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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 26.02.2009 - 4 U 51/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4252
OLG Zweibrücken, 26.02.2009 - 4 U 51/08 (https://dejure.org/2009,4252)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26.02.2009 - 4 U 51/08 (https://dejure.org/2009,4252)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 26. Februar 2009 - 4 U 51/08 (https://dejure.org/2009,4252)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JurPC

    Bestimmtheit des Unterlassungsantrages bei Werbeanrufen gegenüber Verbrauchern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags

  • Judicialis

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 7 Abs. 2 Nr. 2
    Anforderungen an die Bestimmtheit eines Unterlassungsantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unterlassungsantrag wegen unerlaubter Telefonwerbung darf nicht nur Gesetzeswortlaut wiederholen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unwirksamer Unterlassungsantrag bei unerlaubter Telefonwerbung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unwirksamer Unterlassungsantrag bei unerlaubter Telefonwerbung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2009, 368 (Ls.)
  • GRUR-RR 2011, 232 (Ls.)
  • MMR 2009, 362 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.11.2006 - I ZR 191/03

    Telefonwerbung für "Individualverträge"

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2009 - 4 U 51/08
    Wie die Erstrichterin zu Recht ausgeführt hat, verlangt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dass Verbotsanträge nicht so gefasst werden, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr erkennbar sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr; BGHZ 156, 1, 8 f - Paperboy; BGH GRUR 2007, 607, 608 - Telefonwerbung für Individualverträge - m.w.N.).

    Etwas anderes gilt nur dann, wenn entweder bereits der gesetzliche Verbotstatbestand selbst eindeutig und konkret gefasst oder der Anwendungsbereich einer Rechtsnorm durch eine gefestigte Auslegung geklärt ist (vgl. BGH GRUR 2007, 607, 609 - Telefonwerbung für Individualverträge - m.w.N.).

    Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 16. November 2006 (= GRUR 2007, 607 ff - Telefonwerbung für Individualverträge -) ausdrücklich offen gelassen, im Übrigen aber entschieden, dass ein an der Verbotsnorm des § 7 Abs. 2 Nr. 2, 2. Alternative UWG angelehnter Unterlassungsantrag den Anforderungen an die Bestimmtheit von Klageanträgen nicht genügt.

    Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 16.11.2006 (GRUR 2007, 607, 609 - Telefonwerbung für Individualverträge) die Frage unbeantwortet gelassen.

  • OLG Hamm, 15.08.2006 - 4 U 78/06

    Außerhalb einer Kundenbeziehung vorgenommene Telefonwerbung ohne vorheriges

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2009 - 4 U 51/08
    Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 15. August 2006, 4 U 78/06, veröffentlicht in juris) und auch mehrere Instanzgerichte haben die Auffassung vertreten, dass ein am Wortlaut dieser Vorschrift orientierter Unterlassungsantrag hinreichend bestimmt sei.
  • BGH, 24.11.1999 - I ZR 189/97

    Gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge - Mitgliederzahl; Bestimmtheit des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2009 - 4 U 51/08
    Aus diesem Grund sind insbesondere Unterlassungsanträge, die lediglich den Wortlaut eines Gesetzes wiederholen, grundsätzlich als zu unbestimmt und damit unzulässig anzusehen (vgl. BGH aaO m.w.N.; grundlegend insbesondere auch BGH GRUR 2000, 438 ff - gesetzeswiederholende Unterlassungsanträge).
  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2009 - 4 U 51/08
    Wie die Erstrichterin zu Recht ausgeführt hat, verlangt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung, dass Verbotsanträge nicht so gefasst werden, dass Gegenstand und Umfang der Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht mehr erkennbar sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und letztlich die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsgericht überlassen bliebe (st. Rspr; BGHZ 156, 1, 8 f - Paperboy; BGH GRUR 2007, 607, 608 - Telefonwerbung für Individualverträge - m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1994 - I ZR 189/92

    Telefonwerbung V - Telefon-Werbung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 26.02.2009 - 4 U 51/08
    Da eine solche Einwilligung eines Verbrauchers aber auch auf bestimmte Bereiche beschränkt oder konkludent erklärt (BGH GRUR 1995, 220) sein kann, ergibt sich aus der Verbotsnorm allein noch nicht genau der Umfang des Verbotes.
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 15.10.2008 - 8 W 1997/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22840
OLG Nürnberg, 15.10.2008 - 8 W 1997/08 (https://dejure.org/2008,22840)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15.10.2008 - 8 W 1997/08 (https://dejure.org/2008,22840)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 8 W 1997/08 (https://dejure.org/2008,22840)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Richterablehnung: Kritische Äußerungen des Vorsitzenden über das Auftreten eines pensionierten Richters als Prozessbevollmächtigter als Befangenheitsgrund

  • Wolters Kluwer

    Werkvertragsrechtliche Gewährleistungsansprüche von Erben; Ablehnung eines Vorsitzenden Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 588
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 27.05.1986 - 12 W 21/86
    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.10.2008 - 8 W 1997/08
    Etwas anderes gilt nur, wenn die Partei Anlass zu der Besorgnis haben kann, der Richter werde im konkreten Fall seine persönliche Abneigung gegen den Prozessbevollmächtigten nicht hinreichend von dem Rechtsstreit trennen (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1987 S. 126).

    Die beanstandete Äußerung des Vorsitzenden richtete sich nämlich - anders als in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (NJW-RR 1987, S. 126) oder dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 12.09.1988 (MDR 1989, S. 71) zugrunde lag - nicht gegen die fachliche Qualifikation des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen oder inhaltlich gegen deren Sachvortrag, sondern bezog sich auch für die Klägerinnen erkennbar ausschließlich auf den Umstand, dass Rechtsanwalt ... bis zu seinem Eintreten in den Ruhestand am ... 2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg tätig war und dort den u. a. für Bausachen zuständigen ... Zivilsenat führte.

  • BGH, 21.12.2006 - IX ZB 60/06

    Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Ablehnungsgrundes; Besetzung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.10.2008 - 8 W 1997/08
    Der Beschwerdewert entspricht dem Wert der Hauptsache (BGH, Beschluss vom 21.12.2006, AZ: IX ZB 60/06).
  • BayObLG, 09.02.1998 - 1Z BR 10/98

    Befangenheit aufgrund verzögerlicher Verfahrensführung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.10.2008 - 8 W 1997/08
    Das Ablehnungsverfahren kann nicht dazu führen, die konkrete Verfahrensgestaltung, die dem im Einzelfall befaßten Richter obliegt, gewissermaßen in einem Zwischenverfahren jeweils auf ihre Angemessenheit und Richtigkeit zu überprüfen (BayObLGZ 1998, S. 35, 37).
  • OLG Hamburg, 12.09.1988 - 15 WF 172/88
    Auszug aus OLG Nürnberg, 15.10.2008 - 8 W 1997/08
    Die beanstandete Äußerung des Vorsitzenden richtete sich nämlich - anders als in dem vom OLG Karlsruhe entschiedenen Fall (NJW-RR 1987, S. 126) oder dem Sachverhalt, welcher der Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 12.09.1988 (MDR 1989, S. 71) zugrunde lag - nicht gegen die fachliche Qualifikation des Prozessbevollmächtigten der Klägerinnen oder inhaltlich gegen deren Sachvortrag, sondern bezog sich auch für die Klägerinnen erkennbar ausschließlich auf den Umstand, dass Rechtsanwalt ... bis zu seinem Eintreten in den Ruhestand am ... 2006 als Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Nürnberg tätig war und dort den u. a. für Bausachen zuständigen ... Zivilsenat führte.
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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 29.09.2008 - 4 UF 31/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,17410
OLG Naumburg, 29.09.2008 - 4 UF 31/08 (https://dejure.org/2008,17410)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29.09.2008 - 4 UF 31/08 (https://dejure.org/2008,17410)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 29. September 2008 - 4 UF 31/08 (https://dejure.org/2008,17410)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.11.2005 - XII ZB 260/03

    Bewertung von Versorgungsanrechten bei der Sächsischen Ärzteversorgung;

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2008 - 4 UF 31/08
    Die damit allein noch diskutable Frage, ob der Höchstbetrag in der gesetzlichen Rentenversicherung analog § 1 Abs. 3 VAHRG eventuell in Anwendung der sogenannten Quotierungsmethode (s. dazu BGH, FamRZ 2006, 327, 329 sub II 2) anteilig auf den an sich gleichermaßen im Wege des analogen Quasi-Splittings nach jener Vorschrift in Verb. mit § 1587 b Abs. 2 BGB analog zu regulierenden Ausgleichsbetrag bei den angleichungsdynamischen und den anderen Versorgungsanrechten hätte aufgeteilt werden müssen, muss erstinstanzlich in sachgerechter oder jedenfalls nicht ermessensfehlerhafter Weise dahin beantwortet werden, dass im vorliegenden Fall nur die angleichungsdynamischen Rentenanwartschaften in den stets nach § 1587 b Abs. 5 BGB begrenzten öffentlichrechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehen sind.
  • OLG Bamberg, 15.10.1996 - 7 UF 108/96

    Zugrundezulegende gesetzliche Rentenanwartschaften bei Regelung des

    Auszug aus OLG Naumburg, 29.09.2008 - 4 UF 31/08
    Denn auf eine - hier wohl nicht gegebene - Mindestbeschwer kommt es, im Gegensatz zur Berufung, bei der befristeten Beschwerde nicht an, wie schon aus der fehlenden Bezugnahme auf § 511 Abs. 2 Nr. 1 ZPO in § 621 e Abs. 3 Satz 2 ZPO erhellt (vgl.: OLG Bamberg, FamRZ 1998, 305; Philippi, in: Zöller, ZPO, 26. Aufl., 2007, § 621 e Rdnr. 22).
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