Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 15.11.2007

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   OLG Celle, 24.01.2008 - 13 U 180/07   

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https://dejure.org/2008,4854
OLG Celle, 24.01.2008 - 13 U 180/07 (https://dejure.org/2008,4854)
OLG Celle, Entscheidung vom 24.01.2008 - 13 U 180/07 (https://dejure.org/2008,4854)
OLG Celle, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - 13 U 180/07 (https://dejure.org/2008,4854)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Wettbewerbsverstoß eines Pauschalreiseveranstalters: Nichtangabe der genauen Höhe von Flughafenzu- bzw. -abschlägen im Reisekatalog

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 1 Abs. 1 PAngV; § 1 Abs. 6 PAngV; § 4 Abs. 1 BGBInfoV; § 4 Nr. 11 UWG; § 8 Abs. 3 Nr. 2, 4 UWG
    Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 1 BGB-Informationsverordnung (BGBInfoV) durch Preisangabe in einem Reiseprospekt über die Flughafenzuschläge und Flughafenabschläge; Verpflichtung zur Bildung eines gemeinsamen Endpreises aus bereits bei Vertragsschluss feststehenden ...

  • nomos.de PDF, S. 27

    Flughafenzuschlag muss im Reisekatalog nicht genau angegeben werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen § 4 Abs. 1 S. 1 BGB-Informationsverordnung (BGBInfoV) durch Preisangabe in einem Reiseprospekt über die Flughafenzuschläge und Flughafenabschläge; Verpflichtung zur Bildung eines gemeinsamen Endpreises aus bereits bei Vertragsschluss feststehenden ...

  • reise-recht-wiki.de

    Transparenz von Reisegrundpreisen

  • Judicialis

    UWG § 4 Nr. 11; ; PAngV § 1; ; BGBInfoV § 4 Abs. 1

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Reisekatalog / Reisepreis / Flughafenzuschlag / Flughafenabschlag / Endpreis

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 11; PAngV § 1; BGB-InfoV § 4 Abs. 1
    Kein Verstoß gegen Preisangabenverordnung bei Angabe eines noch zu erfragenden Flughafenzu- bzw. -abschlags in einem Reiskatalog

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Etwaiger Flughafenzu- bzw. -abschlag muss nicht im Katalog stehen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ordnungsgemäße Preisangaben in Reiseprospekt

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Angabe des Flughafenzuschlages beziehungsweise - abschlages im Reiseprospekt

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Preisangaben in Reiseprospekt mit Verweis der Erfragung von Flughafenkosten zum Reisebüro ist in Ordnung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 138/92

    Laienwerbung für Augenoptiker - Laienwerbung; Barzahlungsnachlaß

    Auszug aus OLG Celle, 24.01.2008 - 13 U 180/07
    Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass dem Kläger sämtliche Industrie und Handelskammern in Deutschland angehören, unter deren Mitgliedern sich wiederum sämtliche in Deutschland ansässigen Reiseveranstalter befinden (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 29. September 1994 - I ZR 138/92, GRUR 1995, 122. BGH, Urteil vom 22. Juni 1995 - I ZR 198/94, WRP 1996, 194).

    Ob schließlich die Beeinträchtigung der Interessen seiner Mitglieder "nicht nur unerheblich" i. S. des § 3 UWG ist (vgl. dazu Köhler und Bergmann, jeweils a. a. O.), ist nicht im Rahmen der Prozessführungsbefugnis zu prüfen, vielmehr handelt es sich dabei um eine materielle Anspruchsvoraussetzung (vgl. zur Rechtslage hinsichtlich des § 13 Abs. 2 Nr. 2 UWG a. F. BGH, Urteil vom 29. September 1994 - I ZR 138/92, GRUR 1995, 122).

  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99

    Fernflugpreise

    Auszug aus OLG Celle, 24.01.2008 - 13 U 180/07
    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass dann, wenn ein umfassender Endpreis wegen der Zeit und Verbrauchsabhängigkeit einzelner Preiskomponenten nicht gebildet werden kann, keine Verpflichtung besteht, aus den Preisbestandteilen, die bereits bei Vertragsschluss feststehen, einen (gemeinsamen) Endpreis zu bilden (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261. BGH, Urteil vom 5. Juli 2001 - I ZR 104/99, GRUR 2001, 1166. vgl. auch Völker, Preisangabenrecht, 2. Aufl., § 1 PAngV Rdn. 47; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 1 PAngV Rdn. 3).

    Im Hinblick auf die Geringfügigkeit des - unterstellten - Wettbewerbsverstoßes kommt auch einer etwaigen Nachahmungsgefahr anderer Wettbewerber in diesem Rahmen keine entscheidende Bedeutung zu (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 2001 - I ZR 104/99, GRUR 2001, 1166).

  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 187/97

    00 DM - übertriebenes Anlocken, Handy für 0

    Auszug aus OLG Celle, 24.01.2008 - 13 U 180/07
    In einem solchen Fall ist der Werbende allerdings nach § 1 Abs. 6 PAngV verpflichtet, die für den Verbraucher verbundenen Kosten hinreichend deutlich kenntlich zu machen (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1998 - I ZR 187/97, BGHZ 139, 368).
  • BGH, 08.10.1998 - I ZR 7/97

    Handy-Endpreis - übertriebenes Anlocken; Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Auszug aus OLG Celle, 24.01.2008 - 13 U 180/07
    Demgemäß hat der Bundesgerichtshof bereits entschieden, dass dann, wenn ein umfassender Endpreis wegen der Zeit und Verbrauchsabhängigkeit einzelner Preiskomponenten nicht gebildet werden kann, keine Verpflichtung besteht, aus den Preisbestandteilen, die bereits bei Vertragsschluss feststehen, einen (gemeinsamen) Endpreis zu bilden (BGH, Urteil vom 8. Oktober 1998 - I ZR 7/97, GRUR 1999, 261. BGH, Urteil vom 5. Juli 2001 - I ZR 104/99, GRUR 2001, 1166. vgl. auch Völker, Preisangabenrecht, 2. Aufl., § 1 PAngV Rdn. 47; Köhler in Hefermehl/Köhler/Bornkamm, a. a. O., § 1 PAngV Rdn. 3).
  • BGH, 22.06.1995 - I ZR 198/94

    Goldkrone - Mitgliederzahl

    Auszug aus OLG Celle, 24.01.2008 - 13 U 180/07
    Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass dem Kläger sämtliche Industrie und Handelskammern in Deutschland angehören, unter deren Mitgliedern sich wiederum sämtliche in Deutschland ansässigen Reiseveranstalter befinden (vgl. insoweit auch BGH, Urteil vom 29. September 1994 - I ZR 138/92, GRUR 1995, 122. BGH, Urteil vom 22. Juni 1995 - I ZR 198/94, WRP 1996, 194).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2003 - 20 U 170/02

    Voraussetzung der Miturheberschaft bei Erschaffung einer Tonskulptur bei

    Auszug aus OLG Celle, 24.01.2008 - 13 U 180/07
    Die Erheblichkeit muss bei einem Verstoß gegen § 4 Nr. 11 UWG gesondert festgestellt werden, weil insoweit von einer tatbestandsimmanenten Erheblichkeit nicht ausgegangen werden kann (vgl. Köhler, GRUR 2005, 1, 7).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 15.11.2007 - 14 W 789/07   

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https://dejure.org/2007,12166
OLG Koblenz, 15.11.2007 - 14 W 789/07 (https://dejure.org/2007,12166)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15.11.2007 - 14 W 789/07 (https://dejure.org/2007,12166)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 15. November 2007 - 14 W 789/07 (https://dejure.org/2007,12166)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Auslegung einer die Säumniskostentragung regelnden Vergleichsvereinbarung; Kostentragung hinsichtlich der an den Fortfall der Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr (KV-GKG 1210) infolge des vorangegangenen Versäumnisurteils (KV 1211 Nr. 3) anknüpfenden Mehrkosten

  • rechtsportal.de

    Auslegung der Übernahme der Kosten der Säumnis in einem Prozessvergleich

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2008, 112
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 10.07.2006 - 1 W 105/06

    Kosten des Vergleichs: Auslegung der Kostenregelung eines Vergleichs bei

    Auszug aus OLG Koblenz, 15.11.2007 - 14 W 789/07
    »War der Beklagte in einem Termin säumig, ist eine spätere Vergleichsvereinbarung, wonach er verpflichtet bleibt, die Kosten der Säumnis zu tragen, nicht dahin auszulegen, dass ihm sämtliche Gerichtskosten zur Last fallen, die darauf zurückgehen, dass eine Ermäßigung der Gerichtsgebühr (1211 Nr. 3 KV zum GKG ) wegen des Versäumnisurteils ausscheidet (Abgrenzung zu KG - 1 W 105/06 - 10.7.2006, KGReport Berlin 2006, 924).«.

    Bei alledem wird nicht verkannt, dass nach einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin die Kostenregelung eines gerichtlichen Vergleichs, der dem Kläger - bei Kostenaufhebung im Übrigen - die Kosten des von ihm erwirkten, aber nicht in gesetzlicher Weise ergangenen Versäumnisurteils auferlegt, nach §§ 133, 157 BGB dahin auszulegen sein soll, dass der Kläger die an den Fortfall der Ermäßigung der gerichtlichen Verfahrensgebühr (KV- GKG 1210) infolge des vorangegangenen Versäumnisurteils (KV 1211 Nr. 3) anknüpfenden Mehrkosten allein zu tragen hat (KGR Berlin 2006, 924).

  • OLG Köln, 13.11.2017 - 17 W 210/17
    Wenn auch eine Antrags- bzw. Klagerücknahme nach Erlass eines Versäumnisurteils nicht zu einer Reduzierung der Gerichtsgebühren von 3, 0 auf 1, 0 führt (Nr. 1211, 1411 KV-GKG), so handelt es sich bei den beiden Gebühren nicht um säumnisbedingte Mehrkosten im Sinne des § 344 ZPO (OLG Bremen OLGR 2005, 563; OLG Koblenz MDR 2008, 112; LAG BW RVGreport 2008, 237; Habel NJW 1997, 2357, 2359; Hk-ZPO/Kießling, Rn. 4; Hansens RVGreport 2015, 50, 53.; Prütting MK-ZPO, 5. Aufl., § 344 Rn. 13; Toussaint, Rn. 3.2; Wieczorek/Schütze/Büscher, Rn. 17; a. A. AG Hannover JurBüro 2009, 487; Zöller/Herget, ZPO, 31. Aufl., § 344 Rn. 4).
  • OLG Brandenburg, 07.03.2023 - 6 W 71/22

    Höhe und Aufteilung der Gerichtskosten bei Versäumnisurteil und nachfolgendem

    Denn die 3, 0 Verfahrensgebühr fällt - entsprechend des im Kostenrecht geltenden Veranlasserprinzips - bereits mit der Einreichung der Klage an, § 6 GKG, sie ist keine Entscheidungsgebühr und damit nicht durch die Säumnis und das darauf hin ergehende Versäumnisurteil veranlasst (OLG Köln, Beschluss vom 15. Januar 2019 - 17 W 173/18; OLG Koblenz, Beschluss vom 15. November 2007 - 14 W 789/07; KG, Beschluss vom 6. November 2001 - 1 W 467/01; OLG München, JurBüro 1997, 95; LG Freiburg, JurBüro 2019, 135; BeckOK Kostenrecht, Dörndörfer/Wendtland/Gerlach/Diehn, 39. Ed. Stand 01.01.2021 Rn 16; Haberl, NJW 1997, 2357; Schneider, NJW 2019, 556; a.A.: AG Hannover, JurBüro 2009, 487; Zöller-Herget, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 104 Rn 21.71).
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