Rechtsprechung
   KG, 24.11.2005 - 12 U 151/04   

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https://dejure.org/2005,1582
KG, 24.11.2005 - 12 U 151/04 (https://dejure.org/2005,1582)
KG, Entscheidung vom 24.11.2005 - 12 U 151/04 (https://dejure.org/2005,1582)
KG, Entscheidung vom 24. November 2005 - 12 U 151/04 (https://dejure.org/2005,1582)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Pflicht zur Beobachtung nach hinten beim Öffnen der linken Wagentür zum Aussteigen; Kollision mit einem sich von hinten nähernden Fahrzeug infolge des Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht beim Öffnen der Fahrertür; Zu geringer Seitenabstand zu den rechts geparkten ...

  • Judicialis

    BGB § 398; ; BGB § 839; ; BGB § 1006; ; StVG § 7 Abs. 1; ; StVG § 18 Abs. 1; ; GG Art. 34; ; PflVG § 2 Abs. 1 Nr. 2; ; PflVG § 2 Abs. 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 416; ; StVO § 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftungsverteilung bei Kollision eines Fahrzeugs mit der sich öffnenden linken Fahrzeugtür eines PKW

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Autotür geöffnet: Unfall - Zur Haftungsquote, wenn der vorbeifahrende Fahrer zu wenig Abstand hielt

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Parkendes Kfz: Unfall beim Öffnen der Fahrertür

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim Öffnen der Türe

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim Öffnen der Tür

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zur Haftung bei einer Kollision mit einer sich öffnenden Autotür - Grundsätzlich haftet der parkende Fahrer - allerdings ist ausreichender Seitenabstand einzuhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2006, 628
  • NZV 2006, 258 (Ls.)
  • VersR 2007, 373
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 09.05.1985 - 12 U 3780/84

    Haftungsverteilung bei Kollision mit der sich öffnenden Tür eines am Fahrbahnrand

    Auszug aus KG, 24.11.2005 - 12 U 151/04
    Dieser Seitenabstand war deutlich zu gering und rechtfertigt eine Mithaftung in Höhe von 50 % (vgl. Senat, VM 1985, 76; VRS 69, 96 = VM 1986, 20 = VersR 1986, 1123).
  • KG, 03.11.2008 - 12 U 185/08

    Verkehrsunfallhaftung bei Kollision mit der geöffneten Fahrertür eines geparkten

    Nach einschlägiger obergerichtlicher Rechtsprechung reicht ein Seitenabstand von nicht unter 50 cm eines vorbeifahrenden Pkw zu einem geparkten Pkw regelmäßig aus (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 1985 - 12 U 3780/84 - VRS 69, 98 = VersR 1986, 1123; Urteil vom 24. November 2005 - 12 U 151/04 - DAR 2006, 149 = KGR 2006, 215 = zfs 2006, 200 = NZV 2006, 258 L; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., StVO § 14 Rn 8).
  • KG, 30.07.2009 - 12 U 175/08

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Linienbusses mit der

    Nach einschlägiger obergerichtlicher Rechtsprechung reicht ein Seitenabstand von nicht unter 50 cm eines vorbeifahrenden Pkw zu einem geparkten Pkw regelmäßig aus (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 1985 - 12 U 3780/84 - VRS 69, 98 = VersR 1986, 1123; Urteil vom 24. November 2005 - 12 U 151/04 - DAR 2006, 149 = KGR 2006, 215 = zfs 2006, 200 = NZV 2006, 258 L; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., StVO § 14 Rn.8).

    Ein Abstand von weniger als 50 cm zu einem haltenden Pkw, in dem sich eine Person aufhält, ist - jedenfalls regelmäßig - zu knapp (Senat, VRS 69, 98; DAR 2006, 149).

    Beruht der Schaden sowohl auf Sorgfaltspflichtverletzungen beim unvorsichtigen Verhalten im Zusammenhang mit einem Türöffnen und Aussteigen als auch auf einem deutlich zu geringen Sicherheitsabstand des Vorbeifahrenden kann der Schaden hälftig zu teilen sein (vgl. Senat, Urteil vom 9. Mai 1985 - 12 U 3780/84 -, aaO; Senat, Urteil vom 24. November 2005 - 12 U 151/04 - DAR 2006, 149 = KGR 2006, 215 = zfs 2006, 200 = NZV 2006, 258 L).

  • LG Hagen, 20.12.2017 - 3 S 46/17

    Zusammenstoß zwischen einem im fließenden Verkehr befindlichen und einem

    Allerdings wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung regelmäßig ein Sicherheitsabstand von mehr als einem halben Meter für ausreichend erachtet, wenn es sich bei dem stehenden Hindernis, wie hier, um einen Pkw handelt (KG Berlin, Beschluss vom 30.07.2009, Az. 12 U 175/08; Urteil vom 24.11.2005, Az. 12 U 151/04; OLG Karlsruhe, Urteil vom 08.09.2006, Az. 4 U 158/05; OLG Hamburg, Urteil vom 05.12.1972, Az. 7 U 32/72).
  • LG Saarbrücken, 17.04.2014 - 13 S 24/14

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines

    Hingegen muss der Fahrer grundsätzlich nicht mit einem weiten Öffnen der Tür in einem Zug rechnen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Februar 1981 - VI ZR 297/79 - VersR 1981, 533; KG NZV 2006, 258; Geigel/Zieres aaO Kap. 27 Rdn. 384; Kammerurteil vom 9. Juli 2010 - 13 S 46/10).
  • AG Frankenthal, 26.06.2020 - 3c C 61/19

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines mit zu geringem

    Unabhängig davon, dass der angemessene Seitenabstand beim Passieren parkender Fahrzeuge nicht statisch festgeschrieben ist und nach den Gegebenheiten an der Unfallstelle und den konkreten Umständen variieren kann, ist ein solcher Abstand, der noch dazu unstreitig nicht durch die Verkehrs- oder Straßenverhältnisse vorgegeben worden ist, als deutlich zu gering einzustufen (vgl. etwa Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß aaO § 14 Rn. 14 und § 6 Rn. 6: "35cm bei 50 km/h zu wenig"; sowie KG, MDR 2006, 628, 629: "ca. 30 cm"; VersR 1986, 1123: "32 cm").
  • AG Berlin-Mitte, 28.02.2014 - 104 C 3252/13

    Anscheinsbeweis und Haftungsverteilung bei Kollision mit der geöffneten Fahrertür

    Wegen dieser durch § 14 StVO auferlegten besonderen Sorgfaltspflichten trägt der Ein- bzw. Aussteigende die Verantwortung für sein gefahrträchtiges Tun grundsätzlich allein, es sei denn, er kann den gegen ihn sprechenden Anscheinsbeweis erschüttern und ein unfallursächliches (Mit)verschulden des Unfallgegners beweisen (vgl. nur KG vom 24.11.05 - 12 U 151/04; KG v 22.11.07 - 12 U 199/06 - [dort auch zum "Thema "Handtasche"]; KG Beschluss vom 6.3.09 - 12 U 59/07 - dazu auch zuletzt LG Berlin vom 20.9.2011 42 S 248/10 sämtlichst zitiert nach juris.
  • LG Berlin, 03.11.2010 - 42 O 324/09

    Zur Haftung beim Zusammenprall eines Lastkraftwagens mit der geöffneten Fahrertür

    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung reicht jedoch ein Seitenabstand von nicht unter 50 cm eines vorbeifahrenden Pkw zu einem geparkten Pkw regelmäßig aus (vgl. KG; Urteile vom 9. Mai 1985 - 12 U 3780/04 - vom 24. November 2005 - 12 U 151/04 = KGR 2006, 215; Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., StVO § 14 Rn.8).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2018 - 3 U 232/16

    Zu den Anforderungen an eine zulässige Berufungsbegründung; zur

    Trotz Verstoßes gegen die hohen Sorgfaltsanforderungen durch den Türöffner kommt es in der Regel zu einer Mithaft des Vorbeifahrenden bei nicht ausreichendem Seitenabstand (BGH VersR 56, 576; OLG Düsseldorf MDR 61, 322 je 50%; KG Berlin NZV 06, 258 [KG Berlin 24.11.2005 - 12 U 151/04] : Abstand weniger als 30 cm je 50%).
  • LG Dessau-Roßlau, 14.01.2011 - 2 O 33/10

    Haftung bei Verkehrsunfall: Sorgfaltsanforderungen an die Öffnung der Fahrertür

    Wer die linke Wagentür öffnen will, darf im Zweifel die Tür nur langsam "spaltweise" öffnen (vgl. etwa KG DAR 2006, 149), wobei die Kammer die Auffassung teilt, dass vor dem Hintergrund der gesteigerten Sorgfaltspflichten ein spaltweises Öffnen nur bei einer Türöffnung bis etwa 10 cm anzunehmen ist (KG a. a. O.).
  • AG Frankenthal, 30.06.2017 - 3a C 278/16

    Deutsche müssen auch in Frankreich Autotüren vorsichtig öffnen

    Bei der dann vorzunehmenden Haftungsabwägung, § 17 StVG, kommt eine Mithaftung des Vorbeifahrenden von 20 % (LG Hannover NZV 1991, 36) bis hin zu 50 % (KG MDR 2006, 628; Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) Endurteil vom 01.09.2016 - 3a C 166/16) in Betracht, wenn das vorbeifahrende Fahrzeug den Umständen nach einen zu geringen Seitenabstand einhält.
  • LG Saarbrücken, 09.07.2010 - 13 S 46/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Sorgfaltspflicht bei der Vorbeifahrt an

  • AG Herford, 14.06.2011 - 12 C 502/10

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall durch das unachtsame Öffnen der Tür beim

  • LG Düsseldorf, 26.10.2011 - 5 O 493/09

    Unfallverursachung durch Öffnen der linken Seitentür eines auf dem Seitenstreifen

  • AG Hamburg, 12.01.2017 - 31b C 150/16

    Verkehrsunfall: rückwärtsfahrender Pkw mit Fahrertür eines geparkten Pkw

  • AG Berlin-Mitte, 19.11.2012 - 20 C 3096/11

    Verkehrsunfall: plötzliches Aufreißen einer Fahrzeugtür

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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,7032
OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04 (https://dejure.org/2005,7032)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.09.2005 - 10 W 31/04 (https://dejure.org/2005,7032)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. September 2005 - 10 W 31/04 (https://dejure.org/2005,7032)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Höferecht: Feststellung einer Hofeigenschaft im Zusammenhang mit der höferechtlichen Erbfolge

  • Wolters Kluwer

    Streit über die Hofeigenschaft eines im Grundbuch mit einem Hofvermerk eingetragenen Grundbesitzes; Verlust der Hofeigenschaft bei einem Hof i.S.d. Höfeordnung (HöfeO) bei fortbestehender Eintragung des Hofvermerkes; Einstellung des landwirtschaftlichen Betriebes; ...

  • Judicialis

    HöfeO § 1

  • rechtsportal.de

    HöfeO § 1
    Voraussetzungen des Wegfalls der Hofeigenschaft - Fortbestand der Hofeigenschaft bei Möglichkeit des Wiederanspannens des landwirtschaftlichen Betriebs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • dgar.de PDF, S. 1 (Entscheidungsbesprechung)

    § 1 HöfeO
    Verlust der Hofeigenschaft "außerhalb des Grundbuchs"

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Stuttgart, 25.01.2005 - 10 W 2/05

    Kostengrundentscheidung nach Klagerücknahme: Fingierung der Nochexistenz eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04
    Von einer landwirtschaftlichen Besitzung kann nur dann gesprochen werden, wenn und solange über den Bestand einzelner landwirtschaftlicher Grundstücke hinaus noch eine wirtschaftliche Betriebseinheit vorhanden ist oder jedenfalls ohne weiteres hergestellt werden kann (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamm AgrarR 1995, 311, 312; 1999, 311; 2003, 353, 354; 2003, 356, 357; OLG Celle RdL 2005, 179, 180; OLG Oldenburg AgrarR 1999, 310; st. Rspr. des Senats, vgl. weitere Entscheidungen 10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 8/02, 10 W 8/04, 10 W 20/04, 10 W 2/05).

    Dabei kommt auch dem Willen des Hofeigentümer, der "Kopf" und maßgebender Träger der Organisationseinheit ist und diese mit Leben zu erfüllen hat, eine gewisse Bedeutung zu (vgl. OLG Celle RdL 2005, 179, 170; 2000, 45, 46; Senat z.B. in 10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 49/01, 10 W 8/02, 10 W 2/05).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 803/86

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Zugewinnausgleichs in der Landwirtschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04
    Nur unter dieser Voraussetzung und mit dem dargestellten sachlichen Grund lässt sich die Privilegierung des Hoferben im Vergleich zu den übrigen Erbberechtigten vertreten und ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vermeiden (vgl. BVerfGE 15, 337, 342; 67, 348, 359; 80, 170, 173;Wöhrmann, Einleitung, Rdnr. 15).
  • BVerfG, 16.10.1984 - 1 BvL 17/80

    Bewertung - Landschaftlicher Betrieb - Zugewinnausgleich - Ertragswert

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04
    Nur unter dieser Voraussetzung und mit dem dargestellten sachlichen Grund lässt sich die Privilegierung des Hoferben im Vergleich zu den übrigen Erbberechtigten vertreten und ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vermeiden (vgl. BVerfGE 15, 337, 342; 67, 348, 359; 80, 170, 173;Wöhrmann, Einleitung, Rdnr. 15).
  • BVerfG, 20.03.1963 - 1 BvR 505/59

    Höfeordnung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04
    Nur unter dieser Voraussetzung und mit dem dargestellten sachlichen Grund lässt sich die Privilegierung des Hoferben im Vergleich zu den übrigen Erbberechtigten vertreten und ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG vermeiden (vgl. BVerfGE 15, 337, 342; 67, 348, 359; 80, 170, 173;Wöhrmann, Einleitung, Rdnr. 15).
  • OLG Celle, 17.04.2000 - 7 W 2/99

    Hofauflösung ; Wille des Hofeigentümers; Bewirtschaftungsaufgabe; Hofeigenschaft;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04
    Da der hinterlassene Grundbesitz kein Hof im Sinne der HöfeO ist und der Feststellungsantrag der Beteiligten zu 3) auf diese Feststellung gerichtet ist, kann die für Höfe nach der HöfeO geltende Kostenprivilegierung des § 19 Abs. 4 KostO nicht angewandt werden (vgl. dazu OLG Celle RdL 2000, 193; OLG Celle in den mit Schriftsatz der Beteiligten zu 3) vorgelegten drei Entscheidungen; Wöhrmann, § 18 HöfeO, Rdnr.88 a.E.).
  • BGH, 13.05.1982 - V BLw 20/81

    Verlust der Hofeigenschaft

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Hofeseigenschaft einer Grundstücksgesamtheit unabhängig vom Fortbestehen des Hofvermerks im Grundbuch nach § 1 Abs. 3 S. 1 HöfeO in Verbindung mit § 1 Abs. 1 HöfeO dann entfällt, wenn keine landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Besitzung mehr vorhanden ist (vgl. BGH RdL 2000, 49; AgrarR 1995, 235; BGHZ 84, 78, 83).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.04.1994 - 3 L 210/93

    Anspruch auf Förderung nach den Extensivierungs-Richtlinien I; Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04
    Von einer landwirtschaftlichen Besitzung kann nur dann gesprochen werden, wenn und solange über den Bestand einzelner landwirtschaftlicher Grundstücke hinaus noch eine wirtschaftliche Betriebseinheit vorhanden ist oder jedenfalls ohne weiteres hergestellt werden kann (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamm AgrarR 1995, 311, 312; 1999, 311; 2003, 353, 354; 2003, 356, 357; OLG Celle RdL 2005, 179, 180; OLG Oldenburg AgrarR 1999, 310; st. Rspr. des Senats, vgl. weitere Entscheidungen 10 W 31/99, 10 W 22/01, 10 W 8/02, 10 W 8/04, 10 W 20/04, 10 W 2/05).
  • BGH, 26.10.1999 - BLw 2/99

    Verneinung der Hofeigenschaft durch das Landwirtschaftsgericht

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.09.2005 - 10 W 31/04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass die Hofeseigenschaft einer Grundstücksgesamtheit unabhängig vom Fortbestehen des Hofvermerks im Grundbuch nach § 1 Abs. 3 S. 1 HöfeO in Verbindung mit § 1 Abs. 1 HöfeO dann entfällt, wenn keine landwirtschaftliche oder forstwirtschaftliche Besitzung mehr vorhanden ist (vgl. BGH RdL 2000, 49; AgrarR 1995, 235; BGHZ 84, 78, 83).
  • OLG Oldenburg, 24.04.2009 - 1 U 110/08

    Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs; Haftung des Rechtsanwalts

    Voraussetzungen für einen Fortfall der Hofeigenschaft "außerhalb des Grundbuchs" (im Anschluss BGB AgrarR 1995, 235, 236 f., 2000, 227, 228 und OLG Oldenburg AUR 2006, 143 sowie Beschluss vom 22.08.2008 zu zu 10 W 47/07).

    OLG Hamm AgrarR 1995, 311, 312.1999, 311.2003, 353, 354.2003, 356, 357. OLG Celle RdL 2005, 179, 180. Senat, Beschluss vom 27.9.2005, 10 W 31/04 - NdsRpfl 2006, 155 = AUR 2006, 143.

    Die Anforderungen an die Möglichkeit des Wiederanspannens eines landwirtschaftlichen Betriebs sind dabei - wie der Senat mehrfach ausgeführt hat (vgl. z.B. OLG Oldenburg NdsRpfl 2006, 155 = AUR 2006, 143) - unter Berücksichtigung des Normzwecks der HöfeO und im Rahmen verfassungskonformer Auslegung der HöfeO zu bestimmen.

    Vielmehr muss unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten im Zeitpunkt des Erbfalls eine Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Betriebs wirtschaftlich möglich und sinnvoll und im konkreten Fall unter Berücksichtigung der individuellen Umstände von einem in Betracht kommenden Hoferben hinreichend sicher zu erwarten sein (vgl. Senat in NdsRpfl 2006, 155 = AUR 2006, 143).

  • OLG Oldenburg, 30.04.2009 - 10 W 17/09

    Betriebseinstellung als dauerhafter Wegfall der Hofeigenschaft

    OLG Hamm AgrarR 1995, 311, 312.1999, 311.2003, 353, 354.2003, 356, 357. OLG Celle RdL 2005, 179, 180. Senat, Beschluss vom 27.9.2005, 10 W 31/04 - NdsRpfl 2006, 155 = AUR 2006, 143.

    Die Anforderungen an die Möglichkeit eines Wiederanspannens eines landwirtschaftlichen Betriebs sind dabei - wie der Senat mehrfach ausgeführt hat (vgl. z.B. OLG Oldenburg NdsRpfl 2006, 155 = AUR 2006, 143) - unter Berücksichtigung des Normzwecks der HöfeO und im Rahmen verfassungskonformer Auslegung der HöfeO zu bestimmen.

    Vielmehr muss unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Gegebenheiten im Zeitpunkt des Erbfalls eine Wiederherstellung des landwirtschaftlichen Betriebs wirtschaftlich möglich und sinnvoll und im konkreten Fall unter Berücksichtigung der individuellen Umstände von einem in Betracht kommenden Hoferben hinreichend sicher zu erwarten sein (vgl. Senat in NdsRpfl 2006, 155 = AUR 2006, 143).

  • OLG Celle, 29.10.2015 - 7 W 40/15

    Wegfall der Hofeseigenschaft

    Wenn der landwirtschaftliche Betrieb als potentiell leistungsfähige Wirtschaftseinheit in der Lebenswirklichkeit nicht mehr existiert und es keine Anhaltspunkte dafür gibt, dass der Eigentümer eine funktionsfähige Betriebseinheit in absehbarer Zeit wiederherstellen kann oder will, ist ein Hof im Sinne der Höfeordnung nicht mehr vorhanden (OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.09.2005, Az: 10 W 31/04, Jurisdokument, Rdnr. 29).
  • OLG Celle, 21.03.2011 - 7 W 126/10

    Anforderungen an den Nachweis der Wirtschaftsfähigkeit eines Hoferben

    a) Nach ständiger Rechtsprechung auch des erkennenden Senats entfällt die Hofeigenschaft unabhängig von der Löschung des Hofvermerks im Grundbuch, wenn keine landwirtschaftliche Betriebseinheit mehr vorhanden ist und diese sich auch ohne weiteres nicht wieder herstellen lässt (etwa Beschluss des Senats vom 21. Oktober 2002, RdL 2005, 179 m.w.N., OLG Oldenburg, OLGR 2006, 215, 216 m.w.N.).
  • BGH, 19.02.2009 - BLw 14/08

    Zurückweisung einer (Divergenz-)Rechtsbeschwerde im Verfahren vor den

    Eine Divergenz zu den Entscheidungen des Senats vom 28. April 1995 (BLw 73/94 - 75/95 -, AgrarR 1995, 235, 237), des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 27. September 2005 (AuR 2006, 143, 144, 146) und des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Dezember 2005 (AuR 2006, 243, 245) besteht ebenfalls nicht.
  • BGH, 23.07.2008 - BLw 3/08

    Zulässigkeit einer Divergenzrechtsbeschwerde in Landwirtschaftssachen

    Die Rechtsbeschwerde meint, dass das Beschwerdegericht entgegen den Entscheidungen der Oberlandesgerichte Oldenburg (AUR 2006, 143 ff.) und Hamm (AUR 2003, 356 ff.) die Hofeigenschaft nach dem von ihm ermittelten Willen des Erblassers, und nicht - wie geboten - auf Grund einer objektiven Betrachtung der tatsächlichen Verhältnisse festgestellt habe.
  • OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 27/11

    Kriterien zur Bestimmung der Hofeigenschaft einer landwirtschaftlichen Besitzung

    Der hier vorliegende Sachverhalt darf nicht - was nach der Argumentation des Landwirtschaftsgerichts aber nahe liegt - verwechselt werden mit den Fallgestaltungen, die mehrfach Gegenstand von Entscheidungen der Landwirtschaftsgerichte und auch des Senats gewesen sind und die dadurch gekennzeichnet sind, dass eine landwirtschaftliche Besitzung mit einem aktiven landwirtschaftlichen Betrieb nicht mehr vorlag und damit ggf. ein Wegfall der Hofeigenschaft außerhalb des Grundbuchs in Betracht kam, weil durch Einstellung des landwirtschaftlichen Betriebs eine landwirtschaftliche Betriebseinheit als entsprechende Organisationseinheit real nicht mehr vorhanden war (vgl. z.B. BGH RdL 2000, 49; AgrarR 1995, 235; BGHZ 84, 78, 83; OLG Hamm AgrarR 1999, 311, 312; 2003, 356, 357; OLG Celle RdL 2005, 179, 180; Senat AUR 2006, 143).In diesen Fällen einer aktuell nicht (mehr) vorhandenen landwirtschaftlichen Betriebseinheit kommt es für den Fortbestand einer landwirtschaftlichen Besitzung (und damit der Hofeigenschaft) darauf an, ob nach den konkreten Umständen des Falles die Betriebseinheit nur zeitweilig nicht vorhanden oder ob sie auf Dauer entfallen ist.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - I-24 U 45/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,4606
OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - I-24 U 45/05 (https://dejure.org/2005,4606)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.07.2005 - I-24 U 45/05 (https://dejure.org/2005,4606)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Juli 2005 - I-24 U 45/05 (https://dejure.org/2005,4606)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Befugnis des Rechtsanwaltes zur Aufrechnung gegen ihm überlassene, zweckgebundene Gelder des Mandanten mit seinen Honoraranspruch; Verlust des anwaltlichen Honoraranspruches bei unrechtmäßiger Entziehung der dem Mandanten zunächst gewährten Prozesskostenhilfe (PKH)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 10 O 325/04
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - I-24 U 45/05

Papierfundstellen

  • FamRZ 2006, 636
  • AnwBl 2005, 787
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.09.2002 - IX ZR 66/01

    Berichtigung einer Saldierung von Klage- und Widerklageforderung in der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - 24 U 45/05
    Bei einer solchen Sachlage bedarf es deshalb nicht der Feststellung, ob der Beklagte die Abfindungssumme nicht auch als Treuhänder entgegengenommen hat und die Aufrechnung aus diesem Grunde unzulässig wäre (vgl. Palandt a.a.O. § 387 Rdnr. 15 f und BGH WM 2003, 92, jeweils m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 01.02.2010 - 24 U 156/09

    Ansprüche des Rechtsschutzversicherers gegen den Prozessbevollmächtigten des

    Gegen zweckgebunden vereinnahmte Gelder darf der Rechtsanwalt auch dann nicht aufrechnen, wenn die zur Aufrechnung gestellten Honoraransprüche aus demselben Mandat stammen; stammen sie, wie im Streitfall ganz überwiegend, sogar aus anderen Mandaten, gilt das erst recht (vgl. BGH NJW 1989, 1148, 1149; Senat AnwBl 2005, 787 = FamRZ 2006, 636).
  • KG, 02.03.2006 - 19 U 35/05

    Insolvenzanfechtung: Unanfechtbarkeit einer Aufrechnung anwaltlicher

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die eingezogenen Gelder zweckbezogen sind (BGH, NJW 1994, 2885; OLG Düsseldorf, Beschluß vom 28. Juli 2005 - 24 U 45/05 - juris; Eylmann in: Henssler/Prütting, Bundesrechtsanwaltsordnung, 2. Aufl., § 43 a RdNr. 177).
  • OLG Düsseldorf, 07.09.2009 - 24 U 20/09

    Zulässiger Inhalt einer Vergütungsvereinbarung zwischen Rechtsanwalt und Mandant;

    Der Rechtsanwalt ist gemäß § 387 BGB grundsätzlich nicht daran gehindert, sich durch Aufrechnung mit Honoraransprüchen aus nicht zweckgebundenen Fremdgeldern zu befriedigen (vgl. BGH NJW 2007, 2640; WM 2003, 92; Senat MDR 2009, 535; FamRZ 2006, 636; OLG Brandenburg Urt. v. 8. Mai 2007 Az. 11 U 68/05 - zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8165
OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04 (https://dejure.org/2005,8165)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.04.2005 - 5 U 33/04 (https://dejure.org/2005,8165)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. April 2005 - 5 U 33/04 (https://dejure.org/2005,8165)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Marktverhalten im Interesse der Marktteilnehmer als Regelungszweck des § 2 Abs. 2 Nr. 2 Tabaksteuergesetz (TabakStG); Versteuerung und Vertrieb von Tabakprodukten als Feinschnitt und nicht als Zigarette durch eine Tabakherstellerin als unlauterer Wettbewerb; ...

  • Judicialis

    TabakStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 3; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de

    TabakStG § 2 Abs. 2 Nr. 2; UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11
    Zur Frage des unlauteren Handelns bei Versteuerung eines Tabakproduktes als Feinschnitt statt als Zigarette - "West Single Packs"

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99

    Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04
    Ist nämlich der Rechtsverstoß nicht unzweifelhaft, sondern hängt von der Auslegung einer Gesetzesnorm ab, handelt ein Gewerbetreibender nicht unlauter, wenn er sich nicht vorsichtshalber nach der strengsten Gesetzesauslegung und Einzelfallbeurteilung richtet und auch die zuständigen Behörden und Gerichte sein Verhalten als rechtlich zulässig billigen ( BGH GRUR 2002, 269, 270 "Sportwetten-Genehmigung" ; OLG Hamburg MD 03, 314, 316 "Aurorix" ).
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04
    ( GRUR 2002, 825 ) hat der BGH ausgeführt:.
  • LG Traunstein, 16.10.2002 - 3 O 205/02
    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04
    Dies gilt nicht nur dann, wenn der Gewerbetreibende einen förmlichen Genehmigungsbescheid erhält, sondern auch dort, wo eine Genehmigung seines Verhaltens nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen ist, die zuständigen Verwaltungsbehörden aber von seinem Tun in Kenntnis gesetzt werden und dieses billigen oder sogar nur trotz Kenntnis bei zweifelhafter Rechtslage nicht einschreiten (LG Köln GRUR-RR 2004, 187 "Pfandcoupon" ; OLG Celle NJW-RR 2003, 221 "Automaten-Videothek").
  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 58/03

    Sportwetten in Hamburg

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04
    Diese Rechtsprechung ist nach dem neuen UWG weiterhin anwendbar, und zwar auch für Unterlassungsansprüche ( vgl. Senat, Urteil vom 12.8.2004, Aktz.5 U 58/03, S.7ff "Sportwetten in Hamburg" ).
  • LG Köln, 23.12.2003 - 33 O 375/03

    Voraussetzungen der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines in einem Ladenlokal

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04
    Dies gilt nicht nur dann, wenn der Gewerbetreibende einen förmlichen Genehmigungsbescheid erhält, sondern auch dort, wo eine Genehmigung seines Verhaltens nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen ist, die zuständigen Verwaltungsbehörden aber von seinem Tun in Kenntnis gesetzt werden und dieses billigen oder sogar nur trotz Kenntnis bei zweifelhafter Rechtslage nicht einschreiten (LG Köln GRUR-RR 2004, 187 "Pfandcoupon" ; OLG Celle NJW-RR 2003, 221 "Automaten-Videothek").
  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 252/01

    Mindestverzinsung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04
    Ebenso hat das OLG München bei einem Verstoß gegen Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts einen Unterlassungsanspruch nach § 1 UWG a.F. verneint, weil das UmsatzsteuerG nicht einmal sekundären Marktbezug habe ( GRUR 04, 162 ).
  • BGH, 02.12.2009 - I ZR 152/07

    Zweckbetrieb

    Dies wird zum Teil bejaht, wenn sie - wie zum Beispiel die gemäß Art. 1 des Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes junger Menschen vor Gefahren des Alkohol- und Tabakkonsums vom 23. Juli 2004 (BGBl. I, S. 1857) erhobene Sondersteuer auf alkoholhaltige Süßgetränke (Alkopops) - dem Schutz von Verbrauchern dienen (vgl. Wehlau/v. Walter, ZLR 2004, 645, 659 ff., 663; Link in Ullmann, jurisPK-UWG aaO § 4 Nr. 11 Rdn. 192; a. A. OLG Oldenburg WRP 2007, 685, 687; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rdn. 11.39; v. Walter aaO S. 202; Elskamp aaO S. 206) oder - wie etwa das Tabaksteuergesetz - der Sache nach Preisvorschriften darstellen (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2004, 255; Köhler in Köhler/Bornkamm aaO § 4 Rdn. 11.39 und 11.138; MünchKomm. UWG/Schaffert, § 4 Nr. 11 Rdn. 63 und 333; a. A. OLG Hamburg OLG-Rep 2006, 215).
  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 57/04

    "Westpoint StiX"

    Derartige Produkte werden auch von anderen Zigarettenherstellern angeboten; Vorreiter war die Badische Tabakmanufaktur mit den "West Single Packs", welches Gegenstand des Parallelverfahrens des Senats zum Aktz. 5 U 33/04 ist.

    Im Übrigen kann für die Entscheidung dieses Rechtsstreits ebenso wie in dem Parallelverfahren 5 U 33/04 dahingestellt bleiben, ob die "West Single Packs" unter § 2 Abs. 2 Nr. 2 des TabaksteuerG fallen und richtigerweise wie Fertigzigaretten besteuert werden müssten.

    Hierzu hat der Senat in seinem in der Parallelsache 5 U 33/04 ebenfalls am heutigen Tage verkündeten Urteil Folgendes ausgeführt:.

    Insoweit kann wiederum auf die Ausführungen des Senats in dem Parallelrechtsstreit 5 U 33/04 Bezug genommen werden.

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Rechtsprechung
   OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,9093
OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05 (https://dejure.org/2005,9093)
OLG München, Entscheidung vom 14.12.2005 - 34 Wx 100/05 (https://dejure.org/2005,9093)
OLG München, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 34 Wx 100/05 (https://dejure.org/2005,9093)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 14; ; WEG § 15 Abs. 3; ; WEG § 47

  • rechtsportal.de

    WEG § 14 § 15 Abs. 3 § 47
    Verfahrensstandschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft für Individualansprüche ihrer Mitglieder - Absehen von Anordnung zur Auslagenerstattung im Streit um Anbringung einer Parabolantenne

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Verfahrensstandschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Gerichtliche Wahrnehmung von Mitgliederrechten durch den Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Recht auf Anbringung einer Parabolantenne; Prüfungskompetenz des Beschwerdegerichts im Falle der Nichtanordnung einer Kostenerstattung für die Beseitigung der Antenne

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05
    Ergänzend ergibt sich das Verfahrensführungsrecht der Verwalterin für die Wohnungseigentümergemeinschaft aus deren Organstellung als Verwalterin (vgl. § 20 Abs. 1, § 27 Abs. 2 Nr. 5 WEG; vgl. BGH NJW 2005, 2061).

    Der Bundesgerichtshof hat nunmehr in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung die Wohnungseigentümergemeinschaft als teilrechtsfähig anerkannt (BGH NJW 2005, 2061).

    Der Umfang der Rechtsfähigkeit ist nach dieser Rechtsprechung beschränkt auf die Teile des Rechtslebens, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums als Gemeinschaft am Rechtsverkehr teilnehmen (BGH NJW 2005, 2061/2068).

    Der Sichtweise des Senats steht nicht im Widerspruch zur Rechtsansicht des Bundesgerichtshofs (V. Zivilsenat; Beschluss vom 2.6.2005 = NJW 2005, 2061).

  • BGH, 10.06.2005 - V ZR 235/04

    Ermächtigung einzelner Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft zur

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05
    Ob daneben auch eine Berechtigung der Verwalterin besteht, Individualansprüche der Wohnungseigentümer gerichtlich und außergerichtlich geltend zu machen, sofern sie, wie hier, durch Eigentümerbeschluss dazu ermächtigt ist (siehe auch BGH NZM 2005, 626; Abramenko ZMR 2005, 585/588; ferner Senat, OLG-Report 2005, 606), kann auf sich beruhen.

    Ausgehend von der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft ist der maßgebliche Eigentümerbeschluss vom 17.3.2003 nämlich nach seinem objektiven Inhalt sowie nach Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter ergibt (BGHZ 139, 288/292), dahin auszulegen, dass die Gemeinschaft selbst beauftragt und bevollmächtigt werden sollte, die Individualansprüche der Eigentümer aus § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 BGB in Verfahrensstandschaft zu verfolgen (vgl. BGH NJW 2005, 3146; NZM 2005, 626).

  • OLG München, 12.12.2005 - 34 Wx 83/05

    Beseitigungsanspruch bei Anbringung äußerlich sichtbarer Parabolantenne in

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05
    Zur Verfahrensstandschaft der Wohnungseigentümergemeinschaft für Individualansprüche ihrer Mitglieder (Anschluss an OLG München, Beschluss vom 12.12.2005, 34 Wx 83/05).

    Das Landgericht hatte auch insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen (siehe z.B. BayObLG Beschluss vom 3.9.2003, 2Z BR 163/03; Senat, Beschluss vom 12.12.2005, 34 Wx 083/05).

  • BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03

    Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05
    Dies gilt auch hier, zumal es beim Streit um die Befugnis zum Aufstellen von Parabolantennen nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung jeweils auf eine einzelfallbezogene Abwägung der im Raum stehenden Grundrechte aus Art. 5 Abs. 1 GG und Art. 14 Abs. 1 GG, konkretisiert durch die Verhaltenspflichten in § 14 WEG, ankommt (vgl. BGH NZM 2005, 335; BGHZ 157, 322/327; auch OLG Schleswig ZMR 2005, 816; Überblick bei Hogenschurz DWE 2005, 63).

    Das Fehlen einer Zustimmungserklärung rechtfertigt nämlich nicht ohne weiteres das Beseitigungsverlangen (BGHZ 157, 322, 332).

  • BayObLG, 03.09.2003 - 2Z BR 163/03

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Hauptsacheerledigterklärung

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05
    Das Landgericht hatte auch insoweit eine Ermessensentscheidung zu treffen (siehe z.B. BayObLG Beschluss vom 3.9.2003, 2Z BR 163/03; Senat, Beschluss vom 12.12.2005, 34 Wx 083/05).
  • BGH, 23.09.1999 - V ZB 17/99

    Haftung für Beiträge einer Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05
    Dies deckt sich mit der bis vor kurzem herrschenden Meinung (BGHZ 142, 290/292; BayObLG FGPrax 2001, 189).
  • BGH, 09.02.2004 - II ZR 218/01

    Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen bei gemeinschaftlichen, teilweise

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05
    Sie weicht auch nicht entscheidungserheblich vom Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9.2.2004 (II. Zivilsenat, II ZR 218/01 = NJW-RR 2004, 874 - Olympiadorf) ab, weil in dieser Entscheidung die Frage der (Teil-)Rechtsfähigkeit weder erörtert noch beantwortet ist (vgl. auch Rapp ZfIR 2004, 596/597).
  • OLG München, 27.07.2005 - 34 Wx 69/05

    Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft als

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05
    Der hiesige 34. Senat hat hingegen daran festgehalten, dass die Abwehr von Störungen innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht den Rechtsverkehr des teilrechtsfähigen Verbands betrifft und deshalb Sache der Wohnungseigentümer als Einzelpersonen bleibt, was zur Folge hat, dass Beteiligte eines solchen gerichtlichen Verfahrens die einzelnen Wohnungseigentümer sind (OLG München NJW 2005, 3006).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05
    Ausgehend von der Rechtsfähigkeit der Eigentümergemeinschaft ist der maßgebliche Eigentümerbeschluss vom 17.3.2003 nämlich nach seinem objektiven Inhalt sowie nach Wortlaut und Sinn, wie er sich für einen unbefangenen Betrachter ergibt (BGHZ 139, 288/292), dahin auszulegen, dass die Gemeinschaft selbst beauftragt und bevollmächtigt werden sollte, die Individualansprüche der Eigentümer aus § 15 Abs. 3 WEG, § 1004 BGB in Verfahrensstandschaft zu verfolgen (vgl. BGH NJW 2005, 3146; NZM 2005, 626).
  • BayObLG, 26.07.2001 - 2Z BR 73/01

    Wohnungseigentümergemeinschaften haben keine eigene Rechtspersönlichkeit

    Auszug aus OLG München, 14.12.2005 - 34 Wx 100/05
    Dies deckt sich mit der bis vor kurzem herrschenden Meinung (BGHZ 142, 290/292; BayObLG FGPrax 2001, 189).
  • BGH, 24.06.2005 - V ZR 350/03

    Verjährung der Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft auf Zahlung von

  • OLG München, 13.07.2005 - 34 Wx 61/05

    Rechts- und Beteiligungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft -

  • BGH, 02.03.2005 - VIII ZR 118/04

    Zum Anspruch eines Mieters auf Anbringung einer Parabolantenne

  • OLG München, 17.11.2005 - 32 Wx 77/05

    Kostenfestsetzung: Wer trägt Sonderhonorar des Verwalters?

  • BGH, 23.05.1990 - XII ZB 117/89

    Ermessensentscheidung bei Ausschluß von Ausgleichsleistungen

  • OLG München, 29.06.2005 - 34 Wx 49/05

    Mitwirkung von Richtern in Wohnungseigentumssachen auch ohne Teilnahme an

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 19.04.2005 - 20 W 50/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11605
OLG Frankfurt, 19.04.2005 - 20 W 50/05 (https://dejure.org/2005,11605)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.04.2005 - 20 W 50/05 (https://dejure.org/2005,11605)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. April 2005 - 20 W 50/05 (https://dejure.org/2005,11605)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 25 VollstrZustÜbk, § 27 Nr 1 VollstrZustÜbk, § 31 VollstrZustÜbk
    Vollstreckbarerklärung ausländischer Entscheidungen nach dem Lugano-Abkommen: Anerkennungsfähigkeit von Kostenentscheidungen; Voraussetzungen des ordre-public-Vorbehalts

  • Judicialis

    LugÜ § 25; ; LugÜ § 27 Nr. 1; ; LugÜ § 31

  • rechtsportal.de

    LugÜ § 25; LugÜ § 27 Nr. 1; LugÜ § 31
    Gerichtliche Zuständigkeit Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen nach dem Lugano-Übereinkommen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anerkennungsfähigkeit von Kostenentscheidungen nach dem Lugano-Übereinkommen; Durchgreifen des ordre public-Vorbehalts zur Wahrung grundlegender (unverzichtbarer) Werte der Rechtsordnung des Zweitstaates; Sachliche Überprüfung der ausländischen Entscheidung

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