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Rechtsprechung
   KG, 25.01.2006 - 11 U 6883/97   

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https://dejure.org/2006,6047
KG, 25.01.2006 - 11 U 6883/97 (https://dejure.org/2006,6047)
KG, Entscheidung vom 25.01.2006 - 11 U 6883/97 (https://dejure.org/2006,6047)
KG, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 11 U 6883/97 (https://dejure.org/2006,6047)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen der Bindungswirkung eines strafgerichtlichen Urteils für den Zivilprozess; Verwendbarkeit von in einem Strafurteil getroffenen Feststellungen als Beweismittel im Zivilprozess; Voraussetzungen eines Wandlungsanspruchs nach altem Schuldrecht ...

  • Judicialis

    EGZPO § 26 Nr. 5 Satz 1; ; ZPO § ... 78 Abs. 1 a. F.; ; ZPO § 81 Halbs. 2 a. F.; ; ZPO § 83 a. F.; ; ZPO § 83 Abs. 1 a. F.; ; ZPO § 83 Abs. 2 a. F.; ; ZPO § 227 Abs. 1 a. F.; ; ZPO § 286 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 195 a. F.; ; BGB § 222 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 346 a. F.; ; BGB § 348 a. F.; ; BGB § 459 a. F.; ; BGB § 459 Abs. 1 a. F.; ; BGB § 462 a. F.; ; BGB § 465 a. F.; ; BGB § 467 a. F.; ; BGB § 477 Abs. 1 Satz 1 a. F.; ; StPO § 359

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückabwicklung eines Kaufvertrags über Gemälde wegen Unechtheit - zur Bindungswirkung eines Strafgerichtsurteils für den Zivilprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.10.1990 - VI ZR 105/90

    Beschränkung der Prozeßvollmacht

    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 6883/97
    § 83 Abs. 1, Abs. 2 ZPO a. F. gibt einer Prozessvollmacht in einem Anwaltsprozess im Außenverhältnis gegenüber dem Gegner und (über seinen Wortlaut hinaus) auch gegenüber dem Gericht (BGH NJW 2001, 1356; Bork in Stein/Jonas, 22. Aufl. 2004, § 83 ZPO Rn 5) einen relativ weiten und zwingenden Inhalt, soweit nicht - anders als hier - gerade die Anwendung von § 83 ZPO a. F. eine Interessenskollision zwischen Anwalt und Mandant begründet (BGH NJW 1991, 1176, 1177).

    Dies galt auch dann, wenn - wie hier - dem Gericht und dem Gegner die im Innenverhältnis zulässige Beschränkung der Prozessvollmacht bekannt geworden war (BGH NJW 2001, 1356; NJW 1991, 1176, 1177).

  • BGH, 31.01.2001 - VIII ZR 142/00

    Umfang der Prozessvollmacht

    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 6883/97
    § 83 Abs. 1, Abs. 2 ZPO a. F. gibt einer Prozessvollmacht in einem Anwaltsprozess im Außenverhältnis gegenüber dem Gegner und (über seinen Wortlaut hinaus) auch gegenüber dem Gericht (BGH NJW 2001, 1356; Bork in Stein/Jonas, 22. Aufl. 2004, § 83 ZPO Rn 5) einen relativ weiten und zwingenden Inhalt, soweit nicht - anders als hier - gerade die Anwendung von § 83 ZPO a. F. eine Interessenskollision zwischen Anwalt und Mandant begründet (BGH NJW 1991, 1176, 1177).

    Dies galt auch dann, wenn - wie hier - dem Gericht und dem Gegner die im Innenverhältnis zulässige Beschränkung der Prozessvollmacht bekannt geworden war (BGH NJW 2001, 1356; NJW 1991, 1176, 1177).

  • OLG Köln, 11.01.1991 - 19 U 105/90

    Strafurteil; Urkunde; Tatsachenfeststellung; Beweiserhebung; Zeugenvernehmung;

    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 6883/97
    Dabei wird in der Regel den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein, sofern nicht gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit von den Parteien vorgebracht werden (OLG Köln FamRZ 1991, 580 ff. m.w.N.).
  • BGH, 27.09.1988 - XI ZR 8/88
    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 6883/97
    Das enthebt ihn jedoch nicht der Pflicht, sich jedenfalls mit den im Strafurteil getroffenen Feststellungen gründlich auseinander zu setzen, soweit diese für die eigene Beweiswürdigung relevant sind (BGH BGHR EGZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1 Strafurteil 1; OLG Koblenz AnwBl 1990, 215).
  • OLG Koblenz, 12.10.1989 - 5 U 1130/88
    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 6883/97
    Das enthebt ihn jedoch nicht der Pflicht, sich jedenfalls mit den im Strafurteil getroffenen Feststellungen gründlich auseinander zu setzen, soweit diese für die eigene Beweiswürdigung relevant sind (BGH BGHR EGZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1 Strafurteil 1; OLG Koblenz AnwBl 1990, 215).
  • BGH, 13.02.1980 - VIII ZR 26/79

    Versteigerung von Kunstgemälden; Übernahme der Garantie für die Echtheit eines

    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 6883/97
    Es entspricht gefestigter Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum, dass es sich bei der Unechtheit eines Kunstwerkes um einen Fehler i. S. d. § 459 Abs. 1 BGB a. F. handelt, der Gewährleistungsansprüche und insbesondere eine Wandlungsbefugnis auslösen kann (BGH NJW 1995, 1673, 1674; NJW 1980, 1619; BGHZ 63, 369, 371 f. m. w. Nachw.).
  • BGH, 08.06.1988 - VIII ZR 135/87

    Irrtum über die Urheberschaft eines Gemäldes; Beweislast bei Wandelung eines

    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 6883/97
    Ein Bild, das nicht von seinem Schöpfer stammt, als dessen Werk es verkauft worden ist, weist einen Fehler im Sinne von § 459 Abs. 1 BGB a. F. auf (BGH JZ 1989, 41, 42; Westerholt/Graupner NJW 1978, 794).
  • BGH, 15.01.1975 - VIII ZR 80/73

    Jawlensky - Kunsthandel, § 459 BGB <Fassung bis 31.12.01> (vgl. nunmehr §

    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 6883/97
    Es entspricht gefestigter Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum, dass es sich bei der Unechtheit eines Kunstwerkes um einen Fehler i. S. d. § 459 Abs. 1 BGB a. F. handelt, der Gewährleistungsansprüche und insbesondere eine Wandlungsbefugnis auslösen kann (BGH NJW 1995, 1673, 1674; NJW 1980, 1619; BGHZ 63, 369, 371 f. m. w. Nachw.).
  • BGH, 15.02.1995 - VIII ZR 126/94

    Zusicherung der Echtheit im Kunsthandel

    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 6883/97
    Es entspricht gefestigter Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum, dass es sich bei der Unechtheit eines Kunstwerkes um einen Fehler i. S. d. § 459 Abs. 1 BGB a. F. handelt, der Gewährleistungsansprüche und insbesondere eine Wandlungsbefugnis auslösen kann (BGH NJW 1995, 1673, 1674; NJW 1980, 1619; BGHZ 63, 369, 371 f. m. w. Nachw.).
  • OLG Koblenz, 07.04.1994 - 5 U 89/91

    Anspruch auf Schadensersatz aus einem Subventionsbetrug ; Ersatz eines

    Auszug aus KG, 25.01.2006 - 11 U 6883/97
    Gleichwohl können die in einem Strafurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen im Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden (OLG Koblenz NJW-RR 1995, 727).
  • OLG Saarbrücken, 07.02.2001 - 1 U 526/00

    Bindung an einen Kaufvertrag bei fehlender Echtheit eines Gemäldes

  • OLG München, 29.11.2001 - 24 U 127/01

    Kein Ersatz des Wertes eines Originalgemäldes als Erfüllungs- oder

  • OLG Stuttgart, 24.01.2024 - 4 U 129/23

    Berufung des Verfügungsbeklagten gegen einen Anspruch auf Unterlassung von

    Gleichwohl können die in einem Strafurteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen im Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden (KG, Urteil vom 25.01.2006, 11 U 6883/97, juris Rn. 29; OLG Koblenz NJW-RR 1995, 727).

    Das enthebt ihn jedoch nicht der Pflicht, sich jedenfalls mit den im Strafurteil getroffenen Feststellungen gründlich auseinander zu setzen, soweit diese für die eigene Beweiswürdigung relevant sind (BGH BGHR EGZPO § 14 Abs. 2 Nr. 1 Strafurteil 1; OLG Koblenz AnwBl 1990, 215; KG, Urteil vom 25.01.2006, 11 U 6883/97, juris Rn. 29).

    Dabei wird in der Regel den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein, sofern nicht gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit von den Parteien vorgebracht werden (KG, Urteil vom 25.01.2006, 11 U 6883/97, juris Rn. 29; OLG Köln VersR 1992, 252 = FamRZ 1991, 580 ff. m.w.N.).

  • BGH, 26.08.2021 - III ZR 189/19

    Wird ein deliktischer Schadensersatzanspruch auf eine rechtskräftige

    Unvereinbar mit diesen Rechtsprechungsgrundsätzen ist es aber, strafgerichtlichen Feststellungen in der Regel zu folgen, sofern nicht gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit von den Parteien vorgebracht werden (so aber OLG Köln, VersR 1992, 252; OLG Koblenz, NJW-RR 1995, 727, 728; KG, KGR 2006, 589, 590 und MDR 2010, 265, 266) und dem Beklagten für seine Behauptung, ein im Strafprozess abgelegtes und im folgenden Zivilverfahren widerrufenes Geständnis entspreche nicht der Wahrheit, die Darlegungs- und Beweislast aufzubürden (so aber OLG Köln, OLGR 2000, 491, 492; OLG Frankfurt am Main, OLGR 2009, 411, 414).
  • OLG Hamm, 27.10.2022 - 10 U 28/19

    Rechtskräftig verurteilter Mörder ist erbunwürdig

    Denn in der Regel wird den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein, sofern nicht gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit vorgebracht werden (KG Berlin, Urteil vom 25. Januar 2006 - 11 U 6883/97 -, juris; OLG FI., Urteil vom 11. Januar 1991 - 19 U 105/90 -, juris).
  • KG, 06.11.2015 - 7 U 166/14

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn gemäß Schlussrechnung bei gewährtem

    Macht eine Partei - wie hier die Beklagte - den Inhalt der tatbestandlichen Feststellungen in einem Strafurteil zum Gegenstand ihrer Sachverhaltsdarstellung, erhöht sich hierdurch die Darlegungslast des Gegners, hier der Klägerin (Senat, Urt. vom 28.4.2015 - 7 U 96/14; vgl. auch OLG München, Beschluss vom 24.10.2011 - 7 U 2719/11, juris Rn 4; KG, Beschluss vom 2.7.2009 - 12 U 113/09, juris Rn 28; KG, Urteil vom 25.1.2006 - 11 U 6883/97, OLGR 2006, 589 f.).
  • LG Karlsruhe, 14.11.2008 - 6 O 36/05

    Zivilprozessrecht: Vereinbarkeit von Wahrheitspflicht und Nemo-tenetur-Grundsatz

    In der Regel wird dabei aber den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein, sofern nicht gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit von den Parteien vorgebracht werden (OLG Köln FamRZ 1991, 580; KG Berlin 11 U 6883/97).
  • LAG Baden-Württemberg, 01.07.2009 - 2 Sa 39/08

    Beweiswert eines Geständnisses nach Absprachen im Strafprozess - Auswirkungen auf

    Mit der Klägerin ist von dem Rechtssatz auszugehen, dass in diesen Fällen in der Regel den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein wird, sofern nicht gewichtige Gründe für die Unrichtigkeit von den Parteien vorgebracht werden (vgl. KG Berlin, Urteil 25.01.2006 - 11 U 6883/97 - JURIS Rn. 29; OLG Köln, Urteil 11.01.1991 - 19 U 105/90, JURIS Rn. 7; beiden Zivilverfahren lagen Strafurteile ohne Geständnis des Angeklagten zugrunde).
  • OLG München, 27.10.2021 - 20 U 301/21

    Darlehensvertrag, Gesamtfreiheitsstrafe, Berufung, Revision, Staatsanwaltschaft,

    In der Regel wird den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein, sofern nicht von den Parteien gewichtige Gründe für deren Unrichtigkeit vorgebracht werden (vgl. BGH WM 1973, 560, juris; KG, Urteil vom 25.01.2006 - 11 U 6883/97, BeckRS 2006, 2260).
  • LG Frankfurt/Main, 16.10.2018 - 2 O 234/17
    Insofern ist von dem Rechtssatz auszugehen, dass in diesen Fällen in der Regel den strafgerichtlichen Feststellungen zu folgen sein wird, sofern nicht gewichtige Gründe für die Unrichtigkeit von den Parteien vorgebracht werden (vgl. KG Berlin, Urteil 25.01.2006 - 11 U 6883/97 - JURIS Rn. 29; OLG Köln, Urteil 11.01.1991 - 19 U 105/90, JURIS Rn. 7).
  • OLG Hamm, 23.12.2014 - 28 U 166/13
    Das wiederum erhöht die Darlegungslast der Partei, die einen vom Strafurteil abweichenden Sachverhalt vortragen will (OLG München, Beschl. 9 U 3865/06 vom 16.04.2007; Kammergericht, Urt. 11 U 6883/97 vom 25.01.2006).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 17.11.2005 - 3 U 126/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,3405
OLG Hamburg, 17.11.2005 - 3 U 126/03 (https://dejure.org/2005,3405)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17.11.2005 - 3 U 126/03 (https://dejure.org/2005,3405)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 17. November 2005 - 3 U 126/03 (https://dejure.org/2005,3405)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung des Vertriebs des importierten Arzneimittels "KLACID 250 comprimidos" unter der Bezeichnung "KLACID PRO"; Einfuhr und Umpackung einer ausländischen Marke; Voraussetzung einer rechtmäßigen Markenersetzung; Verwechslungsgefahr als Voraussetzung ...

  • Judicialis

    EG Art. 28; ; EG Art. 30; ; MarkenG § 14; ; MarkenG § 19; ; MarkenG § 24; ; MarkenRL Art. 7; ; BGB § 242

  • rechtsportal.de

    "KLACID/KLACID PRO"; Verletzung von Markenrechten durch Ersetzung der Marke beim Parallelimport von Arzneimitteln

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2006, 331 (Ls.)
  • GRUR-RR 2008, 464 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Hamburg, 21.11.2002 - 3 U 97/02

    Markenverletzung durch Parallelimport von Arzneimitteln mit markenrechtlich

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2005 - 3 U 126/03
    Mit Urteil vom 21. November 2002 hat der Senat auf die Berufung der Klägerin das landgerichtliche Urteil abgeändert und die Beschlussverfügung des Landgerichts vom 11. März 2002 erneut erlassen (OLG Hamburg 3 U 97/02).

    Auf die Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 133/02 (= OLG Hamburg 3 U 97/02) mit allen Entscheidungen wird Bezug genommen.

    Hinsichtlich des weiteren Vorbringens der Parteien und der von ihnen überreichten Anlagen wird ergänzend auf den gesamten Akteninhalt einschließlich der Beiakte Landgericht Hamburg 312 O 133/02 (= OLG Hamburg 3 U 97/02) Bezug genommen.

  • BGH, 02.02.1995 - I ZR 16/93

    Objektive Schadensberechnung - Aneignung; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2005 - 3 U 126/03
    Ein Anspruch auf (teilweise) Herausgabe des Verletzergewinns nach obiger Maßgabe scheidet nur dann von vornherein aus, wenn dem Markeninhaber trotz der durch den Verletzer erzielten Gewinne tatsächlich kein Schaden entstanden ist (BGH GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung).

    Zudem ist allgemein anerkannt, dass der Schadensersatz bei Markenrechtsverletzungen nach der sog. Lizenzanalogie, d. h. auf Grund einer (fiktiven) Lizenz berechnet werden kann, ohne dass es darauf ankommt, ob der Verletzte im Falle einer Befragung das betroffene Recht eingeräumt hätte oder selbst in der Lage gewesen wäre, die angemessene Lizenzgebühr zu erzielen (BGH GRUR 1995, 349 - Objektive Schadensberechnung).

  • OLG Frankfurt, 13.03.2003 - 6 U 3/02

    Markenrechtsverletzung: Berechnung des Schadensersatzes; Rechtskraftwirkung eines

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2005 - 3 U 126/03
    Die nur teilweise Ursächlichkeit der Rechtsverletzung für den Gewinn kann dadurch berücksichtigt werden, dass für die Bezifferung eines Schadens im Wege der Schadensschätzung ein pauschaler Abschlag vom Gewinn vorgenommen wird (OLG Frankfurt am Main GRUR-RR 2003, 274).
  • EuGH, 11.07.1996 - C-71/94

    Eurim-Pharm Arzneimittel / Beiersdorf u.a.

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2005 - 3 U 126/03
    Sind diese Voraussetzungen gegeben, so tritt nach Art. 7 MarkenRL wegen des gemäß Art. 28, 30 EG zu gewährleistenden freien Warenverkehrs innerhalb der Europäischen Union eine gemeinschaftliche Erschöpfung ein, so dass der Parallelimporteur insoweit auch ohne Zustimmung des Markeninhabers zum Umkonfektionieren fremder Markenware befugt ist (EuGH WRP 1996, 867 - Eurim Pharm, WRP 1996, 874 - MPA Pharma, EuGH a. a. O. - Bristol-Myers Squibb; vgl. auch EuGH a. a. O. - Pharmacia & Upjohn; EuGH WRP 2002, 666 - Boehringer Ingelheim/Swingward).
  • OLG Köln, 17.03.2004 - 6 U 134/03

    Markenrechtliche Ansprüche bei Parallelimport von Arzneimtteln - Klacid

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2005 - 3 U 126/03
    Hierbei hat der Senat berücksichtigt, dass in einer ebenso gelagerten Rechtssache (Berufungsurteil des OLG Köln - 6 U 134/03) der Bundesgerichtshof die Revision der dortigen Beklagten auf Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen hatte und im dortigen Verfahren die Revision wegen Fristversäumnis verworfen worden ist (BGH I ZR 45/04).
  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2005 - 3 U 126/03
    Der Senat sieht sich in dieser Rechtsauffassung im Übrigen auch deswegen bestätigt, weil der richterlichen Schadensschätzung ohne hinreichende Anhaltspunkte gerade auch verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt sind (Art. 103 Abs. 1 GG; BVerfG NJW 2003, 1655).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-433/00

    Aventis

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2005 - 3 U 126/03
    Denn es müsste, um das Vorliegen einer Zwangslage zu bejahen, ein wirkliches Hindernis für den tatsächlichen Marktzugang gegeben sein (EuGH GRUR 2002, 1054 - Aventis) und nicht nur weniger günstige Bedingungen für den Absatz.
  • BGH, 21.02.2002 - I ZR 140/99

    "Entfernung der Herstellungsnummer III"; Beeinträchtigung der Garantiefunktion

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2005 - 3 U 126/03
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dem der erkennende Senat folgt, ist der Anspruch auf ergänzende Belegvorlage zu bejahen, wenn der Berechtigte darauf angewiesen ist und ihm keine schutzwürdigen Geheimhaltungsinteressen des Schuldners entgegenstehen (BGH WRP 2002, 947 - Entfernung der Herstellungsnummer III).
  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 35/00

    Aspirin; Umpacken von parallel importierten Arzneimitteln in neu hergestellte

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2005 - 3 U 126/03
    Danach ist die Verhältnismäßigkeit des Auskunftsanspruchs jedenfalls dann gewahrt, wenn der Verletzer hinsichtlich seiner Lieferanten nur angeben muss, von wem er Arzneimittel in den beanstandeten Verpackungsgestaltungen bezogen hat, während er nicht angeben muss, woher er die original verpackten ausländischen Arzneimittel bezogen hat, die er - so auch im dortigen Sachverhalt - in von ihm selbst hergestellte Faltschachteln umgepackt hat (BGH GRUR 2002, 1063 - Aspirin).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Auszug aus OLG Hamburg, 17.11.2005 - 3 U 126/03
    So handelt bereits fahrlässig, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, indem er eine von der eigenen Auffassung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGHZ 130, 205 - Gefärbte Jeans, BGH WRP 1999, 831 - Tele-Info-CD m. w. Nw.).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZR 199/96

    Tele-Info-CD

  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 45/04

    Versäumung der Frist zur Begründung der auf Nichtzulassungsbeschwerde

  • EuGH, 08.04.2003 - C-244/00

    van Doren + Q

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 311/98

    SPIEGEL-CD-ROM

  • BGH, 07.12.1979 - I ZR 157/77

    Monumenta Germaniae Historica

  • EuGH, 11.11.1997 - C-349/95

    Loendersloot

  • EuGH, 11.07.1996 - C-232/94

    MPA Pharma / Rhône-Poulenc Pharma

  • EuGH, 23.04.2002 - C-143/00

    Boehringer Ingelheim u.a.

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

  • BGH, 19.10.2000 - I ZR 89/98

    ZOCOR

  • BGH, 11.07.2002 - I ZR 219/99

    "Zantac/Zantic"; Erforderlichkeit einer Markenersetzung beim Parallelimport von

  • EuGH, 12.10.1999 - C-379/97

    Upjohn

  • EuGH, 01.07.1999 - C-173/98

    Sebago und Maison Dubois

  • EuGH, 11.07.1996 - C-427/93

    Bristol-Myers Squibb u.a. / Paranova

  • BGH, 05.06.2008 - I ZR 208/05

    KLACID PRO

    Das Berufungsgericht hat die gegen das landgerichtliche Urteil gerichtete Berufung der Beklagten zurückgewiesen; es hat die Beklagten auf die Anschlussberufung der Klägerin insgesamt nach dem Auskunftsantrag verurteilt, nachdem diese klargestellt hatte, dass sie nur eine Belegvorlage begehrt und die Namen der Herstellerfirmen, Lieferanten und Vorbesitzer unkenntlich gemacht werden können (OLG Hamburg OLG-Rep 2006, 589).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 16.03.2006 - I-24 U 126/05   

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https://dejure.org/2006,7843
OLG Düsseldorf, 16.03.2006 - I-24 U 126/05 (https://dejure.org/2006,7843)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.03.2006 - I-24 U 126/05 (https://dejure.org/2006,7843)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. März 2006 - I-24 U 126/05 (https://dejure.org/2006,7843)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 1 O 121/05
  • OLG Düsseldorf, 16.03.2006 - I-24 U 126/05

Papierfundstellen

  • BB 2006, 1246
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 14.01.2003 - 24 U 13/02

    Anspruch des Leasingnehmers auf Zahlungen aus der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2006 - 24 U 126/05
    aa) In der Tat ist es richtig, dass die Einräumung eines Erwerbsrechts zugunsten des Leasingnehmers leasinguntypisch ist (vgl. Senat NJW-RR 2003, 755 = ZMR 2003, 422 m.w.N.).

    Das Landgericht hat die vom Senat für den Diebstahlsfall dargelegten Grundsätze (NJW-RR 2003, 755 = ZMR 2003, 422) richtig wiedergegeben und hier für den vergleichbaren Fall der zerstörten Leasingsache auch richtig angewendet.

  • BGH, 03.04.1990 - XI ZR 261/89

    Ermittlung der Gesamtbelastung bei Vereinbarung eines Festkredits mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2006 - 24 U 126/05
    Wäre das Erwerbsrecht nicht vereinbart worden, wäre eine Sittenwidrigkeit der Finanzierungskonditionen (§ 138 Abs. 1 BGB) oder eine Schadensersatzpflicht der Beklagten aus dem rechtlichen Gesichtspunkt des Verschuldens bei Vertragsschluss (c.i.c., jetzt §§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 BGB) in Betracht zu ziehen gewesen (vgl. BGH NJW 1990, 1844) .
  • BGH, 11.03.1998 - VIII ZR 205/97

    Zu Kraftfahrzeug-Leasingverträgen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2006 - 24 U 126/05
    Sollte indes ein Schriftformverstoß vorliegen (das könnte in Betracht kommen, weil das Erwerbsrecht nicht in die Urkunde aufgenommen worden ist und weil der hier vereinbarte Kilometerabrechnungsvertrag keine Vergütung für Mehr-/Minderkilometer vorsieht und deshalb nicht den erleichterten Formvorschriften für den Finanzierungsleasingvertrag gemäß §§ 499 Abs. 2, 500 BGB, sondern als sonstige Finanzierungshilfe den strengeren des § 499 Abs. 1 BGB unterliegen könnte (vgl. dazu BGH NJW 1996, 2033 und 1998, 1637), bliebe das dennoch im Ergebnis ohne Einfluss auf das angefochtene Urteil.
  • BGH, 24.04.1996 - VIII ZR 150/95

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Kraftfahrzeugleasingverträge mit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 16.03.2006 - 24 U 126/05
    Sollte indes ein Schriftformverstoß vorliegen (das könnte in Betracht kommen, weil das Erwerbsrecht nicht in die Urkunde aufgenommen worden ist und weil der hier vereinbarte Kilometerabrechnungsvertrag keine Vergütung für Mehr-/Minderkilometer vorsieht und deshalb nicht den erleichterten Formvorschriften für den Finanzierungsleasingvertrag gemäß §§ 499 Abs. 2, 500 BGB, sondern als sonstige Finanzierungshilfe den strengeren des § 499 Abs. 1 BGB unterliegen könnte (vgl. dazu BGH NJW 1996, 2033 und 1998, 1637), bliebe das dennoch im Ergebnis ohne Einfluss auf das angefochtene Urteil.
  • OLG Düsseldorf, 12.04.2011 - 24 U 145/10

    Typengemischter Vertrag: Schwerpunkt entscheidet!

    Ein solcher Irrtum hätte den Beklagten allenfalls zur Anfechtung nach § 119 Abs. 1 BGB berechtigt (vgl. Senat BB 2006, 1246 sub I 1 b).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2010 - 24 U 116/09

    Wirksamkeit namens des Leasinggebers abgegebener Willenserklärungen des

    Als Vermittlerin konnte deren Geschäftsführer keine die Klägerin bindenden rechtsgeschäftlichen Erklärungen abgeben (vgl. Senat BB 2006, 1246 = OLGR Düsseldorf 2006, 589).
  • OLG Stuttgart, 12.06.2018 - 6 U 273/16

    Kfz-Leasing: Besitzrecht des Leasingnehmers nach Vertragsbeendigung und

    Entgegen der insoweit vom Beklagten zitierten Entscheidung des OLG Düsseldorf (vgl. Bl. 71, Beschluss vom 16. März 2006 - I-24 U 126/05 -, Rn. 3, juris) war dort das Erwerbsrecht schriftlich in der "Bestellung" fixiert worden.
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 115/09

    Bindung des Leasinggebers an Erklärungen des Lieferanten gegenüber dem

    Schließlich spricht gegen die Einräumung einer Kaufoption auch, dass die Einräumung eines Erwerbsrechts zugunsten des Leasingnehmers leasinguntypisch ist, weil die mit dem Leasinggeschäft regelmäßig erstrebten steuerlichen Vorteile bei Vereinbarung eines Erwerbsrechts des Leasingnehmers gefährdet sind (vgl. Senat, OLGR Düsseldorf 2006, 589 f. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.2008 - 24 U 34/08

    Ansprüche des Leasingnehmers auf den Mehrerlös aus der Verwertung des

    Denn dieser steht dem Leasinggeber als Surrogat des Leasingobjektes zu, sofern die Parteien über dessen Verbleib nicht andere Vereinbarungen (z.B. ein Erwerbsrecht) getroffen haben (vgl. BGH NJW 2004, 2823; Senat OLGR 2003, 214 und 2006, 589 = BB 2006, 1246).
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