Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 19 U 175/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,7961
OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 19 U 175/01 (https://dejure.org/2004,7961)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.01.2004 - 19 U 175/01 (https://dejure.org/2004,7961)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Januar 2004 - 19 U 175/01 (https://dejure.org/2004,7961)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,7961) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Feuerversicherung für eine Gewerbehalle: Eintrittspflicht nach Hallenbrand trotz Obliegenheitsverletzung wegen Durchführung eines Sachverständigenverfahrens; Zeitwertentschädigung statt Neuwertentschädigung bei Neubau unter Verdoppelung des umbauten Raumes; unzulässige ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eintrittspflicht einer Feuerversicherung für eine Gewerbehalle nach einem Hallenbrand trotz Obliegenheitsverletzung wegen der Durchführung eines Sachverständigenverfahrens; Zeitwertentschädigung statt Neuwertentschädigung durch Errichtung eines Neubaus unter Verdoppelung ...

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; AGGF § 18 Nr. 1; AGGF § 18 Nr. 10; AGGF § 20 Nr. 2
    Treuwidriges Berufen auf Leistungsfreiheit bei Sachverständigenverfahren trotz Kenntnis der Obliegenheitsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 2 (Kurzinformation)

    Treuwidrigkeit der Berufung auf Leistungsfreiheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 6 Abs. 3; AGGF § 20 Nr. 2
    Berufung des Versicherers auf Leistungsfreiheit bei Einlassung auf ein Sachverständigenverfahren trotz Kenntnis der Obliegenheitsverletzung; Begriff der unwesentlichen Verbesserung des versicherten Gebäudes in der Gebäudeversicherung; Berufung auf die Beschränkung der ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2005, 353
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 328/88

    Neuwertentschädigung bei Wiederherstellung eines abgebrannten Gebäudes

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 19 U 175/01
    Nicht Sinn des Bereicherungsverbots ist es indessen, bei der Wiederherstellung eines gewerblich genutzten Anwesens eine Berücksichtigung der Bedürfnisse moderner Wirtschaftsführung zu verhindern (BGH v. 21.2.1990 - IV ZR 328/88, MDR 1990, 804 = VersR 1990, 486 [487; 488, 489]; Kollhosser, a.a.O. § 97 VVG Rz. 8).

    Eine Wiederherstellung kann deshalb nur angenommen werden, wenn das neu errichtete Gebäude etwa dieselbe Größe aufweist wie das zerstörte und gleichartigen Zwecken dient (BGH v. 21.2.1990 - IV ZR 328/88, MDR 1990, 804 = VersR 1990, 486 [489]).

  • BGH, 21.02.1990 - IV ZR 298/88

    Gebäudeversicherung: Wann besteht Anspruch auf Neuwertentschädigung?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 19 U 175/01
    Aufwendungen, die durch wesentliche Verbesserungen des Gebäudes bei seiner Wiedererrichtung verursacht werden, soll die Neuwertversicherung grundsätzlich nicht abdecken; vielmehr ist eine derartige Bereicherung des Versicherungsnehmers zu vermeiden, auch um das Interesse am Abbrennen des versicherten Gebäudes nicht zu fördern (BGH v. 21.2.1990 - IV ZR 298/88, BGH v. 21.2.1990 - IV ZR 298/88, VersR 1990, 488 zu § 7 VGB; vgl. auch v. 17.12.1997 - IV ZR 136/96, MDR 1998, 652 = VersR 1998, 305 zu § 55 VVG).
  • BGH, 17.12.1997 - IV ZR 136/96

    Einschränkung der Neuwertversicherung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 19 U 175/01
    Aufwendungen, die durch wesentliche Verbesserungen des Gebäudes bei seiner Wiedererrichtung verursacht werden, soll die Neuwertversicherung grundsätzlich nicht abdecken; vielmehr ist eine derartige Bereicherung des Versicherungsnehmers zu vermeiden, auch um das Interesse am Abbrennen des versicherten Gebäudes nicht zu fördern (BGH v. 21.2.1990 - IV ZR 298/88, BGH v. 21.2.1990 - IV ZR 298/88, VersR 1990, 488 zu § 7 VGB; vgl. auch v. 17.12.1997 - IV ZR 136/96, MDR 1998, 652 = VersR 1998, 305 zu § 55 VVG).
  • OLG Köln, 28.10.2005 - 9 U 146/04

    Obliegenheiten des Insolvenzverwalters in der Haftpflichtversicherung

    Dementsprechend befasst sich auch die von dem Streithelfer zu 1) angeführte Entscheidung des OLG Karlsruhe, veröffentlicht in VersR 2005, 353, mit einem Sachverhalt, in dem der Versicherer trotz längst vorhandener Kenntnis von der Obliegenheitsverletzung ein Sachverständigenverfahren durchführen ließ und sich mit den Vorstellungen des Versicherungsnehmers zur Höhe der Entschädigung auseinandersetzte.
  • OLG Köln, 31.10.2008 - 19 W 17/08

    Erfüllung des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges; Voraussetzungen einer

    Zu Recht und mit zutreffender Begründung hat das Landgericht erkannt, dass der von der Schuldnerin erteilte Buchauszug mit Ausnahme der sich aus dem Tenor zu Ziffer 1 der angefochtenen Entscheidung ergebenen Einschränkungen als Erfüllung der ihr durch das rechtskräftige Urteil des Senats vom 28.05.2004 -19 U 143/01, 19 U 175/01- auferlegten Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges über die seit dem 01.01.1998 bis zum 08.11.2000 vermittelten Geschäfte anzusehen ist.
  • OLG Celle, 10.11.2005 - 22 Ss 72/05

    Strafbarkeit wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis bei Besitz einer gültigen

    Dies bedeutet, dass verwaltungsbehördliche Entziehungen gemäß § 46 FeV grundsätzlich eine Anerkennung später erteilter europäischer Führerscheine nicht in Frage stellen können, weil sie einerseits zeitliche Befristungen nicht kennen und andererseits einer Neuerteilung (nach den Regeln einer Ersterteilung) nicht entgegenstehen (anderer Ansicht Geiger, DAR 2004, 340, 341; Haus zfs 2004, 468, deren Auffassung aber der vom Europäischen Gerichtshof betonten Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung gerade nicht gerecht wird).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5118
OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 38/03 (https://dejure.org/2004,5118)
OLG Köln, Entscheidung vom 22.06.2004 - 3 U 38/03 (https://dejure.org/2004,5118)
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Juni 2004 - 3 U 38/03 (https://dejure.org/2004,5118)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5118) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Transportversicherers auf Schadensersatz aus übergeleitetem Recht; Haftung der Postverwaltung bei Verlust, Beraubung oder Beschädigung von Paketen; Anwendbarkeit des Weltpostvertrages; Antrag auf Ersatz entrichteter Gebühren; Berechnung von ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.2003 - X ZR 113/02

    Zur Haftung der Deutsche Post AG bei Verlust/Entwendung eines ins Ausland

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 38/03
    Schließlich ist auch der sachliche Geltungsbereich des PPA 74 eröffnet, denn es handelt sich um die Inanspruchnahme grenzüberschreitender Dienste i. S. d. Art. 1, Art. 2 PPA 74. Aus der Entscheidung des BGH vom 28.1.2003 ergibt sich, dass es für die Anwendbarkeit des Weltpostvertrages nicht darauf ankommt, ob die Sendung zu denen gehört, für die § 51 PostG eine befristete gesetzliche Exklusivlizenz der Beklagten anordnet, da der Weltpostvertrag eine Regelung, wonach die Haftungsbegrenzung nur einen bestimmten, eng begrenzten Bereich des internationalen Postdienstes erfassen soll, der dem staatlichen Monopol unterliege, nicht enthält (BGH NJW 2003, S. 1602, 1604).

    Die haftungsrechtlichen Bestimmungen sind auch anwendbar, da nach neuem, aber unstreitigem Vortrag der Beklagten das Paket gemäß der Frachtliste in Sao Paulo angekommen und dort zur weiteren Beförderung behandelt worden ist, wobei es für die Anwendbarkeit insbesondere der haftungsbegrenzenden Bestimmungen nicht darauf ankommt, ob die Beförderung zwischen zwei nationalen Postverwaltungen begonnen hat, sondern es vielmehr genügt, dass der Absender lediglich eine durch den Weltpostvertrag gewährleistete internationale Postdienstleistung in Auftrag gegeben hat (BGH NJW 2003, 1602f., so auch der Senat in seiner Entscheidung - 3 U 40/03 - vom 12.8.2003).

    Die Frage der Anwendbarkeit der haftungsbegrenzenden Bestimmungen hat der BGH in der Entscheidung vom 28.01.2003 (X ZR 113/02 (NJW 2003, 1602 ff.) - für den Geltungsbereich des Weltpostvertrages - bereits entschieden.

  • OLG Köln, 12.08.2003 - 3 U 40/03

    Haftung der Deutschen Post AG bei Verlust eines ins Ausland versandten Pakets

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 38/03
    An der Rechtsprechung, dass dies auch für Sendungen gilt, für die der Anwendungsbereich des Postpaketübereinkommens eröffnet ist (Entscheidung vom 12.8.2003, 3 U 40/03) hält der Senat - auch für das PPA 74 - fest.

    Die haftungsrechtlichen Bestimmungen sind auch anwendbar, da nach neuem, aber unstreitigem Vortrag der Beklagten das Paket gemäß der Frachtliste in Sao Paulo angekommen und dort zur weiteren Beförderung behandelt worden ist, wobei es für die Anwendbarkeit insbesondere der haftungsbegrenzenden Bestimmungen nicht darauf ankommt, ob die Beförderung zwischen zwei nationalen Postverwaltungen begonnen hat, sondern es vielmehr genügt, dass der Absender lediglich eine durch den Weltpostvertrag gewährleistete internationale Postdienstleistung in Auftrag gegeben hat (BGH NJW 2003, 1602f., so auch der Senat in seiner Entscheidung - 3 U 40/03 - vom 12.8.2003).

  • BGH, 31.01.1980 - III ZR 152/78

    Haftung für beschlagnahmte Postsendung

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 38/03
    Dies gilt auch für die zuvor geschlossenen Weltpostverträge (BGHZ 76, 358, 359 f. für den Weltpostvertrag von 1969, 0LG Karlsruhe, NJW 1996, 2585 ff. für den Weltpostvertrag von 1989) und entsprechend auch für das jeweilige Postpaketabkommen, namentlich dasjenige von 1974, da auch dort in Art. 43 Abs. 1 eine Regelung enthalten ist, die den Regelungen des Art. 37 Nr. 1 Weltpostvertrag von 1994 sowie des Art. 29 Nr. 1 Postpaketübereinkommen von 1994 entspricht ist, aus denen der BGH die unmittelbare Geltung des Weltpostvertrages abgeleitet und der Senat sie für das Postpaketübereinkommen übergeleitet hat.
  • OLG Köln, 15.10.2002 - 3 U 4/02

    Umfang der Haftung bei internationaler Paketbeförderung

    Auszug aus OLG Köln, 22.06.2004 - 3 U 38/03
    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung, wie sie sich für das PPÜ 1994 auch aus seiner Entscheidung vom 15.10.2002 (TranspR 2003, 159f.) ergibt, fest.
  • BGH, 03.03.2005 - I ZR 273/02

    Haftung der Deutschen Post AG bei Auslandswertpaketen wirksam auf die Wertangabe

    Gerade die Haftungsregelung des Art. 26 PPÜ 1994 stellt - zumal unter Berücksichtigung dessen, daß die Beziehungen zwischen den Postverwaltungen der Mitgliedstaaten in Art. 31 PPÜ 1994 geregelt sind - nicht nur eine Regelung zwischen diesen dar, sondern darüber hinaus zugleich auch unmittelbar geltendes Recht zwischen den Postverwaltungen und den Absendern (für den Weltpostvertrag ebenso BGHZ 152, 198, 201 ff.; 153, 327, 332 f.; OLG Karlsruhe WRP 1996, 451, 453; OLG Oldenburg TranspR 2003, 241; OLG Köln OLG-Rep 2004, 346; BeckPostG-Komm/Herdegen, 2. Aufl., § 3 Rdn. 49-51).
  • OLG Köln, 19.03.2020 - 3 U 79/19
    Der von der Klägerin angedachten Aufsplittung der Beförderung der streitgegenständlichen Paketsendung in eine nationale und eine internationale Teilstrecke verbunden mit einer haftungsrechtlichen Unterscheidung danach, auf welcher dieser Teilstrecken die Postsendung in Verlust geraten oder beschädigt worden ist, hat der Bundesgerichtshof im sachlichen Anwendungsbereich des Weltpostvertrages ebenfalls eine klare Absage erteilt (BGH TranspR 2003, 238; BGH TranspR 2005, 307; BGH TranspR 2006, 468; vgl. auch Senat VersR 2004, 1626; Senat TranspR 2005, 406).

    Ab dem Zeitpunkt seiner Ratifikation (vgl. hierzu Teutsch in: MünchKomm, HGB 4. Auflage, Posttransport Rn. 37) wurde der Weltpostvertrag 1999 in Deutschland zwischen der Beklagten als der in § 4 I des Ratifikationsgesetzes genannten Stelle und ihren Benutzern unmittelbar geltendes Recht (vgl. hierzu BGH TranspR 2003, 238; BGH TranspR 2006, 468; BGH TranspR 2005, 307; Senat TranspR 2005, 406).

    Entsprechend hat auch der Senat in einer älteren Entscheidung bereits in Bezug auf das Verhältnis des PPA 1974 und des PPA 1994 entschieden, dass ungeachtet des Inkrafttretens des PPA 1994 in dem zur Entscheidung stehenden Fall die Regelungen des PPA 1974 anzuwenden seien, weil nur dieses von beiden Parteien des seinerzeitigen Rechtsstreits gleichermaßen ratifiziert worden war (vgl. Senat TranspR 2005, 406).

  • BGH, 22.09.2005 - I ZR 67/03

    Begrenzung der Haftung in der internationalen Paketbeförderung

    Gerade die Haftungsregelung des Art. 26 PPÜ 1994 stellt - zumal unter Berücksichtigung dessen, dass die Beziehungen zwischen den Postverwaltungen der Mitgliedstaaten in Art. 31 PPÜ 1994 geregelt sind - nicht nur eine Regelung zwischen diesen dar, sondern darüber hinaus zugleich auch unmittelbar geltendes Recht zwischen den Postverwaltungen und den Absendern (BGH TranspR 2005, 307, 308; für den Weltpostvertrag ebenso: BGHZ 152, 198, 201 ff.; 153, 327, 332 f.; OLG Oldenburg TranspR 2003, 241; OLG Köln OLG-Rep 2004, 346; Beck, PostG-Komm./Herdegen, 2. Aufl., § 3 Rdn. 49-51).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 20.10.2003 - 12 U 1462/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12933
OLG Koblenz, 20.10.2003 - 12 U 1462/02 (https://dejure.org/2003,12933)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20.10.2003 - 12 U 1462/02 (https://dejure.org/2003,12933)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 20. Oktober 2003 - 12 U 1462/02 (https://dejure.org/2003,12933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,12933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückzahlung von Unterhaltsleistungen für ein Kind; Wirkungen der Rechtsausübungssperre gemäß § 1600d Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Verfassungsmäßigkeit der Rechtsausübungssperre bei Ablauf der Frist für eine Anfechtung der Vaterschaft; Möglichkeit einer ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Biologischer Vater contra "Scheinvater" - Wer muss für den Kindesunterhalt aufkommen?

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 146
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.04.2008 - XII ZR 144/06

    Unterhaltsregress des Scheinvaters gegen den Erzeuger des Kindes ohne

    Denn die Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB ist von Amts wegen zu beachten (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 146 f.; Schwonberg aaO S. 453).
  • BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    So wurde zwar durchaus wie vom Oberlandesgericht in der angegriffenen Entscheidung vertreten, dass die Rechtsausübungssperre des § 1600d Abs. 4 BGB die inzidente Feststellung der Vaterschaft in einem Scheinvaterregressprozess ausschließe (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 20. Oktober 2003 - 12 U 1462/02 -, juris, Rn. 11; Saarländisches OLG, Beschluss vom 7. Januar 2005 - 6 WF 91/04 -, juris, Rn. 1; OLG Celle, Urteil vom 9. August 2006 - 15 UF 46/06 -, juris, Rn. 7 ff.).
  • OLG Hamm, 14.02.2007 - 11 UF 210/06

    Kann der vermeintliche Vater den für ein sog. "Kuckuckskind" geleisteten

    Die obergerichtliche Rechtsprechung hat sich dem weitgehend angeschlossen (OLG Hamm - 9. FamS - FamRZ 2003, 401; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 146; zuletzt OLG Celle FuR 2006, 574 mit ausführlicher Darstellung des Meinungsstandes in Rechtsprechung und Schrifttum).
  • OLG Saarbrücken, 07.01.2005 - 6 WF 91/04

    Unterhaltsregress des Scheinvaters: Ausschluss einer Inzidentprüfung der

    Dies entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung (BGH, FamRZ 1993, 696; vgl. auch OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 146; OLG Hamm, FamRZ 2003, 401), der sich der Senat anschließt.
  • OLG Hamm, 01.10.2004 - 11 WF 173/04

    Anspruch des tatsächlichen Vaters auf Erstattung von Unterhaltsleistungen gegen

    Die oberlandesgerichtliche Rechtsprechung hat sich dem weitgehend angeschlossen (vgl. etwa OLG Celle NJW-RR 2000, 451; OLG Hamm - 9. FamS - FamRZ 2003, 401; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 146).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Rostock, 19.03.2004 - 1 W 28/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,10980
OLG Rostock, 19.03.2004 - 1 W 28/03 (https://dejure.org/2004,10980)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19.03.2004 - 1 W 28/03 (https://dejure.org/2004,10980)
OLG Rostock, Entscheidung vom 19. März 2004 - 1 W 28/03 (https://dejure.org/2004,10980)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,10980) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit einer Aufrechnung mit einer Forderung gegen einen Kostenvorschussanspruch; Anspruch auf Begleichung eines Kostenvorschusses für Wasserkosten aus einem Mietverhältnis; Antrag auf Aufhebung einer Kostenvorschussanordnung wegen Unpfändbarkeit bei Gefahr einer ...

  • Judicialis

    ZPO § 887 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 887 Abs. 2
    Aufrechnung gegen einen Kostenvorschussanspruch aus § 887 Abs. 2 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Kann gegen Kostenvorschussanspruch aufgerechnet werden?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2005, 520
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Bremen, 26.03.2002 - 3 U 62/01

    Ausschluß der Einrede des Versicherers auf Leistungsfreiheit, wenn er selbst den

    Auszug aus OLG Rostock, 19.03.2004 - 1 W 28/03
    Die dagegen gerichtete Berufung des Beklagten wies das Oberlandesgericht Rostock mit Urteil vom 02.12.2002 - Az.: 3 U 62/01 - zurück.

    ihn zu ermächtigen, die nach dem vollstreckbaren Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 02.12.2002 - Az.: 3 U 62/01 - der Klägerin obliegende Betriebskostenabrechnung für den Zeitraum vom 01.11.1996 - (30.09.2001) durch eine von ihm - dem Beklagten - zu beauftragende Abrechnungsfirma vornehmen zu lassen, .

    Sie ist ihrer Abrechnungspflicht aus dem rechtskräftigen Urteil des Oberlandesgerichts Rostock vom 02.12.2002 - Az.: 3 U 62/01 - nach wie vor nicht nachgekommen.

  • BGH, 23.11.1981 - VIII ZR 298/80

    Inhalt der Nebenkostenabrechung

    Auszug aus OLG Rostock, 19.03.2004 - 1 W 28/03
    Die Abrechnung muß den allgemeinen Erfordernissen des § 259 BGB entsprechen, mithin eine geordnete Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben enthalten (vgl. BGH, NJW 1982, 573, 574 m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 06.02.2002 - 11 W 123/01

    Zur Voraussetzung des Nachweises des Annahmeverzugs durch zugestellte Urkunden

    Auszug aus OLG Rostock, 19.03.2004 - 1 W 28/03
    Weiterhin wird die Auffassung vertreten, daß eine Aufrechnungsbefugnis des Schuldners mit einer vom Gläubiger zu beanspruchenden Gegenleistung jedenfalls dann ausscheide, wenn der Schuldner wegen der von ihm zu erbringenden Leistung vorleistungspflichtig sei (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1984, 254 f.; OLG Naumburg, JurBüro 2002, 551 f.).
  • OLG Hamm, 21.03.1984 - 26 W 4/84
    Auszug aus OLG Rostock, 19.03.2004 - 1 W 28/03
    Weiterhin wird die Auffassung vertreten, daß eine Aufrechnungsbefugnis des Schuldners mit einer vom Gläubiger zu beanspruchenden Gegenleistung jedenfalls dann ausscheide, wenn der Schuldner wegen der von ihm zu erbringenden Leistung vorleistungspflichtig sei (vgl. OLG Hamm, OLGZ 1984, 254 f.; OLG Naumburg, JurBüro 2002, 551 f.).
  • BGH, 13.07.1970 - VII ZR 176/68

    Aufrechnung des Auftraggebers mit Vorschußanspruch zur Mängelbeseitigung gegen

    Auszug aus OLG Rostock, 19.03.2004 - 1 W 28/03
    Insoweit liegt die Interessenlage von Gläubiger und Schuldner nicht grundlegend anders als im Falle einer Vorschußpflicht gemäß § 13 Nr. 5 Abs. 2 VOB/B. Für diesen Fall hat der Bundesgerichtshof (BGHZ 54, 244, 247) aus dem Zweck einer solchen Vorschußzahlung ein Aufrechnungsverbot ausgeschlossen (vgl. auch OLG Düsseldorf, BauR 1970, 61).
  • OLG Düsseldorf, 06.12.1962 - 6 U 126/62
    Auszug aus OLG Rostock, 19.03.2004 - 1 W 28/03
    3) Nach wohl herrschender Auffassung wird dem Gläubiger eine Aufrechnungsbefugnis eingeräumt (vgl. OLG Bremen, NJW 1963, 2080; v. Olshausen, AcP 182, 254, 262 f. m.w.N.; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 62. Auflage, § 887 Rdz. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht