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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 09.10.2008 - 9 U 147/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4282
OLG Karlsruhe, 09.10.2008 - 9 U 147/08 (https://dejure.org/2008,4282)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.10.2008 - 9 U 147/08 (https://dejure.org/2008,4282)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. Oktober 2008 - 9 U 147/08 (https://dejure.org/2008,4282)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftung des Insolvenzverwalters: Schadensersatzpflicht wegen Verletzung der Mitteilungspflicht bei Veräußerung von Sicherungsgut trotz Angebots des Sicherungsgläubigers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer erneuten Mitteilung an den absonderungsberechtigten Gläubiger durch den Insolvenzverwalter nach Erhalt eines Hinweises auf eine bessere Verwertungsmöglichkeit; Hinreichende Sicherung des Mitwirkungsrechts eines Gläubigers durch den einmaligen Nachweis ...

  • Judicialis

    InsO § 168 Abs. 2, 2. Alt

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 168 Abs. 2
    Schadensersatzpflicht des Insolvenzverwalters bei Veräußerung von Sicherungsgut entgegen Angebot des Sicherungsgläubigers

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Mitwirkungsrecht und Schadensersatzanspruch des Sicherungsgläubigers bei Veräußerung des Sicherungsguts durch Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 282
  • NZI 2008, 747
  • WM 2009, 364
  • DB 2009, 956
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 181/04

    Anrechnung des Mehrerlöses bei Übernahme eines Gegenstandes durch den

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2008 - 9 U 147/08
    Die Rechte und Pflichten der Beteiligten werden im Insolvenzverfahren durch die Verwertungsvorschriften der §§ 165 ff InsO abschließend geregelt (BGH ZIP 2005, 2214).

    Bei der Übernahme des Sicherungsgutes durch den Gläubiger nach § 168 Abs. 3 S. 1 InsO handelt es sich um eine Verwertung durch den Insolvenzverwalter, und zwar um eine Verwertungsmöglichkeit, die der Verwalter nach Maßgabe des § 168 Abs. 2 InsO wahrnehmen kann, aber nicht wahrnehmen muss; nimmt er sie nicht wahr, ist er gemäß § 168 Abs. 2, 2. Alt. InsO zum Nachteilsausgleich verpflichtet (BGH ZIP 2005, 2214; OLG Celle ZIP 2004, 725; MünchKomm-Lwowski/Tetzlaff, InsO 2. Aufl. 2008, § 168, Rdn. 38; Uhlenbruck, § 168 InsO, Rdn. 10; Kübler/Prütting/Kemper, § 168 InsO, Rdn.15).

    Die Risiken und Chancen bei einem Weiterverkauf des nach Übernahme im Rahmen des § 168 Abs. 3 InsO erlangten Sicherungsgutes liegen allein beim Gläubiger (BGH ZIP 2005, 2214).

  • LG Freiburg, 30.01.2008 - 8 O 212/07

    Anspruch auf Schadensersatz nach Veräußerung eines Sicherungsgutes durch einen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2008 - 9 U 147/08
    das Urteil des Landgerichts Freiburg vom 30.01.2008, 8 O 212/07, abzuändern und den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 67.999,96 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB seit Klageerhebung zu zahlen.
  • OLG Celle, 20.01.2004 - 16 U 109/03

    Nachteilsausgleichung im Falle freiwilliger öffentlicher Versteigerung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2008 - 9 U 147/08
    Bei der Übernahme des Sicherungsgutes durch den Gläubiger nach § 168 Abs. 3 S. 1 InsO handelt es sich um eine Verwertung durch den Insolvenzverwalter, und zwar um eine Verwertungsmöglichkeit, die der Verwalter nach Maßgabe des § 168 Abs. 2 InsO wahrnehmen kann, aber nicht wahrnehmen muss; nimmt er sie nicht wahr, ist er gemäß § 168 Abs. 2, 2. Alt. InsO zum Nachteilsausgleich verpflichtet (BGH ZIP 2005, 2214; OLG Celle ZIP 2004, 725; MünchKomm-Lwowski/Tetzlaff, InsO 2. Aufl. 2008, § 168, Rdn. 38; Uhlenbruck, § 168 InsO, Rdn. 10; Kübler/Prütting/Kemper, § 168 InsO, Rdn.15).
  • LG Neubrandenburg, 01.03.2006 - 2 O 237/05

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bei Durchführung des

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 09.10.2008 - 9 U 147/08
    Das Mitwirkungsrecht des Gläubigers ist durch einen einmaligen Nachweis einer günstigeren Verwertungsmöglichkeit oder ein einmaliges Selbsteintrittsangebot in der Regel hinreichend gesichert (LG Neubrandenburg ZIP 2006, 1143; MünchKomm-Lwowski/Tetzlaff, InsO, 2. Aufl. 2008, § 168 Rdn. 36; Uhlenbruck, InsO, 12. Aufl. 2003, § 168 Rdn. 7; Nerlich/Römermann/Becker, InsO, § 168 Rdn. 17, 46; Braun-Dithmar, InsO, 3. Aufl. 2007, § 168 Rdn. 7; a.A. Kübler/Prütting/Kemper, InsO, § 168 Rdn. 12; FK-Wegener, InsO, 4. Aufl., § 168 Rdn. 10).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,11413
OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2007,11413)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.04.2007 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2007,11413)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. April 2007 - 3 U 160/05 (https://dejure.org/2007,11413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 287 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung eines Schadensersatzsanspruchs wegen Verletzung von Markenrechten durch rechtswidrigen Parallelimport; Notwendigkeit einer Differenzierung nach dem Eintritt des Markterfolges außer der Kennzeichnung mit der Klagemarke bei einem Verbot des sog. ...

  • Judicialis

    ZPO § 287 Abs. 1

  • rechtsportal.de

    ZPO § 287 Abs. 1
    Berechnung der Lizenzanalogie wegen Markenverletzung - Versäumung der Obliegenheit zur Vorabinformation des Markeninhabers

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamburg, 12.06.2003 - 3 U 38/00

    Zur Bestimmung des Schadensersatzes für eine Markenverletzung bei Parallelimport

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Es ist deshalb unerheblich, dass beim Parallelimport üblicherweise keine Lizenzen erteilt werden (Senat, Urt. v. 12.6.2003, 3 U 38/00 = GRUR-RR 2004, 139, 140 - Ergänzungslizenz-Analogie; Senat, Urt. v. 18.9.2003, 3 U 250/01 = BeckRS 2003, 30328467).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass es einem Gericht mit langjähriger Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Parallelimports von Arzneimitteln mit markenrechtlich geschützten Bezeichnungen auf Grund des Vorbringens der Parteien in die Lage versetzt werden kann, ohne die Hilfe eines Sachverständigen den Schadensersatz der Klägerin nach der Berechnungsmethode der Lizenzanalogie im Wege der Schätzung nach § 287 I ZPO zu ermitteln (Senat, Urt. v. 12.6.2003, 3 U 38/00 = GRUR-RR 2004, 139, 141 - Ergänzungslizenz-Analogie; Senat, Urt. v. 18.9.2003, 3 U 250/01 = BeckRS 2003, 30328467).

    Der Senat hat in der Entscheidung "Ergänzungslizenz-Analogie" (GRUR-RR 2004, 139, 141) bereits entschieden, dass es sich bei Markenverletzungen im Rahmen von Parallelimporten um besondere Markenverletzungen handelt, die die Annahme eines vergleichsweise niedrigen Prozentsatz nahe legen.

  • OLG Hamburg, 22.04.2004 - 3 U 240/01

    Anspruch auf eidesstaatliche Versicherung über Richtigkeit der geschuldeten

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Dieses Verfahren endete mit dem Urteil des Senats vom 22.4.2004 (3 U 240/01, vgl. Anlage K 1), dessen Tenor u.a. wie folgt lautete: .

    a) Aufgrund des Urteils des Senats vom 22.4.2004 (3 U 240/01, Anlage K 1) steht die Schadensersatzverpflichtung der Beklagten dem Grunde nach rechtskräftig fest.

    (5) Entgegen der Auffassung der Klägerin liegt darin kein Wertungswiderspruch mit dem vom Senat im Urteil vom 22.4.2004 (3 U 240/01, S. 13 des Urteilsumdrucks gem. Anlage K 1) Grundsatz, dass die Möglichkeit der Vorabinformation als rechtmäßigen Alternativerhalten nicht zu berücksichtigen ist.

  • BGH, 18.02.1977 - I ZR 112/75

    Anforderungen an eine unbefugte Verwertung einer Mitteilung im Sinne des § 17

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Es wird zwar vertreten, dass Kosten der Abmahnung oder andere Maßnahmen zur Rechtsverfolgung auch neben der Lizenzanalogie geltend gemacht werden können, da sie wesensmäßig davon nicht abgedeckt würden, so dass das Verquickungsverbot nicht eingreife (Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. 2003, vor §§ 14-19 Rn. 118 m.w.N.; a.A, allerdings BGH GRUR 1977, 539, 543 - Prozessrechner).

    Für eine solche strenge Sichtweise spricht auch das sog. Verquickungsverbot, wonach eine Vermischung unterschiedlicher objektiver Berechnungsweisen nicht zulässig ist (BGH GRUR 1993, 58 - Tchibo/Rolex II m.w.N.; BGH GRUR 1977, 539, 543 - Prozessrechner).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 107/90

    Tchibo/Rolex II - Nachahmen; Schadensberechnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Auch der BGH (GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; BGH NJW-RR 1995, 1320, 1321 - Steuereinrichtung II) und die Literatur gehen übereinstimmend davon aus, dass eine Lizenzanalogie im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes im Wege der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ermittelt werden kann (vgl. z.B. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 52 Rn. 33 f. m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 287 Rn. 20).

    Beruht der vom Verletzer erzielte Gewinn nur zu einem kleinen Teil auf der Schutzrechtsverletzung, kann der Schaden in Form einer Quote des Gewinns nach § 287 ZPO geschätzt werden, wenn nicht ausnahmsweise jeglicher Anhaltspunkt für eine Schätzung fehlt (BGH GRUR 2006, 419, 420 - Noblesse; GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II).

  • BGH, 06.10.2005 - I ZR 322/02

    Noblesse

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Ein Anspruch auf den Verletzergewinn erfordert stets eine Ermittlung desjenigen Gewinnanteils, der gerade auf die Kennzeichenbenutzung und nicht auf andere Absatzfaktoren zurückgeht (BGH GRUR 2006, 419, 420 - Noblesse; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. 2003, vor §§ 14-19 Rn. 114 m.w.N.).

    Beruht der vom Verletzer erzielte Gewinn nur zu einem kleinen Teil auf der Schutzrechtsverletzung, kann der Schaden in Form einer Quote des Gewinns nach § 287 ZPO geschätzt werden, wenn nicht ausnahmsweise jeglicher Anhaltspunkt für eine Schätzung fehlt (BGH GRUR 2006, 419, 420 - Noblesse; GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II).

  • OLG Hamburg, 18.09.2003 - 3 U 250/01

    Berodual

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Es ist deshalb unerheblich, dass beim Parallelimport üblicherweise keine Lizenzen erteilt werden (Senat, Urt. v. 12.6.2003, 3 U 38/00 = GRUR-RR 2004, 139, 140 - Ergänzungslizenz-Analogie; Senat, Urt. v. 18.9.2003, 3 U 250/01 = BeckRS 2003, 30328467).

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass es einem Gericht mit langjähriger Erfahrungen in Rechtsstreitigkeiten auf dem Gebiet des Parallelimports von Arzneimitteln mit markenrechtlich geschützten Bezeichnungen auf Grund des Vorbringens der Parteien in die Lage versetzt werden kann, ohne die Hilfe eines Sachverständigen den Schadensersatz der Klägerin nach der Berechnungsmethode der Lizenzanalogie im Wege der Schätzung nach § 287 I ZPO zu ermitteln (Senat, Urt. v. 12.6.2003, 3 U 38/00 = GRUR-RR 2004, 139, 141 - Ergänzungslizenz-Analogie; Senat, Urt. v. 18.9.2003, 3 U 250/01 = BeckRS 2003, 30328467).

  • LG Hamburg, 30.06.2005 - 327 O 126/05

    Markenrechtsverletzung durch Parallelimport von Arzneimitteln ohne

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Die Berufung der Klägerin sowie die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.6.2005, Az. 327 O 126/05, werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 30.06.2005, Az. 327 O 126/05 aufzuheben, soweit die Beklagte zur Bezahlung von mehr als EUR 560, 50 zzgl.

  • BGH, 22.03.1990 - I ZR 59/88

    "Lizenzanalogie"; Schadensberechnung bei ungenehmigter Verwertung geschützter

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Abzustellen ist darauf, welche Lizenzgebühr vernünftige Vertragsparteien bei Berücksichtigung aller objektiven lizenzrelevanten Umstände des Einzelfalles vereinbart hätten, und zwar wenn beide die im Zeitpunkt der Entscheidung gegebene Sachlage gekannte hätten (BGH GRUR 1990, 1008, 1009 - Lizenzanalogie; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 2. Aufl. 2003, vor §§ 14-19 Rn. 115 m.w.N.).
  • BVerfG, 25.10.2002 - 1 BvR 2116/01

    Zur Verletzung der Eigentumsgarantie und des rechtlichen Gehörs in einem

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Vorliegend stellt sich auch nicht das Problem der Nichtberücksichtigung eines erheblichen Beweisangebots auf Einholung eines Sachverständigengutachtens, welche ein Verstoß gegen Art. 103 I GG darstellen kann, wenn sie im Prozessrecht keine Stütze mehr findet (BVerfG NJW 2003, 1655 - Urheberrechtlicher Schadensersatzprozess).
  • BGH, 30.05.1995 - X ZR 54/93

    "Steuereinrichtung II"; Voraussetzungen und Umfang eines Anspruchs wegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.04.2007 - 3 U 160/05
    Auch der BGH (GRUR 1993, 55 - Tchibo/Rolex II; BGH NJW-RR 1995, 1320, 1321 - Steuereinrichtung II) und die Literatur gehen übereinstimmend davon aus, dass eine Lizenzanalogie im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes im Wege der Schadensschätzung nach § 287 ZPO ermittelt werden kann (vgl. z.B. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9. Aufl. 2007, Kap. 52 Rn. 33 f. m.w.N.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 62. Aufl. 2004, § 287 Rn. 20).
  • BGH, 29.07.2009 - I ZR 87/07

    Zoladex

    Das Berufungsgericht hat die Berufung, mit der die Klägerin ihr Zahlungsbegehren im vollen Umfang weiterverfolgt hat, und die Anschlussberufung, mit der die Beklagte die vollständige Abweisung der Klage erstrebt hat, zurückgewiesen (OLG Hamburg OLG-Rep 2009, 31).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08 - 45   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,9230
OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08 - 45 (https://dejure.org/2008,9230)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.08.2008 - 5 W 131/08 - 45 (https://dejure.org/2008,9230)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. August 2008 - 5 W 131/08 - 45 (https://dejure.org/2008,9230)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Haftanordnung nach einer unerlaubten Einreise: Bedeutung eines in Tschechien gestellten Asylantrags für die Anordnung oder Aufrechterhaltung von Abschiebungs- oder Zurückschiebungshaft

  • Wolters Kluwer

    Feststellbarkeit der Rechtswidrigkeit eines Abschiebungshaftbeschlusses auch nach zeitlicher Überholung der Anordnung; Ausschluss einer Inhaftierung zur Sicherung der Abschiebung oder Zurückschiebung bei Beendigung der Ausreisepflicht aufgrund einer Aufenthaltsgestattung ...

  • Judicialis

    AufenthG § 50 Abs. 1; ; AufenthG § ... 57 Abs. 1 S. 1; ; AufenthG § 62 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AsylVfG § 14 Abs. 1; ; AsylVfG § 14 Abs. 3; ; AsylVfG § 14 Abs. 3 S. 1; ; AsylVfG § 19 Abs. 3; ; AsylVfG § 22a; ; AsylVfG § 55 Abs. 1; ; AsylVfG § 55 Abs. 1 S. 1; ; AsylVfG § 55 Abs. 1 S. 3

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Verhältnismäßigkeit der Abschiebehaftdauer im Hinblick auf im Ausland gestellten Asylantrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2009, 41
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 30.01.2008 - 34 Wx 136/07

    Zurückschiebungshaft: Aufrechterhaltung bei Asylantrag aus der Haft;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08
    Eine Vorverlagerung des Aufenthaltsrechtes nach § 55 Abs. 1 S. 1 AsylVfG kommt in den Fällen der unerlaubten Einreise aus einem sicheren Drittstaat nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 21.11.2002, V ZB 49/02, BGHZ 153, 18= NVwZ 2003, 893; OLG Frankfurt, Beschl.v. 2.3.2006, 20 W 411/05; OLG München, AuAS 2008, 89 ).

    Dass § 14 Abs. 3 AsylVfG auch auf die Zurückschiebungshaft als besondere Form der Sicherungshaft Anwendung findet, auch wenn diese Haftform dort nicht ausdrücklich genannt ist, unterliegt keinem Zweifel (vgl. OLG München, AuAS 2008, 89 ff, m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschl.v. 8.11.2007, 11 Wx 50/07 und v. 15.11.2007, 11 Wx 55/07; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2005, 586).

  • OLG Celle, 06.02.2008 - 22 W 16/06

    Verfahrensrecht, Abschiebungshaft, Asylantrag, Verordnung Dublin II,

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08
    Das OLG Celle hat sodann mit Beschluss vom 6.2.2008, 22 W 16/06 (InfAuslR 2008, 225), den Beschluss des Landgerichts aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung über die Beschwerde zurückverwiesen.

    Der Senat folgt der von dem Oberlandesgericht Celle vertretenen Auffassung aus den im Beschluss vom 6.2.2008, 22 W 16/06, genannten Gründen, dass die für den Fall der Asylantragstellung in Deutschland geltende Regelung des § 14 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG im Umkehrschluss auch für Erstasylanträge innerhalb des Geltungsbereiches der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 (Dublin II) Anwendung findet, wenn aufgrund dieser Regelung eine Zuständigkeit deutscher Behörden für die Bearbeitung des Asylverfahrens begründet ist.

  • BGH, 21.11.2002 - V ZB 49/02

    Inhaltliche Anforderungen an die Stellung eines Asylantrags

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08
    Sie beendet zugleich die Ausreisepflicht mit der Folge, dass eine Inhaftierung zur Sicherung der Abschiebung oder Zurückschiebung nicht in Betracht kommt (BGH, Beschl.v. 21.11.2002, V ZB 49/02, InfAuslR 2003, 202, m.w.N.).

    Eine Vorverlagerung des Aufenthaltsrechtes nach § 55 Abs. 1 S. 1 AsylVfG kommt in den Fällen der unerlaubten Einreise aus einem sicheren Drittstaat nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 21.11.2002, V ZB 49/02, BGHZ 153, 18= NVwZ 2003, 893; OLG Frankfurt, Beschl.v. 2.3.2006, 20 W 411/05; OLG München, AuAS 2008, 89 ).

  • BVerfG, 24.07.2002 - 2 BvR 2266/00

    Fortbestehen des Rechtsschutzinteresses trotz Erledigung des ursprünglichen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08
    Der Betroffene kann daher auch nach zeitlicher Überholung der Anordnung beantragen, die Rechtswidrigkeit des Abschiebungshaftbeschlusses festzustellen (BVerfG, Beschl. v. 24.7.2002, 2 BvR 2266/00; Senat, Beschl. v. 11.5.2006, 5 W 68/06-24, Beschl. v. 21.3.2007, 5 W 55/07-16, und Beschl.v. 5.9.2007, 5 W 201/07, j.m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2007 - 11 Wx 50/07

    Aufenthaltsrecht: Zulässigkeit der Anordnung bzw. Aufrechterhaltung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08
    Dass § 14 Abs. 3 AsylVfG auch auf die Zurückschiebungshaft als besondere Form der Sicherungshaft Anwendung findet, auch wenn diese Haftform dort nicht ausdrücklich genannt ist, unterliegt keinem Zweifel (vgl. OLG München, AuAS 2008, 89 ff, m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschl.v. 8.11.2007, 11 Wx 50/07 und v. 15.11.2007, 11 Wx 55/07; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2005, 586).
  • OLG Schleswig, 08.07.2005 - 2 W 125/05

    Rückschiebungshaft: Haftverlängerung nach Ablauf der 4-Wochen-Frist des § 14 Abs.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08
    Dass § 14 Abs. 3 AsylVfG auch auf die Zurückschiebungshaft als besondere Form der Sicherungshaft Anwendung findet, auch wenn diese Haftform dort nicht ausdrücklich genannt ist, unterliegt keinem Zweifel (vgl. OLG München, AuAS 2008, 89 ff, m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschl.v. 8.11.2007, 11 Wx 50/07 und v. 15.11.2007, 11 Wx 55/07; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2005, 586).
  • OLG Brandenburg, 15.11.2007 - 11 Wx 55/07

    Zurückschiebungshaft: Aufrechterhaltung bei Asylantrag aus der Haft;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08
    Dass § 14 Abs. 3 AsylVfG auch auf die Zurückschiebungshaft als besondere Form der Sicherungshaft Anwendung findet, auch wenn diese Haftform dort nicht ausdrücklich genannt ist, unterliegt keinem Zweifel (vgl. OLG München, AuAS 2008, 89 ff, m.w.N.; OLG Brandenburg, Beschl.v. 8.11.2007, 11 Wx 50/07 und v. 15.11.2007, 11 Wx 55/07; OLG Schleswig, OLGR Schleswig 2005, 586).
  • OLG Frankfurt, 02.03.2006 - 20 W 411/05

    Ausländerrecht: Beginn der Aufenthaltsgestattung eines unerlaubt aus einem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08
    Eine Vorverlagerung des Aufenthaltsrechtes nach § 55 Abs. 1 S. 1 AsylVfG kommt in den Fällen der unerlaubten Einreise aus einem sicheren Drittstaat nicht in Betracht (BGH, Beschl. v. 21.11.2002, V ZB 49/02, BGHZ 153, 18= NVwZ 2003, 893; OLG Frankfurt, Beschl.v. 2.3.2006, 20 W 411/05; OLG München, AuAS 2008, 89 ).
  • OLG Saarbrücken, 05.09.2007 - 5 W 201/07

    Vom Tatsachengericht einzuholende Zustimmung der Staatsanwaltschaft zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08
    Der Betroffene kann daher auch nach zeitlicher Überholung der Anordnung beantragen, die Rechtswidrigkeit des Abschiebungshaftbeschlusses festzustellen (BVerfG, Beschl. v. 24.7.2002, 2 BvR 2266/00; Senat, Beschl. v. 11.5.2006, 5 W 68/06-24, Beschl. v. 21.3.2007, 5 W 55/07-16, und Beschl.v. 5.9.2007, 5 W 201/07, j.m.w.N.).
  • OLG Saarbrücken, 11.05.2006 - 5 W 68/06

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebungshaft gemäß § 62 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und 5 AufenthG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.08.2008 - 5 W 131/08
    Der Betroffene kann daher auch nach zeitlicher Überholung der Anordnung beantragen, die Rechtswidrigkeit des Abschiebungshaftbeschlusses festzustellen (BVerfG, Beschl. v. 24.7.2002, 2 BvR 2266/00; Senat, Beschl. v. 11.5.2006, 5 W 68/06-24, Beschl. v. 21.3.2007, 5 W 55/07-16, und Beschl.v. 5.9.2007, 5 W 201/07, j.m.w.N.).
  • KG, 12.05.2009 - 1 W 532/08

    Heilung des Verfahrensmangels bei Haftanordnung ohne Beiziehung der

    Nach alledem hat das Landgericht zu Recht den Verfahrensverstoß des Amtsgerichts als geheilt angesehen (vgl. auch OLGR Saarbrücken 2009, 31, 33; Senat Beschluss vom 20.01.2009 - 1 W 21/09 -, LG Göttingen a.a.O.) und seinerseits ohne Verfahrensverstoß in der Sache entschieden.
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