1998 - 8 U 183/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2003 - 17 U 210/02
    Die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des OLG Karlsruhe vom 25.01.2000 - 8 U 183/97 - wird für unzulässig erklärt, soweit die Beklagte mehr als 104.291,43 EUR nebst 11, 75 % Zinsen aus 173.224,71 EUR vom 22.01.2002 bis 03.02.2002 und aus 104.291,43 EUR seit dem 04.02.2002 vollstreckt.

    Der Kläger wurde durch Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 25.01.2000 - 8 U 183/97 - verurteilt, an die Beklagte 898.811,66 DM nebst 11, 75 % Zinsen aus 479.064,66 DM seit 23. Juli 1996 bis 9. November 1999 und aus 898.811,66 DM seit 10. November 1999 zu zahlen.

    Das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 31. Mai 2002 wird dahingehend abgeändert, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 25.01.2000 - 8 U 183/97 - für unzulässig erklärt wird, soweit die Beklagte mehr als 87.878,96 EUR nebst 11, 75 % Zinsen aus 156.812,24 EUR vom 22.01.2002 bis 03.02.2002 und aus 87.878,96 EUR seit dem 04.02.2002 vollstreckt.

    Das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 31.05.2002 wird dahingehend abgeändert, dass die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 25.01.2000 - 8 U 183/97 - wegen eines weiteren Betrages in Höhe von 61.823,90 EUR nebst 11, 75 % Zinsen hieraus seit dem 22.01.2002 für zulässig erklärt wird.

  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 07.10.2003 - 17 U 210/02
    Vielmehr kommt es im Steuerrecht auf den Zeitpunkt der durch die Aufrechnungserklärung bewirkten Leistung und nicht auf den Zeitpunkt der Aufrechnungslage an (vgl. BFH NJW 1995, 1238, 1240).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 15.10.2003 - 26 W 7/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6174
OLG Köln, 15.10.2003 - 26 W 7/03 (https://dejure.org/2003,6174)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.10.2003 - 26 W 7/03 (https://dejure.org/2003,6174)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. Oktober 2003 - 26 W 7/03 (https://dejure.org/2003,6174)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch gegen Verfahrensbevollmächtigten wegen Pflichtverletzung durch unterlassene Geltendmachung von Trennungsunterhaltsansprüchen; Berechnung der Schadensersatzansprüche gegen eine Verfahrensbevollmächtigte unter Berücksichtigung des entstandenen ...

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  • OLG Frankfurt, 17.07.1987 - 1 UF 5/87
    Auszug aus OLG Köln, 15.10.2003 - 26 W 7/03
    Hat allerdings das Einkommen der Eheleute eine bestimmte Höhe erreicht, dann muss der Unterhaltsberechtigte substantiiert darlegen, dass alles für den Lebensbedarf verbraucht worden ist (OLG Frankfurt, FamRZ 1987, 1245).
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