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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02   

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https://dejure.org/2004,8472
OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02 (https://dejure.org/2004,8472)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02.09.2004 - 3 U 63/02 (https://dejure.org/2004,8472)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 02. September 2004 - 3 U 63/02 (https://dejure.org/2004,8472)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erschöpfung des Markenrechts; Heranziehung der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bei der Auslegung des § 24 Markengesetz (MarkenG); Eintritt der markenrechtlichen Erschöpfung in Fällen des Reimports oder Parallelimports von Arzneimitteln; Zulässigkeit ...

  • Judicialis

    MarkenG § 14; ; MarkenG § 24; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 10; ; UWG § 8 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EU-Parallelimport von Arzneimitteln: Beibehaltung der geschützten Marke unter Verwendung eigener Umverpackungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Deshalb ist die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes hierzu auch zur Auslegung des § 24 MarkenG heranzuziehen (BGH GRUR 2001, 422 - ZOCOR).
  • OLG Hamburg, 22.05.2003 - 3 U 163/02

    Verletzung des Markenrechts eines Arzneimittelherstellers durch Parallelimport

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    (bb) Der Parallelimporteur ist, wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat (soweit veröffentlicht zuletzt: OLG Hamburg, 3. Zivilsenat, GRUR-RR 2004, 38 m. w. Nw.), nach der EuGH-Rechtsprechung im Grundsatz gehalten, in das Kennzeichnungsrecht des Markeninhabers so wenig wie möglich einzugreifen (EuGH a. a. O. - Eurim Pharm, - MPA Pharma, - Bristol-Myers Squibb, - Pharmacia & Upjohn).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, so tritt nach Art. 7 MarkenRL wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, EuGH WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/99

    "Zantac/Zantic"; Erforderlichkeit einer Markenersetzung beim Parallelimport von

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des EuGH und des BGH, dass der in mehreren Ländern der Europäischen Union präsente Markenhersteller nicht in allen Ländern seine Ware unter derselben Marke vertreiben muss; insoweit greifen die oben aufgezeigten Grundsätze zur markenrechtlichen bzw. gemeinschaftsrechtlichen Erschöpfung auch bei unterschiedlichen Marken und deren Ersetzung beim Parallelimport ein, um einer gemeinschaftswidrigen Marktabschottung zu begegnen (BGH WRP 2002, 1163 - Zantac/Zantic; EuGH, a. a. O. - Pharmacia & Upjohn).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 35/00

    Aspirin; Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Auch eine Abneigung der Verbraucher gegen Bündelpackungen stellt daher nicht stets ein Hindernis für den tatsächlichen Zugang zum Markt dar, das ein Umpacken in eine neue Verpackung erforderlich im Sinne der EuGH-Rechsprechung macht (BGH WRP 2002, 1164 - Zantac/Zantic; BGH WRP 2002, 1273, 1277 - Aspirin).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, so tritt nach Art. 7 MarkenRL wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, EuGH WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim).
  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, so tritt nach Art. 7 MarkenRL wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, EuGH WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, so tritt nach Art. 7 MarkenRL wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, EuGH WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim).
  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, so tritt nach Art. 7 MarkenRL wegen des gemäß Art. 28, 30 EG (damals: Art. 30, 36 EG-Vertrag) zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftsrechtliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, WRP 1996, 880 - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH WRP 1999, 1264 - Pharmacia & Upjohn, EuGH WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim).
  • EuGH, 23.04.2002 - C-443/99

    Merck, Sharp & Dohme

    Auszug aus OLG Hamburg, 02.09.2004 - 3 U 63/02
    Rein wirtschaftliche Vorteile, die sich der Parallelimporteur beispielsweise durch eine mehr werbewirksame und absatzfördernde Gestaltung der Verpackung verspricht, rechtfertigen nach der EuGH- und BGH-Rechtsprechung nicht die Annahme einer zur Verwendung neuer Kartons nötigenden Zwangslage (EuGH a. a. O. - Boehringer Ingelheim, - Pharmacia & Upjohn; EuGH WRP 2002, 673 - Merck, Sharp & Dohme).
  • BGH, 12.07.2007 - I ZR 148/04

    CORDARONE

    Das Oberlandesgericht hat die Beklagten auf die Berufung der Klägerin antragsgemäß verurteilt (OLG Hamburg OLG-Rep 2005, 401).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 158/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12128
OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 158/04 (https://dejure.org/2005,12128)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.01.2005 - 6 U 158/04 (https://dejure.org/2005,12128)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Januar 2005 - 6 U 158/04 (https://dejure.org/2005,12128)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    UWG §§ 3, 4 Nr. 9 a

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung und Feststellung einer Schadensersatzpflicht wegen einer wettbewerblich unlauteren Nachahmung von Stuhlproduktionen; Darlegung der wettbewerbsrechtlichen Eigenart eines Produktes für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen; Unlautere ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.12.1999 - I ZR 101/97

    Modulgerüst

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 158/04
    Unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass technisch notwendige Gestaltungselemente - wozu auch die Bestandteile von rein ergonomischen Zwecken dienenden Formen zählen können - keine wettbewerbliche Eigenart zu begründen vermögen (vgl. BGH GRUR 2000, 521, 523 - "Modulgerüst"), ist aber angesichts der nahezu ausschließlich auf die besondere Funktionalität ihres Supportstuhls, nicht hingegen auf ästhetische Besonderheiten bezogenen Produktwerbung der Klägerin selbst bzw. ihrer Vertriebsbeauftragten H. GmbH schon nicht ersichtlich, dass der Verkehr aus diesen besonderen Merkmalen der Formgebung auf die Herkunft von einem bestimmten Hersteller schließen würde.
  • BGH, 15.07.2004 - I ZR 142/01

    "Metallbett"; Rechtsfolgen der Löschung eines Geschmacksmusters im Musterregister

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 158/04
    Nach den zu § 1 UWG a.F. entwickelten Grundsätzen, die nunmehr in §§ 3, 4 Nr. 9 UWG verankert sind, können Ansprüche aus dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses begründet sein, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Herkunftstäuschung unterlassen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 28.10.2004, WRP 2005, 88,90 "Puppenausstattungen", BGH, Urteil vom 15.07.2004, GRUR 2004, 941, 943 = WRP 2004, 1498 "Metallbett" m.w.N.).
  • BGH, 28.10.2004 - I ZR 326/01

    Puppenausstattungen

    Auszug aus OLG Köln, 28.01.2005 - 6 U 158/04
    Nach den zu § 1 UWG a.F. entwickelten Grundsätzen, die nunmehr in §§ 3, 4 Nr. 9 UWG verankert sind, können Ansprüche aus dem ergänzenden wettbewerbsrechtlichen Leistungsschutz gegen die Verwertung eines fremden Leistungsergebnisses begründet sein, wenn bei dem Vertrieb von Nachahmungen eines Erzeugnisses die Gefahr einer Herkunftstäuschung besteht und der Nachahmer zumutbare und geeignete Maßnahmen zur Vermeidung der Herkunftstäuschung unterlassen hat (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. zuletzt etwa BGH, Urteil vom 28.10.2004, WRP 2005, 88,90 "Puppenausstattungen", BGH, Urteil vom 15.07.2004, GRUR 2004, 941, 943 = WRP 2004, 1498 "Metallbett" m.w.N.).
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Rechtsprechung
   KG, 29.11.2004 - 12 U 303/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5219
KG, 29.11.2004 - 12 U 303/03 (https://dejure.org/2004,5219)
KG, Entscheidung vom 29.11.2004 - 12 U 303/03 (https://dejure.org/2004,5219)
KG, Entscheidung vom 29. November 2004 - 12 U 303/03 (https://dejure.org/2004,5219)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Eigentumserwerb beim Auseinanderfallen von Rechtsträgerschaft und Fondsinhaberschaft ; Wirkungskreis eines Vermögensbescheids; Anwendung des § 11 Abs. 2 Treuhandgesetz (TreuhG) auf den Erwerb eines Grundstücks

  • Judicialis

    TreuhG § 11 Abs. 2; ; TreuhG § 11 Abs. 2 S. 2; ; TreuhG § 23; ; 5. DVO zum TreuhG § 3; ; 5. DVO zum TreuhG § 2 Abs. 1; ; 5. DVO zum TreuhG § 2

  • rechtsportal.de

    TreuhandG § 11 Abs. 2 S. 2; TreuhandG § 23
    Treuhandgesetz: Zusammenführung des Eigentums an zwei Grundstücken, wenn ein Gebäude auf beiden Grundstücken steht und ein Rechtssubjekt Fondsinhaber hinsichtlich des Gebäudes und Rechträger nur hinsichtlich eines der Grundstücke geworden ist

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vermögensrecht - Vermögenszuordnung nach Treuhandgesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 20 (Entscheidungsbesprechung)

    Vorgreiflichkeit des Vermögenszuordnungsbescheids (RA Fritz Wilhelms; Neue Justiz 10/2005, S. 447-449)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.02.2001 - V ZR 463/99

    Übergang von Grund und Boden in das Eigentum der nutzenden Kapitalgesellschaft

    Auszug aus KG, 29.11.2004 - 12 U 303/03
    Mit zutreffender Begründung geht das Landgericht davon aus, dass der Vermögenszuordnungsbescheid vom 28. August 1998 das Eigentum der Klägerin im Verhältnis zur an dem Vermögenszuordnungsverfahren nicht beteiligten Beklagten nicht verbindlich feststellt (vgl. § 2 Abs. 3 VZOG; BGH WM 2001, 1002).

    Insbesondere gebieten Sinn und Zweck des Treuhandgesetzes (vgl. hierzu BGH WM 2001, 1002 m.w.N.) auch vorliegend eine entsprechende Anwendung von § 11 Abs. 2 TreuhG.

    Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem vom OLG Naumburg (OLGR a.a.O.) und vom BGH (BGH WM 2001, 1002) zu beurteilenden Sachverhalt.

  • BVerwG, 24.09.1997 - 3 B 153.97

    Offene Vermögensfragen - Begriff der Nutzung/Bewirtschaftung von Grundstücken

    Auszug aus KG, 29.11.2004 - 12 U 303/03
    Bei der Volkspolizei handelt es sich nicht um eine Wirtschaftseinheit im Sinne dieser Vorschriften, bezüglich der PHG "Hans Sachs" fehlt es an jeglicher Darlegung einer Grundstücksnutzung (vgl. zur Unterscheidung von Gebäude- und Grundstücksnutzung: BVerwG, VIZ 1997, 694).
  • BGH, 09.01.1998 - V ZR 263/96

    Verhältnis der Eigentumszuordnung nach dem Einigungsvertrag und dem PartG-DDR;

    Auszug aus KG, 29.11.2004 - 12 U 303/03
    Ihre Geltendmachung widerspricht § 242 BGB (vgl. BGH, WM 1998, 987).
  • KG, 25.02.2009 - 11 U 35/08

    Vermögenszuordnung: Grundbuchberichtigungsanspruch auf Grund der

    Der Bescheid, der zudem gemäß § 2 Abs. 1 Satz 5 VZOG vorbehaltlich des Eigentums, der Rechtsinhaberschaft oder sonstiger privater Rechte Dritter ergeht, berührt die Klägerin nicht in ihren Rechten, so dass ihr für eine Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht das Rechtsschutzbedürfnis bzw. die Klagebefugnis gefehlt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 23. Februar 2001 - V ZR 463/99 -, WM 2001, 1002 ; KG, Urteil vom 29. November 2004 - 12 U 303/03 -, KGR 2005, 401; OLG Naumburg, Urteil vom 30. November 1999 - 11 U 111/99 - OLG-NL 2000, 270 ).
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