Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 28.06.2007 - 4 U 210/06   

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OLG Zweibrücken, 28.06.2007 - 4 U 210/06 (https://dejure.org/2007,1841)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28.06.2007 - 4 U 210/06 (https://dejure.org/2007,1841)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 28. Juni 2007 - 4 U 210/06 (https://dejure.org/2007,1841)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Unternehmereigenschaft & eBay-Geschäfte - Ob ein Verkäufer, der seine Waren auf elektronischem Wege anbietet, als Unternehmer einzustufen ist oder als Verbraucher private Gebrauchsgegenstände veräußert, ist bei Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles anhand von ...

  • openjur.de
  • aufrecht.de

    Zur Unternehmereigenschaft eines ebay-Verkäufers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Belehrungspflicht eines Unternehmers über Widerrufsrechte und Rückgaberechte; Bestehen von Informationspflichten im Rahmen von Fernabsatzverträgen; Voraussetzungen für das Vorliegen eines Unternehmers bei Anbieten von Waren über ein Internet-Auktionshaus; Handeltreiben ...

  • kanzlei.biz

    Zur Unternehmereigenschaft eines eBay-Verkäufers

  • online-und-recht.de
  • info-it-recht.de

    Zur Frage der Unternehmereigenschaft eines ebay-Verkäufers

  • Judicialis

    BGB § 312 b Abs. 1; ; BGB § 312 c Abs. 1; ; BGB-InfoV § 1

  • recht.help (Kurzinformation und Volltext)

    Bei einem "powerseller" ist zu vermuten, dass er kein Privatverkäufer ist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsverstoß beim Verkauf von Handys samt Zubehör über Internet-Auktionshaus - Eigenschaft des Verkäufers als "Unternehmer" im Sinne von § 312b Abs. 1 BGB

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internet-Auktionshaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Eindruck eines professionellen Händlers - Unternehmer? - eBay-Recht

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Gewerblicher eBay-Verkauf bereits nach wenigen Transaktionen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    EBay-Anbieter: Privat oder gewerblich? - OLG Zweibrücken zu den Indizien für einen "professionellen Auftritt"

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Internetauktionator ist gewerblicher Händler

  • beck.de (Leitsatz)

    Internetauktionen im Nebenerwerb

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 135 (Ls.)
  • MIR 2007, Dok. 277
  • K&R 2007, 480
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 27.07.2004 - 6 W 80/04

    Wettbewerbsverstoß: Bewerbung eines Schmuckstücks im Internethandel mit der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2007 - 4 U 210/06
    Das schließt jedoch nicht aus, dass auf ihn gleichwohl der Unternehmerbegriff des § 14 BGB anzuwenden ist (vgl. z. B. OLG Frankfurt NJW 2004, 3433).
  • OLG Brandenburg, 13.06.2006 - 6 U 121/05

    Wettbewerbsverstoß: Mangelnde Verfügbarkeit der Pflichtangaben beim Verkauf von

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2007 - 4 U 210/06
    Bei den vorgenannten Bestimmungen über die Angabe von Identitätsmerkmalen und die Belehrung über ein Widerrufsrecht handelt es sich um Marktverhaltensregeln in diesem Sinne (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - I ZR 228/03 - OLG Karlsruhe WRP 2006, aaO; BrandOLG Urteil vom 13. Juni 2006 - 6 U 121/05 -).
  • OLG Frankfurt, 22.12.2004 - 6 W 153/04

    Unlauterer Wettbewerb und Markenrechtsverletzung: Privates Handeln eines nach

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2007 - 4 U 210/06
    Ist ein Verkäufer bei dem Internet-Aktionshaus ... als sog. "power-seller" registriert, wird eine Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers oder Mitbewerbers mit der Folge angenommen, dass der Verkäufer beweisen muss, dass er kein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist (OLG Frankfurt am Main NJW 2005, 1438; OLG Koblenz NJW 2006, 1438; OLG Karlsruhe WRP 2006, 1038).
  • OLG Koblenz, 17.10.2005 - 5 U 1145/05

    Kaufmannseigenschaft eines sog. eBay-Powersellers; Schadensminderungspflicht des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2007 - 4 U 210/06
    Ist ein Verkäufer bei dem Internet-Aktionshaus ... als sog. "power-seller" registriert, wird eine Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers oder Mitbewerbers mit der Folge angenommen, dass der Verkäufer beweisen muss, dass er kein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist (OLG Frankfurt am Main NJW 2005, 1438; OLG Koblenz NJW 2006, 1438; OLG Karlsruhe WRP 2006, 1038).
  • BGH, 29.03.2006 - VIII ZR 173/05

    Anforderungen an das Vorliegen eines Gewerbes des Verkäufers beim

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2007 - 4 U 210/06
    Eine gewerbliche Tätigkeit setzt ein selbständiges und planmäßiges, auf eine gewisse Dauer angelegtes Anbieten entgeltlicher Leistungen am Markt voraus, nicht aber, dass dieser mit seiner Tätigkeit die Absicht verfolgt, Gewinn zu erzielen (BGH NJW 2006, 2250, 2251 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 27.04.2006 - 4 U 119/04

    Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbswidrige Unterlassung der Anbieterkennzeichnung und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2007 - 4 U 210/06
    Ist ein Verkäufer bei dem Internet-Aktionshaus ... als sog. "power-seller" registriert, wird eine Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers oder Mitbewerbers mit der Folge angenommen, dass der Verkäufer beweisen muss, dass er kein Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist (OLG Frankfurt am Main NJW 2005, 1438; OLG Koblenz NJW 2006, 1438; OLG Karlsruhe WRP 2006, 1038).
  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 228/03

    Anbieterkennzeichnung im Internet

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 28.06.2007 - 4 U 210/06
    Bei den vorgenannten Bestimmungen über die Angabe von Identitätsmerkmalen und die Belehrung über ein Widerrufsrecht handelt es sich um Marktverhaltensregeln in diesem Sinne (BGH, Urteil vom 20. Juli 2006 - I ZR 228/03 - OLG Karlsruhe WRP 2006, aaO; BrandOLG Urteil vom 13. Juni 2006 - 6 U 121/05 -).
  • LG Köln, 06.05.2015 - 14 O 123/14

    Fliegender Gerichtsstand auch bei Privatpersonen?

    Ob also der bereits beispielhaft benannte Verkäufer bei eBay Verbraucher im Sinne von § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne von § 14 BGB ist, wird somit anhand der Umstände des Einzelfalls zu entscheiden sein, insbesondere mit Blick auf Zahl und Häufigkeit der vom Verkäufer durchgeführten Auktionen, Vertrieb insbesondere von Neuware, professionellen Auftritt, und eine dauerhafte, planmäßige Ausrichtung auf eine Vielzahl von Geschäften (vergleiche OLG Zweibrücken, Urteil vom 28. Juni 2007 - 4 U 210/06 mit weiteren Nachweisen; diese Voraussetzungen bejahend ersichtlich auch Landgericht Hamburg, Beschluss vom 6. November 2013 - 310 O 370/13, Rn. 22 nach juris; aber auch OLG Köln Beschluss vom 14. Februar 2014 - 6 W 20/14).
  • OLG Hamm, 05.01.2012 - 4 U 161/11

    Wettbewerbswidrigkeit des Auftretens als Privatverkäufer

    Zwar wird im gegenteiligen Fall eine Beweislastumkehr zugunsten des Mitbewerbers mit der Folge angenommen, dass der Verkäufer beweisen muss, dass er kein Unternehmer i.S. von § 14 BGB ist (so auch OLG Zweibrücken, WRP 2007, 1005, OLG Frankfurt MMR 2007, 378).
  • OLG Stuttgart, 11.12.2008 - 2 U 57/08
    Zwar soll dann der Verwender mit dieser Belehrung den gesetzlichen Anforderungen gerecht geworden sein (so § 14 Abs. 1 BGB-InfoV; vgl. auch Grüneberg a.a.O. § 355, 14; Saenger a.a.O. § 355, 12; Masuch a.a.O. § 355, 56; Medicus a.a.O. § 355, 13; Stadler a.a.O. § 355, 13; vgl. auch Wildemann a.a.O. § 355, 45; vgl. aber zur Verwendung dieser Belehrung im Internet: Zweibrücken OLG-Report 2007, 753 [juris Tz. 16]; OLG des Landes Sachsen-Anhalt U. v. 13.07.2007 - 10 U 30/07-Hs [juris Tz. 46]; KG GRUR-RR 2008, 131 [juris Tz. 9]; OLG Köln GRUR-RR 2008, 88 [juris Tz. 21, 23 und allg. 31]).
  • LG Stuttgart, 07.04.2008 - 36 O 122/07
    Die zuletzt genannten zivilrechtlichen Vorschriften sind Marktverhaltungsregeln im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG (OLG Zweibrücken, WRP 2007, 1005).
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06 (Hs)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,6155
OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06 (Hs) (https://dejure.org/2006,6155)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22.12.2006 - 10 U 60/06 (Hs) (https://dejure.org/2006,6155)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 22. Dezember 2006 - 10 U 60/06 (Hs) (https://dejure.org/2006,6155)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Unerwünschte E-Mail-Werbung gegenüber Gewerbetreibenden

    Bereits die Übersendung einer einzigen unerwünschten Werbenachricht ("Spam") stellt einen unterlassungsrelevanten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar.

  • webshoprecht.de

    Unerwünschte Werbezusendungen stellen wegen ihres besonders belästigenden Charakters in der Regel einen unterlassungsrelevanten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des E-Mail-Empfängers dar

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Unterlassung der unaufgeforderten Zusendung von E-Mails zu Werbezwecken; E-Mail Teil des zu bekämpfenden Spammings; Erstattung von Abmahnkosten für unaufgeforderte Werbesendungen; Umfang der Schutzwürdigukeit einer Dienstleistungsgesellschaft für freie ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 3; ; UWG § ... 3; ; UWG § 7; ; UWG § 7 Abs. 1; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2; ; UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3; ; UWG § 7 Abs. 3; ; UWG § 8; ; UWG § 8 Abs. 1; ; UWG § 8 Abs. 3; ; UWG § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; UWG § 12; ; BGB § 670; ; BGB § 677; ; BGB § 683; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 1004; ; BGB § 1004 Abs. 1; ; BGB § 1004 Abs. 1 S. 2; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 890 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3; BGB § 823 Abs. 1
    Rechtswidriger Eingriff in eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb bereits durch eine unerwünschte Werbeemail - Spam-Mail

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unerbetene Zusendung einer Werbe-E-Mail ? Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ? Anspruch auf Unterlassung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Unerwünschte E-Mails stellen wegen ihres belästigenden Charakters einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    E-Mails - Werbemails - Werbung - Wettbewerbsverstöße

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Kein E-Mail-Newsletter an Gewerbetreibende ohne Einwilligung

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Eingriff in den Gewerbebetrieb durch unerbetene Werbe-E-Mail

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2007, 911
  • K&R 2007, 274
  • K&R 2007, 275
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 22.09.2004 - 15 U 41/04

    Wiederholungsgefahr bei Zusendung unerwünschter E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06
    Würde man den durch den Empfang von Werbe-E-Mails betroffenen Unternehmen eine Berufung auf das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb versagen wollen, liefe die Datenschutzrechtlinie 2002/58/EG im Ergebnis ins Leere (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris).

    Unerwünschte Werbezusendungen stellen wegen ihres besonders belästigenden Charakters in der Regel einen unterlassungsrelevanten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des E-Mail-Empfängers dar, dies gilt selbst dann, wenn allein die Übersendung einer einzigen Werbenachricht in Rede steht (vgl. OLG München MMR 2004, 324 ff zitiert nach juris; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris; Thüringer OLG WRP 2006, 611 zitiert nach juris).

    Diese Wertung findet ihre Bestätigung in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG in der seit dem 08. Juli 2004 geltenden Fassung, der präzise Kriterien für die Beurteilung der Zusendung von Werbeinformationen an private oder geschäftliche Empfänger aufstellt und zur Ausfüllung des Rahmenrechts des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs aus § 823 Abs. 1 BGB herangezogen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris; Thüringer OLG, WRP 2006, 611 zitiert nach juris; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 24. Aufl., Einl. UWG Rdn. 7.38).

    Ansonsten begründet sie eine nicht unerhebliche Störung der betrieblichen Arbeitsabläufe (vgl. Thüringer OLG WRP 2006, 611 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris; KG NJW-RR 2005, 51).

    (aa) Das anlässlich des Gesprächs potentiell geäußerte Interesse der Klägerin an "I. 2006", das von der Beklagten auch nicht vor der Versendung der E-Mail konkret hinterfragt worden ist, vermag zur Begründung derartiger konkreter Umstände jedenfalls nicht zu genügen (vgl. ebenso OLG Düsseldorf MMR 2004, 820- 821 zitiert nach juris; Thüringer OLG WRP 2006, 611 zitiert nach juris).

    Auch wenn die Klägerin mangels Vorliegens eines Wettbewerbsverhältnisses hieraus keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch nach § 8 Abs. 1 UWG stützen kann, ist - wie bereits ausgeführt - die gesetzliche Wertung des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG jedoch auch unter dem Gesichtspunkt des betriebsbezogenen Eingriffs in das Recht des Unternehmens von Bedeutung (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 24. Aufl., § 7 UWG Rdn. 84; ders., a.a.O., Einl.UWG Rdn. 7, 38).

    Bei den Übermittlungsformen per elektronischer Post ist für die Frage der unzumutbaren Belästigung nämlich nicht auf die einzelne Zusendung, sondern auf das Massenphänomen abzustellen (vgl. BGH; Urteil vom 01. Juni 2006, I ZR 167/03 bezüglich Telefaxwerbung; BGH NJW 2004, 1655 ff zitiert nach juris; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris; KG NJW-RR 2005, 51, 52).

    Es besteht dabei ein schutzwürdiges Interesse der Gewerbetreibenden, eine Überflutung der Empfänger mit elektronischer Post bzw. Werbepost abzuwehren (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris).

    Diese Bewertung steht im übrigen im Einklang mit der Datenschutzrechtlinie 2002/58/EG (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris).

    Die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung des Rechts am Unternehmen begründet nämlich in der Regel eine tatsächliche Vermutung für das Bestehen einer Wiederholungsgefahr, an deren Widerlegung hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH NJW 1986, 2503, 2504; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821).

  • OLG Oldenburg, 01.09.2005 - 1 U 51/05

    Verstoß gegen das Irreführungsgebot des § 3 Heilmittelwerbegesetz (HWG) durch

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06
    Unerwünschte Werbezusendungen stellen wegen ihres besonders belästigenden Charakters in der Regel einen unterlassungsrelevanten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des E-Mail-Empfängers dar, dies gilt selbst dann, wenn allein die Übersendung einer einzigen Werbenachricht in Rede steht (vgl. OLG München MMR 2004, 324 ff zitiert nach juris; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris; Thüringer OLG WRP 2006, 611 zitiert nach juris).

    Diese Wertung findet ihre Bestätigung in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG in der seit dem 08. Juli 2004 geltenden Fassung, der präzise Kriterien für die Beurteilung der Zusendung von Werbeinformationen an private oder geschäftliche Empfänger aufstellt und zur Ausfüllung des Rahmenrechts des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs aus § 823 Abs. 1 BGB herangezogen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris; Thüringer OLG, WRP 2006, 611 zitiert nach juris; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 24. Aufl., Einl. UWG Rdn. 7.38).

    Ansonsten begründet sie eine nicht unerhebliche Störung der betrieblichen Arbeitsabläufe (vgl. Thüringer OLG WRP 2006, 611 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris; KG NJW-RR 2005, 51).

    (aa) Das anlässlich des Gesprächs potentiell geäußerte Interesse der Klägerin an "I. 2006", das von der Beklagten auch nicht vor der Versendung der E-Mail konkret hinterfragt worden ist, vermag zur Begründung derartiger konkreter Umstände jedenfalls nicht zu genügen (vgl. ebenso OLG Düsseldorf MMR 2004, 820- 821 zitiert nach juris; Thüringer OLG WRP 2006, 611 zitiert nach juris).

    Gleiches gilt für die Annahme eines Bedarfs bei dem Beworbenen (vgl. Thüringer OLG WRP 2006, 611 zitiert nach juris).

    (cc) Ein bloßes Schweigen auf die Ankündigung der Beklagten einer Telefon- oder Telefaxwerbung stellt regelmäßig noch kein konkludent erklärtes Einverständnis dar (vgl. Thüringer OLG WRP 2006, 611 zitiert nach juris).

    Wer sein Unternehmen selbst über E-Mail bewirbt, gibt hiermit noch keineswegs konkludent zu verstehen, dass er auch mit dem Empfang von E-Mail-Werbung per elektronischer Post generell einverstanden ist (ähnlich Thüringer OLG WRP 2006, 611 zitiert nach juris).

  • OLG Bamberg, 27.09.2006 - 3 U 363/05

    Wettbewerbswidrigkeit unaufgeforderter Werbung durch E-Mail; Verjährung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06
    (aa) Bereits systematische Erwägungen sprechen gegen eine Anknüpfung an eine mutmaßliche Einwilligung des Gewerbetreibenden im Rahmen des Tatbestandes des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 27. September 2006, 3 U 363/05).

    Aus der Tatsache, dass in dem hier entsprechend heranzuziehenden Tatbestand des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG eine entsprechende Differenzierung fehlt, kann aber gefolgert werden, dass sie der Gesetzgeber bei den dort genannten Werbemethoden auch nicht gewollt hat (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 27. September 2006, 3 U 363/05 zitiert nach juris).

    In der Begründung des Regierungsentwurfes ist nämlich ausgeführt, dass die genannten Werbeformen gerade im geschäftlichen Bereich einen stark belästigenden Charakter aufweisen und daher von der in der Richtlinie 2002/58/EG eröffneten Möglichkeit der Differenzierung bewusst kein Gebrauch gemacht wird (vgl. BT-Drucksache 15/1487 vom 22. August 2003; OLG Bamberg, Urteil vom 27. September 2006, 3 U 363/05 zitiert nach juris).

    Hinzu kommt, dass gerade Gewerbetreibende häufig Internetseiten zur Darstellung ihrer Tätigkeit unterhalten und wegen der dort veröffentlichten E-Mail-Adressen einem verstärkten Aufkommen unerwünschter Werbemails ausgesetzt sind (vgl. OLG Bamberg, Urteil vom 27. September 2006, 3 U 363/05 zitiert nach juris).

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06
    Bei den Übermittlungsformen per elektronischer Post ist für die Frage der unzumutbaren Belästigung nämlich nicht auf die einzelne Zusendung, sondern auf das Massenphänomen abzustellen (vgl. BGH; Urteil vom 01. Juni 2006, I ZR 167/03 bezüglich Telefaxwerbung; BGH NJW 2004, 1655 ff zitiert nach juris; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris; KG NJW-RR 2005, 51, 52).

    Denn ohne Einschränkungen der E-Mail-Werbung ist aufgrund ihrer Vorteilhaftigkeit für den Werbenden mit einem Nachahmungseffekt bei denjenigen Mitbewerbern zu rechnen, die bislang nicht mittels E-Mail geworben haben, sich aus Wettbewerbsgründen jedoch hierzu gezwungen sehen (vgl. BGH NJW 2004, 1655 - 1658 zitiert nach juris).

  • KG, 22.06.2004 - 9 W 53/04

    Unterlassungsanspruch wegen E-Mail-Spamming: Mithaftung einer politischen Partei

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06
    Ansonsten begründet sie eine nicht unerhebliche Störung der betrieblichen Arbeitsabläufe (vgl. Thüringer OLG WRP 2006, 611 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris; KG NJW-RR 2005, 51).

    Bei den Übermittlungsformen per elektronischer Post ist für die Frage der unzumutbaren Belästigung nämlich nicht auf die einzelne Zusendung, sondern auf das Massenphänomen abzustellen (vgl. BGH; Urteil vom 01. Juni 2006, I ZR 167/03 bezüglich Telefaxwerbung; BGH NJW 2004, 1655 ff zitiert nach juris; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris; KG NJW-RR 2005, 51, 52).

  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 169/85

    Verbreiterhaftung bei ehrverletzenden Äußerungen - Ostkontakte

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06
    Die vorangegangene rechtswidrige Beeinträchtigung des Rechts am Unternehmen begründet nämlich in der Regel eine tatsächliche Vermutung für das Bestehen einer Wiederholungsgefahr, an deren Widerlegung hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGH NJW 1986, 2503, 2504; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821).
  • LG Hamburg, 09.07.2004 - 327 O 155/04

    Wettbewerbsverstoß: Unverlangte Zusendung einer Werbe-E-Mail; Verantwortlichkeit

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06
    In diesem Zusammenhang ist auch die Gefahr der Virenverbreitung nicht zu unterschätzen, die von dem Empfänger der Mail die Entscheidung abverlangt, ob eine E-Mail überhaupt geöffnet werden kann (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 09. Juli 2004, 327 O 155/04 zitiert nach juris).
  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 167/03

    Telefax-Werbung II

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06
    Bei den Übermittlungsformen per elektronischer Post ist für die Frage der unzumutbaren Belästigung nämlich nicht auf die einzelne Zusendung, sondern auf das Massenphänomen abzustellen (vgl. BGH; Urteil vom 01. Juni 2006, I ZR 167/03 bezüglich Telefaxwerbung; BGH NJW 2004, 1655 ff zitiert nach juris; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris; KG NJW-RR 2005, 51, 52).
  • BGH, 24.06.2004 - I ZR 26/02

    Zur Zulässigkeit von Werbeblockern - Fernsehfee

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06
    Der durch Rechtsprechung und Lehre entwickelte deliktische Unternehmensschutz ist dazu bestimmt, den wettbewerbsrechtlichen Schutz bei Bestehen regelungsbedürftiger Lücken zu ergänzen; dem § 823 Abs. 1 BGB kommt im Wettbewerbsrecht mithin eine lückenausfüllende Funktion zu (vgl. BGH GRUR 2004, 877, 880 - Werbeblocker; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 24. Aufl., Einl.UWG Rdn. 7.26).
  • OLG München, 12.02.2004 - 8 U 4223/03

    Eingriff in den eingerichtet und ausgeübten Gewerbebetrieb durch unerwünschte

    Auszug aus OLG Naumburg, 22.12.2006 - 10 U 60/06
    Unerwünschte Werbezusendungen stellen wegen ihres besonders belästigenden Charakters in der Regel einen unterlassungsrelevanten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des E-Mail-Empfängers dar, dies gilt selbst dann, wenn allein die Übersendung einer einzigen Werbenachricht in Rede steht (vgl. OLG München MMR 2004, 324 ff zitiert nach juris; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 - 821 zitiert nach juris; Thüringer OLG WRP 2006, 611 zitiert nach juris).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZR 218/07

    E-Mail-Werbung II

    Die überwiegende Ansicht in der Rechtsprechung und ein Teil des Schrifttums bejahen dagegen auch bei einer einmaligen E-Mail-Versendung eine entsprechende Rechtsverletzung (KG MMR 2002, 685; GRUR-RR 2005, 66; OLG München MMR 2004, 324 ; OLG Düsseldorf MMR 2004, 820 ; OLG Bamberg MMR 2006, 481 ; OLG Naumburg DB 2007, 911; LG Berlin NJW 2002, 2569 ; Fezer/Mankowski, UWG, § 7 Rdn. 97; Koch in Ullmann, jurisPK-UWG, 2. Aufl., § 7 Rdn. 189).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 201/07

    Einwilligung in den Empfang von E-Mail-Werbung

    c) Entgegen der Ansicht der Revision bestanden im Streitfall keine Anhaltspunkte dafür, dass trotz des Vorliegens der Tatbestandsmerkmale des § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG 2004 eine unzumutbare Belästigung aufgrund einer Interessenabwägung zu verneinen sein könnte (vgl. BGH, Urt. v. 16.11.2006 - I ZR 191/03, GRUR 2007, 607 Tz. 23 = WRP 2007, 795 - Telefonwerbung für "Individualverträge"; OLG Naumburg K&R 2007, 274, 275 und 277 f. = DB 2007, 911 = OLG-Rep 2007, 753; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 26. Aufl., § 7 Rdn. 2; Fezer/Mankowski, UWG, § 7 Rdn. 32; Ohly in Piper/Ohly, UWG, 4. Aufl., § 7 Rdn. 4; Koch in Ullmann, jurisPK-UWG, 1. Aufl., § 7 Rdn. 286).
  • OLG Köln, 21.10.2014 - 15 U 107/14

    Voraussetzungen eines negativen Schufa-Eintrags; Anspruch des Betroffenen auf

    Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Unterlassung, Beseitigung und Widerruf der von der Beklagten veranlassten Datenübermittlung an die T aus § 35 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 BDSG bzw. §§ 12, 1004 Abs. 1, 823 BGB analog (vgl. zur "richtigen" Anspruchsgrundlage: OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.12.2006 - 10 U 60/06, in: MDR 2007, 836 f. m.w.N.).
  • LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08

    Alleinige Zulässigkeit des Double-Opt-In-Verfahrens

    Bei der Bewertung des Vorliegens eines solchen Eingriffs können die zum Wettbewerbsrecht entwickelten Regeln herangezogen werden, da die Rechtsfigur des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs auch dazu dient, Lücken im Anwendungsbereich des UWG zu schließen (OLG Naumburg, Az.: 10 U 60/06; LG Berlin, NJW-RR 2000, 1229), die sich hier daraus ergeben, dass es sich bei den Parteien nicht um Mitbewerber handelt.

    Aus der parallelen Schutzrichtung des UWG und der Regeln über den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb ergibt sich, dass aufgrund der für das UWG geltenden Regelung des § 7 II Nr. 3 UWG auch im Rahmen der §§ 823 1, 1004 I BGB von einer unzumutbaren Belästigung und damit von einem Eingriff in den Gewerbebetrieb schon aufgrund der Zusendung einer einzigen unverlangten e-mail auszugehen ist (OLG Naumburg, Az.: 10 U 60/06; LG Berlin, NJW-RR 2000, 1229, 1230; AG Hamburg, NJW 2005, 3220; i.E. ebenso KG NJW-RR 2005, 51).

  • OLG Frankfurt, 11.10.2007 - 3 U 294/06

    Eingriff in den Gewerbebetrieb: Unterlassen der Zusendung von Werbe-Emails

    Die Revision war im Hinblick auf die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung zuzulassen, weil die Entscheidung des Senats von denjenigen des OLG Düsseldorf (MMR 2006, 681) und des OLG Naumburg (DB 2007, 911 = BeckRs 2007, 05636) abweicht.
  • LG München I, 10.10.2008 - 23 O 1724/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Wiederholungsgefahr bei einmaliger unverlangter

    Nach mehreren obergerichtlichen Entscheidungen, unter anderem OLG Sachsen-Anhalt im Urteil vom 22.12.2006, Aktenzeichen 10 U 60/06 sowie Palandt/Sprau, BGB, 66. Auflage 2007, § 823 Randnummer 132 und natürlich dem bereits zitierten Beschluss des Oberlandesgerichts Münchens in dieser Sache, reicht im Einzelfall ein nur einmaliges Versenden von unerwünschten Werbesendungen wegen ihres besonders belästigenden Charakters aus, um einen Unterlassungsrelevanten Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb zu sehen.
  • LG Düsseldorf, 07.12.2007 - 20 S 179/07
    Der Eingriff durch eine einzige E-Mail geht über eine hinzunehmende sozial übliche Behinderung hinaus, da sie als Teil des nach allgemeiner Auffassung zu bekämpfenden Spammings aufzufassen ist (OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Naumburg, DB 2007, 911 = OLGR Naumburg 2007, 753).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.06.2007 - WpÜG 1/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4497
OLG Frankfurt, 14.06.2007 - WpÜG 1/07 (https://dejure.org/2007,4497)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.06.2007 - WpÜG 1/07 (https://dejure.org/2007,4497)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juni 2007 - WpÜG 1/07 (https://dejure.org/2007,4497)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 37q Abs 2 S 3 WpHG, § 37t Abs 2 WpHG, § 37u Abs 2 WpHG, § 50 Abs 3 Nr 2 WpÜG, § 50 Abs 3 Nr 3 WpÜG
    Enforcementverfahren des Bundesamtes für Finanzdienstleistungsaufsicht: Zulässiger Inhalt einer Veröffentlichungsanordnung für festgestellte Fehler in der Konzernrechnungslegung; Wegfall des öffentlichen Interesses an der Veröffentlichung für Rechnungslegungsfehler; ...

  • Judicialis

    WpHG § 37 q Abs. 2; ; WpHG § 37 t Abs. 2; ; WpHG § 37 u Abs. 2; ; WpÜG § 50 Abs. 3 Nr. 2; ; WpÜG § 50 Abs. 3 Nr. 3

  • rechtsportal.de

    Veröffentlichung eines im Enforcementverfahren festgestellten Rechnungslegungsfehlers

  • Der Betrieb

    Anlassprüfung der Konzernrechnungslegung durch Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung ? Widerspruch gegen Anordnung der BaFin, Fehler in Rechnungslegung zu veröffentlichen ? Gerichtliche Prüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Fehlerhaftigkeit eines Konzernlageberichtes; Anordnung der Veröffentlichung eines Fehlers bei der Bilanzierung einer Kapitalgesellschaft; Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    WpHG § 37q Abs. 2, § 37t Abs. 2, § 37u Abs. 2; WpÜG § 50 Abs. 3 Nr. 2, 3; HGB § 342b Abs. 2 Satz 3 Nr. 1
    Zur Veröffentlichung eines im Enforcementverfahren festgestellten Rechnungslegungsfehlers

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1804
  • BB 2007, 2060
  • DB 2007, 1913
  • NZG 2007, 795
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OLG Frankfurt, 24.11.2009 - WpÜG 11/09

    Prognosebericht bei Rechnungslegung auch unter Hinweis auf die Finanz- und

    Vielmehr verbleibt es insoweit bei dem auch in den übrigen Verfahrensordnungen der VvwGO, ZPO und im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbaren allgemeinen Grundsatz, wonach Entscheidungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung ergehen können (so bereits Senatsbeschluss vom 14. Juni 2007 - WpÜG 1/07 - DB 2007, 1913 = BB 2007, 2060 = ZIP 2007, 1804 = AG 2007, 675 = NZG 2007, 795).

    Ebenso wie dem Risikobericht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 14. Juni 2007 a.a.O.) kommt dem Prognosebericht mit seinen zukunftsgerichteten Informationen für den Kapitalmarkt eine besondere Bedeutung zu, da er aus der Sicht der Kapitalmarktteilnehmer für die Einschätzung des Erfolgspotentials und damit letztlich des Unternehmenswertes besonders wichtig ist (vgl. Baetge/Prigge, a.a.O., S. 404/405; Ruhwedel/Sellhorn/Lerchenmüller, a.a.O., S. 1305; Hirst/ Koonce/ Venkatamaran , Accounting Horizons 2008, 315 m.w.N.).

    Wie der Senat bereits mehrfach hervorgehoben hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2007 a.a.O. und vom 22. Januar 2009 - WpÜG 1 und 3/08 =DB 2009, 333 = ZIP 2009, 368 = AG 2009, 328) kann das Enforcementverfahren die ihm vom Gesetzgeber beigemessenen Ziele der präventiven Verhinderung unzutreffender Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen und der Information des Kapitalmarktes über festgestellte diesbezügliche Unregelmäßigkeiten nur dann erreichen, wenn die Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung auf der ersten oder zweiten Stufe des Enforcementverfahrens wie in § 37 q Abs. 2 Satz 1 WpHG ausdrücklich vorgesehen im Regelfall auch die Pflicht zur Fehlerveröffentlichung nach sich zieht.

    Zur Erreichung des Gesetzeszweckes der zeitnahen, effektiven und beschleunigten Überprüfung und Verbesserung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen hat der Gesetzgeber gerade in Abkehr vom allgemeinen Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen belastende Verwaltungsakte mit der Regelung der §§ 37 t Abs. 2 und 37 u Abs. 1 Satz 2 WpHG als Regelfall die sofortige Vollziehbarkeit sämtlicher Maßnahmen der B im Enforcementverfahren vorgesehen (vgl. Begründung RegE BilKoG, a.a.O., S. 20/21 sowie näher die Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2007, a.a.O. und vom 29. November 2007 - WpÜG 2/07 = ZIP 2008, 312 = AG 2008, 125 = DB 2008, 629 = Konzern 2008, 178).

    Hierzu hat der Senat bereits früher ausgeführt, dass es für diese Einschätzung auf die Sicht der Kapitalmarktteilnehmer und deren Interesse an einer korrekten Information ankommt und im Einklang mit der Gesetzesbegründung ein Absehen von der Anordnung der Fehlerveröffentlichung nur dann erfolgen soll, wenn es um offensichtlich unwesentliche Verstöße im Sinne eines Bagatellfalles geht, deren Auswirkungen aus Kapitalmarktsicht belanglos sind (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2007 a.a.O., m. w. N.).

    Denn es besteht zum einen unter dem Gesichtspunkt der Prävention weiterhin ein öffentliches Interesse an der Fehlerbekanntmachung unabhängig davon, wie lange die Publikation der beanstandeten konkreten Rechnungslegung zurückliegt und zum anderen dient die Veröffentlichung der aufgedeckten Fehler auch dazu, andere Unternehmen und die bei der Prüfung der Abschlüsse tätigen Wirtschaftsprüfer darüber zu informieren und damit der Wiederholung derartiger Rechnungslegungsfehler im Interesse des gesamten Kapitalmarktes entgegen zu wirken (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsbeschluss vom 14. Juni 2007 a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 24.11.2009 - WpÜG 12/09

    Prognosebericht bei Rechnungslegung auch unter Hinweis auf die Finanz- und

    Vielmehr verbleibt es insoweit bei dem auch in den übrigen Verfahrensordnungen der VvwGO, ZPO und im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbaren allgemeinen Grundsatz, wonach Entscheidungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung ergehen können (so bereits Senatsbeschluss vom 14. Juni 2007 - WpÜG 1/07 - DB 2007, 1913 = BB 2007, 2060 = ZIP 2007, 1804 = AG 2007, 675 = NZG 2007, 795).

    Ebenso wie dem Risikobericht (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 14. Juni 2007 a.a.O.) kommt dem Prognosebericht mit seinen zukunftsgerichteten Informationen für den Kapitalmarkt eine besondere Bedeutung zu, da er aus der Sicht der Kapitalmarktteilnehmer für die Einschätzung des Erfolgspotentials und damit letztlich des Unternehmenswertes besonders wichtig ist (vgl. Baetge/Prigge, a.a.O., S. 404/405; Ruhwedel/Sellhorn/Lerchenmüller, a.a.O., S. 1305; Hirst/ Koonce/ Venkatamaran , Accounting Horizons 2008, 315 m.w.N.).

    Wie der Senat bereits mehrfach hervorgehoben hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2007 a.a.O. und vom 22. Januar 2009 - WpÜG 1 und 3/08 =DB 2009, 333 = ZIP 2009, 368 = AG 2009, 328) kann das Enforcementverfahren die ihm vom Gesetzgeber beigemessenen Ziele der präventiven Verhinderung unzutreffender Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen und der Information des Kapitalmarktes über festgestellte diesbezügliche Unregelmäßigkeiten nur dann erreichen, wenn die Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung auf der ersten oder zweiten Stufe des Enforcementverfahrens wie in § 37 q Abs. 2 Satz 1 WpHG ausdrücklich vorgesehen im Regelfall auch die Pflicht zur Fehlerveröffentlichung nach sich zieht.

    Zur Erreichung des Gesetzeszweckes der zeitnahen, effektiven und beschleunigten Überprüfung und Verbesserung der Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen hat der Gesetzgeber gerade in Abkehr vom allgemeinen Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen belastende Verwaltungsakte mit der Regelung der §§ 37 t Abs. 2 und 37 u Abs. 1 Satz 2 WpHG als Regelfall die sofortige Vollziehbarkeit sämtlicher Maßnahmen der B im Enforcementverfahren vorgesehen (vgl. Begründung RegE BilKoG, a.a.O., S. 20/21 sowie näher die Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2007, a.a.O. und vom 29. November 2007 - WpÜG 2/07 = ZIP 2008, 312 = AG 2008, 125 = DB 2008, 629 = Konzern 2008, 178).

    Hierzu hat der Senat bereits früher ausgeführt, dass es für diese Einschätzung auf die Sicht der Kapitalmarktteilnehmer und deren Interesse an einer korrekten Information ankommt und im Einklang mit der Gesetzesbegründung ein Absehen von der Anordnung der Fehlerveröffentlichung nur dann erfolgen soll, wenn es um offensichtlich unwesentliche Verstöße im Sinne eines Bagatellfalles geht, deren Auswirkungen aus Kapitalmarktsicht belanglos sind (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2007 a.a.O., m. w. N.).

    Denn es besteht zum einen unter dem Gesichtspunkt der Prävention weiterhin ein öffentliches Interesse an der Fehlerbekanntmachung unabhängig davon, wie lange die Publikation der beanstandeten konkreten Rechnungslegung zurückliegt und zum anderen dient die Veröffentlichung der aufgedeckten Fehler auch dazu, andere Unternehmen und die bei der Prüfung der Abschlüsse tätigen Wirtschaftsprüfer darüber zu informieren und damit der Wiederholung derartiger Rechnungslegungsfehler im Interesse des gesamten Kapitalmarktes entgegen zu wirken (vgl. hierzu im Einzelnen Senatsbeschluss vom 14. Juni 2007 a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 22.01.2009 - WpÜG 1/08

    Enforcement-Verfahren: Fehlerfeststellung nur bei wesentlichen

    Wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung (Beschluss vom 14. Juni 2007 - WpÜG 1/07- DB 2007, 1913 = BB 2007, 2060 = ZIP 2007, 1804 = AG 2007, 675 = NZG 2007, 795) hervorgehoben hat, kann das Enforcement-Verfahren die ihm vom Gesetzgeber beigemessenen Ziele der präventiven Verhinderung unzutreffender Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen und der Information des Kapitalmarktes über festgestellte diesbezügliche Unregelmäßigkeiten nur dann erreichen, wenn die Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung auf der ersten oder zweiten Stufe des Enforcement-Verfahrens im Regelfall auch die Pflicht zur Fehlerveröffentlichung nach sich zieht.

    Dies hat im Gesetz zusätzlich dadurch Ausdruck gefunden, dass der Gesetzgeber sich in Abkehr von dem Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen belastende Verwaltungsakte mit der Regelung der §§ 37 t Abs. 2 und 37 u Abs. 1 Satz 2 WpHG für eine sofortige Vollziehbarkeit sämtlicher Maßnahmen der BaFin im Enforcement-Verfahren entschieden hat, weil nur so der Gesetzeszweck einer zeitnahen, effektiven und beschleunigten Überprüfung der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen erreicht werden kann (vgl. Begründung RegE BilkoG, a.a.O., S. 20/21, näher hierzu bereits Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2007 - WpÜG 1/07- DB 2007, 1913 = BB 2007, 2060 = ZIP 2007, 1804 = AG 2007, 675 = NZG 2007, 795 und vom 29. November 2007 - WpÜG 2/07 = ZIP 2008, 312 = AG 2008, 125 = DB 2008, 629 = Konzern 2008, 178).

  • OLG Frankfurt, 31.08.2010 - WpÜG 3/10

    Fehlerbekanntmachungsanordnung im Enforcement-Verfahren: Anforderungen an die

    Wie der Senat bereits mehrfach betont hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2007, WpÜG 1/07, DB 2007, 1913 = BB 2007, 2060 = ZIP 2007, 1804 = AG 2007, 675 = NZG 2007, 795 und vom 22. Januar 2009, WpÜG 1 + 3/08 = DB 2009, 333 = ZIP 2009, 368 = AG 2009, 328) kann das Enforcement-Verfahren die ihm vom Gesetzgeber beigemessenen Ziele der präventiven Verhinderung unzutreffender Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen und der umgehenden Information des Kapitalmarktes über festgestellte diesbezügliche Unregelmäßigkeiten nur dann erreichen, wenn die als einzige Sanktion für den Regelfall vorgesehene Fehlerbekanntmachung als zentrales Durchsetzungselement zeitnah erfolgt.

    Hierbei ist die Antragsgegnerin befugt, inhaltliche Vorgaben bezüglich der vorzunehmenden Veröffentlichung zu treffen, wobei allerdings die Vorgabe eines konkreten und absolut verbindlichen Wortlautes für die gesamte vorzunehmende Veröffentlichung von der Ermächtigungsgrundlage des § 37 q Abs. 2 Satz 1 WpHG nicht gedeckt ist (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2007, a.a.O.).

    Insbesondere sind der Fehlerfeststellung widersprechende oder diese relativierende und verharmlosende Darstellungen nicht zulässig (vgl. Senatsbeschluss vom 14. Juni 2007, a.a.O.; Fuchs/Zimmermann, WpHG, § 37 q Rn. 4; Assmann/Schneider/Hönsch, WpHG, 5. Aufl., § 37 q Rn. 19 ; Boxberger, DStR 2007, 1362/1365).

  • OLG Frankfurt, 31.05.2012 - WpÜG 2/12

    Enforcementverfahren: Rechnungslegungsfehler bei unterbliebener Angabe von

    Deshalb verbleibt es auch hier bei dem ebenfalls in den übrigen Verfahrensordnungen der VwGO, ZPO und FamFG anwendbaren allgemeinen Grundsatz, wonach Entscheidungen im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes grundsätzlich ohne mündliche Verhandlung getroffen werden können (so bereits Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2007 - WpÜG 1/07 = AG 2007 675 = NZG 2007, 795 und vom 24. November 2009 - WpÜG 11 und 12/09 - a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2009 - WpÜG 3/08

    Enforcement-Verfahren; Fehlerfeststellung; Feststellung; Fehlerveröffentlichung;

    Wie der Senat bereits in einer früheren Entscheidung (Beschluss vom 14. Juni 2007 - WpÜG 1/07- DB 2007, 1913 = BB 2007, 2060 = ZIP 2007, 1804 = AG 2007, 675 = NZG 2007, 795) hervorgehoben hat, kann das Enforcement-Verfahren die ihm vom Gesetzgeber beigemessenen Ziele der präventiven Verhinderung unzutreffender Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen und der Information des Kapitalmarktes über festgestellte diesbezügliche Unregelmäßigkeiten nur dann erreichen, wenn die Feststellung einer fehlerhaften Rechnungslegung auf der ersten oder zweiten Stufe des Enforcement-Verfahrens im Regelfall auch die Pflicht zur Fehlerveröffentlichung nach sich zieht.

    Dies hat im Gesetz zusätzlich dadurch Ausdruck gefunden, dass der Gesetzgeber sich in Abkehr von dem Grundsatz der aufschiebenden Wirkung von Rechtsbehelfen gegen belastende Verwaltungsakte mit der Regelung der §§ 37 t Abs. 2 und 37 u Abs. 1 Satz 2 WpHG für eine sofortige Vollziehbarkeit sämtlicher Maßnahmen der BaFin im Enforcement-Verfahren entschieden hat, weil nur so der Gesetzeszweck einer zeitnahen, effektiven und beschleunigten Überprüfung der Rechnungslegung börsennotierter Unternehmen erreicht werden kann (vgl. Begründung RegE BilkoG, a.a.O., S. 20/21, näher hierzu bereits Senatsbeschlüsse vom 14. Juni 2007 - WpÜG 1/07- DB 2007, 1913 = BB 2007, 2060 = ZIP 2007, 1804 = AG 2007, 675 = NZG 2007, 795 und vom 29. November 2007 - WpÜG 2/07 = ZIP 2008, 312 = AG 2008, 125 = DB 2008, 629 = Konzern 2008, 178).

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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 10 U 168/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,4874
OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 10 U 168/06 (https://dejure.org/2007,4874)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15.02.2007 - 10 U 168/06 (https://dejure.org/2007,4874)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - 10 U 168/06 (https://dejure.org/2007,4874)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Versicherungsvertrag: Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über früheren Drogenkonsum; hinreichende Verständlichkeit eines Fragebogens zum Antrag auf Abschluss einer Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Vorlesen und Ausfüllen des Fragebogens ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Verständlichkeit von Fragen im Antrag auf Abschluss einer Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Arglistige Täuschung bei Verschweigen eines ausdrücklich durch den Versicherer erfragten Umstandes

  • Judicialis

    VVG § 16 Abs. 1; ; VVG § 22

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 22
    Anforderungen an den Nachweis einer arglistigen Täuschung bei nicht hinreichend verständlich formulierter Frage nach Drogenkonsum

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Fragen nach Betäubungs- oder Rauschmittel

  • rechtsportal.de

    VVG § 16 Abs. 1 § 22
    Verständlichkeit einer nur mit "Ja" oder "Nein" zu beantwortenden Frage nach der Einnahme von Drogen, Betäubungs- oder Rauschmitteln in einem Rentenversicherungsantrag mit Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2008, 197
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.03.1991 - IV ZR 218/90

    Ausfüllung von Fragen nach Gefahrenumständen durch den Versicherungsagenten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 10 U 168/06
    Sind die schriftlich formulierten Fragen nicht vorgelesen worden, sondern nur nach eigenem Ermessen des Versicherungsvertreters sinngemäß mündlich gestellt worden, reicht es zur Bejahung der Schriftlichkeit (§ 16 Abs. 1 S. 3 VVG) keinesfalls aus, dass dem Versicherungsnehmer das ausgefüllte Formular nur zur Unterschrift vorgelegt wird (BGH a.a.O. sowie VersR 1991, 575).
  • BGH, 25.05.1994 - IV ZR 215/93

    Schilderung von Vorerkrankungen gegenüber dem Agenten; Kenntnis von

    Auszug aus OLG Stuttgart, 15.02.2007 - 10 U 168/06
    Hat der Versicherungsnehmer anschließend die schriftlichen Fragen mit den durch Ankreuzen gegebenen Antworten unterzeichnet, ist dem Erfordernis der Schriftlichkeit, wenn die schriftlichen Fragen dem Versicherungsnehmer vorgelesen worden sind, nur genügt, wenn dies so geschieht, dass es einer sorgsamen, nicht unter Zeitdruck stehenden und ggf. durch klärende Rückfragen ergänzten Lektüre des Fragetextes gleichzusetzen ist (BGH NJW-RR 1994, 1049).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 7 U 157/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anfechtung bzw. Rücktritt wegen falscher

    Unter diesen Umständen hat der Versicherer, der sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet ist, den Nachweis zu führen, dass der Versicherungsvertreter dem Antragsteller die Fragen in einer Art und Weise vorgelesen hat, die das Ausfüllen des Formulars durch den Versicherungsvertreter einer eigenverantwortlichen Beantwortung durch den Antragsteller vergleichbar erscheinen erlassen (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2010 - Az. IV ZR 252/08 = NJW 2011, 1213 und Urteil vom 13.03.1991 - Az. IV ZR 218/90 = NJW 1991, 1891; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2007 - Az. 10 U 168/06 = VersR 2008, 197).

    Macht der Versicherungsvertreter hierbei ergänzende Anmerkungen, welche den Inhalt der schriftlichen Fragen relativieren, so muss der Antragsteller die Fragen allein in dem mündlich gestellten Umfang beantworten (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2007 - Az. 10 U 168/06 = VersR 2008, 197; Prölss/Martin, VVG, 28. Aufl. 2010, § 19 Rn. 27).

    Jedenfalls ist nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme eine Fehlvorstellung der Klägerin über den Bedeutungsgehalt der Fragen nicht auszuschließen, so dass es an einem Verschweigen gefahrerheblicher Umstände durch die Klägerin fehlt (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2007 - Az. 10 U 168/06 = VersR 2008, 197).

  • OLG Dresden, 13.12.2016 - 4 U 859/16

    Zulässigkeit und Streitwert einer Feststellungsklage hinsichtlich des

    Unter diesen Umständen hat der Versicherer, der sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch hinsichtlich eines arglistigen Handelns des Versicherungsnehmers beweisbelastet ist, den Nachweis zu führen, dass der Versicherungsvertreter dem Antragsteller die Fragen in einer Art und Weise vorgelesen hat, die das Ausfüllen des Formulars durch den Versicherungsvertreter einer eigenverantwortlichen Beantwortung durch den Antragsteller vergleichbar erscheinen erlassen (vgl. BGH NJW 2011, 1213; NJW 1991, 1891; OLG Stuttgart, VersR 2008, 197).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 14.12.2006 - 1 U 68/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,10422
OLG Oldenburg, 14.12.2006 - 1 U 68/05 (https://dejure.org/2006,10422)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14.12.2006 - 1 U 68/05 (https://dejure.org/2006,10422)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2006 - 1 U 68/05 (https://dejure.org/2006,10422)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Notarielle Beurkundung von Verträgen: Inventarkaufvertrag und Grundstückskaufvertrag als eine notariell zu beurkundende Geschäftseinheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatzansprüche aus der Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrags; Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungswiderklage in der Berufungsinstanz und einer Entscheidung über sie durch Teilurteil; Formunwirksamkeit eines verbundenen Inventar- und ...

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzansprüche aus der Nichterfüllung eines Grundstückskaufvertrags; Zulässigkeit einer Zwischenfeststellungswiderklage in der Berufungsinstanz und einer Entscheidung über sie durch Teilurteil; Formunwirksamkeit eines verbundenen Inventar- und ...

  • Judicialis

    BGB § 311 b Abs. 1; ; BGB § 313 a.F.

  • rechtsportal.de

    BGB § 311b Abs. 1; BGB § 313 (a.F.)
    Beurkundungsbedürftigkeit eines Unternehmenskaufs bei Geschäftseinheit mit Grundstücksgeschäft auch bei Vertragssplittung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Oldenburg - 4 O 627/04
  • OLG Oldenburg, 14.12.2006 - 1 U 68/05
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2006 - 1 U 68/05
    Ein Grundstückskaufvertrag ist nach der Rechtsprechung mit einem anderen Vertrag oder mehreren Verträgen zu einer Geschäftseinheit verbunden, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien oder zumindest nach dem erkennbaren und von der anderen Seite gebilligten Willen eines Vertragsteils eine rechtliche Einheit bilden sollen, d.h. die Vereinbarungen derart voneinander abhängen sollen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen (vgl. BGHZ 76, 43, 48; 101, 393, 396; BGH NJW 2000, 951; NJW 2004, 3330, 3331; Palandt/Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 311b, Rdnr. 32; Staudinger/Wufka, BGB, Bearb. 2001, § 313, Rdnr. 173 f.).

    Auch insoweit kann ein anderweitig festgestellter Wille der Beteiligten zu einer Vertrags bzw. Geschäftseinheit führen (vgl. BGHZ 76, 43, 49; 78, 346, 349; BGH MDR 1966, 749; Staudinger/Wufka, § 313 BGB, Rdnr. 172).

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98

    Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2006 - 1 U 68/05
    Ein Grundstückskaufvertrag ist nach der Rechtsprechung mit einem anderen Vertrag oder mehreren Verträgen zu einer Geschäftseinheit verbunden, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien oder zumindest nach dem erkennbaren und von der anderen Seite gebilligten Willen eines Vertragsteils eine rechtliche Einheit bilden sollen, d.h. die Vereinbarungen derart voneinander abhängen sollen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen (vgl. BGHZ 76, 43, 48; 101, 393, 396; BGH NJW 2000, 951; NJW 2004, 3330, 3331; Palandt/Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 311b, Rdnr. 32; Staudinger/Wufka, BGB, Bearb. 2001, § 313, Rdnr. 173 f.).

    Da deren Abschluss und Inhalt Auswirkungen auf das Grundstücksgeschäft hat, ist es gerechtfertigt und geboten, das Erfordernis der Form mit deren Schutzfunktion und der zu gewährleistenden notariellen Beratung auch auf dieses weitere Geschäft zu beziehen (vgl. BGH NJW 2000, 951/952).

  • BGH, 16.09.1988 - V ZR 77/87

    Wirksamkeit einer Auflassungsvormerkung - Anspruch auf Zustimmung zur Löschung -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2006 - 1 U 68/05
    Nach vorliegender Rechtsprechung des BGH kommt es aber nicht darauf an, dass der Verknüpfungswille der Parteien in den betreffenden schriftlichen Verträgen selbst seinen Ausdruck gefunden hat oder zumindest angedeutet worden ist (vgl. BGH NJW-RR 1989, 198, 199; BGH NJW 1987, 1069, 1070 WM 1966, 899, 900).
  • BGH, 11.10.2000 - VIII ZR 321/99

    Beschwer des Berufungsklägers bei hilfsweiser Weiterverfolgung des (abgewiesenen)

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2006 - 1 U 68/05
    Im umgekehrten Fall, nämlich bei der einseitigen Abhängigkeit der weiteren Vereinbarung vom Grundstücksgeschäft ist dagegen mit der Rechtsprechung und h.M. die Formbedürftigkeit auch des weiteren Rechtsgeschäfts zu verneinen (vgl. BGH, a.a.O.; BGH NJW 2001, 226; DnotZ 2002, 944; Palandt/Grüneberg, § 311b BGB, Rdnr. 32; Soergel/Staudinger/Wufka, § 313, Rdnr. 174).
  • BGH, 13.06.2002 - VII ZR 321/00

    Formbedürftigkeit eines von einem Grundstückskaufvertrag abhängigen Bauvertrages

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2006 - 1 U 68/05
    Im umgekehrten Fall, nämlich bei der einseitigen Abhängigkeit der weiteren Vereinbarung vom Grundstücksgeschäft ist dagegen mit der Rechtsprechung und h.M. die Formbedürftigkeit auch des weiteren Rechtsgeschäfts zu verneinen (vgl. BGH, a.a.O.; BGH NJW 2001, 226; DnotZ 2002, 944; Palandt/Grüneberg, § 311b BGB, Rdnr. 32; Soergel/Staudinger/Wufka, § 313, Rdnr. 174).
  • BGH, 22.03.1991 - V ZR 318/89

    Vereinbarung mit Dritten - Grundstückskaufvertrag - Rechtliche Einheit -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2006 - 1 U 68/05
    Ein rein tatsächlicher bzw. wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Verträgen reicht allein nicht aus; dieser kann aber als ein gewisses Indiz für eine von den Parteien gewollte Vertragseinheit gewertet werden (vgl. BGH NJW-RR 1991, 1031; Bamberger/Roth/Gehrlein, § 311b, Rdnr. 25; Soergel/M.Wolf, BGB, 12. Aufl., § 313, Rdnr. 67: Staudinger/Wufka, a.a.O., Rdnr. 177).
  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2006 - 1 U 68/05
    Auch insoweit kann ein anderweitig festgestellter Wille der Beteiligten zu einer Vertrags bzw. Geschäftseinheit führen (vgl. BGHZ 76, 43, 49; 78, 346, 349; BGH MDR 1966, 749; Staudinger/Wufka, § 313 BGB, Rdnr. 172).
  • BGH, 27.10.1960 - III ZR 80/58

    Die mit der Zwischenfeststellungswiderklage begehrte Feststellung als Gegenstand

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2006 - 1 U 68/05
    Über sie kann auch vorab ein Teilurteil ergehen, wie in Literatur und Rechtsprechung geklärt ist (vgl. BGH NJW 1961, 75, m.w.N. aus früherer Rspr.; Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 256, Rn 43 a.E.; Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 256, Rn. 35; Zöller/Greger, ZPO, 26. Aufl., § 256, Rn 29).
  • BGH, 16.07.2004 - V ZR 222/03

    Zulässigkeit der Berufung auf die Formunwirksamkeit eines längere Zeit als

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2006 - 1 U 68/05
    Ein Grundstückskaufvertrag ist nach der Rechtsprechung mit einem anderen Vertrag oder mehreren Verträgen zu einer Geschäftseinheit verbunden, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien oder zumindest nach dem erkennbaren und von der anderen Seite gebilligten Willen eines Vertragsteils eine rechtliche Einheit bilden sollen, d.h. die Vereinbarungen derart voneinander abhängen sollen, dass sie miteinander stehen und fallen sollen (vgl. BGHZ 76, 43, 48; 101, 393, 396; BGH NJW 2000, 951; NJW 2004, 3330, 3331; Palandt/Grüneberg, BGB, 65. Aufl., § 311b, Rdnr. 32; Staudinger/Wufka, BGB, Bearb. 2001, § 313, Rdnr. 173 f.).
  • BGH, 27.11.1969 - X ZR 22/67

    Handstrickapparat

    Auszug aus OLG Oldenburg, 14.12.2006 - 1 U 68/05
    Ob es dabei auf die Voraussetzungen des § 533 ZPO nicht ankommt, wie der BGH zu einer vergleichbaren Regelung des alten Rechts entschieden hat (BGHZ 53, 92), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 25.11.2003 - VI ZR 8/03

    Zulässigkeit eines Teilurteils; Anforderungen an die Sachaufklärung im

  • BGH, 20.05.1966 - V ZR 214/64

    Anspruch auf Feststellung eines Alleinerbrechts - Feststellungen zu der

  • BGH, 24.09.1987 - VII ZR 306/86

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Treuhandvertrages im Rahmen eines

  • BGH, 10.10.1986 - V ZR 247/85

    Formbedürftigkeit des Mietvertrages im Rahmen eines Mietkaufmodells

  • BGH, 06.12.2004 - II ZR 394/02

    Zulässigkeit einer erstmals im Berufungsrechtszug erhobenen Widerklage

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